1867 / 277 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

die Gerichtsordnung und die Konkursordnung, zurückgezogen worden, weil die Verfassung des Norddeutschen Bundes den

Erlaß gemeinsamer Gesetze auf diesen Gebieten in Aussicht stellt

und der Bundesrath bereits einleitende Schritte dazu gethan hat. V 66 en v. greß in einer Denkschrift aufzufordern, den Zoll auf Baum⸗

Bayern. München, 21. November. (W. T. B.) In

der diplomatischen Vertretung Bayerns werden folgende Per⸗ b sonal⸗Veränderungen eintreten: Freiherr Pergler von Per⸗

glas, bisher in Petersburg, geht nach Berlin; Graf von

Honnpesch, bisher in Florenz, nach London; Graf von Quadt⸗

Wykradt, bisher in Braunschweig, nach Paris; Graf von Paumgarten⸗

6 . 1 Gesandtschaft in London, nach Florenz; Graf von Reigers⸗

berg, bisher in Stuttgart, nach Brüssel; von Gasser, bisher

Legations⸗Rath bei der Gesandtschaft in Berlin, nach Stutt⸗

gart, von Sigmund, bisher Ministerial⸗Rath im Ministerium es Aeußern, nach om.

Oesterreich. Wien, 21. November.

Kabel ein Telegramm vom Kaiserlichen Konsulate in der Ha⸗ vannah, datirt 19. November, erhalten, welches meldet, daß Viceadmiral Tegethoff am 12. d. mit der Leiche des Kaisers Maximilian abgereist ist. fremden Gefangenen sind frei. Pesth, 20. November. (Wien. Abp.) Laut amtlicher Kundmachung ist eine aus Delegirten der betreffenden Mi—⸗ nisterien und gewesenen Honved⸗Offizieren bestehende Kommission mit der Verwendung der Honved⸗Unterstützungsgelder betraut. Dieselbe wird nach Beendigung der Vorberathungen ihre Wirksamkeit beginnen und werden die Berichte darüber veröffentlicht werden. Fiume, 21. November. (W. T. B.)

ausgefallen, welche für den Ausgleich mit Ungarn wirkt.

Niederlande. Aus dem Haag, 19. November. (Köln. Ztg.) Baron Beaulieu hat der niederländischen Regierung nach amtlichen Berichten Mittheilungen über die Resultate der Abdämmung der Oster⸗Schelde in Bezug auf die Verbesserung des Fahrwassers gemacht. In der Schelde hat sich in der Nähe von Bath eine Strömung gebildet, welche auf die Schiffbarkeit des Stromes eine günstige Einwirkung ausüben wird, wenn die Herstellung von Werken erfolgt, um die Strömung zu befördern und die Versandung des Flußbettes an verschiedenen Stellen dadurch zu verhindern. Die diesseitige Regierung hat von dieser Benach⸗

richtigung mit Befriedigung Kenntniß genommen und sich so⸗

gleich bereit erklärt, das Sachverhältniß von Fachmännern untersuchen und prüfen zu lassen, um über die etwa herzustel⸗ lenden Wasserbauten dann Beschluß zu fassen.

Brüssel, 20. November. Repräsentanten hat heute das Gesetz angenommen, wodurch der Handel und die Fabrication in Edelmetallen von der bisherigen

staatlichen Kontrole befreit wird. Ein Antrag, die Einführung dieses Gesetzes bis zum 1. Januar 1870 hinauszuschieben, wurde

verworfen, und das Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1869 in

Die Sectionen der Kammer beschäftigen sich mit dem vielen Wider⸗

Kraft. Reorganisations⸗Projekt für die Armee, wel spruch findet.

8

Großbritaunien und Irland. Londo ber. (W. T. B.) Aus New⸗York wird pr. antl. Kabel ge⸗ meldet: Dem Vice⸗Admiral Tegethoff ist die Leiche Maximilians ausgeliefert worden. Ueber Havanna wird von der Insel Domingo berichtet, daß der Orkan daselbst große Verwüstungen angerichtet hat. Viele Menschenleben sind zu beklagen und zahlreiche Schiffe beschädigt worden.

b Wie die »Englische Korrespondenz« mittheilt, ist der in Manchester zum Tode verurtheilte Fenier Shore begnadigt

Der Hof bleibt noch bis zum 20. Dezember in St. Cloud und wird dann in die Tuilerieen überziehen.

Florenz, 21. November. „»Opinione« spricht im Hinblick auf die bevorstehende Parla⸗ mentssession den Wunsch aus, das Parlament moͤge in seinen Diskussionen der Nothwendigkeit eingedenk sein, die politische

Frankreich. Paris, 20. November.

Italien. (W. T. B.) Die

Lage nicht noch mehr zu erschweren. Dasselbe Blatt fordert das Ministerium auf, sein Möglichstes zu thun, um die rö⸗ mische Regierung von der in Erwägung genommenen Absetzung der bei den letzten kriegerischen Ereignissen kompromittirten Beamten zurückzubringen.

Nußland und Polen. Riga, 16. November. (St. Pe⸗ tersb. Ztg.) Heute Mittag wurde der außerordentliche Liv⸗ b 9

ländische Landtag eröffnet. 111“

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*

Fra uenstein, bisher Legations⸗Rath bei der

(W. T. B.) Die »Wiener Abendpost« meldet: Frhr. v. Beust hat pr. atlant. Y

Prinz Salm und alle übrigen

Die Wahlen für den kroatischen Landtag sind entschieden zu Gunsten der Partei

Die Kammer der

N. Rovem⸗

Roma« Neuem in Anscheine

Angriffe auf diesseitige Ortschaften ausgeführt. Eine Schaar

1 8 Ame New⸗York, 9. November.

Die Convention von Alabama hat beschlossen, den Kon⸗

wolle abzuschaffen. - Mexiko hat einen Commissair nach Washington geschickt, um daselbst eine Anleihe von 12 Millionen zu negociiren.

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Telegraphische Depeschen aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau. 1 Dresden, Freitag, 22. November, Morgens. Der Ab⸗ geordnetenkammer ist der Bericht der Finanz⸗Deputation über den Abschnitt des Budgets, welcher das Departement des Aeußern umfaßt, vorgelegt worden. Gefordert sind im Ganzen 77,000

Thaler (ca. 22,000 Thlr. weniger als früher), davon 46,167 Thlr.

(10,833 Thlr. weniger) für die diplomatische Vertretung Sach⸗ sens an fremden Höfen. Die Deputation erkennt an daß die Aufhebung der noch bestehenden Gesandtschaftsposten zur Zeit nicht opportun wäre, und beantragt, die Regierungsforderung zu bewilligen.

Karlsruhe, Freitag, 22. November, Vormittags. Die

Kammer der Abgeordneten genehmigte in ihrer heutigen Sitzung

das neue. Wehrgesetz wesentlich in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung mit allen gegen 2 Stimmen, welche von den Abgeordneten Moll und Kaiser abgegeben wurden.

Wien, Freitag, 22. November, Morgens. Mehrere Mor⸗ genblätter melden, die Regierung beabsichtige, im Hinblick auf die im Herrenhause bevorstehenden Verhandlungen über die

neuen Verfassungsgesetze, mehrere Ernennungen für das Herren⸗

haus vorzunehmen. Die »Wiener Zeitung« veröffentlicht im amtlichen Theile das Gesetz vom 10. November, betreffend die am Heeresergän⸗

zungsgesetz vom 29. September 1858 vorgenommenen Aende⸗

Paris, Freitag, 22. November, Morgens. Der »Moni⸗ teur« schreibt in seinem Bülletin: Die neuesten aus Italien eingetroffenen Nachrichten melden die Wiederherstellung der Ruhe in denjenigen Städten, in welchen sich vor kurzer Zeit bedauerliche Demonstrationen kundgegeben hatten. Der ver⸗

ständige Sinn der Bevölkerungen und die feste Haltung der Nationalgarden haben die Anstifter de I“

Unordnungen ent⸗

Flor

en Gebiet neuer⸗

Man hat Garibaldi den Vorschlag gemacht, sich nach

Amerika zu begeben; die Antwort des Generals ist noch un— bekannt.

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Florenz, Freitag, 22. November, Vormittags. Die

»Opinione« versichert, daß das in Mittelitalien zusammenge⸗ zogene Observationscorps demnächst nicht aufgelöst solle. Die römische Regierung hat den Leichnam des Depu⸗ tirten Henri Cairoli, welcher bei einem Angriff auf Rom ge⸗ tödtet war, seinen Angehörigen ausgeliefert. Es wird ver⸗ sichert, daß das Ministerium einen Kandidaten für das Präsidium der Deputirtenkammer vorzuschlagen, verzichten werde.

werden

auf das ihm zustehende Recht,

Rom, Donnerstag, 21. November. Das »Giornale di meldet: Zahlreiche Garibaldianer zeigen sich von

der Nähe der Grenzen; dieselben sind dem nach ohne Waffen, haben aber bereits wieder

V Die Botschaft des Präsidenten und die Berichte des Kabinets werden dem Kongresse im Monat Dezember zugestellt werden.

verschwunden war

enz, Donnerstag, 21. November, Abends. Lamar⸗ mora ist aus Paris hierher zurückgekehrt. Es wird versichert, daß trotz der Versprechungen der fran⸗ zösischen Regierung, die Occupationstruppen in Civitavecchia zu konzentriren, die französische Armee außer den bisher inne⸗ gehabten noch mehrere andere Plätze im römis dings besetzt habe.

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von 50 Mann drang am 12. d. M. in den Flecken Cer⸗

vara ein und führte drei der dortigen Einwohner mit sich fort,

indem sie für dieselben ein Lösegeld von 8000 römischen Tha⸗ lern forderte. Eine andere Bande griff am 14. d. M. die Ort⸗ schaft Castiglione an, beseitigte daselbst die päpstlichen Farben und verübte außerdem noch zahlreiche Exzesse. Diese Vorgänge haben dem Brigantenwesen, welches in der letzten Zeit ganz

*

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Bukarest, Donnerstag, 21. November, Nachmitt. Die

Deputirtenwahlen finden vom 12. bis 16. Dezember, die Wah⸗

len zum Senat vom 18. bis 22. Dezember statt. Ein Mini⸗ sterial⸗Erlaß schärft den Präfekten ein, sich aller Einmischung in die Wahlen zu enthalten.

St. Petersburg, Donnerstag, 21. November, Abends. Gegenüber der heftigen Polemik, zu welcher die Einführung der russischen Sprache in den Ostsee⸗Provinzen in der ausländischen und russischen Presse Anlaß gegeben, findet sich die offiziöse »Nordische Post« zu folgender Erklärung veranlaßt: Die Maß⸗ regeln, welche die Regierung in Betreff der Einführung der russischen Sprache in den Ostsee⸗Provinzen getroffen habe, ver⸗ ändern an den dortigen Verhältnissen nichts. Die Lokal⸗ Gesetzgebung enthalte sich nach wie vor jeder Bedrückung der nichtrussischen Bevölkerung. Die Regierung behandele dasjenige, was in Folge historischer Bedingungen sowie der bürger⸗ lichen und gesellschaftlichen Bildung dieser Bevölkerung theuer sei, keineswegs mit Nichtachtung. Sie erstrebe nicht eine er— zwungene Verwischung aller Nüancen und eine Unterschiedslose Vernichtung aller Besonderheiten dieses Landestheils. Die Regierung schütze vielmehr das gesetzlich anerkannte Recht der verschiedenen Konfessionen; sie gewähre dem Gebrauch der deutschen Sprache wie demjenigen anderer Volksidiome freien Spielraum. Die Regierung verlange von den Ostseeprovinzen so⸗ wohl wie von den übrigen Theilen des Reiches eine bedin⸗ gungslose Unterwerfung unter die allgemeinen Prinzipien der

taatseinheit. Gleichzeitig lasse sie aber die bestehende Lokal⸗ gesetzgebung vollständig in Kraft, sie entwickele die Bodenver⸗

hältnisse und befördere dadurch geordnetere Zustände der länd⸗

lichen Bevölkerung, worin die wirklichen Grundlagen für die Wah⸗ rung der besondern Eigenthümlichkeiten bestehen. Auch bei der Ein⸗ führung gerichtlicher Reformen in den Ostseeprovinzen berücksich⸗ tige die Regierung prinzipiell die Besonderheiten derselben. Die Ver⸗ breitung der russischen Sprache in den Ostseeprovinzen werde durch das Bedürfniß derselben hervorgerufen, sowie ferner durch die Solidarität dieser Provinzen mit den im Innern des Rei⸗ ches belegenen Bezirken in Betreff der politischen und kommer⸗ ziellen Interessen, endlich aber durch die mehr und mehr an⸗ wachsende russische Bevölkerung daselbst. Die längst empfundene

Unbequemlichkeit, die Geschäfte bei den Behörden vorzugsweise

in deutscher Sprache zu führen, begründe eine pflichtgemäße

Stockholm, Donnerstag, 21. November, Abends. Der König hat heute zum ersten Male nach seiner Krankheit das Zimmer verlassen und machte eine halbstündige Schlittenfahrt.

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98 Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 22. November. Der in der gestrigen Sitzung des Abgeordneten hauses durch den Finanzminister vor⸗ gelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Staatshaushalts⸗Etats für 1868, hat folgenden Wortlaut

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛzc., vaordheh mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie,

as folgt:

§. 1. Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Staatshaushalts⸗ Etat für das Jahr 1868 wird: in Einnahme auf 159,861,879 Thaler und in Ausgabe auf 159,861,879 Thaler, nämlich auf 153,760,879

haler an fortdauernden, und auf 6,101,000 Thaler an einmaligen und außerordentlichen Ausgaben festgestellt. .

. An Stelle der im Laufe des Jahres 1867 ausgegebenen Schatzanweisungen im Belrage von Zehn Millionen Thaler können im Jahre 1868 neue verzinsliche Schatzanweisungen, längstens auf ein

ahr lautend, in gleichem Betrage ausgegeben werden.

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eder neue Nahrung gegeben.

willigten

§. 3. Auf die neu auszugebenden Schatzanweisungen finden die Bestimmungen in den §§. 4 und 6 des Gesetzes vom 28. Septembe 1866 (Gesetz⸗Sammlung Seite 607) Anwendung. Der Finanz⸗Minister ist mit der Ausführung dieses Gesetzes

Urkundlich unter Unserer gedrucktem Königlichen Süstegkh,.F 11“

Motive zu dem Gesetz⸗Entwurf, fend die Fest Herzvs des Staatshaushalts⸗Etats läeflen Jaher 1666 b Im §. 3 des Gesetzes vom 28. September 1866, betreffend den

außerordentlichen Geldbedarf der Militair⸗ und Marine⸗Verwaltung

und die Dotirung des Staatsschatzes (Gesetz⸗Samml. S. 607) ist nach⸗ gelassen worden, daß zur Aufbringung des nach diesem Gesetze 2₰

Kredits von 60 Millionen Thaler bis zur ganzen

Höhe desselben verzinsliche Schatz ⸗Anweisungen, längstens

auf ein Jahr lautend, ausgegeben werden können, und im §. 4 ist die

Bestimmung darü ber ob und in welchem Betrage neue Schatz⸗An-⸗ weisungen an Stelle der eingelösten ausgegeben werden dürfen, dem Staatshaushalts⸗Gesetze vorbehalten worden.

Von dem vorerwähnten Kredite ist auf Grund des allegirten 1aa der -8e 18 Fnde, Thaler in einer verzinslichen Staats⸗Anleihe verbrieft. (Allerhöchste Ordre vom 81 heelich Ges⸗E. &. 406) 1 höchste Ordre vom 31. März 1867.

Von der Ermächtigung zur Ausgabe von Schatz⸗Anweisungen ist dagegen nur in so weit Gebrauch gemacht worden, daß in Gemäßheit der Allerhöchsten Ordre vom 31. Mai 1867 (Ges⸗S. S. 1070) 5 Mil⸗ lionen Thaler Schatz⸗Anweisungen auf 9 Monate, vom 1. Juni 1867 bis 1. März 1868 lautend und zu 4 pCt. verzinslich, und in Gemäß⸗ heit der Allerhöchsten Ordre vom 5. August 1867 (Ges.⸗S. S. 1471) weitere 5 Millionen Thaler ebenfalls auf 9 Monate, vom 15. August 1867 bis 15. Mai 1868 lautend und zu gleichem Zinsfuße ausgegeben vorden sind. Der Kredit von 60 Millionen Thalern ist demnach nur bis auf Höhe von 40 Millionen Thalern benutzt.

Zur Einlösung der 10 Millionen Schatz⸗Anweisungen sind in den baaren und Effekten⸗ Beständen, welche nach §. 2 des im Eingange erwähnten Gesetzes zur Disposition gestellt worden, die erforderlichen Mittel nicht vorhanden, wie in dem nach §. 7 dieses Gesetzes zu er⸗ stattenden Rechenschafts⸗Berichte näher dargelegt werden wird.

Es wird sich daher empfehlen, im nächsten Jahre von Neuem 10 Millionen Thaler in verzinslichen Schatz⸗Anwäfuͤngen auszugeben, wozu nach §. 2 des vorliegenden Gesetzes die Ermächtigung ertheilt werden soll.

Die Zinsen, sowohl der ausgegebenen, als der im nächsten Jahre zu emittirenden Schatz⸗Anweisungen sind im Etat für die Staats⸗ schulden⸗Verwaltung mit dem Betrage von 400,000 Thaler vorgesehen. Im §. 3 des Gesetz⸗Entwurfs ist vorgeschrieben, daß dieselben Be⸗ stimmungen, welche im Gesetze vom 28. September 1866 für die Aus⸗ gabe ꝛc. von Schatz⸗Anweisungen gegeben sind, auch auf die neuen Schatz⸗Anweisungen Anwendung finden sollen.

Die übrigen Paragraphen des Gesetzes bedürfen keiner näheren Motivirung.

In der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses erläuterte der Finanzminister Freiherr v. d. Heydt den vorgelegten Gesetzentwurf, betreffend die Feststellun g des Staatshaushalts für das Jahr 1868, durch fol⸗ gende Rede:

Ich habe dem hohen Hause im Allerhöchsten Auftrage den Entwurf, betreffend die Feststellung des Staats aushalts für das Jahr 1868, vorzulegen. Der Etat ergiebt, daß in den einzelnen Titeln auf zahlreiche neue Bedürfnisse Bedacht genommen ist, daß die da⸗ durch entstehenden Mehrausgaben mit Vorsicht ermittelt sind und in den Mehr⸗Einnahmen ihre Deckung gefunden haben und daß dennoch das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben erhalten wor den ist. Der Etat hat gegen die vorhergehenden Etats eine bedeutende Abweichung, die sich daraus ergiebt, daß zunächst die sehr beträchtlichen Einnahmen und Ausgaben, die der Bundesverfassung gemäß an den Rorddeutschen Bund übergegangen sind, auszuscheiden waren, da sodann diejenigen Einnahmen und Ausgaben der neuen Landestheile die für das Jahr 1867 in den durch die Gesetzsammlung verkündigte Etats nachgewiesen sind, in diesem Etat zu verschmelzen waren mit der Einnahmen und Ausgaben der alten Landestheile. Es stellt sich der Etat für 1868 in Einnahmen und Ausgaben um etwa 50 Millionen geringer als der Voranschlag für 1867. Für die alten Landestheile beträgt derselbe in Einnahmen 122,020,000 Thlr., die Ausgaben dageger 120,400,000, es ergiebt sich für diese damit ein Ueberschuß von 1,620,000 Thaler. Für die neuen Landestheile beläuft sich für 1868 die Ein⸗ nahme auf 37830,000 Thlr., die Ausgabe auf 39,450,000 Thlr. Es ist daher ein Zuschuß erforderlich von 1,620,000 Thlr., welcher durch den Ueberschuß der alten Landestheile gedeckt wird. Was die Ab änderung der einzelnen Positionen betrifft, so ist zunächst zu erwähnen, daß auf den Norddeutschen Bund übergegangen sind und daher vom alten Etat in Abzug gebracht an Ein- nahmen 62,173,000 Thlr., an Ausgaben dagegen 80,450,000 Thlr. Es hat mithin die preußische Staatskasse erspart 18,280,000 Thlr.; dagegen sind von Preußen an den Bund zu zahlen an Matrikular⸗ beiträgen 16,873,000 Thlr., Aversa für Zolleinnahmen und Verbrauchs⸗ Steuern 156,000 Thlr., zusammen 17,029,000 Thlr. Der Etat ergiebt eine Mehreinnahme von 4/,738,000 Thlr., davon fallen unter 8 Anderem auf die Domainen 122,000 Thlr., auf die Forsten 220,000 Thlr., auf die direkten Steuern hauptsächlich in den neuen Landestheilen 2,015,000 Thlr., auf die indirekten Steuern 406,000 Thlr., Mehreinnahme aus dem Erlös der Salzbestände

1/780,000, Gewinn des Seehandlungs⸗Instituts 100,000 Thlr., auf die