1867 / 159 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

gen sorgfältig aufbewahren dung der Ertheilun Zeit der Dauer eines gste auf funfzehn Jahre b e muß von dem dem Minister zu b gen und daß er d eisen, widrigenf

*

1 dei verjenigen Bezirk der Beeinträch Dieser Behörde

Zeichnungen und Beschreibun verfügt die öffentliche Verkün §. 4. Die kürzeste auf Sechs Monate, S. 5. Der Patentirt

des Patents. atents wird

estimmenden ies gethan, Fein Recht

en behauptet, daß er tigt worden, so muß nzial⸗Verwaltungs⸗ Wohnsitz hat, rbehalt des Rekurses öffentliche Arbeiten, schwerde nach der unten

Rechte in der von zu machen anfan

amtliches A losch

durch ein ttest nach

für er⸗

behörde, in derke anbringen. an den Minister für die definitive Ents folgenden

tigte seinen gebührt mit Vo andel, Gewerbe und cheidung über die Be Bestimmung. Wer überführt wird, ein trächtigt zu haben, dem

die Benu auf so lange, al annt gemacht, orgefundenen estraft werden würde, dergestalt zur A irte Objekte de

dunch ein Patent erlangtes Zaraftlegüng

wird, un ung oder Anwendung das Patent besteht, unter⸗ daß er im Wiederholungsfall Werkzeuge, Materialien welche Strafe, wenn die usführung gebracht wird, m Patentirten zur weite⸗ welchem außerdem überlassen den ihm zugefügten Schaden

e Und öffentliche dieser Verordnung beauftragt. hsteigenhändigen Unters

Recht beein

patentirten Sache sagt, ihm auch bek 1 Konsiscation der v und Fabrikate b Drohung fruchtl daß sämmtliche konfisz 88 Benutzung übergeben werden, im Wege des Civilprozesses chtiger geltend z

n den Beeinträ §. 8. Der M Arbeiten ist mit d

Urkundlich unter U eigedrucktem Königlichen Gegeben Berlin,

u machen. für Handel, Gewerb

den 24. Juni 1867. Wilbelm.

von Roon. von Selchow.

ster für Handel ꝛc.

Graf von Bismarck. von Mühler., Gra Füe iac Fnm Hiata.

von der Heydt. f zur Lippe.

8 für den Min Graf zu Eulenburg.

Uebereinku

b andelsvereine verbundenen Regierun

Patenten und Privi⸗ chung der Ratification

a. K. unft der zum Zoll⸗- und en wegen Ertheilung von Erfin om 21. September 1842; Be

vom 29. Juni 1843. Zur Ausführung des bei dem ge niedergelegten V

kanntma

Abschlusse⸗ orbehalts einer weitere emeinschaftlicher Grund rivilegien ist von den egierungen für die Da de Uebereinku

der Zollvereinigungs⸗ ereinbarung über ich der Erfindungs⸗ zum Zoll⸗ und Handelsvereine uer des Zoll⸗ und Handelsver⸗ n Ertheilung von Erfindungs⸗ 21. September 1842 verabredet

nnahme Patente und verbundenen R eins nachstehen Patenten und Privil und geschlossen word Es bleibt zwar vorbehalten, ausschließlich dustrie, es möge v dung (Erfindungs⸗ Uebertragung einer handeln, nach se scheinenden Vors⸗ verständigen hervorgehend Vereinsstaaten möglichst zu keit in den we ehung der Zo Fathin, die nachf führun Ing-G.

werden, welche wirkli Die Ertheilung nstände, welch dalb des Vereinsgebiets eine Weise bekannt bei allen Gegen Pr prache geschrie dargestellt schr en erfolgen kann. ie Beurthe

sätze hinsichtl

uft wege egien unter dem

r im Allgemeinen e über die Ertheilung von en Benutzung neuer Er

inem jeden Vereins⸗Staate Patenten oder Privilegie findungen im Gebiete de für eine inländische Erfin⸗ Privilegium für die g (Einführungs⸗Patent) sich d die ihm geeignet chen Vereinsstaaten dergleichen Privilegien 8 Verkehrs unter den Gleichmäßig⸗ des bei Ein⸗ halts allerseits vesen zur Aus⸗

on einem Privileg Patent), oder von ausländischen Erfindun essen zu beschließen un treffen, die sämmtli heils die aus gen der Freiheit de eitigen, anderent u erreich

einem Erm schriften zu och, um einest eschränkun heils eine en, in Folge emachten Vorbe er das Patentn

ur für solche Ge hümlich sind. rf mithin nicht stattfinden Ertheilung des Patents im oder auf irgend dieselbe ausge chen Werken

schen oder in einer f schreibung oder Zeichnung ung durch jeden Sachver⸗

sentlichen Pun Uvereinigungs⸗Vertr genden Grundsätze ü

s sollen Patente überall n ch neu und eig eines Patents da Tage der schon ausgefüh waren, insbesondere bl die bereits in öffentli en in der deut t durch Be eren Ausführ

ilung der Neuheit und Ei istandes bleibt

Für eine Sache, wel Unterthans

genstände ertheilt

e vor dem gangbar,

ständen,

daß danach

genthümlichkeit des zu p dem Ermessen einer jeden Regierun

sche als eine Er zu Gunsten d n ist, soll a Niemandem e

g eines vereinsländischen es letztern bereits in einem ußer jenem Erfinder selbst, in Patent in einem anderen

anerkannt und sstaate patentirt worde oder dessen Rechtsnachfolger, Vereinsstaate ertheilt werden

IHI. Unter den im Artikel I. aus

edrückten Voraussetzungen kann sserung eines schon be sgzung

unten oder eines bereits paten⸗

1“] 11““ 111“ tirten Gegenstandes ein Patent gleichfalls ertheilt werden, sofern die angebrachte Aenderung etwas Neues und Eigenthümliches ausmacht es wird jedoch durch ein solches Patent in dem Fall, wenn die Ver, besserung einen bereits patentirten Gegenstand betrifft, das für diesen letzteren ertheilte Patent nicht beeinträchtigt, vielmehr muß das Recht zur Mitbenutzung des ursprünglich patentirten Gegenstandes besonders enwerfen efrben. tents darf f III. Die Ertheilung eines pe ents darf fortan niemals ein;

begründen: a) die Einfuhr solcher Ge enstände, welche mit Nect

tentirten übereinstimmen, oder b) den erkauf und Ab satz der⸗ elben zu verbieten oder zu beschrünken. Ebensowenig darf dadurch dem Patentinhaber ein Recht beigelegt werden, e) den Ge⸗ oder Verbrauch von dergleichen Gegenständen, wenn solche nicht von ihm bezogen oder mit seiner Zustimmung anderweitig angeschafft sind, zu untersagen, mit alleiniger Ausnahme des Falles: wenn von Ma⸗ schinen und Werkzeugen für die Fabrication und den Gewerbe⸗ betrieb, nicht aber von allgemeinen, zum Ge⸗ und Verbrauche des größeren Publikums bestimmten Handelsartikeln die Rede ist.

V. Dagegen bleibt es jeder Vereinsregierun überlassen, durch

Ertheilung emes Patents innerhalb ihres Gebietes dem Patent⸗

1““

Inhaber: 1) ein Recht zur ausschließlichen Anfertigung oder Ausfüh⸗

rung des in Rede stehenden Gegenstandes zu gewähren.

Ingleichen bleibt es jeder Regierung anheimgestellt, innerhalb

ihres Gebietes dem Patent⸗Inhaber 2) das Recht zu a) eine neue Fabricationsmerhode, 822 b) 222 afetgeilen, oder Werkzeuge für die Fabrication in der Art ausschließlich anzuwenden, daß er berechtigt ist, allen denjenigen die Benutzung der patentirten Methode oder den Gebrauch des patentirten Gegen⸗ standes zu untersagen, welche das Recht dazu nicht von ihm erworben, oder den patentirten Gegenstand nicht von ihm hezogen haben. Es sollen in jedem Vereinsstaate die Unterthanen der übrigen Vereinsstaaten sowohl in Betreff der Verleihung von Patenten, als auch hinsichtlich des Schutzes für die durch die Patent⸗ ertheilung begründeten Befugnisse, den eigenen Unterthanen 1s Z. ehsg E agn.

Die in einem Staate erfolgte Patentertheilung soll jedo keines⸗ weges als eine Rücksicht geltend gemacht vSge⸗ va sel jedogh welcher nun auch in anderen Vereinsstaaten ein Patent auf denselben Gegen⸗ stand nicht zu versagen wäre. Die Entscheidung der Frage, ob ein Gegenstand zur Patentertheilung geeignet sei oder nicht, bleibt vielmehr innerhalb der gemeinsam vereinbarten Grenzen dem freien Ermessen jedes einzelnen Staates nach den von ihm für räthlich befundenen Grundsätzen vorbehalten, ohne daß diesem Ermessen durch die Vor⸗ gänge in andern Vereinsstaaten vorgegriffen werden darf. Die Ge⸗ währung eines Patents begreift ferner für den Unterthan eines an⸗ dern Vereinsstaates die Befugniß zur selbstständigen Niederlassung und Ausübung des Gewerbes, in welches der patentirte Gegenstand ein⸗ sclügt, nicht in sich, vielmehr ist die Befugniß hierzu nach Maaßgabe

er Verfassung jedes Staates besonders zu erwerben.

1 Wenn nach Ertheilung eines Patents der Nachweis geführt wird, daß die Voraussetzung der Neuheit und Eigenthümlichkeit nicht gegründet gewesen sei, so soll dasselbe sofort zurückgenommen werden. In olchen Fällen, wo der patentirte Gegenstand zwar Ein⸗ zelnen schon früher bekannt gewesen, von diesen jedoch geheim gehalten worden ist, bleibt das Patent, soweit dessen Aufhebung nicht etwa durch anderweite Umstände bedingt wird, zwar bei Kräften, jedoch gegen die gedachten Personen ohne Wirkung.

VII. Die Ertheilung eines Patents in einem Vereinsstaate ist sogleich mit allgemeiner Bezeichnung des Gegenstandes, des Namens und Wohnortes des Patent⸗Inhabers, so wie der Dauer des Patents in den su amtlichen Mittheilungen bestimmten Blättern öffentlich zu vgr ndengeg. z

In gleicher Art ist auch die Prolongation eines Patents oder die Zuruůcknahme desselben vor Ablauf des ursprünglich Fns,98 Zeit⸗ 1 1. g. am an machen.

Die sämmtlichen Vereins⸗Regierungen werden st nach dem Ablaufe jedes Jahres vollständige Verzeichnisse der im ee ch den ben ertheilten Patente gegenseitig mittheilen. . v E111“ DZustiz⸗Ministerium. e zas . i ga. Der Gerichts⸗ Assessor Leo hierselbst ist zum Rechtsanwalt

ee. 1 Asse L 1 m Rechtsanwa bei dem Kreisgericht in Liebenwerda und zugleich zum Notar im Departement des Appellations⸗Gerichts zu Naumburg a. S., mit Anweisung seines Wohnsitzes in Liebenwerda ernannt worden. 8 E

8 Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und G Medizinal⸗ Angelegenheiten. a8

Dem Seminar⸗Direktor Lang ist die Direction des evan⸗ gelischen Schullehrer⸗Seminars in Reichenbach O. L., Regierungs⸗ bezirk Liegnitz, übertragen worden. H8bE11“

; 111“4“*“*“*“

und Der Lehrer Theodor Kewitsch ist als Seminar⸗Mustk⸗ und ordentlicher Seminar⸗Lehrer am katholischen Schullehrer⸗ Seminar zu Berent angestellt worden. bes.

9 u] . 166 1 * 8 W11“ kanntmachung.

Im Anschluß an die im diesjährigen Centralblatt Seite 289 Nr. 109 abgedruckte Bekanntmachung vom 18. April d. J.

8

(6053 u.) wird bemerkt, daß zur Absolvirung des sechswöchent⸗

lichen Seminar⸗Kursus der Kandidaten des evangelischen Predigt⸗ amts bei dem Schullehrer⸗Seminar zu Bunzlau in der Provinz Schlesien der zweite Eintritts⸗Termin vom 1. August auf den Sonntag nach Ostern jeden Jahres verlegt wor⸗

den ist. 2, ehn

Beerlin, den 6. Juli 1867. 1 84 Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ 2

Angelegenheiteen. 8 . Im Auftrage: EE6““

1 ö111A“ Fr 211 33Z31“]

8 ““ Keller.

Angekommen: Der Unter⸗Staats⸗Secretair des Ministe⸗ riums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegen⸗ heiten, Wirtliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Lehnert von Wiesbaden. chnese m. 1“

S196 i 111“

Abgereist: Der General⸗Auditeur der Armee, Fleck, nach

Hannover. ““

I111“ W1ö WEWEW11“

b Berlin, 8. Juli. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren und Beamten des Kriegs⸗Ministeriums die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Orden zu ertheilen, und zwar: des Commandeur⸗Kreuzes zweiter Klasse mit Eichen⸗ laub des Großherzoglich badischen Ordens vom Zäh⸗ ringer Löwen und des Commandeur⸗Kreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich hessischen Ludwigs⸗ Ordens: 1 dem Oberst⸗Lieutenant und Abtheilungs⸗Chef von Hart⸗ mann, 1 des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen:

dem Adjutanten des Kriegs⸗Ministers, Major Hartrott, und 25 dem Rechnungs⸗Rath und Geheimen expedirenden Secretair

Hoffmann, so wie

des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich

hessischen Verdienst⸗Ordens Philipps des Groß⸗ müthigen:

deem zur Dienstleistung im Kriegs⸗Ministerium kommandi 8

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MNichtamtliches.

Preußen. Kassel, 5. Juli. (Kass. Z.) Die den neuen Re⸗ Amentern verliehenen Fahnen sind gestern von ihren Regiments⸗

ommandeuren hierher gebracht und mit allen millitairischen Ehren in Empfang genommen worden. Der General der Infanterie von Peucker, Chef sämmtlicher Militair⸗Bildungs⸗ Anstalten, befindet sich egenwärtig hier.

Soest, 6. Juli. Bei der gestrigen Abgeordnetenwahl er⸗ hielt der Kaufmann L. Uhlendorff zu Hamm mit 219 Stim⸗ men die Majorität.

Sachfen⸗. Dresden, 6. Juli. (W. T. B.) Das »Dres⸗ dener Journal« veröffentlicht die Ausführungsverordnung zur Reichsverfassung. Die gegen die Niederlassung der Israeliten in Sachsen bisher bestandenen gesetzlichen Bestimmungen sind durch dieselbe außer Wirksamkeit gesetzt worden.

Ueber den Einsturz des Lugauer Kohlenbergwerks sind seit gestern keine weiteren Nachrichten eingegangen; man befürchtet, daß sämmtliche Verschüttete umgekommen sind. e

Weimar, 6. Juli. (Weim. Ztg. Se. Königliche Hoheit der Großherzog reiste am 4. d. ‚von hier nach Paris.

Hessen. Darmstadt, 6. Juli. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Herrenkammer erklärte der Minister Dalwigk, die Richtung der Odenwaldbahn werde lediglich im Interesse der Bewohner des Odenwaldes festgestellt werden. Der Finanzminister erklärte, daß bei den in dieser Angelegenheit entgegenstehenden Ansichten der Hauptparteien die Staats⸗Re⸗ gierung vorerst die Ansichten der Stände kennen lernen will.

Bayern. München, 5. Juli. (N. 8 Gestern hat sich Se. Majestät der König von Schoß erg zu einem Besuch der Königlichen Mutter nach Hohenschwangau begeben und wird nächsten Montag von dort hier eintreffen um ver⸗ schiedene Audienzen zu ertheilen. Unser Hof hat wegen des Ab⸗ lebens des Kaisers Ragimellian von Mexiko Hoftrauer auf drei Wochen angelegt.

de angelegt Wien, 6. Juli. (Wien. Ztg.) Se. K. K. apostolische Majestät haben nachstehendes Allerhöchstes Befehl⸗ schreiben aegveref zu erlassen geruht:

In dankbar ehrender Erinnerung an die hervorragenden Verdienste, welche Mein erlauchter Herr Bruder, weiland Se. Majestät der Kaiser von Mexico, um die E twickelun und durch glänzende Erfolge be

1 gsmarine als deren einstiger Obe befehle Ich, daß Meine Marine auf und in allen Marinestationen eine

Abgabe der gebührenden Trauer⸗ halten und die ausgerüsteten Schiffe während ochen auf der am Top gehißten Flagge den

währte Tüchtigkeit Meiner Krie Kommandant sich erworben hat, gerüsteten Kriegsschiffen Trauergottesdienst mit ssalven abzu

allen aus feierlichen und Grabe der Zeit von sieben

Flor zu tragen haben. Salzburg, am 3. Juli 1867. I Franz Joseph, m.

Die Zweite Kammer sie noch einige ind Essig und angenommen ne wiederholte e, welcher von ob dasselbe in chdem nunmehr der Vorschlag Indien zu⸗ seinen Abschied genom⸗ eiben wolle

Miiederlande.

hat gestern ihre Sitzun Gesetzvorlagen, Stempelsteuer auf auslän Die letzte

Interpellation des dem Ministerium den kolonialen An der Regierung üb rückgezogen und der Kolonial ei seinem Programme bl r Minister Schimmelpennink, en getreu bleiben,

Haag, 3. Juli.

gen geschlossen, na Accisen auf Bier 1 dische Werthpapiere, ar interessant durch ei

betreffend

itzung w

errn Fransen van der Putt eine Erklärung haben wollte, gelegenheiten, na er die Regelung der Kulturen in Minister oder nicht. das Kabinet werde und das schlösse auch das Fest⸗ alen Programm ein. Wer das Ministe⸗ n wird, ist noch nicht bekannt.

Minister innerhalb eines Jah⸗

men habe, b Es erklärte de seinen Anfäng halten an dem koloni der Kolonieen übernehme Es wird der dritte Kolonial⸗ res sein.

Belgien. hat ein Cirkular wegen der Subsidien, der pariser Ausstellun Arbeiter wird 100 Fr. zum Theil von den Gemein Antheil bei der Abrei drei Tage nach de von 1 Fr. kosten für

Brüssel, 4. Juli. an die G

Der Minister des Innern ouverneure der Provinzen erlassen welche gewissen Arbeitern zum Besuche g gewährt werden sollen. n, zum Theil von der Regierung, Die Gemeinden sollen ihren gierungs⸗Antheil wird gezahlt, mit Abzug tier. Die Eisenbahn⸗ 8. Fr. betragen. eiter in Abtheilungen Abtheilung wird einen Der Aufenthalt jeder Abtheilung Nichtsubsidürte Arbeiter, welche von azu empfohlen werden, können sich

Bezug auf Fahrt und Quartier die⸗

Jeder dieser

se auszahlen, der Re r Ankunft in Paris a 25 C. täglich für das Nachtquar Hin⸗ und Rückreise werden 1 1. August an sollen die subsidiürten A von 40 Mann nach Paris abgehen, jede angestellten Obm wird sieben Tage dauern. ihren Gemeindebehörden d gaanschließen und werden in

selben Vortheile genießen.

ann haben.

London, 5. Juli. hat sich neuerdings entschlossen, ch der Ankunft des Sultans errscher der Gläubigen wie den

sor zu empfangen.

des Oberhauses stellte, da

d Houghton betreffs des.

Großbritannien und Irland. Ihre Majestät die Königin ihre Abreise nach Osborne bis zu vertagen und erst den Beh Vice⸗König von Egypten in der gestrigen Sitzung wieder auf seinem 1 aufgeschobene Interpellation ch stelle diese Frage bemerkte einung in Europa durch die ver⸗ Kollektivgarantie in Unruhe ge⸗ ist, die Tragweite der übernom⸗ doch das eine

Lord Derby seine schon Luxemburger Trakta der Lord weil die öffentliche schiedene Auslegung des Wortes rathen ist und weil es wichtig die rpflichtungen strenge zu definiren. Traktat lediglich gegen oder Griechenland, lut werthlos wäre,

wiederholt

menen Ve vollkomme Mitunterzeichner, gerichtet worden; wenn durch den Traktatbru weder Verpflichtun diese Deutung die richtige, Pr Kollektivgarantie zu bestehen,

daß der nicht gegen Spanien, Dänemark Vertrag demnach abso ch von Seiten eines der Geranten alle g enthoben sein sollten, und daß, wenn eußen nicht nöthig gehabt hätte, Lord Stanley

Houghtons Ansicht geht dahin, erpflichtet seien, gemeinsam einz

daß der übrigen jed

sie lange zu ver⸗ daß die Geranten, kraft uschreiten, wenn irgend gerant oder nicht, die verbürgte Neutra⸗ Lord Derby erwiedert mit im Wesent⸗ Argumenten.

ängeren Debatte beme erausforderung des g des Traktats zum Besten geben. Gefühle der Mächte anheimgestellt

fragt Sandford, ob weitere Nachrichten ximilian eingetroffen seien und um ihren Abscheu gegen ein so Lord Stanley erwiedert, es sei doch sei die Todesnachricht Die Hinrichtung sei, wenn sie sich be⸗ werthe und höchst unpolitische Handlung, gierung ersprießlicherweise ir L. Palk 43 chändlichsten Akt, den die neuere Zeit d. Andenken des Kaisers Maxi⸗ ist der Ansicht, d nicht mißzuverstehender Sprache ehestens seinen rausame Handlung aussprechen und dadurch an eicher Meinungsäußerung veranlassen sollte. 8

weigern. des Vertrages v eine Macht, glei lität Luxemburgs verletzte. lichen schon bekannten

Am Schlu es wäre anmaßend, wollte er die H nehmen und seine eigene Auslegun sse natürlich dem richtigen

chviel ob Mit

rkt noch Lord H oughton, remiers an⸗

Viel

Im Unterhause über das Schicksal des K was die Regierung thun „werde,

roßes Verbrechen auszudrücken. eine offizielle Mittheilung eingelau kaum mehr zu be stätige, gewiß eine be doch sehe er nicht ein, daß h sich über sie aussprechen könne oder müsse. markt die Hinrichtung als den gesehen (Beifall), einige theilnehmende das Unterhaus in Abscheu über diese dere Nationen zu g

aisers Ma

edauerns die britische Re