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2 ) Die vor dem Jahre 1845 geborenen Individuen, welche aus ihrem früheren Militair⸗Verhältniß in die diesseitige Re⸗ serve oder Landwehr übernommen worden sind, haben preußische Militairpässe erhalten, aus welchen ihre fernere Dienstverpflich⸗ tung hervorgeht, und werden beim Verziehen von dem Land⸗ wehr⸗Bataillon, in dessen Kontrolle sie gestanden, ebenfo über⸗ wiesen, wie die Mannschaften des Beurlaubtenstandes in den alten Provinzen. 8 I1I“”
3) Alle übrigen vor dem Jahre 1845 geborenen männlichen Individuen der neuen Landestheile, welche in andere Provin⸗ zen resp. Landestheile verziehen oder zur See gehen wollen, sind gehalten, sich zuvor einen Ausweis über ihr Militair⸗Verhält⸗ niß von ihrer heimathlichen Kreis⸗Ersatz⸗Kommission „ oder, wenn sie gedient haben, von ihrem heimathlichen Landwehr⸗ Bezirks⸗Kommando ausfertigen zu lassen. .
Werden dergleichen Individuen betroffen, welche ihren Auf⸗ enthalt in anderen Provinzen ꝛc. ohne einen solchen Ausweis genommen haben, oder ohne einen solchen zur See gehen wollen, so sind sie anzuhalten, denselben sogleich nachträg ich herbeizu⸗ schaffen, event. sind die erforderlichen Nachforschungen bei der beimathlichen Kreis⸗Ersatz⸗Kommission, resp. bei dem heimath⸗ lichen Landwehr⸗Bezirks⸗Konnmnando anzustellen. Die diesfälli⸗ gen Requisitionen bedürfen einer besonders schleunigen Erledi⸗ gung, um die Dienstpflichtigen vor längeren auf ihre vecgen lichen Berufsverhältnisse störend einwirkenden Zeitversäumnissen möglichst zu bewahren. siIn 1
gläch betreffenden Königlichen oberen Provinzialbehörden werden bierdurch ersucht, diejenigen Anordnungen, welche zur vollständigen Durchführung der vorstehenden Bestimmungen in ihrem Bereiche etwa noch erforderlich erscheinen, baldigst zu treffen.
Berlin, den 31. Mai 1867.
“ Der Minister des Innern.
Der Kriegs⸗Minister. IFIm Auftrage.
8 von Podbielskix]. 86
I. 1ö161“
sämmtliche Herren Ober⸗Präsidenten und
das General⸗Gouvernement zu Hannover.
8
81
Preußische Bannk. 11ö1ö1ö1.]; DOa neuerdings Nachbildungen der Banknoten à 10 Thlr. wieder häufiger zum Vorschein gekommen sind, machen wir das Publikum wiederholt auf die dringende Nothwendigkeit aufmerksam, in seinem eigenen Interesse die gedachten Bank⸗ noten vor der Annahme genau zu prüfen, oder sich doch den Einzahler jedesmal zu nokiren. ““ Berlin, den 26. Juni 1867. 11““ Koniglich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium.
Personal-Veränderungen. Fffiziere, Porrepee⸗Fähnriche ꝛc. A Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.
. Den 17. Juni. Sontag, Maj. und Platz⸗Ing. von Kosel, in gleicher Eigenschaft nach Stettin versetzt. Zwenger, Hauptm. von der 3. Ing. Insp. und Comp. Commdr. im Pion. Bat. Nr. 10, unter Versctung zuür 2. Ing. Insp., zum Platz⸗Ing. von Kosel ernannt. Stoltz, Maj. u. Festungsbau⸗Direktor an der Jade, in gleicher Eigen⸗
schaft nach Boven versetzt. Pitsch, Hptm. von d 1. Ing. Insp., u. Fe⸗ stungs⸗Bau⸗Dircktor von Boyen, unter Beförderung zum Major, zum
Plat⸗Ing von Memel, Sabarth, Hauptm. von der 3. Ing. Insp., um Festungsbau⸗Dircktor an der Jade, Sommer, Hauptm. von ier 1. Ing. Insp., unter Versetzung zur 3. Ing. Insp., zum Comp. Comdr. im Pion. Bat. Nr. 10, Bogun v. Wangenheim, Major vom Kriegsministerium, unter Einrangirung in den Stab des In⸗ enteur⸗Corps, zum Commandeur des Garde⸗Pionier⸗Bats. ernannt.
oese, Hauptm. 2. Kl. von der 1. Ing. Insp., zum Hauptm. 1. Kl., Neumann I., Pr. Lt. von der 2. Ing. Insp., zum Kauptm. 2. Kl.,
Froese, Sec. Lt. von ders. Insp., zum Pr. Lt. befördert. v. Oidt⸗
man, Goetze, Hauptleute von der 1. Ingen. Insp., zur 3., Maiß,
außeretatsm. Sec. Lt. von der 1. Ingen. Insp, zur 3, Uhse, außer⸗ etatsm. Sec. Lieut von der 2. Ingenieur⸗Insp., zur 1. Ingenieur⸗ Inspcction versetzt.
dem Kommando zum Garde⸗Pionier⸗Bat. entbunden. v. Wangen⸗ heim, Bachmann, außeretatsm. Sec. Lts. von der 1. Ing. Insp, dem Garde⸗Pion.⸗Bat. überwiesen. Maaßen,
Wolf, Pr. Lt. aggr. dem Brandenb. Train⸗Bat. Nr. 3, unter Ver⸗ setzung in das Schlef Train⸗Bat. Nr. 6, zu Ritim. und Comp.⸗Chefs, v. Eckartsberg, Pr. Lt. und erster Depot⸗Offizier des Magdeburg. Train⸗Bats. Nr. 4, und kommandirt zum Pomm. Train⸗Bat. Nr 8 um Hauptm. befördert. Lesch, Pr. Lt. u. 2. Depot⸗Offiz. des Magdeb. Train⸗Bats. Nr. 4, unter Versetzung zum Schles. Train⸗Bat. Nr. 6, jedoch mit Belassung beim Magdeb. Train⸗Bat. Nr. 4 als komman⸗
“ “
. 298 b 2 42% 2 Corps, Lemke 8 em. Sec LEt. von der 1. Ing. Insp., jur 2, Mannkopff, Corps, „ — RK. ℳ; vüxRee. H ug. JFashe Iue 2h, e vff, Intend. Sekr. Affift. vom 1 . Armee⸗Corps, Schroeder, Intend
Taubert, Sec. Lieut. von der 1. Ingenieur⸗In⸗ spection, Behufs seiner Verwendung im Fortifications⸗Dienst, von
dem b Fr. Lt. vom Ostpreuß. Train⸗Bat. Nr. 1, unter Versetzung zum Westfäl. Train⸗Bat. Nr. 7,
dirt zur Dienstl. bei demselben, zum ersten Depot⸗Offizier erna Füß an, Pr. Lt. aggr. dem Train⸗Bat. Nr. 10, unker vorläuftat Belassung als kommandirt zur Dienstleistung hei diesem Bataillon in das Dstpreußische Train⸗Bataillon Nr. 1 einrangirt. Liebach, Seconde⸗Lieutenant von der Infanterie 1sten Allfgebots des lsten Bats. (Spandau) 3. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 20, früher im 3. Pomm. Inf. Regt. Nr. 14, kommandirt zur Dienstl. bei dem Pomm. Train⸗Bat. Nr. 2, in diesem Train⸗Bat. angestellt. Cra. mer, Sec. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 13, in das Niederschles. Train. Bat. Nr. 5 versetzt. Küas, Sec. Lt. von der Art. 1. Auffg. des Isten Bats. (Gleiwitz) 1. Oberschles. Landw. Regts. Nr. 22, zur Dienstl. in eine ekatsin. Sec. Lts. Stelle des Ostpreußischen Train⸗Bataillons Nr. 1, von Haugwitz, Seconde⸗Lieut. bei der Kav. 1. Aufg. des 3. Bats. (Löwenberg) 2. Niederschles. Landw. Regts. Nr. 7, zur Dienstl. in eine ctatsm. Sec. Lts. Stelle des Train⸗Bats. Nr. 10 kommandirt v. Kleist, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufg. des 2. Bats. (Cöslin) 2ten Pomm. Landw. Regts. Nr. 9 und kommandirt zur Dienstl. bei dem Baraereain⸗Vat⸗ als Sec. Lt. im Garde⸗Train⸗Bat., Welz, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufg. des 3. Bats. (Schweidnitz) 3. Niederschles. Landwehr⸗Regts. Nr. 10 und kommandirt zur Dienstlesstung bei dem Magdburg. Train⸗Bat Nr. 4, als Sec. Lieut. im Magdeburg. Train. Bat. Nr. 4, Zimmermann, Sec. Lt. von der Art. 1. Aufg. des 3. Bats. (Schweidnitz) 3. Niederschles. Landw. Regts. Nr. 10 und kom⸗ mandirt zur Dienstl. bei dem Train⸗Bat. Nr. 9, als Sec. Lieut. im Train⸗Bataillon Nr. 9, Geisler, Sec, Lieut. von der Inf. 1. Aufg. des 1. Bataillons (Breslau) 3. Niederschlesischen Landwehr⸗Regiments Nr. 10, v. Orsbach, Seconde⸗Lieut. vom Train 1. Aufgebots des 2 Bats. (Treuenbrietzen) 3. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 20, beide kommandirt zur Dienstl. beim Train⸗Bat. Nr. 10, als Sec. Lts. im Train⸗Bat. Nr. 10 angestellt.
Den 18. Juni. Schaumburg, Ober⸗Primaner des Kadetten⸗ Corps und Gefr., als Port. Fähnrich dem Inf. Regt. Nr. 82 über⸗
wiesen. Bei der Landwehr. Den 17. Juni. Reinsch, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufg. des 1. Bats. (Insterburg) 2. Ostpreuß. Regts. Nr. 3, und kommandirt zur Dienstl. bei dem Niederschles. Train⸗Bat. Nr. 5, zum Pr. Lieut, Meridies, Vice⸗Wachtm. vom 1. Bat. (Breslau) 3. Niederschles. Regts. Nr. 10., Clemens, Vice⸗Wachtm. vom 2. Bat. (Burg) 1. Magdeb. Regts. Nr. 26, zu Sec. Lieuts. beim Train 1. Aufg. be⸗ ördert. — B. Abschiedsbewilligungen n. Den 17. Juni. Vial, Ob. Lt. und Platz⸗Ing. von Thorn, mit Pens. nebst Aussicht auf Civilversorgung und der Ing. Unif. der
Den 18. Juni. Pagenstecher, Gen. Lt. und Insp. der 3ten Ingenieur⸗Inspection, in Genehuttgung seines Abschiedsgesuches „ mit Pension zur Disposition gestellt. Prinz Waldeck und Pyrmont, Seconde⸗Lieutenant à la suite des estfälischen Jäger⸗ Bats. Nr. 7, Frhr. v. Czettritz u. Neuhauß, Port. Fähnr. vom Schles. Füs. Regt. Nr. 38, Schambach, Hauptm z. D., früher im ehemaligen 3. Hannöv. Inf. Regt., mit seiner bisher. Pension nebst Aussicht auf Civilvers. und der Armee⸗Unif. der Abschied bewillligt. Totzke, Zeug⸗Pr. Lt. vom Art. Depot zu Berlin, mit seiner bisbh. Unif. und der Auscsscht auf Anstellung im Civildienst der Abschied be⸗ willigt. v. Hartwig, Ob. Lt. zur Disp., frühber Major im ehemal.
Abschied bewilligt.
Hannöv. 2. Inf. Regt., mit seiner bish. Pens. nebst Aussicht auf Civilvers. und der Armee⸗Unif. der Abschied bewilligt.
Fe Beamte der Militair⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Den 29. Mai. Scupin, Kasernen⸗Insp. in Preuß. Stargardt, Nüsken, Kasernen⸗Insp. in Hamm, Voß, Kasernen⸗Insp. in Aachen, Mentzel, Kasernen⸗Insp. in Görlitz, Hülsen, Pr. Lt. a. D. und Kasernen⸗Insp. in Brieg, zu Garnison⸗Verwaltungs⸗Insp. ernannt. Den 7. Juni. Fritze, Toop, Gerichts⸗Assessoren, bei den Intendanturen des IV. und resp. J. Armee⸗Corps beschäftigt, zu ctats⸗
mäßigen Intendantur⸗Assessoren ernannt. Reuter, Intendant.⸗Assessor
vom XI.,zum VI. Armee⸗Corps versetzt. Sachs, Appellations⸗Gerichts⸗ Referendarius, bei der Intendantur des VI. Armee⸗Corps beschäftigt, zum Intendantur⸗Referendarius ernannt. Staerke, Intendantur⸗Registra⸗ tur⸗Assistent vom II. Armee⸗Corps, Brettnacher, Intendantur⸗Sekre⸗ tariats⸗Assistent vom VIII. Armee⸗Corps, Bräunig, Intendantur⸗ Sekretariats⸗Assistent vom X. Armee⸗Corps, Richter, Intendantur⸗ Sekretariats⸗Assistent vom IX. Armee-⸗Corps, Rettig, Intendantur⸗ Sekretariats⸗Assistent von demselben Armee⸗Corps, Boß, In⸗ tendantur⸗Sekretariats⸗Assistent vom III. Armee⸗Corps, Met⸗ dorf, Intendantur⸗Sekretariats⸗Assistent vom IV. Armee⸗Corps Steinmeister, Intendantur⸗Sekretariats⸗Assistent vom VII. Armee⸗ Corps, Exner, Intendantur⸗Sekretariats⸗Assistent vom 1V. Armec⸗ Intend. Secret. Assist. vom I. Armee⸗Corps, Fahr,“
Sekr. Assist vom V. Armee⸗Corps, zu Intendantur⸗Secret. ernannt.
Den 12. Juni. Merleker, Intendantur⸗Rath vom III., zum IX. Armee⸗Corps, v. Schwedler, Intendantur⸗Rath vom IX., zum Garde⸗Corps, Jaquet, Intendantur⸗Rath vom I., zum III. Armee⸗ Corps, Pomme, Intendantur⸗Assessor vom Garde⸗Corps, zum IX. Armee⸗Corps versetzt. 1
Nichtamtliches.
Preußen. Babelsberg, 25. Juni. der König dinirten gestern bei Sr. Königlichen Hohei dem Prin Albrecht, wohin außer Sr. Kaiserlichen Hoheit dem
roßfürsten Wladimir nebst Gefolge und dem Prinzen von
Se. Majestäͤtt
““
hatten. — Abends 10 Uhr begaben Se. Majestäat der König Allerhöchstsich nach Schloß Babelsberg zurück. — Heute besich⸗ tigen Se. Majestät der König bei dem Neuen Palais das Lehr⸗Infanterie⸗Bataillon, nahmen die Vorträge des Militair⸗ Kabinets und des Ministers Grafen Itzenplitz entgegen, und gaben auf Babelsberg ein Diner von über 20 Couverts.
Berlin, 26. Juni. Ihre Majestät die Königin be⸗ suchte in Aachen einige Wohlthätigkeits⸗Anstalten. Von Maline bis Gent begleiteten Ihre Majestäten der König und die Königin der Belgier Allerhöchstdieselbe. Die Ueberfahrt von Ostende nach Dover erfolgte in 4 Stunden. In Dover wurde die Königin von Viscount Torrington Na⸗ mens der Königin Victoria und vom preußischen Botschafter, ferner in London von dem Prinzen von Wales und dem Prinzen von Sachsen⸗Weimar empfangen und nach Schloß Windsor begleitet, wo Ihre Majestät die Königin von England selbst der Königin auf dem Bahnhofe entgegenkam.
Berlin, 26. Juni. Ueber die am gestrigen Tage statt⸗ gefundene Publication der Verfassung des Norddeutschen Bun⸗ des in den zu demselben gehörigen Staaten liegen bis jetzt fol⸗ gende Mittheilungen vor:
Für das Königreich Sachsen lautet die betreffende von Gottes Gnaden
Verordnung: Wir Johann, Sachsen ꝛc. ꝛc. ꝛc. urkunden hiermit und bekennen: Nachdem Unsere getreuen Stände der Verfassung des Norddeut⸗ schen Bundes, wie sie durch den Reichstag am 16. April dieses Jahres in Berlin angenommen worden, ihre Zustimmung, auch Unserer Staatsregierung zur Ausführung der darin enthaltenen Bestimmungen die Ermächtigung, soweit es einer solchen überhaupt bedarf, ertheilt, so haben Wir die Publication der gedachten Ver⸗ fassung mit der Bestimmung verfügt, daß dieselbe vom 1. Juli dieses Jahres an in Kraft treten soll. Zu dessen Beurkundung haben Wir gegenwärtige Verordnung eigenhändig vollzogen, auch mit dem Königlichen Siegel bedrucken sasen Dresden, ig — Juni 1867.
König von
„ S. Johann. 1“ Johann Paul Freiherr von Falkenstein. Richard Freiherr von Friesen. Dr. Robert Schneider. Alfred von Fabrice. Herrmann von Nostitz⸗Wallwitz. 8 Die Großherzoglich hessische Verordnung, die Verfassung des Norddeutschen Bundes betreffend im Regierungsblatt Nr. 28 lautet: —
Ludwig III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein ꝛc. zc.
Nachdem die von den verbündeten Fürsten und freien Städten mit dem Reichstage vereinbarte Verfassung des Norddeutschen Bundes beziehungsweise die Einführung dieser Verfassung in den nördlich des Mains gelegenen Gebietstheilen des Großherzogthums die Zu⸗ stimmung Unserer getreuen Stände erhalten hat, verkünden Wir nachstehend die gedachte Verfassung und bestimmen zugleich, daß die⸗ selbe in den erwähnten Landestheilen mit dem 1. Juli 1867 in Kraft treten soll. —
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels. A1.X“
So geschehen Darmstadt, den 22. Juni 18s57.
v“ vpon Dalwigk. Für das Großherzogthum Weimar ist die Publication der Verfassung des Norddeutschen Bundes durch das Regie⸗ rungsblatt vom 25sten verkündigt worden. 1 Für das Herzogthum Braunschweig ist die Veröffent⸗ lichung der ZeHhassang in der am 25. Juni erschienenen Nr. 43 der Gesetz⸗ und Verordnungs⸗Sammlung durch nachstehendes Publications⸗Patent erfolgt:
Von Gottes Gnaden, Wir, Wilhelm, Herzog zu Braun⸗ schweig und Lüneburg ꝛc. 1
“ fügen hiermit zu wissen:
MNachdem die Verfassung des Norddeutschen Bundes von den verbündeten Fürsten und freien Städten mit dem Reichstage ver⸗ einbart worden ist und die Zustimmung der Landesversammlung des Herzogthums im voraus bereits erhalten hat, verkünden Wir nachstehend die gedachte Verfassung hiermit zur Nachachtung.
Unsere Behöͤrden und Alle, welche es sonst angeht, haben sich hiernach zu achten. 8 ,
Urkundlich Unserer Unterschrift und beigedruckten Herzogl Ge⸗
heime⸗Kanzlei⸗Siegels. “ Braunschweig, am 25 Jun 8 8 4 Auf Höchsten Spezial⸗Befehl. vvon Campe. W. Schulz. Zimme . Das Gesetz (Nr. 69) vom 25. Juni 1867, betreffend die Publication der Verfassung des Norddeutschen Bundes im Herzogthume Sachsen⸗Meiningen lautet: 1
Wir Georg, von Gottes Gnaden Herzog zu Sachsen⸗Meiningen ꝛc.
Nachdem die im verfsslenen Jahre von der Krone Preußen angeregte Vereinigung er Norddeutschen Staaten zur Er⸗ richtung eines Norddeutschen Bundess
taats, an v1“ Ö11A“
“
welcher auch
L1“
Zimmermann.
1“
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WMürttemberg das Offiziercorps der Gardes du Corps und mehrere frühere Mitglieder desselben Einladungen erhalten
Wir unter Zustimmung Unserer getreuen Stände theiligt haben, dahin geführt hat, daß von den verbündeten Fürsten und freien Städten mit dem zur Berathung der Verfassun dieses Norddeutschen Bundes erwählten Reichstage, zu welchem allch das Herzogthum seine Vertreter gesandt hatte, die Verfassung des Norddeutschen Bundes vereinbart worden ist, so verkündigen Wir hierdurch mit Zustimmung Unserer getreuen Stände diese Ver⸗ fasceng welche am 1. Juli 1867 in Kraft treten soll: (Es folgt dann der Wortlaut der Verfassung und nach dieser) Urkundlich unter Unserer Eigenhändigen Unterschrift und dem vorgedruckten Herzoglichen Siegell. 1 (L. 2 Georg. . von Kxosigk. F. von Uttenhoven. Giseke. E. Wagner. Die Gesetzsammlung für das Herzogthum Gotha, Nummer DCcCeLXVvIII. (Gemeinschaftl. Gesetzsammlung für die Herzog⸗ thümer Coburg und Gotha Nr. 184) führt die Verfassung des Norddeutschen Bundes mit folgendem Gesetz in die Herzog⸗ thümer Coburg und Gotha ein:
Wir Ernst, Herzog zu Sachsen⸗Coburg und Gotha, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westfalen, 4 in Thü⸗ ringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu der Mark und Ravensberg, Herr zu Ravenstein und Tonna ꝛc. ꝛc.
Nachdem die Verfassung des Norddeutschen Bundes von den verbündeten Fürsten und freien Städten mit dem zu diesem Behufe berufenen Reichstage vereinbart und von dem gemeinschaftlichen Landtage der Herzogthümer Coburg und Gotha angenommen wor⸗ den ist, bringen Wir dieselbe nachstehend zur gesetzlichen Publication mit der Bestimmung, daß sie am 1. Juli d. J. in Kraft treten soll.
Urkundlich haben Wir dieses Gesetz in Unserem Namen durch Unseren Staatsminister vollziehen und Unser Herzogliches Siegel beidrucken lassen. .
Gotha, am 25. Juni 1867. 1“
“ Kraft erhaltener Vollmacht
Für das Herzogthum Anhalt lautet das Publications⸗ Patent. (Gesetz⸗Sammlung für d. Herzogthum Anhalt Nr. 137 bekannt gemacht und ausgegeben am 25. Juni 1867).
Wir Leopold Friedrich, von Gottes Gnaden Herzog von Anhalt, Herzog zu Sachsen, Engern und Westfalen, Graf zu Alska⸗ nien, Herr zu Zerbst, Bernburg und Gröbzig ꝛc. ꝛc. ꝛc., thun kund und fügen hiermit zu wissen:
Nachdem die Verfassung des Norddeutschen Bundes von den verbündeten Fürsten und freien Städten mit dem Reichstage ver⸗ einbart worden ist und die Zustimmung des Landtags erhalten hat, verkünden Wir nachstehend die gedachte Verfassung und bestimmen zugleich, daß dieselbe in Unserem Herzogthume am 1. Juli 1867 in
Kraft treten soll. 8 Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Herzoglichen Insiegel. 8 8 Dessau, den 25. Juni 1867. 8 Herzog von Anhalt. „ Dr. Sintenis. Stockmarr. v. Zerbst.
Eöe“
kma 1 Hagemann.
Das Patent zur Publication der Verfassung des Nord⸗ deutschen Bundes im Fürstenthume Schwarzburg⸗Sonders⸗ hausen vom 24. Juni 1867 lautet: EI1“
1 Wir Günther Friedrich Carl, von Gottes Gnaden Fürst zu Schwarzburg, Graf zu Hohnstein, Herr zu Arnstadt, Sondershausen, Leutenberg und Blankenburg, verkünden hierdurch mittelst des nachstehenden Abdrucks die »Verfassung des Norddeutschen Bundes«, nachdem dieselbe in dem zu diesem Behufe berufenen Reichstage berathen und zwischen den zum Norddeutschen Bunde vereinigten Fürsten und freien Städten und jenem Reichstage vereinbart worden ist, auch diesseits die verfassungsmäßige Zustimmung Unseres getreuen Lantages erhalten hat, mit dem Bemerken, daß durch diese Verfassung die bestehenden Landesgesetze und insbesondere auch die einschlagenden Bestimmun⸗ gen des Landesgrundgesetzes vom 8. Juli 1857, soweit solche mit derselben nicht vereinbar sind, als abgeändert zu betrachten sind und daß sie mit dem 1. Juli 1867 in Kraft treten soll. DSoondershausen, den 24. Juni 1867. (L. S.) Günther Friedrich Carl, F. z. S. S. kontrasignirt:
8 b von Keyser.
Unter dem 8 Datum ist die Verfassung des Nord⸗ deutschen Bundes in Bremen durch obrigkeitliche Bekannt⸗ machung veröffentlicht worden.
Für die freie und Hansestadt Hamburg hat der »Hamb. Corresp.« vom 25. Juni in seinem amtlichen Theile die Ver⸗ fassung des Norddeutschen Bundes publizirt. .“
4 X“ 11öu*“*“
Brom en 2 25. Juni. Gestern Vormittag 9 ⅜½˖ Uhr traf Se. Königliche Hoheit der Kronprinz auf dem Bahnhofe ein, wo sich die hiesige Generalität unter dem Divisions⸗Comman⸗ deur Generallieutenant HLaunn von Weyhern und die Spitzen der Behörden unter dem Regierungs⸗Chefpräsidenten Kaumann zu seinem Empfange eingefunden hatten. Se. Koͤnigliche Hoheit begab sich sofort nach dem an der Danziger Chaussee belegenen großen Excerzierplatz zur Inspizirung der in Bromberg garntsoni⸗ renden drei Bataillone Infanterie und der Escadron Ulanen. Diese hatten daselbst im Parade⸗Anzuge (die Infanteristen mit Tor⸗
1““
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