erhältnisse in höhe⸗
rem, befähigt sein werden, als eine große, vielbeschäftigte Bundes⸗ gesandtschaft es sein mag. Es läßt sich dann auch ein finanziell gerechtfertigtes Fortbestehen der Gesandtschaften der einzelnen Länder in ihren Budgets motiviren, während, wenn die ganze gesandschaft⸗ liche Thätigkeit von der Gesandtschaft des Bundes absorbirt würde, die Landesvertretungen in den einzelnen Staaten diese Gesandt⸗ schaften als überfluüͤssig erkennen und die Mittel dazu streichen werden. Und ein solches Vorgehen würde meinem Gefühle nach in dem jetzigen Stadium nicht gerade zur Befestigung und Besse⸗ rung der Beziehungen beitragen. Es ist meinem Eindrucke nach wünschenswerth, daß man die der kleinen Staa⸗ ten nicht rasch und absichtlich beseitigt, sondern abwartet, ob und wann sie gewissermaßen als reife Frucht abfallen. Der Herstel⸗ lung der politischen Vertretung des Bundes näher zu treten, hat uns das diesmalige Beisammensein des Bundesraths Anlaß gege⸗ ben, und wir sind bei demselben in vertraulichen Besprechungen soweit gediehen, daß ich, ohne eine Verletzung bundestreuer Re⸗ gierungen zu befürchten, bereits in der Lage gewesen bin, münd⸗ lich die Zustimmung Sr. Majestät des Königs zur Ernennung von Botschaftern und Gesandten Behufs Vertretung des Bun⸗ des zu erbitten und dieselbe auch erhalten habe, und daß diese Ernennungen also in kurzer Zeit bevorstehen. Daß wir da⸗ durch in die Lage kämen, die Anerkennung des Bundes als eine zweifelhafte Frage behandelt zu sehen, das befürchte ich nicht, und diplomatischer Brauch hält mich davon ab, die Gründe, warum ich es nicht befürchte, hier bestimmter zu entwickeln. Was den zweiten Theil des Antrages betrifft, so kann ich mich da den Herren Antragstellern nicht anschließen, und ich möchte Sie bitten, darin der Geschäftskunde und Erfahrung der Regie⸗ rung zu vertrauen, wenn ich unumwunden erkläre, diese Ge⸗ sandtschaften innerhalb des Bundes sind uns eine geschäftliche Nothwendigkeit und würden es auch bleiben, wenn das Bundes⸗ gebiet sich erweiterte. Es sind das Organe, deren das Präsi⸗ dium und der Bundeskanzler ohne Nachtheil für die Geschäfte nicht gut entbehren kann. Wenn man sich diese Gesandten innerhalb des Bundesgebiets als in Wegfall gebracht denkt, auf welche Mittel sind wir dann angewiesen, um eine Einwir⸗ kung auf die einzelnen Bundesregierungen zu üben, deren Un⸗ abhängigkeit zu achten wir bundesverfassungsmäßig verpflichtet und ebenso entschlossen sind, und die Gründe, welche uns bestimmen, diese oder jene Maßregel vorzuschlagen, entwickeln zu lassen, um vielleicht von einem Agenten dieser Regierung, der unsern Grün⸗ den nicht zugänglich ist, an das vorgesetzte Ministerium oder an dessen Souverain appelliren zu können? Welche Mittel bleiben uns dann, wenn diese Gesandten in Wegfall kommen? Das häufig schon jetzt in Anwendung gebrachte, aber nicht in allen Geschäften ausreichende Verfahren, daß wir direkt an die Re⸗ ierung schreiben und schriftlich unsere Wünsche auseinandersetzen,
at nicht dieselbe Wirkung, als wenn wir einen Gesandten
an Ort und Stelle haben. Dieser ist im Stande, sich zu dem Sopuverain zu begeben und für unsere Sache zu plaidiren, und er wird dies mit mehr Eifer thun, als der Vertreter der andern Regierung, den man hier zeitweise im Bundesrathe hat, und der vielleicht seinerseits anderer Ansicht ist. Jedenfalls ist unsere Vertretung beispielsweise bei der oldenburgischen Re⸗ gierung, wenn sie durch ein preußisches Organ geübt wird, eine wirksamere, als wenn sie durch ein oldenburger Organ geübt wird, namentlich in solchen Fällen, wo es darauf ankommt, Oldenburgzu überreden, unserer abweichenden Meinung beizutreten. Wir bedürfen eines solchen ständigen Organes meines Erachtens geschäftlich ganz nothwendig und werden es immer brauchen, und je lebhafter der Bundesverkehr sich entwickelt, desto stärker wird das Bedürfniß desselben hervortreten. Wir haben deshalb nicht blos an einzelnen Stellen, die gerade als Residenzen dieser Ge⸗ sandtschaften sich kennzeichnen, Gesandte accreditirt, sondern das ganze Gebiet des Norddeutschen Bundes ist durch Akkreditive, wenn ich mich so ausdrücken darf, gedeckt — es giebt keine Bun⸗ desregierung, bei der nicht ein Agent der Regierung oder Sr. Majestät des Königs akkreditirt waͤre. So ist beispielsweise der Gesandte in Weimar bei den übrigen benachbarten thüringischen Höfen akkreditirt, soweit sie nicht in das Gebiet der in Dresden domizilirten Gesandtschaft fallen. Der Gesandte in Hamburg ist bei den Hansestädten Bremen und Lübeck und bei den beiden Großherzogthümern Mecklenburg akkreditirt und uns außerordent⸗ lich nützlich zur Ausrichtung amtlicher Botschaften in Schwerin, zur Befürwortung dessen, was wir dort durchzusetzen haben, zur Vorbereitung der Beschlüsse, bei denen die Zustimmung der mecklenburgischen Regierung erforderlich ist. Daß er gerade höher besoldet ist, als die übrigen Gesandten in Deutschland, lie t in den lokalen Theuerungs⸗Verhältnissen in Hamburg, und es ist dieser Posten mit Rücksicht auf diese Theuerungs⸗ Verhältnisse eben vor einigen Jahren hinsichts des Ein⸗ kommens erhöht, nachdem die Erhöhung schon vor fünf oder jichs Jahren beantragt worden war. Der Gesandte in Olden⸗
8 1“ 181e““ . burg ist nebenbei akkreditirt bei Sr. Hoheit dem Herzo Braunschweig und bei anderen Fürsten im Norden Deutschland.
Ich möchte die Herren bitten, den Gedanken, Mittel der Einwirkung auf unsere Bundesgenossen zu entzj aufzugeben, während ich den ersten Theil des Antragesen schon erwähnt, als ein vollständig richtiges Erkennen und stellen des Zieles unserer Politik begrüße und auch nicht dem Gedanken zurückschrecke, daß dermaleinst in Zukunst gesammte auswärtige Ministerium auf das Bundes⸗Kan Amt, resp. den Bund übergehen könnte. 88 1pp
Nach einer Rede des Abg. Dr. Löwe erklärte der Prish des Staats⸗Ministeriums, Graf von Bis marck⸗Schi hausen:
Ich glaube nicht, daß der Herr Abgeordnete uns einen rechten Vorwurf macht, wenn er uns eine Satelliten⸗Phl Rußland gegenüber vorwirft, ich möchte ihm in dieser Re hung die Uebersetzung der russischen nationalen Moskauer Me u lesen empfehlen; da wird er finden, daß man
ort her die Verhältnisse gerade umgekehrt auffaßt, man sich auch dort das Bild eines Doppelgestirns de aber nicht von gleicher Gravitation, sondern daß m der russischen Regierung vorwirft, daß sie ihrerse die Rolle des Mondes übernehme, mit demselben Anrg mit dem der Herr Vorredner anzudeuten schien, daß Preuf sie seinerseits übernehme. Zwischen befreundeten groh Staaten, die keine streitigen Interessen mit einander habe giebt es unzählige Fälle, wo sie naturgemäß mit einam bectn „weil ihre Interessen dieselben sind, ohne daß man! alb den Versuch zu machen braucht, die Beziehungen dadn zu stören und zu verbittern, daß man dem Einen die R der Unterordnung, dem Andern die der Leitung zuwenz Aus diesem Grunde, weil die russische nationale Empfindle keit senan so lebendig ist wie die unserige, hätte ich auch wünscht, daß der Herr Vorredner sich enthalten hätte, sicht sischer Unterthanen anzunehmen, die er als von Seiten R lands bedrückt bezeichnete. Wenn es ihm Ernst war, Me Schützlingen wohlzuthun, so kann ich ihm versichern, daß genau das Gegentheil von seinem Zweck erreichen wird i ihm dieselben wenig danken werden, daß er so heikle Frg wie diese und andere angeregt hat. Der Herr Vorredner hier in voller Sicherheit und spricht ganz ungenirt. Was e die Folgen seiner Worte für diejenigen sein werden, die an schützen wollen, das wollen wir abwarten; jede Regierung eifersüchtig auf ihre Unabhängigkeit, auf ihre Autonomier Innern, und ich frage den Herrn Vorredner, ob er der Köl⸗ lichen Regierung zumuthen möchte, sich von irgend einer m wärtigen Regierung eine Einmischung in Bezug auf ihr Verhal⸗ ihren Unterthanen gegenüber gefallen zu lassen? Ich glaube, würde das mit derselben Entschiedenheit zurückweisen, mit welcher im Namen einer fremden und befreundeten Negierung den West einer Einmischung in ihre Angelegenheitenzuruceguwelsen für mi Pflicht halte, im Intereffe einer kleinen Minorität von Deutschen unter einer Ueberzahl von Esthen, Letten und einer noch g. ßeren Ueberzahl von Russen, Einer gegen Tausend stehen; Äh zu kompromittiren, ist kein guter Dienst, den man ihnen weist. In Bezug auf das weitere Feld, walches der Herr Vort ner berührte, finde ich, daß der Zusammenhang desselben miti E Frage und mit Allem, was politischer Brauch mü ogik mit sich bringt, so fern liegt, daß ich darauf nicht eingehe. aber mit dem Herrn Vorredner zur Sache, nämlich auf! Thätigkeit des preußischen Gesandten in St. Petersburg zu kan men, so kann ich versichern, ebenso aufmerksam auf die Besserung des Grenzverkehrs mit R land gerichtet ist, wie früher mit wenig merkbarem Erfolge, alh doch mit einigem, indem wir wenigstens in diesen Tagen zu V handlungen gelangt sind, und zwar auf Anregung Rußlands selt in Folge deren einer der Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren der östlch Provinzen sich auf russische Aufforderung nach St. Petersbuh begeben hat, und wir hoffen, daß bei diesen Verhand ungen preußische Gesandte das Interesse, welches die Königliche Ne rung diesen Fragen widmet, wird bethätigen können, und dG die Rücksicht, die die russische Re ierung auf die eigenen Un thanen nimmt, uns dabei helfen wird; denn es ist i mer — und der Herr Vorredner schien das mit Unrecht, bestreitin — ein Vortheil, diesseits der Grenze zu wohnen. russischen Unterthanen jenseits der Grenze, die Bewohner oberen Gebiete des Niemen und der Weichsel leiden un dieser Grenzsperree unendlich mehr, als die preußisc Einwohner diesseits der Grenze, schon aus dem einfach Grunde, weil die letzteren die Seeküsten besitzen und ersteren Einwohner des Binnenlandes sind, dessen Ströme du das preußische Gebiet münden. Wenn der Herr Vorredn
hofft, daß das Mitgefühl der russischen Regierung mit d
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was folgt:
daß die Sorgfalt der Regieruß
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ischen Provinzen werde verwerthet werden den unserer pefas 8 — Maße die Hoffnung, daß die nen/ Regierung zu der Ueberzeugung kommen wird, daß ferliche mohnern ihrer eigenen Grenz⸗Provinzen noch in bar Maße eine Förderung und Erleichterung des Verkehrs herem sei, und daß wir nach dieser Richtung hin, wenn auch lbig doch stetige Fortschritte machen werden, ohne daß ich sgsacon bestimmen könnte, wann wir das Ziel erreichen ⸗4 einigen Bemerkungen des Abg. Waldeck über den ch chascftsposten 8 Darmstadt erklärte der Präsi⸗ saes Staatsministeriums, Graf von Bismarck⸗Schön⸗ usen: ; ei b tschaft in Darmstadt ist doch keine so ganz Bie Gesaneschefwie der Herr Vorredner annimmt;/ sie gand so lange, als ich zurückdenken kann, aber mit dem ütheile daß die preclpische Vertretung bei der früheren ch Staͤdt Frankfurt ihr Domizil ebenfalls in Darmstadt 29 Das hatte für den Handelsverkehr, namentlich für die ünden in Frankfurt die außerordentliche Unbequemlichkeit, Fter Betreffende, sobald sein persönliches Erscheinen auf Geandtschaft erforderlich wurde, sich zu dem Zwecke von akfurt nach Darmstadt hinüberbemühen mußte. Deshalb 89 zur Zeit, als ich Bundestagsgesandter war, die Mi⸗ gteresidenkur bei der freien Stadt Frankfurt abgetrennt von r Gesandtschaft in Darmstadt. Soviel ich mich erinnere, ist ztere eine seit langen Jahren bestehende Gesandtschaft. Denn gir sind Diplomaten von 60 — 70 Jahren bekannt, die in ihrer sten Jugend Gesandte in Darmstadt gewesen sind. Nur zur storischen Erläuterung habe ich anführen wollen, daß die Re⸗ dentur in Frankfurt die losgelöste und neubegründete war, und sman aus dem Motive, daß die Gesandtschaft früher nicht stirt habe, die Möglichkeit oder Nothwendigkeit der jetzigen ttreccung des Gesandtschaftspostens in Darmstadt nicht ableiten nn. Wäre dort gar nichts zu thun für einen Gesandten, dann aube ich kaum, daß andere fremde Mächte dort welche halten rürden, und schon der Umstand, daß dies dennoch geschieht, nö⸗ bigt uns, irgend einen Agenten dort zu haben. Ob der nun in zukunft den Titel eines Gesandten trägt, oder ob man inner⸗ falb des Norddeutschen e. wenn ütehee b indi igetreten sein sollte, eine neue Bez eedig. Heigetee e secn die das Präsidium meiner Ueber⸗
jejenigen ständigen Agenten, . nach bei den einzelnen Regierungen nicht gut wird ntbehren können, einen anderen Namen, als denjenigen eines
ölkerrechtlichen Vertreters schaffen will, das ist rein Sache der .“ Aber wie die Dinge jetzt liegen, kann ich meiner nsicht nach geschäftlich E1““ welchen Namen sie uch tragen möge, nicht entbehren. “ b
d. agfen 88 Abg. Wölfel den sächsischen Militair⸗Vereins⸗ Kalender zur Sprache gebracht hatte, bemerkte der Präsident des Staatsministeriums Graf von Bismarck⸗Sch önhausen
kann nicht annehmen, daß Se. Königliche Hoheit
der 1“ 88 Sachsen, Kommandirender des säch⸗ sischen Corps, in irgend welchem Zusammenhange mit dieem Kalender stehen. Die Erscheinung war mir eben o auffallend gewesen wie dem Herrn Vorredner, und der dortige Königliche Gesandte hatte mir auf meinen Wunsch ein Exemplar dieses Kalenders eingeschickt und schreibt mir zu⸗ nächst darüber, daß die Militairvereine Privat⸗Institute und von der sächsischen Regierung unabhängig seien, daß aber auch der bezügliche Kalender, als eine Privatspeculation des Re⸗ dacteurs des »Kamerada«, mit diesen Vereinen in einem eigent⸗ lchen Zusammenhange nicht stehe, so daß also daraus hervor⸗ eht, daß Se. Königliche Hoheit der Kronprinz sogar sehr gut Uoterto der Vereine würde sein können, ohne mit diesem Kalender den mindesten Zusammenhang zu haben. Ich bin davon um so sicherer überzeugt, als es ganz undenkbar ist, daß Angesichts der nationalen, patriotischen und vertrags⸗ treuen Haltung der Königlich sächsischen Regierung irgend eine höhere amtliche Stellung im sächsischen Lande solche Aus⸗ drücke, wie sie dieser Kalender über das Bundesverhältniß ent⸗ hält, sanctioniren sollte; daß der verabschiedete General von Holtzendorf an der Spitze der Vereine steht, halte ich in so fern für wahrscheinlich, als dieser General Präsident des mit den ilitairvereinen in Verbindung stehenden Invalidenvereins ist. ch kann aber auch kaum glauben, daß ein höherer sächsischer Militair, selbst wenn er verabschiedet wäre, seinen Namen un seine Thätigkeit zu solchen Preßelaboraten, wie wir sie hier
E1“ 4 1 88 8 5‚/ 3 8
h „bei dies legenheit auf den Inhalt der Cartell⸗Convention und auf dasjenige, was die Königliche Regierung thun könnte oder würde, wenn sie ab⸗ liefe, einzugehen: ich halte mich nur an den Militair⸗Bevoll⸗ mächtigten in St. Petersburg und bemerke zunächst thatsächlich, daß wir augenblicklich in Wien einen Militair⸗Bevollmächtigten nicht haben, daß für die anderen ein besonderes Gehalt im Etat nicht ausgeworfen ist, weil sie Diäten beziehen, daß es mir schwer fällt, mich an den Gedanken zu gewöhnen, daß die Vertretung des Staates in seinen militairischen Interessen nach Außen von einem andern Ministerium und einerandern Verwaltung ressortiren sollte, als von dem auswärtigen Ministerium. Die Ressorts aller übrigen Ministerien, des Handels⸗Ministeriums, des Ministe⸗ riums des Innern finden ihre Vertretung nach Außen, soweit sie einer solchen bedürfen, durch die Agenten des auswärtigen Ministeriums. Ich glaube, es ist ganz natürlich, daß auch die Interessen des Kriegs⸗Ministeriums eben so durch die Agen⸗ ten des auswärtigen Ministeriums vertreten werden, immerhin unter Beigabe eines speziell technisch durchgebildeten Militair⸗ Beamten. Daß derjenige in St. Petersburg in einer ganz be⸗ sonderen Kategorie steht, und daher seit langer Zeit ein eigenes Gehalt für ihn ausgeworfen ist, habe ich mir erlaubt, bei den Budgets der letzten Jahre ganz ausführlich auseinander zu setzen, und ich möchte ungern aus sachlichen Gründen dar⸗ auf zurückkommen. Aber Sie können wohl annehmen, daß die K. Regierung, die in der Zwischenzeit manche andere Positio⸗ nen im Budget bereitwillig geopfert und sich beholfen hat, nicht mit dieser Zähigkeit an dieser Position festhalten würde, wenn sie nicht bei dem überwiegenden diplomatischen Nutzen derselben es für ihre Pflicht hielte, sie zu vertreten, und davon in dem Grade überzeugt wäre, der ihr diese Zähigkeit zur Behauptung dieses Postens zur Pflicht macht. “ Ueber das Konsulat in Hamburg sprach sich der Prä- sident des Staats⸗Ministeriums, Graf von Bismarck⸗Schön⸗ hausen, wie folgt aus: 1 “ Ich glaube, daß, wenn die Verhältnisse sich vollständig konsolidirt haben werden, dann dieses Konsulat eingehen kann; es mit voller Bestimmtheit zu behaupten, daß das in nächster Zeit schon der Fall sein wird, dazu, — ich muß es aufrichtig sagen — bin ich nicht hinreichend informirt über das Bedürfniß, welches unser schifffahrt⸗ und handeltreibendes Publikum augen⸗ blicklich bei den noch nicht vollständig konsolidirten und vollen⸗ deten Bundesverhältnissen haben kann, ein solches Konsulat dort zu besitzen. Weil ich darüber noch nicht vollständig infor⸗ mirt bin, so möchte ich doch anheimstellen, die Position nicht auf die Gefahr hin, daß sie ein praktisches Bedürfniß für Handel und Gewerbe sein möchte, für das folgende Jahr abzusetzen.
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Zum Staatshaushalts⸗Etat für 1868. (Staatsschulden⸗Verw gltung.⸗ Ser Gesammt⸗Betrag der
lusse des Jahres 1867 auf Thlr. auf verzinsliche und treffen. Es kommen
öffentlichen Schuld beläuft sich am 422,501,068 Thlr., von welchen 406,658,721 15,/842,347 Thlr. auf unperzinsliche Schulden tr en nämlich als verzinsliche Schuld in Ansatz für: die alten Landestheile 306,143,246 Thlr., Hannover 41,160,504 Thlr., Kurhessen 16,535,250 Thlr., Nassau 20,516,921 Thlr.) Hessen⸗Homburg 161,143 Thlr., Schles⸗ wig⸗Holstein 22,141,657 Thlr. Unter dem Gesammtbetrage sind 160,112,629 Thlr. Eisenbahnschulden enthalten. “ Die Ausgaben für die Staatsschuld sind mit Einschluß
der Verwaltungskosten für 1868 auf 24,956,500 Thlr. veranschlagt , darunter 16,454,060 Thlr. zur Verzinfteng, 7,966/766 Thlr. zur Til⸗ gung und 429,475 Thlr. Renten. Gegen den Etat für 1867 stellt sich eine Mehrausgabe von 3,369,890 Thlr. heraus. Die Ausgabe für die Staatsschuld der alten Landestheile, welche der Etat mit 19,039,710 Thlr. ansetzt, hat sich gegen den vorjährigen Etat um 2,801,310 Thlr. erhöht, weil im Laufe des Jahres 1867 an verzinslichen Schulden 53,000,000 Thlr. (30,000,000 Thlr. zur Deckung des außerordentlichen Geldbedarfs der Militair⸗ und Marineverwaltung, 3,000,000 Thlr als Abfindungssumme für die Uebernahme des Thurn und Taxisschen Postwesens, 10,000,000 Thlr. zu verschiedenen Eisenbahnzwecken und 10,000,000 Thlr. Schatzanweisungen) neu hinzugetreten sind. — Für das vormalige Königreich Hannover beträgt die gesammte Ausgabe für die Staatsschuld im Jahre 1868: 2,671,870 Thlr., 7000 Thlr.
als im Vorjahre für die zu verzinsenden Kapitalien der Königlichen Hof und Civildiener⸗Wittwenkasse zu Hannover. — Die verzinslichen Staats⸗ chulden des vormaligen Kurfürstenthums Hessen haben sich im Jahre 1868 schucs den Hinzutritt einer Anleihe zur Erbauung der Bebra⸗Hanauer Eisen⸗ bahn um den Betrag von 10,000,000 Thlr. erhöht und es ist durch die Verzinsung desselben, nach Abzug einiger Minder⸗Ausgaben, gege das Vorjahr eine Mehr⸗Ausgabe von 275,397 Thlr. anzusetzen ge wesen. — Für das vormalige Herzogthum Nassau und die vormalige
fobiesem Kalender, vielleicht für fremdes Geld, lesen, hergeben 8 2 2 2 Gelegentlich der Discussion über den Posten eines Mili⸗ tair⸗Bevollmächtigten in St. Petersburg gab der Präsident des Staats⸗Ministeriums, Graf von Bismarck⸗ Schönhausen olgende iaiscanti. ab: 8 8
Landgrafschaft Hessen⸗Homburg haben die Aus aben durch theilweis Engrafsche fes Heslanehtgen gegen das Jahr 186 um resp. 48,040 Thlr und 124,963 Thlr. ermäßigt werden können. — Dagegen sind die Aus gaben für die Staatsschuld der Herzogthümer Schleswig und Holstein um 467,340 Thlr. gegen 1867 gestiegen, weil diese Schuld wegen de nach Art. VIII. des Wiener Friedenstraktats vom 30. Oktober 1864
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