Cours.
Amsterd.. 250 Fl. diteo 250 Fl. amburg. 300 M. dito 300 M. London 1 L. S. 300 Fr. Wähbr. 150 FI. Wien, dito 150 Fl. Augsburg, südd. W. 100 Fl. Frkf. a. M., 100 Fl. 1.14 Th. F. 100 Thl. Petersburg 100 S. R. dito 100 S. R. ; Warschau. 90 S. R. Bremen. 100 Th. G.
1 E
225258ö28
Fonds-Course.
2; Freiwillige Anleihe 4 Staats-Anleihe v. 185915
98
—
93
„[Berliner Stadt-Oblig.
2[Schuldverschreib. der
Staats-Anleihe v. 1859 do. von 1850. — do. von 1864. — do. von 1867 do. von 1850, 1852 do. do. Sraats-Schuld-Sch.. Präm.-Anl. v. 1855 à 100 Thlr Hess. Präm.-Scheine 40 ThI.. ... Kur- und Neumärk. Schuldverschr.. Oder-Deichbau-Oblig.
dito dito
dito dito
Berl. Kaufm.
Pfandbriefe.
Kur- u. Neumärkische do. I. 6
Ostpreussische
82 ½ 79 ½
102 8 97 82 ⅞
102 ½
78 ⅔ 89 ⅔
Ostpreussische..
do. “ Pommersche do. Posensche..
do.
do.
Sächsische Schlesische..
do. Lit. A.. do. neue.. Westpreussiseche..
Kentenbriefe.
Kur- und Neumärk., Pommersche. Posensche 1 Preussische 1“ Rhein, und Westph. Sächsische
Schlesische
— ——
„Königsb. Privatbank.
sn 8 negz⸗ 5. .
Preuss. Hyp. Antheil-
Certificate (Hübner) (Hyp.-Br. d. 1. Pr. Hyp. Aetien-Gesell- schaft (Hansemann) Unkündb. Hyp.-Br. der Preuss. Hypt. Act.-Bank (Henckel) Pr.
Kassenvereins... Danziger Privatbank.
Magdeburger Privatb.
Posener Privatbank.
Pommersch. Rittersch. Privatbank
Friedrichsd'or.
Gold-Kronen...
Andere Goldmünzen à2 5 Thlr.
Sisenbahn-Actien. Stamm-Aectien.
Z
f Br. Gld.
Aachen-Mastrichter..
35 ½ 34 ½
Altona-Kieler .000002,055⸗*ℳ
132 131½ 147 (146 220 219
Berg.-Mirk Berfia Anhalter “ Berlin-Hamburger
154 153
Berl.-Potsdam-Nagdeb.
— 214
Berlin-Stettiner. Breslau-Schw.-Freib.
144
Brieg-Neisse Cöln-Mindener... - Sve. .. Kagdeburg-Leipziger.. G * Lit. B. Münster-Hammer.. Niederschles.-Märk.. Niederschles. Zweigb...
135 ½134 ¼ 98 — 144
145 193 —
254 ½
89
91½
90 ½ 92
Hessische Nordbahn 8
do. (Stamm-) Prior.
194 ½ 164 117
118
Rhein-Rahe ....·.·.⸗. Stargard-Posen.
Aachen-Düsseld. I. Em.
Aachen-Mastrichter..
Berg.-Märkische I. Ser.
Berlin-Anhalter.. 4
29 ½ Berlin-Hambur er
do. do. do. 5
77 ör. Wülh. (Stamm) Prior. 4 ½
81
85
Gld.
Wo vorstehend kein Zinsfuse angegeben, werden usancemäezig 4 pCt. berechzet.
Prioritäts-O blig.
II. Emission.. III. Emission..
do. do. do. II. Emission.. do. II. Serie de. III. S. v. Staat 3 ¼ gar. do. do. Lit. B. do. IV. Serie... do. V. Serie... do. VI. Serie... do. Düsseld.-Elberf. Pr. do. de. II. Serie.. do. Dortm.-Soest.. do. do. II. Serie..
85
Wilh. (Cosel-Oderbg.)
Berl.-Potsd.-Mgd. Lt. A.
do. II. Emiss.
”S —— feüüüfeüüöebeübeüüeüüÜ’
1188!SSsI 1“
—2 Se:
‿ 0
8 ½ 92
71 ½
2 73 95 77 ½⅔ 77 ⅔ 93 93
83 aF
83 92 ½ 912¼ 96 ½
Berl.-Potsd.-Mgd. Lt. B. do. Lit. C. Berlin-Stettiner I. Serie do. — II. Serie do. III. Serie
do. IV. Ser. v. Staat gar. Breslau -Schw.-Freib. Cöln-Crefelder. Cöln-Mindener I. Em.. II. Em..
—
1
s
102¼ 86¾
*—
do. V. Em. Magdeburg-Halberstadt do. v. 1865 do. Wittenberge Magdeburg-Wittenbrge. Niedrsch.-Märk. Act. I. S. do. II. Serie à 62 ¼ Thlr. do. Oblig. I. u. II. Ser. do. do. III. Serie.. do. do. IV. Serie.. Niederschl. Zweigbahn. Ober-Schles. Lit. A... do. Lit. B..
842¾
*
H
87 87
85 x 85 96
— do. III. Em. v. 1858/60 0IXldo. v. Staat garantirt.. — [Rhein-Nahe v. Staat gar. 84½⅔ 84 ½ do. 95 ¾ —
84 84 ½ 84
97 3 94 67 ⅞ 88 ¾˖ Thüringer I. Serie
4 do.
iRheinische
½ Sechleswig-Holsteinische
Ober-Schles. Lik. C..
do.
S
do. vom Staat
[do. do. von 1862 u. 64
do. II. Em.... Rhrt. Cref.-Kr. Gladb. I. S. do. II. Serie.. do. III. Serie..
Stargard-Posen.
do. II. Emission.. do. II. do..
do. II. Serie.. do. 3
do. IV. Serie... Wilh. (Cosel-Oderberg) do. III. Emission. do. IV. Emissien..
B8 .
IE“ qsͤbAX
—
Nichtamtliche Notirungen. Eisenbahn-Stamm- Aetien.
Amsterdam-Rotterdam⸗
Galiz. (Carl Ludw.)... Löbau-Zittau Ludwigshafen-Bexbach Märkisch-Posener
do. do. Stamm-Prior. Mz.-Ludwgh. Lt. A. u. C. MNecklenburger Nordh.-Erfurt. St.-Pr.. Oester. franz. Staatsbahn Dest. südl. Staatsb. Lomb. Rcht. Od.-Ufer-B. St. Pr. Russische Eisenb . Westbahn (Böhm.)... Warschau-Bromberg.. Warsch.-Ter. v. St. gar. Warschau-Wien
Zerlin-Görsitz öI do. Stamm-Prior. 5
Ustpreuss. Sdb. St. Pr. 5
Erioritäts-Aetien.
Belg. Obl. J. de l'Est.
g0. Samb. u.
Uester. franz. Staatsbahn do. neue.
Meuse 4
4 5 5
4 3
7„ Moskau-Rjäsan. 4 Riga-Dünaburg
„ Jelez-Woronesch
9 4 Sechles. Bank-Verein ..
Erste Preuss. Hyp.-G. de. Gew. Bk. (Tkeas⸗
3.(Hoerder Hüttenwerk..
Oest. frz. Südb. (Lomb.) Oest. frz. Gproz. Bonds.
do. de. neue pro 1875 40. do. do. pro 1876
Rjäsan-Kozlow . Galiz. (Carl Ludw.).. Lemberg-Czernowitz..
Rjaschsk. Morschk.. Kozlow-Woronesch...
Warsch.-Ter. v. St. gar. Kursk-Kiew v. St. gar. Inländ. Fonds. Beri. Handels-Gesellsch. Disc. Commandit-Anth.
Hannoversche Bank.. Preuss. Hyp. Vers...
Industrie-Actien.
Fabrik v. Eisenbahnbed. Dessauer Kont. Gas... Fab. f. Holzw. (Neuhaus) Berl. Pferdebahn
Berl. Omnibus-Ges....
&᷑Æ & ᷣÆ ℛᷣα Æ*ESEEnE FE nE ü S⸗o⸗
&
Meininger Creditbank.
Neue Berliner Gas-Ges. (W. Nolte et Co.)..
Ausländ. Fends.
Braunschweiger Bank. Bremer Bank. Coburger Creditbank Darmstädter Bank. Dessauer Credit 8 do. Landesbank. Genfer Creditbank Geraer Bank Gothaer Privatbank... Leipziger Creditbank.. Luxemburger Bank...
Norddeutsche Bank... Oesterreich. Credit.... KRostocker Bank Sächsische Bank . Thüring. Bank Weimar. Bank Hesterr. Metall. do. Nation.-Anleihe do. Prm.-Anleihe .. do. n. 100 Fl. Loose do. Loose (1860).. do. Loose (1860). 1 do. Silb.-Anl. (1864)
Italien. Anleihe ....
Russ. Stiegl. 5. Anl... do. do. 6. Anl... do. v. Rothschild Lst. do. Neue Engl. Anleihe do. do. do. do.
⁴᷑ 2
do. Präsa. Anlcibee v. 6 do. do. do. v. 66 do. 9. Anl. (Engl.).. do. de. (Holl.).. do. Poln. Schatz-Obl. 3 do. do. Cert. L. A. Poln. Pfandbr. in S.-R. do. Part. 500 Fl.... do. Liquidat.-Br.... Dessauer Prämien-Anl. Hamb. St.-Präm.-Anl. Neue Bad. do. 35 Fl. Sechwed. 10 Rl. St. Pr.-A. Lübeck. Pr.-A. Amerikaner Bad. Staats-Anleihe.. “ Präm.-Anl.. 0. Braunschweiger Anleihe
Sächsische Anl..
—
U
Münzpreis
des Silbers bei d Zinsfuss de er, k
r Preuss,
b
1u“ 11““
önigl. Münze. Bank: für Wechsel
Das Pfund fein Silber:
29 Thlr. 23 Sgr. 4 pCt., für Lombard 4 ½ pCt. Redaction und Rendantur: S chwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen (R. v. N
Geheimen Ober⸗ Hofbuchdruckerei ꝛcker).
Allerhöchster Erlaß vom 3. Juni 1867 — betreffend die Ver⸗
kihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung
von Kreis⸗Chausseen in den Kreisen Creutzburg und Rosenberg des
Kegierungsbezirks Oppeln: a) von Creutzburg, im Kreise Creutzburg,
nach Landsberg, im Kreise Rosenberg; b) von Constadt nach Pitschen, im Kreise Creutzburg.
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau von Kreis⸗Chausseen in den Kreisen Creutzburg und Rosenberg des Regierungsbezirks Oppeln: a) von Creutzburg, im Kreise Creutzburg, nach Landsberg, im Kreise Rosenberg; b) von Constadt nach Pitschen, im Kreise Creutzburg, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Kreisen Rosenberg und Creutzburg, einem seden. für die von ihm zu bauenden Strecken, das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen eforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Ehausseebau⸗ und Unterhaltungs⸗Materialien nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen bestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straßen. Zugleich will Ich den genannten Kreisen gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen, das Recht ur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des füir die Seaats hausgern jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarifs, inschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be⸗ tiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen bencsritlen, wie diese Bestimmungen auf den Staats⸗Chausseen von hnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Fhaussesgeldtarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wwegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen. 1 “
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesets⸗Sammlung zur öffent
Berlin, den 3. Juni “
Für den Minister für Handel ꝛc. v. d. Heydt. v. Selchow. 1
8 “
de Finanz⸗Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
““
Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗Obligationen des Creutzburger Kreises, im Betrage von 30,000 Thalern.
Vom 3. Juni 1867.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König voͤn Preußen ꝛc.
Nachdem von den Kreisständen des Creutzburger Kreises auf iim Kreistage vom 10. November 1866 beschlossen worden, die zur Ausführung der vom Kreise unternommenen Chausseebauten eforderlichen Geldmittel, im Wege einer Anleihe zu be⸗ shaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Hinscoupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obli⸗ gationen zu dem angenommenen Betrage von 30,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da 6 hiergegen weder im Interesse der Gläu⸗ biger, noch der Schuldner Etwas zu erinnern gefunden hat, in Ge⸗ mäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Dbligationen zum Betrage von 30,000 Thalern, in Buchstaben:
»Dreißig Tausend Thalern⸗«
awelche in folgenden Apoints: e 8 16,000 Thaler à 200 Thaler,
„ 25
“ 30,000 Thaler, b 8 8 “ “ nach dem anliegenden (a.) Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreis⸗ keuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen, und nach der durch ias Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1870 Ib mit wenigstens jährlich zwei Prozent des Kapitals unter Zu⸗ wachs der Finsen von den amortisirten Schuldverschreibungen zu tilgen ind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Geneh⸗ shern mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber iser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Ueber⸗ nbung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen be⸗ gt j
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter 8en an wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obli⸗ gationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen atd ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu
igen. —
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ harucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 3. Juni 1867. 111“ 1 8. .ss.
fb Für den Ministe
für Handel ꝛc.
von Selchow.
1
*
à. 2 „
. a.
Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Oppel Obligation des Eres ener eekns
4 Liur 28v“ “ . Thaler preußisch Courant.
— —
Auf Grund des untermm. ““ genehmig⸗ ten Kreistags⸗Beschlusses vom 10. November 1866 wegen Aufnahme einer Schuld von 30 Thalern bekennt sich die ständische Kom⸗ misston für die Chausseebauten im Creutzburger Kreise, Namens des Kreises, durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von Thalern preußisch Courant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 30,000 Thalern ge⸗ schieht vom Jahre 1870 ab allmälig aus einem, zu diesem Behufe ebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Zwei Prozent des ganzen dapitals, jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1870 ab in dem Monate September jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstär⸗ ken, so wie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kün⸗ digen. Die ausgeloosten, so wie die gekündigten Schuldverschrei⸗ bungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, so wie des Termins, an welchem die Rückzahlung er⸗ folgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Nee zu Oppeln, dem Kreisblatte des Kreises, in dem Staats⸗Anzeiger und in der Schlesischen
eitung.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und am 1. Juli jedes Jahres, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse in Creutzburg, und Poar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden
eit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld⸗ verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen. —
Die öö Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, so wie die inner⸗ halb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗ Ordnung Theil I. Titel 51 §. 120 seqd. bei dem Königlichen Kreis⸗ gerichte zu Creutzburg.
Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt wer⸗ den. Doch soll Demjenigen, welcher den Ftert von Zinscou⸗ pons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreis⸗ verwaltung anmeldet, und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der ange⸗ meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden. 1“ “
Mit dieser Schuldverschreibung sind sechs halbjährige Zinscoupons bis zum Schlusse des Jahres 1869 ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. G
Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Creutzburg, gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber 88 Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung recht⸗
eitig geschehen ist. — K 1 Pgeschehen ist⸗ der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen hafte der Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer
gterschrift ertheilt. 8
Creutzburg, den.ten.. 18. - 8
Die standische Kommission für die Chausseebauten im G Creutzburger Kreise. 8— 8 Provinz Schlesien. Regierungsbezirk ins⸗Coupon
bligation des Creutzburger Kreises. über Thaler zu fünf Prozent .. . Thaler Silbergroschen.
Oppeln.
zu der Kreis⸗ HAtt..
Zinsen über
Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der
bis . resp. vom .ten. . und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis⸗Obligation für das Halbjahr vom ..
Zeit vom ..ten