1867 / 252 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

4118 . 4

Der Hülfsarbeiter Ernst Adolph Cramer ist als Ge⸗ heimer Secretair angestellt worden.

Angekommen:

A Der Gehei anls Baben⸗DBäheit

ts⸗Rathvon Mühler

Berlin, 24. Oktober. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Regierungs⸗Präsidenten a. D. von Wittgenstein zu Cöln die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Heiligkeit dem Papste ihm verliehenen Commandeurkreuzes des St. Gregorius⸗Ordens zu ertheilen.

Par iser Ausstellung von 1867. Die Herren Pierson u. Cie., deren Tarif für die Embal⸗ lage und Spedition in der Bekanntmachung vom 3. Oktober c. veröffentlicht worden ist, sind von dem Vertrage zurückgetreten, jedoch hat Herr Pierson, Boulevard Magenta 135, sich persön⸗ lich bereit erklärt, die in Folge jener Bekanntmachung ertheil⸗ ten Aufträge zu erfüllen. Für dieselben Sätze, welcher jener Tarif aufführt, ist das Speditionshaus Langstaff & Ehren⸗ berg zu Paris, Rue d'Enghien 14, bereit, alle dort erwähnten Leistungen zu übernehmen, mit alleiniger Ausnahme der unter Nr. I. »Verpackung und Verschließung der Colli«. Für diese Arbeiten ist es nicht angänglich, einen Preis voraus zu bestim⸗ men, weil angeblich die Emballeure in Paris sich verabredet haben, nur für gleichmäßige Preise zu arbeiten, und weil die Vereinbarung über die Höhe dieser Preise noch nicht zu Stande gekommen ist. Die Unternehmer haben sich daher nur ver⸗ pflichten können, die Verpackung der Güter und den Verschluß der Colli nach den am Platze üblichen möglichst billigen Sätzen für Arbeitslohn und Material zu übernehmen. 8 Den Herren Ausstellern wird anheimgegeben, sich deshalb mit den Herren Langstaff & Ehrenberg bis zum 1. Novem⸗ ber d. J., bis wohin die übrigen angegebenen Sätze Gültigkeit haben, in Verbindung zu setzen. Bei den sonstigen Bestimmungen der vom 3. Oktober c. behält es sein Bewenden. Berlin, den 18. Oktober 1867. Die Königliche für die Pariser Ausstellung. Moser.

Bekanntmachung

Nichtamtli ches.

Preußen. Berlin, 24. Oktober. Se. Majestaä

König nahmen um 9 Uhr den Vortrag des de e bess und des General⸗Adjutanten von Tresckow entgegen, empfingen um 11 Uhr im Beisein des Gouverneurs und Kommandanten von Alvensleben militairische Meldungen, dann den Herzoglich braunschweigischen Hofjägermeister von Veltheim und begaben Allerhöchstsich mit dem 12Uhr⸗Zuge nach Babelsberg. Um 8 Uhr empfingen Se. Majestät daselbst den kommandirenden 1 Se von Tümp⸗ ling, dinirten um 4 Uhr i ssouci bei Ihre jestä EEEööö“ hr in Sanssouci bei Ihrer Majestät

Heute Vormittag fand in dem Gebäude des Herren— hauses eine Sitzung des Bundesrat 8 Feschen Bundes stakts 8 E

1 8

Im Verlaufe der gestrigen (27.) Plenar⸗Sitzung de Reichstags des Norddeutschen Bün bb⸗ 8 des An E116“ der die mecklen burgische Verfassung en Petitionen zur einfachen Tageso über⸗

wügche 1 verworfen fach gesordnung über er Antrag des Abg. von Mallinckrodt, » wegen mangelnder Zuständigkeit«, zur Tagesordn 1 überzu⸗ gehen, wurde ebenwohl abgelehnt. h 1“

Bezüglich des Antrags des Ab sieh ,In 1. Ermägung, 888 die in

ende altlandständische Verfassung ihrem innersten Wese t den der Verfassung des Norddeutschen Bundes aft re eenültt Prinzipien und den darauf begründeten Institutionen unvereinbar ist In⸗ durch den vingeche Fortbestand dieser Incongruenz die nationalen

3 eer und vielfachen Beziehungen geschädigt werden müßten; daß 2 er e 72 darum auch der Erwartung Raum zu geben ist, es werden h. großherzogl. Regierungen zur Vermeidung eines direkten Einschrei⸗ ens der Bundesgewalt auf eine jenen Prinzipien und Institutionen entsprechende „Umgestaltung und Ordnung der innern Verfassungs⸗ Fiimde des Landes in kürzester Frist Bedacht zu nehmen nicht erman⸗ g über die Petitionen zur Tagesordnung überzugehen.« eantragte der Abg. v. Bernuth, die Motive zu theilen und den Passus Betreffs des »Einschreitens seitens der Bundes⸗

Aegidi, welcher lautet: eiden Mecklenburg annoch be⸗

lehnte sowohl den Schlußsatz der Motivirun es Antrags Aegid als auch den fraglichen Antrag ohne den Schlußsatz ab. giüc.

„Der bereits in der gestrigen Nummer dieses Blattes mit theilte Kommissions⸗Antrag wurde in namentlicher 18 stimmung mit 106 gegen 102 Stimmen abgelehnt. In der nunmehr zur Verhandlung gelangenden Petitio bitten Gemeindevertreter und Bewohner des Fürstenthumg Lippe⸗Detmold um Abhülfe »dringender Mißstände au staatlichem, religiösem und gewerblichem Gebiete, so wie des gänzlichen Mangels an Eisenbahnverbindung«.

Die Kommission beantragte: »Der Reichstag wolle beschließen: die

zu überweisen, unter dem Anheimgeben, dieselbe Artikels 76 der Bundesverfassung zu behandeln, 1 de 78 r e er hervorgehobenen Beschwer⸗

. bveit diese nicht unmitte rch die 1 reits in Aussicht steht, CC1““ 8 ““ 8

Nachdem sich der Bundeskommissarius Kabinets⸗Minister v. Oheimb in längerer Rede über die in der genannten Petition vorgebrachten Beschwerden geäußert hatte, stellte der Abg. v. Hennig den Antrag: »Die Petition an die Kom⸗ mission zurückzuweisen.« Dieser Antrag wurde von den Abgeordneten Graf Schwerin und Lasker zur Annahme empfohlen und vom Hause mit großer Majorität angenommen

Hierauf folgten Wahlprüfungen. Die Wahlen der Abgg. Albrecht, Freiherr v. Dörnberg, Freiherr Georg v. Vincke (Mörs), Meulenbergh wurde vom Hause geneh⸗ migt, die Wahl des Abg. v. Hertzen auf Cotelow (im Wahlkreise Mecklenburg-⸗Strelitz) wurde für ungültig er⸗ klärt. Sitzung 4 Uhr.

Die heutige (28.) Plenarsitzung des Reichsta des Norddeutschen Bundes wurde 8 10 Uhr 20 Minehen durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet. Am Tische der Bundes⸗Kommissarien waren anwesend: der Staatsminister Freiherr v. Friesen ‚der Präsident des Bundes⸗Kanzler⸗Amtes ferner General⸗Major v. Podbielski, Contre⸗Admiral Jach⸗ mann, Wirklicher Geheimer Rath und General-Steuer⸗Direktor v. Pommer⸗Esche „Ministerial⸗Direktor Günther, General⸗Post⸗ Direktor v. Philipsborn, Geh. Ober⸗Justiz⸗Rath Dr. Pape, Mini⸗ sterial Dicer vr Dr. Weinlig, Geh. Finanz⸗Rath v. Thümmel, Oberst v. Brandenstein, Geheimer Legations⸗Rath Hofmann Staatsrath v. Müller, General⸗Major v. Bilgner, Staats⸗ minister Dr. v. Watzdorf, Staatsrath Buchholtz, Geheimer Rath v. Liebe, Staatsminister Freiherr v. Krosigk, Staats⸗ minister v. Gerstenberg Zech, Staatsminister Freiherr v. See⸗ bach, Staatsminister v. Bertrab, Staatsminister v. Harbou, Kabinetsminister v. Oheimb und die Senatoren Dr. Eurtius lcn Dr. Kirchenpauer. Nach geschäftlichen Mittheilungen des Präsidenten gin das „Haus zum ersten Gegenstand der bG übe »Mündlicher Bericht der I. Kommission über den Gesetz⸗Entwurf, betreffend das Posttaxrwesen im Gebiete des Norddeutschen Bundes und die dazu gehörigen Petitionen.«

„Die Kommission beantragte: Der Reichstag wolle be⸗ schließen: 1) dem Gesetz⸗Entwurf über das Posttaxwesen im Ge⸗ biete des Norddeutschen Bundes die verfassungsmäßige Zustim⸗ mungzuertheilen 2) durch diesen Beschluß die Petition des pp. Reineke zu Schwaan, d. d. 8. Oktober, sowie die Petition der Handels⸗ kammer zu Harburg, vom 12. Oktober, soweit sie die Porto⸗ sätze betrifft, endlich die Petition des Vorsitzenden und General⸗ secretairs des Handels⸗ und Gewerbevereins für Rheinland und Westfalen, d. d. Düsseldorf 18. Oktober d. J., für erledigt zu erachten; 3) die Petitionen des Buchdruckereibesitzers Fraenkel zu FI des Landwirthschaftlichen Vereins zu Dachwig vom

0. Oktober, des pp. Stahn zu Gräfenort, des pp. Krumbhaar zu Liegnitz vom 17. Oktober, dem Bundeskanzler zu überweisen mit dem Ersuchen, sobald es irgend finanziell zulässig erscheint, auf successive Ermäßigung der Landbestellgebühr für Briefe und e zu nehmen.

Zu dem Gesetzentwurfe la ie de räge vor: en Ar.gerwurf gen die folgenden Anträge vor: Der Reichstag wolle beschließen: 1) dem §. 1.

beizufügen: »Das höchste für Vreche zulajsice BeLia. Hecgend 1 Süch Zollgewicht.« 2) Dem vorletzten Satze des §. 3 folgende Fassung zu geben: für jeden, ein volles Hundert übersteigenden Antrag wird die Hälfte der obigen Assekuranz⸗Gebühr erhoben; 3) die Ueberschriften der einzelnen Paragraphen zu streichen. 8

v zur Rabenau: . n Schlusse des §. 1 folgenden 1— tige Dienstbriefe werden Feoebeg, Sasas ze ae se obersten Pofehschaft W Dienstsache durch ein von der

rde festzuste es Zeiche b Postaufgabe erkennbar gemacht worden isr 1“

8 1 28. Abg. Ulrich:

Der Reichstag wolle beschließen: in §. Provision für Zei⸗ tungen betreffend) statt a8 geaeg afeltace dge 68 Fal⸗

Petition dem Bundeskanzler

in Gemäßheit des

Portopflich⸗ nicht belegt,

gewalt«— besonders zur Abstimmung zu stellen. Das Haus

zu setzen: »nicht öfter als wöchentlich einmal«. 1

88 .““

bezüglich in sonst

4) Vom Abg. Evelt: Der Reichstag wolle folgende Resolution beschließen: Zu §. 11. des Gesetzes über das Posttaxwesen das Ersuchen an den Herrn Bundes⸗ kanzler zu richten: dafür Sorge tragen zu wollen, daß unter Abän⸗ derung des Postvereinsvertrages vom 18. August 1860 in die mit den Süddeutschen Staaten abzuschließenden Conventionen die gleichen Tarif⸗ sätze aufgenommen werden, wie sie der vorliegende Gesetz⸗Entwurf für das Gebiet des Norddeutschen Bundes vorschlägt.

5) Vom Abg. Heubner:

Der Reichstag wolle beschließen: Dem §. 1 Alinea 1 folgende

Fassung

Brief auf Entfernungen bis 5 Meilen bis zum Gewichte von einem

Loth Zollgewicht 5 Sgr. oder 2 Kr., bei größerem Gewichte 1 Sgr.;

Dem sprechen, daß ich mich nach reiflicher Erwägung der Sache und

auf alle weiteren Entfernungen bis zum Gewichte von einem Loth Zollgewicht einschließlich 1 Sgr., bei größerem Gewichte 2 Sgr. 8. 2 Alinea 5 folgende Fassung zu geben: Als Minimalsätze werden dis zu 5 Meilen 1 Sgr., über 5 bis 10 Meilen 2 Sgr., über 10 bis 15 Meilen 3 Sgr. und so fort wie im Entwurf. 6) Vom Abg. Becker: 3 2 Zu §. 2. Das Alinca 3 folgendermaßen zu fassen: Das Ge⸗ wichtsporto beträgt 1 ½ Pfennige für jedes Pfund auf 5 Meilen. Zu §. 3. Den §. 3 folgendermaßen zu fassen: Das Porto für Sendun⸗ gen mit deklarirtem Werthe soll sich zusammensetzen: 1b Porto für das Gewicht der Sendungen nach der Brief⸗ oder Päckereitaxe; b) aus einer Assekuranz⸗Gebühr für den angegebenen Werth. Die Assekuranz⸗Gebühr soll betragen für den an⸗ gegebenen Werth: 1) von 50 Thlrn. und weniger: auf Entfernungen bis 10 Meilen ½˖ Sgr. bAlr, auf Entfernungen über 50 Meilen 2 Sgr.; 2) von mehr als 50 Thlr. bis 100 Thlr.: auf Entfernungen bis 10 Meilen 1 Sgr., auf Entfernungen über 10 Meilen 2 Sgr.; 3) von mehr als 100 Thlr. von 100 zu 100 Thlrn.: auf Entfernungen bis 10 Meilen 2 Sgr., auf Entfernungen uber 50 Meilen 4 Sgr. Uebersteigt die deklarirte Summe den Betrag von 1000 Thlrn., so wird für den Mehrbetrag die Hälfte der obigen Assekuranzgebühr⸗Sätze erhoben. Wenn mehrere Packete mit deklarirtem Werthe zu einer Begleit⸗Adresse gehören, so wird für jedes Packet die Assekuranz⸗Gebühr selbstständig berechnet. 7) Vom Abg. Kratz: ue“ . In §. 1 Absatz 3, hinter den Worten: »bei unfrankirten Briefen«, einzuschieben den Satz: »mit Ausnahme derjenigen, welche von Be⸗ hörden an Privatpersonen gerichtet sind«. 8) Vom Abg. Grumbrecht: 111A1“ Den §. 10 folgendermaßen zu fassen: »Die Provision für Zei⸗ tungen beträgt 25 pCt. des Einkaufspreises mit der Ermäßigung auf 12 ½ pCt. bei politischen, auf 6 ¼ pCt. bei nicht politischen Zeitungen, die nicht öfter als einmal wöchentlich erscheinen.«

Michaelis die Abgg. Becker (Dortmund), Schraps, Heubner, Sombart, Wigard gegen den Gesetzentwurf. Dem Abg. Heub⸗ ner antwortete der Bundes⸗Kommissarius Königlich sächsische Staats⸗Minister Freiherr von Friesen, wie folgt: Es hat vorhin ein geehrter Redner, zum Theil noch wäh⸗ rend der Zeit, wo ich durch eine Bundesrathssitzung abgehalten war, in der Versammlung zu erscheinen, die Verhältnisse des Königreichs Sachsen zu dem neuen Posttarife speziell zur Sprache gebracht, und ich ergreife um so lieber die Gelegenheit, hierüber auch einige Worte zu sagen, hältnisse der sächsischen Verwaltung zu diesem ganzen Gesetze eigenthümlicher, und ich möchte fast sagen, peinlicher Natur waren. Es ist Ihnen vielleicht in der Mehrheit bekannt, meine Herren, daß das Königreich Sachsen in seinem inneren Ver⸗ kehr sehr bedeutend niedrigere Sätze hat, als diejenigen sind, die Ihnen hier vorgelegt werden. Ich betone aber ausdrücklich die Worte: »in seinem innern Verkehr«, denn über die Grenzen hinaus waren wir dem Vereinsporto unter⸗ worfen, welches wiederum sehr bedeutend höher war, als die jetzt vorgelegten Sätze. Es ist also schon nicht ganz gerecht, wenn man bei der Vergleichung dessen, was Sachsen durch das Gesetz gewinne oder verliere, allein das interne Porto

ins Auge faßt und nicht zu gleicher Zeit die Verhältnisse zu dem anzen Postvereine. Trotzdem war die Schwierigkeit, die sich I EE11“ über diese Angelegenheit entgegensetzte, eine Wir haben sie überwunden, weil wir von Hause Ansicht ausgingen, daß eben eine Vereinigung

sehr große. aus von der über eine gemeinschaftliche Norm für den ganzen Nord⸗ deutschen Bund erzielt werden müsse, und daß daher jeder Theil so viel von seinen Forderungen nachgeben müsse, daß eine solche Einigung möglich sei; denn wir setzten den Vor⸗ theil, der durch eine einheitliche und gleichmäßige Bestimmung des Portos für den ganzen Bund erzielt wird, noch höher als den, daß gerade jedes einzelne Land an seinen Sätzen, an die es gewohnt war, unbedingt festhaleet. Fragen wir nun, wie war es möglich, eine solche Vereini⸗ gung zu erzielen, so gab es dazu nur drei Wege. Entweder es mußte der bisherige Vereinssatz oder der preußische Satz auch für Sachsen und die übrigen Bundesländer unbedingt gelten dieser Weg, will ich gleich beifügen, würde für uns die allergrößten Nachtheile gehabt haben. Der geehrte Redner, der vor mir sprach, soll während meiner Abwesenheit geäußert haben,

zu geben: Das Porto beträgt für den frankirten gewöhnlichen

a) aus dem

als allerdings die Ver⸗

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ich Angaben öffentlicher Blätter hätten missarien bei dieser Sache nur sehr schwächlich gewehrt. kommt mir natürlich nicht zu, darüber selbst ein Urtheil zu fällen; das habe ich denjenigen Herren zu überlassen, die mit uns darüber verhandelt haben. Wer aber hier in diesem Hause den ganzen Gang der Verhandlungen kennt, würde vielleicht

über das, was wir in dieser Beziehung geleistet haben, ein an⸗

deres Urtheil fällen. Der zweite Weg, der möglich war, war die Einführung der niedrigeren Portosätze, wie sie im inneren Verkehr von Sachsen bestehen, in den ganzen Norddeutschen Bund, und das war natürlich das, was wir zunächst als das Wünschenswertheste anstrebten. Allein ich muß hier offen aus⸗

nach eingehenden Verhandlungen für meine Person selbst voll⸗ kommen davon überzeugt habe, daß diese niedrigen Portosätze, die in einem so industrie⸗ und verkehrsreichen Lande mit gerin⸗ gen Entfernungen, wie Sachsen, möglich und ausführbar sind und dennoch einen Ueberschuß gewähren, auf einem größeren Gebiet, wo ein solcher intensiver Verkehr nicht stattfindet, nicht mit gleichem finanziellen Vortheile durchführbar sind. Ich habe mich überzeugen müssen, daß eine Einführung unserer sächsischen geringen Sätze in den ganzen Norddeutschen Bund einen höchst bedeutenden Ausfall in den Finanzen des Bundes herbeigeführt haben würde einen Ausfall,

auf Entfernungen über 10 bis 50 Meilen den wir dann wiederum durch Matrikularbeiträge hätten decken

müssen und, meine Herren, ich möchte gerade den Herren aus Sachsen zu erwägen geben, daß ein Land, wie Sachsen, was auf die Quadratmeile über 9000 Einwohner hat, bei Vertheilung der Matrikularbeiträge nach der Kopfzahl wahrlich nicht gut wegkommt, und daß wir also im Interesse des Landes gar nicht dahin zu wirken haben, so viel wie möglich auf die Matrikularbeiträge zu werfen.

Es blieb also der Regierung weiter nichts übrig, als ein

Kompromiß, eine Vereinigung, und ich kann nur höchst dank⸗

bar anerkennen, wie sehr die Königlich preußische Regierung bei diesen Verhandlungen uns entgegengekommen ist. Ich glaube, das Kompromiß, was Ihnen jetzt vorgelegt wird, dieser Mittel⸗ weg ist ein in allen Theilen sehr werthvoller, ist einer, der auch für uns sehr große Vortheile darbietet. Ich brauche mich darauf nicht näher einzulassen, Ihnen nachzuweisen, welche Vortheile

schon in dem einheitlichen Porto von 1 Sgr. für den 2 No utschen Bund enthalten sind, welchen sehr großen Wert In der Generaldebatte sprachen nach dem Referenten Abg. torddeutsch -. sind, or g h

dieser Satz insbesondere gewähren wird, wenn es, wie ich hoffe, gelingt, auch die süddeutschen Staaten dazu zu bringen,

und wenn dieser Portosatz auch für die europäische Korrespondenz

ch die sächsischen om⸗ 8 Es

und die Korrespondenz nach Amerika u. s. w. zu Grunde gelegt wird.

Das ist freilich richtig, für den inneren Verkehr in Sachsen, für die Korrespondenz auf kleinen Strecken, die sogenannte Familien⸗ Korrespondenz und was in dieser Hinsicht vorgeführt worden ist, wird immer noch eine sehr bedeutende Erhöhung eintreten. Es ist das gewiß aufrichtig zu bedauern; aber ich gestehe offen, daß ich keinen Weg gefunden habe und keinen Weg anzugeben vermag, wie das zu vermeiden ist, ohne sehr bedeutende und große Nachtheile auf der andern Seite herbeizuführen. Ich glaube auch, der Nachtheil wird etwas überschätzt; es ist richtig, für die kleinern Entfernungen wird eine Erhöhung herbeigeführt, allein für alle größern, für alle diejenigen Entfernungen, wo früher das Vereins⸗Porto eintrat, wird eine sehr bedeutende Ermäßigung herbeigeführt auch für die sächsische Korrespondenz. Ich gebe zu, das trifft vielleicht nicht dieselben Personen, es sind vielleicht andere Personen, bei denen die Vereins⸗Korrespondenz überwiege, und andere Personen, die dadurch leiden, daß die interne Korrespondenzauf kurze Strecken erhöht wird, allein bei einer größern Gesetzgebung, meine Herren, ist es doch ganz unmöglich, alles so abzuwägen, daß nicht

einzelne Theile etwas mehr verlieren, andere etwas mehr gewinnen;

unsere Aufgabe mußte hauptsächlich die sein, zu erwägen, ob dasje⸗ nige, was Sachsen künftig an Porto zu leisten hat, durch den gegen⸗ wärtigen Vorschlag ermäßigt oder erhöhet wird, und, meine Herren, ich muß da sagen, zur Vertheidigung des Verfah⸗ rens der sächsischen Regierung und zu gleicher Zeit zur Beseitigung der großen Besorgniß, die man in Sachsen hat: die weit gehende Korrespondenz ist in Sachsen so bedeutend, daß durch diesen gegenwärtig hier vor⸗ liegenden Tarif immer noch auch in Sachsen eine sehr bedeu⸗ tende Ersparniß gemacht wird. Es ist freilich außerordentlich schwer nachzuweisen, welche finanziellen Erfolge eine Verände⸗ rung in den Portosätzen herbeiführen würde; es ist das deshalb sehr schwer, weil man nicht wissen, wenigstens nicht mit Be⸗ stimmtheit voraussagen kann, welchen Einfluß auf die Vermeh⸗ rung oder Verminderung der Korrespondenz die veränderten Sätze herbeiführen werden. Es bleibt daher nur ein einziges Mittel übrig, um sich darüber klar zu machen, welches wohl die finanziellen Resultate für das Land sein würden, wenn man an 'Stelle der jetzigen Einrichtungen neue einführte, und

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