1867 / 152 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

sinnige Weise dekorirte Saal war Zur Rechten Sr. Majestät nahm der Kronprinz, zur Linken Feneral von Steinmetz den Ehrenplatz ein, während der Com⸗ mandeur des Königs⸗Grenadier⸗Regiments, Oberst von Voigts⸗ Rheetz, dem Könige gegenüber zu sitzen die Ehre hatte. Auf erhaltene Erlauhniß brachte der letztere das Wohl Sr Majestät in einfacher, und ergreifender Weise aus, indem er in seiner Rede hervorhob, daß nicht nur das Regiment in den Hochruf ür den Heldenkönig, seinen hohen Chef, begeistert einstimme, ee auch die ganze Armee, und nicht allein der Theil, wel⸗ cher in diesem Augenblick den Rock des Königs trage und be⸗ rufen sei, das Vaterland auf seinen Ruf zu schützen, sondern

das ganze preußische Soldatenheer, dessen Mitglieder jetzt in den

verschiedensten Lebenswegen wandeln und in den mannigfachsten Berufsarten arbeiten. 8 1 Nachdem das donnernde Hoch verhallt war, sang die ganze Versammlung stehend das »Heil Dir im Siegerkranz«. Dann ergriff Se. Majestät der König das Wort. Unter der tiefsten Bewegung der Versammlung sprach Allerhöchstderselbe Sei⸗ nem 8 und Seinem Volke Seine Königliche Anerkennung und Seinen Königlichen Dank aus und trank dann auf das Wohl Seines Volkes, des Volkes, aus welchem ein Heer hervor⸗ gehen konnte, dessen Thaten in den Blättern der Geschichte ver⸗

zeichnet bleiben werden. Begeistert stimmte die Tafelrunde in

diesen Königlichen Hochruf ein, und mit gleicher Begeisterung folgte darauf der Gesang des Liedes »Ich bin ein P reußer. 81. Zum Schluß des erhebenden Festes hatte Seine Majestät die Gnade, ein großes, vortrefflich gelungenes Gemälde der Schlacht bei Skalitz dem Regiment zu verehren, ein Bild, auf welchem die Angriffsscene des Königs⸗Grenadier⸗Regiments mit Portraitähnlichkeit hervorragender Persönlichkeiten, des Siegers von Skalitz und Anderer, dargestellt ist. lUm 6 Uhr Nachmittags verließen dann Se. Majestät der König und Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nebst hohem Gefolge unsere Stadt, begleitet von dem lauten Jubelruf und stillen Segenswünschen ihrer Bewohner.

Berlin, 29. Juni. Ueber die Publication der Verfassung des Norddeutschen Bundes in den zu demselben gehörigen Staaten liegt heute folgende weitere Mittheilung vor:

Das Publications⸗Patent vom 25. Juni 1867, betreffend die Verfassung des Norddeutschen Bundes Lippe, lautet:

Von Gottes Gnaden Wir, Paul Friedrich Emil

regierender Fürst zur Lippe, Edler Herr und Graf zu 8 berg und Sternberg ꝛc. ꝛc.

88 Nachfolgende Verfassung des Norddeutschen Bundes wird, nach⸗ dem solche die Zustimmung des zu deren Berathung berufenen Neichstags so wie Unserer getreuen Stände erhalten hat, zur allge⸗ ““ bekannt gemacht. Dieselbe tritt am 1. Juli d. J. in Kraft. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigefügtem Fürstlichen Siegels. . Gegeben Detmold, den 25. Juni 1867.

Le opold, Schwalen⸗

Breslau, 28. Juni. General, General⸗Lieutenant von Tum pling, hat die Stadt Frankfurt a. O. das Ehrenbürgerrecht verliehen. Der Ehren⸗ bürgerbrief wird am 29. d. M. von dem Bürgermeister Deetz und dem Stadtverordneten⸗Vorsteher, Justiz⸗Rath Koffka, dem General übergeben werden.

Sachsen. Dresden, 28. Juni. (Dresd. J.)

vernehmen, beabsichtigt die Regierung zu Erledigung der Zweifel, welche sich bei Ausführung der mittelst Verordnung vom 25. d. M. publizirten Reichsverfassung des Norddeutschen Bundes der bestehenden inneren Gesetzgebung gegenüber ergeben könnten, demnächst eine Ausführungsverordnung zur Reichsverfassung

zu erlassen. Schioarzburg. Rudolstadt, 28. Juni. Heute früh 4 Uhr verschied der regierende Fürst Friedrich Gün⸗ her. Er war am 6. November 1793 geboren und regierte seit dem 6. November 1814. 2 Hessen. Darmstadt, 28. Juni. (D. Ztg.) In der gestrigen Sitzung 1. Kammer wurde nach lebhafter Diskussion dder Antrag Goldmann, den Eintritt in den Norddeutschen Bund einstimmig, der gestern mitgetheilte Antrag des Aus⸗ schusses mit 11 gegen 5 Stimmen verworfen. Bezüglich des von Sr. Durchlaucht dem Fürsten zu Isenburg⸗Birstein im Ausschusse gestellten Minoritäts⸗Antrags: den von der Majorität des Ausschusses gestellten Antrag abzulehnen, da⸗ gegen der Großherzoglichen Regierung die Erwartung auszu⸗ sprechen, daß sie keinen Schritt unversucht lassen werde, um zu einer Einigung von ganz Deutschland beizutragen, fand eine Ab⸗ stimmung nicht statt. In Bezug auf die Militair⸗Con⸗ vention und den Allianzvertrag wurden die Ausschuß⸗

(Schles. Zig, Dem kommandirenden

vollständig gefüllt. Anträge

im Fürstenthume

Wie wir

genehmigt. Die Zweite Kammer erledigte in ihrer

estrigen Sitzung die auf der Tagesordnung stehenden Gegen.

ände. Der Gesetzentwurf, die Erhebung der Staats⸗Auflagen in den letzten 6 Monaten des Jahres 1867 betreffend, wurze mit der Modification genehmigt, daß das Finanzgese nur auf die Zeitdauer von 3 Monaten prorogirt werde Die 88 Kammer trat diesem Beschlusse der Zweiten Kam. mer bei.

Baden. Karlsruhe, 27. Juni. dem der Abschluß des Norddeutschen Bundes und die thatsäͤch⸗ liche Hinfälligkeit zahlreicher Bestimmungen in der bisherigen Verfassung des deutsch⸗österreichischen Postvereins eine Reorga⸗ nisation desselben nothwendig gemacht haben, werden vorberei. tende Verhandlungen wegen einer Regelung der deutschen Post⸗ verhältnisse vom 1. Januar 1868 an am 8. k. M. zu Berlin beginnen. Die Großherzoglich badische Regierung wird bei den⸗ selben durch den Herrn Ministerialrath Poppen vertreten sein.

Bayern. München, 27. Juni. (R. K.) Die von mehreren Zeitungen gegebene Nachricht von einer aus Anlaß des Zollvereinsvertrages beabsichtigten Ein berufung des Landtages entbehrt der Begründung.

Regensburg, 27. Juni. (R. K. Der Erbprinz von Thurn und Taxis ist gestern seinem Leiden plötzlich erlegen.

Oesterreich. Wien, 26. Juni. In der heutigen Sitzung

des Abgeordnetenhauses ergriff der Justizminister Ritter von Komers das Wort, um die Vorlage über das materielle Straf⸗ recht zu begründen. Die dringende Nothwendigkeit der Vorlage werde allseitig aner. kannt. Das gegenwärtig geltende Serasgesch trage das Gepräge der Zeit, in der es verfaßt wurde, und ent preche der Würde des Rechts⸗ staats nicht mehr. Die Regierung sei den Forderungen der Wissen⸗ schaft mit lebhaftem Interesse gefolgt und nehme Anlaß, die Ergebnisse derselben im neuen Gesetze zu verwerthen. Die Staats⸗ regierung müsse die Macht haben, die Verletzungen der Geseße zu bestrafen, aber sie dürfe nicht so weit gehen, daß die Strafe den Bestraften noch verschlimmert, deshalb würden jede körper⸗ liche Züchtigung und die Kettenstrafe ausgeschlossen. Auch auf die Einführung der Schwurgerichte werde gebührend Rücksicht genommen. Die Schwierigkeiten des neuen Werkes werde gewiß Jeder würdigen, der je Gelegenheit hatte, sich mit legislatorischen Arbeiten zu beschäf⸗ tigen. Das Haus werde in die Lage kommen, zu beurtheilen, in wie weit die Regierung den Wünschen der Bevölkerung nachgekommen. Die Regierung nehme für sich nur das Vertrauen in Anspruch, mit redlichem Willen gehandelt zu haben.

Pratobevera beantragt, einen Ausschuß von 9 Mitgliedern aus dem ganzen Hause sofort zu wählen, welcher über diesen wichtigen und dringenden Gesetzentwurf zu beschließen und ge⸗ eignete Anträge zu stellen hätte. Ihm scheint es angemessen, in den Ausschuß für die Vorlage nicht jene Männer zu wählen, die schon durch ihre Arbeiten im Verfassungs⸗Ausschusse mit Arbeiten überhäuft sind. Der Antrag Pratobevera's wird ohne Debatte angenommen. Das Haus nimmt sodann die Wahl für den Antrag Skene'’s (Finanz⸗Comité) vor.

(W. Bl.) Der Ausschuß zur Berathung des Wehr⸗ gesetzes hat gestern seine dritte Sitzung gehalten und nach längerer eingehender Berathung den vom Dr. Groß gestellten Antrag folgenden Inhalts angenommen: »Es sei die Bera⸗ thung des Heeresgesetzes zu vertagen, bis die staatsgrundgesetz⸗ liche Stellung der im Reichsrathe vertretenen Länder zu den Ländern der ungarischen Krone im verfassungsmäßigen Wege festgesetzt ist/ Bezüglich der Verordnung vom 28. Dezember 1866 wurde ein Subcomité von drei Mitgliedern gewaͤhlt, wel⸗ ches über diese Verordnung und die etwaige Modification der⸗ selben vorzuberathen und Anträge zu stellen hat.

Pesth, 28. Juni. (W. T. B.) Das Unterhaus genehmigte in seiner heutigen Mittags⸗Sitzung den vom Ministerium ein⸗ gebrachten Gesetzentwurf, betreffend die Wahl einer Kommission für die allen Ländern der Monarchie gemeinsamen Angelegen⸗ heiten. In der Abend⸗Sitzung beschäftigte sich das Haus mit

der Wahl von 10 Deputirten für die Reichs⸗Finanz⸗Kommission.

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Niederlande. Haag, 27. Juni. Der Minister der Kolonieen hat seinen Gesetzvorschlag zur Ausdehnung der Privat⸗ kulturen in den indischen Kolonieen durch Verlehnung unbebauter Ländereien in Erbpacht zurückgezogen, nachdem ein Amendement des Herrn Fransen van de Putte, wonach auch Eingeborene solcher Verlehnung theilhaftig werden können, angenommen worden. Man glaubt, daß der Kolonial⸗Minister, Herr Tra⸗ kranen, seinen Abschied nehmen wird.

Großbritannien und Irland. London, 27. Juni. Die Sitzung des Unterhauses vom 26sten beschäftigte sich haupt⸗ sächlich mit der irländischen Landfrage. Sir C H'Lo hlen bean⸗ tragte die zweite Lesung einer darauf Bezug habenden Bill, die be⸗ sonders gegen Pachtungen ohne Kontrakt und nur von dem Belieben des Grundherrn abhängig, gerichtet ist. Pachtverträge auf ein Jahr nur erklärte der Antragsteller als eins der größten Uebel für die

Bodenkultur eines Landes. Man könne es nicht vom Pächter erwar⸗

die /

(Karlsr. Ztg.) Nac⸗

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er viel auf die Verbesserung des Landes verwende, so lange sechsmonatlichen Kündigung gewärtig sein müsse. Er (Red⸗ ¹) betrachte die Bill nicht als eine solche, die die Sache endgültig nledige sondern nur als einen weitern Schritt zu einer schlie lichen Regelung dieser vielbesprochenen Angelegenheit. An der nun folgen⸗ den Debatte betheiligten sich fast ausschließlich irländische Mitglieder, ihren entgegengesetzten Parteiansichten gemäß, in dem Ausdruck ihrer Meinungen einander ziemlich schroff gegenüber traten. Die De⸗ batte gelangte indessen nicht zum Schluß, sondern wurde bei der um 6 Uhr eintretenden Vertagung abgebrochen. 8 eute läuft der Dampfer»Narva «aus der Themse aus, um ein vilsgethen. Fqte. (240 englische Meilen) zwischen avannah und Key West in Florida und von diesem Punkte nach dem ebenfalls in Florida gelegenen Cap Romano zu versenken, vermittelst dessen Cuba mit dem amerikanischen und europäischen Kontinent in telegraphische Verbindung gesetzt werden wird. Unternehmer ist die International Ocean Pele- raph Company in New⸗York, die das Kabel jedoch in England anfertigen ließ.

Frankreich. Paris, 27. Juni. Man kennt jetzt den Bericht, welcher dem Regierungs⸗Projecte über die Supple⸗ mentar⸗Kredite von 158 Millionen vorangeht, die theils für die Küstungen wegen Luxemburgs, theils für die mexikanische An⸗ gelegenheit verausgabt wurden. In dem Berichte heißt es:

Die in den ersten Monaten dieses Jahres herrschende Ungewißheit

r einer

über die politische Lage Europa's hat Seitens des Kriegs⸗ und Marine⸗

Departements gewisse Vorsichts⸗Maßregeln nothwendig gemacht, welche die Regierung heut in die Lage versetzen, von Ihnen neue Kredit⸗Eröff⸗ nungen für das Jahr 1867 zu verlangen. Was das Kriegs⸗Ministerium betrifft, so belaufen sich die durch die außerordentlichen Ereignisse ver⸗ ursachten Ausgaben auf 117,005,871 Fr. Diesem wäre noch die Summe von 2,400,000 Fr. als Soldzulage wegen der herrschenden Theuerung hinzuzufügen. Endlich wird die Ausgabe für die Heimfüh⸗ rung der Truppen aus Mexiko, da sie einen Monat früher Statt fand, als man beim Entwurfe des Rektifikativ⸗Budgets für 1867 voraus⸗ sehen konnte, den Budgetsatz überschreiten, und zwar um ungefähr 900,000 Fr. Was das Marine⸗Ministerium anbelangt, so beläuft sich die Gesammtsumme der für die so dringend nothwendigen Ope⸗ rationen gemachten Ausgaben auf 38,286,848 Fr. Zwei, dem gegen⸗ wärtigen Gesetzesvorschlage und seinen Tabellen beigegebene Noten werden dem gesetzgebenden Körper mit der gewöhnlichen Ausführlichkeit das Oetail der von beiden Ministerien gemachten Ausgaben darlegen. Ange⸗ sichts einer Kreditmasse, die sich auf nicht weniger als 158,592,719 Fr. beläuft, wird der gesetzgebende Körper begreifen, daß man nicht auf

die gewöhnlichen Mittel und Wege des Budgets eintreten kann.

ie Regierung schlägt Ihnen daher vor, vorläufig und nur für einige Verase af bnech, der Gegenstand des gegenwärtigen Ge⸗ ezes sind, zu Lasten der schwebenden Schatzschuld zu belassen. Die ütagind⸗ Staatsschuld, mit und ohne Zinsen, beläuft sich in diesem Augenblicke auf nicht mehr als 886 Millionen, die in Umlauf befind⸗ lichen Schatzscheine erreichen nicht die Summe von 90 Millionen, der Zinsfuß der Schatzscheine ist ein sehr günstiger, und die Lage der Rech⸗ nungen der Schatzgläubiger ist sehr befriedigend. Unter diesen Um⸗ ständen erblickt die Regierung keine Ungelegenheit in der Annahme einer provisorischen Combination, welche in keiner Weise schadet und nichts eerhe gund der Fhe sic verpflichtet, bis zum Ablaufe des

re 957 ein Ende zu machen. Vü.s Verichte beigelegten Tabelle vertheilt sich die Summe von 158,592/719 Fr. wie folgt: Generalstab und Gendarmerie 100000 Fr., Sold und Unterhalt der Truppen 87,981,871 Fr., Ar⸗ tilleie und Genie⸗Material 32,224,000 Fr., für das Kriegsministerium also im Ganzen 120,305,871 Fr.; Marine: Generalstab, Matrosen, Soldaten, Spitäler und Lebensmittel 7,220,848 Fr., Lohn der Ar⸗ beiter, Verproviantirung, hydraulische Arbeiten, Pulver 29,696,000 Fr., und 88. Fr., Kolonialdienst 5 r., im Ganzen 158,592,719 Fr. 1

89 Fune. (W. T. B.) Der „»Presse« zufolge haben die Minister der Budgetkommission die Erklärung gegeben, daß der größte Theil der für das Kriegsmi⸗ nisterium geforderten 158 Millionen Fres. zur Erneuerung und Vervollständigung der Equipirung der Armee verwendet würden, die erzielten Resultate gestatten die bestimmte Annahme, daß vor Ablauf von 6 Monaten Frankreich über ĩ750,000 Mann gut bewaffneter und equipirter Truppen verfügen koönne. Dier Regierung wolle für den Augenblick keine Anleihe, weil die Aus⸗ gaben fortlaufen und es verständig erscheine, die Gesammt⸗ ausgaben späterhin zu konsolidiren. Die »Presse« glaubt, daß die ee nöthig werdende Anleihe 750 Mill. Fres. betragen werde. Spanien. Der Minister des Innern zeigte im Kongreß in Folge einer Interpellation an, daß ein Haufe von 60 schlecht bewaffneten Leuten in der Umgegend von Madrid erschienen sei, aber sich nach den Bergen in der Richtung nach Cuenca zurückgezogen habe; es seien mehrere Gefangene gemacht wor⸗ den; allem Anscheine nach sei jedoch eine weitere Störung der uhe nicht zu besorgen. Privatbriefe aus Madrid bringen Näheres. Am 22. Juni, dem Jahrestage des vorjährigen Auf⸗ standes, wurde wieder ein Putsch versucht. An 100 Bewaff⸗ nete bemächtigten sich einer kleinen Eisenbahn⸗Station auf der Linie von Madrid nach Aranjuez. Sie zerschnitten die tele⸗

1

Carlsen, welcher krank

graphischen Drähte einige Lokomotiven. langten, waren di so wurde flohenen angestellt, bräuchlich, die aber Türkei. Konstantinopel, 28. Juni. (W. T. B. Die offizielle »Turquie« dementirt die Behauptung des »Eten dard«, daß die englische Regierung der Pforte eine Note hab überreichen lassen, welche die von den übrigen Mächten in der Kollektivnote gemachten Vorschläge unterstützen sollte. 8

Naßland und Polen. St. Petersburg, 26. Juni (W. Ab.) Fürst Gortschakoff wurde anläßlich der gestrigen Feier seines fünfzigjährigen Dienstjubiläums zum Reich kanzler ernannt.

Dänemark. Kopenhagen, gen Sitzung des Folkething fand die 8 der Beamten des Thinges statt. Zum Präsidenten wurde Etatsrath Bregendahl mit 57 von 63 Stimmen wiedergewählt. Zu Vice⸗Präsidenten wurden wiedergewählt: der national liberale Etatsrath Fenger und neu statt des Hofjägermeister ist, B. Christensen.

Telegraphische Depeschen aaus dem Wolff'schen Telegraphen ⸗Bürcau. 8 111166“

London, Sonnabend, 29. Juni, Morgens. Eine daselbst eingetroffene Proclamation des Generals Marquez erklärt, daßz Maximilian zu Gunsten des jungen Iturbide abge⸗ dankt habe.

Florenz, Sonnabend, 29. Juni, Morgens. Der Kron⸗ prinz von Italien wird sicherem Vernehmen nach sich in den nächsten Tagen mit großem Gefolge nach Berlin begeben, um der am 3. Juli in Potsdam stattfindenden militairischen Feier beizuwohnen.

bis jetzt noch kein Resultat ergeben hat.

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X“

Kunst⸗ und wissenschaftliche Nachrichten. Repertoire der Königlichen Schauspiele vom 30. Juni 8e 6 Juli 1867. Berlin. Opernhaus: Ferien. Schauspielhaus:

Hannover: Ferin.

Wiesbaden: Sonntag, 30. Juni: 1 Montag, 1. Juli: Plauderstunden. Unglücklichen. Mons. Hercules. Tanz⸗Divertissement. Dienstag, 2. Juli: Prophet Mittwoch, 3. Juli: Jungfrau. Donnerstag, 4. Juli: Nachtlager in Granada. Sonnabend, 6. Juli: Dorf und Stadt. Sonntag, 7. Juli: Margarethe.

Das Juni⸗Heft der Zeitschrift für preußische Geschichte und Landeskunde, herausgegeben von Professor Dr. R. Foß’ bringt folgende 2 Abhandlungen: »Die Verfassung Erfurts. Von Dr. M. Lambert« (eine Untersuchung über die Zeit, in der Erfurt einen eigenen Staderath erhalten), und den Schluß der Ab⸗ handlung: »Die Zins⸗Verfassung Preußens unter der Herr⸗ schaft des deutschen Ordens. Von Dr. M. Töppen.⸗« Außer⸗ dem enthält dasselbe Heft verschiedene Rezensionen und unter Biblio⸗ graphie die in den letzten Monaten erschienenen Schriften, betreffend preußische Geschichte und Landeskunde, und schließlich die Sitzungs⸗ Protokolle verschiedener historischer Vereine.

Märkische Forschungen. Herausgegeben von dem Verein für Geschichte der Mark Brandenburg. X. Band. Berlin 1867. Ernst et Korn (Gropius'sche Buch⸗ und Kunsthandlung). 416 S. Abweichend von den früheren Theilen, enthält der vorliegende 10. Bd. der Märki⸗ schen Forschungen eine einzige Arbeit: »yRegesta Historiae Neo- marchicae. Die Urkunden zur Geschichte der Neumark und des Landes Sternberg, in Auszügen mitgetheilt von Karl Kletke. 1. Abtheilung.« Durch dies Regesten⸗Werk über die Neumark, zu welchem nicht allein sämmtliche Urkunden⸗Sammlungen, sondern auch eine große Menge anderer Druckwerke und außerdem auch handschriftliches Material vielfach benutzt wurde, ist zuerst in um⸗ fassender Weise der Versuch unternommen worden, den vielfach zerstreuten urkundlichen Stoff, der zum größeren Theile erst in neuerer Zeit bekannt ge⸗ worden, zu sammeln undkritisch zu sichten, und so eine sichere Grundlage für eine diplomatisch⸗beglaubigte Geschichte der Neumark, an der es bis jetzt noch fehlt, zu gewinnen. Es leuchtet uns in den Regesten eine stattliche Reihe von Adelsgeschlechtern mit ihren reichen Besitzungen, deren Nachkommen zum Theil noch jetzt blühen, entgegen; wir sehen die Städte in ihren Uranfängen und ihren theilweise ci enthümlichen Gründungsweisen, mit ihren ältesten städtischen Gerecht amen, ihren Abgaben und Handelsbeziehungen; wir erhalten endlich sowohl zahl⸗ reiche Angaben über die Topographie, als auch so manche Beiträge zur Kultur⸗ und Sittengeschichte der überodrischen Landschaften. Die einem Theile der Regesten beigefügten Anmerkungen enthalten theils 1 geographische Erläuterungen, theils eine Menge von Nachrichten über die in den Urkunden erwähnten Adelsfamilien. Die erste Abthei⸗ lung der neumärkischen Regesten, die bis jetzt gedruckt vorliegt, reicht bis 1402, in welchem Jahre die Neumark unter die Herrschaft des deutschen Ordens in Preußen kam; an der 2. Abtheilung, welche die