1867 / 109 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1850

unbedingtes Vorzugsrecht vor den Stamm⸗Prioritäts⸗Actien und den

Stamm⸗Actien nebst deren Dividenden.

ars

8 8 7½1 ½2

8

§. 8. Die Inhaber der Obligationen sind, außer in den im §. 3 edachten Fällen, nur dann berechtigt, deren Nennwerth von der Ge⸗ sellschaft zu fordern: a) wenn ein Zahlungstermin länger als drei Monate unberichtigt bleibt; b) wenn der Transportbetrieb auf der Eisenbahn länger als sechs Monate ganz aufhört; c) wenn gegen die Gesellschaft in Folse rechtskräftig gewordener Erkenntnisse Schulden halber Exekution vollstreckt wird; d) wenn die im §. 3 festgesetzte

Amortisation nicht eingehalten wird.

dem *8 frist

in dem

ZJahres nach Au hebung der Exekution;

In den Fällen zu a, b und e, kann das Kapital von dem Tage an welchem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden; in

Falle zu d ist dagegen eine dreimonatliche Kündigungs⸗

zu beobachten. Das Recht zur Zurückforderung dauert Falle zu a bis zur Zahlung des betreffenden Zins⸗ Coupons, in dem Falle zu b bis zur Wiederherstellung des unterbroche⸗ nen Transportbetriebes, in dem Falle zu c bis zum Ablauf eines das Recht der Kündigung in drei Monate von dem Tage ab, an welchem die

ab,

dem Falle zu

LTilgung der Obligationen hätte erfolgen sollen.

WI.

wird festgesetzt: Obligationen geht

8

8

Sd

H. dooch nicht auf die außerhalb der Bahn und der Bahnhöfe befindlichen Grundstücke, auch etwa an den Staat oder an Gemeinden zu

8

FZalbon beigefügt.

E(drockener

Schema B.

EEinhundert

*G

(rrockener Stempel.)

ist der Fall vermerkte

Schema C. .

8

Bahnhöfen erforderlichen Grundstücke veräußern;

Die Obligationen, welche in Folge der Bestimmungen dieses Paragraphen eingelöst worden, kann die Gesellschaft wieder aus eben.

5. 9. Zur Sicherung der Verzinsung und Tilgung der chuld a) die vorgeschriebene Verzinsung und Tilgung der der Zahlung von Zinsen und Dividenden an die

Stamm⸗Prioritäts⸗ und Stamm⸗Actionaire der Gesellschaft vor; b) bis zur Tilgung der Obligationen oder bis zur Einlösungsgelder darf die Gesellschaft keine

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gerichtlichen Deposition der zur Eisenbahn und zu den dies bezieht sich je⸗ nicht auf solche, welche innerhalb der Bahnhöfe postalischen, polizeilichen oder steuerlichen Einrichtungen, oder zu Packhöfen und Waarennieder⸗ lagen abgetreten werden moͤchten.

§. 10. Die in diesem Privilegium vorgeschriebenen Bekannt⸗ machungen erfolgen durch den Preußischen Staats⸗Anzeiger, die Berliner Börsen⸗Zeitung, die Berliner Bank⸗ und Handels⸗Zeitung, die Ostpreußische Zeitung, die Königsberger Zrtungsche Ze ung.

Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige Privilegium

Allerhöchsteigenhäudig vollzogen und unter dem Königlichen Insiegel

ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben oder Rechten Dritter zu präjudiziren.

„Das gegenwärtige Privilegium ist durch die Gesetz⸗Sammlung Gegeben Berlin, den 24. April JAAXAX“

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9 ¹

Prioritaätse. Ochligation

* er Ostpreußischen Südbahn⸗Gesellschaft. Dieser Obligation sind fsaf

inscoupons nebst Verzinsbar

üb Prozent.

- - er zu 5

Fünfhundert Thaler (Einhundert Thaler) Preußisch Courant. Inhaber dieser Obligation hat an die Ostpreußische Südbahn⸗ Geledschaft Fünfhundert Phaler (Einhundert Thaler) Preußisch Cou⸗ rant zu fordern als Antheil an dem durch vom . ten 186 Thalern. Die Zinsen Königsberg, den

autorisirten Darlehn von 4,000,000 sind gegen die ausgegebenen Coupons zahlbar. der Ost Sfiscser waltungerath sells ft. 12 er Ostpreußischen Südbahn⸗Gesellschaft.

EEZ11

Stempel) P Eingetragen sub Fol......

des Registers. N

8 3 Prioritäts⸗Obligation der Ostpreußischen Südbahn⸗Gesellschaft.

2 Zahlbar am 2. Januar (1. Juli) 18.. Inhavber dieses hat am 2. Januar (1. Juli) 18. die halbjährlichen Zin⸗ sen der Prioritäts⸗Obligation über Fünfhundert Thaler ind haler) zu erheben mit 12 Thlr. 15 Sgr. (2 Thlr. 15 Sgr.). Königsberg, den 1 ““

..ten 8.

Der Verwaltungsrath der Ostpreußischen Südbahn⸗Gesellschaft. N. N. N. N.

.N. Rendant. Dieser Coupon wird nach Ablauf von vier Jahren nach dem darin bezeichneten Zahlungstage ungültig und werthlos. Dasselbe wenn er durchstrichen, durchlocht, oder wenn die auf ihm ummer nicht mehr vollständig zu erkennen ist.

1111“

8

rjotität 89 1.“X““ Prioritäts⸗Obligation der Ostpreußischen Südbahn⸗Gesellschaft.

Freiherr v. d. Heydt. Graf v. Itzenplitz

Königliches Privilegium

I1“

von 20 Stück Zinscoupons zur vorbezeichneten Prioritäts ⸗Obliga. tion, sofern nicht von dem Inhaber der Obligation gegen diese Ausreichung protestirt worden ist. Im Falle eines solchen Wider. spruchs, oder wenn der Talon überhaupt nicht beigebracht werden kann erfolgt die Ausreichung der neuen Coupons an den Inhaber der bligation. 8

..ten. 18..

Königsberg, den 8

Der Verwaltungsrath ““

E1““ der Ostpreußischen Südbahn⸗Gesellschaft. N. N. .h. N. N.

N

, 8

(Trockener Stempel.) 8 Rendant.

für Handel, Gewerbe Arbeiten.

Miuisterin

che

airesee

Der Eisenbahn⸗Bau⸗Conducteur Göring zu Hannover ist zum Königlichen Eisenbahn⸗Baumeister ernannt und demselben die Eisenbahn⸗Baumeisterstelle bei der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn zu Berlin verliehen worden. EE

8

bhaupt-Verwaltung der Staatsschulden.

betreffend die 18. Verloosung von Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Actien Ser. ] und II.

Bei der am 20. April d. J. öffentlich bewirkten Verloosung von Prioritäts⸗Actien der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn sind diejenigen 1 273 Stück Ser. I. à 100 Thlr. 8

II. à 62 ½ Thlr.

gezogen, deren Nummern durch unsere in Nr. 98 dieses Blattes berösene vom 20. April d. J. mitgetheilt

88 18—

lichte Bekanntmachung

en Besitzern gekündigt worden sind. Wir wiederholen hiermit, daß der Kapitalbetrag gegen Quittung und Rückgabe der Actien nebst den dazu gehörigen, nicht mehr zahlbaren Zins⸗Coupons Ser. IV. Nr. 2 bis 8 und Talons vom 1. Juli d. J. ab, in den gewöhnlichen Geschäfts⸗ stunden bei der Hauptkasse der Niederschlesisch⸗Mär⸗

und

8 kischen Eisenbahn hierselbst zu erheben ist.

Die in

1 Rede stehenden Actien tions⸗Kassen zu

werden auch bei den Sta⸗ ons⸗Kas u Breslau, Frankfurt a. O. und Lieg⸗ nitz eingelöst; es wird jedoch die Zeit, während welcher die Einlösung bei diesen Kassen bewirkt werden kann, von der Königlichen Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn noch näher bestimmt werden.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinscoupons wird vom Kaeg FeFütg. ZBom. I. Juli d. J. ab hört die Verzinsung o iger Prioritäts⸗Actien auf. 8 ““ Zugleich werden die bereits

„Zugl früher ausgeloosten und no rückständigen, auf der Anlage der Bueegetsoften Behanach machung verzeichneten Actien wiederholt und mit dem Be⸗ Fufgedufen, daß bie 1 -e; dersetbeg bereits mit Sem . Hult des Jahres ihrer Verloosung aufgehört hat. Berrlin, den 6. Mai 1867. b

8 Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Gamet. Löwe. Meinecke.

——

1“

Bekanntmachung vom 27. März 1867 betref⸗ fend die Niederlegung der im Jahre 1866 durch die V Tilgungsfonds eingelösten Staatsschulden⸗Doku⸗

mente. (liegt der heutigen Nummer dieses Blattes bei.)

Angekommen: Der Ministerial⸗Direktor Oberberghaupt⸗ mann Krug von Nidda von Saarbrücken. b ”“

Se. Majestät der zu der von des Fürsten

8 ig Sg. Allergnaͤdigst 1 fürs zu Hohenzollern⸗Sigmaringen liche Hoheit beabsichtigten Verleihung des Ehrentrerge dritter Klasse des Fürstlich Hohenzollernschen Hausordens an die Hof⸗ staats⸗Secretaire: den Geheimen Hofrath Dohme und Rech⸗ Stacgar kath vom mnarschall Am⸗ sowie an den

1 Ir Gebhard vom Ober⸗Marstall, Allerhöchstihre Eir⸗

8 PE1

geruht König⸗

EE1“ .

1“ Nichtam tliches. 8 Preußen. Berlin, 7. Mai. Se. Majestät der König

nahmen heute die Vorträge der Hofmarschälle, des Militair⸗

Kabinets und militatrische Meldungen im Bei ein des neurs entgegen und ertheilten dem nach Föolen ö.

8

8

Legations⸗Rath von Bern hardi Abschieds⸗Audienz. Darauf empfingen Se. Majestät der König den Kriegs⸗Minister von Roon und dinirten in Charlottenburg bei Ihrer Majestät der Königin Wittwe.

In der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses sprachen außer dem Abgeordneten Jung noch der Graf zu Eulenburg (Deutsch⸗Crone) für die Annahme der Verfassung des Norddeutschen Bundes, und nach dem Abgeordneten Dr. Waldeck die Abgg. Dr. Jacoby und Soltowski gegen jesel be. 8 In der heutigen (5.) Plenar⸗Sitzung wurde die Schluß⸗ berathung über die Regierungs⸗Vorlage fortgesetzt. Für die Gewährung der Zustimmung zu der Verfassung nahmen das Wort die Ab eordneten Dr. Haym, Wagener (Neustettin), v. Unruh (Magdeburg), gegen die Zustimmung die Ab⸗ geordneten Dr. Virchow, Dr. Kosch und beim Schlusse des Blattes Abg. Schulze (Berlin). Sr. M. S. »Gazelle« ist am 4. d. M. in Malta angekommen und wird in drei Tagen die Reise fortsetzen. Wiesbaden, 5. Mai. (Fr. J.) Dieser 8 treffen etwa 200 verwundete preußische Soldaten zum Gebrauche der Badekur hier ein. Eine nicht unbedeutende Anzahl verwun⸗ deter preußischer Söe 1 bens eigetnoffen und sollen den⸗ elben noch mehrere ihrer Kameraden folgen. b Snabhsen. Weimar, 5. Mai. (L. Ztg.) Heute Mittag um 12 Uhr wurde der außerordentliche Landtag im Auftrage Sr. Königlichen Hoheit des Bcerzogs voͤn den drei Departe⸗ ments⸗Chefs des Staats⸗Ministeriums, den Herren Staats⸗ Minister von Watzdorf, Wirkl. Geheimrath Thon und Wirkl. Geheimrath von Wintzingerode eröffnet. Der mit⸗ erschienene Herr Geheime Staatsrath Rühling verlas die höchste Propositionsschrift, welche als den eigentlichen weck der Zusammenberufung des Landtags die Entscheidung einer Zustimmung zu der Verfassung des Norddeutschen undes bezeichnet. Zugleich sollen aber auch dem Landtag vorgelegt werden der Postvertrag mit Preußen, ein Gesetzentwurf wegen Aufhebung der Militairstellvertretung, eine Proposition wegen Erhöhung der Staatseinnahmen zur Deckung der infolge der neuen Bundeskriegsverfassung sich nöthig machenden Mehraus⸗ gaben, ein Gesetzentwurf über das Medizinalgewicht, ein Gesetz⸗ entwurf über die Entschädigung für das zum Schutz gegen die Rinderpest auf polizeiliche Anordnung getödtete Vieh und ein Gesetzentwurf über die Ablösung der den Kirchen, Pfarreien und Schulstellen zustehenden grundherrlichen Rechte. Hierauf wurde zur Wahl des Landtagsvorstandes geschritten, bei welcher die vorigen Mitglieder desselben, Fries als Präsident, Hering als erster Vierrräfibeng und Genast als zweiter Vicepräsident, wi ihlt wurden. 8 Hüee 4. Mai. Zur Feier der silbernen Hochzeit unseres Herzoglichen Ehepaares findet heute im Palais zu Gotya große dersegsichege he statt, auch verschiedene Festgaben ver engenommen werden. 899 vnigegengenonn (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des gemeinschaftlichen Landtags legte die Regierung die Ver⸗ fassung des Norddeutschen Bundes zur Genehmigung 8 Der Abgeordnete Schmidt 8 8 Aitdag S- vollständige Vereinigung der Herzogthümer Coburg und Gotha. Pereaggesg. sehün 6. Mai. (W. T. B.) In der heuti⸗ gen Sitzung der Abgeordnetenkammer wurde von der Regie⸗ rung eine Vorlage eingebracht, in welcher die Bewilligung von Geldmitteln zum Ankauf von Zündnadelgewehren, beziehungs⸗ weise zur Umwandlung in solche, verlangt wird.

1 britannien und Irland. London, 4. Mai. Der Sr⸗ 88 der Reformliga hat den ausdrücklichen Beschluß gefaßt, seinen ursprünglichen Plan durchzuführen, trotz abmah⸗ nender Parlaments⸗Debatten. Am Montag wird also der Auf⸗ zug im Hyde⸗Park vor sich gehen. (S. telegr. Dep.) Ein geordneter Aufzug aber soll nicht stattfinden, Fahnen sollen nicht getragen oder aufgepflanzt werden; der Vorstand nimmt es 8u sich, die vollkommenste Ordnung aufrecht zu halten. Die Behörden sollen beschlossen haben, 5000 olizisten über den Park hin zu vertheilen, an deren Spitze Richard Mayne und Thomas Henry gestellt werden. Sollte es u Ruhestörungen kommen, zu deren Unterdrückung die olizei nicht hinreichen würde, so wird Thomas Henry darauf antragen, das Militair zu Hülfe zu rufen. Alle Truppen des Königlichen Haushalts werden in Bereitschaft stehen und vielleicht noch durch Zuzüge von auswärts Verstärkung erhalten. Zu⸗ dem haben mehrere Polizeirichter der Hauptstadt von dem Minister des Innern Ermächtigung zur Einschwörung von Spezial⸗Constablern. 1 81 b Erzbessh of Manning führte den Vorsitz bei einer zahl⸗

8—

zum Präsidenten des Senats

reichen F deee. d den Zweck verfolgt, die Lage solcher .

Leute, die aus dem ängnisse entlassen worden, zu verbessern und sie bei ihren Bemühungen, einen anderen Lebensweg ein⸗ zuschlagen, zu unterstützen.

Frankreich. Paris, 6. Mai. finanziellen Kreisen versichert wird, werden Rothschild und der »Crédit foncier« der italienischen Regierung 300 Millionen

Francs auf die Kirchengüter vorstrecken. Der König von Griechenland reist erst morgen nach Ber⸗

8

4 E11.“ 4 b

Spanien. Durch Königliches Dekret, am 4. Mai in der offiziellen Zeitung veröffentlicht, ist Hr. Seijas Lozano

ernannt.

Portugal. Lissabon, 4. Mai. gleitet von dem Herzoge von Loulé und einem großen Ge⸗ folge, ist heute nach Madrid abgereist, von wo sie sich nach Italien begeben wird. Der König geleitet seine Gemahlin bis Elvas.

In Folge der Erklärungen, welche vom portugiesischen

52818 (W. T. B.) Wie in 8

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Die Königin, be-⸗

Ministerium der Pairskammer über die Ereignisse vom 22. April

in Oporto gegeben wurden, hat die »Moniteur« unter dem 4. Mai meldet, 2 ein Vertrauensvotum von 42 Stimmen gegen 7 erhalten.

8 Italien. Florenz, 3. Mai.

* 5 8

in dieser Versammlung

9

Die Regierung hat beschlossen,

Regierung, wie der

daß eine besondere Kommission die dienstlichen Verhältnisse und das Betragen aller Marine⸗Offiziere prüfe und darauf bezügliche

Reformanträge stelle, so wie auch die definitiven Vorschläge be⸗ die jenen Individuen der

treffs der Auszeichnungen mache, Marine zu verleihen sind, welche

Baron Kübeck,

4. Mai. tirtenkammer mit beschäftigt. G 2 welches eine Steuer auf die Staatsrenten vorschlägt. Rattazzi erklärte, daß die Regierung dieses Amendement ver⸗ werfen müsse, worauf es zurückgezogen wurde. Der Finanz⸗ Minister erklärte, daß er wegen einiger noch zu Ende zu füh⸗ render Unterhandlungen seinen Vortrag über die Finanzen bis auf Donnerstag verschieben müsse. Herr Pertinatti, ita⸗

wurde gestern vom Könige empfangen.

8* 2 *

sich im Feldzuge von 1866 am meisten ausgezeichnet. Den Vorsitz wird der Vice⸗Praͤsident des 8 82 Senats, Edoardo Castelli, führen. Der österreichische Gesandte,

. 2 1 . 5⸗ 8 In der heutigen Sitzung hat sich die Depu-⸗ der Besteuerung des beweglichen Eigenthums Herr Melchiare hat ein Amendement eingebracht,

lienischer Minister zu Washington, ist zum Vertreter bei der 18

ohen Pforte ernannt worden. 8 Mai. W. T. B.) Die Nachwahlen zur Deputirten⸗ kammer sind dem Kabinet Rattazzi durchweg günstig aus⸗

gefallen. Der Finanz⸗Minister Ferrara wurde einstimmig

ewählt. 3 a Budget⸗Kommission hat die

Militairkommando's beantragt.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 5. Mai. Ein Moskauer Telegramm der »Nord. Post« meldet, daß Se. Majestät der Kaiser und Ihre Kaiserlichen Hoheiten der Groß⸗ fürst Thronfolger nebst Gemahlin am vergangenen Freitag in

*

Moskau eingetroffen sind. 8

Aufhebung der großen

Dänemark. Kopenhagen, 4. Mai. Vom Lands⸗ thing war heute das Staatsbudget oder jährliche Finanz⸗ gesetz in der Gestalt, welche es bei der dritten Behandlung im Landsthing erhalten hatte, zu einmaliger Behandlung wieder ans Folkething gekommen. Die Einnahme wird darnach für das Finanzjahr vom 1. April 1867 bis 31. März 1868 zu 22,029,637 Thlr. 90 Sch. berechnet, die Ausgabe zu 23,114,372 Thlr. 15 Sgr. Unter den Einnahmen sind die direkten Steuern mit 8,108,420 Thlr., die indirekten mit 8,736,330 Thlr. 72 Sch. aufgeführt. Unter den Ausgaben nimmt das Pensionswesen und die Pensionirung der militairischen Unterklassen nebst Invaliden⸗ Versorgung 2,050,372 Thlr. 52 Sch. in Anspruch.

Das Folkething nahm heute die zweite Behandlung des Gesetzentwurfes, betreffend die Aufhebung der Kopenhagener Festungswerke auf Seeland, also mit Ausnahme der auf Amak belegenen Christianshafener, so wie die Ablösung, resp. Be⸗ bauung des Festungsglacis vor. Der Berichterstatter bemerkte, daß der Ausschuß wesentlich auf den Gedanken der Regierung eingegangen sei. Die vorgeschlagenen Veränderungen bestünden darin, daß der Ausschuß die Festungsbeschränkung Seeaen bestehen lassen wolle und nur den privaten Besitzern von Grun und Boden auf dem fraglichen Terrain, welches im Ganzen 250 Tonnen Land beträgt, Befreiung von den mit der Festung verbundenen Beschränkungen einräumen wolle. Nur wenn man das ganze Unternehmen der Kopenhagener Kommune über⸗ tragen könne, wolle man auf eine all emeine Ablassung des Festungsterrains eingehen. Nach § des Gesetzes ollen