1867 / 124 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

[2066] Bekanntmachun g. 8 Die Lieferung von 1770 Klaftern Torf besserer Sorte pro 1867 für Militairbehörden. und Garnison⸗Anstalten hierselbst, im Ganzen oder getheilt, soll im Wege der Submission verdungen werden. Die Bedingungen sind in unserem Geschäfts⸗Lokale, Kloster⸗ straße 76, einzuseben und Offerten mit entsprechender Aufschrift nebst

10 besiegelten Probesorten 8 Wis en 1. Juni 1867, Vormittags 10 Uhr, 5 daselbst abzugeben. 1 8 Berlin, den 17. Mai 1867. 1 Königliche Garnison⸗Verwaltung. [21033 Bekanntmachung.

Für die Königliche Werft sollen ca. 40 Ctr. Yellow⸗Metallplatten und 19 Ctr. gewalztes Bleiblech beschafft werden. Lieferungsofferten sind mit der Aufschrift »Submission auf Liefe⸗ rung von Mellow⸗ resp. Bleiblech« bis zu dem am 3. Juni cr.;, Mittags 12 Uhr, im Büreau der unterzeichneten Behörde anbe⸗

raumten Termine mit Proben einzureichen. 8

Die Lieferungs⸗Bedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden, liegen nebst den näheren Bedarfsangaben in der Registratur der Königlichen Werft

Danzig, den 20. Mai 1867.

Koönigliche Werft.

8 Werner, Korvetten⸗Capitain.

u. s. w. apieren.

Verloosung, Amortisation, von öffentlichen

Oruckfehler⸗Berichtigung.. n In Nr. 120 des »Staats⸗Anzeigers« sind in der⸗ ekanntmachung vom 20. dieses Monats über die von uns erfolgte Rentenbrief⸗Ver⸗ loosung mehrere Druckfehler vorgekommen. X“X“ Bei Lit. C. über 100 Thlr. muß es heißen: Nr. 5452 anstatt 5453; 8 8 Bei Lit D. über 25 Thlr. muß es heißen Nr. 482 anstatt 481 und v“ Nr. 3486 anstatt 3487.. 8* Von den früher ausgeloosten Rentenbriefen der Provinz Schlesien es bei g) vom 1. Oktober 1861 heißen: Lit. E. Nr. 426 anstatt 446.

Breslau, 23. Mai 1867. 1“ Königliche Direction der Rentenbank für Schlesien.

Bochumer Bergwerks⸗Actien⸗Gesellschaft.

[2104] Nach Beschluß schäftsjahr 1866 auf

für die Actien Litt. A. festgesetzt worden und sollen behufs späterer Erstattung des Dividenden⸗Ausfalls auf die Actien Litt. A. pro 1865 und 1866 in Gemäßheit §. 6 b. der Statuten Rest⸗Dividendenscheine zu den Actien Litt. A. verabfolgt werden. Die Auszahlung der obigen Dividende und die Ausgabe der Rest⸗Dividendenscheine wird vom 1. Juli d. J. ab bei der Direction der Diskonto⸗Gesellschaft in Berlin gegen Vorzeigung der Actien Litt. A. und Einreichung der mit einem Nummern⸗Verzeichniß zu be⸗ gleitenden Dividendenscheine Nr. 2 erfolgen. 88 1 Auf die Actien Litt. B. ist pro 1866 keine Dividende entfallen. Bochum, den 23. Mai 1867. 8 6 Der Vorstand. 8

4 Thlr.

.“

1109. Bochumer Bergwerks⸗Actien⸗Gesellschaft. eit Genehmigung der Generalversammlung der Actionaire haben wir beschlossen, behufs Aufbringung der Mittel zur Deschaffng einer zweiten (Reserve⸗) Wasserhaltungsmaschine nebst umpen das rund⸗ Kapital der Gesellschaft durch al pari Emission von Thlr. 40,000 Actien Litt. A. von den nach §. 5 des Statuts zurückbehaltenen Thlr. 100,000 Actien Litt. A. zu erhöhen. Die Besitzer von Actien Litt. A. und B., ein Jeder nach Verhältniß seines Actienbesitzes, haben ein Vorrecht auf Uebernahme der neu zu emittirenden Actien zum Emissionscourse. Die Zeichnungen der Actionaire zur Uebernahme der Actien werden 8 aam 30. Juni ecr., in den Stunden von 9 12 Uhr VTormittags, 1 bei dem Vorstand der Gesellschaft in Bochum entgegengenommen, egen Vorzeigung der dem Zeichner gehörigen Actien. Die Einzah⸗ dc. auf die gezeichneten Actien erfolgen statutenmäßig laut näherer Bekanntmachung des Aufsichtsrathes. Nach dem oben bezeichneten Termine werden die nicht gezeichneten Actien anderweitig zum pari- Course begeben werden. Berlin, den 22. Mai 1867. 8 88 Der Aufsichtsrath.

Verschiedene Bekanntmachungen. [21200 Friedrich Wilhel m.

8 5 8 EI“ Preussische Lebens- und Garantie -Versicherun Aectien-Gesellschaft.

Gemäss §. 30 des Gesellschafts-Statuts werden die Herren Aetio-

naire hiermit zu der am Dienstag, den 18. Juni a. c., Vormit- tags 11 Uhr, in unserm Geschaftslokale hierselbst, Wilhelmsstrasse

No. 62, abzuhaltenden ordentlichen General-Versammlung

ergebenst eingeladen.

2108

des Aufsichtsrathes ist die Dividende für das Ge-

Verhandlungs-Gegenstände:

1) Geschälts-Beriecht der Direction. ““

2) Statutenmässige Wahl von ordentlichen und stellvertreten Mit. gliedern des Kuratoriums.

Zur Theilnahme an der General-Versammlung sind nach Vor- schrift des Statuts (§. 30) nur diejenigen Actionaire berechtigt, welehe ihren Actien-Besitz bereits vor dem 8. Mai a. c. in die Bücher der Ge. sellschaft haben eintragen lassen.

Eintrittskarten können vom 15. Juni ab in unserem Geschäfts. lokale (Wilhelmsstrasse 62) in 2 genommen werden.

Etwaige Vollmachten zur Vertretung abwesender Actionaire sinq statutgemäss spätestens zwei Tage vor der General-Versammlung der Direction zu überreichen. X“

Berlin, den 20. Mai 1867. ö11I11 8 Friedrich Wilhelm, Preussische Lebens- und Garantie-Versicherungs-Actien-Gesellschaft.

Die Direction. I1“

A. Langheinrich.

Lb“ 6X“ K. K. privilegirte Actien⸗Gesellschaft für Zuckerfabri⸗

1 cation in Galizien in Liquidation.

Nach Anleitung der in außerordentlicher General⸗Versammlung vom 29. Dezember 1865 festgestellten Instruction laden wir die Herren Actionaire hierdurch zu einer General⸗Versammlung ein, welche am 28. Juni l. 2 Vormittags 11 Uhr, im Hotel Poller zu Krakau stattfinden soll, und worin wir über den Stand der Liquidation und die Lage des Geschäftes zu berichten haben.

Tlumacz, am 22. Mai 1867. Sge Die Liquidatoren Th. Bredt. A. L. Lintz.

G. e

8 I“ 1

Bergbau⸗Actien⸗Gesellschaft Wilhelmine Victoria. Nach der in der ordentlichen General⸗Versammlung vom Lten Mai ecr. vorgenommenen Neuwahl besteht der Verwaltungsrath zur Zeit aus folgenden Mitgliedern: . 2 den Herren: 1 Fabrikbesitzer Carl Julius Schulz zu Essen als Vorsitzender, Kreisgerichts⸗Rath Albert Schubert zu Essen, als stellvertretender Vorsitzender, 2 Bauunternehmer Friedrich Funke zu Essen, Gutsbesitzer Freiherr Arthur von Arnim zu Gerswalde, Kaufmann Wilhelm Pothmann zu Dortmund, Oekonom und Wirth Carl Ku⸗ blhoßf zu Essen, Kaufmann J. A. D. Heidtmann zu Hambur Zugleich veröffentlichen wir nachstehend die per 31. Dezember 1866. .Actien im Portefeuille Restirendes Actien⸗Kapital Grubenfelder und Grundstücke Schachtbau⸗Conto .Bauten über Tage... .Maschinen, Kessel und Pumpen...... Mobiliar⸗Conto Eisenbahn⸗Bau⸗Conto. 72927. 2. Magazin⸗Anlage Ruhrort ““ Holz⸗ und Materialien⸗Bestände.. . . 14. Kohlen⸗Vorrath 4,604. rer 26,931.

8 1 g. S“

7,406. 211,545. 308/650.

77,257. 20. 82,285. 15. 22,362. 22.

. . S22

Cassa⸗ und Wechsel⸗Bestände.. . . Debito

I. Actien⸗Kapital⸗Conto II. Kreditoren III. Delcredere⸗Conto. IV. Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto Verwendung des Reingewinns: a) zu Abschreibungen Thlr. 6,906. 9 zum Reserve⸗-Fonds » 3,460. c) zur Dividenee 2 30,600. bhir 70,900.

Summma Shir. 83/800. Passiva.

Thlr. 7685,000.

24,626.

do do R! E. eon-*

S.-—& 81 3 Summa Thlr. 837,800. 17.

Summa der Abschreibungen bis heute Thlr. 47,058. 6. 7.

Essssen, den 20. Mai 1867. 8

Der Verwaltungsrath.

[2102]2 Bekanntmachun 3 8 Fe erlin⸗Stettiner Eisenbahn. && S 3 8 2* 8

Mit dem 1. Juni c. tritt für unse ein neuer Fahrplan in Kraft.

Druck⸗ 1eeda;. des neuen Fahrplanes sind vom 29. d. Mta⸗ ab bei den Billetkassen unserer Stationen 1 Ser. pro Stück käuflich zu

Stettin, den 20.

aben. Direktoriuumm

der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaf

Fretzdorff. Zenke. utscher.

E“ 1“

Alle post⸗ Anstalten des In⸗ un Auslandes nehmen Bestellung an für Berlin die Expedition des Aönig Preußischen Staats-änzeigers: Jäger⸗Straße Nr. 10. (wischen d. Friedrichs⸗ u. Kanonierstr.

4 1“

5 2 V“ 8 1“ öI11I111I11“

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Ober⸗Feuerwerker Grosch im Ostpreußischen Festungs⸗ Artillerie-Regiment Nr. 1 die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen, j

Die Kreisrichter Vossig in Wongrowiec, Jeske und Helsner in Schönlanke und Kienitz in Bromberg zu Kreis⸗ gerichts⸗RKäthen zu ernennen, dem Rechtsanwalt und Notar Wollheim in Schönlanke den Charakter als Justiz⸗Rath, und dem Kreisgerichts⸗Salarienkassen⸗Rendanten Hirsekorn in Schubin den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen; erner Den Kaufmann C. A. Weber in Demerara an Stelle des auf sein Ansuchen entlassenen bisherigen Konsuls Wil⸗ kens zum Konsul daselbst zu ernennen. v11111A1X“X“

8

Allerhöch aden⸗Erlaß vom 16.3 ai 1867.

Ich will in Verfolg Meiner Amnestie⸗Ordres vom 20. Sep⸗ tember vorigen Jahres und 26. Februar dieses Jahres allen Militairpflichtigen aus den Meinen Staaten neu einverleibten, vormals ftentoherrligen Landestheilen und Gebieten, welche vor dem 20. September v. J. ohne Erlaubniß der zuständigen Behörde das Land verlassen und sich der ihnen ob⸗ liegenden Militairpflicht dadurch entzogen haben, wenn dücfelben sich binnen sechs Monaten, vom heutigen an gerechnet, bei einer preußischen Militair⸗ oder Civilbehörde

bes Inlandes melden, vollständigen Pardon ertheilen und die

etwa in contumaciam gegen sie ergangenen Erkenntnisse, soweit dieselben noch nicht vollstreckt sind vorbehaltlich jedoch der⸗ jenigen Rechte, welche für dritte Personen hinsichtlich einer ihnen gebührenden Entschädigung daraus etwa bereits entstanden sind in ihren Folgen aufheben. Sie haben hiernach das Weitere

zu veranlassen. Berlin, den 16. Mai 1857. Wilhelm.

h“

An die Minister des Krieges, der Justiz und des Innern. 11““

Verordnung, betreffend die Wahl der Geschworenen im Ge⸗ biete der ehemaligen freien Stadt Frankfurt. Vom 11. Mai 1867.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen für das Gebiet der seitherigen freien Stadt Frank⸗ furt was folgt:

Art. 1. Die Bestimmungen im Artikel 185, 186 und 187 des Frankfurter Gesetzes über das Verfahren in Strafsachen vom 16. September 1856 werden aufgehoben.

Art. 2. Zum Zwecke der Wahl der Geschworenen wird von dem Regierungs⸗Präsidenten eine Liste von vierhundert zum Amte eines Geschworenen tauglichen Personen aufgestellt. „Art. 3. Diese Liste wird dem Präsidenten des Appella⸗ Uonsgerichts übersendet, welcher daraus zweihundert Geschworene zu wählen hat.

„Art. 4. Das Ergebniß der Wahl ist sofort dem Appella⸗ tionsgericht mitzutheilen und von e in dem Amtsblatt zur öͤffentlichen Kenntniß zu bringen. 18

Art. 5. Die Aufstellung der Liste der Geschworenen für das Jahr 1867 durch den Regierungs⸗Präsidenten erfolgt sofort⸗ nach Verkündigung dieser Verordnung. Der Regierungs⸗Prä⸗ fident hat diese Liste binnen 8 Tagen dem Präsidenten des Appel⸗

lationsgerichts zuzustellen, welcher die Auswahl der Geschworenen

sofort vorzunehmen hat. 8 Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrif

beigedrucktem Königlichen Insiegel. b

Gegeben Berlin, den 11. Mai 1857.

(L. y.Wilhelm.

und

8

8*

Gr. zur Lippe. Gr. zu Eulenburg

Verordnun „betreffend die Einführung des Gesetzes von 25. April 1853 in die neu erworbenen Landestheile. 1

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc verordnen für die mit Unserer Monarchie durch die Gesetze vom 20. September und 24. Dezember 1866 vereinigten Landes⸗ theile, auf den Antrag Unseres Staats⸗Ministeriums, was folgt: Das Gesetz für die preußischen Staaten vom 25. April 953 (GesetzSammlung für 1853 S. 162) erlangt in den mit Unserer Monarchie durch die Gesetze vom 20. September und 24. Dezember 1866 vereinigten Landestheilen mit dem Tage, an welchem das diese Verordnung enthaltende Stück der Gesetz Sammlung ausgegeben wird, Gesetzeskraft und tritt das Kam-: mergericht an die Stelle der in jenen Landestheilen bis dahin mit der Untersuchung und Entscheidung der Staatsverbrechen befaßten Behörden. 8 Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift

und beigedrucktem Königlichen Insiegel. (L. s.) Witheim. Gr. von Bismarck⸗Schönhausen. Frhr. v. d. Heydt.

von Roon. Gr. von Itzenplitz. von Mühler. Gr. zur Lippe. von Selchow. Gr. zu Eulenburg.

Allerhöchster Erlaß vom 13. Mai 1867, betreffend di 8 G Ermäßigung des in dem Hafen von Pillau zu entrichtenden

Auf Ihren Bericht vom 3. Mai d. J. bestimme Ich, daß das in dem Hafen von Pillau nach dem Tarife vom 18ten Oktober 1838 (Gesetz⸗Samml. S. 524) und Meinem Erlaß vom 10. April 1865 (Gesetz⸗Samml. S. 276) zu entrichtende Hafen⸗ geld vom 15. Mai d. J. ab von allen seewärts ein⸗ und aus gehenden Schiffen und

E11“ beim Eingange mit 4 Sgr., wenn sie beladen sind beim usgange mit 4 8 1 „beim Eingange mit 2 Sgr., wenn sie Ballast führen oder leer sind beim Achgets mit 2 5 für die Last Tragfähigkeit erhoben werde. In denjenigen Fällen, in welchen nach Meinem Erlaß vom 13. April 1 3 8 eset⸗Samml. S. 168) unter 1a. und b. die Ermäßigung de Hafengeldes in Pillau auf ein Dritttheil des bisherigen tarif mäßigen Betrages eintreten soll, ist fortan nur eine Ermäßi gung auf die Hälfte des nunmehrigen Hafengeldes zu gewähren. Im Uebrigen bleiben die bestehenden Vorschriften unverändert.

Dieser Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. v“

Berlin, den 13. Mai 1867. An den Finanz⸗Minister und den M

Gewerbe und öffentliche Arbeiten.