1867 / 119 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ꝛJurisdiction. 8

inisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Die im Ressort der Königlichen Eisenbahn⸗Direction zu Hannover angestellten Eisenbahn⸗Bau⸗Conducteure Nico lassen zu Osnabrück, Ostermeyer zu Hannover, Jordan zu Göt⸗ tingen und Murray zu Bremen sind zu Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Baumeistern ernannt worden. 1u1““ 1

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em Königlichen Berggeschworenen a. D. F. Th. Nitzsch

st unter dem 14. Mai 1867 ein Patent lgauf eine nach vorgelegter Zeichnung und Beschreibung

für neu und eigenthümlich erkannte Controlwaage mit

Wandergewicht und selbstthätiger Registrirung der Ge⸗

wichte von continuirlich zu wägenden Massen, auf fünf Jahre, von jenem Tage 8 liche zum Gebiete des deutschen Zollvereins gehörige Landes⸗ theile des preußischen Staats ertheilt wordeint.ͤ

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Dem Civil⸗Ingenieur Aristide Bérard in Paris und dem Civil⸗Ingemneur August Marx zu Bonn ist unter dem

14. d. M. ein Patent auf einen Stahlofen, insoweit derselbe als neu und

eigenthümlich erkannt worden ist,

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet und für sämmt⸗

liche zum Gebiete des deutschen Zollvereins gehörige Landes⸗ V

heile des preußischen Staates ertheilt worden.

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Das 41. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter: 8

Nr. 6636 den Allerhöchsten Erlaß vom 1. April 1867, be⸗ treffend die Verleihung der fisͤkalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung mehrerer Chausseen im Kreise Ratibor; unter Nr. 6637 das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗Obligationen des Ratiborer Kreises im Betrage von 150,000 Thalern. Vom 1. April 1867; unter

Nr. 6638 den Allerhöchsten Erlaß vom 8. April 1867, be⸗ treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis⸗Chaussee im Kreise Groß⸗ Strehlitz des Regierungsbezirks Oppeln von Schlawentschütz über Ujest bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Peiskretscham; unter

Nr. 6639 die Concessions⸗ und Bestätigungs⸗Urkunde, be⸗ treffend die Anlage einer Eisenbahn von Cöslin über Stolp nach Danzig durch die Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗ Gesellschaft, und einen Nachtrag zu den Statuten der letzteren. Vom 24. April 1867; unter

Nr. 6640 das Privilegium wegen Ausgabe von zehn Mil⸗ lionen Thaler in vierprozentigen Prioritäts⸗Obligationen der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft, Behufs des Baues einer Zweighahn von Cöslin über Stolp nach Danzig. Vom 24. April 867; unter

Nr. 6641 den Allerhöchsten Erlaß vom 27. April 1867, be⸗ treffend die Genehmigung zur Herstellung einer Eisenbahn von den Steinbrüchen bei Ruͤdersdorf nach dem Bahnhofe Peters⸗ hagen der Berlin⸗Cüstriner Eisenbahn; und unter

Nr. 6642 den Allerhöchsten Erlaß vom 4. Mai 1867, be⸗ treffend die Behandlung der aus den Herzogthümern Schleswig und Holstein eingehenden Gesuche um Legitimation außerehelich erzeugter Kinder und um Adoption, sow

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ie wegen Ur Berlin, den 20. Mai 1867. 8 Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.

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8 22 2 ,0& 2 2v 2,r2 2₰ 2 ¼ 2 Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

ist zum Departements⸗Thierarzt im Regierungsbezirk Danzig ernannt worden. 1

Der Kaplan Dr. jur. Wollmann ist als katholischer 1Se des Gymnasiums zu Braunsberg angestellt - 1.

Am Gymnasium in Lissa ist der ordentli Dr. Steusloff zum Oberlehrer befördert worden.

Angekommen: Der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath und Ministerial⸗Direktor Delbrück, von Parich 8

an gerechnet, und für sämmt⸗

nlegung der ““

Deer Thierarzt erster Klasse Carl Anton Hertel hierselbst V

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Zu Wesselburen in Holstein wird am 20. d.

Hamburg,

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Berlin, 20. Mai. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Schriftsteller von Holtei zu Breslau die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs von Sachsen⸗ Coburg⸗Gotha Hoheit ihm verliehenen Ritterkreuzes des Herzog⸗ lich Sachsen⸗Ernestinischen Haus⸗Ordens zu ertheilen.

Bekanntmachung.

Mts. eine Telegraphen⸗ Station mit beschränktem Tagesdienste (efr. §. 4 des Reglements für die Korrespondenz im deutsch⸗österreichischen Telegraphen⸗Verein) eröffnet

werden. 8 den 17. Mai 1867. Ober⸗Telegraphen

1 Inspektor. Krüger. 8

8— Der Königliche

Bazar⸗Lotterie.

Die nicht rechtzeitig abgehobenen Gewinne werden bis zum 31. Mai c. im Kronprinzlichen Palais (Haupteingang par⸗ terre rechts) aufbewahrt und können in den Wochentagen, Nach⸗ mittags von 3 bis 4 Uhr, gegen Abgabe der Loose in Empfang genommen werden.

Ueber die nach Ablauf dieser Frist zurückgebliebenen Ge⸗ winne wird zum Besten der Stiftung anderweitig verfügt.

Berlin, den 18. Mai 1867.

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Der geschäftsführende Ausschuß der Victoria⸗National⸗Invaliden⸗

von Prittwitz. J

Nichtamtlich 8

Preußen. Berlin, 19. Mai. Se. Majestät der König empfingen heute Morgen um 10 Uhr den General⸗ Lieutenant von Voigts⸗Rhetz, begaben Sich mit dem 12⸗Uhr⸗ Zug nach Babelsberg, und dinirten um 4 Uhr bei Ihrer Majestät der Königin⸗Wittwe in Sanssouci.

20. Mai. Se. Majestät der König nahmen heute Morgen um 10 Uhr den Vortrag des Civil⸗Kabinets entgegen, empfingen den aus Paris zurückgekehrten Flügel⸗Adjutanten Oberst⸗Lieutenant von Loë, Commandeur des Königs⸗Husaren⸗ Regiments (1. Rhein.) Nr. 7, und hierauf militairische Meldun⸗ gen im Beisein des Kommandanten. Der Rittergutsbesitzer von Fabeck übergab Sr. Majestät dem König den Orden pour le mérite seines verstorbenen Vaters. Se. Majestät em⸗ pfingen hierauf den Polizei⸗Präsidenten und hielten um 1 Uhr ein Minister⸗Conseil ab. 8

Sr. M. S. »Gazelle« ist am 18. d. M. in Cadig

angekommen; an Bord Alles wohl.

Frankfurt a. M., 17. Mai. (Fr. J.) Die Festungs⸗ Hauptkasse Mainz hatte, wie eine sachliche Prüfung der Festungs⸗ rechnungen für 1866 ergeben, mehrere bis jetzt noch nicht zur Ausgleichung gebrachte Vorschüsse geleistet, und zwar an die vormaligen Kontingente Hannovers, Kurhessens und Nassaus rund 10,000 Fl., 197,906 Fl. und 30,252 Fl. In der Sitzung der Bundesliquidations⸗Kommission vom 8. d. Mts. wurde mit dem Einverständniß der preußischen Bevol⸗ mächtigten bestimmt, diese Beträge mit zusammen 238,160 Fl. der Königlich preußischen Regierung im Ab⸗ rechnungsbuche vorzumerken. Ferner wurde als Schuld der Königlich preußischen Regierung der der Königlich württem⸗ bergischen Regierung gutzuschreibende Antheil Kurhessens und Nassaus an dem vorjährigen gemeinschaftlichen Aufwand des vormaligen 8. Bundes⸗Armeecorps mit 12,424 Fl., sodann für in Mainz übernommene Gegenstände 778 Fl. in das A-⸗⸗ rechnungsbuch aufgenommen; die Herzoglich meiningische Re⸗ gierung erhielt fuͤr in Mainz benutztes österreichisches und preußisches Bettzeug im Ganzen 314 Fl. als Schuld zu⸗

eschrieben. Eine von dem Königlich württembergischen üttenamt Wasseralfingen ursprünglich auf 9092 Fl. be⸗ rechnete Entschädigungssumme hat sich in Folge der nach⸗ träglichen Uebernahme der für Mainz, Ulm und Landau be⸗ stimmten Eisenkerne auf 1500 Fl. ermäßigt. Diese Summe mit dem Guthaben des genannten Hüttenamts für nach Ulm, Rastatt und Landau bereits abgelieferte Eisenmunition von 20,405 Fl. beträgt zusammen 21,905 Fl.; dagegen hat dasselbe für in Ulm erkaufte alte Eisenmunition 33,946 Fl. zu zahlen, die somit von dem Hüttenamt noch zu ersetzenden 12,041 Fl. sollen der württembergischen Regierung, als Eigenthümerin des frag⸗ lichen Hüttenamts, im Abrechnungsbuch zur Last ge chrieben werden. Die von der Liquidations⸗Kommission als Hülfsar⸗ beiter berufen gewesenen Rechnungsbeamten haben nunmehl bis auf Einen unsere Stadt wieder verlasen.

Sachsen. Dresden, 18. Mai. Ueber das Abrücken der Königlich preußischen Truppen aus dem Königreiche Sachsen gehen dem »Dr. J.« von kompetenter Seite folgende Mittheilungen zu: Die 2 Schwadronen des Brandenburgischen Dragoner⸗Regiments Nr. 2 verlassen Pirna am 19. Mai und werden am 20. Mai (an welchem Tage auch, wie bereits ge⸗ meldet, die 3. Fußabtheilung des Brandenburgischen Artillerie⸗ Regiments Nr. 3 von Dresden nach Jüterbogk abgehen wird), ver⸗ einigt mit den zur Zeit in Dresden garnisonirenden? Schwadronen desselben Regiments, über Großenhain nach Schwedt, ihrem frühern Standquartier, zurückkehren. Am 20. Mai verläßt der Stab, sowie das 1. und 2. Bataillon des 2. Brandenburgischen Grenadier⸗Regiments Nr. 12 Chemnitz; das 1. Bataillon marschirt nach Guben, das 2. Bataillon nach Krossen. Das Füsilierbataillon rückt am 21. Mai von Wurzen nach Sorau. Das Leibgrenadier⸗Regiment Nr. 8 verläßt Dresden am 23. Mai und marschirt über Pulsnitz nach Frankfurt a. O. (das Füsilierbataillon nach Landsberg a. d. W.). Das Garde⸗ Grenadier⸗Regiment »Königin Elisabeth⸗ wird Dresden am 27. Mai verlassen und am 11. Juni in Breslau eintreffen.

Bayern. München, 18. Mai. Die »Bayer. Ztg.« von gestern schreibt: »Se. Majestät der König hat unterm 21. v. M. genehmigt, daß die diesjährigen Rekognoszirungs⸗Uebungen der Offiziere des Generalquartiermeister⸗Stabes in der Pfalz und eventuell im Schwarzwalbe stattfinden sollen. Nachdem für letztere Ausdehnung bereits auch die erforderlichen Ermächti⸗ gungen seitens der Königlich württembergischen und Großherzog⸗ lich badischen Regierung vorliegen, steht dem alsbaldigen Be⸗ ginne dieser Uebungen, deren Details dem Generalquartier⸗ meister⸗Stabe überlassen bleiben, kein Hinderniß mehr entgegen.«

17. Mai. Die Einübungen mit den in Hinterlader abgeänderten Podewils⸗Gewehren sowie die Schießübungen mit denselben, zu welchen Offiziere und Unteroffiziere aller Regi⸗ menter hierher beordert wurden, sind gestern beendet worden. Die auswärtigen Offiziere und Unteroffiziere haben München heute wieder verlassen. Dieselben haben nun bei ihren Regi⸗ mentern die Einübung der Mannschaften mit den neuen Ge⸗ wehren vorzunehmen. .“

Hesterreich. Wien, 18. Mai. Se. Majestät der Kaiser ist heute von Ofen in Schönbrunn angekommen.

Die »Wiener Zeitung« theilt folgenden Auszug aus dem ungarischen Amtsblatte mit:

»Von der väterlichen Absicht geleitet, die religiöse Nuhe Meiner getreuen protestantischen Unterthanen zu wahren, habe ich über An⸗ trag Meines ungarischen Ministers für Kultus und Unterricht für nöthig befunden, anzuordnen, daß Mein Patent vom 1. September 1859 über die kirchliche Verfassung Meiner protestantischen Unterthanen beider Bekenntnisse und die Ministerial⸗Verord⸗ nung vom 2. September 1859, womit die Ausführung des gedachten Patentes geregelt wird, so wie Mein Patent vom 15. Mai 1860 und Meine Verordnung vom 9. November 1862 außer Wirksamkeit gesetzt und die sämmtlichen in Folge dieser Verfügungen entstandenen Ver⸗ hältnisse von dem General⸗Convente der Evangelischen Augsburger Bekenntnisses, mit gegenseitiger Schonung der Interessen, nach ruhiger Erwägung im verfassungsmäßigen Wege geregelt werden. Ofen, den 15. Mai 1867. Franz Joseph m. p. Joseph Freiherr von Eötvös m. p., Minister für Kultus und Unterricht.«

Die »Wiener Ztg.« veröffentlicht amtlich das nachfol⸗ ende (bereits telegraphisch erwähnte) Königliche Reskript an den roatisch⸗slavonischen Landtag:

Wir Franz Joseph der Erste ꝛc. zc. Ehrwürdige, Liebe Getreue! Euer Getreuen habt mit der allerunterthänigsten an Uns aus der landtäglichen Sitzung vom 4. November 1861 gerichteten Repräsen⸗

tation Eueren in Betreff der Unverantwortlichkeit der landtäglichen Deputirten gefaßten Beschluß Uns zur Allerhöchsten Sanction unter⸗ breitet. Damit Wir Euch einen neuen Beweis Unseres Allerhöchsten Vertrauens geben, haben Wir Uns allergnädigst bewogen gefunden, den Uns mit Euerer allerunterthänigsten Repräsentation vom 4. No⸗ vember 1861 unterbreiteten, die Unverantwortlichkeit der landtäglichen Deputirten aussprechenden, hier heiliegenden Artikel seinem ganzen veace nach zu sanktioniren. Wir bleiben Euch im Uebrigen mit Unserer Kaiserlichen und Königlichen Gnade wohlgewogen. Gegeben in Unserer Königlichen Hauptstadt Ofen in Ungarn, den 16. Mai im Jahre des Heils 1867, Unferer Reiche im neunzehnten Jahr.

Pest, 17. Mai. In der heutigen Sitzung der Deputirten⸗ wurde das Resultat der gestern vorgenommenen Wahl be⸗ 831* gemacht; demnach wurden gewählt: Paul Somssich und Sfrüns Dosza zu Vicepräsidenten und Ludwig Horvath zum Schriftführer Graf Andrassy legte sechs Gesetzentwürfe vor; sie etreffen: die Inartikulirung des Beschlusses über die gemeinsa⸗ men Angelegenheiten, den Aufschub der Palatinswahl bis zur Fesetlichen. egelung des Wirkungskreises des Palatins; die estimmung, daß nicht blos der Ministerpräsident, sondern nüch die Minister durch Se. Majestät ernannt werden; die fiuspendirung des Gesetzes über die Nationalgarde; die Be⸗ immung, daß der Landtag vor Votirung des Budgets ge⸗

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schlossen werden kann, dann aber noch in demselben Jahre

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einberufen werden muß; endlich die Suspendirung des 5. Ar⸗ tikels vom Jahre 1848 bis zur definitiven Regelung der Mili⸗ tairgrenze. Die Entwürfe werden gedruckt und demnächst von den neun Abtheilungen des Hauses in Verhandlung genommen. Miinister Wenckheim beantwortete die Interpellation Stra⸗ timirovich dahin, er werde die Verfügung treffen, daß die Ser⸗ ben in amtlichen Schriften nicht »Raizen« genannt werden, ob⸗ gleich dieser Ausdruck nicht beleidigend ist; die Protokolle der Munizipien aber müssen in ungarischer Sprache unterbreitet

werden. 18. Mai. Das Amtsblatt publizirt heute eine am 16. Juni 1897 18 Kebbntant de Verorbnbeng ühn die Konsti⸗ rung und das Verhalten der Schwurgerichte i ß⸗ Angelegenheiten. j Lee

Agram, 18. Mai. In der heutigen Landtagssitzun gelangte das Königliche Reskript die Lursse Sanction des Immunitätsgesetzartikels, zur Lesung und wurde einem Comité zur Berichterstattung zugewiesen. Schließlich mité ohne

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Großbritannien und Irland. London, 17. Mai. In der gestrigen Unterhaussitzung stellte Gregory die Frage, ob es wahr sei, daß von Seiten der Regierung eine vollständige Sammlung von englischen Blaubüchern und Vesenngerr auch diverse Gypsabgüsse und ähnliche Dinge zur pariser Ausstellung geschickt worden seien. Lord Robert Montague erwiederte, es sei wahr, daß englische Zeitungen hinübergeschickt worden seien, aber nur von jeder ein einzelnes Exemplar. Es sei ferner wahr, daß die Re⸗ gierung Blaubücher ausgestellt habe, aber auch von diesen nicht die vollständige Sammlung, zu deren Unterbringung kaum Raum genug gewesen wäre, sondern nur einige wenige Bände. Und endlich sei es richtig, daß die Regierung einen Gypsabguß hin⸗ übergeschickt habe, aber nur einen. Der Zweck dieser Sendung sei zu zeigen, was für die Abtheilung der schönen Künste und Wissen⸗ schaften geleistet werde und wie sehr zweckmäßig es wäre, wenn die verschiedenen Regierungen gegenseitig Abgüsse ihr besten Skulpturwerke austauschen wollten. Die Sendung habe nicht über 5 Pfund Sterl gekostet und Ankäufe werde die Regierung auf der Pariser Ausstellung nur insoweit machen, als das ihr zu einschlägigen Zwecken vom Par⸗ lamente votirte Geld gestatte. Der Hauptgegenstand der Debatte war die zweite Lesung der Rational Debt Bill, die, von Disraeli gemäß seinem Budget eingebracht, eine allmälige Reduzirung der Na⸗ tionalschuld vermittelst Kreirung terminabler Leibrenten zum Zweck hat. (Dem Plane Disraeli's gemäß würden, bei einer Auslage von etwa einer Million jährlich, nach Ablauf von 18 Jahren 24 Mill. Pfd aus der Staatsschuld gestrichen sein.) Gegen die zweite Lefung brachte Sheridan ein Amendement des Inhalts ein, daß eine Er⸗ mäßigung der Stempelsteuern für Feuerversicherungen viel dringlicher sei, als eine allmälige Tilgung der Staatsschuld. Das Amen⸗ dement wurde von mehreren Mitgliedern unterstützt und vertheidigt Gladstone sprach für die Bill und wies die Verpflichtung der gegen⸗ wärtigen Generation nach, das Staatsschuldenkapital abzutragen, wenn immer dies möglich sei. In gleichem Sinne sprach Olsraeli

Die zweite Lesung der Bill wurde darauf mit 162 gegen 38 Stimmen genehmigt. Im weiteren Verlaufe der Sitzung votirte das Haus 116,750 Pfd. Sterl. zur Solderhöhung der Unteroffiziere und gemeinen Soldaten, namentlich aus dem Grunde, um die Rekrutirung zu erleichtern und tauglichere Leute zu bekommen.

„Line Anzahl von Geistlichen verschiedener Bekenntnisse und Mitgliedern des Ober⸗ und Unterhauses begab sich gestern, Lord Shaftes bury an der Spitze, zu dem Premier⸗Minister, um demselben Vorstellungen in Betreff der Besteuerung von Wohlthätigkeitsan stalten zu machen, die neuerdings in Folge richterlicher Entscheidungen in Aufnahme gekommen. Lord Derby versprach die Sache im Kabinet zur Sprache zu bringen und wo möglich Abhülfe zu leisten. 8

In der letzten Sitzung der Spezialkommission in Dublin kamen die Gefangenen Flood, Duffy und Dunne, alias Cody, zur Vernehmung. Nach der Anklage des Attorney⸗ Generals gehören die drei Fenier vor den Schranken des Tri⸗ bunals zu den gefährlichsten Mitgliedern der Verschwörung. Flood erhielt nach Stephens Entweichen von ihm die Führer⸗ schaft des Bundes in England und Duffy sollte die Oberleitung in Irland übernehmen. Cody wurde, hauptsächlich auf die Aussagen des Angebers Corydon hin, als Haupt der fenischen geheimen Polizei, die die Bewegungen der englischen Polizei ehwa cen unegeSspionen asfe d Fiuger sehen sollte, dargestellt. Die Sitz oß, ohne daß die Sache 2 cage gekom⸗ Zis i Peüg. sg S, d g che zum Austrage gekom

I“ 18. Mai. Im Oberhause wurde gestern von dem Vis Lifford eine Petition aus Irland zu Hüestern n e.Sen urtheilten Fenier enrag; und von ihm selber unterstützt.

Im Unterhause erklärt Lord R. Montague auf eine bezügliche Interpellation, er müsse mit Bedauern sagen, daß die Rinderseuche in den letzten Tagen im Bezirke der Hauptstadt wieder heftiger aufgetreten sei, und daß sie sich an mehreren Punkten Deutschlands ebenfalls zeige. Den übrigen Theil der Sitzung füllte eine Debatte über ein⸗ zelne Klauseln der Reformbill, in welcher Disraeli eine wichtige