1867 / 266 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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sammtpachtung von 55,000 Thlr. »„ den Pachtschlüssel Strzelno von .. 40,000 Mlyny . 22,000 »„

Licitations⸗ und Pachtbedingungen können in unserer Domainen⸗

auch gegen ß abschriftlich mitgetheilt

Registratur eingesehen, die speziellen Pachtbedingungen

Einziehung der Kopialien durch Postvorschu

werden. Bromberg, den 4. Oktober 186 7.

s Keoönigliche Regierung Abtheilung für

direkte Steuern, Domainen und Forsten. Im Auftrage

Bekanntma ch ungg. zeichnete Haupt⸗Amt in seinem Geschäftslokale

8

Vorbehalt des höheren Zuschlages zum 1.

bei uns zur Sicherung ihres Bieten zugelassen. der Dienststunden in unserer Registratur einzusehen. 8

Potsdam

1“

den 26. Oktober 1867. Kdoöönigliches Haupt⸗Steuer⸗Amt.

achungz

Zum öffentlichen Verkauf der Thorgebäude und eisernen Git

am Anhaltischen Thore steht zum 8 Freitag, den 15. d. M.,

ein neuer Termin an. Taxe und Bedingungen sind täglich in der

Stunden von 9 bis 12 Uhr Vormittags in meinem Geschäftslokal

Köthenerstraße Nr. 32, einzusehen.

2

Königlicher Bau⸗Inspektor.

Am Sonnabend, den 9. d., Vormittags 11 Uhr, soll auf dem Kasernenhofe, Lindenstr. 36a., ein völlig gesundes, gut gebautes, um Kavallerie⸗Dienst nicht geeignetes Pferd (6jährige, braune Stute) ffentlich gegen baare Bezahlung verkauft werden.

Das Kommando des 2. Garde⸗Dragoner⸗Regiments.

[4151] 8 Durch Submission sollen von dem Mindestfordernden 10,000 Centner guter, gesunder, wurm⸗ und geruchfreier Roggen, von welchem der gestrichene hannoversche Himten mindestens 45 Pfd. wiegt, und welche kostenfrei in das Harz⸗Kornmagazin zu Osterode zu liefern sind, angekauft werden.

Die näheren Bedingungen können bei der Unterzeichneten einge⸗ sehen, oder gegen Erstattung der Kosten bezogen werden.

Versiegelte Submissionen sind bis 21. November cr., Vor⸗ mittags 10 Uhr, portofrei mit der Aufschrift: »Submission auf Roggen« einzugeben und sollen dann in Gegenwart der etwa erschie⸗

nenen Submittenten ceröffnet werden.

Zellerfeld, 4. November 1867.

Königlich Preußische Bergfaktorei. Wöltge.

Bekanntmachung.

Die Lieferung von Gußstahl⸗Achsen mit Gußstahl⸗Scheibenrädern, Gußstahl⸗Achswellen, schmiedeeisernen Speichenrädern mit Puddelstahl⸗ und Gußstahl⸗Bandagen, Tragfedern für Personen⸗ und Güterwagen, so wie Spiralfedern für Buffer und Nothketten, soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden.

Die Lieferungsbedingungen nebst Zeichnungen liegen in unserem Central⸗Bürcau zur Einsicht aus, werden auch von dem Vorsteher desselben, Eisenbahn⸗Secretair Meyer, gegen Erstattung der Kopialien in Abschrift mitgetheilt.

Offerten auf diese Lieferung sind verschlossen und mit der Auf⸗ schrift Submission auf Lieferung von Wagenmaterialien bis zu dem auf Montag, den 18. November cr., Vormittags 10 Uhr, in unserm Central⸗Büreau anstehenden Termin, in welchem dieselben in Gegenwart der erschienenen Submittenten werden eröffnet werden, portofrei an uns einzusenden. 1

Münster, den 31. Oktober 1867. W1““

Königliche Direction der Westfälischen Eisenb

Verschiedene Bekanntmachungen.

[4161] Hessische Nordbahn.

In Gemäßheit des §. 30 des Gesellschafts⸗Statuts und des unter dem 18. Februar l. J. von Sr. Majestät dem Könige genehmigten Statutnachtrages werden die Actionaire der Hessischen Nordbahn⸗ Gesellschaft zu der diesjährigen, Sonna bend, den 30. l. Mts., Vormittags 10 Uhr, dahier in dem Haunschi'schen Saale (Stände⸗ platz Nr. 3) stattfindenden ordentlichen bezw. außerordentlichen General⸗ Versammlung hierdurch eingeladen.

Gegenstände der Berathung und Beschlußnahme sind:

1) der Geschäftsbericht für das Jahr 1866, welcher in gedruckten Esgvxemplaren durch den Kanzlei-⸗Vorstand der Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Direction zu Cassel, Herrn Pitsch, gegen Einsendung von 6 Sgr. zu beziehen ist,

der Königlichen Regierung hierselbst wird das unter⸗ die auf der Potsdam⸗ Spandauer Kunststraße belegene Chausseegeld⸗Hebestelle zu Fahrland am Sonnabend, den 16. Novemberecr., Vormittags 10 Uhr, mit Januar k. Js. in Pacht aus⸗ bieten. Nur als dispositionsfähig sich ausweisende Personen, welche vor⸗ her mindestens 130 Thlr. baar oder in annehmbaren Staatspapieren Gebotes niedergelegt haben, werden zum Die Pachtbedingungen sind von heute ab während

Vormittags 10 Uhr,

Berlin, den 6. November 1867. 8

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2) die Wahl zwei Mitgliedern der Deputation und zw Stellvertretern derselben, an Stelle der durch das Loos Aug sccheidenden, 1t 3) die von der Königlichen Direction der Bergisch⸗Märkischen Eis boahn proponirte pachtweise, beziehungsweise käufliche Erwerbun Auflösung der Gesellschaft. Ddie Actionaire, welche der General⸗Versammlung beiwohng wollen, werden unter Bezugnahme auf den abgeänderten §. 33 d. Statuts und die §§. 4 und 5 des neuesten Statutna ihre Actien spätestens bis zum Tage vor der Genera Versammlunw (die Sonntage ausgenommen), Morgens von 8—12 Uhr und Na mittags von 4—6 Uhr, in dem Geschäftslokale der Königlichen Eise bahn⸗Direction dahier, beziehungsweise bis zum 24. lau f. Monatz in dem Büreau des Bankhauses S. Bleichröder in Berlin vorzu zeigen und die darüber auszustellende Bescheinigung, welche zugleit als Einlaßkarte dient, entgegen zu nehmen. Cassel, am 2. November 18567. . Der Vorsitzende der der Hessischen Nordbahn.

andgräflieh hessiseche concessionirte Landesbank In Homburg vor der Höhe, 2 Monat Oktober 1867.

Effekten-Bestand:

a) verschiedene 836. 4.

b) eigene Actien..

e 547,836.

Lombard-Darlehen 58,846. Conto-Corrent-Saldo 444,055. Banknoten-Einlösungsfonds:

a) in baar

b) in Effekten

c) in Wechseln

129,054. 1. 32,748. —.

215,802. 1. 90,029. 8. 19,675.

. 1,467,405. F.

Fl. 1,000,000. 215,000. 203,277. 29

197. 30 48,930. 37. Fl. 1,467,405. 30.

Depositen. Actien-Dividenden-Conto e“ .

Reservefonds-Conto

schlesisch⸗Märkische Eisenbahn.

Vom 1. November d. J. ab wird auf den unserer Verwaltung untergebenen Bahnen für Transporte von Rohzucker und Farin, wem diese Artikel unter Steuervergütung zum Export aus dem Zollver einsgebiete bestimmt sind und in T agenladungen von mindestens

Königliche Niede

100 Centnern zur Beförderung gelangen wFein ermäßigter Spezialtarif eingeführt, welcher auf dem Einheitssate von 2 Pfennigen pro Cent⸗ ner und Meile neben einer Expeditionsgebühr von 6 Centner beruht.

Das Auf⸗ und Abladen ist Sache der Absender und Empfänger Berlin, den 17. Oktober 1867.

fennigen pre

Kdoöönigliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Hannoversche Staatsbahn. oh. Die nachfolgende Bekanntmachung: „Nachdem höhern Orts dam Königlichen Ober Güter⸗Verwalter Mertens die Functionen eines Ober⸗ Güter⸗Verwalters für sämmtliche von uns verwalten Bahnen, mit dem Wohnsitze hierselbst, übertragen worden sind, wolle das betheiligte Pblbertr 1 mit Beschwerden und Angelegenheit der Güterbeförderung, dere mit Fracht⸗Reclamationen, Entschädigungs⸗Ansprüche und Ar⸗ trägen auf Erlaß von Lager⸗ resp. Standgeld, behufs deren boe schleunigter Erledigung, vom 15. d. M. ab nicht direkt an unds⸗ sondern zuächst an den bezeichneten Ober⸗Beamten wenden.

Gegen dessen erstinstanzliche Entscheidung steht der Rekurz an die unterzeichnete Behörde offen. In allen die lokale Ordnung und Beförderung des Güter⸗ Verkehrs betreffenden Angelegenheiten wolle man sich wie seither an die betreffende Königliche Eisenbahn Betriebs⸗Direction wenden. 1“

Hannover, den 4. Mai 1867. ““ Königliche Eisenbahn⸗Direction. gez. Maybach. 1 wird, da dieselbe noch vielfach nicht beachtet ist, mit dem Bemerkan republicirt, daß die Betheiligten es sich selbst werden beizumessen haben wenn durch Umgehung des vorgeschriebenen Instanzenweges Verzöge⸗ rungen in der Erledigung von Beschwerden, Reclamationen ꝛc. der bezeichneten Art herbeigeführt werden. 8 Hannover, den 30. Oktober 1867. b 1““ Königliche Eisenbahn⸗Dire Maybach.

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der Hessischen Rordbahn und -die dadurch bedingte eventuel'

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Alle st⸗Anstatten des In⸗ und 2na eg⸗ nehmen S an, für gerüin die Expedition des Aönigt. Preußischen Sranats-Anzeigers⸗ Jäger⸗Straste Nr. 10. wischen d. Friedrichs- u. Kanonierstr.)

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Berlin, Sonnabend, den 9. November, Abends

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Majestät der König haben Allergnädigst geruht: rneral Major z. D. von Cranach, bisher Com⸗ mandeur der 24. Infanterie⸗Brigade, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und dem pensionirten Einnehmer Neugebauer zu Willenberg im Kreise Ortelsburg den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen; 9.

Den außerordentlichen Professor Dr. G. L. Hahn zu Bres⸗ lau zum ordentlichen Professor in der evangelisch⸗theologischen

1 elbst; sowie Ham e wö. Professor Dr. Kupffer zum seder. lichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität in

ernennen/ und n 83 technischen Mitgliede der Königlichen Eisenbahn⸗

irecti u Saarbrücken, seitherigen Ober⸗Betriebs⸗Inspektor Spfelba0 en, den Charakter als Bau⸗Rath zu verleihen.

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ü A 1s Norddeutschen Das 8. Stück des Bundes⸗Gesetzblattes des Nord⸗ 8, 1 eute ausgegeben wird, enthält unter . Hüh s hwelche buces agecg⸗ Postwesen des Norddeutschen bas Ber h er, Sencswen der Gesetz⸗Sammlung.

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eng;

78 IIt II.

Das 115. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗

ird, enthält unter gegelger 6908 ieeresbenang wegen Häuser des Landtages der Monarchie.

aehe 6904 den Allerhöchsten Erlaß vom 14. Oktober 1867,

betreffend die Verleihung der. 2 reise O 1e nehn ehg HPans st. et über Ohrsleben und Wackers⸗ S ee von Hötensleben über Ohrsle 8558. lche haussarie Neahaldensleben des ö“ Magde burg, nach Hamersleben im Kreise Oschersleben; 9 2. 1867 Nr. 6905 den Alerdöchsten 1 Ckteder ege cdesg g ; LagihS: 8 18 n rre ' 4 etreffe ie Verleihung der fiskalischen g8 Viersdorf, ee etd as vheeSe esse ür den d die Unterhaltung einer Gemeinde⸗Chausse für den Bau und gons Niederdreisbacher Hütte bis über Biersdorf und Niederdreisbacher Hütte bis von Daaden über Bie Bezirksstraße bei 9 grbenern 2 n Heller⸗Bezirksstraße Betzdorf⸗Neunkirchener sogenannten Heller⸗Bezirtsstra 8 vasvör⸗ 8 Kreise Altenkirchen, Regierungsbezirk Coblenz, und .“ 6906 den Allerhöchsten Erlaß vom 14. Sktober 18 betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für n 86 und die Unterhaltung einer Chaussee h“ 8 Herten und Westerholt nach Buer, im Kre e Recklin Hausen, Regierungsbezirk Münster. 88 Berlin, den 9. November 1867. Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sar

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Einberufung der beiden Vom 7. November 1867;

ür Handel, Gewerbe: Arbeiten.

zu Dortmund ist

2 2 1 Ministerium 1 enieur Herrm C u ovember 1867 ein Paten . Haauf eine Vorrichtung zum Auswalzen konisch gffbamges Stücke, wie dieselbe durch Modell, Zeichnung und Be⸗

reibung nachgewiesen ist, 1“; auf füͤnf Fihßre von jenem Tage an gerechnet und für den Um fang des preußischen Staates ertheilt worden.

Dem Ind üter dem 7.

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91101 8380 8 82 Justiz 2 Ministerium. h Nt. 8

Der Kreisrichter Wannowski zu Straßburg U.⸗M. ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Cosel und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Rati⸗

bor mit Anweisung seines Wohnsitzes in Cosel ernannt worden. 21 I11I

Kriegs⸗Ministerium.

dnung, betreffend die evangelischen militair⸗kir Angelegenheiten im XI. Armee⸗Corps.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen: verordnen für den Bereich des XI. Armee⸗Corps was folgt: §. 1. Die evangelische Militair⸗Seelsorge im Bereich des XI. Armee⸗Corps wird nach den Vorschriften der Militair⸗ Kirchenordnung vom 12. Februar 1832 (Gesetz⸗Sammlung 1832. Seite 69 ff.) und nach Maßgabe der hierauf bezüglichen spä⸗ teren Bestimmungen geordnet. Der evangelische Militairgeist⸗ liche in Cassel versieht zugleich die Functionen eines Militair⸗ en 29—e nach §. 9 der Militair⸗Kirchenordnung den Kon⸗ sistorien zustehenden Befugnisse und obliegenden ge⸗ hören bis auf Weiteres zu dem Geschäftskreise des evangelischen Feldprobstes der Armee, welcher insbesondere die ree Versetzung und Entlassung der Divisions⸗ und v es we i⸗ ger mit Genehmigung des Ministers der geistlichen Angelegen. heiten zu bewirken hat, vorbehaltlich jedoch der in dem vorge⸗ dachten Paragraphen den Militair⸗Befehlshabern zugewiesenen ““ Beziehung auf Beichte, Abendmahl, Einsegnung der Kinder und ihre Vorbereitung dazu bedarf es zur Seee tung durch einen andern Geistlichen nach den Vorschriften der Militair⸗Kirchenordnung einer besonderen Erlaubniß von S des Militairgeistlichen nicht, ebensowenig zum Besuch des Gottesdienstes in anderen Kirchen; für Taufen und Trauungen ist ein Erlaubnißschein des zuständigen Mira6,38 derlich, welcher jedoch auf Verlangen unentgeltlich ertheilt verde 3. 1 2 4cie bisherigen Garnison⸗Gemeinden sind aufgehoben. §. 5. In denjenigen Garnisonorten, in denen kein Divi⸗ sions⸗ dget Sör ah e. nce eh e ist, wird die evangelische Militair⸗Seelsorge einem der Ortsgeistlichen durch dessen kirch⸗ liche Bestallungs⸗Behörde im Einverständniß mit dem betreffen⸗ den Militair⸗Befehlshaber und unter Genehmigung des Mi⸗ nisters der geistlichen Angelegenheiten 1““ seine Amtsverrichtungen als Militair⸗ Seelsorger im Ein lang mit den für sein geistliches Hauptamt bestehenden kirchlichen Ord geregelt. v Sed acetb, bieibt in Ansehung seiner geistlichen Amts⸗Ver⸗ richtungen in der Militair⸗Seelsorge seiner ordentlichen ** lichen Aufsichtsbehörde untergeben. Im Uebrigen finden 1 ie Bestimmungen der Militair⸗Kirchen⸗Ordnung über das Unter⸗ ordnungs⸗Verhältniß auf Pr. ee ve esggh.

1 Wilhelm.

ebüggez.) von Roon. von Mühler.

Vorstehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre wird biermit zur Kenntniß der Armee gebracht. Petmnhn

Kriegs⸗Ministerium. Im Auftrage: von Podbielski.

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