1867 / 114 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1 .G 1940 28. ; 8. 18 8 8 1“ 1.“ Si b felder und von den Rohprodukten des Berg⸗ und Hüttenwesens ½Q²i der Grundsteuer von den Feldliegenschaften aufbringen, unyerhält⸗ lien der erwähnten Klassen steigen von 200 bis 72,000 Gulden mit im Simpel, in 5 Simpeln. Orubens⸗ wird. b nißmäßig hoch besteuert. Dies Mißverhältniß erkläre ch zum Theil mner Steuer in simplo von 59; Kr. bis zu 300 Gulden. Zu denjeni- aan Grundsteuer 244 Thlr. 1,220 Thlr. Die direckten Steuern waren nach der im Herzogthum Nassau be⸗ dadurch, daß, wie oben erwähnt, die Feldliegenschaften im Jahre gen Steuerpflichtigen, werche nicht nach Klassen veranlagt werden, g- »„ Gebäudesteuer.. 19 » 95 88 standenen Verfassung gesetzlich dazu bestimmt, denjenigen Betrag der 1821./22, die Waldungen dagegen im Jahre 1840 zur Grundsteuer ören namentlich die Besitzer von Mineralbrunnen und Eisenbahn- Er22:p Gewerbesteuer. 268 1315 22 Staatsausgaben zu decken, für welchen die übrigen Staats⸗Einkünfte, veranlagt worden sind, nachdem inzwischen eine erhebliche Steigerung Unternehmungen, Diener, Gutsbesitzer, Tagelöhner u. s. w. Mineh-: zusammen 520 Thlr. 2830 Ih namentlich aus den Domainen, Regalien und indirekten Steuern die des Werthes des Grundeigenthums stattgefunden hatte, zum Theil da⸗ ralbrunnen und Eisenbahn⸗Unternehmungen werden in der dazu Reichelsheim... 747 Thlr. 3,735 Thlr. Deckungsmittel nicht darboten. Der jäͤhrlich zu erhebende Betrag der direkten durch, daß bei der Beteinege der Waldungen in Nassau schärfere Art besteuert, daß der vierfache Betrag des Reinertrages des zunächst überhaupt 1273 Thlr. 5,305 Thlr. 8 Steuern wurde daher, nach vorgängigerFeststellung dergesammten Staats.⸗ Abschätzungsgrundsätze zur Anwendung gebracht worden, als in verflossenen Jahres das Steuerkapital für das folgende “*“ Davon tressen ausgaben der aus den sonstigen Einnahmequellen zu gewärtigenden Staats. Preußen, wo die Waldungen im Landeskultur⸗Interesse mit Absicht Da 5 Simpel Steuer gleich ¼ des Steuerkapitals, so beträgt die sGeebsammtjahres⸗ auf die auf den Kopf Einnahmen und des danach sich ergebenden Defizits, in Höhe des thunlichst milde besteuert worden sind. Steuer ¼ 8 = 2 oder 8 pCt. des Reinertrags. - v114“ B O.⸗Meile. der Bevölkerung letzteren alljährlich ermittelt und festgestellt, und erfolgte die Veran⸗ Im Vergleich zu dem nassauischen Steuer⸗Edikt gewährt das Diener aller Klassen und jeden Standes, ingleichen Pensionaire, 11“] Thlr. lagung der Steuern in s. g. Simpeln dergestalt, daß es alljährlich preußische Grundsteuer⸗Gesetz vom 21. Mai⸗ 1861 weiter gehende Be⸗ kommen mit dem ganzen Betrage ihrer jährlichen Diensteinkünfte an à. Grundsteuer . 3,850. nur einer Bestimmung daruͤber bedurfte, wie viele solcher Simpel zur freiungen, indem es das Eigenthum des Staates unbedingt und das⸗ Besoldung oder Pension in der Art zur Veranlagung, daß bei einem B. Gebäudesteuer 1,030. Deckung des Bedürfnisses zu erheben seien. jenige der früher reichsunmittelbaren Fürsten und Grafen, sowie der Einkommen unter 600 Gulden die Hälfte desselben, von 600 bis C. Gewerbesteuer 3 850.

In den Jahren 1859 bis 1866 sind durchschnittlich 4 ½6 Simpel. Kirchen, Pfarren, Schulen und milden Stiftungen unter gewissen Be⸗ 1500 Gulden drei Viertheile desselben, von 1500 3000 Gulden der zusammen 907/635 alljährlich erhoben worden. Demnach kann in Gegenüberstellung mit dingungen von der Besteuerung ausnimmt. ganze Betrag desselben, von 3000 und mehr der ein und ein halbfache Hierzu die bei der Eentraltasse W. n den altpreußischen Steuern der Jahres betrag der nassauischen direk⸗ B. Die Gebäudesteuer ist, da die durch das Edikt vom Betrag das Steuerkapital bilden. Die Jahressteuer zu 5 Simpeln in Hebung stehenden Renten

ten Steuern zu rund 5 Simpeln angenommen werden, da hierbei die 10. /14. Februar 1809 eingeführte Besteuerung der Gebäude und Hof⸗ beträgt hiernach bei einem Einkommen unter 342,/86 Thlr. 1,04 pCt. und Penssonssteuer. .. .. 2 456 ee geringfügige nur 1 ½ pCt. betragende Differenz gegen den ge⸗ raitheplätze nach der Größe der bebauten Grundfläche und nach der des Einkommens, von 342,86—857,14 Thlr. 1,56 pCt. des Einkom⸗ Ueb 1 e,Sen 1 55 1 nauen Durchschnittsbetrag nicht ins Gewicht fällt. b Anzahl der Stockwerke sich nicht bewährt hatte, durch das Editt vom mens, von 857,14— 1714,29 Thlr. 2 %% s pCt. des Einkommens, von Bei einer V lei eöhacr Ferdinns 0,760. 8866. A. Die Grundsteuer beruht im Wesentlichen auf dem Edikt 26. Mai 1821 neu geordnet. Danach bildet der Miethsertrag die 1714,20 Thlr. und mehr 3/18 pCt. des Einkommens. lheile ei einer Veraleschung⸗ es Herzogthum mit den älteren Landes⸗ vom 10 /14. Februar 1809. Derselben unterliegen alle Liegenschaften Hauptgrundlage der Besteuerung. Daneben wird zur Kontrolirung Im Vergleich damit beträgt die preußische Klassensteuer von dem heilen hinsichtlich des Aufkommens en direkten Steuern sind solche mit Einschluß der auf denselben ruhenden Geld⸗ und Natural⸗Ab⸗ und zur Aushülfe in Ortschaften, wo Miethsverhältnisse nicht be⸗ Einkömmen bis zu 1000 Thlr.:0,67 bis 2,52 durchschnittlich etwa altländische. Kreise zum Anhalt zu nehmen, welche mit den verschiede⸗ gaben, wie der Zehnten, Zinsen, Erbpächte, Holzabgaben aus Wal⸗ stehen, auf die Kauf⸗ und Theilungspreise zurückgegangen, demnach die 1;87 pCt, die klassifizirte Einkommensteuer von dem Einkommen über nen nassauischen Distrikten in Boden⸗, landwirthschaftlichen, Verkehrs⸗ dungen u. s. w. und aller nutzbaren Gerechtigkeiten, wie der Weide, wirkliche Abschätzung auf einem Kapitalwerth der Wohnung ge⸗ 1000 Thlr. durschnittlich 274 pCt. Die preußische Klassensteuer ist da⸗ und EC1“ möglichst übereinstimmen. Dazu eignen Mastung u. s. w. Ausgenommen sind: 1) die zu den landesherrlichen richtet, welcher mit dem Miethsextrage, als eine siebenprozentige Nente nach durchschnittlich um 28 8 Ct. höher, die Einkommensteuer dagegen sich in erster Linie die das Herzogthum Nassau in Norden, Weßten Schlössern gehörigen Gärten, 2) die Lustgärten der zur Selbstbewoh⸗ betrachtet, im Verhältniß steht, und daher in dem vierzehnfachen Be⸗- um 518 pCt. niedriger, als die nassauische Gewerbesteuer. und Osten begrenzenden Kreise Siegen, Altenkirchen, Neuwied, Coblenz nung bestimmten Schlösser der Standesherren, 3) alle Liegenschaften, trage der Miethsrente gefunden wird. Von dem so gefundenen Kapi⸗ Den Dienern gleich besteuert werden die Advokaten und Pro⸗ nebst Mayen, St. Goar, Kreuznach und Wetzlar. Außerdem sind, um welche vermöge ihrer natürlichen Beschaffenheit einen Ertrag nicht ge⸗ talwerthe wird ¾ als Eeuer⸗Frapital angenommen und 1 Pf. vom kuratoren, die Aerzte, Chirurgen, Lehrer, Feldmesser u. a. m. 8 hesonders günstigen Verhältnisse des nassauischen Lahndistrikts und währen, wie kahle Felsen, Sümpfe ꝛc., 4) Kirchhöfe und öffentliche Gulden oder ½2, in Simplo mithin ⁄¾8 bei einem jährlichen Die Veranlagung der Gutsbesitzer zur Gewerbesteuer erfolgt der Malngegend aufzuwiechen, noch der Landereis Aschen und der Begräbnißplätze, 5) Land⸗ und Heerstraßen, Leinpfade, Vizinal⸗ und Steuerbetrage von 5 Simpeln als Steuer entrichtet. Die Jahres⸗ nach der Anzahl der Fuhren (Gespanne), welche sie halten. Für jede Kreis Jülich zuzuzichen. Eine Vergleichung dieser 10 altländischen Feldwege, öffentliche Plätze. steuer beträgt hiernach 1 1 volle Fuhre (1 Pferd oder 2 Ochsen) kommen 100 Gulden Steüer⸗ Kreise mit einem Flächenraum von 90,10 O.⸗Meilen und 551,885 Die Grundlage für die Vertheilung der Grundsteuer bildet der a) 1s = ½ oder 0,347 Prozent vom Kapitalwerthe, oder kapital zum Ansatz, wovon bei 5 Simpeln eine Jahressteuer von (Civil⸗) Einwohnern ergiebt, daß dieselben in allen, bei der Besteuerung natürliche Werth, d. h. derjenige Werth der Grundstücke, welcher der b) % ‧2 886 = 10 % oder rund 5 Prozent des Bruttomieths⸗ 1 Thlr. 5 Sgr. 9 Pf. zu entrichten ist. Für eine halbe Fuhre werden vor ugsweise ins Gewicht fallenden Beziehungen mit dem Herzogthum Güte des Bodens, der Art und dem Grade der Kultur, dem Geld⸗ werthes. . 26 Sgr. 10 Pf. im Jahre entrichtet, während Gutsbesiter ohne Ge⸗ Naslau im Großen und Ganzen übereinstimmen. Es beträgt: werthe ihrer Produkte und dem hiernach in Gelde zu schätzenden rei⸗ Befreit von der Gebäudesteuer sind: 1) die landesherrlichen Re⸗ spanne mit 17 Sgr. 10 Pf. Jahressteuer veranlagt werden. Diese nen Einkommen entspricht. Von dem hiernach geschätzten Werth sidenz⸗ und Lustschlösser; 2) die zur Selbstbewohnung bestimmten Sätze sind augenscheinlich niedriger als diejenigen, zu welchen die Y4““*“ In Vergleich 8. eines Grundstücks wird ¾ als Steuerkapital genommen und letzteres Schlösser der Standesherren; 3) alle zu allgemeinen Staatszwecken Gutsbesitzer in ähnlicher Lage zur preußischen Klassensteuer zu ver⸗ .“ v“ goezogene

mit ½ seines Betrages, also mit einem Pfennig vom Gulden in dienenden Gebäude; 4) die Stadt⸗, Rath⸗ und Gemeindehäuser; 5) di anlagen sein würden. 8 8 . simplo besteuert. Bei Erhebung von 5 Simpeln beträgt die Steuer dem Gottesdienste * dem öffentlichen Unterrichte und dee eisit n. a Pagelöhner und Gewerbegehülfen aller Art werden a) auf dem b Jaltpreußi⸗ nassauisch also 5 x ¼ X ½ 0. = 0/52 pCt. des natürlichen Werths und, da Krankenpflege gewidmeten öffentlichen Gebäude; 6) alle Gebäude, platten Lande, wenn sie nicht se

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nach dem Steuer⸗Edikt 8 dieses Werths als Reinertrag angenom⸗ welche vermöge ihrer natürlichen Beschaffenheit nicht bewohnt und nach einem S

chs Monate des Jahres Arbeit haben, 1“ sRssche Landes⸗ Landes⸗ teuerkapital von 60 Gulden zu 4 Sgr. 3 Pf. in simplo 18 88 theile. theile.

1“ pCt. 886 Necherteches. 8 die Föbreersn durch bemme 11g beüninen, z. B. Ruinen, Wartthürme ꝛc. oder 21 Sgr. 5 Pf. bei fünf 89 x den Städten flets öeg. Wetterschaden ganz oder theilweise verloren gegangen ist, kann ein a die Gebäudesteuer noch jetzt auf der Veranlagun 1 uf dem platten Lande, wenn sie über sechs Monate im Jahr Arbe 5 8 Grundsteuernachlaß bis zum vollen Betrage der Steuer bewilligt beruht, so stimmt sie mit ver elektecheet 8..cbenalng mücht 8182 busen, büach einem Steuerkapital von 96 Gulden zu 6 2ae 10 Pf. ) die Bevölkerung . Meile 8 6125 5520 werden, in der Regel jedoch nur dann, wenn den Liegenschaften, deren Auf die Größe der Differenz läßt sich daraus schließen, daß, während in simplo oder zu 1 Thlr. 4 Sgr. 3 Pf. bei fünf Simpeln veranlagt. ) an der Gesammtbevölkerung der Proo Ernteertrag vernichtet oder beschädigt worden, in demselben Jahr ein das Gebäudesteuer⸗Simplum in den Jahren 1821 bis 1865 von Nach der preußischen Klassensteuer sind die Tagelöhner nur zu entantheil: Bevölte anderweiter Ertrag nicht abzugewinnen gewesen ist. Die in Ausfüh⸗ 21,884 Fl. auf 30,473 Fl. oder um 40 Prozent gestiegen ist, das 1 Thlr. oder 15 Sgr. zu veranlagen. bizn. 2) der städtischen Bevölterung..... 214 rung des Edikts vom 10/14. Februar 1809 erfolgte erste Veranlagung Brandversicherungs⸗Kapital in derselben Zeit von 43,000,000 auf Der nassauischen Steuergesetzgebung ist eine Mitwirkung der Ge⸗ 2, b) der Ftsgerr Bevölkerung 78/6 der Grundsteuer ist auf Grund der landesherrlichen Verordnung vom 147,297,460 Fl., also um 242 Prozent zugenommen hat. werbesteuerpflichtigen bei der Vertheilung der Steuer, wie solche in 3) die Anzahl der Wohnhäuser auf die 17. Oktober 1820 in den Jahren 1821/22 einer General⸗Revision unter⸗ Die preußische Gebäudesteuer⸗Gesetzgebung weicht von der nassaui⸗ der preußischen Gesetzgebung für die Klasse der Handeltreibenden, Meile d 1 839 worfen und seitdem, abgesehen von den gesetzlich vorgesehenen Ab⸗ und schen hauptsäͤchlich darin ab, daß sie 6 die Wohnungen mit 4 Prozent Wirthe, Bäcker nnd Bleisches vorgesehen ist, unbekannt; auch unter⸗ 4) die Anzahl der 1. , Zuschreibungen, welche die eingetretenen Kulturveränderungen nur in sehr die gewerblichen Gebäude nur mit 2 Prozent des Miethswerths be⸗ liegen die Handwerker mit nur Einem Gehuͤlfen und Einem Lehrling, Gehäude treffenden Einwohner 161“ geringem Umfange nachweisen, im Wesentlichen unverändert geblieben. steuert, 2) die Hausgärten, welche in Nassau nur der Grundsteuer welche nach preußischen Gesetzen gewerbesteuerfrei sind, in Nassau der 5) der Viehstand, auf Großvieh reduzit, . ..** Nur in Betreff der in forstwirthschaftlicher Kultur befindlichen Liegen⸗ unterliegen, mit zur Gebäudesteuer heranzieht, 3) die zum Betrieb der Gewerbesteuer. Auf der anderen Ceite läßt die nassauische Gesetzgebung für die nseite 2770 schaften hat in Folge der landesherrlichen Verordnung vom 30. März Landwirthschaft dienenden, sowie die zur vshegweenun von Roh⸗ umfangreichere Befreiungen zu als das preußische Gesetz wegen Ein⸗ an der Gesammtfläche der Prozent:-: 1. M1840 eine allgemeine Revision der nach dem Edikt vom 10/14. Februar stoffen benutzten gewerblichen Gebäude, nicht minder, 4) die Dienst⸗ führung einer Klassen⸗ und klassifizirten Einkommensteuer, indem sie Antheil: 1 8 . 8 68 1809 g Aaschäbung, becgehungemneise nt ekt Acschazung 81 Se,e. Lehrer und anderer Diener des öffentlichen namentlich alles Einkommen aus Kapitalien und Verpachtung a) deh hnach hen, Hofräume und EEI ere ist auf den wirklichen Reinertrag der Wal⸗ Kultus unbesteuert läßt. ütern und Gebäuden freiläßt. 1 1.. Sere. dungen nach dem Durchschnitt der Jahre 1830, 39 gegründet, welcher, In aen diesen Beziehungen ist die preußische Gebäudesteuer⸗ 8 ütae Weherung 8 Pehr. und Hüttenwerke ist durch daas der Gebäudeflächen und Hofraithen a sämmtliche Forsten, mit Ausnahme von etwa 5 Prozent Privat⸗ Gesetzgebung milder als die nassauische. Gesetz vom 23. November 1861 neu geregelt. 8 des Ackerlandes waldungen, im Eigenthum des Staats, der Gemeinden oder Institute C. Der Gewerbesteuer, welche auf der revidirten Gewerbe⸗ Danach soll von den Bergwerken az) eine feste Abgabe als der Gärten . sich befinden, aus den Rechnungen und Büchern genau zu ermitteln Steuer⸗Ordnung vom 23. Juni 1841, dem Edikt vom 12. Juni 1843 Aufsichtsgebühr nach der Größe der verliehenen Grubenfelder und b) 8 9 Weingärten war. Während die im Jahre 1821/22 vorgenommene Revision der und den Gesetzen vom 7. Februar 1849, 29. Juni und 23. November eine Gewerbesteuer nach dem Werthe der geförderten Produkte erhoben der Wiesen. 8 Sedlandes gesammten Grundsteuer von den Liegenschaften eine Verminderung 1861 beruht, unterliegt alles Einkommen ohne Ruͤcksicht darauf werden, welche letztere ¼ Prozent im Simpel von dem Verkaufswerthz 88 Weiden und des 89 e 3 ,Hesssissae s te tats von 111,754,853 auf 107,947,036, also um ob es aus dem eigentlichen Gewerbebetriebe oder aus anderen Ein⸗ des geförderten Bergprodukts beträgt. . 8 der Weideplätze und des Triesch⸗ 3 817 Fl. herbeigeführt hatte, hat die Abschätzung der Forst⸗ nahmequellen, wie pem Betriebe der Landwirthschaft, der Ausübung Da die Bergwerkssteuer, welche nach den preußischen Veranlaa-al landes 5 ““ im Jahre 1840 eine Erhöhung der Waldsteuer von 23,464 einer Kunst oder Wissenschaft, der Anstellung ien Staats⸗ oder Privat⸗ gungs⸗Grundsätzen nicht zu den direkten Steuern gehört, vom 1. Juli der Wasserstücke.. 1“ 8 1 112, also um 35,648 Fl. oder um 152 Prozent zur Folge ge⸗ dienste u. s. w. fließt. Sie vertritt mithin sowohl die altpreußische d. Js. in Uebereinstimmung mit den in Altpreußen bestehenden Berg⸗ hb) der Holzungen 72272 5 veeen V Ferdhchenscheften ist dhhee. als auch zum Theil wenigstens die Klassen⸗ und klassi⸗ werksabgaben neu geregelt werden soll, so kann dieselbe hier außer 0 b1 11“*“ Wege, ö 1.“ hre 1 h wegen der Höhe der Kosten fizirte Einkommensteuer. Von der 1 vsi reit. ienst⸗ rach iben. b ee. nicht durchgeführt worden. Die damals in einer Anzahl von Ge⸗ boten, Handwerksgesellen, Gnverbegehütfen Merrsüdebe⸗ 1t,1) Hicnft. hettc, vgeülften werke werden je nach dem Umfange des Bertiebes Hieeeeach. edchese nenenng wer arreszilcstn Srasrens een meinden vorgenommenen neuen Abschätzungen haben Reinerträge er⸗ Privatdiener, welche keine eigene H aushaltung führen - iin der 4. bis 16. Gewerbesteuerklasse mit 7 Thlr. 4 Sgr. 3 Pf. bis⸗ thum Nassau bei Uebertragung der altpreußischen Steuergesetzgebung geben, welche die in den Jahren 1821/22 abgeschätzten Reinerträge in dern zur Familie des Dienstherrn im weiteren Geren 9) die⸗ 107 Thlr. 4 Sgr. 3 Pf. jährlich (bei fünf Simpeln) besteuert. Da auf dasselbe im Großen und Ganzen ein gleiches Aufkommen an den besseren Gemeinden um etwa 25 bis 30 Prozent übersteigen. jenigen, welche allein von den Zinsen ihrer Kapitalien oder von dem dieselben der preußischen Gewerbesteuer unterliegen, so wird die bis⸗ direkten Steuern ergeben wird, wie die gedachten 10 altländischen Kreise. 8* Die Grundsteuer beträgt nach dem Stande der Veranlagung Pachtertrage ihrer Güter oder Gebäude leben; 3) diejenigen, welche herige Besteuerung derselben in Folge der Einführung des preußischen Bei Anwendung der in den letzteren aufkommenden Durchschnitts⸗ 8 Urn bas Jahr 1865 unter Voraussetzung der Hebung von fünf dnch geschecenes Vermögensübergabe blos von einer auspedungenen Gewerbesteuergesetzes ohne Weiteres in Fortfall kommen. Wies S Beamosteuen für das vor⸗ 8 ————- eld⸗ oder Naturalien⸗Rente leben; 4) die Acker⸗ t Trei⸗ ich ist hier noch der Besteuerung der Spielbanken zu Wies⸗ u B . benden für den Verkauf ihrer2 Zadie ns tes seiisewgen baden 1“ gedenken, Fan nngh dem Gesetz vom 29. Juni 8 1ö11““ Viehes/ die Waldbesitzer für den Verkauf ihres Holzes; 5) die zum 1861 auf pCt. des Reinertrags des zuletzt verflossenen Jahres be⸗ Sen wnüirt 8 17531 1 189% w 33,346 h8 1 1öes 1ge genk dn teroehfere zind eWhen mit gewissen Beschrän⸗ stimmt worden ist. 1“ 3 schn 197,493 »„ 797 8 11“

3 di 1, welche ständige Beiträge aus A . 1u.“ ] 3 sbernund 1 halten; endlich 7) Diener (Beamte) 5. Penssonaire vrrnehd rs Nach dem Stande der Veranlagung für das Jahr 1865 beträgt oe) 88 xag; 84,107 41 Diensteinkommen den Betrag von 30 Gulden nicht übersteigt das gesammte Aufkommen an direkten Steuern in dem vormaligen - . e 7 41,978 u“ 898 B

Die Veranlagung der Gewerbesteuer wird auf Grund eines, der Herzogthum Nassau, mit Einschluß der nach Artikel 13 des Friedens⸗ ) Holzungen 741,918 514,329 . Gewerbesteuer⸗Ordnung vom 23. Juni 1841 beigefügten, durch die verkrages vom 3. September v. Is. an das Großherzogthum Hessen Ueberhaupt 1/745,294 Mrg⸗zu 55/9 Sgr. =3,254,354 Thlr. Reinertrag Paerten Gesetze in mehrfacher Hinsicht modifizirten Lariss bewirkt. abgetretenen Gebietstheile, nämlich 2 Alllein es darf nicht unbeachtet bleiben, daß die Nachrichten über

a) von den Feld⸗ er Ansatz der Gewerbesteuer erfolgt nach Steuerkapital dergestalt, a) des Amtsbezirks Reichelsheim mit einer Fläche von 0,22 die Ausdehnung ꝛc. der Kulturarten im vormaligen Herzogthum

liegenschaften. 326,590 Fl. = 186,621 Thlr. 9,8 daß von jedem Gulden des letzteren 1 Pf., mithin ½Steuer in O.-Meilen und 1485 Einwohnern, mit einem Steuerbetrage Nassau auf der veralteten Aufnahme vom Jahre 1821,22 beruhen b) von den Wal⸗ simplo zu entrichten ist. Bei den Handwerkern und den meisten im Simpel. in 5 Simpeln. und daß der Kulturzustand in Wirklichkeit erheblich höher anzuneh⸗ dungen 166,205 „= 94,977 » 6,7 31, Handeltreibenden findet der Steuer⸗Ansatz nach Klassen, bei den übri⸗ aan Grundsteuer 504 Thlr. 2520 Thlr. men ist. Auf die Richtigkeit dieser Annahme weist auch der Umstand zusamũnen H2/795 Fl. S/,508 Fhl F. Gewerbesteuerpflichtigen in der Regel unmittelbar nach dem Ein⸗ » Gebäudesteuer b65 285 * hin, daß der Viehstand (auf Häupter Großvieh reduzirt) im vormali⸗

In Altpreußen beträgt die ETETE1 Hohzungen i Bäannen oder nach anderen Merkmalen statt. Einzelne Gewerbe, wie » Gewerbesteuer 186 930 gen Herzogthum Nassau 2,770 Stück, in den 10 altländischen Kreisen Durchschnitt nur den vierten Theil der Grundsteuer von dem Acer⸗ E“ und das kleine Handwerk, haben auf dem platten zusammen 747 Sbne v T. .. Fagr 28 1. ce ih d He ree Nachene sen . .hewerzshes: 585 lande. Danach erscheinen die Waldungen in Nassau, welche mehr als ringere St in den diesem gleich gerechneten kleinen Städten eine ge⸗ ) des Ortsbezirks Haarheim mit einer Fläche von 0,08 O.⸗Mei⸗ trägt. Uebrigens ist nach S Nachrichten die Gesammtfläche des g euer zu entrichten, als in den Städten. Die Steuerkapi⸗ len und 812 Einwohnern, mit einem Steuerertraageae 129 O.Meilen zu klein angegeben, indem

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