1867 / 240 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

übergeben werden.

1“

ollen zur Lieferung dem Mindestfordernden im Wege der Submission Warschau⸗Wiener Eisenbahn⸗Gesellschaft 2

Unternehmer, welche sich zur Lieferung des einen oder andern dieser Gegenstände Gebote versiegelt unter der Bezeichnung

auf Lieferung der Wirthschafts⸗Be⸗ dürfnisse«, sowie als Caution den 12ten Theil des Werthes der offerirten Lie⸗ ferungs⸗Gegenstände bis zum Freitag, den 25. Oktober d. J., an welchem Tage des Vormittags 10 Uhr die Submissionen eröffnet werden sollen, unter der Adresse der Königlichen Direction der Straf⸗Anstalt zu Brandenburg a. H. portofrei einzusenden. Die Lieferung des Brodes, des Fleisches, des Rindernierentalges und des Bieres kann nur an hiesige Unternehmer vergeben werden. Die Lieferungs⸗Bedingungen liegen vom Tage der ekanntmachung ab im Geschäftszimmer der Straf⸗Anstalt zur Einsicht aus. Submissionen ohne Caution werden nicht beruͤcksichtigt. Nachgebote werden nicht angenommen. . Brandenburg, den 6. Sktober 1867. Königliche Direction der Straf⸗Anstalt.

Bekanntmachung. Der Bedarf an Waͤsche⸗ ꝛc. Stücken für die Kasernen und Laza⸗ rethe des diesseitigen Corps⸗Bereichs, bestehend in 2521 ordinairen blaubunten Deckenbezügen, 2477 » weißleinenen Laken, 8 5568 weißleinenen Handtüchern, 225 gefütterten Krankenhosen, 517 Halstüchern, 8 soll im Wege der Submission verdungen werden. Lieferungs⸗Unternehmer werden hiermit aufgefordert, ihre Sub⸗ missionen versiegelt und auf der Außenseite mit der Aufschrift: »Sub⸗ mission auf die Lieferung der Kasernen⸗ und Lazareth⸗Wäsche⸗Gegen⸗ stände« versehen, unter besonderem Couvert portofrei bis zum 21. Oktober d. Js., Vormittags 11 Uhr, an die unterzeichnete Intendantur einzusenden. find 8 Eröffnung und Vorlesung der eingegangenen Submissionen ndet am 8 21. Oktober d. Js., Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäfts⸗Lokale Lange Straße Nr. 58 woselbst auch die Licferungsbedingungen zur Einsicht ausliegen, statt. Lieferungs⸗Offerten, welche mit einem in den Bedingungen nicht begründeten Vorbehalte abgegeben werden, müssen durchaus unberück⸗ sichtigt bleiben. b n den Submissionen ist anzugeben, daß Submittent von den Bedingungen Kenntniß genommen hat. Hannover, den 4. Oktober 1867 Königliche Intendantur 10. Armee⸗Corps

Verloosung, Amortisation,

ö von öffentlichen

apieren 1 8

1 . Warschau⸗Wiener

Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Conform §. 44 der Statuten wird die Verloosung der in diesem Jahre zu amortisirenden Actien der Warschau⸗Wiener Eisenbahn⸗Gesellschaft am 16/28. Oktober c., 10 Uhr Vormittags, in Warschau öffentlich stattfinden.

2 4— Die Besitzer der verloosten Stück den Nennwerth desselben (100 R. S.) Genußschein (action de jouissance).

Die Einlösung der geloosten Stücke und die Auslieferung der Genußscheine erfolgt gleichzeitig mit der nächsten Dividenden⸗Zahlung.

Die Ziehung der zu amortisirenden Actien geschieht an dem be⸗ eichneten Tage im Sitzungssaale des Warschauer Bahnhofes. Die Liste der gezhogenen Nummern wird seiner Zeit veröffentlicht werden.

Warschau, den 28. September 1867.

Der Verwaltungs⸗Rath.

[37

Actien erhalten für und außerdem einen

9 chau⸗Bromberger Eisenbahn⸗ Gesellschaft. gezn, Die Verloosung der Warschau⸗Bromberger⸗Eisen⸗

bahn⸗Actien, welche in diesem Jahre zur Amortisation Fegach n wird conf. §. 45 der Statuten öffentlich in Warschau am 16/28. Oktober er., um 1 Uhr Nach⸗ mittags, stattfinden. ̃ „Für jede gelooste Actie erhält der nhaber deren Nennwerth mit 100 R. 2. und außerdem einen Genußschein (Action de jouissance).

Die Einlösung der amortisirten Actien und die Auslieferung der Genußscheine wird gleichzeitig mit der nächsten Zinszahlung stattfinden. Die Ziehung der Nummern der zu amortisirenden Aectien geschieht an dem bezeichneten Tage im Sitzungssaale des Warschauer Bahn⸗ hofes und wird die Liste der gezogenen Nummern seiner Zeit ver⸗ öͤffentlicht werden. b

Warschau, den 28. September 1867.

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verstehen wollen, haben ihre desfallsigen schriftlichen

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Potsdam, den 2.

Die 7. Mentliche Verloosung der Obligationen der Warschau⸗Wiener isenbahn⸗Gesellschaft à 500 Francz wird zu Warschau im Konferenzsaale des Bahnhofs. am 16./28. Oktober c. um 13 Uhr

ittags stattfinden.

8. 2 Die Nummern der ausgeloosten Stücke sowie die Zahlstellen, wo die Einlösung der Obligationen im Nominalwerth vom 2. Januar 1868 ab geschehen wird, werden seiner Zeit Gesellschaftsblättern bekannt gemacht werden. b

Warschau, den 28. September 1867. 88

Der 1

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Verwaltungs⸗Rath.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Qualifizirte Medizinal⸗Personen, welche sich um das erledigte Kreis⸗Chirurgat des Jüterbog⸗Luckenwalder Kreises bewerben wollen, fordern wir hierdurch Einreichung ihrer Qualificationspapiere zu melden. Oktober 1867. .“ Köoͤnigliche Regierung, Abtheilung des Innern.

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Bekanntma ch ung.

Sgea der Königlichen Provinzial⸗Gewerbeschule tierfelbst ist di

mit einem Gehalte von 600 Thalern verbundene Stelle eines Lehrers der Mathematik, Mechanik, Maschinenlehre, mechanischen Technologie und Bauconstructionslehre vom 1. Januar 1868 ab zu besetzen. Geeignete Personen wollen sich unter Einsendung ihrer Zeugnisse bei dem unterzeichneten Vorstande melden. Falls dem Bewerber die Befähigung zu dem Unterrichte in der Bauconstructionslehre fehlt, muß derselbe sich eine Kürzung des Gehaltes bis in Höhe von 75 Tha⸗ 8 s lange gefallen lassen, bis er die bezeichnete Qualification er⸗ ang ha 1 85 1“] b Erfurt, den 4. Oktober 1867. Der Vorstand der Königlichen

[3818] Die diesjährige ordentliche General⸗Versammlung des Bergwerks⸗Vereins Friedrich⸗ Wilhelms⸗Hütte zu Mülheim a. d. Ruhr wird nach §. 34 des Statuts am Donnerstag, den 31. Okto⸗ ber cr., Morgens 11 Uhr, im Geschäftslokale hier Statt finden, und laden wir, gemäß §. 35, unsere Actionaire zur Theilnahme an derselben hiermit ein. 3

Mülheim a. d. Ruhr, den 8. Oktober 1867. Der Verwaltungsrath.

Monats⸗-Uebersicht der Weimarischen Bank.

) Baare Kassen⸗Bestände Wechsel⸗Bestände Ausstehende Lombard⸗Darlehne Effekten. Reservirte Weimarische Bank⸗Actien Guthaben in laufender Rechnung und Ver⸗ schiedenes.. Guthaben bei der Landrentenbank 1I11AXX“ 7) Eingezahltes Actien⸗Kapital Banknoten im Umlauf. 9) Depositen⸗Kapitalien 10) Actien⸗Dividende⸗Conto pro 1863 bis 1866.. 11) Guthaben der Staatskassen, Privatpersonen u. s. w. Weimar, den 30. September 1867. Die Direction der Weimarischen Bank.

88

.1,073,980. 2,650,154. 882,680 111,315. 842,900.

2/674,087. 230,233.

.5,000,000. 1,963,000. 838,220. 4,199. 511,096.

Weka nntmachung. Für den Artikel Kartoffeln wird vom 10. d. Mts. an eine Frachtermäßigung dadurch gewährt werden, z daß solcher im Verkehre des Norddeutschen Verbandes 1 Zhaaus der Tarifklasse II. E. in die 1 Tarifklasse II. F. im Lokalverkehre der hiesigen Verwaltung, so wie im e zwischen diesseitigen und aus der Tarifklasse I. D EaSbe” versetzt wird. Hannover, den 7. Oktober 1867. 8 Kaänigliche Eisenbahn⸗Direction.

Ueber den direkten Personen⸗ und Güter⸗Verkehr zwischen hannoverschen Stationen einerseits und Stationen der Halle⸗Nordhausen ⸗Casseler, sowie der Ma deburg⸗Leipziger Bahn andererseits via Arens⸗ hausen ist ein mit dem 12. d. M in Kraft tretender Tarif herausgegeben, welcher auf den diesseitigen Ver⸗ en zu 6 Groschen das Exemplar käuflich zu erhalten ist. In Anlaß des gedachten Tarifs werden vom genannten Tage an die bisher für den Verkehr der Seeplätze mit Nordhausen wegen der Strecken bis und von Northeim bestandenen besonderen Fracht⸗Ermäßi⸗ gungen aufgehoben. Hannover, den 8. Oktober 1867.

Königliche Eisenbah

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braunschweigischen Stationen

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T1ö11111““ Alle post⸗Anstalten des In⸗ un

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8 2 8 Jäger⸗Straße Nr. 10. ö Gwischen d. Friedrichs- u. Kanonierstr.)

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Berlin, Donnerstag, den 10. Oktober, Abends

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Geheimen Regierungs⸗Rath Gebauer zu Posen und dem Ober⸗Post⸗Direktor Plath zu Bromberg den Rothen Adlex⸗ Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Steuer⸗Inspektor Klapproth zu Salzwedel und dem katholischen Benefiziaten resignirten Pfarrer Weyland zu Blankenberg im Siegkreise den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, sowie dem Privat⸗Do⸗ centen an der Universität zu Berlin, praktischen Arzt Dr. Albrecht den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu ver⸗ leihen; 1 Den Staats⸗Prokurator Moeller in Bonn zum Rath bei dem Appellationsgerichtshofe in Cöln; und

Den Staatsanwaltsgehülfen Graßhof in Staatsanwalt in Schubin zu ernennen. 11“

Die in Nummer 231 des Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeigers vom 30. September d. J. enthaltene Bekanntmachung, betressend den Portepee⸗Fähnrich Zelasco vom 2. Garde⸗Re⸗ giment z. F., ist dahin zu berichtigen, daß demselben nicht das Allgemeine Ehrenzeichen, sondern die Rettungs⸗Medai Bande verliehen worden ist. 1“

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I 8 8 Berlin, 10. Oktober. 11““

G Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Karl von Preußen sind, von Weimar kommend, hier

““ 8 1 1“ er Erlaß vom 17. September 1867, betreffend

den Studirenden aus den Herzogthümern einem

8 8

Allerhöch die Aufhebung der 1 Holstein und Schleswig obliegenden Verpflichtung zu

zweijährigen Studium auf der Universität in Kiel.

Nach Ihrem Antrag in dem Bericht vom 16. d. M. will Ich die den Studirenden aus den Herzogthümern Holstein und Schleswig nach den Königlich Dänischen Verordnungen vom 1. Februar 1768 und 21. September 1774 obliegende Verpflich⸗ tung, zwei Jahre hindurch auf der Universität in Kiel zu stu⸗ diren, hierdurch aufheben. 1 1“ 8

Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 17. September 1867. 83

““ . 20. September 1867, betreffend Lippeschifffahrts⸗Abgaben.

13. September d. J. genehmige der Lippeschifffahrts ’—⸗ Abgaben vom ab eingestellt werde. 8 11““ 8 den 20. September 1867.

8 Wilhelim. An den Finanz⸗Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Allerhöchster Erlaß vom die Aufhebung der

Auf Ihren Bericht vom

15. Oktober d. J. Baden⸗Baden,

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postmäßig auf dem

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rara, Florenz, Genua, Livorno, Lucca, M u duag, Palermo,

Bonn, sind 1 8 (gg.

1.“ 1“ Ministerium für Handel, Gewerb

Arbeiten.

Die Berg⸗Referendarien:

öffentliche

Herrmann von Festenberg

Packisch zu Breslau, Wilhelm Ludwig zu Bonn, Louis Jacobi zu Dortmund und s

1 Robert Bleeser zu ie der Berg⸗ und Hütten⸗Eleve Karl Schollmeyer zu zu Berg⸗Assessoren ernannt worden.

1““ FX 8 1.

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Bonn, so⸗

it gaft sBeiann t m Nach folgenden Orten im riefe mit Werthpapieren, unter Deklaration des Wege über Wien resp. Innsbruck

erden und zwar nach:

lessandria, Ancona, Bari, Bergamo, Bolo na,

rescia, Cagliari, Catania, Como, Cremona, Fer⸗ Mailand,

Messina, Modena, Neapel, Novara, Pa⸗ Parma, Pavia, Perugia, Piacenza,

achung. Königreich Italien können Inhalts, versandt

antua,

Pisa, Siena, Treviso, Turin, Venedig.

Bezeichnung via Oesterreich

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enthalten,

müssen vom Absender mit der versehen sein. Dieselben dür⸗ n nur gegen Vorzeigung zahlbare Werthpapiere gemünztes Gold oder Silber, Juwelen

Die betreffenden Briefe

oder andere Gegenstände von Werth dürfen sich in den Briefen nicht befinden. 8

papiere darf den 1400 Gulden südd.

der in einem Briefe zu versendenden Werth⸗ Betrag von 3000 Francs (800 Thaler resp. W.) nicht übersteigen.

Anforderungen als maßgebend

Der Werth

Im Uebrigen sind folgende

dem General⸗Post⸗Amte mitgetheilt worden.

in

gegeben werden.

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Sprache, xen auszudrücken und ist vom Absender niederzuschreiben: 9

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Der Werthbetrag muß auf der Adreßseite des Couverts der linken oberen Ecke ohne jede Radirung oder Korrektur selbst wenn letztere vom Absender anerkannt wäre an⸗

Diese Angabe hat den Werth der zu versendenden Papiere Francs (Lire) und Centesimi in italienischer oder französische in Worten geschrieben, ohne jeden anderen Beisatz,

selbst in folgender Fassung

Lire, 9 % * 2 8 *

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NVuoalore dichiarato Vualeur déclarée Franes 11 Das Gewicht eines Briefes darf 15 Loth nicht übersteigen. Die Briefe müssen mit einem Kreuz⸗Couvert versehen und 8 it 5 Siegeln mittelst Siegellacks verschlossen sein und unter gen bis zum Bestimmungsorte dem Frankirungszwange. 8e. Es ist zu entrichten: .“ Porto wie für gewöhnliche frankirte Briefe nach 3 Sgr. resp. 12 Kr. Südd. W. pro Loth exkl., 2) die Recommandations⸗Gebühr von 2 Sgr. resp. 6 Kr. Südd. W.; 8 . 1 3) das Werthporto von 2 Sgr. für je 100 Francs (26 ½ Tha⸗ ler resp. 46 ½ Gulden Südd. W.). Bei Erhebung des Portos in Südd. Währung beträgt das

2 8

Werthporto: 27

bis 100 Francs 8 VI“ über 100 bis 200 Francs.... . 14 Kr. 1-,h nt 2 29On. 15. 5 Fr.