1867 / 135 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Charakter als »Ober⸗Bibliothekar« und dem Assistenten derselben Bibliothek Dr. Guilleaume, der Charakter als »Bibliothekar⸗ beigelegt worden.

Der Privatdocent Dr. Justus Roth hierselbst ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der hiesigen Königlichen Universität ernannt worden. 9 I“

Der praktische Arzt c. Dr. Ludwig Schmitz in Mül⸗ heim a. Rhein ist zum Kreis⸗Wundarzt des Kreises Mülheim ernannt worden. 11I1

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1 Z.“

sübung

8

rfügung über die Befugniß zur Au ärztlicher Praxis.

Vom 6. Juni 1867.

MNachdem durch die in Folge der Gesetze vom 20. September und 24. Dezember 1866 Gesetz⸗Sammlung Seite 555, 875, 876 eingetretene Vergrößerung des Staatsgebiets das Bedürfniß einer neuen Anordnung über die Befugniß zur Ausübung der älrztlichen Praxis herbeigeführt ist, bestimme ich kraft der mir durch die Allerhöchste Verordnung vom 13. Mai d. J. Gesetz⸗ Sammlung Seite 667 ertheilten Ermächtigung für den Um⸗ fang der preußischen Monarchie, jedoch mit vorläufigem Aus⸗ schluß des vormaligen Herzogthums Nassau, unter Aufhebung der entgegenstehenden Vorschriften, daß die nach den Bestimmungen ihrer Heimath zur Aus⸗ übung der Praxis befähigten inländischen Aerzte, Wundärzte, Geburtshelfer und Thierärzte ohne Rücksicht auf die zur Zeit noch bestehenden Verschiedenheiten in den Anforderungen an ihre wissenschaftliche und praktische Vorbildung fortan in vLeigan Maße, wie die Aerzte, Wundärzte, Geburtshelfer und Thierärzte in den ältern Theilen der Monarchie, zur Aus⸗ übung ihrer Praxis innerhalb des gesammten Eö“ jedoch mit Ausschluß des ehemaligen Herzogthums Nassau, zuzulassen sind, ohne daß es dazu besonderer behördlicher Con⸗ eession bedarf. Für das Gebiet des ehemaligen Herzogthums weitere Verfügung vorbehalten. 8 Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal v. Mühler.

Preußische Bank.

Bekanntmachung. Auf die für das Jahr 1867 festzusetzende Dividende der Preußischen Bankantheils⸗Scheine wird vom 15. d. Mts. ab die eerste halbjährige Zahlung von Zwei und Ein Viertel Pro⸗ zent oder 8 1 22 Thlr. 15 Sgr. Courathtl für den Dividendenschein Nr. 41 bei der Haupt⸗Bank⸗Kasse zu Berlin, bei den Provinzial⸗Bank⸗Comtoiren zu Breslau, Cöln, Danzig, Königsberg i. Pr., Magdeburg, Münster, Posen und Stettin, sowie bei den Bank⸗Kommanditen zu Aachen, Altona, Bielefeld, Bromberg, Cassel, Coblenz, Cöslin, Crefeld, Dort⸗ mund, Düsseldorf, Elberfeld, Elbing, Essen, Frankfurt a. O., Gleiwitz, Glogau, Görlitz, Graudenz, Halle a. S., Insterburg, Landsberg a. W., Memel, Minden, Nordhausen, Osnabrück, Siegen, Stralsund, Stolp, Thorn und Tilsit erfolgen. Berlin, den 7. Juni 1867. 1 Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Chef der Preußischen Bank. Graf von Itzenplitz.

Abgereist: Se. Excellenz der Staatsminister und Minister 8 Hauses, Freiherr von Schleinitz, nach Schlesien.

Personal-Veränderungen.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. „Oen, 1. Juni. Saenger, Sec. Lieut. von der Kav. 2. Aufg. 3. Bats. (Schneidemühl) 3. Pomm. Landw. Regts. Nr. 14, zur Zeit kommandirt zur Dienstl. beim 1. Pomm. AUlanen⸗Regt. Nr. 4, zur Dienstl. in eine etatsm. Sec. Lts. Stelle des Pomm. Train⸗Bats. 5 1 Hnettefr. fcb⸗ hn, Lt. vom Inf. Regt. Nr. 80 dirt zur Dienstl. beim Genera iese - I Antrag entbunden. 1“ Den 3. Juni. v. Krenski, Ob. Lt. vom Gener IV. Armee⸗Corps, zum General⸗Kommando des 8 Venaeoe. des Behufs Vertretung des beurl Chefs des Generalstabes dieses Armec⸗

Pullwer, Zeug⸗Pr. Lt. vom Art. Dep. in Minden, unter Versetu zum Art. Depot in Sonderburg, zum Zeug⸗Hauptmann, Much Zeug⸗Lt. vom Art. Depot in Cosel, zum Zeug⸗Pr. Lt. beförtet Knoth, Zeug⸗Lt. von der Direction der Art. Werkstatt in Deut Art. Depot in Minden, Wagner, Zeug⸗Lt. vom aufgelösten ae Depot in Dresden, zum Art. Depot in Rendsburg versetzt. Webn Zeug⸗Pr.⸗Lt. vom Art. Depot in Münster, der Char. als Zeug⸗pa verliehen. The Losen, Ob. Lt. à la suite des Rhein. Feld⸗Art. Rr Nr. 8 und Direktor der vereinigten Art. u. Ing. Schule, zur Dien bei der Gen. Inspection der technischen Institute der Art. kommandir 1“ B. Abschiedsbewilligungen ꝛzc. Den 1. Juni. Rolla du Rosey, Hauptm. a. D., zulett; suite des 1. Ostpr. Gren. Regts. Nr. 1 Kronprinz und erster Milina⸗ behrse beim Kadettenhause zu Berlin, der Charakter als Major 1 iehen.

Den 3. Juni. v. Schlichting, Hauptm. und Comp. Cif vom Garde⸗Füs. Regt., der Abschied ertheilt. 3

Militair⸗Justiz⸗Beamte. Durch Verfügung des General⸗Auditoriats.

Den 1. Juni. Hansmann, Garn. Auditeur in Cosel, in ge⸗ cher Eigenschaft an das Kommandantur⸗Gericht in Wittenberg von 1. August d. 8 ab versetzt. Beamte der Militair⸗Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums.

Den 25. Magi. Lossow, Zahlm. 1. Kl. vom Füs. Bat. da 3. Ostpr. Gren. Regts. Nr. 4, zum 1. Bat. des 4. Ostpr. Gra Regts. Nr. 5 versetzt.

Den 28. Mai. Hoffmann, Intendantur⸗Registratur⸗Assisteng dessen Versetzung zur Intendantur bes VII. Armee⸗Corps unter dam 21. Mai c. verfügt worden, verbleibt einstweilen bei der Intendantm des III. Armee⸗Corps. Henning, Registratur⸗Assistent bei der äe⸗ tendantur des III. Armee⸗Corps, auf seinen Wunsch aus dem Inim⸗

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danturdienst entlassen.

1 Soummarische Uebersicht

der immatrikulirten Studirenden auf der Friedrich⸗Wilhelms⸗Unibe⸗ sität zu Berlin von Ostern bis Michaelis 1857f.

Von Michaelis 1866 bis Ostern 1867 sind gewesen .88

Davon sind abgegangen

Es sind demnach geblieben

Dazu sind in diesem Semester angekommen

Die Teeeh der immatrikulirten Studirenden beträgt

aher

Die theologische Fakultät zählt: Naeiadüer

Ausländer

die medizinische Fakultät zählt: Inländer

die juristische Fakultät zählt:. Inländer

Ausländer

8

a) Inländer mit dem Zeugniß der Reife 544 b) Inländer mit dem Zeugniß der Nicht⸗ Reife nach K . die philosophische Fakultät zählt:! vom 4. Juni 1834 c) Inländ. ohne Zeug⸗ niß der Reife nach S. 36 des Regle mment v. 4. Juni Jd) Ausländer

Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die

hiesige Universität, als zum Hören der Vorlesungen berechtigt:

3 nicht cemtas at enth harmaceuten

2) nicht immatrikulirte der Zahnheilkunde Beflissene...

2 Eleven des Friedrich⸗Wilhelms⸗Instituts 8

4) Eleven der medizinisch⸗chirurgischen Akademie für das und bei derselben attachirte Unterärzte von

rmee..

5)

6) Berg⸗Akademiker

9 Remunerirte Schüler der Akademie der Künste....

8) Von dem Herrn Rektor ohne Immatriculation zugelassen Die Gesammtzahl der nicht immatrikulirten Zuͤhsrer ist. . 0†

Es nehmen folglich an den Vorlesungen Theil im Ganzen. 270

Nichtamtliches.

Preußen. Kiel, 7. Juni. (H. B. H.) Die russisch Fregatte »Svetlana«, Kapitän Drescher, hat 100 Kadetten am Bord und ist von ihrer Uebungstour von Rio de Janeir⸗ heute hier eingelaufen, sie kehrt zurück nach Kronstadt. Slawentzitz, 5. Juni. Schles. Ztg.) Gestern Aben gegen 11 Uhr brach in dem Herzoglichen Schlosse zu Bitschin Feuer aus, wodurch das umfangreiche Gebäude bis auf dis

Corps, kommandirt. Rost, Zeug⸗Hauptm. vom aufgelösten Art.

Dresden, zum Artillerie⸗Depot in 2 - v 111“ 88 Se Magdeburg versetz.

Umfassungsmauern eingeäschert wüurde.

2299 b

Lübeck, 6. Juni. (H. N.) Der belgische Gesandte, Baron von Nothomb, welcher bestimmt ist, die Vertretung Belgiens bei sämmtlichen Staaten des Norddeutschen Bundes zu über⸗ nehmen und bei den Hansestädten an Stelle des vor einigen Wochen abberufenen Ministerresidenten Herrn de Bosch⸗ Spencer tritt, war heute in Lübeck und hielt beim Senat seine Auffahrt, um demselben seine Beglaubigungsschreiben zu überreichen. 8 8

Hessen. Darmstadt, 7. Juni. Die Abgeordnetenkammer enehmigte in heutiger Sitzung die Militair⸗Convention mit Preußen mit 31 gegen 9, und den Bündnißvertrag mit Preußen mit 36 gegen 4 Stimmen. Der Antrag Loew'’s auf Einfüh⸗ rung des preußischen Pensionsgesetzes wurde gleichfalls ange⸗ nommen. Für Anschaffung von Zündnadelgewehren wurden 367,000 Fl. bewilligt. 16 .

Bayern. München, 5. Juni. (Nürnb. C.) Der Ge⸗ setzgebungs⸗Ausschuß der Kammer der Abgeordneten hat gestern den Artikel, welcher die Normen für die Verhaftung des Gant⸗ schuldners enthält, dahin angenommen, daß die Personalhaft nach der Ganteröffnung von einem einzelnen Gläubiger nicht mehr verlangt werden kann, so wie daß die hereits bestehende Haft mit der Ganteröffnung aufhöre, während den Gerichten während des Gantverfahrens die Befugniß zur Verhaftung des Schuldners unter bestimmten Voraussetzungen eingeräumt wurde, und zwar so, daß Verhaftung und Aufhebung der Haft von Amtswegen zu erfolgen hat.

7. Juni. Die »Bayersche Zeitung« schreibt über die Zollvereinskonferenz in Berlin: Preußen hat eine Punctation vorgelegt, wonach der bisherige Zollvereinsvertrag in Kraft bleibt, jedoch gleichzeitig dahin modifizirt wird, daß die Gesetzgebung über Zollwesen, so wie über Besteuerung des einheimischen Zuckers, Salzes und Tabaks künftighin durch ein gemeinschaftliches Organ der betheiligten Staaten und eine ge⸗ meinsame Vertretung der Bevölkerung auszuüben ist. Die Vertretung der einzelnen Regierungen wird nach den Vorschrif⸗ ten gebildet, welche für das Plenum der ehemaligen Bundes⸗ versammlung maßgebend waren; während für die Vertretung der Bevölkerung die Bestimmungen des fünften Abschnittes der norddeukschen Bundesverfassung eintreten. Württemberg und Baden haben die Punktation vorbehaltlich einer dreiwöchent⸗ lichen Ratifikationsfrist vollzogen, Hessen⸗Darmstadt stellte

seinen baldigen Beitritt in Aussicht, während Bayern seine

weiteren Entschließungen vorbehalten hat.

Oesterreich. Pesth, 6. Juni. (W. Ztg.) Das Amts⸗ blatt bringt eine Allerhöchste Entschließung vom 5. d. M., laut welcher alle bis zu diesem Tage beim Pesther Versatzamte bis zum Betrage von einem Gulden verpfändeten und nicht ausgelösten Gegenstände unentgeltlich herausgegeben werden.

Die Deputirtentafel versammelte sich in voller Galla. Es wurde das Refkript verlesen, welches die Wahl Karolyi'8 und Vay's zu Kronhütern bestätigt. Hierauf fand Abfahrt des Hauses zu dem Kaiser nach Ofen statt. *

In der Magnatentafel designirte der Präsident die Mitglieder der Deputation, welche morgen 11 Uhr Vormittags den Erzherzogen Aufwartung machen wird. Sodann wurde das die Kronhüter bestätigende Rescript hier ebenfalls verlesen und mit Eljen⸗Rufen angenommen. Schließlich Abfahrt aller im Festornat erschienenen Mitglieder zur Burg. 3 3

Der Empfang sämmtlicher Mitglieder beider Häuser des Landtages bei dem Kaiser, behufs Rückgabe des Inaugurirungs⸗ diploms und Festsetzung des Krönungstages, fand in Ofen, Mittags 12 Uhr, Statt. Die Auffahrt dauerte mehr als eine Stunde, die Prachtentfaltung war außerordentlich, gegen sechszig Staatskarossen, Hußaren in glänzenden Livreen. Deak wurde bei seiner Ankunft von der harrenden Volksmenge mit Eljen begrüßt. Der Präsident der Deputirtentafel dankte in kurzer Rede dafür, daß der Kaiser sich krönen lasse, worauf Seine Maäjestät erwiederten: 9

»Mit Vertrauen haben Wir uns an die Nation gewandt, als Wir Sie aufriefen zur Beseitigung der aus den bestehenden Schwie⸗ rigkeiten hervorgegangenen Hindernisse. Unser treues Ungarn hat dem Vertrauen, das Wir ihm entgegengebracht, vollständig entsprochen. Jezt ist mit Gottes Hülfe und durch das loyale Zusammenwirken des Landtages jener Unserem väterlichen Herzen so erfreuliche Zeit⸗ punkt eingetreten, in welchem Wir ein die verfassungsmäßigen und die Rechte des Monarchen gleichzeitig feststellendes Diplom herausgeben nd nach alter gesetzlicher Sitte durch die feierliche Krönung bekräf⸗

en können. 1

Was König und Volk mit aufrichtiger Verständigung geschaffen haben, kann nicht anders als bleibend und segensreich sein. Die all⸗ gemeinen Wünsche Unseres theueren Ungarlandes erfüllend, setzen Wir den 8. Juni als Tag Unserer Krönung fest. Mit Freude erfüllen Wir zugleich den Wunsch Unseres L 519 daß Ihre Majestät Unsere Ge⸗ mahlin gleichzeitig zur Königin von Ungarn gekrönt werde.«

Schweiz. Bern, 3. Juni. (Schw. M.) Der Bun⸗ desrath genehmigte heute den zwischen Herrn Telegraphen⸗

Direktor Curchod und Hrn. Oberbaurath v. Kle in abgeschlossenen Vertrag zwischen der Schweiz und Württemberg, betreffend gemeinschaftliche Benutzung des unterseeischen Telegraphen⸗ tau's zwischen Romanshorn und Friedrichshafen. Der Haupt⸗ inhalt desselben besteht darin, daß dieses Tau von den Verwal⸗ tungen beider Staaten mit gleicher Berechtigung benutzt und auf gemeinschaftliche Kosten unterhalten werden soll, und daß letztere sich verpflichten, im Falle dasselbe unbrauchbar werden sollte, ein neues Tau auf gemeinschaftliche Kosten herzustellen und zu unterhalten. Dabei versteht es sich, daß dabei der Werth des alten Taues in Abzug fallen soll.

Großbritannien und Irland. London, 6. Juni. Die Sitzung des Unterhauses vom 5. dss. wurde größten Theils durch eine längere Debatte über die Oxford⸗ und Cambridge Uni⸗ versitäts⸗Erziehungsbill in Anspruch genommen. Diese Bill reißt bekanntlich eine weitere von den Schranken nieder, die bis in die neueste Zeit hinein die beiden ersten Universitäten Englands in rein mittelalterlichem Geist erhalten haben. Bis zum heutigen Tage wohnt der Student noch in einem Konvikte, ist an gemein⸗ schaftlichen Mittagstisch, gemeinschaftlichen Kirchengang und andere Regeln gebunden und lebt im Ganzen beschränkter in Bezug auf manche persönliche Freiheiten, als die Schüler deutscher Gymnasien und Realschulen. Diese Zwangsmaßregeln sollen nun dem Geiste der Zeit weichen und der Studirende nicht mehr genöthigt sein, diesen Konvikten, Colleges genannt, anzugehören, um die Bildungsmittel der Universität zu benutzen und auf Zulassung zum Examen An⸗ spruch zu haben. Obgleich dieses System, wie es auf dem Kontinent in Deutschland und anderweitig existirt, auch hier nichts Neues ist und die schottischen Universitäten auf dem⸗ selben gegründet sind, findet doch ein Sturm gegen die zeitgeheiligten Institutionen der obengenannten Universitäten, haupt⸗ sächlich, weil sie als die Bollwerke der Staatskirche betrachtet werden, stets starken Widerstand und auch im vorliegenden Falle ging bei der Abstimmung die zweite Lesung der Bill nur mit der geringen Majo⸗ rität von 165 gegen 150 Stimmen durch. Zwei andere Bills, die eine über Kirchenländereien in Irland, die andere über das Verbot des Verkaufs geistiger Getränke am Sonntage daselbst handelnd, wurden ebenfalls zum zweiten Male verlesen und dann vertagte sich das Haus kurz vor 6 Uhr. 5 8

Die Untersuchung gegen die an der irischen Küste gelandeten angeblichen Fenier hat noch immer zu keinem Resultat geführt. Die Anzahl der Gefangenen hat sich in der Zwischenzeit bis auf 33 vermehrt, sämmtlich gut, manche sehr anständig gekleidete kräftige, männlich und intelligent aus⸗ sehende Leute. Ihrer Angabe nach sind sie Emigranten nach Brasilien oder Buenos Ayres. Ihr Schiff sei leck geworden und eine norwegische Brigantine habe sie aufgenommen wegen Mangel an Provisionen indessen wieder aussetzen müssen.

Von den Gefangenen in Abyssinien ist wieder briefliche Mittheilung hierhergedrungen, die den Zustand derselben als im Wesentlichen unverändert darstellt. Lord Stanley soll ein Ultimatum an den König Theodor abgesandt und mit dem Verluste der Freundschaft Englands und Vorenthaltung der für ihn bestimmten Geschenke gedroht haben, wofern er die Opfer seiner Laune nicht in 3 Monaten ihrer Haft entlasse. Obgleich der schwarze Herrscher, was die innern Angelegenheiten seines Landes anbetrifft, im Ganzen in ziemlich übler Lage und von Rebellen bedrängt ist, erwartet man von dieser Drohung doch wenig Wirkung.

Frankreich. Paris, 7. Juni. (W. T. B.) Der Kaiser von Rußland hat, gutem Vernehmen nach erklärt, daß er seinen Aufenthalt in Paris nicht abkürzen werde. Diesen Morgen ist ein Tedeum in der russischen Kapelle abgehalten worden, welchem der Kaiser und die Kaiserin, der König von Preußen, der Kaiser von Rußland, der Kronprinz und die Frau Kron⸗ prinzessin von Preußen, so wie die beiden russischen Großfürsten beiwohnten.

Bei dem gestern Abend satsehefsn Balle in der russi⸗ schen Botschaft brachte der Kaiser Napoleon einen Toast auf die glückliche Errettung des Kaisers Alexander aus, welchen derselbe freundlich erwiederte.

Gestern Abend hat der Verbrecher, welcher auf den Kaiser von Rußland geschossen und dessen Name Bereczowski ist, das erste Verhör bestanden. Aus demselben scheint hervorzu⸗ gehen, daß der Meuchelmörder auf eigenen Kopf und nicht als Werkzeug einer Verschwörung gehandelt hat. Bereczowski hat in einer Entfernung von 5 Schritten das Pistol auf den Kai⸗ serlichen Wagen abgefeuert. G

Die heutige Sitzung des gesetzgebenden Körpers eröffnete der Präsident Schneider mit folgender Rede:

»Nachdem gestern unsere glorreiche Armee die Bewunderung der anwesenden Souveraine und einer ungeheuren er⸗ regt hatte, wurde ein hassenswerthes Attentat von einem Men⸗ schen, der nicht unserem Lande angehört, begangen; doch die Vorsehung wachte, und das Verbrechen blieb macht⸗ los. Ich glaube, Ihre Gesinnungen sowie die unseres gastfreien und edlen Vaterlandes (langanhaltender Beifall) am Besten

auszudrücken, indem ich dem tiefen Unwillen Worte gebe, welchen