111“
Bekanntmachun g.
in diesem Jahre durch die kreisständische Chausseebau⸗ bewirkten Verloosung von Obligationen des Oletzkoer achstehende Nummern gezogen woren: 8 ittr. A. Nr. 23 über 100 Thlr. .Nr. 100 S. Nr. 100 Thlr. Nr. 100 Thlr. Nr. 100 Thlr. Nr. 100 Thlr. Nr. 100 Thlr. Nr. 100 Thlr. Nr. 100 Thlr. Nr. 100 Thlr. „ .Nr. 17 100 Thlr. “ Dieselben werden den Besitzern mit dem Bemerken gekündigt, daß die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. Juli d. J. ab täglich, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage, in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr bei der hiesigen Kreis⸗ Kommunal⸗Kasse gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen mit den dazu gehörigen, erst nach dem 1. Juli ecxr. fälligen Zins⸗Coupons nebst Talons baar in Empfang zu nehmen sind.
Der Geldbetrag der etwa fehlenden unentgeltlich mit abzuliefern⸗ den Zins⸗Coupons wird von dem zu zahlenden Kapitale zurückbehal⸗ ten werden. 1b
Marggrabowa,
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den 1. Februar 1ö 12 er Landrah.
BVPBerschiedene Bekanntmachungen. 11114“ 2 . ;. 8 Die Universität Halle gedenkt am 20. und 21. Juni er. ihre fünf⸗ zigjährige Vereinigung mit Wittenberg festlich zu begehen und diese Feier bereits am 19. Abends durch ein Concert des akademischen Ge⸗ fangvereins einzuleiten. Zu diesen Feierlichkeiten sind, außer den na⸗ mentlich eingeladenen Ehrengästen, alle Freunde und Gönner unserer Universität, namentlich solche, welche einst hier ihre Studien gemacht, herzlich willkommen. Wir werden denselben, soweit als irgend mög⸗ lich und überall, wo es die Räumlichkeiten gestatten, an unseren Fest⸗ lichkeiten Antheil gewähren, nur bitten wir, sich behufs dessen bis ängstens den 12. Juni unter der Adresse des Herrn Universitätssecre⸗ tairs Dr. Loppe schriftlich anmelden zu wollen.
Halle, den 16. Mai 18657/. 1 1— b Rektor und Senat der vereinigten Friedrichs⸗Universität
Halle⸗Wittenberg. D. Beyschlag.
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Unnser Aufruf zur Mildthätigkeit für den bei Königgrätz blind⸗ geschossenen Sergeanten Weber und sein treues Weib hat in vielen Herzen Anklang ge unden. Die Gaben sind reichlich geflossen, und in⸗ dem wir jetzt die Sammlung schließen, dürfen wir es aussprechen:
dem Gemeinsinn ist es gelungen, die äußere Lage des Weber'schen Ehepaares verhältnißmäßig günstig zu gestalten und Nahrungssorgen möglichst zu verscheuchen.
Außer einer Jahresrente von 100 Thlr., die dem Weber von einem höchstgestellten Beamten zugesichert worden, und manchen Na⸗ turalien ꝛc. sind bei uns in baarem Gelde im Ganzen 4013 Thlr. 1 Sgr. 6 Pf. eingegangen, die wir zum Ankaufe pupillarisch sicherer zinstragender Staatspapiere verwendet haben. Eine Verö aller einzelnen Beiträge haben wir zur möglichsten Kostenersparni unterlassen, dagegen ind die Verzeichnisse und die lkten in der Stadt⸗ chreiberei hiesigen agistrats zur Einsichtnahme der betreffenden Uhaeresfenten, deren viele ungenannt zu bleiben wünschten, offen ge⸗ legt, und wird selbstredend jede sonsig spezielle Anfrage die bereit⸗
willigste Beantwortung unsererseits er aseen en geehrten Gebern, die aus den ernsten Gauen Deutschlands, wie aus der Nähe, beigesteuert und sich der Sache freundlich und mit⸗
wirksam erwiesen haben, sprechen wir für ihre thätige Nächstenliebe
des Weber'’schen Ehepaares aber damit zu genügen, müssen wir freilich versagen. Gott vergelte es Allen! Wittenberg, den 1. Mai 1867. 28 Gerischer, Senator. Lanz, Staatsanwalt. Dr. Lommaßst Seminar⸗Direktor a. D. von Manteuffel, Kreisgerichts⸗Diretn Peters, ZJustiz⸗Nath. Dr. Schmidt, Gymnasial⸗Direi Dr. Schmieder, Consistorial⸗Rath. Steinbach, Bürgerme 3 Dr. Winter, Gymnasial⸗Lehrer. a
Bekanntmachung. Die Stelle eines Kreis⸗Thierarztes für die Kreise Stendal Gardelegen ist durch den Tod des bisherigen Inhabers vakant. Qualifizirte Bewerber haben sich unter Vorlegung ihrer Zeugng bis spätestens zum 1. Juli d. J. bei uns zu melden. Magdeburg, den 22. Mai 1867. “ Königliche Regierung. Abtheilung des Innern. gez. Boehm.
[2197] Minerva,
Schlesische Hütten⸗, Forst⸗ und Bergbau⸗Gese lischaft Nachdem der unterzeichnete Verwattungsrath in seiner Situ vom 30. April cr. den seitherigen General⸗Bevollmächtigteen Grafen Guido Henckel von Donnersmarck⸗Neudeck, Regierungs.Ne a. D. Herrn A. W. M. Frey zum General⸗Direktor seiner Gesellsch erwählt und in Gemäßheit der §S§. 27— 31 des Gesellschafts⸗Stane mit den nöthigen Vollmachten versehen hat, ist Herr Frey bereits seine Amts⸗Functionen eingetreten, was hiermit bekannt gemacht wi
Breslau, den 22. Mai 1867. 1b
Der Verwaltungs⸗Rath der Schlesischen öö und Vergbau⸗Gesellschaft Minerva.
Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Vom 6. k. Mts. ab bis zum 15. Oktober d. J. werden zu ie um 11 Uhr 5 Minuten von hier abgehenden Schnellzuge Retourbile I1. Klasse, so wie zu den durchgehenden fahrplanmäßigen Persen zügen Retourbillets II. und III. Wagenklasse von Berlin nach Stationen Reibnitz und Hirschberg der Schlesischen Gebirgsbahn m. zwar 1 bt 59 8 95 .“ 89 88 E“ “ 111.4“ III. Klasse. nach Reibnitz zum Preise von 6 Thlr. 23 Sgr. 4 Thlr. 24 Sgr. 6% » Hirschberg » „ “ 8 1 ausgegeben. 8— Diese Billets sind Zettelbillets und haben für die Rückfahtt se Wochen zu allen durchgehenden fahigfanmaͤßigen Zügen, in II. Klnf auch zum Schnellzuge, Gültigkeit. Sie sind bei Antritt der Rückfein welche auf Billets nach Reibnitz nur auf dieser Station auf Bille nach Hirschberg nur in Firschberg oder Reibnitz angetreten werde Ln der betreffenden Billetkasse zur nochmaligen Abstempelung 7 zulegen. Eine Unterbrechung der Hin⸗ oder Rückfahrt ist nich sind 50 Pfd. Freigepäck gestattet. Berlin, den 27. Mai 1867. Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Bekanntmachung. Deeer bestehende Spezialtarif für Sendungen ve Flachs, Hanf, Heede und Werg in Wagenladungg a. von 100 Cemnern und mehr, welche von den Oftban Stationen Elbing, Braunsberg und Königsberg V öFrankfurt a. O., Kohlfurt) na den Stationen Gät „MAund Hirschberg der Niederschlesisch⸗Märkischen in Schlesischen Gebirgsbahn befördert werden, wird nach denselben Gra sätzen (2 ½ Pfennige pro Centner und Meile) vom 10. Junid. . auch auf dergleichen Transporte von der stbahn⸗Station Mühlham sen nach Görlitz und Hirschberg Anwendung finden. 8 Die besonders gebildeten Frachtsätze pro Centner können auf t sen drei Verband⸗Stationen eingesehen werden. Berlin und Bromberg, den 28. Mai 1867. Köͤnigliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn
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unsern ehrerbietigen, herzlichsten Dank aus. Dem innigen Dankgefühle
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Activa.
8 Bilanz am 31. Dezember 1866.
Königliche Direction der Ostbahn.
56
Passiws
Anlage⸗Conto I“ Maschinen⸗Conto „ Geräthschaften⸗Conto. „ Padd dör ae Gebäude⸗Conto ““ Gruben⸗ onto.. „ Kohlen⸗Conto 4 „ Actien⸗Depot⸗Conto „
Eisenbahn⸗Conto . . Grubenkasse der Zeche Carolinenglück...
192,438 11 51,908 24 26,669 15 23,444 19 405,258 9
697 ,11 28,125 — 241,679 13 54,209 6
00ISSn
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KCvbhlr. TUX152210
zufolge §. 13 des
Das Ruhr, 25. Mai 1867. 1
Mülheim a. d.
Status nach dem Turnus ausscheidende Vorstand
1) Actien⸗Kapital⸗Conto... 605,000-
2) Wechsel⸗Conto.. „. 36,000⸗
3) Reserve⸗Kapital⸗Conto . 5,861 2² 4) Neue Anl.⸗Kapital⸗Conto 1“ 8 Kapital: Thlr. 120,000. — 1
Zinsen pro 1866 » 7,200 8
noch nicht erhobene Zinsen .
5) Carolinenglück⸗Gelsenkirchener Eisenbahn
Bahnsteuer⸗Conto). ““
onsortium..
. *
6) Carolinenglücker 7) Conto pro Diversi 8) Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto Gewinn pro 1864 14,350. 15. ö“
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12INN2 wieder gelcch
Bergbau⸗Actien⸗Gesellschaft
den Königlichen Kronen⸗Orden
pas Abonnement beträgt 1 Thlr. für das Vierteljahr.
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung an, für Berlin die edition des Königl. preußischen Staats-Anzeigers:
Jäger⸗Straste Nr. 10. (wischen d. Friedrichs⸗ u. Kanonierstr.) — —
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ge. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Herzoglich sachsen⸗coburg⸗gothaischen Ober⸗Marschall Freiherrn von P“ den Rothen Adler⸗Orden erster lasse, dem Rittmeister a. D. und Kreiskassen⸗Rendanten won Bredow zu Magdeburg den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Archiv⸗Direktor, Ge⸗ beimen Regierungsrath Spieß zu Idstein, dem Bergrath Winter zu Weilburg im Regierungs⸗Bezirk Wiesbaden, dem Premier⸗Lieutenant a. D., Kaiserlich russischen Hofrath Friedrich Wilhelm von Stein zu St. Petersburg, und dem Kreis⸗Kommunal⸗Baumeister Franck zu St. Goar den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Großherzoglich sächsischen Kegierungs⸗Rath Dr. Reinhard zu Weimar, dem Herzog⸗ lich sachsen⸗coburg⸗gothaischen Geheimen Regierungs⸗Rath Kraeger zu Gotha, dem Geheimen Kommerzien⸗Rath Bleich⸗ roeder zu Berlin, dem Fürstlich schwarzburg⸗sondershausenschen Landrath Maempel zu Sondershausen und dem Schriftsteller von Holtei 9. Breslau den SShtgescken Kronen⸗Orden dritter Klasse, dem Major Bogun von Wangenheim im Kriegs⸗ Ministerium, dem Seconde⸗Lieutenant a. D. von Erichsen zu Berlin, dem Zollvereins⸗ tations⸗Controleur Kelch zu In⸗Breisach im Großher Baden und dem RNaths⸗ Maurermeister Emil Friedrich Julius Voigt zu Berlin vierter Klasse, so wie dem Kirchen⸗ und Schul⸗Vorsteher Sam uel Kelk zu Schenkenberg im Kreise Prenzlau das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; Den Geheimen Regierungs⸗ und vortragenden Rath beim Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Heise zu Berlin, zum Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath zu er⸗ nennen; Den Eisenbahn⸗Directions⸗Mitgliedern: Regierungs⸗ und Bau⸗Rath Hermann Weishaupt zu Elberfeld und Bau⸗Rath Durlach, zur Zeit in Berlin, den Charakter als Geheimer Regierungs⸗-Rath zu verleihen und den Bau⸗Rath Adolph Schweitzer in Hannover zum Regierungs⸗ und Bau⸗Rath zu ernennen. “ 8
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Berlin, 1. Juni. “ 8 ng Ee. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von ist von Albrechtsberg angekommen und
Se. Königliche Hoheit der Prinz Adalbert von Preußen nach Kiel abgereist.
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Ministerium für Arbeiten. Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der Umwandlung des Danziger Sparkassen⸗Vereins in eine Actien⸗Gesellschaft unter der Firma: »Danziger Sparkassen⸗ Actien⸗Verein« mit dem Sitze zu Danzig.
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses
vom 13. Mai 1867 die Umwandlung des Danziger Sparkassen⸗
Vereins in eine Actien⸗Gesellschaft unter der Firma: »Danziger Sparkassen⸗Actien⸗Verein⸗ mit dem Sitze zu Danzig, so wie eren Statut vom 29. März 1867 zu genehmigen geruht. A Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das mtoblatt der Königlichen Regierung zu Danzig bekannt ge⸗ Berlin, den 24. Mai 1850. 1 1 Minister des Innern. Der Minister für Handel, Graf zu Eulenburg. und öffentliche Arbeiten. 1X“ Im Auftrage: Schede.
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Handel, Gewerbe und öffentliche
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und
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8
Akademie der Künste.
„Auf hohe Anordnung werden die eben vollendeten Gemälde „Düppel nach dem Sturm« vom Professor Camphausen und »Uebergang nach Alsen« von Bleibetreu, zum Besten der Na⸗ tional⸗Invalidenstiftung und des Düsseldorfer Künstler⸗Unter⸗ stützungs⸗Vereines gegen ein Eintrittsgeld von 5 Sgr. vom 4. d. Mts. ab auf kurze Zeit im Uhr aale des Königlichen Akademie⸗Gebäudes täglich in den Stunden von 11 bis 3 Uhr
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öffentlich ausgestellt werden. Berlin, am 1. Juni 1867. Die Königliche Akademie der Künste.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
n Bekanntmachung. Die am 2. Januar k. J 8 tilgenden Stamm⸗Actien der vormaligen Münster⸗Hammer Eisenba n⸗Gesellschaft werden am 6. Juni d. J., Vormittags 12 Uhr, in unserem Sitzungs⸗ zimmer, Oranienstraße Nr. 92, in Gegenwart eines No öffentlich verloost werden. A“ Berlin, den 28. Mai 1867. . 3 Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke.
Berlin, 1. Juni. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Allerhöchstihrem Hofstallmeister von Rauch die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs von Anhalt Hoheit ihm verliehenen Commandeurkreuzes erster Klasse mit dem Stern vom Haus⸗Orden Albrechts des Bären zu ertheilen.
Die Rinder⸗Pest im Auslande betreffend.
Da nach amtlicher Feststellung die Rinder⸗Pest in Ruß⸗ land und Polen in der Nähe der Grenz⸗Kreise unseres Ver⸗ waltungs⸗Bezirks nunmehr erloschen ist, so werden die durch unsere Amtsblatt⸗Verfügung vom 9. Oktober 1866 (Amtsblatt Seite 338) für die landräthlichen Grenz⸗Kreis Heydekrug, Tilsit, Ragnit, Pillkallen und Stallupönen in Kraft gesetzten Bestimmungen des §. 2 der Allerhöchsten Verordnung wegen Abwendung der Viehseuchen vom 27. der außer
Medizinal⸗Angelegenhbeiten.
ärz 1836 hiermit wie⸗ raft gesetzt, und wird dagegen bestimmt, daß fortan
bis auf unsere weitere Anordnung für die genannten fünf
Kreise die Vorschriften des §. 1 der bezeichneten Allerhöchsten Verordnung, — welche in Nr. 22, Seite 167, unseres vorjäh⸗
rigen Amtsblatts besonders abgedruckt sind, — zur Anwendung
zu kommen haben.
Gumbinnen, den 23. Mai 1867. ““
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
MNichtamtliches. F Preuß n. Berlin, 1. Juni. Se. Majestät
König empfingen heute Morgen den Regierungs⸗Präsidenten Grafen Eulenburg und nahmen den
Tresckow entgegen.
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ortrag des Kriegs⸗
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Ministers und des General⸗Adjutanten General⸗Majors von