1867 / 127 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Berlin, am 29. Mal. Amtlicher Weechsel-, Fonds- und Geld-Cours. b 10 8. Srzs Ien eh Mittwoch den 29. Mai 8 ] Iza8

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98 ½ 97 ¾ Ostpreussishhe . 85 ½ Preuss. Hyp. Aotheil-

Wechsel-Course. Br. Gd 2 98 8 97⅓ do. 4 ¾ 3 92 ½ Certificate (Hübner, 4 Konzessions⸗ und Bestätigungs⸗Urkunde für die Nordhausen⸗ Alle diese Erneuerungen sind jedoch nur dann aus dem Erneue⸗ 1 3 3 ½ E 4 4

Amsterd.. 250 Fl.Kurz 1431 142 Staats-Anleihe v. 1859 dite 250 Fl,2 Mt. 1424 4c. von 1839 Hamburg. 900 M. Kurz 151 ¾ 151 ¾ de. von 1864 dito 300 H. 2 Mt. 151 150 ¾ do. Sn Londen. 1 L. 8. 3 Mt. 6 23 ½1 6 23 ¾ 4c‧. von 1850, 1852 Paris.. 300 Fr. 2 Mt. 80 ß080 ½ do. von 1853

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b 77 bren.-Ur. 4. 1. Pr. . schaft. V 24. April 1867. rungsfonds zu bestreiten, wenn sie durch Abnutzung nöthig werden, 98 ½ 97 PFommersche 77 stty .-Br. d. 1. Pr. rfurter Eisenbahn⸗Gesellschaft. Vom 1 iten, itung

98 978 . 838 dyn. 82 82 Wir Wilheim, von Gottes Gnaden König von Preußen 8 füichi, ber wenn sie den Bauunternehmern, Lieferanten ꝛc. zur Last fö. 8h ev n 2. 8 ½ Unkündb. Hyp.-Br. vö“ ö ich 92 Feaeecaa⸗ vlen Dem Erneuerungsfonds werden überwiesen: a) die Einnahme 2 88 8t 88 8 8 der Preuss. Hypt. über Son hauser Bau n Betriebe dieser Eisenbahn 8 üglich des aus dem Verkauf alter Materialien des Oberbaus und der Betriebs⸗ Wien, öst. de. r. 6 Ne 4 geha hs EIEE11“ (Henckel) wollen Wir rv„ s Unf landesherrliche Konzession hierduͤrch erthei⸗ mittel; b) ein Zuschuß aus den Betriebseinnahmen, der nach Prozent⸗ Währ. . 150 Fl.s T. 79 ½ 79 Sraats-Schuld-Sch.- Zanhesige h 8 Pr. Bank-Antheil- 8 diesseitigen Gebietes d. 8 19P b 18. note bist e bis sätzen von dem Werthe der Schienen und Schwellen und von dem Wien, dito 150 Fl.2 Mt. 79 ¾½ 19 ½ räm.-Anl. v. 1855 1“ auch das anliegende, am 19. Februar eergen h.8- Werthe der Lokomotiven, Tender und Wagen zu berechnen ist; c) die

. 3. do. Lit. A.. Scheine 1b 1 zn len, 3 it bestätigen 2 Augsburg, *4 100 Thlir.. . 121¾ Statut hiermit bestatigen. er v,Ae über die Eisen. Sinsen des Erneuerungsfonds selbst. südd. F. 100 FIL2 Mt. 56 26 56 22 Hfess. Präm.-Seheine Sew doc. .“ 1““ 8 Zugleich bestimmen n 2— SS- fga en Gesetze 28 die S. Diese Prozentsätze normirt der Verwaltungsrath nach Bedürfniß Frkf. a. M à 40 Thl..... C1“ aüUhrnviren Prentbanb bahn⸗Unternehmungen vom 3. November 1838 ergangenen Vorschriften, von fünf bis zu fünf Jahren mit Genehmigung der vorgesetten dd. W. 100 Fl. 2 Mt. 56 26 56 22 Kur- und Neumärk 88.. 1.. 31 Dnnniger EIvratbahhe. 8 insbesondere diejenigen über die Expropriationen und über das Recht Staatsbehörde südd. W. 100 Fl.2 Mt. 56 2 Schuldversehr. 79 ½ ngeue Königsb. Privatbank. ur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke auf das vor⸗ d 8 8998 8 * 1— 22 ¾ lMagdeburger Privatb. leda chte Eisenbahn⸗Unternehmen Anwendung finden sollen. 1 §. 8. Verhältniß der Gesellschaft zu den Staaten 103 8 sfoosener Privatbank; geda Die gegenwärtige Konzessions⸗ und Bestätigungs⸗Urkunde ist mit Preußen und Schwarzburg. Die Verhältnisse der Gesellschaft 28 )973 Hentenbriefe- Fvommersch. Rittersch. dem Statut (a.) durch die Gesetz⸗Sammlung bekannt zu machen. zu den beiden Staaten. werden außer durch die bestehenden und noch 82 ¾ 82 ¾ Privatbank cD— Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und zu erlassenden Gesetze im Allgemeinen durch den zwischen beiden Re⸗ 1 11““ b jgedrucktem Königlichen Insiegel. Flstrn; gierungen abzuschließenden Staatsvertrag und durch die zu ertheilende 11“ beigede eli 24. April 1867 ““ landesherrliche Konzession und das gegenwärtige Statut bestimmt. 8 2ö1 Preussische . Vriedrichsd'or... 4 X1X1.“ . .8. .

Fonds-Gourse. 29 E“ 1L..6ns S. 1ö16“ eͤS‚SGraf von Itzenplitz. Graf zur Lippe. Staatsvertrag die Kontrole über die Nordhausen⸗Erfurter Eisenbahn Freiwillige Anleihe 4 975 Kue- u. Neumärkische3½6 78 77 Sächsische . 91 ½⅔ Andere Goldmünzer 11““ a. 1 überträgt, vorbehalten: a) die Genehmigung des Bahngeldtarifs und Staats-Anleihe v. 1859 5 103 8 do. do. . 4 89 Schlesische.. . 882 3 hausen⸗Erfurter Eisenbahn⸗Gesellschaft. des Frachttarifs, sowohl für die Güter, als für den Personenverkehr, de. v. 1854, 1855,1857ʃ4½ 97 41Ostpreussische. 3 1282 A. Allgemeine Bestimmungen. sowie jeder Abänderung der Tarife; b) die Genehmigung des Fahr⸗

8 Br. Gld. Br. Gld. §. 1. n- Smach d Er 228 halsts Senei sg 8. 888 zn süder E desethe. 2 die 9. atigung 29 ahn- en. swWilh. (Stamm) Erior. 4 ½ 81] 80 Berl.-Potsd.-Mgd. Lt. B.4] 87 , 87 ½ Ober-Schles. Lit. C. nung »Nordhausen⸗Erfurter Eisenbahn⸗Gesey⸗ w ahl des obersten Administrationsbeamten (Spezial⸗Direktor) un H. Hee-eEerrern da⸗. 1 do. do. 85 85 ½ 84 ½ do. 8 Lit. C. 87 878 do. Lh. zeetien eselüschaft errichtet, welche den Bau, die vollständige Aus. des obersten technischen Beamten (Ober⸗Ingenieurs und resp. Betriebs⸗ Aachen-Mastrichter 35 ½ 34 ½ wo vorgrehend kein Zinefezs abgegeber, Berlin-Stettiner I. Serie 1 „h.. rüstung und den Betrieb einer von der Allerhöchsten Bestätigung dieses Direktor), welcher die formelle Qualification zum Bau⸗Inspektor be⸗ Altona-Kieler.. 133 132 vae. neancaatbeig 4 pr. 88ei. do. II. Serie 86 85 ¾ do. Statuts in längstens zwei und einem viertel Jahre zu vollendenden sitzen muß, sowie die Genehmigung der, diesen Beamten zu ertheilen⸗ Berg. B Prioritäts-Oblig. do. III. Serie 86 85 do. Eisenbahn durch das nördliche Thüringen von Nordhausen über Son⸗ den Geschäfts⸗Instruction. Auch die Qualification des die Bauaus⸗ Baxbe nbalar 218 217 ⅔6 Aachen-Düsseld. I. Em. do. IV. Ser. v. Staat gar. 96 96 Rheinischee Füshansen nach Erfurt zum Zweck hat. führung leitenden Ingenieurs unterliegt der Prüfung der Staats⸗ Berlin-Hamburger 152 5 [ do. II. Emission.. Breslau -Schw.-Fréeib. do. vom Staat gar.. §. 2. Die Gesellschaft ist allen Bestimmungen unterworfen, welche Regierung. 1 1 . Berl.-Potsdam-Magdeb. 214 213 ½ do. III. Emission.. Cöln-Crefelder do. III. Em. v. 1858/60, in dem zwischen der Königlich preußischen und der Fürstlich schwarz⸗ 2 Zur Ausführung der Bestimmung über die Benutzung der Berlin-Stettiner 141 ¼140 ⁄QAachen-Mastrichter .. „[Cöln-Mindener I. Em. do. do. von 1862 u. 64 burg⸗sondershausener Regierung vereinbarten Staatsvertrag in Betreff Eisenbahn zu militairischen Zwecken ist die Gesellschaft verpflichtet, so⸗ Breslau-Schw.-Freib. 134 ⁄/133 ½7 do. II. Emission.. do. v. Staat garantirt .. dieser Bahnanlage festgesetzt worden sind. 1e wohl sich den Bestimmungen des Reglements vom 1. Mai 1861, be⸗ Brieg-Neisse 100 ¼ 99 ¾ Berg.-Märkische I. Ser. Rheia-Nahe v. Staat gar. 3. Art der Benutzung. Die Gesellschaft wird die Trans⸗ treffend die Organisation des Transports größerer Truppenmassen auf Cöhn-Mindener HD“ do. HI. Serie do. do. IHI. Em.... porte auf der Bahn durch Dampfwagen auf eigene Rechnung betrei⸗ den Eisenbahnen, desgleichen für die Beförderung von Truppen, Mi⸗ Magdeb.-Halberstadt 194 193 do. III. S. v. Staat 3 ⅛⅞gar. Rhrt. Cref.-Kr. Gladb. I. 8. ben, auch soweit sie es in ihrem Interesse gemäß findet, oder gesetzlich litair⸗Effekten und sonstigen Armeebedürfnissen auf den Staatsbahnen, MNagdeburg-Leipziger.. 252 ½ 251¾ do. do. LiL. B. do. IHI. Serie.. dazu verpflichtet ist, Anderen die Benutzung der Bahn zu Personen⸗ endlich der Instruction vom 1. Mai 1861· für den Transport der do. Lit. B. 90 x⅓ 829. WV. Serie ... do. III. Serie und Güter⸗Transporten gegen Entrichtung eines Bahngeldes gestatten. Truppen und des Armee⸗Materials auf den Eisenbahnen, und den Münster-Hamamer —s1o0o. V. Serie... Sehleswig- Holsteinische 4 ½ Sie kann auch mit Genehmigung der durch den abgeschlossenen Staats⸗ künftigen Ibändenengfs und Ergänzungen dieser Reglements und Niedersehles.-Märk. 90 ¾ do. VlI. Serie .. Stargard-Posen vertrag mit der Oberaufsicht über das Unternehmen betrauten Staats⸗ Instructionen nach Maßgabe der vorhandenen Betriebsmittel zu Niederschles. Zweigb. 94 ½ 93 ½do. Düsseld.-Elberf. Pr. do. Wittenberge do. II. Emission. .. V , 1 zur Nordbahn Fr.- Win. do. do. IH. Serie.. II gdebutg-Wittenbrge- do. IHI. do. 4 ½⅔ N trieb der Bahn überlassen. 1 Hüif g schwarzburg „sondershausener Militairpersonen und Effekten jeglicher Obersehl. Lit. A. u. C. 3 ¼ 192 ½ 191 ½ do. Dortm.-Sorst.. 3Niedrsch.-Märk. Act. I. S. Thüringer I. Serie 1 §. 4. Domizil und Gerichtsstand. Das Domizil der Ge⸗ Art zu ermäßigten Preisen zu transportiren. Bei Normirung der do. Lit. B.. 3 ½ 163 ½ 162 ½ do. do. H. Serie. 4 ¾ do. II. Seric à 62 ⅓˖ Thlr. 4o0. II. Serie sellschaaft und der Sitz ihrer Verwaltung ist Nordhausen. Fahrpreise sollen die niedrigsten Preise maßgebend sein, welche die . do. I. Seriec. 44 §. 5. Fonds der Gesellschaft. Das zum Bau der Nord⸗ preußische Militair⸗Verwaltung mit andern Privat⸗Eisenbahnen ver⸗ do. WV. Serie... hausen⸗Erfurter Eisenbahn nebst Zubehör, zur Anschaffung des Be⸗ einbart han und noch vereinbaren wird. Wilh. (Cesel-Oderberg) 4 8424 triebsmaterials nebst Zubehör, zur Bestreitung der Generalkosten, ein⸗ 3)-Außer der Uebernahme der unentgeltlichen Beförderung von

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1 T. 99 Oder-Deiechbau-Oblig. ..14 Th. F. 100 Thl. 2 Mt. 998Berniner Petersburg 100 S. R.3 W. 90 Föv 18 „. Se, . 89 ge-e ia der Warschau. 90S. R. 8 T. 81C%˖ Se ersch . de Sremden. 100 Th. G./8 T. 110½⅔ Berl. Kaufm.

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Regierung einer andern Eisenbahn⸗Verwaltung den gesammten Be⸗ unterwerfen, als auch sowohl Königlich preußische Ehfel⸗ Fürstlich

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Oest. frz. Staatsb. neue

Niohtamtliche JOest. frz. Siidb. (Lomb.) Notirungen. Oest. frz. Gproz. Bonds. Eisenbahn-Stamm- scdo. de. neue pro 1875 Aetien. 4o. do. do. pro f876 Amsterdam-Rotterdam 2 Moskau-Rjäsan Galiz. (Carl Ludw.)... Riga-Dünaburg. Löbau-LZittau Rjäsan-Kozlow- u Ludwigshafen-Bexbach Galiz. (Carl Ludw.) .. Märkisch Posener Lemberg-Czernowitz 8 do. do. Stamm-Prior Rjaschsk. Morschk. Mz.-Ludwgh. Lt. A. u. C. Kozlow-Woronesch ... Mecklenburger Jelez-Woronesch Nordh.-Erfürt. St.-Pr.. Warsch.-Ter. v. St. gar. Oester. franz. Staatsbahn I1nländ. Fonds. Oest. südl. Staatsb. Lomb. Berl. Handels-Gesellsch. Rcht. Od.-Ufer-B. St. Pr. Disc. Commandit-Anth. Kussische Eisenb. .... Schles. Bank-Verein .. Westbahn (Böhm.) ... Hannoversche Bank...

Warschau-Bromberg.. Preuss. Hyp. Vers. .

Waraanban⸗ Terarnat .. Erste Preuss. Hyp.-G. Warschau-Vylens!”. do. Gew. Bk. (Schuster

Oppeln-Tarnowitzer. 5 76 i Berlin-Anhalter 4 do. Oblig. I. u. fl. Ser. Rhkinische 4 118 117 ½ 18 82 do. n Serie.. 8 amm-) Prior. 1 do. do. 7. Serie.. 1t 2 . 1h0d Rshe 31 30 Berxün-Hambur er Niederschl. Zweigbahn. do. III. Emission. 4 ½ schließlich der Kosten der Vorarbeiten und der Actien⸗Unterbringung, Postsachen und Postwagen, gemäß des Gesetzes vom 5. November 1838, Stargard-Posen.. 4 ½ 94 do. II. Emiss. Ober-Schles. Lit. A... do. W. Emission. 4 ½ 88; sowie zur Verzinsung der Actien bis zu dem im §. 22 bestinimten §. 9 des Gesetzes vom 5. Juni 1852, §. 5 des Gesetzes vom 21. Mai Thüringer [1315 130 Berl.-Potsd.-Mgd. Lt. A. do. Lit. B... 8 Zeitpunkte, und endlich zur ersten Bildung des Re ervefonds erforder⸗ 1860 ist die Gesellschaft auch verpflichtet, die begleitenden Post⸗Con⸗ Wilh. (Cosel-Oderbg.)— 62 ½ 61 ¹ jche Kapital der Gesellschaft besteht: in einem Grundkapitale von ducteure und das expedirende Postpersonal zu befördern. 1 1 n gf . 2750,000 Thlr., buchstäblich! Zwei Millionen, Siebenhundert und 4) Die Gesellschaft gestattet unentgeltlich die eines Staats⸗ S 1 funfzigtausend Thaler Preußisch Courant. 1 telegraphen längs der Bahn unter den von dem preußischen Handels⸗ (W. Nolte et Co.).. do. 1 do. 6. Anl. 5 Dieses Kapital wird aufgebracht; a) durch 12,500, buchstäblich: minister festzustellenden Bedingungen, ist auch verpflichtet, nach Maß⸗ Ausländ. Fonds 11““ Zwölftausend Fünfhundert Stück Stamm⸗Actien zu je 100 Thlr., gabe der Anordnungen des Staates den Eisenbahn⸗Telegraphen zur 8 B do. Neue duchstäblich: Einhundert Thaler, giebt 1,250,000 Thlr., buchstäblich: Benutzung von Staats⸗ und Privat⸗Depeschen einzuräumen.

[Braunschweiger Bank. 4⁴ 32 [Bremer Bank Coburger Creditbank.. Darmstädter Bank. Dessauer Credit

11“ EELE“ Eine Milli eihundert und funfzigtausend Thaler, b) durch 5) Die Gesellschaft hat auch den Anordnungen, welche wegen 11 1co-üucgnags eg. Funfzehntausend Stück Stamme rioritäts⸗Actien polizeilicher Beaufsichtigung der beim Eisenbahnbau beschäftigten Ar⸗ Se. S 8 zu je 100 Thlr., buchstablich: Einhundert Thaler, giebt 1,500,000 Thlr., beiter getroffen werden, pünktlichst nachzukommen und die. aus diesen do. En - Ww.5 buchstäblich: Eine Million, Fünfhunderttausend Thaler. Anordnungen erwachsenden Ausgaben, insbesondere auch die durch die do. Präm.-Anlelbe v. 64 §. 6 Reserv efonds. Bei Eröffnung des Bahnbetriebes wird etwaige Anstellung eines besonderen Polizei⸗Aufsichtspersonals ent⸗ do. Landesbank. do. do. do. zur Heckung der in außerordentlichen Fällen in Brand⸗ und stehenden Kosten zu tragen. Sie ist verpflichtet, die nöthigen Zuschüsse Genfer Creditbank. . . anderen Unglücksfällen nöthigen Ausgaben eine Reservefonds in zu der in Gemäßheit des Gesetzes vom 21. Dezember 1846 (Gesetz⸗ Fteraer Mak⸗ b 88 1 Höhe von 29,000 Thlr., buchstäblich: Zwanzigtausend Thaler gebildet. Sammlung für 1847 S. 21) für die Bauarbeiter einzurichtende Kranken⸗ Gothaer Privatbank... do. Poln. Sehatz-Obl.- Die erste Bildung desselben geschieht aus dem Grundkapital. Werden aus kasse zu leisten. Nicht minder wird die Gesellschaft den Anforderungen Leipziger Creditbanzk.. 40. 4d0. Cert. L. A. dem Reservefonds Ausgaben bestritten, so ist derselbe aus den nächsten der zuständigen Behörde wegen Genügung des kirchlichen Bedürfnisses Luxemburger Bank.. Poln. Pfandbr. in S.-R.4 31† Jahreserträgen wieder in seiner statutenmäßigen Höhe herzustellen, der beim Bau beschäftigten Beamten und Arbeiter 11“ Meinmger Creditbank. do. Part. 500 Fl. . 1 wobei die Gesellschaft nicht verpflichtet ist, die Beträge eines Jahr⸗ leisten und erforderlichen Falls auch die Tragung der dadurch bedingten 2 Norddeutsche Bank... d0. Liqufdat. Bv. J. ganges mit mehr als Dreitausend Thaler zu belasten. Kosten übernehmen. . Oesterreich. Credit... Dessauer Prämien-Anl. 97 85 So lange der Reservefonds die statutenmäßige Höhe nicht hat, 6) Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach Maßgabe der jetzt und Kostocker Bank.. Hamb. St.-Präm.-Anl. 45. fließen die Zinsen seines Kapitals ihm, bei statutenmäßiger Höhe künftig bestehenden runesa⸗ für die Staats⸗Eisenbahnen, für ihre Sächsische Bank Neue Bad. do. 35 Fl.- desselben aber dih⸗ Betriebskasse zu. Beamten und Arbeiter Pensions⸗, Wittwenverpflegungs⸗ und Unter⸗ Thüring. Bank Schwed. 10 Rl. St. Pr.-A. 1 Der Gesellschaft steht zu, eine Erhöhung des Reservefonds zu be⸗ stützungs⸗Kassen einzurichten und zu denselben die erforderlichen Bei⸗ Weimar. Bank Lübeck. Pr.-A. 3 ¼ 40 schließen und zu ordnen träge zu leisten. Soweit es sich bei Föftlehung von Pensionen u. s. w. Berlin-Görüm Industrie-Actien. Hesterr. Metal. Amerikaner 7 Erneuerungsfon ds. Ferner wird nach Ablauf des um das Dienstalter handelt, Rirce sofern nicht durch Verträge ein 8 ör bs Hoerder Hüttenwerk.. do. Nation.-Anleihe Bad. Staats-Anleihe .. 8 ersten Betriebsjahres noch ein Erneuerungsfonds gebildet, welcher be⸗ Anderes vereinbart ist, nur die Dauer der Dienstzeit bei der Nord⸗ 97 Minerva ..— 1 do. Prm.-Anleihe .. 2. Bayersche Präm.-Anl., stimmt ist, zur Bestreitung der Kosten der Erneuerung von Schienen, hausen⸗Erfurter Eisenbahn⸗Gesellschaft in Anrechnung gebracht. 1as Seh r Fabrik v. Eisenbahnbed. 5 do. n. 100 Fl. Loose do. 4½⅛Bproz. St.-A. 1 Schwellen und der kleinen Eisentheile des Oberbaues der Eisenbahn 7) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die von ihr anzustellenden Bahn⸗ Prioritäts-Actien. Dessauer Kont. Gas.. 85 do. Loose (1860).. Braunschweiger Anleihe mit Einschluß der Weichen, sowie der Erneuerung der Lokomotiven wärter, Schaffner und sonstigen Unterbeamten, mit Ausnahme der Belg. O0bl. J. de 'Est. 4 Fab. f. Holzw. (Neuhaus)/4 do. Loose (1864).. Säechsische Anll.. 1b nebst Tendern und der agen aller Art. einer technischen Vorbildung bedürfenden, vorzugsweise aus den mit do. Samb. u. Meuse.. .2 (Berl. Pferdebahn do. Sib.-As. (1864) Zu diesen Erneuerungen sind insbesondere zu rechnen: 1) bei Civil⸗Anstellungsberechtigung entlassenen Militairs des Königlich preu⸗ ester. franz Staatsbahnss 242 ½ 241 4 Berl. Omnibus-Ges... stalien. Anleihe .. 5 Lokomotiven und Tendern die Auswechslung der Feuerkasten, Kessel, ßischen und Fürstlich schwarzburgischen Heeres, soweit dieselben das 8 8 8 2 Cylinder, Siederöhren, Federn, Achsen, Räder, Radeisen, ganzer 35. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, zu wählen. Münzprets des Silbers bei der, Königl. Münze. Das Pfund fein Siber: 29 Thlr. 23 Sgar. Wasserbehälter und Brenisen; 2) bei den Wagen die Auswechselung 8) Die Gesellschaft ist verpflichtet, binnen drei Monaten nach Er⸗ Zinsfuss der Preuss, Bank; für Wechsel 4 pCt., für Lombard 4 ½ pCt. v1“ von ganzen Kasten, Federn Achsen Rädern, Radeisen, Bremsen und theilung der Konzession den Bau der Bahn zu beginnen und alsdann 6 4 uu“ 8 1 TIII 9 EEEN29 8 3 der Umbau des Innern ganzer Coupé's. bbbhbinnen 2 (zwei) Jahren zu vollenden.

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Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei