öchsteigenhändigen Unterschrift und
1“
Wilhelm.
Gr. v. Bismarck⸗Schönhausen. Frhr. v. d. Heydt. v. Roon. Gr. v. Itzenplitz. v. Mhnese Gr. zur Lippe. 8 Gr. zu Eulenburg.
AUrkundlich unter Unserer edrucktem Königlichen Insiegel. 2 Gegeben Berlin, den 13. Mai 1867.
88
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Aufhebung des Güterschlusses in
8 8— 111136“ ¹ 8
Verordnung, betreffend die
Hessen und der kurhessischen Verordnung vom 4. Mai
zur Verhütung gemeinschädlicher Handels⸗Speculationen 8 mit Grundeigenthum. Vom 13. Mai 1867.
Wir Wilheim, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen für das ehemalige Kurfürstenthum Hessen, was folgt: .1. Das in den “ Fulda und Hanau auf Grund des
thums 1858
1848 über die Auseinandersetzung der Lehns⸗, Meier⸗ und an⸗ ““
deren gutsherrlichen Verhältnisse bestehende Verbot der Thei⸗ 8— der geschlossenen Güter wird aufgehoben und insoweit der §. 22 des Gesetzes vom 26. August 1 außer Kraft gesetzt.
§. 2. Wenn jedoch auf diesen geschlossenen Gütern, als solchen, Ablösungs⸗ oder Entschädigungsbeträge für abgelöste oder durch das Gesetz vom 26. August 1848 aufgehobene Real⸗ lasten oder zu deren Berichtigung gewährte Darlehne ruhen oder Leistungen an Gemeinden, Kirchen, Pfarreien oder Schu⸗ len (§. 2 des Ablösungsgesetzes vom 23. Juni 1832 unter 2) haften, so muß dem Gerichte vor der Bestätigung der Verträge über die Abtrennung einzelner Theile nachgewiesen werden, daß entweder eine Einigung mit den Berechtigten über die Ver⸗ theilung der Schuldigkeiten auf die einzelnen Trennstücke erfolgt ist oder die Berechtigten wegen der Fortentrichtung der Leistun⸗ gen sichergestellt sind.
§. 3. Die kurhessische Verordnung vom 4. März 1858 zur Verhütung gemeinschädlicher Speculationen mit Grundeigenthum wird aufgehoben.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift beigedrucktem Königlichen Insiegel. 8
13. Mai 1867.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. von Bismarck⸗Schönhausen. Frhr. von der Heydt. von Roon. Gr. von Itzenplitz. von Mühler. Gr. zur Lippe. von Selchow. Gr. zu Eulenburg.
und
Gegeben Berlin, den 8
Allerhöchster Erlaß vom 8. Pensionirung und Bestätigung, beziehungsweise Ernennung der städtischen Beamten im ehemaligen Königreich Hannover. „ Auf den Bericht vom 3. Mai d. J. bestimme Ich im An⸗ schluß an Meinen Erlaß vom 17. Jannar d. J. (Gesetz⸗Samml S. 31), daß es im ehemaligen Königreich Hannover zur Pen⸗ sionirung städtischer Beamten Meiner Genehmigung nicht mehr bedürfen und daß wegen der Bestätigung beziehungsweise Er⸗ solcher Beamten fortan nur dann an Mich berichtet oll, wenn es sich um Bürgermeister und deren regel⸗
in Städten von mehr als 10,000 Ein⸗
werden mäßige Stellvertreter wohnern handelt.
1 Berlin, den 8. Mai 1867.
Verordnung, betreffend die Einführung der Preuß Ge⸗ etze und die Justiz⸗Verwaltung in der vormals ayeri en Enklave Kaulsdork.
1 Vom 22. Mai 1867. 8
ir 5 Filhelm, von Gottes Gnaden König von Preußer ec. ¹ erordnen für die ehemals bayerische, Sese das Fceuß bün 24. Dezember 1866 (Gesetz⸗Samml. für 1866 S. 876) mit Unse⸗ ren Staaten vereinigte Enklave Kaulsdorf, was folgt:
Art. IJ. Alle preußischen Gesetze, Verordnungen und Be⸗ stimmungen, welche in dem Kreise Ziegenrück des Regierungs⸗ Bezirks Erfurt Gesetzeskraft haben, werden hierdurch mit der⸗ selben Wirkung vom 1. Juni d. J. ab in der Enklave Kauls⸗ dorf unter gleichzeitiger Aufhebung der entgegenstehenden Ge⸗ setze, Verordnungen „und Bestimmungen nach Maßgabe der Patente wegen 1 der allgemeinen Gerichts⸗ und Kri⸗ minalordnung und des Allgemeinen Landrechts in die mit den preußischen Staaten vereinigten ehemals sächsischen Provinzen und Distrikte vom 22. April und 15. November 1816 (Gesetz⸗ Samml. für 1816, S. 124 und 233) eingeführt. Hinsichtlich der Einführung der Verfassungs⸗Urkunde verbleibt es bei dem
4
v. Selchow.
§. 22 des kurhessischen Gesetzes vom 26. August
bei⸗
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V
Mai 1867, betreffend die
V I V V
uüumfaßt vom 1.
esege. vom 24. Dezember 1866 (Gesetz⸗Sammlung für 1866 1 7
ĩ76).
Art. II. Die Enklave Kaulsdorf wird dem Depar
des Appellationsgerichts zu Naumburg, insbesondere Fgenene
zirke des Kreisgerichts zu Erfurt einverleibt. j Art. III. Die Staatsminister werden, ein jeder für sei
Ressort, ermächtigt, die zur Ausführung dieser Verordnung
forderlichen Anordnungen zu erlassen. V Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift
den Provinzen Fulda und Hanau des ehemaligen Kurfürsten⸗ und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 22. Mai 1867. (L. S.) Wilhelm. Graf von Bismarck⸗Schönhausen. Frh. von der Heydt
von Roon. Graf von Itzenplitz. von Mühl Graf zur Lippe. von Selchow. Graf zu Eulenbur,
Allerhöchster Erlaß vom 8. April 1867, betreffend Ver⸗ änderungen in den Bezirken einiger unteren Verwaltungs⸗ behörden und Amtsgerichte im Gebiete des vormaligen König. 8 reichs Hannover. Auf Ihren Bericht vom 26. März d. J. bestimme Rückgabe der Anlagen hinsichtlich der Bezirke der waltungsbehörden und der Amtsgerichte im Gebiete des ehe⸗ maligen Königreichs Hannover hierdurch was folgt: Es wird festgestellt: 1) die neu geregelte Grenze der Stadt Wundtorf gegen die benachbarten Landgemeinden als Grenze der Stadt unstorf gegen das Amt Neustadt a. R.; 2) die neu geregelte Grenze der Gemeinde Machtsum gegen die Gemeinde Kemme als Grenze des Amts Hildesheim gegen das Amt Marien⸗ burg; 3) die neu geregelte Grenze der Gemeinde Ostendorf gegen die Gemeinde Armstorf bei der Poppeschen Anbaustelle an der Mehe als Grenze des Amts und des Amtsgerichts Bremervörde gegen das Amt und das Amtsgericht Osten; 4) die neu öö Grenze der Gemeinde Kirchwistedt gegen die Gemeinde Appeln als Grenze des Amts und des Amtsgerichts Bremervörde gegen das Amt Lehe und das Amtsgericht Geeste⸗ münde; 5) die Grenze des Amts und des Amtsgerichts Aschen⸗ dorf gegen die Stadt und das Amtsgericht Papenburg wird so festgestellt, wie sie in der von der Landdrostei zu Osnabrück und der Kronanwaltschaft des Obergerichts zu Meppen vom 29. August v. J. vollzogenen, bei dem Amte Aschendorf zu hinterlegenden Grenzbeschreibung dargestellt ist; 6) die neu ge⸗ regelte Grenze der Gemeinden Haselünne und Lotten einerseits, vZ Hades acr Klosterholte, andererseits, als Grenze des Amts und des Amtsgerichts Haselü en das Amt und das Amtsgericht Meppen “ Berlin, 8. April 1867.
Gr. zur Lippe. Gr. zu Eulenburg. An die Minister der Justiz und des Innern. 6
Verordnung, betreffend die Ausführunge des F Allgemeinen 2 erggesetzes vom 24. vefü 186%, ghc⸗ 5 8 ordnung vom 8. Mai 1867 wegen Einführung des Allgemeinen Berggesetzes in das Gebiet des vormaligen Königreichs Hannover. . Vom 25. Mai 1867. 888 Ve Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ⸗c. verordnen hierdurch in Ausführung des §. 188 des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 (Gesetz⸗Sammlung für 1865. S. 705), sowie der Verordnung vom 8. Mai d. J., betreffend die Einführung des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 in das Gebiet des vormaligen Königreichs Hannover Geset⸗Samml. für 1867 S. 601), was folgt:
Art. J. 1.—“ 2s Ober⸗Bergamtes zu Dortmund 1 li d. J. an auch die Landdrostei⸗Bezirke Osnabrück und Aurich des Honanisch Cehieeges Ghanecer wogegen alle übrigen Landestheile des letzteren von dem bezeich⸗ neten Zeitpunkte an den Bezirk des Berg⸗ und Forstamtes zu Clausthal bilden. Dem Berg⸗ und Forstamte zu Clausthal werden in seiner Eigenschaft als Bergbehörde alle Befugnisse
— jego jtp nos 2 . . und Obliegenheiten eines Ober⸗Bergamtes bis auf Weiteres
beigelegt. Art. II. Mit dem 1. Juli d. J.
8 Jr sind die Verwaltungen
* Domanial Bergwerke, Steinbrüche, Hütten⸗, He merwaih
1888 d felben in den durch Artikel 1. bezeichneten Bezirken den für e zandelg hütemn Ober⸗Bergämtern unterworfen.
dels⸗Minister ist mit der Ausführ iese 3
ordnvn eauftragt s t der Ausführung dieser Ver
rkundlich unter Unserer Höchstei indi
13 r Un H enhändi rift
und beigedrucktem Königlichen Fuchsteig b “
Gegeben Berlin, den 25. Mai 1867.
Wilhelm. Gr. v. Itzenplitz.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
1. Stecckbrief. “ Alle Justiz⸗ und Polizeibehörden werden ersucht, den wegen Dieb⸗ ahls dahier in Untersuchung stehenden Tagelöhner Johannes leischmann aus Hanau im Betretungsfalle verhaften und anher abliefern zu lassen. oA1A1AAA“ Hanau, den 28. Mai 1867. Kgosanigliches Justizamt I.
8
Handels Register. 8 8 handels⸗Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin Die unter Nr. 356 des Gesellschafts⸗Registers eingetragene hiesige handelsgesellschaft, Firma Freudenberg u. Cohn, rch gegenseitige Uebereinkunft der J.. Gesellschafter, Kauf⸗ leute Rudolph Freudenberg und Siegmund Cohn, aufgelöst und zu⸗ folge heutiger Verfügung im Register gelöscht. 11“ Zum alleinigen Liquidator ist 8 g der Kaufmann Siegmund Cohn zu Berlin ernannt. Der Kaufmann Julius Heiman zu Berlin hat für seine hierselbst
r der Firma — unte F Julius Heiman 1 bestehende, unter Nr. 4502 des Firmen⸗Registers eingetragene Hand⸗
seiner Ehefrau Rosalie Heiman, geb. Burchardt zu Berlin, Prokura ertheilt. 1 ““ Dies ist zufolge Pecfügeang vom 28. Mai 1867 am selben Tage unter Nr. 1073 in das Prokuren⸗Register eingetragen. Berlin, den 28. Mai 1867. Koönigliches Stadtgericht. 11 1 88
ist du
Abtheilung für Civilsachen. vJ11I 8 In unser Firmen⸗Register ist heut unter Nr. 163 3 der hiesige Tuchsabritant Heinrich Emil Elias als Inhaber der Firma Emil Elias zu Cottbus ingetragen worden. 6 11““
Cottbus, den 25. Mai 1867.
Königliches Kreisgericht.
E111““
I. Abtheilung.
Königliches Kreisgericht zu Frankfurt a. O. Die eae Nr. 3 des Gesellschafts⸗Registers mit der Firma A.
Schmidt u. Comp. eingetragene Handelsgesellschaft ist durch das Aus⸗ cheiden der verwittweten Kaufmann Schmidt, Friederike Caroline milie, geb. Beyer, zu Frankfurt a. O. aufgelöst. Der frühere Ge⸗ ellshafter Kaufmann und Weinhändler Heinrich Friedrich Andreas 1 ünübt, setzt das Geschäft unter der bisherigen Firma fort und ist hieslbe daher unter Nr. 464 in das Firmen⸗Register übertragen, wo⸗ elbst als Firmen⸗Inhaber der Weinhändler und Kaufmann Heinrich
priedrich Andreas Schmidt zu Frankfurt a. O., als Ort der Nieder⸗
ssung: Frankfurt a. O., als Firma: 8 A. Schmidt u. Comp.,
ingetragen worden ist. Beides zufolge Verfügung vom 17. 807 am 17. Mai 1867. Wdeg In das Firmen⸗Register des unterzeichneten Gerichts ist tehende Eintragung bewirkt worden: 1 1) Lauf. Nr. 126; 2) Bezeichnung des Firmen⸗Inhabers: der Kaufmann Theodor Hauptvogel zu Kirchhain; 3) Ort der Niederlassung: Kirchhain; 4) Bezeichnung der Firma: CTh. Hauptvogel; 5) Zeit der Eintragung: eingetragen zufolge Verfuͤgung vom 19. Mai 1867 am 21. Mai 1867 (Akten über das Firmen⸗Register Bd. II. S. 1155. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
In das Firmen⸗Register des unterzeichneten Gerichts ist nach⸗ hende Eintragung bewirkt worden: 8 1) Lauf. Nr. 125; 2) Bezeichnung des Firma⸗Inhabers: der Kauf⸗ mann Johann Karl Wilhelm Wölffer zu Golßen; 3) Ort der Niederlassung: Golßen; 4) Bezeichnung der Firma: Wilhelm Wölffer; 5) Zeit der Eintragung: fingetragen zufolge Verfügung vom 19. Mai 1867 am 21. Mai 1867 (Akten über das Firmen⸗ Register Band II., Seite 113). Luckau, den 19. Mai 1867. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Der Kaufmann Joel Karo hat in sein hier unter der Firma oel Karo betriebenes Geschäft seinen Sohn Salomon Karo als Ge⸗ lschafter aufgenommen: es ist deshalb die Firma Nr. 2 des Firmen⸗ egisters gelöscht und die nunmehr unter der bisherigen Firma be⸗ stehende Handels⸗Gesellschaft unter Nr. 9 des Gesellschafts.Negistes benagen worden. Dabei ist vermerkt, daß jeder der beiden Gesell⸗ hafter für sich allein berechtigt sei, die Gesellschaft zu vertreten und e JFirma zu zeichnen. 1“
Soldin, den 29. Mai 1867. — 3 Ksnigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
in das Gesellschafts⸗Register eingetragen.
In das Gesellschafts⸗Register ist 22. d. M. bei der Actien⸗Gesellscha Nr. 111 Col. 4 folgende Eintragung bewirkt worden:
Die in Pillau unter der Firma: Anna Liedtke bestandene
an⸗ delsgesellschaft ist aufgelöst worden, die Liquidation derselben ecfean: durch die bisherige Gesellschafterin von
1 Fräulein Laura Amalie Liedtke ier. ies ist zufolge Verfügung vom 19. am 22. d. M. unter Nr. 233 Königsberg, den 24. Mai 1867. “ Königliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium.
zufolge Verfügung vom 21. am . »Königsberger Privatbank⸗
Direction besteht vom 1. April 1867 ab bis inkl. März
aus dem vollziehenden Direktor Wolff Meyer Gabriel, dem stellvertretenden Direktor Rudolph Burdinski und je zwei vom Aufsichtsrathe aus dessen Mitte in nachstehender Reihenfolge delegirten Mitgliedern: pro April 1867 dem Kaufmann Heinrich August Julius Kdrueger und dem Kaufmann Herrmann Theodor, pro Mai 1867 dem Kaufmann Heinrich August Julius Krueger und dem Kaufmann und Vice⸗Präsidenten des Aufsichtsrathes Friedrich Laubmeyer, pro Juni 1867 dem Kaufmann und Vice⸗Präsidenten des Aufsichtsraths Friedrich Laubmeyer und dem Kaufmann Hans Caspar Christopher Malmros, pro Juli 1867 dem Kaufmann Hans Caspar Christopher Malmros und dem Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Rath Ferdinand Lorek, pro August 1867 dem Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Rath Johann Ferdinand Lorek und dem Kommerzien⸗Rath Carl Gustav Becker, pro September 1867 dem Kommerzienrath Carl Gustav Becker und dem Kommerzien⸗ und Admiralitäts⸗Rath Frrriedrich Heinrich Gaedeke, 8 pro Oktober 1867 dem Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Rath Frriedrich Heinrich Gaedeke und dem Kommerz⸗ und Admi⸗ ralitäts⸗Rath Otto Ernst Christian Wien, 8 Pro November 1867 dem Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Rath DOetto Ernst Christian Wien und dem Geheimen Kommerzien⸗ Rath und Präsidenten des Aufsichtsraths Moritz Simon, pro Dezember 1867 dem Geheimen Kommerzien⸗Rath und Präsidenten des Aufsichtsraths Moritz Simon und dem Kommerzien⸗Rath Albert Andersch, pro Januar 1868 dem Kommerzien⸗Rath Albert Andersch und dem Kaufmann Hermann Theodor, pro Februar 1868 dem Kaufmann Hermann Theodor und dem Kaufmann Heinrich August Julius Krueger, pro März 1868 dem Kaufmann Heinrich August Julius Krueger und dem Geheimen Kommerzien⸗Rath und Prä sidenten des Aufsichtsraths Moritz Simon 8 sämmtlich zu Königsberg. 8 Königsberg, den 24. Mai 1867. b 8 Königliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium.
Die
N.
In unser Prokuren⸗Register ist zufolge Verfügung von heute ein“
getragen: u.“ Is Der Kaufmann Hirsch Herrnberg in Allenstein hat für seine unter Nr. 20 des Firmen⸗Registers eingetragene Firma: H. Herrnberg in Allenstein, seinem Sohne Moritz Herrnberg in Allenstein Prokura ertheilt. 8 Die Vormünder der minderjährigen Erben des verstorbenen Kauf⸗ manns Simon Simonson in Allenstein haben für dessen, unter Nr. 46 des Firmen⸗Registers eingetragene Firma Gebrüder Simonson in Allenstein dem Kaufmann Ottomar Dromtra in Allenstein Prokura ertheilt. .“ 1b Allenstein, den 16.
“ ““ Königliches Kreisgericht. “ Schwartz. Die Handelsgesellschaft Sam. Schultz et Co. zu Memel hat für ihre hierselbst unter der Firma Sam. Schultz et Co. 1 bestehende Handelsniederlassung dem Kaufmann Friedrich Robert Michaelsen von hier Prokura ertheilt. Dies ist zufolge Verfügung vom 23. Mai 1867 am heutigen Tage unter Nr. 80 in das Prokuüren⸗ Register eingetragen. 1 1“ 16“ Memel, den 25. Mai 1867. Königliches Kreisgericht. 88 Handels⸗ und Schifffahrts⸗Deputation.
Zufolge Verfügung von heute ist in das hiesige Handels⸗Register eingetragen, daß der Kaufmann Ernst Kostro und dessen Ehefrau Auguste, geb. Bach, auf Grund des §. 421, Theil II., Tit. 1 A. L. R. für die Zukunft ihrer Ehe die Gemeinschaft der Güter und des Er⸗ werbes laut Verhandlung vom 11. März 1867 ausgeschlossen und da⸗ bei bestimmt haben, daß das Vermögen der Ehefrau die Natur des vorbehaltenen haben soll. 8 “
Thorn, den 24. Mai 1867. b
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
8