1867 / 274 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Berlin, am 19

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November.

Amtlicher Weec

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Geld-Cours.

Wechsel-Course. Br. Gld. Amsterd. 250 Fl. Kurz 143 ½ 142 dito 250 Fl. 2 Mt. 142 ¼ 142 Hamburg. 300 M. Kurz 151 ¼ 151 dito 300 M. 2 Mt. 150 ¼ 156 ¼G

1 L. S. 3 Mt. 6 24 6 23 ½

2 Mt. 81 ½ 81 ¼

8 T. 83 ½ 2 82

Wäühr 150 Fl. Vien, dito 150 Fl. Alugsburg, südd. W. 100 Fl. 2 Mt.

Frhkf. a. M., sücdd. W. 100 Fl. 2 Mt. 8 T.

i.14 Th. F. 100 Thl. 2 Mt. etersburg 1008. R. 3 W. dito 1068. R. 3 Mt. Varschau 908.R. 8 2

83 ½ 82 ½ 56 22 56 24 99 ½ 99 ¾

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93% 91¾ 84 ½ 11¹⅔

Fonds-Course. 2Zf Freiwillige Anleihe 4 ½

97 ½ taats-Anleihe v. 1859ʃ5

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3 Schuldverschreib. der

Staats-Anleihe v. 1859 do. von 1856.. do. do. do. von 1850, 1852 % do. von 1853.. do. von 1862. Staats-Schuld-Sch... Präm.-Anl. v. 1855 à 100 Thlr. Hess. Präm.-Scheine à 40 Thlr.. Kur- und Neumäöärk. Schuldverschr.... Oder-Deichbau-Oblig. Berliner Stadt-Oblig. dito dito dito dito

Berl. Kaufm Pfandbriefe.

Kur- u. Neumärkische do. do.

do. v. 1854, 1855, 1857⁄4 ½ 97

Ostpreussische

Br. 97 97 97 ½ 97 90 ½ 90 ½ 90 ½

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Gld. 97¾ 97¾ 97 97 89 ¾ 89 89 83

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Ostpreussische do. Pommersche... do. * Posensche. do.

do. Sächsische Schlesische.... do. do. neue. Westpreussische do.

do.

Rentenbriefe.

Kur- und Neumärk.. Pommersche... Posensche.. Preussische.. b Rhein. und Westp.. Sächsische Schlesische...

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Preuss. Hyp. Antheil- Certificate (HIübner) 4, 4. Pr. lyp. Actien-Gesell- schaft (Hansemann) Unkündb. Hyp.-Br. der Preuss. Hypt. Act.-Bank (Henckel) 4 ½ Pr. Bank - Antheil- Scheine Bank des Berliner Kassenvereins Danziger Privatbank. Königsb. Privatbank. Magdeburger Privatb. Posener Privatbank.. Pommersch. Rittersch. Privatbank

Friedrichsd'or Go'd-Kronen Goldmünzen à 5 Thlr..

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Zf Eisenbahn-Actlen. Stamm-Actien. Aaehen-Mastrichter..

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30 ½ 29 ½ 130 ¼ 129 ½1 142 141 220 ½1 219 ¾ 1159 ½ 223 ¾ 222 ½⅔ 137 136 ½ 126 125 95 ½ 94 ½ 141 ½ 140 ½1 187¾

Berl.-Petsdam-Magdeb. Berlin-Stettiner Breslau- Schw.-Freib... Brieg-Neisse-. (öin-Mindener Magdeb.-Halberstadt.. do. Lit. B. (St.-Pr.) Magdeburg-Leipziger.. 8 b lit. B. Müöünster-Hammer... Niederschles.-Märk... Niederschles. Zweigb.. Hessische Nordbahn.. Oberschl. Lit. A. u. C. do. Lit. B.

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Berl.-Potsd.-Mgd. Lt. A. 1

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Aachen-Düsseld. I. Em. do. II. Emission-. do. III. Emission. Aachen-Mastriehter... do. II. Emission. Berg.-Märkische I. Ser. do. II. Ser. do. III. S. v. Staat 3 ½ gar.: do. do. Lit. B. do. IV. Serie.. do. V. Serie... do. VI. Serie... do. Düsseld.-Elberf. Pr. do. do. II. Serie. do. Dortm.-Soest. do. do. II. Serie Berlin-Anhalter

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Wo vorstehend kein Zinsfuse angegeben, werden usancemässig 4 pCt. berechnet.

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Berl.-Potsd.-Mgd. Lt. B. do. Lt. C. Berlin-Stettiner I. Serie do. II. Serie do. III. Serie do. IV. Ser. v. Staat gar. do. VI. Ser. do.

Cöln-Crefelder.. Cöln-Mindener I. Em.. do. II. Em.. do. do. de. do. do.

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do. do. do. do. Niederschl. Zweigbahn. Oberschles. Lit. A... do. Lit. B...

III. Serie..

Breslau-Schw.-Freib.

V. Em. Magdeburg-Halberstadt

v. 1865 Wittenberge Magdeburg-Wittenbrge. ärk. Act. J. S. do. II. Serie à 62 ½ Thlr. do. Oblig. I. u. II. Ser.

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II. Serie do. III. Serie... do. IV. Serie....

Wilh. (Cosel-Oderberg)

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Nichtamtliche Notirungen. Esisenbahn-Stamm- Aetien.

Amsterdam -Rotterdam 4 Galiz. (Carl Ludw.) 5 Pöhau-lüttan ““ Ludwigshafen-Bexbach 4 Märkiseh-Posener 4 do. do. Stamm-Prior. 5

Mz.-Ludwgh. Lt. A. u. C. 4 M—lecklenburger. No rdh.-Erfurt St.-Pr. Oester. franz. Staatsbahn HOest. südl. Staatsb. Lomb. Rechte Oder-Ufer-Bahn do. Stamm-Prior.. Russtsche Eisenb.. Westbahn (Böhm.) Wuarschau-Bromberg. Warsch.-Ter. v. St. gar. Warschau-Wien Berlin-Görlitz.. do. Stamm-Prior.. Ostpreuss. Sdb. St. Pr. Prioritäts-Aetien. Belg. 0 bl. J. de l“Est. do. Samb. u. Meuse .. Oester. franz. Staatsbahn

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Oest. frz. Südb. (Lomb.) 6

do. do. neue pro 1875/6 do. do. do. pro 1876/ 6 Moskau-Rjäsan. Riga-Dünaburg

do. neue.. Lemberg-Czernowitz. Morschk.

Jelez-Woronesch. Warsch.-Ter. v. St. gar. Kursk-Kiew v. St. gar. Inländ. Fonds. Berl. Handels-Gesellsch. Disc. Commandit-Anth. Schles. Bank-Verein... Hannoversche Bank Preuss. Hyp. Vers.... Erste Preuss. Hyp.-G. do. Gew. Bk. (Schuster)

Industrie-Actien. Hoerder Hüttenwerk.. e* Fabrik v. Eisenbahnbed. Dessauer Kont. Gas... Fab. f. Holzw. (Neuhaus)

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Berl. PFferdeb.

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Berl. Omnibus-Ges...

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Renaissaneckw.V Ausländ. Fonds.

Bremer Bank..

Darmstädter Bank. Dessauer Credit.

do. Landesbank. Genfer Creditbank

Leipziger Creditbank.. Luxemburger Bank. Meininger Creditbank..

Norddeutsche Bank..

Oesterreich. Credit

Sächsische Bank

Oesterr. Metall.l... do. do. do. do. do.

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Neue Berliner Gas-Ges.

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Braunschweiger Bank.

Coburger Creditbank..

Geraer Bank.. 8“ 2[Gothaer Privatbank ...

Rostocker Bank

Thüring. Bank Weimar. Bank.

Nation.-Anleihe Präm.-Anleihe. n. 100 Fl. Loose Loose (1860).. Loose (1864). Silb.-Anl. (1864)

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Russ. Stiegl. 5. Anl... do. do. 6. Anl... do. v. Rothschild Lst. do. Neue Engl. Anleihe do. Eö“ do. ““ do. Holl.. do. Engl... do. Präm.-Anleihe v. 64 do. do. do. v. 66 do. 9. Anl. (Engl). do. do. (Holl.).. do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A.

do. Part. 500 Fl... do. Liquidat.-Br.. Dessauer Prämien-Anl. Hamb. St.-Präm.-Anl. Neue Bad. do. 35 Fl.

Lübeck. Pr.-Anl. Amerikaber.

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Bayersche Präm.-Anl...

do. neue. Braunschweiger Anleihe Sächsische Anl..

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Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei

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r Wechsel 4 pCt., für Lombard 4 ½ PCt. I“ . Redaction und Rendantur: Schwieger.

(R. v. Decker).

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n, 19. November. Der in der gestrigen Sitzung des Herrenhauses durch den Justiz⸗Minister vorgelegte Gesetz⸗ Entwurf, betreffend die Todes⸗Erklärung von Personen, welche an den in den Jahren 1864 und 1866 geführten Kriegen Theil genommen haben, hat folgenden Wortlaut:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags für den ganzen Umfang Unserer Monarchie mit Einschluß der Jadegebiete über die Todes⸗Erklärung der Personen, welche an den in den Jahren 1864 und 1866 geführten Kriegen Theil genommen haben, was folgt:

§. 1. Diejenigen, welche an einem der von Preußen in den Jahren 1864 und 1866 geführten beiden Kriege Theil genommen haben, können, ohne daß es eines weiteren Zeitablaufs bedarf, für todt erklärt werden, wenn sie in dem betreffenden Kriege vermißt worden sind und seit dem Friedensschluß von ihrem Leben eine Nach⸗ richt nicht eingegangen ist. 8 1

Es macht keinen Unterschied, ob der Vermißte auf Seiten der preußischen Truppen oder auf Seiten der Truppen eines anderen Staats an dem Kriege Theil g: hat. 2

§. 2. Für die Todes⸗Erklärung ist das Gericht zuständig, bei welchem der Vermißte während des Krieges zuletzt seinen allgemeinen Gerichtsstand gehabt hat oder gehabt haben würde, wenn die gegen⸗

wärtige Gerichtsverfassung bereits bestanden hätte. 1 b §. 3. Der Nachweis, daß der Vermißte an dem Kriege Theil enommen hat, daß er in demselben vermißt worden und seit dem

Landtags⸗Angelegenheiten.

Friedensschluß von seinem Leben eine Nachricht nicht eingegangen ist, kann auf jede, nach

den allgemeinen Gesetzen zulässige Art, insbeson⸗ dere aber auch durch schriftliche, auf Grund amtlicher Nachrichten aus⸗ gestellte Zeugnisse einer Militair⸗ oder Civilbehörde geführt werden. §. 4. Hinsichtlich des Beweises, daß seit dem Friedensschluß von dem Leben des Vermißten eine Nachricht nicht eingegangen ist, hat der Extrahent der Todes⸗Erklärung außerdem eidlich zu bekräftigen: daß er von dem Leben des Vermißten keine andern als die angezeigten Nachrichten erhalten habe. 1 §. 5. Auf Grund der geführten Beweise (8§. 3 und 4) hat das Gericht die Todes⸗Erklärung des Vermißten durch Erkenntniß auszu⸗ sprechen, ohne daß es einer öffentlichen Vorladung desselben und son⸗ stiger Förmlichkeiten des Verfahrens bedarf. §. 6. Für das Verfahren einschließlich des Erkenntnisses kommen Gerichtsgebühren und Stempel nicht zum Ansatz. - §. 7. Ist der Vermißte durch Erkenntniß für todt erklärt, so gilt als sein Todestag: 1) wenn er in dem Kriege von 1864 vermißt wor⸗ den ist, der letzte Dezember des Jahres 1864, 8. wenn er in dem Kriege von 1866 vermißt worden ist, der letzte Dezember des Jahres 1866. In dem Erkenntniß, durch welches die Todeserklärung ausge⸗ sprochen wird, ist der als Todestag anzusehende Tag ausdrücklich an⸗ zugeben. 8 1 §. 8. Im Bezirk des Appellationsgerichtshofes zu Cöln wird das die Todeserklärung aussprechende Erkenntniß in öffentlicher Sitzung verkündet. Der Tag der Verkündung wird als der Tag der definiti⸗ ven Einweisung der Erben in den Besitz des Nachlasses des Vermiß⸗ ten angesehen. Der Ehegatte des Vermißten ist befugt, auf Grund des Erkennt⸗ nisses die Trennung der Ehe durch den Beamten des Civilstandes aussprechen zu lassen. 1 . 1 Den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegen nicht allein die zum fechtenden Stande gehörenden Militairpersonen, sondern auch alle diejenigen, welche in einem Amts⸗ oder Dienstverhältniß sich bei 8 8* 8 8

den Truppen befunden haben.

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. 1 5 8 4 8 Kunst⸗ und wissenschaftliche Nachrichten. 8 Die »Militatrischen Blätter« (Berlin, Verlag von F. Schlesier, verantwortlicher Redacteur G. von Glasenapp) haben am 1. Juli d. J. ihren XVIII. Band begonnen, von dem 10 Hefte vorliegen. Außer verschiedenen kriegswissenschaftlichen und kritisch⸗ militairischen Abhandlungen bringt die Zeitschrift Spezialbeiträge . schichte des Feldzugs von 1866 in der Form von Regi⸗

1 Ge mentsgeschichten; so im 2. Heft das 2. Landwehr⸗Husaren⸗Regiment im Feldzuge 1866 vom Oberst z. D. von Glasenapp, im 3. das Neu⸗ märkische Dragoner⸗Regiment Rr. 3 bei Königgrätz, im 4. Thätigkeit des Trains des 1. leichten Feldlazareths 5. Infanterie⸗Division, im 5. das Gefecht des 2. Pommerschen Ulanen⸗Regiments Nr. 9 bei Soor am 10. Juli 1866 und im 9/10. Heft Antheil des Füsilier⸗ Bataillons 55. Infanterie⸗Regiments an den Gefechten bei Kis⸗ singen, Winkels und Nüdlingen am 10. Juli 1866. Unter den historischen Aufsätzen ist die Geschichte des Ordens pour le mérite (im 5. Heft) hervorzuheben. Die Militairischen Blätter folgen auch der Reorganisation der Armee mit Aufmerksamkeit; das 3. Heft theilt die Details der neuen dänischen und das 4. das der neuen schwedischen Heeres⸗Eintheilung und Organisation mit; im 8. Heft ist die neue Bezirkseintheilung der preußischen Landwehr veröffentlicht. Das 2., 8, 9, 10. Heftenthalten ausführliche, durch Kartenskizzen illustrirte Schilderungen vom Kriegstheater in Südamerika (Humaita) und Buchara (Janu⸗

Preußischen Staats⸗ Dienstag, den 19. November

11““

Lursan⸗ „Die Waffenlehre und die Artillerie⸗Wissenschaften sind durch Aufsätze über das Chassepotgewehr im Vergleich mit Dreyse’s Zünd⸗ nadelgewehr (Heft 4), durch Mittheilungen uͤber das Schulzesche Pul⸗ ver (Heft 5), durch eine Abhandlung über die gezogenen Mörser (Heft 9 10), so wie in den kleinen Mittheilungen vertreten, die in jedem Heft dienstliche Anordnungen und andere für Militairs interessante Notizen kurz zusammenfassen. In jedem Heft sind die neuesten Er⸗ scheinungen der militairischen Literatur besprochen, die überdies im 2. Heft für den Zeitraum vom 1. März bis 1. Juli 1867 bibliogra⸗ phisch zusammengestellt sind. Endlich sorgen Grabowskische Soldaten⸗ seine Gespenstergeschichte aus dem Feldzuge 1866, die beiden ragoner) auch für Unterhaltung.

Köln, 16. November. Seit gestern hat man mit Aufstellung

der Bronze⸗Reiterstatue Sr. Majestät des Königs Wilhelm auf dem

w an der Deutzer Seite der stehenden Rheinbrücke hierselbst be⸗

2

Statistische Nachrichten.

Berlin, 19. November. Seitens des Königlichen Ministeriums der Unterrichts⸗Angelegenheiten sind so eben St atistische Nachrichten über das Elementar⸗Schulwesenin Preußen für die Jahre 1862 1864 (Ouarto, 13 ½ Bogen, Preis 1 ½ Thlr.) im Verlage von W. Hertz hierselbst veröffentlicht worden. Dieselben enthalten nach einer einleitenden Uebersicht über die Resultate des Elementar⸗Schul⸗ wesens in der erwähnten Periode die Tabellen über das Schul⸗ wesen der Städte, das Landschulwesen und über beides zusammen E““ und Froßixhen. Außerdem sind diesen 3 Haupttabellen 8 Uebersichtstabellen beigefügt, in welchen die wich⸗ tigsten Faktoren und Resultate für das Gebiet des Elementar⸗Schul⸗ wesens zusammengestellt sind. Diese statistischen Nachrichten sind zunächst bestimmt, von den Schulbehörden zur Vergleichung des Bestehenden, zur Auffindung von Lücken, so wie als Grundlage für fernere stati ische Erhebungen benutzt zu werden; sie werden aber zugleich dazu dienen, um Allen, welche an der Entwickelung des Elementar⸗Schulwesens Theil nehmen, einen Einblick in die gegenwärtigen Verhältnisse und inee Pdafumng der in den letzten drei Jahren erzielten Fortschritte zu gewähren.

»Topographisch⸗statistisches Handbuch des Regie⸗ rungsbezirks Frankfurt a. O. mit einem Anhange. Im Auf. trage der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O. von deren stati⸗ stischem Büreau aus amtlichen Quellen zusammengestellt. Frankfurt a. O. Verlag von Gustav Harnecker u. Co. 1867.⸗

Der Abschluß des vorliegenden Handbuches, dessen Materialien in den Jahren 1861 bis 1865 gesammelt sind, ist, dem Vorwort zu⸗ folge, mit dem Ende des letztgedachten Jahres erfolgt, so daß dasselbe im Allgemeinen die Zustände des Bezirks zur Darstellung bringt, wie sie sich bei Beginn des Jahres 1866 vorfanden. Das Wert beschäf⸗ tigt sich zunächst mit der Lage, den Grenzen und der Größe des Be⸗ irks, geht dann über auf die allgemeine Terrainbildung, die klimatischen Verhältnisse und die allgemeine Bodenbeschaffenheit desselben, beleuchtet die Eindeichungen, Ent⸗ und Bewässerungen, die Communicationsmittel und verbreitet sich endlich über die Bevölkerungsverhältnisse und Erwerbs⸗ Zweige, die Natur⸗Erzeugnisse, Vertheilung des Bodens, Bewirthschaf⸗ tungsweise, den Verkehr mit Grundstücken behufs Verkaufs oder Ver⸗ pachtung, die Kreis⸗Eintheilung, Administration, Justizverwaltung und das Post⸗ und Telegraphenwesen. Hierauf folgen zwei tabellarische Rach⸗ weisungen: a) des Flächeninhalts, der Feuerstellen und der Civil⸗ und Militair⸗Bevölkerung des Bezirks am Schlusse des Jahres 1864, b) der Ge⸗ werbetreibenden, Gewerbeanstalten u. s. w. nach den Gewerbe⸗Tabellen vom 8 1861, und ein Ortschafts⸗Verzeichniß des Regierungs⸗ Bezirks, geordnet nach Kreisen in alphabetischer Folge. Den Schluß bildet, abgesehen von dem alphabetischen Register zu dem Ortschafts⸗ Verzeichniß, ein Anhang, welcher in möglichst erschöpfender Weise eine Personal⸗Statistik der im Bezirke vorhandenen Verwaltungs⸗ Behörden, Aemter und Organe, Deichverbände, Entwässerungs⸗Corpo⸗ rationen, Schul⸗, Straf⸗ und Besserungs⸗, Hebammenlehr⸗, Irrenheil und Verpflegungs⸗Anstalten enthäalt.

Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten.

n dem Zeitraum vom 16. bis ult. Oktober 1867 wurden 92

Steinkohlen, Braunkohlen und Coaks.

Tonnen. 29,531 132,720¼

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Transport⸗ . 8 weise.

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aus Berlin

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Eisenbahnen Summa