Berlin, am if. Oktober.
86
Wechsel-Course. Amsterd. 250 Fl. dito 250 Fl Hamburg. 300 M. dito 300 M. London .. 1 L. S.
Paris. 300 Fr.
Wien, öst. Währ 150 Fl. Wien, dito 150 Fl. Augsburg, südd. W. Frkf. a. M., südd. W. Leipzig in Courant. i. 14 Th. F. Petersburg dito 1008. R. Warschau 908. R. Bremen 100 Th. G.
100 Fl. 100 Fl.
100 Thl. 1008. R.
Br.
81
81 3 81
56 26 56 28
92 ⅔ 91 ½ 83
Fonds-Counrse.
Freiwillige Anleihe 4 ½ Staats-Anleihe v. 18595 do. v. 1854, 1855, 1857]4 ½
110 ¾
97¾ 103
7³ 97 ½⅔
Gld.
Kurz 142 ¼ 142 ⅓ 2 Mt. 142 ¼ Kurz 150 ¾ 150; 2 Mt. 150 ¾ 3 Mt. 6 23 2 Mt.
8 T. 2 Mt.
2 Mt. 2 Mt.
8 T. 2 Mt. 3 W. 3 Mt. 8 T. 8 T.
2I6
142 150 V
6 23 80 ⅔
81 ½ 80 ⅔1
56 22
60
92 ½ 8
83 ⅜ 110½
96 ½ 102¾ 96 ¾
Zf Staats-Anleihe v. 1859 4 * do. von 1856 4 do. von 1864 do. do. von 1850,. 1852 do. von 1853
do. von 1862 Staats-Schuld-Sch.. . 2 Präm.-Anl. v. 1855 à 100 Thlr. .. Hess. Präm.-Scheine à 40 Thlr 1IKur- und Neumärk. Schuldverschr. .... Oder-Deichbau-Oblig. Berliner Stadt-Oblig.
dito dito
dito dito Schuldverschreib. der Berl. Kaufm
Pfandbriefe.
Kur- u. Neumärkische do. do.
Ostpreussische.
Br. Gld.
,3 97 ½
97 ½ 97 ½ 90¾ 90½ 90¾ 83 ⅜
117 ½
96 ¾ 96 96]% 89 ½ 89 ⅔ 83
116 ½ 52
79 ½
101 96 1 79 ⅔
100 ¼
(Sächsische
Ostpreussische.
do. Pommersche. do.
Posensche
do.
do.
Sächsische
do.
do.
Westpreussische do.
üic. .
do.
Lit. A...
bs en neue do.
128
Rentenbriefe.
*†
Kur- und Neumärk.. . Pommersche.. Posensche
Preussische Rhein. und Westph.]
Schlesische. ..
Schlesische. . ........ 3 ½
Br. 83 1 90 ½ 76 ½ 87
Gld.
83 ½
76; 86
2 ½- Danziger Privatbank.
Preuss. Hyp. Antheil- Certificate (Hübner) Hyp.-Br. d. 1. Pr. Hyp. Actien-Gesell- schaft (Hansemann)’ Unkündb. Hyp.-Br. der Preuss. Hypt. Act.-Bank (Henckel) Pr. Bank-Antheil- des Berliner Kassenvereins
Königsb. Privatbank. Magdeburger Privatb. Posener Privatbank. Pommersch. Rittersch.
Privatbank
Friedrichsd'or Gold-Kronen.... f Andere Goldmünzen
à 5 Thlr. .. .
Gleo
Elsenbahn-Actlen. Stamm-Actien. Aachen-Mastrichter...
Altona-Kieler Berg.-Märk Berlin-Anbalter Berlin-Hamburger... Berl.-Potsdam-Magdeb.
Berlin-Stettiner —
Breslau-Schw.-Freib.. Brieg-Neisse Cöln-Mindener Magdeb.-Halberstadt.. Magdeburg-Leipziger.. do.
Münster-Hammer Niederschles.-Märk.... Niederschles. Zweigb.. Hessische Nordbahn .. Oberschl. Lit. A. u. C.
do. Ree .eAen 8 Rheinische
do. (Stamm-) Prior. Rhein-Nahe Stargard-Posen Thüringer Wilh. (Cosel-Oderbg.).
Lit. B.
218 ½ 137 ¼ 133 ⅔ 141¾ 1185 ⅓ 254 ½⅔ 893¾
31 ⅔ 129 ¾⅔ 143¾
218 217 ¾ 154
136 ½ 132
140¾
115⁄
128 ¾ 142 ½
88 ½ 88 ⅞ 88
92 193 ½ 163 ¾
26 ¾ 93 126 ½
Wilh. (Stamm-) Prior. 4 do. do. do.
Prioritäts-Oblig. Aachen-Düsseld. I. Em. do. II. Emission. do. III. Emission. Aachen-Mastrichter... do. II. Emission. Berg.-Märkische I. Ser. do. II. Ser. do. III. S. v. Staat 3 ¼ gar. do. do. Lit. B. do. IV. Serie ... do. V. Serie... do. VI. Serie . .. do. Düsseld.-Elberf. Pr. do. do. II. Serie. do. Dortm.-Soest. do. do. II. Serie Berlin-Anhalter
Berlin-Hamburger
do. II. Emiss. Berl.-Potsd.-Mgd. Lt. A.
KʒE·emʒʒʒʒAAʒWʒ
1
—
2
—
*
Zf Br.
81 ½
5 86
Wo vorstehend kein Zinefuss angegeben. werden usancemässig 4 pCt. berechnet.
82 82 ½
Berl.-Potsd.-Mgd. Lt. B. do. Lt. C. Berlin-Stettiner I. Serie do. II. Serie do. III. Serie do. IV. Ser. v. Staat gar. Breslau-Schw.-Freib. Cöln-Crefelder.....
Magdeburg-Halberstadt do. v. 1865 do. Wittenberge
Magdeburg-Wittenbrge.
Niedrsch.-Märk. Act. I. S.
do. II. Serie à 62 ½ Thlr. do. Oblig. I u. I. Ser. do. do. III. Serie.. do. do. IV. Serie..
Niederschl. Zweigbahn.
Ober-Schles. Lit. A... do. Lit. B.
;
„[Ober-Schles. Lit. C. .
do. do. do. Rheinische do. vom Staat gar.. do. III. Em. v. 1858/60 de. do. v. 1862. u. 64 do. v. Staat garantirt. Rhein-Nahe v. Staat gar. do. do. II. Em.. Rhrt. Crf.-Kr. Gladb. I. S. do. II. Serie.. do. III. Serie.. Schleswig-Holsteinsche Stargard-Posen . do. II. Emission. do. III. do. Thüringer I. Serie. do. II. Serie do. III. Serie do. Wilh. (Cosel-Oderberg) do. III. Emission do. IV. Emission
Lit. D.. Lit. F..
1Te
8
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d.
Nlichtamtliche Eisenbahn-Stamm- Aectien. Amsterdam-Rotterdam Galiz. (Carl Ludw.)... Löbau-Zittau.... ..... Ludwigshafen-Bexbach
Märkisch Posener
do. do. Stamm-Prior. Mz.-Ludwgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger Nordh.-Erfurt St.-Pr... Oester. franz. Staatsbahn Oest. südl. Staatsb. Lomb. Rechte Oder-Ufer-Bahn
do. Stamm-Prior Russische Eisenb......
Westbahn (Böhm.) .. .
Warschau-Bromberg... Warsch.-Ter. v. St. gar.
Warschau-Wien Berlin-Görlitz
do. Stamm-Prior Ostpreuss. Sdb. St. Pr.
Prioritäts-Aetien.
Belg. Obl. J. de l'Est.
do. Samb. u. Meuse .. Oester. franz. Staatsbahn do.
247 ½
237 ½
246½
Oest. frz. Südb. (Lomb.) 6 Oest. frz. 6proz. Bonds. 6 do. do. neue pro 1875/6 do. do. do. pro 1876/6 Moskau-Rjäsan. Riga-Dünaburg Rjäsan-Kozlow Galiz. (Carl Ludw)... do. neue.. Lemberg-Czernowitz .. Kjaschsf Morschk..... ozlow-Woronesch... Jelez-Woronesch Warsch.-Ter. v. St. gar. Kursk-Kiew v. St. gar. Inländ. Fonds. Berl. Handels-Gesellsch. Disc. Commandit-Anth. Schles. Bank-Verein. .. Hannoversche Bank... Preuss. Hyp. Vers. ... Erste Preuss. Hyp.-G. do. Gew. Bk. (Schuster)
In dustrie-Actien. Hoerder Hüttenwerk .. Minerva “ Fabrik v. Eisenbahnbed. Dessauer Kont. Gas. .. Fab. f. Holzw. (Neuhaus)
Berl. Pferdebh ..
Berl. Omnibus-Ges.... Neue Berliner Gas-Ges.
(W. Nolte et Co.).. Renaissance...
Ausländ. Fonds. Braunschweiger Bank. Bremer Bank 8 Coburger Creditbank.. Darmstädter Bank Dessauer Credit.
do. Genfer Creditbank..... Geraer Bank ..... G. Gothaer Privatbank ... Leipziger Creditbank.. Luxemburger Bank. Meininger Creditbank. Norddeutsche Bank.. Oesterreich. Credit Rostocker Bank Sächsische Bank. Thüring. Bank Weimar. Bank Oesterr. Metall.l. ..
do. Nation.-Anleihe do. do. do. do. do.
n. 100 Fl. Loose Loose (1860).D Loose (1864). Silb.-Anl. (1864)
Landesbank .
Präm.-Anleihe.
70⅔ Dessauer Prämien-Anl.
*Schwed. 10 Rl. St. Pr.-A.
Italien. Anleihe. Russ. Stiegl. 5. Anl... do. do. 6. Anl... do. v. Rothschild Lst. do. Neue Engl. Anleihe do. “ F. do. Holl., do. Engl.. do. Präm.-Anleihe v. 64 do. do. do. v. 66 do. 9. Anl. (Engl.) do. do. (Holl.) do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A. Poln. Pfandbr. in S.-R. do. Part. 500 Fl .. do. Liquidat.-Br...
Hamb. St.-Präm.-Anl. Neue Bad. do. 35 Fl.
Lübeck. Pr.-Anl.
Amerikaner
3 Bad. Staats-Anleihe ...
Bad. Präm.-Anleihe... Bayersche Präm.-Anl..
do. nene Braunschweiger Anleihe
Sächsische Anl... . ...
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LSSISILSLSESS
1“ Silbers bei der Königl. Münze.
Das Pfund fein Silber: 29 Thlr. 23 Sgr. usfuss der Preuss. Bank: für Wechsel 4 pCt., für Lombard 4 ½ pCt.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
— —
g der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei .
(R. v. Decker).
8*
82
—
Erste Beilage zum
[2 85 FÜäüfimenmns 17
“
G 3777 Koͤniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger. Dienstag, den 1. Oktober
1 Iwümzik I ee Shi vhn inzd maa H1 hbNn 8468
UIh 12868 mns. FemiH. 1867 iEini *“ —*
“ Die Hohenzollernschen Lande.
189 Seitdem, etwa im Jahre 1227, die Abzweigung der fränkischen
inie des Hohenzollernhauses von der schwäbischen stattgefunden, 8 die Lohens Geschlechter Jahrhunderte lang in keinen näheren Bezziehungen. Erst im 15. Jahrhundert schlossen die schwäbischen Hohenzollern sich wieder an die inzwischen zu Kurfürstlichen Ehren aufgestiegenen fränkischen Vettern namentlich an Albrecht Achilles an, dessen Vater, Kurfürst Friedrich I., während seiner Anwesenheit bei dem Konzil zu Kostnitz die Gelegenheit zur Annäherung an die be⸗ nachbarten Stammesgenossen gefunden zu haben scheint. Seitdem treten die schwäbischen Pra züvorberhegen⸗ am Hofe und im Heere der Kurfürsten auf, bei denen sie als Reichserbkämmerer, d. i. Vertreter des Reichserz kämmerers, seit 1507 auch zu Lehn gingen. Der Erbvertrag von 1488, kraft dessen die kurfürstliche Linie nach dem Aussterben der schwäbischen zur Nachfolge in deren Landbesitz berufen ward, ist als die Folge und der Ausdruck jenes engeren Anschlusses zu betrachten. Von die⸗ ser Zeit an entfaltete sich wieder die Macht der Grafen, seit 1623 Fürsten, von Hohenzollern in gedeihlichem Wachsthum, obgleich die Verbindung mit Brandenburg aufhörte, als dieses sich der evangelischen Lehre zuwandte, jene aber bei der katho⸗ lischen verblieben. Desto inniger erneuten sich in den Tagen des großen Kurfürsten die alten Familienbeziehungen. Er nahm zum Zeichen der Zusammengehörigkeit der getrennten Linien im Jahre 1685 das Prädikat eines Grafen von Hohenzollern in frve kurfürst⸗ lichen Titel auf und 1695 verbriefte sein Sohn die Erbeinigung aufs Neue. Man wiederholte dieselbe in den Jahren 1707, 1821, und bereitete so in den legitimsten Formen den Anfall des schwͤ⸗ bischen Gebietes an den Königlichen Zweig der Familie vor. Dieser Anfall geschah in Folge des Entschlusses der beiden Fürsten von Sigmaringen und von Hechingen, durch den Staatsvertrag vom 7. De⸗ zember 1849 und durch das Besitzergreifungs⸗Patent vom 1 2 März 1850. König Friedrich Wilhelm IV. fügte durch diesen Erwerb seiner weiten Monarchie ein Gebiet von 21 Quadratmeilen mit etwa 65/000 Bewohnern hinzu. In einem schmalen, hin und wieder nur eine Achtelmeile breiten Streifen, im Südwesten an Baden grenzend, sonst ganz von Württemberg umschlossen, erstreckt sich das Ländchen, wie ein Cattel über den Rücken der schwäbischen Alp gelagert, nord⸗ wärts in das Neckarthal, südwärts über die Donau hinaus bis nahe um Bodensee. Tief eingeschnittene, fruchtbare und wohlbewässerte Phaͤler wechseln überall mit den nach dem Innern des Gebirgs hin⸗ Das ganze Gebiet hat sieben Städte; 118 Flecken und Dörfer vertheilen sich am Fuße der Berge. Die Alp selbst besteht zumeist aus Kalkstein; sie birgt in ihrem Schooße Salz und Eisen, während die Gipfel und ihre Abdachungen fast durchweg prächtigen Baumwuchs tragen, so daß von der Gesammt⸗ oberfläche des Landes reichlich der dritte Theil mit Wald bedeckt ist. Im Anterlande, etwa eine halbe Meile von der Stadt Hechingen, erhebt sich 2670 Fuß hoch der Hohenzoller selbst. Auf seinem Scheitel thronte schon vor 800 Jahren die feste Burg, welche dem hochfürstlichen Geschlechte ihrer Erbauer den Namen gegeben, ein so wehrliches Haus«, daß sie vom Mai des Jahres 1422 zwölf Monate lang den vereinten Streitkräften Württembergs und der benachbarken Reichsstädte zu wider⸗ stehen vermochte. Durch Hunger endlichzur Uebergabe gezwungen, ward die Feste von den Feinden planmäßig zerstört. Zwar erfol te ein Menschen⸗ alter später der Wiederaufbau; bald indessen siedelte die Fürstliche Hofhaltung in die bequemer gelegene Stadt Hechingen über; die Burg eherbergte nur noch eine kleine Garnison; und obwohl sie beim Be⸗ ginn des dreißigjährigen Krieges mit einer modernen Bastions⸗Be⸗ festgung umgeben ward, so erwies sich die militairische Bedeu⸗ tung des Platzes doch als zu gering, um die kostspielige Er⸗ haltung des Vorhandenen und des gelegentlich Hinzugefügten auf die Dauer zu verlohnen. Allmälig verfielen die Burg⸗ gebäude zu Ruinen, die nur noch um der historischen Erinne⸗ rung und um des landschaftlichen Reizes willen, ähnlich wie in der Nachbarschaft der Hohenstaufen und die Habsburg, Beachtung fanden. in diesem Zustande erblickte der Kronprinz Friedrich Wilhelm „die Fhc ditgeiats seines Geschlechtes«, als er auf der Reise nach Italien am 16. Juli 1819 einen Tag in Hechingen verweilte. Auf seine Veran⸗ lassung ließ König Friedrich Wilhelm III. in Gemeinschaft mit den beiden Fürsten von Hohenzollern die uralte Kapelle und einen kleinen Theil des nördlichen Schloßflügels restauriren, so wie einen 60 Fuß hohen Wartthurm neu errichten (1822 — 1823). Nachdem dann im Jahre 1844 ein Blitzstrahl die Kapelle getroffen hatte, ergriff König Friedrich Wilhelm IV. den Gedanken, zusammen mit den fürstlichen Vettern den vollständigen Wiederaufbau der ganzen Burg zu bewirken. Zwei Jahre (seit 1847) war man damit und namentlich mit der Außerst schwierigen Herstellung einer bis zur Spitze des Berges gut fahrbaren Straße beschäftigt, als der König, durch den Rücktritt der beiden Fürsten, selbst Landesherr in Hohenzollern wurde. — Jetzt ward der Plan eines großartigen Erneuerungsbaues gefaßt, wie er dem hochgebildeten Kunstsinne, der Pietät und dem fürstlichen Selbstbewußtsein des Monarchen entsprach. Am 23. September 1850 legte Se. Majestät der König als Prinz von Preußen den Grundstein zu dem Wilhelmsthurme und nunmehr begann unter Stülers Oberleitung das neue Werk sich auf dem alten Grunde zu erheben. Zunächst sorgte man, durch den Aufbau einer vertheidigungs⸗ fähigen Umfassung und des zur Aufnahme einer kleinen Besatzung geeigneten »Wehrhauses«, das militairische Bedürf⸗
ziehenden Gebirgswänden.
niß zu befriedigen; so weit war die Bauthätigkeit schon vor⸗ geschritten, als König Friedrich Wilhelm IV., begleitet von dem Prinzen von Preußen, am 23. August 1851 unter der großen Linde des Burghofes die Huldigung seiner neuen Lande entgegennahm. Seitdem ist nun der reiche Schmuck hoher und fester Thürme, stattlicher Wohnräume für den Königlichen wie für den Fürst⸗ lichen Zweig der See „ prachtvoller Säle für festliche Tage und zur Bewahrung auserlesener Kunst⸗ und Antiquitäten⸗Sammlungen rasch emporgestiegen, alle Theile in wohl⸗ berechnetem Zusammenhange auf dem ursprünglichen Grundriß eines nach Südosten offenen Hufeisens, dessen südlicher, kürzerer Schenkel mit der alten katholischen Kapelle, dessen nördlicher, längerer Arm mit einer neuen evangelischen Kirche abschließt. Im Jahre 1858 hatte König Fried⸗ rich Wilhelm IV. noch die Freude, das Aeußere seiner Schöpfung im Großen und Ganzen fertig zu schauen; die innere Ausstattung ist auch heute nicht ganz vollendet, so daß Se. Majestät der König während der bevorstehenden Oktobertage nicht in der Stammburg selbst, sondern wieder, wie in früheren Jahren, »in dem Lindich« seine Residenz nehmen wird.
Vom Hohenzollern nordwärts heruntersteigend, gelangt man nach halbstündiger Wanderung nach der Stadt Hechingen und am Ein⸗ gange derselben zu der Villa Eugenia, einem Schlößchen, in welchem 1851 Friedrich Wilhelm IV. wohnte. Am Fuße des Berges weigt sich von der nach Hechingen führenden Hauptstraße ein Fahewe links ab, welcher nach dem ¼ Meile entfernten Lindich führt. kheilweise vom Wald umgeben, der früher zum Wildpark diente, liegt dieser reizende Landsitz, in neuerer Zeit durch umfassende Restaurations⸗ arbeiten des Fürsten von Sigmaringen zu einer behaglichen Sommer⸗ Residenz umgeschaffen. Breite Wege, die sternförmig von dem Schlosse aus die alte Allee durchschneiden, gewähren von den Fenstern des Schlosses und vorzüglich von der dasselbe krönenden Gloriette aus die mannigfachsten Durchsichten; die schönste von allen unstreitig die, welche den Hohen⸗ zollern selbst, von hier noch um 1240 Fuß aufsteigend, in einem von mächtigen Kastanienbäumen zu beiden Seiten umrahmten Bilde zeigt.
Der Weg von Hechingen nach dem Städtchen Gammertingen führt durch das liebliche Starzelthal mit seinen reichen Feldern und Wiesen, seinen schmucken, in Obstgärten halb verborgenen Dörfern zwischen dicht bewaldeten Hügeln hindurch. Romantischer wird der Weg von da ab durch das Thal, in dem die langsame Lauchert in unzähligen Windungen hinschleicht. Die Ruinen der Burg Vöhringen, so wie einzelne Felsenparthien fesseln die Aufsnertsomitei⸗ v
Weiter an dem Kloster Gorheim vorbei führt der Weg nach Sig⸗ maringen. Das auf einem Felsen ruhende alte, durch Neubauten unter den letzten Besitzern in kunstsinniger Weise vergrößerte Schloß tritt in seinen imposanten Verhältnissen schon von weitem hervor; dem ganzen, von Bergen rings umgebenen Kessel, in welchem Stadt und Schloß liegen, verleiht die Donau, dort schon ein stattlicher Fluß, einen eigen⸗ thümlichen Reiz. EEEEIö1I 2
Von Inzighofen an, einem früheren Kloster, jeßt fürstlichen Landsitz mit schönen Anlagen, gestaltet sich das Donauthal zu einer der schönsten Fe der Alp. In demselben liegen die Ruinen der Burgen
utenstein und Wildenstein. — 8 G
Die Grenzmark des preußischen Gebiets nach dieser Richtung hin bildet das in enger Thalschlucht gelegene ehemalige Augustiner Kloster Beuron. Schon im 11. Jahrhundert gegründet, fiel es bei der Säcularisation im Jahre 1803 der fürstlichen Familie zu.
Neichstags⸗Angelegenheiten. “ Berlin, 1. Oktober. Nachdem in der gestrigen Sitzung des Reichstags des Norddeutschen Bundes der Ab⸗ geordnete Dr. Reincke seinen gelegentlich der Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Erhebung einer Abgabe von Salz, gestellten und in der gestrigen Nummer mitgetheilten Antrag zur Annahme empfohlen hatte, erklärte der Bundes⸗ Kommissarius, Wirkl. Geh. Rath v. Pommer⸗Esche: 1 Ich habe nur ein paar Worte zu sagen in Beziehung auf den Abänderungs⸗Antrag des Herrn Abg. Reincke. Der §. 2 dieses Antrages geht dahin, das zum inländischen Verbrauch bestimmte Salz ganz frei von der Abgabe zu lassen. Es wird also damit geradezu die Verabredung, die unter den Vereins⸗ staͤaten getroffen ist, verworfen, nach welcher eine Abgabe vom Salz in Höhe von 2 Thalern pro Centner erhoben werden soll. Was ich zu dem Abänderungs⸗Antrage des Herrn Abg. von Hoverbeck angeführt habe, spricht in noch verstärktem Maße gegen diesen Antrag. Ich kann daher nur bitten, denselben ab⸗ ulehnen. 1 bern⸗ den Ausführungen des Abg. Duncker bemerkte der Präsident des Bundeskanzleramts Del brück: Meine Herren! Ich will durch meine Erklärung Niemand schrecken; ich will nur die Situation einfach klar legen, wie sie sich durch Annahme des v. Hoverbeck'schen Amendements zum Artikel 2 stellen würde. Ich will zunächst dem letzten Herrn Redner damit entgegenkommen, daß ich ihm noch ein Argu⸗ ment mehr suppeditire. Es mag das Gesetz vom 9. August —
1“ 8 “