Eiine Belastung der Salzkonsumenten wird daher in dem Steuer⸗
satze von 2 Thlr. nicht erblickt werden können. Ein niedrigerer Satz war aber aus überwiegenden finanziellen Gründen nicht zu wählen.
Bei dem erheblichen Ausfall, welchen Preußen und mehrere andere
Zollvereinsstaaten durch die Herabsetzung der Einnahme vom Salze,
velche aus der Besteuerung gegen das Monopol folgt, erleiden wer⸗ den, war der Satz von 2 Thlr. vor der Hand das Minimum, bis auf welches hinabgegangen werden konnte.
In Art. 3 ist die Gemeinschaftlichkeit der Abgabe verabredet. Die weiteren diesen Punkt betreffenden Bestimmungen finden sich in dem am 8. Juli d. J. zwischen dem Norddeutschen Bunde und den süd⸗ deutschen Staaten wegen der Fortsetzung des Zollvereins geschlossenen
Vertrage, auf welchen hier verwiesen werden darf.
Die von der Brutto⸗Einnahme abzuziehenden Verwaltungskosten at man in demselben Artikel in Uebereinstimmung mit Art. 38 der Verfassung des Norddeutschen Bundes auf diejenigen beschränkt, welche zur Besoldung der auf den Salzwerken zur Erhebung und Kontro⸗ lirung der Abgabe angestellten Beamten erforderlich sind. Die außer⸗ dem erwachsenden Kosten werden durch die nach Art 6 für steuerfreies Salz zu erhebenden Kontrolgebühren wenigstens annähernd gedeckt werden. Insoweit die Sicherung und Erhebung der Abgaben von fremdem Salze Kosten verursacht, werden solche nach den unter den Staaten des Korddeutschen Bundes für die Zölle bestehenden Grund⸗ sätzen (Art. 38 der Verfassung) behandelt.
Der Art. 5 der Uebereinkunft betrifft die zu gewährenden Steuer⸗
befreiungen. Im Wesentlichen wird danach nur das zum menschlichen Genuß und zu Genußmitteln bestimmte Speisesalz von der vollen Abgabe getroffen. Von der Befreiung des zu gewerblichen Zwecken gebrauchten Salzes von der Abgabe ist das Salz ausgenommen, welches zu Tabaksfabrikaten, Mineralwässern und Bädern verwendet wird. Was die Tabaksfabrikate betrifft, so schien es, abgesehen von dem ge⸗ ringen Bedarf an Salz zu deren Herstellung, nicht angemessen, diesen zu einer höheren Besteuerung geeigneten Fabrikaten eine neue Be⸗ günstigung zu gewähren. Mineralwässer sind wegen der Gering⸗ fügigkeit des dazu verwendeten Salzquantums, wegen der Schwierig⸗ keit der Kontrolirung und des erheblichen Gewinnes, der mit ihrer Fabrication verbunden ist, ausgenommen. Die zum Theil durch ähnliche Gründe veranlaßte Ausnahme für Bäder wird dadurch ge⸗ mildert, daß die Verabfolgung von abgabenfreiem Salz auf privatipe Rechnung geschehen kann. Das zu Eiskellern verwendete Salz ist dagegen aus Sanitätsrücksichten von der Befreiung nicht ausge⸗ nommen: eine Befreiung, die auch den Konditoren zu Gute kommen wird, da sich eine Unterscheidung zwischen dem in den Eiskellern und dem zur Bereitung eßbaren Eises verwendeten Salze nicht fest⸗ halten läßt.
Daß in dem Falle sub A. 3. die Menge des verbrauchten Salzes unter stehender steuerlicher Kontrolle nachgewiesen werden muß, und andernfalls die Befreiung nur auf privative Rechnung erfolgt, daß ferner in den Fällen B. 3. und C. die Befreiung ganz oder theilweise ebenfalls nur auf privative Rechnung gewährt wird, beruht auf Wünschen der süddeutschen Staaten, welche bei der Ausfuhr von ge⸗ salzenem Fleisch und gesalzener Butter, sowie beim Konsum von Heringen gar nicht oder weniger betheiligt sind.
Die Kontrollegebühr (Art. 6.) darf nicht von dem zur Natron⸗ Sulphat⸗- und Sodafabrication gebrauchten Salze erhoben werden; eine Beschränkung, die in Preußen auch auf Glasfabriken ausgedehnt ist, da diese das Salz schon bisher für die Productionskosten bezogen.
Was nun den Inhalt des Gesetzentwurfs betrifft, so hat zu⸗ nächst in §. 2 der vbersten Finanzbehörde überlassen werden müssen, Stoffe, aus welchen Salz ausgeschieden zu werden pflegt, sofern ein
Mißßbrauch zu besorgen steht, von der Abgabe freizulassen, da es un⸗
möglich ist, die Merkmale, die für die Abgabenfreiheit in Betracht
kommen können, im Voraus genau zu bestimmen. Es handelt sich dabei um die in Bergwerken vorkommenden sog. Abraumsalze, deren
Gehalt an Chlornatrium sehr verschieden ist, um Düngesalze und um
Salzsoole, deren abgabenfreie Verabfolgung zu Bädern statthaft ist.
Bezüglich der Einrichtung und Einfriedigung von Salzwerken, so
wie der Verpflichtung der Salzwerksbesitzer, Abfertigungs⸗ und Woh⸗
nungsräume zu gewähren, ist im §. 4 am Schlusse und im §. 7 unter
Nr. 8 und 9 zwischen bestehenden und neuen Salzwerken unterschieden.
Bei letzteren soll die Einrichtung und Einfriedigung den Anforderungen der Kontrole vollständig entsprechen, bei bestehenden Salzwerken da⸗ gegen der Besitzer nur die Hälfte der Einfriedigungskosten tragen, was nicht unbillig ist, da für den Besitzer eine bessere Umfriedigung eben⸗
falls ihren Werth hat. Ferner sollen die Besitzer neuer Werke Ab⸗ fertigungs⸗ und Wohnungsräume für die Beamten hergeben, wobei ihnen nach dem Ermessen der Verwaltung die etwa stattfindenden Miethsabzüge, welche die Beamten erleiden, zu Gute kommen können, während die Besitzer bestehender Werke volle Entschädigung erhalten.
Die Bestimmung im §. 5 beruht auf der Erwägung, daß bei
Werken, welche nicht mindestens 12,000 Centner Salz “ sofern
solche überhaupt vorkommen sollten, die Controle⸗ und Ueberwachungs⸗
“ mit dem Ertrage der Steuer in keinem Verhältnisse stehen
würden.
Die Bestimmungen im §. 7 entsprechen im Allgemeinen den schon bisher unter der Herrschaft des Salzmonopols bestandenen Verpflich⸗ tungen der Salzwerksbesitzer. Durch die Fassung des Eingangs des 8. 7 ist übrigens dafür gesorgt, daß diese Verpflichtungen durch die in „6 erwähnte Anweisung insoweit erlassen werden können, als dieses nach der Hertlichkeit zulässig erscheint, oder als es für Staatssalzwerke der Stellung landesherrlicher Verwaltungen entspricht.
Zu §. 10 des Gesetzes war in Betracht zu ziehen, daß zahlreiche Salzwerke jeder Einfriedigung entbehren und mit solcher auch nicht zu versehen sind, daß aber der Salzsiedeprozeß nur in unverschlossenen Räumen erfolgen kann, daß mithin, da eine stehende steuerliche Con⸗
trole überaus kostbar werden würde, zur Verhütung von Defraes und Diebstählen eine ambulante benol⸗ 1 — Defrau nicht eingefriedigten Werke zur Aushülfe dienen muß.
1 89 b ¹ 8§. e. sind wesentlich dem Zo
trafgesetze entnommen und folgen nothwendig aus der entbehrfß
Konehs vonsgfeißen in §§. 3-7. unentbehrüich eber die formelle Lage der Angelegenheit ist d.
bemerken, daß die Uebereinkunft am 8. Mai 8 als 7s 89 krafttreten der Verfassung des norddeutschen Bundes, geschlossen e Fissesn Zeitpunkte von allen dabei betheiligten Staaten ran zirt ist.
Der bei dem Abschlusse der Uebereinkunft gleichfalls int Gesetzentwurf hätte nun in den einzelnen Läͤndern bis es 1-Je durch Einigung mit den einzelnen Landesvertretungen und Publicatz in den einzelnen Staaten zum gemeingültigen Gesetz erhoben wer können. Es ist dieses indeß nicht geschehen. sn Preußen hatte sich Landtag in. H 4 und 8 des schon zu Anfang des Jahresm ihm vereinbarten und unterm 9. August c. publizirten Geset welches sonach mit dem unter den Zollvereinsstaaten vereinbarten (c setze nicht gleichlautend ist und das Detail der nöthigen gemeinsam iete dh n nicht enthält, die Genehmigung eines wichtigen Thei dieser noch zu treffenden Bestimmungen vorbehalten.
Das auf der späteren Konferenz unter den Zollvereinsstaaten Entwurfe vereinbarte Gesetz hatte daher unterm 9. August d. J. n. als S 8 o welcher jetzt, um als Gej u gelten und Gültigkeit zu behalten, noch der nachträgliche Konse 98 LE1“ f 1 ” C
n andern Staaten hatte das entworfene Gesetz in der Zei 8. Mai bis 1. Juli d. J. ebenfalls das nöthige legislative Bün der Vereinbarung mit den Landesvertretungen nicht durchgemach Diese Staaten befinden sich in einer ähnlichen Lage wie Preuße
Es bedarf daher jetzt, nachdem die einzelnen Landesvertretungen einer Mitwirkung bei dieser verfassungsmäßig dem Bunde angehörige Angelegenheit nicht mehr kompetent sind, ganz unzweifelhaft ein Thätigwerdens der Bundesgesetzgebung, um die Ausführung der Uebe einkunft vom 8. Mai er. zum 1. Januar 1868 möglich zu machen.
Von der Erlassung gesetzlicher Bestimmungen für einzel Staaten des Norddeutschen Bundes oder von der Ergänzu der Mitwirkung der Landesvertretungen einzelner Staaten du die legislativen Organe des Bundes wird nun aber aus na liegenden Gründen Abstand zu nehmen sein. Es empfiehlt sich vie mehr als der finfaczst Weg zur Regelung der ganzen Angelegenhe daß das zu erlassende Gesetz als Gesetz des Norddeutschen Bundes f diejenigen Gebietstheile und Staaten desselben, welche dem Zollvereif angehören, erlassen wird.
„Das Gesetz wird nach den 1- Ausführungen seinem mat riellen Inhalte nach zu keinen Bedenken Anlaß geben. Zu bemerke bleibt aber noch, daß dasselbe von sämmtlichen Zollvereinsstaaten i Entwurfe vereinbart ist und daß sich dieselben verbindlich gemag haben, es nur mit wenigen, durch die besonderen Einrichtungen eit zelner Staaten gebotenen Modificationen, sowie vorbehaltlich lande üblicher Geschäftsformen und Bezeichnung der Behörden zu verkünde
„Diese kleinen mehr äußerlichen und die Bezeichnungen der B hörden, sowie die Hinweisung auf die Zoll⸗Strafgesetzgebung betreffe den Modificationen sind in dem vorliegenden Entwurf vorgenomme der sich in seiner Fassung für eine gleichmäßige Anwendung in den Gebiete des norddeutschen Bundes eignen wird.
Aus dem Bemerkten folgt dann, daß allerdings weitere Aend rungen an dem Entwurfe nicht würden vorgenommen werden köt nen; es ist dieses nach den für die Zukunft geltenden Bestimmunge das letzte Mal, daß die unveränderte Annahme eines im Zol 1e8 88 Geltung kommenden Gesetzes in Anspruch genommen we
en muß.
Der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen glaubte hiernach de Bundesrathe nur empfehlen zu können, dem hierneben vorgelegte Entwurfe eines Gesetzes über die Abgabe von Salz seine Zustimmun ertheilen und dem Präsidium dessen Vorlage an den Reichstag dâl heimstellen zu wollen.
Berlin, den 10. September 1867.
Der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen. 8 v. Pommer⸗Esche. v. Thümmel. v. Liebe.
— Das »Preußische Handelsarchiv« (Nr. 38 vom 20. Septembe hat folgenden Inhalt: Gesetzgebung: Vollziehung einiger Bestin mungen des Handelsvertrages und Zollkartels zwischen Oesterreich un Italien vom 23. April 1807 — Eingangsabgabe von starken Getra ken in verschiedenen Provinzen Rußlands. — Statistik. Frankreich Ein⸗ und Ausfuhrhandel in den Jahren 1866, 1865 und 18614. Jahresbericht des preußischen Konsulats zu Ostende für 1866. — resbericht des preußischen Konsulats zu Bangkok (Siam) für 1866. Jahresbericht des preußischen Konsulats zu Kapstadt für 1— Handelsbericht aus Peru für 1866. — Jahresbericht des preußi Konsulats zu Buenos⸗Ayres für 1865 und 1866. — Mittheilul gen: Berlin. Memel. Tilsit. Magdeburg. Altona. Alexandrie
Kunst⸗ und wissenschaftliche Nachrichten.
Frankfurt a. M., 18. September. Bis heute Morgen wan zu der heute beginnenden 41. Versammlung deutscher Natuf forscher und Aerzte 446 Theilnehmer aus allen Theilen Deum lands angemeldet. Auch aus New⸗York und aus Cairo hat sice ein Theilnehmer eingefunden. Unter den bereits anwesenden
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ung s 2
welche im verflossenen Jahre ausgefallen sind,
aliedern waren die Professoren Pettenkofer und Liebig aus München, aum aus Göttingen, Eisenlohr aus Karlsruhe, Gerlach, Gorup⸗ Besanetz aus Erlangen ꝛc. zu “
Statistische Nachrichten. — (Der Handel Riga's insbesondere mit Preußen) —
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Rigas Haupt⸗Ausfuhrwaaren sind Flachs und Hanf. An Flachs
wurden im Jahre 1866 — 2,436,121 Pud oder 791,739 Zoll⸗ Centner seewärts ausgeführt; an Hanf, welcher wie der Flachs der Stadt Niga aus dem Innern Rußlands zugeführt wird, — 1466,379 Pud oder 476,573 Zoll⸗Centner. Nach den preu⸗ ßischen Etaaten wurden ausgeführt: 2571 Zoll⸗Centner Flachs und 14,667 Zoll⸗Centner Hanf. Aus Preußen wurden nach Riga ein⸗ geführt namentlich Mineralwasser, Apothekerwgaren, Ce⸗ ment, Farben, gemahlene Kreide, Thonerde, Dachpappe, Sensen und Maschinen. Während 1865 nur 2171 H andelsschiffe den Rigaer Hafen verließen, wurden deren in 1866 2354 expedirt. Bei der Bewegung des Schiffsverkehrs im Hafen von Riga betheiligte sich die preußische Flagge mit 306 Schiffen. Außerdem haben Schiffe unter der schleswig⸗holst einschen Flagge, und 36 unter hannoverscher Flagge fahrend den Hafen von Riga besucht. — Ueber die Bildungsmittel Sibiriens theilt der »Sib. B.« unter Anderem Folgendes mit: Sibirien hat auf einem Areal
von 261,150 Quadratmeilen 4/625,699 Einwohner; es besitzt aber nicht
eine einzige höhere Bildungsanstalt für die männliche Jugend. Mitt⸗ lere Lehranstalten dieser Kategorie sind drei mit 575 Schülern, untere 16 mit 1321 Schülern vorhanden. Die Zahl der Spezialanstalten ür die männliche Jugend (geistliche und militairische) beläuft sich auf 20 mit 2464 Lernenden. Von Lehranstalten für das weibliche Ge⸗ schlecht giebt es daselbst drei höhere mit 151 Zöglingen (von einem dieser Institute fehlen jedoch die Nachrichten) und 17 untere mit 893 Schülerinnen. Volksschulen für Kinder beider Geschlechter sind 560 darunter zwei Privatschulen) mit 11,693 Schülern und 485 Schüle⸗ iunen. Es giebt demnach 39. Lehranstalten mit 4360 männlichen, 20 mit 1054 weiblichen Zöglingen und 560 Anstalten für beide Ge⸗ schlechter mit 12,178 Lernenden; im Ganzen 619 Lehranstalten mit 17,592 Lernenden, darnnter 1539 Mädchen. “
Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Mannheim, 18. September. (Fr. J.) Morgen beginnen hier ie Si ntralkommission für die Rheinschifffahrt, die Sitzungen der Ce⸗ ss h Foeangton be cht aus folgenden Mitgliedern: für Baden C eh. Referendar Dr. ec für HSeen Ministerial⸗Rath v. Weber, für Frankreich Konsul Goepp, für Hessen Provinzial⸗Direktor Geh. Rath Schmitt, für
8— Preußen Regierungs⸗Präsident Graf Villers, für Niederlande General⸗
konsul Jonkheer Testa. Dem Vernehmen nach handelt es sich bei der bevorstehenden Session um Erledigung der gewöhnlichen Angelegen⸗ heiten: Rechnungsablagen, Budget, gegenseitige hecetei uncse über Strombauten, Feststellung des Jahresberichts, Urtheile in rozeß⸗ sachen ꝛc. Die Berathungen über die neue Rheinschifffahrtsakte sind einer Kommission ad hoc überwiesen, welche vor Ablauf dieses Jahres
en wird. 3 hier zusammentreten wi (Fr. J.) Die ungarische Eisen⸗
Wien, 19. September. 1 — ihe ist in Paris abgeschlossen. Die nominale Summe bahn⸗Anleihe ist in Pc geschloss au190 für 300 Fersapt.
ist auf 212 Mill. Fr., der Emissionspreis
Landwirthschaftliche Nachrichten.
— Herbst⸗Ausstellung des Gartenbau⸗Vereins für die Aher Zau izchaftlichen Produkten und Jagdgeräthen findet in dem „Ausstellungs⸗Gebäude des Gartenbau⸗Vereins für die Ober Lausitz auf dem Neumarkte in Görlitz statt, beginnt Sonntag, den 22. Sep⸗ tember d. J., Vormittags 11 Uhr, und dauert bis einschließlich Peg. nerstag, den 26. September d. . Das Arrangement und die Ent⸗ gegennahme der Ausstellungs⸗Gegenstände haben die “ Dam⸗ mann und Sperling E“ per Post oder Eisen⸗
d an de eren zu adressiren. 8
hähl sins Fr. 8 Seplember. Die Entwickelung und Zeitigung der Trauben ist bedeutend vorgeschritten, so daß unsere Weinberge be⸗ reits geschlossen worden. Dieselben günstigen Nachrichten haben wir weiter den Rhein hinauf.
Eisenbahn⸗ und Telegraphen⸗Nachrichten. — (Die Eisenbahnen Cehsehae. Der zu Barcelona erscheinende »Lloyd de Espana« giebt in seiner — nschgeherce Ulebersicht über die in Spanien vorhandenen und in Be⸗ trieb begriffenen Eisenbahnen. Sie werden gebildet öö“ Se von Madrid nach Saragossa, welche 340 Kilometer Fü 673 Meter lang ist. —2) Die Linie von Manzanares nach Cordova von 243 Kilometer und 599 Meter Länge. — 3) Die Linie von Albacete nach Cartagena, von 246 Kilometer und 388 Meter Länge. — 4) Die Linie von Madrid nach Irun oder die Nordlinie. Dieselbe hat bis zur französischen Grenze “ länge von 637 Kilom. und 615 M. — 5) Die Linie von her Venta de Banos nach Santander, von einer Totallänge von 229 Kilom. und 235 M. — 6) Die Nordwestlinie, welche bis jetzt von Eö bis Astorga auf einer Strecke von 174 Kilom. und 362 M. in Be⸗ trieb ist. — 7) Die Linie von Saragossa nach Barcelona von 365 Kilom. und 780 M. Länge. — 8) Die Linie von Ciudad⸗Real
nach Badajoz, von 340 Kil. und 832 M. Ges ammtlänge. —9) Die Linie
im Betrieb: 8
Die Ausstellung von Pflanzen, Gemüse, Obst, Ana-
Nummer vom 17. August
von Tudela nach Bilbao, von 249 Kil. und 57 M. Gesammtlänge. — 10) Die Linie von Barcelona nach Santa Coloma, von 75 Kil. und 297 M. Gesammtlänge.: — 11) Die Linie von Tarragona nach Barcelona von 101 Kilom. und 777 M. Ausdehnung. — 12) Die Linie von Lerida nach Reus und Tarragona, von einer Total⸗ länge von 100 Kilom. und 791 M. Länge, von der erst die eine Hälfte in Betrieb ist — 13) Die Linie von Cordova nach Malaga, von 192 Kilom. und 370 M. Länge. — 14) Die Linie von Madrid nach Alicante, von 454 Kilom. und 388
von Almanso nach dem Grao hat eine Länge von 137 Kilom. und 299 M. — 16) Die Linie von Medina nach Zamora hat eine Länge von 89 Kilom. und 847 M. — nach Sevilla hat eine Länge von 130 Kilom. Die Linie von Sevilla nach Cadix hat eine Länge von 174 Kilom. und 742 M. — 19) Die Linie von Castillejo nach Toledo, von 26 Kilom. und 220 M. Länge. — 20) Die Linie von Alcazar nach Ciudad⸗Real, von 114 Kilom. und 286 M. Länge. — 21) Die Linie von Valencia nach Tarragona, von 227 Kilom. und 678 M. Länge. — 22) Die Linie von Campillos nach Granada, von 68 Kilom. und 300 M. Länge. — 23) Die Linie von Sama nach Gijon,
M. Länge. — 15) Die Linie
17) Die Linie von Cordova und 16 M. — 18)
von 38 Kilom. und 542 M. Länge. . An Eisenbahnen waren in Spanien vom Jahre 1861 bis 1866
88 Durchschnittsertra S Kilometer Riealen 2119 81,804 2527 74,034 3154 71,126 3782 79,710 4424 66,188
Witterungsberichte.
Allgemeine 8 1 Wind. Himmels- Ort. . ansicht.
heiter. heiter. heiter, neblig.
Memel.. 7,8 †0,3, W., s. schw. Königsberg; 5,5 -—2,4 SW., schwach. Danzig.. 3,3 -4,7 Windstille. Cöslin 32 5 3 - 2,9 S0., s. schwach. Stettin 3 5 6 =2,7[0., mässig. Putbus 7,4 - 1,s SW., schwach. Berlin. 6,0; N0., mässig. Posen 32 5,0 0NO., schwach. Ratibor 4,9 -2,4 NO., schwach. Breslau. . 4,4 S0., schwach. Torgau 6,5 S0., mässig. Münster 33 8,4 W., s. schw. Cöln 3 11,6 8 O., schw. strübe. v“ 10,6 S0., s. schwach. Nebel tr Flensburg. 6,5 0., sehw. heiter. ParisV 9,0 NNO., schwach. Nebel. Brüssel. 11,6 SW., s. schwach. sst. bewölkt. Haparanda. 332 6,6 [NW., mässig. sbedeckt. Helsingfors —e“ — Petersburg. Riga. 1b Lüben Moskau... Stockholm . 32 Skudesnäs. 32 Gröningen. 3. Helder 3 Hernösand. Christians. 333,5
heiter.
W., mässig. hheiter. SW., mässig.
WSW., schwach. bewölkt. N., schwach. bedeckt. Nô0., s. schwach. schön. NXNO., s. schw. schön.
halb heiter.
WXW., lebhaft.
„ . v v vvvuvggäö———
vensgri he Schauspiele.
Sonnabend, 21. September. Im Opernhause. (150ste Vorstellung). Joseph in Egypten. Musikalisches Drama in 3 Abtheilungen nach Alexander Duval. Musik von Méhul. Benjamin: Frl. Grün. Joseph: Hr. Niemann.
Mittel⸗Preise. 1
Im Schauspielhause. (158ste Abonnements⸗Vorstellung) Narziß. Trauerspiel in 5 Akten von A. E. Brachvogel.
Mittel⸗Preise.
Sonntag, 22. September. Im Opernhause. 151. Vor⸗ stellung. Der Maurer. Oper in 3 Akten. Musik von Auber Hierauf: Das schlecht bewachte Mädchen. Pantomimisch komisches Ballet in 2 Abtheilungen und 4 Bildern, nach d'Auberval für die Königliche Bühne bearbeitet von Pau Taglioni. Musik von P. Hertel. Gast: Frl. Judith David aus Paris: Lisette. Anfang 6 Uhr.
Im Schauspielhause. 159. Abonnements⸗Vorstellung. Das Käthchen von Heilbronn. Historisches Ritterschauspiel in 5 Auf⸗ zügen von H. von Kleist, für die Bühne eingerichtet von H. Laube. 1
Mittel⸗P
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