soowie über die drei kürzlich von dem Norddeu geschlossenen Postverträge. b
Ferner berieth der Ausschuß für Handel und Verkehr über das Bundeskonsulatswesen. ““ cb
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— Die heutige (9.) Plenar⸗Sitzung des Ab gecf dneten⸗
hauses wurde von dem Präsidenten von Forckenbeck nach 10 ¼ Uhr eröffnet. Am Ministertische befanden sich der Finanz⸗ minister Freiherr von der Heydt, der Kriegsminister von Roon, der Justizminister Graf zur Lippe und der Minister der landwirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow. ,
Von den Abgeordneten Kryger und Ahlmann war die schriftliche Erklärung eingegangen, daß sie mit Berufung auf den Artikel 5 des Prager Friedens⸗Vertrages den von ihnen als Abgeordneten verlangten Verfassungseid nur unter Ver⸗ wahrung leisten könnten.
Das Schreiben wurde der Geschäftsordnungs⸗Kpommission zum mündlichen Bericht überwiesen. Vor Eintritt des Hauses in die Tagesordnung erklärte der Abgeordnete Lasker, seinen Antrag wegen Niederschlagung der Untersuchung gegen die Ab⸗ geordneten Twesten und Frenzel zurückziehen zu wollen.
Den ersten Gegenstand der Debatte bildete der in der Vorberathung über den Antrag des Abg. Lasker »guf verfassungs⸗ mäßige Zustimmung zu dem von ihm vorgeschlagenen Gesetz⸗ Entwurf, betreffend die Declaxation des Axt. 84 der Verfassungs⸗ Urkunde vom 31. Januav 1850⸗gefaßte Beschluß.
Auf den Vorschlag des Präsidenten von Forckenbeck wurde die zweimalige Lesung des Lasker'schen Geset⸗Entwurfes beschlossen und die Generaldebatte hierüber eröffnet.
Gegen den Gesetz⸗Entwurf sprachen die Abgeordneten Schulze (Berlin), Wagener (Neu⸗Stettin), Dr. Virchov und von Scheel⸗Plessen, für deuselben die Abgg. von Kardorf, Graf Schwerin, Haͤack und Braumn (Wiesbaden). —
Der Justiz⸗Minister, Graf zur Lippe, ergriff das Wort gegen die Meerungen des Abg. Schulze (Berlin), Abg. Lasker verfuchte als Antragsteller die entg genstehenden Aeußerungen der Vorredner zu widerlegen.
Bei namentlicher Abstinmung wurde der Lasker'sche An⸗ trag mit 188 gegen 174 Stimmen angenommen.
Der Finanzminister von der Heydt legte einen Gesetz⸗ entwurf wegen Uebernahnie von Pasftv⸗Kapitalien aus den neuen Landestheilen im Betrage von 3,407,000 Thlr. vor. Die Vorlage wurde der Finanz⸗Kommission überwiesen.
Nächste Sitzung morgen Vormittag 10 Uhr. Fortsetzung der heutigen Tagesordnung. HIs Ft.
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die Behörden in
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— Seitens des Finanz⸗Ministers ist an den neuen Provinzen unterm 29. November d. J. nachstehende
Verfügung erlassen worden: Nach dem Allerhöchsten Erlasse vom (Gesetz⸗Samml. S. 1644), 5,10). demzufolge unter Abstandnahme von einer anderweitigen Veranlagung der Klassen⸗, klassifizirten Einkommen⸗ und Gewerbesteuer in den durch die Gesetze vom 20. September und 24. Dezember v. J. mit der Monarchie vereinigten neuen Landestheilen für das Jahr 1868 die zunächst für das zweite Halbjahr 1867 veranlagten Steuersätze — vorbehaltlich der durch das eingeleitete Reclamations⸗ und Rekurs⸗Verfahren und die gesetzlichen Ab⸗ und Zugänge sich ergebenden Verän⸗ derungen — auch für das nächste Jahr beibehalten wer⸗
den sollen, erscheint die Einleitung eines allgemeinen foͤrmlichen Reclama⸗ tions⸗Verfahrens gegen die bezeichneten Steuersätze von
1. Januar k. J. ab Unzweifelhaft ausgeschlossen. 52788 Der hiergegen von einigen Seiten erhobene Einwand, daß nicht wenige Steuerpflichtige, die an sich Grund gehabt haben möchten, gegen die veranlagten Steuersätze zu rekla⸗ miren, hiervon nur mit Rücksicht auf den kurzen Zeitraum, für welchen solche ursprünglich nur Gültigkeit haben sollten, sovwie in der Hoffnung Abstand genommen haben, daß die 8 r- veshen für das Jahr 1868 ihnen gerecht werden
1 wür e, trifft, sofern ihm überhaupt eine Bedeutung beizulegen wäre, keinenfalls für alle diejenigen Landestheile zu, in welchen beim Erscheinen des Allerhöchsten Erlasses die Präklusivfrist zur An⸗ bringung von Reklamationen gegen die stattgefundene Steuer⸗ veranlagung noch nicht abgelaufen war; die Steuerpflichtigen daher auch mit Rücksicht auf die veränderte Sachlage zu rekla⸗ miren, noch vollkommene Zeit hatten. Um indessen auch nach dieser Richtung hin den neuen Landestheilen gegenüber jedwede Billigkeit eintreten zu lassen, zumal auch wegen der Neuheit der Sache und aus Unbe⸗
22. September d. J.
tschen Bunde ab⸗
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.X.“ 4 “ e gen in wirklich he idech Fällen die Innehaltung der geset⸗ aöfristen häufig verabsäumt sein nag und die in der That zu hoch festgestellter Steuersätze für das Jahr 1 nicht selten eine ungewöhnliche Härte gegen die betressenden Steuerpflichtigen involviren würde, bestimme ich hierdurch, daß alle Beschwerden, welche bis zum 1. April k. J. gegen die stattgefundene Steuerveranlagung eingehen sollten einer materiellen Prüfung unterzogen werden, um, sofern sich hierbei offenbare Irrthümer oder sonstige Verstöße, welche eine Ueberbürdung der betreffenden Steuerpflichtigen nach sich ge⸗ zogen habhen, herausstellen sollten, wegen Ermäßigung der un⸗ richtig veranlagten Steuersätze vom 1. Januar k. J. ab von hier aus das Weitere veranlassen zu können. Die Königliche Regierung (das Königliche Ober⸗Steuer⸗ Kollegium) beauftrage ich, eine öffentliche Bekanntmachung des Gegenstandes wegen in angemessener Weise zu erlassen und darin darauf aufmerksam zu machen, daß die Untersuchung nur auf Antrag des Steuerpflichtigen selbst und bei ge⸗ höriger Begründung ihrer Beschwerden eingeleitet werden würde. Allgemein gehaltene Beschwerden von Orts⸗Vor⸗ ständen u. s. w. üüber angeblich zu hohe Steuer⸗Ver⸗
lichen Retclamation Aufrechterhaltun
anlagung sind einfach mit dem Bemerken zurückzuweisen, daß deisjenigen Steuerpflichtigen,
w welche sich für überbürdet halten, überkassen bleiben musse, selbst Beschwerde zu führen. Unter allen Umständen ist dafür Sorge zu tragen, daß aus dem vchaedess erhdghs nicht zu einer ungerechtfertigten Herab⸗ drückung richtig veraulagter Steuersätze Veranläassung entnom⸗ men werden känn. 1— Die Ergepnisse der stattgefundenen Untersuchung solcher Be⸗ schwerden sind den Einischätzungs⸗Kommissionen, soweit sie sich auf die Gewerbesteuer beziehen, den Abgeordneten, beziehungswessee Saͤchberständigen für die betreffenden Steuerklassen zur eigenen Prüfung und Begutachtung vorzulegen; demnäcchst aber Ein⸗ schätzungshezirksweise und nach den verschiedenen Steuerarten geordnet in besondern Nachweisungen zusammenzustellen, von der Königlichen Regierung (dem Königl, Ober⸗Steuer⸗Kollegium Selbsteingehend zu begutachten und seiner Zeit mir zirr Ent⸗ scheidung, bei den Einkommensteuerpflichtigen zur Ueberweisung an die Bezirkskommission behufs Prüfung der Beschwerde und event. anderweiten definitipen Feststellung des Steuersatzes vor⸗ zulegen. Bei der Gewerbesteuer sind die Abgeordneten derjenigen Klassen, in welchen eine Uebertragung der am Kontingent durch eintretende Steuerermäßigungen rnigebenden Ausfälle gesetzlich stattfinden muß, hierauf noch besonders aufmerksam zu machen. Abgesehen von den im Vorstehenden bezeichneten Fällen müssen bei der Einkommen⸗ und Klassensteuer für das Jahr 1868 auch solche inzwischen eingetretenen Veränderungen in den Einkommens⸗ und, Ferdfliäen Verhältnissen der Steuerpflichtigen berücksichtigt werden, welche, wenn eine besondere Veranlagung für 1868 stattgefunden häkte, unzweifelhaft eine Ermäßigung der für 1867 veranlagt gewesenen Steuersätze zur Folge gehabt haben würden. Hierauf gerichtete Antraͤge sind daher ebenfalls der näheren Untersuchung zu unterwerfen und soweit sie sich auf die Einkommensteuer beziehen, der betroffenden Einkommen⸗ fteüc eiylechaangs cenacssen zur Entscheidung vorzulegen, oweit sie sich aber auf die Klassensteuer beziehen, nach vorhers er Anhörung der betreffenden Kommission von der Königl. egierung (dem Königl. Sber⸗Steuer⸗Kollegium) selbst zur Ent⸗ scheidiing zu bringen. .
Düsseldorf, 30. November. Regierungs⸗Kommissare sämmtlicher Rheinuferstactten zum wecke einer Vorberathung in Betreff der neu zu erbauenden Rheinbrücke hier ein. Am 2. Dezember wird sich die Central⸗
sammeln. 89 Mecklenburg. Schwerin, 30. November. Durch
Reskript vom, 16. Nopember c. hat der Großherzog die Ver⸗ erbpachtung der herrschaftlichen Bauerhöfe im Domagnium angeordnet, um einen ünat ohücgen Bauernstand zu schaffen, Das den bisherigen Zeitpachtbauern an ihren Hufen einzuräu⸗ mende unabänderliche Recht soll ihnen in Form der Vererb⸗ pachtung gegeben werden, und zwar sollen den Hauswirthen Bedingungen gestellt werden, welche geeignet sind, ihnen eine ausreichliche Existenz zu sichern.
Die Bauern erhalten ihre Hufen unverkürzt, und zwar bi zum Bestande von 120 bonitirten Scheffeln, und wo diese 12 bonitirten Scheffel weniger an Fläche betragen, darüber hinau bis zu 18,000 Quadrat⸗Ruthen nutzbarer Ländereien, erbstande e2c. über diese Zahl hinaus jedoch nur gegen Erlegung † öfachen Kanons als Erbstandsgeld. Ob die Hauswirthe diese überschüssigen Kändegeich behalten wollen oder nicht, steht ihnen frei. Die erhstandsgelderfreien Ländereien bilden geschlossen⸗ untheilbare Hufen, die üherschüssigen Ländereien dagegen
kanntschaft mit den gesetzlichen Vorschriften und deren Wirkun⸗
können die Wirthe von ihren Hufen abtrennen, so daß auc
Gestern Abend trafen die
Rheinschifffahrts⸗Kommission zu demselben Zwecke hier ver⸗2
kleine Brodstellen sich hilden können. Die Hauswir volle Freiheit in der Disposition über ihre H dn es sih. as 8 also die freie Verschuldbarkeit und Veraͤußerlichkeit zc. der Hufen u. »Was aber«, heißt es in dem Rescript, ⸗das Erbrecht für 88 Fall betrifft, daß der Hauswirth verstirbt, ohne einen letzten Willen zu hinterlassen, oder ohne bereits unter Lebenden uͤber die Stelle verfügt zu haben, so halten wir zur Erhaltung der Gehöftsfamilien und des bäuerlichen Standes als solchen die Zeibehang vne h tert a Erbrchts und der damit zu⸗ ammenhangenden sonstigen bäuerlichen Rechtsge ü Fhaes aeeelhe⸗ ch chtsgewohnheiten für
Bremen, 30. November. (W. T. B.) Die Regierun der Vereinigten Staaten hat, wie schon Fruͤhr mitgeiheat, ns dem »Norddeutschen Lloyd« einen Kontrakt abgeschlossen, laut welchem letzterer regelmäßig einmal wöchentlich die Ueberführung der amerikanischen Post nach Europa übernimmt. Ein zweiter Vertrag ist zwischen der englischen Regierung und dem »Nord⸗ deutschen Lloyd« unterzeichnet worden, welcher gleichfalls den Postdienst mit Amerika zum Gegenstande hat.
Baden. Karlsruhe, 28. November. (A. A. Ztg.) Die Zweite Kammer hat heute ein neues Straßengesetz berathen, das, in Folge der großen Veränderungen in den Verkehrsbezie⸗ becgen e elche namefitlich die Ausdehnung eines Netzes von Eisenbahnen, diesen eigentlichen Staatsstraßen der neueren Zeit, über das ganze Land herbeiführt, ein dringendes Bebürfniß ge⸗ worden wäar. Ein solches Gesetz gehört zu den schwierigsten legis⸗ läͤtorischen Aufgaben. Das neue Gesetz theilt allle öffentlichen
Klassen: 1) Gemeindewege und 2) Landstraßen. In die erste Klasse gehören alle Wege, welche vorzugsweise 2* dem 8. 9, meinen lokalen Verkehr dienen; in die Klasse der Landstraßen dagegen diesenigen Straßen, welche zur Unterhaltung der Häauptverbindungen im Land und mit dem Ausland, so⸗ wie zur “ einzelner Landestheile unter sich dienen. In diese zweite Klasse werden aber nur solche Straßen eingereiht, wenn und insolange sie in dem mit den Stän⸗ den zu vereinbarenden Budget als solche erklärt wer⸗ den. In Bezug auf Kostenvertheilung für Bau und Unterhal⸗ tung aller öffentlichen Wege gilt der Grundsatz: daß jene nach Maßgabe des Nutzens erfolgen soll, welchen eine oder mehrere Gemeinden zusammen von einem Weg haben. Ueber diesen schwierigen Kardinalpunkt des Gesetzes enthält der Entwurf sehr Fisr in’s Einzelne Fernbe Bestimmungen. Zur Unterhal⸗ ung der Landstraßen sind z. B. die Kosten in folgender Weise vertheilt: 1) an die Gemeinde, durch deren Gemarkung sie zie⸗ hen; 2) an den Kreisverband dieser Gemeinden, und zwar je zu einem Viertel; 3) an die Staatskasse zur Hälfte. eg 29. November. Das heute erschienene Regierungsblatt Nr. 52 enthält 1) Gesetz, die Erneuerung des Zoll⸗ und Han⸗ vncerrags. L die 1e6g * Zollparlament betreffend; rdnung zu dem Wahlgesetz fü ärla⸗ ment vom 25. v. M. ehreffend. hget, Fee,has Fesbhee — Die »Karlsr. Ztg.« schreibt:
8 mit Bezug auf ihre Bedeutung für den Verkehr, in zwei
In einigen Tagesblättern
findet sich die Mittheilung, die Königl. preußische Regierung
habe die verzinsliche Eisenbahn⸗Schuld Badens bei der vormals freien Stadt Frankfurt zur Rückzahlung gekündigt. Die Kün⸗ bißung des Kapitals von 1,650,000 Gulden ist allerdings er⸗ folgt, aber nicht von Preußen, sondern von Baden. Letzteres tritt dadurch vom 1. Januar k. J. ab mit seinem ganzen zum a der Main⸗Neckar⸗Bahn beigetragenen Kapital in den an⸗ Ffatgen Genuß des Ertrags derselben. Letzterer ist, wie be⸗ annt, nicht unbeträchtlich höher, als die Verzinsung unserer
“ . — 30. November. Dasselbe Blatt meldet: Wie man er⸗ fährt, wird der Präsident des Großherzoglichen Kriegs⸗ Ministeriums, General⸗Lieutenant Ludwig, morgen sich nach “ begeben, um an den dortigen militatrischen Bespre⸗ ungen Theil zu nehmen, welche in dem Stuttgarter Protokoll 18 Februar d. J. vorgesehen worden sind. Das Mitglied Ec vrogferh⸗ lichen See „Oberst⸗Lieutenant — u gleichem ü vögegaasae zu g Zweck bereits heute nach München ie Erste Kammer hat engetonrnen hat heute das ürttemberg. Stuttgart, 29. November. Die Zweite Fammer trat heute in die Berathung des Ertrages der ali- den ein. Die Regierung nahm einen jährlichen Ertrag von 8 illion Gulden als Voranschlag auf, und Kommission und Fanner waren damit einverstanden. In der abgelaufenen üü ss eer cntseven auf jährliche 20,000 Fl. berechnet, so daß der sich ergebende jährliche Aus⸗ fall auf 120,000 Gulden veranschlagt raee. 5— 8 30. November. Das heutige enthält 1) eine Königliche Verord
Wehrgesetz einstimmig
—
Nr. 17 Regierungsblatt
ung, betreffend
be1-
die Veröffentlichung einer Uebereink Föllvereins RNegierungen wegen Fehrnunft 1 vn San 2) Geset, betreffend die Erhebung einer Abgabe hor 8 z. 3) Verfügung zu Vollstreckung des Gesetzes n 25. November 1867, betreffend die Erhebung einer Ab⸗
gabe 77 Salz. Bgyern. München, 28. November. Der me⸗ umfassende Entwurf eines Heraresenhn
zwischen den einer Abgabe
hundert Artikel nun vollendet und wird in der nächsten Kammer⸗Sitzung in
Vorlage gelangen. (A. A. Ztg.) Der Staatsrath
at⸗ 51 Fvohihcg. einer heutigen Sitzung drei Gesetz⸗ — ssathen vnhqhs Vorlegung an den Landtag raennen 355 fic AöEc Sche Eüfe he Feüehlrische Erhebung der Steuern jur end n Gesetzentwurf, di in⸗ 111““ und Shedafch, wowe.⸗ die 1ergegung zn⸗ n und Waisen von Militairangehörigen di G betreffend, und 3) den Gesetzentwurf Abg örigen dieser Grade stimmungen des in der Pfal enden Civucssetbue h Ahe⸗ Unumun d alz geltenden Civilgesetzbuches üb Priyilegien und Hypotheken betreffend. A der Gesammtbeschluß beider S d im vlde, ch fekent at ⸗ die “ der gesessechesder inbfe gen Fesne de gig smr betreffend, zur Sanctionirung von Seite der „, — 30. Noyember. Sicherem Vernehmen nach wi Kammer err Gutsbesitzer Max Graf Seinsheim 88, Fürdehürr zum 8 scr heitgliede den. Reichsraths exnannt — 1, Dezember. Die Militair⸗Konferenz der süddeut Staaten trirt erst am Di Fisethen “ st Dienstag, den 3ten d. Mts, hierselbst — Das Gesetz bezüglich der Wahl der bayeris neten zum Zollparlament wird l Ferh chen dlaegb. publizäät — pe I easin; Gesetzblatt Nr. 16
Hesterreich. Wien, 28. November. Der Reichsrath blh gegen Mitte Dezember nicht geschlossen, sondern 2 “ “ vertagt werden. In der
henz n die Lan sch⸗slawis i diäannen sresn age der deutsch⸗slawischen Länder
— 30. November. In der heutigen Herrenhe wurde die Debatte über den Fvoid hren “ Eenng fortgesetzt, derselbe wurde schließlich nach den Kommissions⸗ anträgen angenommen. Bei Litera G. des IIten Paragraphen wüurde eine Bestimmung eingeschaltet, nach welcher die Polizei⸗ gehezgebamg 228 vhe gr vorbehalten bleibt.
— Heute um 2 Uhr fand ein Ministerrath unter dem Vorsitz Sr. Majestät des Kaisers statt. rhi ies nü enr heute nns nach Wen 8 “
— 2Hon« meldet: An das Pesther Komitat i Srlaß TLelangt, v. lagen der eeeerehhs gesgern b-⸗I
ie unverzügliche Conscripti i⸗ Za Alegsnast morh 19 nsecription der ersten und zwei⸗
— Die »Wiener Ztg.« vom 30. November meldet: S K. K. Apolische Majestät haben mit Allerhöchstem Handschtelben vom 25. November d. J. den Prinzen August von Sachsen⸗ Koburg⸗Gotha zum erblichen Mitgliede des Herrenhauses des Mensees alter ve. zu Wennee geruht. 8
Pesth, 30. November. (Wien. Ztg.) Se. Majestät der Kaiser ist gestern Abends 6 Uhr von Zebbus Zeeefenn is
Schweiz. Bern, 27. November Köln In Florenz ist so eben vom Nationalrathe v. en S4) auf. trage des eidgenössischen Postdepartements mit der Postverwal⸗ tung des Königreichs Italien ein Vertrag ahgeschlossen worden der auch für den Verkehr Deutschlands mit diesem Lande von großer Wichtigkeit ist. Diesem Vertrage zufolge wird nämlich 88 Neujahr an die schweizerische Postverwaltung in Ver⸗ Fngerung des eidgenössischen Posteourses über den Spluügen⸗ Paß die postalische Bedienung der Straße Colico⸗Lecco über⸗ nehmen, so daß die Reisenden von da an von der Eisenbahnstation Chur bis zur Eisenbahnstation Lecco die Fahrt ohne den Wagen zu wechseln bewerkstelligen können. Abgesehen davon, daß die Reisenden durch diese neue Einrichtung des un⸗ angenehmen Aufenthaltes in dem ungesunden Colico überhoben sind, was allerdings auch seinen Werth hat, wird durch die da auch die ober⸗italienische Eisenbahn einen weiter dn Sug⸗ 5 . —. w. eingeführt hat,
schleunigung der Weiterreise ermöglicht, so daß Brief Reisende in Zukunft nach Mailand 8 nach ö“ S.a Nenan⸗, se Verona und Venedig 2, und a Theilen Italiens 12 S früb
werden, 8is di8 bis jetzt der Fall “
— 30. November. (Wien. A.⸗Post.) Der Bundesrath hat gestern die Annahme der Konferenzeinladung unte wirung seines Standpunktes Hechinsen. “ x