1867 / 244 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der praktische Arzt, Lic. Schmiegelow zu Sonderburg ist zum Physikus des worden. 521

Die Beförderung des ordentlichen Lehrers Hennig am Gymnasium zu Graudenz zum Oberlehrer ist genehmigt worden.

Der Kaplan Niegetiet zu Soest ist als ordentlicher Lehrer am katholischen Schullehrer⸗Seminar zu Büren angestellt worden. Der Rektor Feige in Neu⸗Ruppin ist zum ersten Lehrer am Schullehrer⸗Seminar in Oranienburg ernannt worden.

onderburger Physikats⸗Distrikts ernannt

Dies wird nach der Bestimmung im §. 17 des Gesetzes vom 24. Februar 1850 (Gesetz⸗Sammlung Seite 57) zur öffem lichen Kenntniß gebracht. 1

Berlin, den 12. Oktober 1867.

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

von Wedell. Gamet. Loewe. Meinecke.

Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der 1. Garde⸗Infanterie⸗Division, von Alvenz⸗ leben, nach Königgrätz.

Der Ministerial⸗Direktor, von Nidda, nach Oberschlesien.

Ober⸗Berghauptmann Krug

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschaylden. BVekanntmachung. Nachdem die Tilgungsfonds⸗Rechnungen der Staatsschulden⸗

Tilgungskasse und der Hauptkassen der Niederschlesisch⸗Märkischen und der Westfälischen Eisenbahn für das Jahr 1865 von den beiden Häusern des Landtages dechargirt worden, sind die nach diesen Rechnungen eingelösten, nachstehend bezeichneten Staats⸗ schulden⸗Dokumente und Eisenbahn⸗Actien und Obligationen, deren Littern, Nummern und Beträge durch unsere Bekannt⸗ machung vom 28. März 1866 veröffentlicht sind, heute im Bei⸗ sein von Kommissarien der Staatsschulden⸗Kommission und unserer Verwaltung durch Feuer vernichtet worden, nämlich: 1) Staats⸗Schuld⸗ scheine 3,877 Stück über 2,000,100 Thlr. Sgr. 2) Staats⸗Anleihe 8 von 1848 3,994 375,110 » 3) Staats⸗Anleihe G von 1850 4) Staats⸗Anleihe voI 5) Staats⸗Anleihe von 1853 6) Staats⸗Anleihe von 1854... 7) Staats⸗Präm. Anleihe v. 1855 8) 2.Staats⸗Anleihe von 1855 9) 2. Staats⸗Anleihe . von 1856 10) 2. Staats⸗Anleihe von 1857 11) Staats⸗Anleihe - von 1859. 12) 2. Staats⸗Anleihe 1 von 1859 13) Kurmärk. Schuld⸗ verschreibungen 14) Neumärk. Schuld⸗ 1 verschreibungen 15) Kammer⸗Kredit ahbhbeee... 16) Steuer⸗Kredit⸗ Kaassenscheine von 1764. 17) Steuer⸗Kredit⸗ Kassenscheine vpon 1836 1 18) Schuldverschrei⸗ bungen über ein⸗ zelne provinzielle Scchulden 19) Niederschles.⸗Mär⸗ kische Eisenbahn⸗ Stamm⸗Actien. 20) Niederschles.⸗Märe-e-⸗ kische Eisenbahna-

89,000

123,30

vBeiantmachung. „JFür diejenigen Lehrer, welche sich in einzelnen Lehrfächern fortzu⸗ bilden wünschen, wird in dem bevorstehenden Winterhalbjahr und zwar vom 24. Oktober d. J. ab Donnerstags von 5 bis 7 Uhr Abends ein Lefrturfuc abgehalteh in welchem der Seminar⸗Direktor Thilo über die Regulative vom 1. 2 8 Fses 1854, 8 ebah gnt er Seminarlehrer Strübing über die grammatische Behand der Muttersprache in der Vollsschule— Ue Bchandlum Vorträge halten werden. Diejenigen Lehrer, welche an diesem Lehrkursus Theil zu nehmen beabsichtigen, haben sich am Mittwoch den 23. Oktober d. J., Mittags zwischen 12 und 1 Uhr bei dem Seminar⸗Direktor Thilo hierselbst Oranienburgerstraße Nr. 29, persönlich zu melden. I Die Theilnahme erfolgt unentgeltlich. 8 8 Berlin, den 10. Oktober 1867. Königliches Provinzial⸗Schul⸗Kollegium. Reichenau.

Bekanntmachung. . „Zu Rosenberg, Guttentag, Pitschen und Lublinitz im Regierungse⸗ bezirk Oppeln wird am 20. d. M. eine Telegraphen⸗Station mit boe⸗ schränktem Tagesdienste (cfr. §. 4 der Telegraphen⸗Ordnung für die eelee t im Deutsch⸗Oesterreichischen Telegraphen⸗Verein) eröffnet erden. Breslau, den 12. Oktober 1867. 1

Der Ober⸗Telegraphen⸗Inspektor.

8 Bekanntmachung. lelegraphen⸗Station mit beschränktem Tagesdienste eröffnet. Stettin, den 14. Oktober 1867. öff . Der Königliche Ober⸗Telegraphen⸗Inspektor.

MNMNirichtamtliches.

Preußen. Berlin, 15. Oktober. Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin mit Höchstihren jüngsten Kindern, dem Prinzen Heinrich und der Prinzessin Victoria Königliche Hoheiten, treten morgen früh mit dem Schnellzuge der Potsdamer Bahn die Reise nach Baden⸗Baden an und werden in Guntershausen über⸗ nachten. Von Baden⸗Baden aus gedenken sich die Höchsten Herrschaften nach kurzen Aufenthalten in Darmstadt und Brüssel nach England zu begeben. Zur Begleitung sind befohlen der Hofmarschall Baron Putlitz, mann Graf Eulenburg, die Hofdamen Gräfin Brühl und Ober⸗ Gouvernante Gräfin Reventlou.

Heute Mittag fand eine Sitzung des Bu ndesrathes des Norddeutschen Bundes in dem Gebäude des Staats⸗ Ministeriums statt.

Ebenso versammelte sich der Ausschuß für Eisenbahnen, Post und Telegraphen heute zur Berathung in Chaussee⸗ und hb

Der Gesetz⸗Entwurf, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf des Röhodengcan Püetrest zum Banes edenesüch kerang dar ““ und der Herstellung der Küstenvertheidigung befindet sich unter Reichstags⸗ egenhei⸗ ten (Seite 3984) asgedruckt 8 Fezass seimcelcgenh Die erläuternde Denkschrift, welche den Conven⸗

ese he 2 424

erie I. und II.

21) Niederschles.⸗-Mär-⸗

kissche Eisenbahnan „Serie I. und II. 549 100 22) Niederschles.⸗-Mär-r.

Serie ITIVN..

23) Münster⸗Ham-⸗

mer Eisenbahna-⸗

Prior.⸗Obligat. 8

überhaupt 18,212 Stück über 4,811,327 Thlr. 22 Sgr.

tionen, die am 12. d. M. dem Reichstage Seitens des Bundes⸗ kanzlers, Grafen von Bismarck, im Namen des Präsidiums des Norddeutschen Bundes zur verfassungsmäßigen Zustimmung vorgelegt wurden, beigefügt ist, befindet sich unter Reichstags⸗ Angelegenheiten in der Ersten Beilage abgedruckt.

—Im Verlaufe der gestrigen (19.) Plenarsitzung des Reichs⸗ tags des Norddeutschen 8191 n vmarszng des. he der Schluß der Diskussion über §. 1 angenommen, der Antrag⸗ steller Schulze die Ablehnung der drei Amendements der Ab⸗ geordneten Bähr und Genossen, Grumbrecht, Lasker und Ge⸗ nossen, und eventuell die Annahme des Antrages Reichensperger.

Das Haus nahm darauf das Amendement Grumbrecht an: hinter dem Worte: »Gewerbszweige⸗« hinzuzusetzen: »mit

Zu Reetz im Regierungsbezirk Frankfurt ist am 14. Oktober er eine T .

der persönliche Adjutant Haupe

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Ausnahme der Seeschifffahrte, und hinter dem Worte »ein⸗ schließlich« einzuschalten: »jedoch«, und ferner die Worte »Ge⸗ sinde⸗ und« zu streichen. Der Abg. Bähr zog seinen Antrag zurück. Dem Zusatzantrag Lasker stimmte das Haus zu. Der Antrag Reichensperger wurde abgelehnt.

Darauf wurde der ganze §. 1 mit den Amendements in nament⸗ licher oo“ 136 gegen 70 Stimmen angenommen. Zu §. 2 sprachen die Abgg. v. Zehmen und v. Vincke gegen den Antrag Schulze. Nachdem der Abg. Lasker seine Amendements, der Abg. Becker den Antrag Schulze befürwortet hatte, nahm das Haus die Amendements Lasker an. Dem §. 3 des Antrags Schulze trat das Haus nach 581 Bemerkungen der Abgg. v. Bernuth und Becker bei. Die Abstimmung über den ganzen Gesetzentwurf wird nach erfolgter Zusammenstellung der vor⸗ genommenen Aenderungen stattfinden. Die Resolution Keller wurde abgelehnt. Schluß der Sitzung 4½¼ Uhr.

Die Httite (20.) Sitzung des Reichstages des Nord⸗ deutschen Bundes wurde um 12 ¼ Uhr Mittags durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet. Am Tische der Bundes⸗ Kommissarien war Niemand anwesend.

Nach der Verlesung der Urlausgesuche theilte der Präsident mit, daß an Stelle des Abg. von Below zur Petitions⸗Kom⸗ mission der Abg. Graf von Bredow und zur Geschäftsordnungs⸗ Kommission der Abg. von Denzin gewählt worden, ferner, daß der Abg. Michaelis, Referent über den Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der Eingangsabgaben, für die Schlußberathung im Plenum den Antrag überreicht habe: dem Entwurfe des Gesetzes, betreffend die Eingangsabgabe u. s. w., die verfassungs⸗ mäßige Zustimmung zu ertheilen.

Das Haus ging darauf zur Tagesordnung über, zunächst zur Wahl der Präsidenten für die übrige Dauer der Sitzungs⸗

Periode. Der Abg. Graf zu Solms⸗Laubach stellte den An⸗ trag, von der Geschäftsordnung §. 9 abzuweichen und durch Acclamation die Verlängerung der Vollmacht der drei Präsi⸗ denten zu beschließen. Das Haus trat diesem Antrag ein⸗ stimmig bei. Der Präsident erklärte darauf: »Ich glaube im Sinne meiner beiden Herren Kollegen im Präsidium zu verfahren, wenn ich dem hohen Hause in unserm gemeinsamen Namen den Dank für dieses Zeugniß seines Vertrauens ausspreche und die Bitte an die Mitglieder richte, uns in unserer Amtsführung auch für die noch übrige, wie wir annehmen dürfen, nicht lange Dauer der Sitzungsperiode, mit derselben Nachsicht zu unterstützen, die Sie uns bisher haben angedeihen lassen.«

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung betraf »Ab⸗

stimmung über das Gesetz, betreffend die Nationalität der Kauffahrteischiffe und ihre Befugniß zur Führung der Bundes⸗

Flagge nach den Beschlüssen des Reichstages.« Das Haus nahm das Gesetz an. 1n

Es folgte darauf die beantragte namentliche Abstimmung über den auf den Antrag der Abgeordneten Schulze, Dr. Becker und Genossen angenommenen Gesetzentwurf. Derselbe lautet nach den in der Vorberathung gefaßten Beschlüssen:

§. 1. Alle Verbote und Strafbestimmungen gegen Arbeitgeber oder Arbeiter sämmtlicher Gewerbszweige, mit Ausnahme der Seeschiff⸗ fahrt und des Gesindedienstes, einschließlich jedoch der Landwirthschaft, des Berg⸗ und Hüttenbetriebs, der Stromschifffahrt, des Tagelohn⸗ Dienstes, wegen Verabredungen und Vereinigungen zum Behufe der Erlangung günstiger Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen, insbesondere mittelst esbelling der Arbeit oder Entlassung der Arbeiter, werden aufgehoben.

fgeh hn Theilnehmer steht der Rücktritt von solchen Vereinigungen und Verabredungen frei und es findet aus letzteren weder Klage noch Einrede statt.

§. 2. Jeder Gewerbtreibende und Arbeitgeber darf hinfort Ge⸗ sellen, Gehuͤlfen, Lehrlinge und Arbeiter jeder Art und in beliebiger Zahl halten. Gesellen sind in der Wahl ihrer Meister und Arbeit⸗ geber unbeschränkt. G

§. 3. Die Strafbestimmungen gegen die in §. 1 bezeichneten Föslggah wegen Verletzung der Dienst⸗ und Arbeitsverträge werden aufgehoben.

soehaberührt hiervon bleiben diejenigen Landesgesetze, welche den Gerichten oder anderen Behörden die Befugniß ertheilen, über die aus dem Dienst⸗ oder Arbeitsvertrag entstandenen Streitigkeiten vor⸗ läufig zu entscheiden und ihre Entscheidungen zu vollstrecken.

§. 4. Das gegenwärtige Gesetz gilt für den ganzen Umfang des Norddeutschen Bundesgebiets. Alle damit in Widerspruch stehenden Verordnungen und Gesetzesbestimmungen in den einzelnen Bundes⸗ staaten treten 14 Tage nach Publication desselben außer Kraft.

Das Gesetz wurde mit 126 gegen 71 Stimmen ange⸗ nommen.

Es folgten Wahlprüfungen. Den von den Abtheilungen genehmigten Wahlen wurde vom Hause ohne Widerspruch zu⸗ gestimmt. Dem Beschlusse der vierten Abtheilung, des Abg. Devens zu beanstanden, trat das Haus bei.

Schluß der Sitzung 5 Min. vor 2 Uhr. v“—“

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die Wahl

„Stettin, 14, Oktober. Gestern hat eine Kommission das für die Königliche Marine von der Aktien⸗Gesellschaft Vulkan erbaute Schrauben⸗Transportschiff »Rhein« abge⸗ nommen und Probefahrten damit angestellt.

„Hamburg, 14. Oktober. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Bürgerschaft, welche wegen der unzureichenden An⸗ zahl der Mitglieder beschlußunfähig blieb, erklärte der Vorsitzende Kuhnhardt, daß er das Präsidium niederlege. Nach Schluß der Sitzung wurde eine Adresse entworfen, welche den bisheri⸗ gen Präsidenten um Zurücknahme seines Entschlusses ersucht; die Adresse fand zahlreiche Unterschriften. 8 Hessen. Darmstadt, 13. Oktober. (Darmst. Ztg.) Gestern Nachmittag um 5 Uhr sind Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und die Prinzessin von Wales zum Besuch bei IJ. GK. HH. dem Prinzen und der Prinzessin Ludwig von Wies baden uͤber Frankfurt zu Wagen hier eingetroffen. Um 2 Uhr 30 Minuten waren bereits die Königlichen Kinder Prinz Albert Victor, Prinz Georg und Prinzessin Louise mit der Eisenbah über Mainz hier angekommen. 8

Bayern. München, 12. Oktober. (N. C.) Unter dem Vorsitze des Prinzen Luitpold hat heute eine Sitzung des Staatsrathes stattgefunden, in welcher der Gesetzentwurf bez. der Militairverfassung zur Berathung gelangte. Die Berathung über den Zollvereinsvertrag dürfte schon in Laufe der künftigen Woche in der Abgeordnetenkammer begin⸗ nen. Die auf den 14. anberaumt gewesene Eröffnung der Konferenzen über die Verhältnisse der ehemaligen Bundesfestung Ulm mußte aus geschäftlichen Gründen auf einige Tage weite hinausgeschoben werden.

13. Oktober. Der Entwurf eines Gesetzes, den Kredit für die außerordentlichen Militairbedürfnisse in den Jahren 1868/69 betreffend, enthält fünf Artikel, wovon jedoch nur der erste neue Postulate stellt, die übrigen blos Ermächti⸗ gung verlangen zur Weiterverwendung oder zur Ueberrechnun bereits verwilligter Kredite u. s. w. Der erste Artikel verlangt einen Kredit von 3,032,834 Fl. IJ. für den Mehraufwand wegen des allmäliger Reduction unterliegenden höheren Standes an Offizieren und Mannschaften 1,288,334 Fl. und II. für ein malige außerordentliche Ausgaben 1,744,500 Fl.

14. Oktober. (W. T. B.) Der König hat die Adresse des bayerschen Episkopats in der Schulfrage dem Minister des Innern zur ressortmäßigen Würdigung überwiesen.

Oesterreich. Wien, 14. Oktober. (W. T. B.) Der Kaiser hat heute die Deputation des Gemeinderathes, welche die von letzterem in Erwiderung auf die Adresse der Bischöfe beschlossene Adresse überreichte, auf das Gnädigste empfangen. Se. Majestät erklärte, er werde die Adresse des Gemeinderathes dem Ministerium zugehen lassen, und sprach die Zuversicht aus, daß der Gemeinderath, dessen thätige Be⸗ strebungen für die Hebung und Förderung des Volksschul⸗ wesens der Kaiser gern anerkenne, weit entfernt sei, den Ein⸗ fluß der Religion auf die Volksschule und die Bildung des Lehrerstandes irgendwie schmälern zu wollen. Die Gemeinde⸗ vertretung theile gewiß mit dem Kaiser die Ueberzeugung, daß die Religion die unerläßlichste Unterlage aller wahren sittlichen Volkserziehung bilden müsse.

Die »Wiener Korrespondenz« schreibt: Die Abreise des Kaisers nach Paris erfolgt am 21. d. M. In Nancy über⸗ nachtet der Kaiser und trifft am 22. Nachmittags in Paris ein.

Niederlande. Luxemburg, 13. Oktober. Die Er⸗ öffnung der ordentlichen Session der Ständeversammlung von 1867 ist auf Montag, den 28. Oktober c., festgesetzt.

Belgien. Brüssel, 13. Oktober. Die Kammern sind auf den 22. d. M. einberufen; der König wird die Sitzung nicht in Person eröffnen. Der »Meuse« wird aus Brüssel be⸗ richtet, daß das Ministerium mit den Vorschlägen der gemisch⸗ ten Kommission zur Reorganisation der Armee nicht einver⸗ standen ist, besonders ist es das System der Rekrutirung, wo⸗ nach der Loskauf vom Dienste vor der Ziehung stattfinden soll, welches als unbillig verworfen wird.

Frankreich. Paris, 13. Oktober. (Köln. Z.) Die Kaiserin hat den Wunsch ausgesprochen, den Kaiserlichen Prinzen mit dem Marinedienst vertraut gemacht zu sehen. Zu diesem Behufe soll die Nacht »La Reine Hortense« persönliches Eigenthum des Prinzen werden und deren Kommando, so wie die Leitung der seemännischen Erziehung des Kindes von Frankreich den Hän⸗ den des Fregatten⸗Capitains Duperré anvertraut werden.

14. Oktober. (W. T. B.) Heute Vormittag 11 Uhr hat das Leichenbegängniß des ehemaligen Staatsministers Achille Fould mit großem Gepränge stattgefunden.

Italien. Florenz, 11. Oktober. (Köln. Ztg.) Die offizielle Zeitung veröffentlicht in ihrer letzten Nummer das

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