1867 / 284 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Schwelle zu enthalten und können die allgemeinen Bedingungen für die Lieferung der Schwellen bei unseren Bahnverwaltungen zu Heidel⸗ in Empfang genom⸗

berg, Darmstadt und Frankfurt eingesehen resp. men werden, soweit der Vorrath es erlaubt.

Die Eröffnung der Angebote, welche mit der 16 6n. »Schwel⸗

franco einher einzusenden sind, wird Vormittags 10 Uhr, dahier stattfinden und können später einlaufende keine Berücksichtigung

lenlieferung betreffend⸗ Freitag, den 20. Dezember 1867,

finden. . Darmstadt, den 23. November 18657. ““ Direction der Main⸗Neckar⸗Eisenbahn. 14388] Die

Submission. erforderlichen ca. 4000 Stück mit Zinkchlorid oder Theeröl präparirte kieferne 8 Submission vergeben werden.

8 Die näheren Lieferungs⸗Bedingungen können auf dem Büreau des Telegraphen⸗Bau⸗Inspektors Ziemann, Cäcilienstraße Nr. 4, eingesehen oder auf portofreie Anfrage uͤbersandt werden.

Lieferungstüchtige Unternehmer werden hiermit aufgefordert, ihre Angebote bis zum 4. Januar 1868, Vormittags 10 Uhr, frankirt, versiegelt und mit der Aufschrift »Submission auf Telegraphenstangen⸗« versezen bei dem Unterzeichneten abzugeben.

Die Eröffnung der eingegangenen Angebote, welche sämmtlich bis zum 16. Januar verbindlich bleiben, erfolgt in dem 1ee;

Termine im Beisein der etwa erschienenen Submittenten. Die Aus⸗ wahl unter den Submittenten bleibt vorbehalten. Spätere Angebote bleiben unberücksichtigt. u Z1“ Cöln, den 25. November 1867. 1““ Der Köͤnigliche Ober⸗Telegraphen⸗Inspektor. 88 EB Richter. 88

Veeloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. v“ von öffentlichen nicen. 811““ 8.n 8 Bekanntmachung, bbetreffend die Ausloosung Hohenzollernscher Rentenbriefe. Bei der am 16. d. Mts. stattgehabten Ausloosung Hohenzollern⸗ e esseenbeiefe zum 1. April 1868 sind folgende Nummern gezogen worden: 1) Lit. A. à 500 Fl. 32 Stück Nr. 91. 356. 804. 1570. 1648. 1800. 2030. 2947. 2949. 3310. 3351. 3361. 3380. 3567. 3767. 4086. 4268. 4271. 5143. 5340. 5478. 6279. 6476. 6587. 6916. 6937. 7144. 7314. 8421. 8498. 8592. 8821. 2) Lit. B. à 100 Fl. 7 Stück Nr. 155. 184. 237. 509. 512. 636. 1314. 3) Lit. C. à 25 Fl. 3 Stück Nr. 150. 289. 894. . Die vorgedachten Rentenbriefe werden den Inhabern zum 1. April 1868 hierdurch mit der Aufforderung gekündigt, den Kapital⸗Betrag derselben von dem genannten Tage ab gegen Quittung und Rückgabe der Rentenbriefe in kursfähigem Zustande also, wenn dieselben ußer Kurs gesetzt waren, nach vorheriger Wieder⸗Inkurs⸗ etzung bei unserer Landeskasse hier in Empfang zu nehmen. Mit dem 1. April 1868 hört die weitere Neraseaa⸗ der ausge⸗ oosten Rentenbriefe auf und es müssen mit denselben daher die nicht mehr fällig werdenden Zinscoupons Serie I. Nr. 15 und 16 unent⸗

pro 1868 im Bezirk der hiesigen Ober⸗Telegraphen⸗Inspection f k creosothaltigem Telegraphenstangen sollen im Wege der

1“

geltlich zurückgeliefert werden, widrigenfalls der Betrag der etwa fehl den Coupons vom Kapitale zurückbehalten würde. 9 Die Einlösung der Rentenbriefe kann auch vermittelst d frankirter Einsendung durch die Post an die Landeska⸗ hier erfolgen und es ist in diesem Falle eine von dem Inhaber afs zustellende, über den Empfang der Valuta (welche mit Zahlen us. Buchstaben auszudrücken) lautende Quittung beizufügen. un Die Uebersendung des Kapitals erfolgt dann ebenfalls durch Post auf Gefahr und Kosten des Empfaͤngers. N Sigmaringen, den 19. November 1867. IE“

[2712 ⁄½ Oeffentliche Bekanntmachung. Bei der in der heutigen Vorstandssitzung erfolgten Ausloosun der von dem Verbande zur Regulirung der oberen Unstrut von Mühl. hüehe bis Merxleben im Jahre 1868 einzulösenden, auf Grund deh Allerhöchsten vom 14. Juni 1865 (Gesetz⸗Sammum pro 1865, Seite 787) ausgegebenen Sbligationen (2. Emission) zum Betrage von w sind folgende Nummern von Littr. B. à 100 Thaler h een. Nr. 106. 113. 148 und 2a121l1l1 *

11““ u“ ½

gezogen worden. . I11“ „Diese Obligationen werden den Besitzern mit der Aufforderum gekündigt, den darin verschriebenen Kapitalbetrag vom 1. Januar 18 ab bei der Verbandskasse (im Rathhause) hierselbst gegen Rückgabe dar Schuldverschreibungen mit den dazu gehoͤrigen, nach dem 1. Janua

1868 fälligen Zins⸗Coupons und Talons baar in Empfang zu nehmen

Der Geldbetrag der etwa fehlenden unentgeldlich mit abzuliefern. den e Ebnh he wird von dem zu zahlenden Kapitale zurüuck ehalten.

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Ja nach dem Rückzahlungs⸗Termine nicht abgehoben worden 6 beca zu Gunsten des Verbandes.

Mühlhausen in Thür., den 2. Juli 1867.

Der Vorstand des Verbandes zur Regulirung der oberen Unstrut pfon Mühlhausen bis Merxleben.

812* Verschiedene Bekanntmachungen.

Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Pflaumenmuß wird auf den unserer Verwaltung untergebenen Eisenbahnen fortan zum Frachtsatz der ermäßigten Tarifkasse A. be⸗ Königliche Direction der Niederschlesisch Märkischen Eisenbahn. [4390] Neiße⸗Brieger Eisenbahn. Am 15. Januar 1868 tritt auf unserer Bahn ein neuer Tarif in Kraft, welcher vielfache wesentliche Ermäßigungen enthält. Exemplare dieses Tarifs sind vom 1. Januar 1868 ab zum Preise hon 2 Sgr. pro Stück bei unseren Güter⸗E peditionen käuflich zu a en. ö1I11“ EE1“ Breslau, den 27. November 1867. 8 G Direktorium.

[4393]

Ertel. Haber. Neichenbach. Fromberg.

18116 Nicht eingezahltes Grundkapital, wofür die Actionaire wechselmässig verpflichtet sind. . Betrag einer zurückgenommenen Gesellschafts-Actie... Vorräthige Hypotheken-Anleihe-Scheine Lit. A. u. B.. Baare Casse und Guthaben bei Bankiers 88 Effekten nach Cours vom 31. Dezemher 1866 Wechsel 8 Lombard -Darlehne auf Effekten und Hypotheken..... Erworbene Hypotheken,. 1A““ fegesgBe827 Be es 3e sged,z Pe Berechnete Linsen auf Gesellschaftswerthe und schüsse auf versicherte Zinsen Naturalvorräthe bei drei Grundstücken Organisationskosten nach Abschreibung von 10 pCt.... 13,500 Einrichtungskosten der Tilgungskasse nach schreibun 8 311 Rückstände bei den Tilgungsgenossen 404 Mobiliar und Geräthschaften nach Abschreibung von 10 pCt. rund Vorrath an Stempelpapier 2. Guthaben bei den Agenten und Unmittelb bei Versicherten. Diverse andere Debitoren Vorschüsse auf Gerichts-, Prozess- und Sequestrations- kosten nach Abzug von 111 Thlr. 12 Ngr. 5 Pf. Abschreibung Gehaltsvorschüsse an Bureau-

399,600 500 161,700 6;586 37,546 ¹ 14,263 12,664 351,526 78,363

11,705 4,550

Zweifelhafte F rderungen 25 pCt Cautionen ...

1,322 23 17,000

222e2ee- 2„„

Passiva.

Betriebs- resp. Garantiefond Reserven

1,006,211

8,359 26,500 321 16,239 19,683]

Dv de auf 1862, 1863 und 1864 Diverse Buchschulden und Guthaben der Tilgungskasse

Anvertraute Capitalien zur hypothekarischen Anlegung. Cautionhn 11“ 725 Brutto-Ueberschuss ..

-229090020b 25b0b0b—2b—e

ö1“ mar 2ab1⸗: 1111414““

8 8 . 78 ch 8 8 8 4 6n Feea. ℳ, nIII2. I2 e12 1 %

1,128975725]

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Dresden, am 31. Dezember 1866.

b der Sächsischen

Das Direktorium e Hypotheken-Versicherungs-Gesellschaf

1,148,97

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Alle post-Anstatten des In- und Auslandes nehmen vF an, für Herlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers: Jäger⸗Straßte Nr. 10. (zwischen d. Friedrichs- u. Kanonierstr.)

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82

Berlin, Sonnabend, den 30. November, Abends

ge. Mafestat der Koöͤnig haben Aleergnadigst gerubt: Folgenden bei dem Finanz⸗Ministerium ngesteten Beam⸗ ten und zwar dem Vorsteher des Central⸗Bureaus, Rechnungs⸗

Rath Bergner, den Charakter als Geheimer Rechnungs⸗Rath,

den Geheimen expedirenden Secretairen und Kalkulatoren Appelt und Schneider, sowie dem Geheimen Kalkulator Behm den Charakter als Rechnungs⸗Rath und den Geheimen Registratoren Mäntell und Nitschke den Charakter als Kanzlei⸗Rath/ ferner

Dem Sanitäts⸗Rath Dr. Lange in Emden den Charakter als Geheimen Sanitäts⸗Rath / sowie .

Dem pensionirten städtischen Rendanten, Lieutenant a. D. Schoene zu Berlin, den Charakter als Rechnungs⸗Rath; und

Dem Glasermeister und Fabrikbesitzer Carl Ferdinand Heckert hierselbst das Prädikat eines ranten zu verleihen.

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Bestätigungs⸗Urkunde, betreffend den Vierten Nachtrag zumm

Statut der Neisse⸗Brieger Eisenbahn⸗Gesellschaft. Vom 9. November 1867. ir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachden 29 Nei e⸗Brieger Eisenbahn⸗Gesellschaft in der General⸗ Versammlung ihrer Actionaire vom 24. Juni 1867 die in dem an⸗ liegenden (a) Nachtrage zu ihrem unterm 13. März 1846 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 129) landesherrlich bestätigten Statut enthaltenen Aenderungen, beziehungsweise Ergänzungen desselben beschlossen hat, wollen Wir diesen Beschlüssen Unsere Genehmigung hierdurch ertheilen. bece gegenwärtige Urkunde ist nebst dem Statut⸗Nachtrage durch die Gesetz⸗Sammlung zu veröffentlicen.. . Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. 8 8 Gegeben Berlin, den 9. November 1867.

(L. S.)

Wilhelm.

9. E Vierter Nachtrag zum Statut der Neisse⸗Brieger Eisenbahn⸗Gesellschaft. §. 1. Der Gesellschaftsfonds wird um die Summe von zweimal⸗ Hundertfünfzig Tausend Thalern vermehrt, die zur Verbesserung und Vervollständigung der Bahnanlagen, sowie zur Vermehrung der Be⸗ triebsmittel verwendet werden sollen. 8— 1 8 Die Aufbringung der vorstehend gedachten Summe erfolgt durch Creirung von 4½ͥprozentigen Prioritäts⸗Obligationen. Die Bedingungen, unter denen die Creirung und Emission, sowie die Verzinsung und Amortisation dieser Obligationen stattfindet, wer⸗ den durch ein besonderes Allerhöchstes Privilegium festgesetzt.

88 8

§. 2. An Stelle des §. 5 des Gesellschafts⸗Statuts treten die fol⸗

genden Bestimmungen: 8 g f

Der gegenwärtig bestehende Reserve⸗Fonds wird aufgelöst. Statt desselben werden: 1) ein Reservefonds, 2) ein Erneuerungsfonds, ge⸗ ildet. .

„Der Reservefonds ist bestimmt zur Deckung der in außerordent⸗ lichen Fällen eintretenden, ungewoͤhnlichen, größeren Betriebs⸗Aus⸗ gaben, insbesondere solcher, die durch außerordentliche Elementar⸗Er⸗ eignisse oder durch Unglücksfälle beim Betriebe verursacht werden. Der Reservefonds erhält jährlich einen Zuschuß aus den Betriebs⸗ Einnahmen, der ein drittel Prozent des Anlage⸗Kapitals nicht über⸗ schreiten darf. a nn

Es erfolgen indeß Zuschüsse aus den Betriebs⸗Einnahmen nur so lange, bis der Reservefonds die Summe von 25,000 Thlr. erreicht hat und demnächst bis zu dem oben angegebenen Prozentsatze nur insoweit, als zur Kompletirung des Maximalbestandes erforderlich ist.

Die beim Reservefonds aufkommenden Zinsen werden, wenn derselbe die Hhe von 25,000 Thlr. erlangt hat, den Betriebs⸗Ein⸗ nahmen zugeschlagen.

8 8*

Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe.

Aus dem Erneuerungsfonds sind die Kosten der Erneuerung des Oberbaues, der Brücken und der Fahrbetriebsmittel zu bestreiten.

In den Erneuerungsfonds fließen: a) die Einnahmen aus dem Verkaufe der bei der Erneuerung gewonnenen ein jährlicher Zuschuß aus den Betriebs⸗Einnahmen, dessen Höhe ent⸗ weder nach Prozentsätzen von dem Werthe der zu erneuernden Gegen stände, oder der wirklichen Abnutzung entsprechend nach den Wagen achs⸗ oder den Lokomotivmeilen des Jahresbetriebes berechnet wird.

Für die Formirung, Dotirung und Verwendung des Reserve⸗ un des Erneuerungsfonds werden von dem Direktorium besondere Regle ments aufgestellt, die der Genehmigung der Staatsbehörde unterliegen

alten Materialien, b)

8

§. 3. An Stelle des §. 16 des Gesellschaftsstatuts tritt folgende

Bestimmung:

Als Dividende sind diejenigen Einnahme⸗Ueberschüsse zu verthei⸗

len, welche nach Abzug der Verwaltungs⸗, Unterhaltungs⸗, Betriebs und sonstigen Ausgaben, der auf dem Unternehmen haftenden Lasten sowie der an den Reserve⸗ und den Erneuerungsfonds abzuführenden Beträge verbleiben.

§. 4. In Ergänzung des §. 18 des Gesellschaftsstatuts wird

5

bestimmt: 1G 3 Dividendenscheine von Actien können weder aufgeboten noch amor

tisirt werden. Jedoch soll demjenigen, welcher den Verlust von Divi dendenscheinen vor Ablauf der Verjährungsfrist bei dem Direktorium

anmeldet und den stattgehabten Besitz in glaubhafter Weise darthut,

nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und

bis dahin nicht zum Vorschein gekommenen Dividendenscheine gegen

Quittung ausgezahlt werden.

8 8 8.

8

§ 5. An Stelle des ersten Satzss des §. 20 des Gesellschafts⸗

statuts tritt folgende Bestimmung.

Die ordentlichen General⸗Versammlungen finden jährlich in der

ersten Hälfte des Jahres statt.

§. 6. Zum §. 28 des Gesellschaftsstatuts tritt die folgende er⸗

gänzende Bestimmung:

Wird die Annahme der Wahl Seitens gewählter Mitglieder des

Direktoriums oder des Ausschusses oder von Stellvertretern unmittel⸗ dann hat die letztere so⸗

bar in der General⸗Versammlung 2Fcheen ahlen

fort Neuwahlen für die abgelehnten vorzunehmen.

§. 7. An Stelle des zweiten Alinea des §. 40 des Gesellschafts⸗

statuts tritt folgende Bestimmung; 4 Gerichtliche und außergerichtliche Erklärungen jeder Art werden von zwei Personen, nämlich von dem Vorsitzenden des Direktoriums oder

seinem Stellvertreter, oder von einem dazu ernannten Mitgliede des Direktoriums, und einem in Breslau wohnenden Beamten der Gesell⸗

schaft mit rechtsverbindlicher Kraft vollzogen. Der Letztere und ein

Substitut für denselben für Verhinderungsfälle werden von dem Di⸗ rektorium gewählt und in einer von sämmtlichen Mitgliedera des

Drrektoriums oder deren Stellvertretern auszustellenden gerichtlichen oder notariellen Vollmacht ermächtigt, alle Erklärun schaft in der oben angegebenen Weise zu zeichnen. 8

Privilegium wegen Emission von Prioritäts⸗Obligationen der eger Eisenbahn⸗Gesellschaft zum Betrage von zweimalhundert⸗

fünszigtausend Thalerr. GSHoeom AImuumggg—

Neisse⸗Bri

Bilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem von Seiten der Neisse⸗Brieger Eisenbahn⸗Gesellschaft auf Grund des in der General⸗Versammlung vom 24. Juni 1867⸗ gefaßten Beschlusses darauf angetragen worden ist, ihr zur Verbesserung

und Vervollständigung der Bahnanlagen und zur Vermehrung der

Betriebsmittel die Aufnahme einer Anleihe von zweimalhundertfuͤnfzig

Tausend Thalern gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zinscoupons und Talons versehener Prioritäts⸗Obligationen zu gestatten, wollen Wir in Berücksichtigung der Uns dargelegten Noth⸗ wendigkeit und Zweckmäßigkeit der beabsichtigten Geldbeschaffung, sowie

in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 durch gegen⸗ G wärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Aus⸗

gabe der gedachten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen er

theilen. .1. Die zu emittirenden Obligationen werden unter der Be⸗ zeichnung

der Gesell⸗

»Prioritäts⸗Obligatiogen der Neisse⸗Brieger Eisenbahn-