1867 / 285 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

8 Niederlande. Haag, 29. November. gestrigen Sitzung der Zweiten Kammer brachte Storm van’'s Grapesande eine Interpellaeion ein wegen der Ausdrücke, wo⸗ mmit das Ministerium sein Entlassungsgesuch motivirt hat, und fragte, was dasselbe mit den Worten: »Die Mißbilligung des Verfahrens der Regierung in Bezug auf die Erhaltung des Friedens« habe sagen wollen. Die Kammer, indem sie das Bludget des Ministers des Auswärtigen verworfen habe, habe keineswegs die Erhaltung des Friedens mißbilligen wollen. Der Minister des Innern erwiederte, das Ministerium habe ie Worte nicht in diesem Sinne gemeint, die Kammer habe durch ihre Verhandlung bewiesen, daß sie in ihrer Mehrheit das Verhalten des Ministers des Auswärtigen mißbillige, und deshalb habe das Ministerium sich veranlaßt gesehen, seine Entlassung zu nehmen. Die Kammer ging dann zur Bera⸗ thung des Kreditgesetzes für das Ministerium der Justiz über und nahm dasselbe nach kurzer Diskussion einstimmig an. Grroßbritaunien und Irland. London, 28. Novem⸗ ber. Lord Elphinstone ist an Stelle des verstorbenen Lord Polwarth als Repräsentativ⸗Pair für Schottland in das Ober⸗ haus gewählt worden. Angesichts der bevorstehenden kriegerischen Ereignisse in Abessinien hat sich die Dringlichkeit telegraphischer Verbindung mmit dem Kriegsschauplatz so fühl bar gemacht, daß man daran geht, die vorhandenen egyptischen Linien, die bis Suakim gehen, mit Massowah oder, wo sonst die Truppen ausgeschifft werden, zu verbinden. Zwischen der Armee und der Küste sollen fliegende Linien hergerichtet werden. Für die Post⸗Commu⸗ nication soll ein besonderer Dampfer zwischen Massowah und Aden hin⸗ und hergehen und wird ein Feldpostamt im Lager das Weitere besorgen. Das von Liverpool nach Bombay am Dienstag aus⸗ gelaufene Schiff »Orcan Home«, 1050 Tonnen Gehalt, scheiterte in einem heftigen Sturme im Queens Kanal. Zwei Menschen⸗ leben gingen verloren, ehe es gelang, die Mannschaft in Sicher⸗ heit zu bringen. 29. November. Baron Bentinck, der niederländische Gesandte am diesseitigen Hofe, ist zur Wiederaufnahme seiner diplomatischen Pflichten hierher zurückgekehrt.

8 8. Dem Parlamente ist von den Droschkenkutschern und

Droschkenbesitzern eine Petition gegen die neue Akte zur Regu⸗

lirung des Straßenverkehrs vorgelegt worden. Hauptbeschwerde⸗ punkte sind die Höhe der Konzession, die 19 Pfd. Sterl 15 Sh. ür jede Droschke beträgt, sowie die obligatorische Laterne, die ach den Ausführungen des Gesuchs 7 Pfd. Sterl. per Jahr n Oel erfordert.

30. November. In der gestrigen Unterhaussitzung wurde das versprochene Supplement zum amerikanischen Blaubuch, bestehend aus 2 Depeschen, durch Lord Stanley, auf den Tisch des Hauses abschriftlich niedergelegt. In Erwiderung mehrerer bezüglicher Inter⸗ pellationen wurde darauf dem Hause seitens der Regierung mitgetheilt, daß die Cunard⸗Dampfer auf ihren Fahrten von und nach Amerika, nach wie vor in Queenstown anlegen werden; daß die Seuche unter dem Hornvieh in Berwickshire keine Rinderpest sei; daß die Regierung Vorsorge getroffen habe, die Noth in Tortola zu mildern und in St. Thomas die Werften nebst anderen Bauten wiederherzustellen; daß die Regierung der Salmfischerei ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden nicht ermangeln werde.

Heute Mittag hielt das Unterhaus eine kurze Sitzung, um mehrere Bills zu beschleunigen. Es passirten die verbesserte Straßen⸗ verkehrsbill für London und die andere betreffend die Errichtung eines Museums im östlich gelegenen Stadttheil die dritte Lesung. Die Bill zur Erhöhung der Einkommensteuer für Deckung der abyssinischen Kriegskosten wurde ohne Opposition zum zweiten Male gelesen.

Aus Liverpool wird telegraphisch gemeldet, daß der Post⸗ dampfer »City of Paris«, der am 21. d. um 4 Uhr Nach⸗ mittags Cork verlassen hatte, gestern Nachmittag um 34 in New⸗YPork eingetroffen ist, die Ueberfahrt somit in ca. 8 Tagen zurückgelegt habe. 8

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Frankreich. Paris, 29. Nov. (K. Z.) Die Kommission

des gesetzgebenden Körpers, welche mit der Prüfung des Armee⸗ Projekts betraut ist, hat sich jetzt mit der Regierung geeinigt: sie will die 9 Jahre Dienstzeit gutheißen. Die Regierung machte geltend, wie es unumgänglich nothwendig sei, daß sie eine ältere Armee von 800,000 Mann zu ihrer Verfügung habe; sie könne, wenn sie ein jährliches Kontingent von 100,000 Mann feststelle, wegen der »Non valeurs« diesen Effektivbestand nur mit 9 Jahren Dienstzeit erzielen. Wenn man nur 8 Jahre be⸗ willige, so müsse ein stärkeres Kontingent unter die Waffen be⸗ rufen werden. Dies scheint die Kommission zum Nachgeben bestimmt zu haben. Betreffs des Heirathens der Soldaten der aktiven Armee hat man sich jedoch noch nicht eeinigt. Die Kommission verlangt, daß den Soldaten im sechsten Jahre ihrer Dienstzeit erlaubt wird, eheliche Verbindungen einzugehen.

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Betreffs der Errichtung der mobilen Nationalgarde ist die Kom. mission mit der Regierung bis jetzt noch nicht einig.

30. November. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Senats wurde die Debatte über die römische Frage fortgesetzt. Nachdem, Rouland sich in versöhn.⸗ lichem Sinne gegenüber Italien ausgesprochen und sich für Tagesordnung erklärt hatte, nahm der Erzbischof von Pariz das Wort, welcher für Aufrechthaltung der gegenwärti en weltlichen Macht des Papstes eintrat. Darauf naza Marquis Moustier das Wort, um die Politik der Re⸗

gierung in der vorliegenden Frage auseinanderzusetzen. Der

Marquis verlas Depeschen vom Oktober und Dezember 1865, um aus denselben den Nachweis zu führen, wie Frankreich fortgesetzt bemüht gewesen sei, die in Frage stehenden Interessen zu versoͤhnen und die weltliche Macht des Papstes aufrecht zu erhalten. Die gegenwärtige Besetzung Roms se nur eine zeitweise. Die Regierung habe Italien gegenüber die Dauer der Occupation durch das Wort charakterisirt, daß die⸗ selbe nur der Sicherheit wegen angeordnet sei, eine Aeußerung die sich zwar nicht definiren lasse, aber vollkommen verständlic sei. Neben den Interessen des Papstes handelt es ic um die Einheit Italiens, der die französische Regie⸗ rung günstig gesonnen sei. Allein die Regierung glauhbe weder, daß die italienische Einheit auf dem Punkte stehe, sich aufzulösen, noch glaube sie, daß Rom nothwendig sei für die Einheit Italiens. Moustier sprach sich weiter dafür aus, daß Italien sich von seinen revolutionairen Elementen lossage, welche allerdings dazu beigetragen haben, die Einheit zu begründen, jedoch nicht im Stande seien, sie weiter zu kräf⸗ tigen. Der Papst werde mit Italien zusammengehen können, aber nicht mit dem Italien eines Mazzini, Garibaldi und Rattazzi, sondern mit einem neuen Italien. Dann werde daß Mißtrauen zwischen Italien und Rom schwinden. Frankreic wolle Italien nicht sein Vertrauen aufzwingen; das Vertrauen sei jedoch unerläßlich. Man müsse daher neue Bürgschaften für den heiligen Stuhl aufsuchen und Italien auf der ab⸗— schüssigen Bahn aufhalten, auf welche es sich eingelassen hat Die Rathschläge Frankreichs haben auf Italien nicht denselben Einfluß wie die der anderen Mächte, obgleich wir doch diesem Lande große Dienste geleistet haben.

„Aus dieser Erwägung heraus sei der Entschluß, eine euro⸗ päische Konferenz zu berufen, hervorgegangen. Der Papst, fügte Moustier hinzu, habe der Konferenz zugestimmt, indem d erklärte, er werde einen Bevollmächtigten zu derselben schicken, um alle seine Rechte geltend zu machen. 8 müsse natürlich freistehen, fügte der Minister zu, alle Rechte und alle Ansprücht auf der Konferenz zu vertreten. Mehr könne er nicht hierübc sagen. Die Verhand lungen seien eingeleitet und die Regierung hoffe ein baldiges Ergebniß derselben.

Schließlich erwähnte der Minister auch einer Devpesch,, welche er am 27. vor. Mts. an die italienische Re⸗ gesendet hat, und worin klar ausgesprochen, wie rankreich die schwebende Frage formulirt. In der Depesche wird darauf hingewiesen, daß Frankreich eine der beiden Divisionen des Occupationscorps bereits zurückberufen habe und die zweite bei Civita⸗Vecchia konzentrire. Ehe aber die Truppen gänzlich zurückgezogen werden könnten, sei es un⸗ erläßlich, daß die Sicherheit des heiligen Stuhles vollständig wiederhergestellt sei. Da der Zusammentritt der Konferenz ein hauptsäichliches Element für die Sicherheit des Papstes sei, so sei Italien vorzugsweise bei der baldigen Eröffnung der Kon⸗ ferenz interessirt. Der Minister schloß mit dem an den Senat gerichteten Ersuchen, über die Interpellation zur Tages⸗Ordnung überzugehen, um dem Kaiser sein unbedingtes Vertrauen aus zusprechen. Dem Antrage gemäß wurde die Tages⸗Ordnung

angenommen.

Italien. Florenz, 30. November. Die »Gazzett uffiziale« dementirt wiederholt die Zeitungsnachricht betreffend das angebliche Auftreten neuer Insurgentenbanden an dem Grenzen des Kirchenstaates.

Nach einem hier eingetroffenen Telegramme aus Rom von heutigen Tage wird nur eine kleine Abtheilung französischen Kavallerie in Rom verbleiben, während die übrigen Trupper des Occupationscorps abmarschiren. Nachdem die Division Dumont die Einschiffung bereits vollendet hat, wird die O⸗ vision Bataille mit derselben morgen beginnen.

In der vergangenen Nacht sind hier in Florenz die be⸗ deutendsten Mitglieder der beiden mazzinistischen Comité's ver⸗ haftet worden.

„Das Journal »Unita Cattolica« widerspricht den Angaben über eine Erkrankung des Papstes.

Griechenland. Athen, 25. November. Ihre Majestäten der König Georg und die Königin Olga sind 5* besten Wohl⸗ sein hier eingetroffen und enthusiastisch empfangen worden

Türkei.

116 1 11“ 1“ Konstantinopel, 30. November. (W. T. Aus Kandia wird gemeldet, daß am 22. November in Kanea die Eröffnung der 75 Mitglieder zählenden Delegirten⸗Ver⸗ sammlung stattgefunden hat. In der bei dieser Gelegenheit gehaltenen Ansprache erklärte der Großvezier Aali⸗Pascha, es ei das Ziel der türkischen Regierung, den unglücklichen Zustand 2 Bevölkerung wieder zu bessern. Ueber die Maßregeln, welche u diesem Zwecke zu ergreifen seien, werde mit den Delegirten berathen werden. Der Großvezier schloß mit einer Aufforderung zur Achtung der beiderseitigen Rechte. 9

Bei Syra hat ein Zusammenstoß stattgefunden zwischen einem englischen Kauffahrteischiffe und dem griechischen Dam⸗ pfer »Enosis⸗/ letzterer wurde so beschädigt, daß er mit großer

avarie in den Hafen zurückkehren mußte.

Die türkische Regierung hat neuerdings in der Verwaltung eine Reform eingeführt, deren Bestimmungen, nach der »Köln. Ztg.“, im Wesentlichen folgende sind:

Die gesammte Monarchie wird in General⸗Gouvernements (Vilayet) getheilt, die wieder in Bezirke (Sandjaks) und Föfsse aßas, zerfallen. Jeder Peßiet steht unter einem Gouverneur Muteslart , der im Haupt⸗ orte des Bezirkes residirt. Der Kreis zerfällt in mehrere Gemein⸗ den. Die Verwaltung der General⸗Gouvernements ist, wie folgt, organisirt: Die oberste Direction über die Verwaltungs⸗, Finanz⸗, politischen und Polizei⸗ WC und die Ausführung der gerichtlichen Erkenntnisse ist einem General ⸗Gouverneur (Vaji) übertragen, der vom Sultan ernannt wird. Die Finanzen des General⸗Gouvernements stehen unter dem Defterdar, er steht unter dem Befehle des Vali und ist dem Finanzminister verantwort⸗ lich. Die Korrespondenz des General⸗Gouvernements führt der Mak⸗ toubdji; ein vom Sultan ernannter Beamter hat das Departement der auswärtigen Angelegenheiten des General⸗Gouvernements, er wacht über die Ausführung der Verträge und ist der Vermittler zwi⸗ schen der Lokalbehörde und den Agenten der fremden Mächte. Ferner giebt es noch einen Minister der öffentlichen Arbeiten und einen Han⸗ delsminister des General⸗Gouvernements, welche letzterer die Interessen des Handels und des Ackerbaues wahrzunehmen hat. Dem General⸗ Gouverneur assistirt ein Verwaltungsrath, welcher aus dem Chef des Magistrats, dem Direktor der Finanzen, der Korrespondenz, der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten und vier anderen Mitgliedern besteht, von denen zwei von der muselmännischen Bevölkerung und zwei von der nichtmuselmännischen gewählt werden. Dem Verwaltungs⸗ rathe präsidirt der General⸗Gouverneur. Der Verwaltungsrath hat über die Ausführung der Maßregeln zu berathen, welche die General⸗ Verwaltung, die Finanzen, die auswärtigen Angelegenheiten, die öffentlichen Arbeiten und den Ackerbau betreffen. In dem Haupt⸗ orte des General⸗Gouvernements wird ein Kriminal⸗ und Civilgericht eingesetzt. Mitglieder desselben sind der Chef des Magistrats, drei muselmännische Räthe und drei nicht muselmännische. Ein vom Sultan designirter Beamter wohnt den Sitzungen dieses Gerichtes bei, welches über kaufmännische Streitigkeiten nicht erkennen darf, die von einem Handelsgericht, das in jedem Hauptorte des General⸗Gouvernements niedergesetzt wird, entschieden werden. Das Handelsgericht hat seinen besonderen Präsidenten und besteht aus mehreren Mitgliedern. An dasselbe kann von den Handelsgerichten in den Bezirken appellirt werden. Der Bezirk hat einen Gouverneur, einen Verwaltungsrath, ein Civil⸗, Criminal⸗ und Handelsgericht. Es wird außerdem noch ein Generalrath des General⸗Gouvernements eingesetzt, dessen Mitglieder die Bezirke wählen, und zwar jeder vier, zwei muselmännische und zwei nichtmuselmännische. Der General⸗ rath wird vom General⸗Gouverneur präsidirt und ein Mal per Jahr nach dem Hauptorte des Gouvernements berufen. Die Dauer jeder Session darf nicht 40 Tage übersteigen. Der Generalrath beräth über Bau, Unterhaltung und Polizei der Landstraßen des Ge⸗ neral⸗Gouvernements, der Bezirke und Kreise, über Bau und Unter⸗ haltung öffentlicher Gebäude, über die Mittel zur Hebung des Ackerbaues und Handels und über die Fragen hinsichtlich der Steuer⸗ erhebung in den Bezirken, Kreisen und Gemeinden. Der Generalrath beräth auch über alle Fragen von allgemeinem Interesse, die ihm vom General⸗Gouverneur unterbreitet werden. Die Bezirke stehen, was die Civil⸗Verwaltung, die Finanzen und die Polizei betrifft, unter dem General⸗Gouverneur; sie, wie die Kreise, haben einen Unter⸗Gou⸗ verneur und einen Verwaltungsrath, die Gemeinde einen Rath der Alten, die über Lokalsachen zu entscheiden haben. Jeder Bezirk hat ein Handelsgericht. Die Berechtigung zum Wählen und Gewählt⸗ werden in die verschiedenen Verwaltungs⸗Körperschaften ist in aner⸗ kennenswerther Weise auch Nichtmuselmännern gesichert.

Rußland und Polen. Warschau, 28. November. (Osts. Ztg.) Der General⸗Gouverneur von Litthauen hat in Bezug auf die Güterverkäufe in den Litthauischen und Weiß⸗ reußischen Gouvernements folgende Bestimmungen erlassen.

1) Der käufliche Erwerb von Gütern, welche nicht dem

ZSwangsverkauf unterliegen, sondern im Wege des frei⸗

willigen Uebereinkommens mit den Besitzern oder in öffent⸗

licher Licitation wegen rückständiger Abgaben oder Privat⸗ schulden verkauft werden, ist den Unterthanen nichtpolnischen Stammes aller Gouvernements und aller Religionsbekenntnisse,

mit Ausnahme des jüdischen, gestattet. 2) Der käufliche Erwerb von Gütern, welche dem Zwangsverkauf unterliegen, so wie

der Umtausch solcher Güter gegen Güter in andern Gouverne⸗

ments des Kaiserreichs ist ausschließlich Personen russischen Stammes, des griechisch⸗orthodoxen oder evangelischen Bekennt⸗ ö 8 1“ 8 1

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nisses gestattet. Den Ankauf von Gütern dieser Kategorie ist mithin verboten Ausländern, welche in den russischen Unter⸗ thanenverband aufgenommens sind, Altgläubigen (Starowierzen), Tataren u. s. w. Den zum Ankauf solcher Güter Berechtigten wird vom General⸗Gouverneur eine besondere Bescheinigung darüber ertheilt, ohne welche keine rechts ültigen Verkaufs⸗Ver⸗ träge abgeschlossen werden können. Wird von einem Kauflieb⸗ haber eine solche Bescheinigung nicht beigebracht, so ist darübe

an den General⸗Gouverneur zu berichten und die Sache der Entscheidung desselben anheimzugeben. 3) In Betreff der Juden ist festzuhalten, daß nach einer vom Kaiser bestätigten Entschei⸗ dung des Comités für die Angelegenheiten des Westlandes allen ohne Ausnahme der Erwerb von ländlichem Grundbesitz, so⸗ wohl ritterschaftlichem wie bäuerlichem, verboten ist.

Amerika. New⸗York, 16. November. Eine Depesche aus Havannah vom 15. d. sagt: Der letzte Orkan, der Por⸗ torico heimsuchte, war weit heftiger und verheerender, als die beiden vorherge enden. Gegen 1000 Häuser sind vollständig in Trümmern und 3000 Gebäude schwer beschädigt. Eine große Menge Vieh kam um, die Zuckerernte ist vernichtet und die angebauten Felder sind vollständig kahl gefegt. 1

Der Dampfer »City of Cork« von Antwerpen ist mi Cholera an Bord hier eingelaufen und liegt in Quarantaine.

In Arkansas, Mississippi die Wahlen im Sinne der Reconstructi wurde fast nur von Farbigen.

Aus New⸗ et, daß das Finanz⸗Comité die Abschaffung der Baumwollen⸗Taxe empfohlen habe.

Die erste Sitzung des Kanadischen Parlaments wurde, wie der Pariser »Moniteur« vom 29. November meldet, Lord Monck zu Ottawa den 7. November eröffnei.

Telegraphische Depeschen aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau. 1 London, Montag, 2. Dezember, Morgens. Die Session des Parlamentes wird am nächsten Freitage geschlossen wer den. In Cork und Manchester fanden gestern Trauer⸗Pro zessionen zum Gedächtniß der hingerichteten Fenier statt. Di Ruhe blieb ungestört. 1 Stockholm, Sonntag, 1. Dezember, Abends. eingetroffenen Meldungen aus Norköping haben daselbst gestern Ruhestörungen stattgefunden, indem die Wohnungen mehrerer angesehener Kaufleute von Volkshaufen demolirt wurden; als Grund der Aufregung betrachtet man die bedeutende Getreide⸗ ausfuhr, welche in der letzten Zeit von mehreren Firmen effek⸗ tuirt wurde.

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Das Amts⸗Blatt des Königlichen Post⸗Departements (Nr. 64 vom 30. November) enthält General⸗Verfügungen vom 27ͤten

November: 1) den Eintritt der Herzogthümer Holstein und Schleswi in den Zollverein betreffend; 2) die vereinfachte Führung der Ent⸗ lastungskarte betreffend; und eine General⸗Verfügung vom 28. No⸗ vember: die summarische Eintragung der Frachtkartentaschen in die Abgangs⸗ und Eingangs⸗Recapitulationen betreffkend.

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Die Nr. 47 (vom 29. November) des »Justiz⸗Ministerialblattes« enthält folgendes Erkenntniß des Königlichen Ober⸗Tribunals vom 11. September 1867: »Der Kaufmann muß seine Bilanz auch dann alljährlich ziehen, wenn die Inventur seines Waarenlagers nur alle zwei Jahre aufgenommen zu werden braucht. In dem Jahre, wo die Inventur unterbleibt, ist der Bestand des Waarenlagers nach einer allgemeinen, unter Zugrundelegung der vorigjährigen Inventur zu bewirkenden Schätzung in die Bilanz aufzunehmen.⸗

Kunst⸗ und wissenschaftliche Nachrichten.

Ueber den Sternschnuppenfall vom 14. November theilt die »Cöln. Ztg.« Folgendes mit: In den früheren Bemerkungen über den am 14. November erwarteten großartigen Sternschnuppenregen, nach wel⸗ chem hier und in England so gut wie vergebens ausgeschaut worden ist, wurde darauf hingewiesen, daß amerikanische Beobachter in einer glücklicheren Lage sein würden. Das hat sich vollauf bestätigt. Die uns bis jetzt zugänglichen Berichte aus Washington reichen wegen eingetretenen Postabganges nur bis 2 ¾ Uhr Nachts; es waren von Mitternacht bis zu diesem Zeitpunkte 35 Sternschnuppen gezählt worden. Die Beobachtungen auf der Sternwarte des Vassar⸗Instituts in Poughkeepsie, Staat New⸗York, erstrecken sich nur bis 1 Uhr Morgens. Der Mond überstrahlte alle schwächeren Meteore und nur die stärker glänzenden waren sichtbar; von 11 Uhr 20 Minuten bis 12 Uhr 20 Minuten wurden sechs von der Größe des Sirius mit langen Schweifen gesehen, die meisten in der Gegend de

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