1867 / 147 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Juni.

Wochsel-Course. Amsterd. 250 Fl.Kurz 250 Fl.]2 Mt. 300 M. Kurz . 300 M. 2 Mt.

1 L. S. 3 Mt. 6 23 ½

300 Fr. 2 Mt. Wien, öst.

Währ. 150 Fl. 8 T. Wien, dito 150 Fl. 2 Mt.

Augsburg, bd. W. 100 FL. 2 M..

100 Fl. 2 Mt. Leipzig in

Courant. 8 T. i.14 Th. F. 100 Thl. 1 Petersburg 100 S. R. dito 1008. R. Warschau. 90 S. R. Bremen. 100 Th. G.

Fonds-Course. Freiwillige Anleihe 4 ¼ Staats-Anleihe v. 1859[5

do. v. 1854, 1855,1857]4

56 24 56 26

Br. 143 ½

151 ½ 150

81

81¾ 81

SESEl

en

143 Staats-Anleihe v. 1859

6 23 ¾ 4eo. von 1850, 1852

56 20 Hess. Präm.-Scheine 56 22 Kur- und Neumärk.

Gd.

½)do. von 1850. 150 ¾ do. von 1867 80 G von 1853 81 „Siaats-Schuld-Sch. 80 ⅔a˖ Präm.-Anl. v. 1855 à 100 Thlr

à 40 Tbl.

Schuldverschr. 99 Oder-Deichbau-Oblig.

83 Schuldverschreib. der

110 ⅔½ Berl. Kaufm. 3 102 ½

Pfandbriefe.

Ostpreussische

99 % Berliner Stadt-Oblig. 102 93 dito dito 97 9¹1⅔—dito dito. 82

Kuf- u. Neumärkische 81 78 ½ do. o..— 89 ½⅔

Ostpreussische. do. Pommersche do. Posensche.. do. do. Sächsische Schlesische. do. Lit. A.. do. neue.. Westpreussische... ö“

do. do. Kentenbriefe.

Kur- und Neumärk.,. Pommersche. Posensche. ““ Preussische 8 Rhein., und Westph. Sächsische S Schlesische

[Hyp.-Br. d. 1. Pr.

„[Königsb. Privatbank.

[Gold-Kronen..

Preuss. Hyp. Antheil- Certificate (Hübner)

Hyp. Aetien-Gesell- schaft (Hansemann) Unkündb. Hyp.-Br. der Preuss. Hypt. Act.-Bank (Henckel) Pr. Bank-Antheil- Scheine Bank des Berliner Kassenvereins.. Danziger Privatbank.

Magdeburger Privatb. Posener Privatbank.

Pommersch. Rittersch. Privatbank

Friedrichsd'or.

Andere Goldmünzen 1“

Siseonbahn-Actien. Stamm-Aectien.

7Z7 Pr. dld. Wüh. (Stamm) Frior. 4 ½ 81 do. do. do. 5 85

9

Berl.-Potsd.-Mgd. Lt. B. do. üg Lit. C.

8

Ober-Schles. Lik. C.. do. Lit. Jä.

Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Allerhöchster Erlaß vom 3. Juni 1867 betreffend die Ver⸗

lihung der fiskalischen Vorrechte fuͤr den Bau und die Unterhaltung

von Kreis⸗Chausseen in den Kreisen Creutzburg und Rosenberg des

Regierungsbezirks Oppeln: a) von Creutzburg, im Kreise Creutzburg,

nach Landsberg, im Kreise Rosenberg; b) von Constadt nach Pitschen, im Kreise Creutzburg.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau von Kreis⸗Chausseen in den Kreisen Creutzburg und Rosenberg des Kegierungsbezirks Oppeln: a) von Creutzburg, im Kreise Creußburg, nach Landsberg, im Kreise Rosenberg; b) von Constadt nach Pitschen, im Kreise Creutzburg, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Kreisen Rosenberg und Creutzburg, einem jeden für die von ihm zu bauenden Strecken, das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen tkforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungs⸗Materialien nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen bestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straßen. Zugleich will Ich den genannten Kreisen gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen, das Recht ur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des ür die Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarifs, ännschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be⸗ reiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Forgzeflen, wie diese Bestimmungen auf den Staats⸗Chausseen von hnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Uhausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf die gedachten Straßen zur

Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Oppel Obligation des Creutzburger Kreises 1 Littr S über. .. Thaler preußisch Courant. Auf Grund des unter.. ten Kreistags⸗Beschlusses vom 10. November 1866 wegen Aufnahme einer Schuld von 30,000 Thalern bekennt sich die ständische Kom⸗ misston für die Chausseebauten im Creutzburger Kreise, Namens des Kreises, durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von Thalern vreußisch Courant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 30,000 Thalern ge⸗ schieht vom Jahre 1870 ab allmälig aus einem, zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Zwei Prozent des ganzen Kapitals, jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1870 ab in dem Monate September jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstär⸗ ken, so wie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kün⸗ digen. Die ausgeloosten, so wie die gekündigten Schuldverschrei⸗ bungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und

enehmig⸗

Aachen-Mastrichter..

Beträge, so wie des Termins, an welchem die Rückzahlung er⸗ Altona-KielerPV.

facgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntma ung erfolgt echs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Neerxi zu Oppeln, dem Kreisblatte des S Kreises, in dem Staats⸗Anzeiger und in der Schlesischen 1 8 eitung. vür inis Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist dt Für 88 etterafe Handel ꝛc wird es in halbjädrlichen Terminen am 2. Januar und am 1,. Jult v. d. Heyd 1 jedes Jahres, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in 8 gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. .

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse in Creutzburg, und Pwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden

eit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld⸗ verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen. 888

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, so wie die inner⸗ halb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an

Wo vorstehend kein Zinafuse angegeben, Berlin-Stettiner I. Serie werden usancemäezig 4 pCt. berechnet. do. II. Serie

Berg.-Mirk Prioritäts-Oblig. do. III. Serie Berfia Anhalter⸗ 8s Aachen-Düsseld. I. Em. 82¾ do. IV. Ser. v. Staat gar. Berlin-Hamburger do. II. Emission.. (Breslau -Schw.-Freib. Bexl. Poisdam-Aagdeb. 22 do. III. Emission.. 92 [Cöln-Crefelder..

Berlin-Stettiner Aachen-Mastrichter.. 71 ½ Cöln-Mindener I. Em..

Breslau-Schw.-Freib. do. II. Emission.. 73 do.

Brieg-Neisse Berg.-Märkische I. Ser. do. Cöln-Mindener.. do. II. Serie 95 ¼ do. Hagdeb.-Halberstadt.. do. III. S. v. Staat 3 ¼½ gar. 77 do. Kagdeburg-Leipziger. 5. do. do. Lit. B. 77½ do. 3

do Lit. B. 90 ¾ do. IV. Serie... 93 ¾ do. V. Em. Münster-Hammer.. 3 91 ¾ do. V. Serie... 93 [Magdeburg-Halberstadt ederschles.-Märk.. 9 do. VI. Serie... do. v. 1865 ederschles. Zweigb.. do. Düsseld.-Elberf. Pr. 83 ½⅞ do. Wittenberge Hessische Nordbahn.. do. de. II. Serie. DNMagdeburg-Wittenbrge. Obersehl. Lit. A. u. C. 11194 ¾ dͥo. Dortm.-Soest.. 3 Niedrsch.-Märk. Act. IJ. S. 92 ¾ do. II. Serie à 62 8i Thlr.

deo. it. 3 1 do. do. II. Serie.. Oppeln-Tarnowitzer... Berlin-Anhalter. 917] do. Oblig. I. u. fl. Ser. do. do. III. Serie..

Rheinische.. do. (Stamm-) Prior. do. do. IV. Serie..

wendung kommen. 1— 8 8 Der gcgenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffent⸗ Berlin, den 3. Juni 1867.

——

85 ½ do.

96 ½ Rheinise

sdo. vom Staat gar...

do. III. Em. v. 1858/60

do. do. von 1862 u. 64

102 ¼ 101 ¾ ldo. v. Staat garantirt..

86 [Rhein-Nahe v. Staat gar.

84 ½ 84 ½ do. do. II. Em....

95 ¾ (Rhrt. Cref.-Kr. Gladb. I. S.

84 84 ½ do. II. Serie..

84 do. III. Serie..

97 ½, Schleswig- Holsteinische

½ 94 Stargard-Posen

67 8 do. II. Emission.

93 ¾, de. II. do..

88 ⁄˖ Thüringer I. Serie

[do. II. Serie.

89 do. . do.

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den Finanz⸗Minister und den Minister für ncgenr Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

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Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗Obligationen des Creutzburger Kreises, im Betrage von 30,000 Thalern. Fs. Vom 3. Juni 1867. 88

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König voͤn Preußen ꝛc. . Nachdem 2 den Kreisständen des Creutzburger Kreises auf

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5 88 eüüüeüüüeöbübeübüüeneeüüÜebe

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Rhein-Na0he

Stargard-Posen..

Thüringer

Wilh. (Cosel-Oderbg.).

87½

Berlin- amburzer do. Berl.-Potsd.-Mgd. Lt. A.

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Niederschl. Zweigbahn.

Ober-Schles. Lit. A... do. EE“

97; Wilh. (Cosel-Oderberg)

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92

do. III. Emission. do. IV. Emission..

Nichtamtliche NMNcottrungen. Eisenbahn-Stamm- Aectien.

Amsterdam-Rotterdams Galiz. (Carl Ludw.)... Löbau-Zittau Ludwigshafen-Bexbach Märkisch-Posener

do. do. Stamm-Prior. Mz.-Ludwgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger Nordh.-Erfurt. St.-Pr.. Oester. franz. Staatsbahn Dest. südl. Staatsb. Lomb. Rcht. Od.-Ufer-B. St. Pr. Russische Eisenb. Westbahn (Böhm.)... Warschau-Bromberg.. Warsch.-Ter. v. St. gar. Warschau-Wien

Berlin-Görsitz 4

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Oest. frz. Südb. (Lomb.) Oest. frz. Gproz. Bonds. do. de. neue pro 1875 40. do. do. pro 1876 Moskau-Rjäsan.. Riga-Dünaburg Rjäsan-Kozlow.. Galiz. (Carl Ludw.).. Lemberg-Czernowitz.. Rjaschsk. Morschk... Kozlow-Woronesch... Jelez -Woronesch Warsch.-Ter. v. St. gar. Kursk-Kiew v. St. gar. Inländ. Fonds. Beri. Handels-Gesellsch. Disc. Commandit-Anth. Schles. Bank-Verein.. Hannoversche Bank... Preuss. Hyp. Vers.... Erste Preuss. Hyp.-G. 2de. Gew. Bk. (Ahuster

Industrie-Actien.

90¼ 59

88 83

76½ 79 67 ½

72 74 75

„108; 5 104¾

71082

.

Neue Berliner Gas-Ges. (W. Nolte et Co.)..

Ausländ. Fends.

Braunschweiger Bank. Bremer Bank 8 Coburger Creditbank.. Darmstädter Bank Dessauer Credit do. Landesbank. Genfer Creditbank.... Geraer Bank Gothaer Privathank ... Leipziger Creditbank. Luxemburger Bank... Meininger Creditbank. Norddeutsche Bank ... Oesterreich. Credit.... Rostocker Bank Sächsische Bank Thüring. Bank. Weimar. Bank.. Hesterr. Metall.......

*Poln. Pfandbr. in S.-R.

Russ. Stiegl. 5. Anl.. do. do. 6. Anl... do. v. Rothschild Lst. do. Neue Engl. Anleihe do. dd. 2 do. I““ do. HoJ. do. Eng .. do. Präm.-Anleihe v. 6 do. do. do. v. 66 do. 9. Anl. (Engl.).. do. 6. (Hol.) 8. do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A.

do. Part. 500 Fl.... de. Liquidat.-Br.... Dessauer Prämien-Anl. Hamb. St.-Präm.-Anl. Neue Bad. do. 35 F!l. Sechwed. 10 Rl. St. Pr.-A. Lübeck. Pr.-A. * Amerikaner

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dem Kreistage vom 10. November 1866 beschlossen worden, die zur Ausführung der vom Kreise unternommenen Chausseebauten aforderlichen Geldmittel, im Wege einer Anleihe zu be⸗ shaffren, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obli⸗ dationen zu dem angenommenen Betrage von 30,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläu⸗ biger, noch der Schuldner Etwas zu erinnern gefunden hat, in Ge⸗ mäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Dbligationen zum Betrage von 30,000 Thalern, in Buchstaben: »Dreißig Tausend Thalern«, welche in folgenden Apoints: . 16,000 Thaler à 200 Thaler, 1 000 555 25 nach dem anliegenden (a.) Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreis⸗ zuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen, und nach der dur as Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre ab mit wenigstens jährlich zwei Prozent des Kapitals unter Zu⸗ wachs der Zinsen von den amortisirten Schuldverschreibungen zu tilgen sinnd, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Geneh⸗ nehun mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber diser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die eber⸗ najeng des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen be⸗ ist.

gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises. Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗

rdnung Theil 1. Titel 51 §. 120 seq. bei dem Königlichen Kreis⸗

gerichte zu Creutzburg.

Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt wer⸗ den. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscou⸗ pons vor Se der vierjährigen Verjährungs bei der Kreis⸗ verwaltung anmeldet, und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der ange⸗ meldeten und bis behhn nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mis 5 sind sechs halbjährige Zinscoupons bis zum Schlusse des Jahres 1869 ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Creutzburg, gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung recht⸗ zeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen hafte der Kreis mit seinem Vermögen.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Creutzburg, den. ten 18.

—*—

do. Stamm-Prior. 5 Die ständische Kommission für die Chausseebauten im

Ustpreuss. Sdb. St. Pr. 5

Erioritäts-Actien.

Belg. Obl. J. de l'Est.

do. Samb. u. Meuse ..

Uester. franz. Staatsbahn do. neue

(Hoerder Hüttenwerk.. Minerva

Fabrik v. Eisenbahnbed. Dessauer Kont. Gas... Fab. f. Holzw. (Neuhaus) Berl. Pferdebahn

Berl. Omnibus-Ges....

Bad. Staats-Anleihe. Bayersche Präm.-Anl. do.

Bra unschweiger Anleihe Sächsische Anl..

112 ½ do. Nation.-Anleihe 2 Prm.-Anleihe .. n. 100 Fl. Loose

1[2S

Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Creutzburger Kreise. 8 iüter en encch fct die Saehe g wenxder vabeterderel —— nionen ei ährleistung Seitens de aats n 8 Loose (1860). snna. 1 8 rfisung mankung zur allgemeinen Kenntniß zu Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Oppeln

. Loose (1864). 9bI1ö do. Silb.-Anl. (1864) Urkundlich unter Unserer Sseeicembandigen Untersch zu der Kreis⸗Obligation des Creutzburger Kreises. gedrucktem Königlichen Insiegel.

728 ltalien. Anleihe ...... 8* 1 Litt . . Thaler zu fünf Prozent

es Geg Zinsen über .. Silbergroschen. is des Silbers bei der Königl. Münze. Das Pfund fein Silber: 29 Thlr. 23 ggccrcr.,ʒ ZEinsfuss der Prouss, Hank: föür Wechsel 4 pCt., für LombarG 4 ¾ pCi. 9 b .“ 9 W Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe 8 ür den Minister— in der Zeit vom. .ten . bis resp.

Redaction und Rendantur: S chwieger. Ti. ““ ͤ“ bis und späterhin die Zinsen

Berlin, Druck und Verlag der Köniagli 1 Hofbuchdruckere 8 aation küs Sibasen Neh. ..... 8 8 8 8 Ober Hofbuchdruckerej von Selchow. Eulen 1 der vorbenannten Kreis⸗Obligation für das Halbjah .

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