1867 / 175 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

An fallen gelassene Policen ..... 1

„» Saldo... . 8

Z8C11111“X“

2940 d) Aussteuer⸗Versicherungen. 8 8 760 6 1 Per Saldo vom 31. Dezember 1865 18,096 9h empfangene Prämien... S. » Zinsen.

Bilanz ultimo 1866.

Kassa⸗Bestaaͤ 11I111A1“”

n der Bank von Liverpool

apital⸗Anlagen auf Grundstücke und andere Sicher⸗ 8 auf Lebensversicherungs⸗Policen

persönlicher Sicherheit

Darlehne auf Eisenbahn⸗ ꝛc. Actien zum Börsen⸗

cours von 8 554,972 Darlehne auf Bonds

Geld⸗Anlagen in zinsentragenden Eisenbahn⸗Actien. Geld⸗Anlagen in amerikanischen Staatspapieren ... 6

Grundeigenthum . Ficht abgehobene Dividenden Ka

Desgl. »„ New⸗Yorker

Britische, auswärtige und amerikanische Agentur⸗

Außenstände Nordamerikanisches Gewinn

200

a⸗Bestand des Londoner Zweig⸗Comtoirs

do.

Ueber

Feuerbranche.

L s.d. 302 2 8

Baar⸗Einzahlung der Actionaire .. .... .. .. . . 8. 9,478 13 8

Allgemeines Lebensversicherungs⸗ und Jahres⸗Renten⸗ onto 864,657 165,573 18,729

26,960

mit 55,992 13

436,602 18 144,341 19 315,401 2

Steuer⸗Conto Noch nicht regulirte Verluste... ... Dividenden⸗Conto..

18 2

18 1

27,372 17 14,747 17

8 8 8 186 1I11“ 1“ 1

sicht des preußischen Ge 1 ““ II. Lebensbranche.

Prämien⸗Einnahme Brandschäden

4285 Policen mit einer Versicherungs ⸗Summe

Royal,

16

20,918,341

1 Feuer⸗ und Lebensversicherungs⸗Gesellschaft in Lip Der General⸗Bevollmaͤchinsc⸗ gs⸗Gesellschaft in Liverpool.

Thlr. 63,033

Thlr.

Neu abgeschlossen wurden 40 Policen mit einer Versicherungs⸗Summe von..

In Kraft waren am 31. Dezember 1866: 188 Policen mit einer Versicherungs⸗Summe on

Gesammt⸗Prämien⸗Einnahme

Schäden: vacat.

42,503

..“

für das Königreich Preußen. 4 Wilh. Renowitzky, 1

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen

1111AAA“ 18 Die öffentliche Versteigerung von 33 ausrangirten Königlichen Sieneepfereer des unterzeichneten Regiments findet am Sonnabend, 7. gs 9 Uhr, auf dem Mönchskirch⸗

Das Kommando des Westphälischen Dragoner⸗Regiments Nr. 7.

den

hofe in Stendal statt.

Juli a. cr., Vormitta

[2948]

Die zur Herstellung des Stein

den in unserer Registratur

wird der Einreichung der Submissionen bis zum

gesehen. Berlin, den 18. Juli 1867.

Königliche Ministerial⸗Bau⸗Kommission. Pehlemann. Herrmann.

[2976] Linien resp. Leitungen ) von Berlin nach ) » Meseriz » ) Stettin » ) Pollnow » L16 Demmin » Posen D. Cron Kwilcz Cüstrin Jastrow Arnswalde 1 » Soldin erforderlichen Arbeiten, als:

AE 0d—

00 O.

Die 8 Ausführung mehrerer bei Anlage der

eibitsch, Bütow, Flederborn, Semlow Jarmen, Samter, Schneidemühl, Zirke, Neudamm, Flatow, Reetz, Lippehne,

a) Zurichten der Telegraphen⸗Stangen,

) Transportiren, Aufstellen und Richten der en c) Herstellung der Seilenbefestigungenah 88 8 Transportiren und Befestigen der E

Transportiren und Befestigen

bh. im Wege 88 11 ie naheren Bedingungen sind in der Registratur der Königli Ober⸗Telegraphen⸗Inspection zu Stettin 3cüin üglichen werden auch von derselben auf portofreie der Copialien abschriftlich mitgetheilt. Unternehmer, welche den Nachweis über ihre

derartigen Arbeiten liefern können, ad a, b, c und d pro Stück, Meile Leitung von 2,5 Linien

werden aufgefordert, ihre Offerten ad e pro Meile und zwar getrennt, pro Stärke und pro Meile aus 1,85 resp.

1,25 Linien starkem Draht unter der Aufschrift:

ssion angefertigt werden.

zur Einsicht ausliegenden Bedingungen

Staats⸗Telegraphen⸗

Streben und Drahtanker), Isolations⸗Vorrichtungen, des Leitungsdrahtes,

sion vergeben werden.

zur Einsicht ausgelegt und n Antrag gegen Erstattung

ic. »öSubmission auf Uebernahme von Ausführungs⸗Arbeit d·die Telegraphen⸗Neu⸗Anlage „von . bis für jede der ad 1 13 bezeichneten Linien« besonders bis zum 1. August c., Vormittags 10 Uhr, versiegelt und portofrei an die Königliche Ober⸗Telegraphen⸗Inspection zu Stettin einzusenden, woselbst zum gedachten Tage und Zeit die Eröffnung der Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten stattfinden soll.

Bekanntmachung. ESpäter eingehende Offerten werden nicht berücksichtigt. der Langen Brücke bis zur Spand baüeh Acnigsstraße von er Langen 1 auerstraße erforderlichen Steinsetzer⸗ Arbeiten sollen im Wege der Submif seße

Die Submittenten bleiben bis 14. Au i . dcungen V gust c. an ihre Offerten Die Wahl unter denselben wird vorbehalten. Sctettin, den 22. Juli 1867. ““ Der Ober⸗Telegraphen⸗Inspektor.

[29973 K a u esusch. Wir beabsichtigen, fg 8 88 1 „»Sechshundert Centner Rüböl« 88 von mindestens 38 pCt. Fettgehalt mit reiner Tara anzukaufen. 1“ Fern onnerstag, den 29. August d. J., 2 an as eimzasenden. Caist d. Ier Megtgeh ctr. 8 . Das Oel ist in guten haltbaren Fässern von nicht über 15 Ctr. Bruttogewicht anzuliefern und müssen in der vam 0e der Mo⸗ nate Septbr., Oktbr., Novbr., Dezember d. Js. je 150 Ctr. Rüböl an die ö gesandt werden. ie näheren Bedingungen können auf Ver iftli it⸗ gethefi werbenen g 5 e f Verlangen schriftlich mit 18 Die Entscheidung auf die Angebote wird an dem bezeichneten Tage Mittags 12 Uhr in unserem Amtslokale abgegeben und den nicht Erscheinenden durch die Post zugesandt. Clausthal, den 22. Juli 1867. 8 Königlich Preußisches Berg⸗ und Forst⸗Amt.

[296202⁶ Riechte⸗Oder⸗Ufer⸗Eisenbahn.

Der Bau von 2, Land⸗ und 6 Mittelpfeilern der über die Schiff⸗ fahrts⸗Oder bei Breslau (am Schießwerder) anzulegenden Eisenbahn⸗ . Brücke soll im Wege der Submission an geeignete Unternehmer ver⸗

veclen bexens⸗. 1 ie Ausführung ist in vier Theile etrennnt, bestehend aus je einem Landpfeiler und le drei Mittelpfelleen. besteh :

Die Materialien⸗Lieferung, exkl. eines Theils des Ziegel⸗, Klinker⸗ und Holzbedarfs, ist in der Entreprise einbegriffen.

8 Kopieen der Zeichnungen, Beschreibung und Bedingungen, so wie Offerten⸗Formulare für die Entreprise sind von dem Bau⸗ Vüreau der Gesellschaft zu Breslau, am Oberschlesischen Bahnhofe Nr. 7, mittelst portofreien Schreibens zu beziehen. Auch ertheilt Herr Baumeister 1“ 8 Ffoerdenncche nähere Auskunft.

rten werden bis zum 5. August ecr. en. Breslau, den 19. Juls 1867. Füs 1u“

Direction der Oppeln⸗Tarnowitzer Eisenbahn⸗Gesellschaft

Nach 2. k. Mts. entgegen⸗

I““

Qualification zu

L 1387,8031TII0I eeIre

Bois⸗Rey mond zum Secretair der Klasse zu 8 Atige.

1 Thlr.

8 für das Vierteljahr.

Königli

2 P

Alle post⸗Anstalten des In⸗ und Bestellung an, für Berlin die edition des Aönigt. Preußischen Staats-Anzeigers:

Jäger⸗Straße Nr. 10.

8

reußische

II 1n. Gwischen d. Friedrichs⸗ u. Kanonierst

Berl

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, nacheitatime ksteian Kaiserlich sranzöͤssischen Hofe beglaubigten diesseitigen Botschafts⸗Beamten Orden zu verleihen, und zwar: den Königlichen Kronen⸗Orden erster Klasse mit dem Emaille⸗Bande 1ö“] mit 1 ichenlaub: Dem außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter von der Goltz; Er FölerOrgenzbettter Klasse . 1 mit der eife: ““ Dem Botschafts⸗Rath Grafen zu Solms⸗Sonnewalde und dem Geheimen Hof⸗Rath Gasperini, Vorstand der Bot⸗ bene Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse: Dem Legations⸗Secretair Grafen zu Lynar. 1

82

8*

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Lcenn u.* Edwin von Bischoff⸗ in Cassel; un 5 284 begasetn Landrath des Kreises Sensburg im Re⸗ gierungsbezirk Gumbinnen, Wilhelm von Saltzwedell, zu E111A“ und Regierungs⸗Abtheilungs⸗ irigenten zu ernennen; so wie Dieigh der physikalisch⸗mathematischen Klasse der Akade⸗ mie der Wissenschaften getroffene Wahl des Professors Dr. du

agdschloß Glinike, 25. Juit. Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl von Preußen ist bäute zur Inspizirung nach Rathenow abgereist.

Verordnung, betreffend die Einführung verschiedener seerecht⸗ licher Vorschrihlen des preußischen Rechts in das vormalige

Königreich Hannover. Vom 24. Juni 18677.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.,

verordnen auf den Antrag Unseres Staatsministeriums für das vormalige Königreich Hannover, was folgt: Die in der Anlage enthaltenen seerechtlichen Vorschriften des preußischen Rechts, nämlich: I. der Artikel 56 des Gesetzes über die Einfüh⸗ rung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuchs in Unserer Monarchie vom 24. Juni 1861 (Gesetz⸗Sammlung S. 449), II. das Gesetz, betreffend die Rechtsverhältnisse der Schiffsmann⸗ schaft auf den Seeschiffen vom 26. März 1864 (Gesetz⸗Samml. S. 693); III. das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Mannszucht auf den Seeschiffen vom 31. März 1841 (Gesetz⸗Samml. S. 64), soweit dasselbe durch das Gesetz vom 26. März 1864 (Nr. II.) nicht abgeändert ist; IV. die Verordnung, betreffend die Verpflichtung der preußischen Seeschiffer zur Mitnahme verun⸗ glückter vaterländischer Schiffsmänner vom 5. Oktober 1833 (Gesetz⸗Samml. S. 122); V. das Gesetz über die Bestrafung von Seeleuten preußischer Handelsschiffe, welche sich dem übernom⸗ menen Dienste entziehen, vom 20. März 1854 (Gesetz⸗Samml. S. 137); treten für das vormalige Königreich Hannover am 30. September 1867 mit nachstehenden Maßgaben in Kraft: hedie Bestimmung des §. 8 des Gesetzes vom 26. 8 1864 Nr. II.) über die Beziehung der Formulare der Seefahrts⸗ bücher von den Stempelvertheilern wird dahin ergänzt, daß bis auf weitere im Verwaltungswege zu treffende Anord⸗ nung die Formulare der Seefahrtsbücher von den Musterungs⸗

behörden zu beziehen sind. 2) Die auf die Größe des Logis⸗

raums sich beziehenden Vorschriften im zweiten Absatz des §. 26 des Gesetzes vom 26. März 1864 (Nr. II.) treten in Betreff der Schiffe, welche vor Erlaß dieser Verordnung bereits gebaut sind, erst mit dem 1. Januar 1869 in Kraft. 3) Die nach dem dritten Absatz des §. 26 g. a. O. den Bezirks⸗Regierungen zu⸗ stehende Befugniß zur Erlassung von örtlichen S über die dem Schistömann zu verabreichenden Speisen und Ge⸗ tränke steht, so lange Bezirks⸗Regierungen nicht eingesetzt sind, den Landdrosteien zu. 1

Alle dieser Verordnung entgegenstehende Vorschriften wer⸗ den aufgehoben.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 24. Juni 1867.

arck⸗Schönhausen. Frhr. v. d.

v. Mühler. Gr. zur Lippe. v. S Gr. zu Eulenburg.

v. Roon.

5 J11“*“

Verordnung, betreffend die Einführung setz

die privatrechtliche der Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗ Genossenschaften vom 27. März 1867 (Ges.⸗Samml. S. 501), iin das Gebiet des vormaligen Königreichs Hannover. Vom 12. Juli 1867.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen auf den münenn ke. SIecges üeiche was folgt: 8 Artikel I. Das Gesetz, betreffend die privatrechtliche Stellung der Er⸗ werbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften vom 27. März 1867 (Gesetz⸗Sammlung Seite 501), wird in das mit Unserer Mon⸗ archie vereinigte Gebiet des vormaligen Königreichs Hannover mit folgenden Abänderungen und Ergänzungen eingeführt: §. Die im §. 4 des Gesetzes enthaltenen Worte: »„(Artikel 73 des Einführungsgesetzes zum Allgemeinen deutschen Handels⸗Gesetzbuche vom 24. Juni 1861) fallen fort. 1 §. 2. Im dritten Absatze des K§. 10 treten an die Stelle der Worte: „vom 24. Juni 1861 (Gesetz⸗Sammlung Seite 449)« die folgenden Worte: 8 1 „vom 5. Oktober 1864 (Hannoversche Gesetz⸗Sammlung, Ab theilung 1, Seite 213)« 8 §. 3. Die im §. 26 enthaltenen Worte: (§. 1 der Verordnung über die Verhütung eines die gesetze liche Freiheit gefährdenden Mißbrauches des Versammlungs⸗ rechts vom 11. März 1850) D fallen fort. 88 S. 4. Das im .5. An die Stelle des ersten und zweiten Absatzes im §. 50 tritt folgende Bestimmung: das Konkurs⸗Verfahren (§. 47) richtet sich nach den Vor⸗ schriften der allgemeinen bürgerlichen Prozeß⸗Ordnung für das Königreich Hannover vom 8. November 1850, Theil 6 (Gesetz⸗ Sammlung 1. Abtheilung Seite 341 und folgende). §. 6. An die Stelle des zweiten Absatzes im §. 54 tritt folgende Bestimmung: 1 1 die Ordnungsstrafen können im einzelnen Falle bis zur Summe von 200 Thlrn. angedroht und erkannt werden. Eine Umwandelung der Geldbuße in Gefängnißstrafe findet

85 icht statt. C116“ 8*

zweiten Satze des §. 47 enthaltene kaufmännischen.

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