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8 8, „ S2 E 5 8 2* 8 82. SSESSSs 8 828 2₰ 3E8SSFEF S— 8SS[S*8 zes 181 Landdrostei⸗Bezirk. 5SZ5 SS8S8S8S8888283528388 28828 S8885588 866 S 5b ℛ & 6/ 88 S 8& 235 558 ½ 1“ 0 1 “ 91 0,938 0,69 0,;8s5 0,87 0,96/ — 1,09 S öE116“” ““ 0,71 — 0,78 [0,96 1,10 0,89] 0,97] 0,91]0,93 0, „ 78 09, 708 L. Fn. Zö“ 0, 788⁰ — 0,83 0,94 1,04 0 es 1,00% — 1,04 0,61] 0/s4 y0,73 0,988 — 0,80 1/08 1,04 dg 5 C““ 0,s6 0,s0 0,79 0,91 1,12 0,84 0,87 0,87 0/s5 0,60] ,0,57 0/67 0,86 0,s 0% — 1,15 116 (1g Ebbb11“ E“ 0,76 — (0,73 0,92 1,09 1,01 0,87 0,s 0 0,73 0,80 0,57 )0,67 0, %°as — — 1,03 111 J1; 11ö6ö6— .“ .. [0,18 — 0,61[0 O,„s 1/01 0800,97 0/s3 06 7 10,91 ss [0/ 68 7 — — 1,00 1 06 09 EE1ö11“ 0ss — 0,esO%r 0870% 0,78 084 0,,s 045 1 %% )% % % —2 — 1os 1 % 1. Aurich ..... b Durchschnitt: Körner 097 8 0,so 0,74 0,°s 1,03 07%s 0,00 0,88 0,84 0,85 0,79 0½0 0%2 0,80 0,77 1,„08 1,%8 ) B. Stroh. 8 11“4“ 0,8 2 — 0,80 0,97 1,12 0,98 1,04] /0 % ²2ĩ%ałmñmìmͤ- 0,72 4 dowverr .. „ 1 Füdrsheimn CC“ 0‚ -4 — 0,75 0,93 1,01 0,90 1/ %0sq — — (0)/71 Lüneburg..... “ 0,;88S 0,95 0,83 0,95 1,/11 0,93 0,95 0,91 ⁄ — [0,/71 Stade XX“ 0,938 — [0,98 1,02 1,06 1,01 10,94 0,s7 — 0,17 ae’nee11X4AX4X“ 0,85 — 0,76 0,95 1,06 1/05 0,95 ,0,94 — 0,7 ..ö“ u10,95 — 0,74 0,%s 0,87 0,97 1,02 0;s9 % —- 0/,49 Durchschnitt: Stroh I1 0,88 0,95 0,81 0,97 110⁴ 0,97 1 700 0,91 — 0,58 8 v“ Zu irchschnittsgewlicht des Scheffels Weizen 81 Pfd., gut. Heu sput⸗ zum Theil sogar sehr gut, doch Wiesenheu quantitat
ergiebiger als Kleeheu.
“
8 KA„ — A9 58 4 Roggen 78 Pfd., Gerste 67 Pfd., Hafer 47 Pfd., Erbsen 86 Pfd.,
g. AAIÜeeT“ Zu 3. Durchschnittsgewicht des Scheffels Weizen 85 N ilene waren in Qualität und Ieantität sehr gut. Dinkel 76 Pfd., Roggen 79 Pfd., Gerste 67 Pfd,eisen 8 Flachs und Lupinen gaben einen guten Ertrag, eben so Wiesenheu Erbsen 88 Pfd., Bohnen 88 Pfd., Buchweizen 6 Pfb., Raps 74 f und F⸗ itts Scheffels Wei 2 Pf Zu 4. Durchschnittsgewicht des Scheffels Weizen 80 A“ Schesfels Petzen Pfd. Roggen 76 Pfd., Gerste 62 Pfd., Hafer 48 Pfd., Erbsen 84 — Joggen Ped., Hersge 68 Pdd., Hafer 49 Pfd., Erbsen 87 Pfd, Bahnen 81 Pfd, Buchweizen 64 Pfd, Raps 72 Ad. Bohnen 87 Pfs., Raps 71 Pfd. b b. Zu 5. Durchschnittsgewicht des Scheffels Weizen 82 P Das Sommerkorn war in Qualität gut, das Winterkorn so⸗ Ro⸗ 8* 86 Hun en „ Püe. V de Scesh Pöehe gx gar meist vorzüglich. V
Bohnen 83 Pfd., Buchweizen 67 Pfd., Raps 68 Pfd.
1 Zu 6. Hu 8 ch na 1649 s wich 8 F. Schaffels Wäüsen 81 Pf. Kohl wurde durch Raupenfraß stark heimgesucht und Raps durch oggen 77 Pfd., Gerste 64 Pfd., Hafer 4 d./ Erbsen 91 P. Erdiüsde Die Kartoffeln waren in Qualität und Quantität sehr Bohnen 90 Pfd., Buchweizen 68 Pfd., Raps 75 Pfd.
8 XI. Provinz Hessen⸗Nassau. Nach 98 Berichten.
Rüben litten im Frühjahr durch Nässe und im Sommer durch
8
Dürre.
8 8EEIIT8AI1I1“ S . — 8 SSZ SSEZ8S8 V 8 3 (5. 8S 288 8 =8.8 358885S . 3.Bezirk 5 2E S82 EII11“ 8H 5 8S55 2 d ==ͤ2 8 8 I 8 Regierungs⸗Bezirk. 5 88 8 888 8 8 . 28 8 5 8 8 8 889 8 888 S88 S 282— S — ⅔ α△ — 3 8 55 S & 8 2218. 8lbch1 2 S &[85 8525552 8 8 1 Cassel. 0,76 0,90 0,76 0/s1 0,91 0,92 0/‚87] 0,50 0,93 0,71 0,95 0,79 1,14 1,13 17 ee““ 0,638 1,00 0,69 0,95 0,81 1os 1, 0o — 0,81] 0,79 1,50°% m0/84 1,44 1,24 — Durchschnitt: Körner 0,70 0/,95 0,73 0,s8 0,86 1,00 0,94 080 0,87 0,75 1,23 /0/92 1,19 1,00 0,82 1,20 V 1,19 100 88 “ “ B. Stroh 0,ss 0,8s 0,79 0/s1 0,se 0,9s] 0,92 0,50° — 0,78 0/66 1,00 0,82 0,95 1)03 1, °os 1 =ỹ% — — 0/ss 1 1 ’ Durchschnitt: Stroh 0,758 0,92 0,81 0/88 0%8 1,03 0,06 080 — 0⸗81
Durchschnittsgewicht des Scheffels Weizen 84 Pfd., Zu 2. Durchschnittsgewicht der Getreidearten p Ifd., Roggen 79 Pfd., Gerste 68 Pfd., Hafer 49 P. ist nicht angegeben. fd., Bohnen 90 Pfd., Buchweizen 60 Pfd., Raps 73 Pfd. 2 “
XII. Provinz Schleswig⸗
Holstein. Nach 83 Berichten.
2g “ SgS5 V EEIITTEIII S'S8öe” 3ES8SS55 1 8 IVIIIö4XX* 2 * S * — S 3 — S2 — 2 ₰ —. 8 r235 E S 5 58 & . co 25” 90 & 22 8285 58 2=22 V A. Körner. 8 Sähtemnighbööööö (0 89 0,97 1,0s 0,97 0,87] 0/6s 0,83 0,s 0% — 1,0s 1,15 “ “ 0,87 0,70 ,0,92 1/06 0/97 0,97 0,64 0,54 0/3s 1,00 0/82 0 8 9 — — 1,12 1,/20 07 Durchschnitt: Körner 10,8s9 — 0,70 0,95 1,06 007]002 O88 0,61 0,37 0,75 0 s3 0,91 0, 5so — 1,10 1/18 00. B. Stroh. ö ..FFFöFövööee 0 2ꝗ%)— 0776 1%91/09 1,12] 0/6 6 072⁴½%⁷ fßꝗ½ 0,43 XXX“ 0 „ 899 — 0,7e 0,92 1,07 1/01 1%e 0,72 — V 0,62 Durchschnitt: Stroh [0,⸗8 — 0/76 0,96 1,0s 1%70%2 012 — 0,52 89 2. 85 “ Durchschnittsgewicht des Scheffels Weizen 84 Pfd., Zu 2. Iee des Scheffels Weizen 86 8 78 8 ste 70 Pfd., Fafer 54 Pfd.) en 88 „ Roggen 81 Pfd., Gerste 72 Pfd., Hafer 53 Pfd., I 2— 86 eizen 69 Pfd, Raps und Rübsen 74 P Bohnen 86 Pfd., Buchweizen 74 gfd., Raps oder Rübsen 74 Pfe⸗ den 30. November 1867.
Zweite Beilage
age zum Koͤniglich Preußischen Staats⸗ Dienstag, den 17. Dezember .
Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 17. Dezember. In der gestrigen Sitzung des Ab⸗ ordnetenhauses nahm der Regierungs⸗Kommissarius Ge⸗ zmer Rath von Wolff nach den Ausführungen des Abg.
Vüberrn von Vincke⸗Olbendorf das Wort wie olgt: Meine Herren! Ich muß mir zunächst erlauben, anknüpfend an
jni erkungen und Fragen der geehrten Herren Vorredner, ge⸗ ine ’ Bhlen zu erichtt en, dhc zum Ausgangspunkte von Angriffen in die beabsichtigte e und gegen den vorgelegten Etat nacht worden sind, und ie allerdings von anderen Gesichtspunkten „ aufgefaßt werden müssen. Es ist wiederholt hervorgehoben wor⸗ n, daß die landräthlichen Behörden und Aemter in den neuen Pro⸗ in und namentlich in der Provinz Hannover, im Verhältniß zu in Kosten der landräthlichen Behörden in den alten Provinzen so⸗ ohl was die Bevölkerung anlangt, als auch, was die Kosten betrifft, nverhältnißmäßig zahlreich und theuer seien. Meine Herren! Ich bbe zu, und das ist ja auch von den Herren Vorrednern konstatirt orden, daß gewisse Verhaͤltnisse in den neuen Provinzen vorhanden n, welche höhere Ausgaben für die Behörden für die nächste tt, vielleicht auch für Föpere Zeit noch, erfordern, und es ist gerkannt worden, daß ie darin den neuen Proeshnaeh wwährte Rücksicht von der Staats⸗ Regierung mit techt ge⸗ ährt worden sei. Aber, meine Herren, bei den Vergleichun en, t Sie angestellt haben in Bezug auf die Kosten dieser Behör en, ben Sie das wesentliche Moment nicht genügend beachtet, daß die tmänner in Hannover und die ähnlichen Behörden, die beispiels⸗ iise auch in Nassau vorhanden sind, Functionen wahrnehmen, die den übrigen Provinzen der alten Monarchie nicht auf Staats⸗ sten wahrgenommen werden. Die Amtmäaͤnner haben sum großen eil diejenigen Functionen, die beispielsweise in den 6 östlichen Pro⸗ nzen die gutsherrlichen Polizei⸗Verwaltungen (in der Provinz Posen Distrikts⸗Kommissarien) und in den westlichen Provinzen Kom⸗ unalbeamte (die Amtmänner in Westfalen und die Bürgermeister der Rheinprovinz) wahrnehmen. Es fehlt in den neuen Provin⸗ in Nassau und Hannover, an einem Mittelgliede, wie es zwischen m Ortsvorstande und dein Kreisvorstande in unseren alten Frovin⸗ überall vorhanden ist. Dadurch, daß die Staatsregierung in den uen Provinzen diese Kosten tragen muß, und daß diese sten zu den Kosten der landräthlichen Behörden von den wren Vorrednern zugezählt worden sind, ergiebt sich das allerdings tungünstige Verhältniß in Bezug auf die Kosten der landräthlichen, hörden in den neuen Provinzen. . Auch in Bezug auf die Organisationskosten und die Kosten der heren Verwaltungs⸗Behörden in den neuen Provinzen sind die achten Vergleiche nicht ganz zutreffend. In der Provinz Hannover in nach dem diesjährigen Etat die Landdrosteien und die Provin⸗ Finanz⸗Direction, also diejenigen Behörden, die in den alten Pro⸗ jen die Functionen der Regierungen wahrnehmen, zusammen 800 Thaler; in der Provinz Sachsen beispielsweise betragen die ten der Regierung in Summa 233,430 Thlr.; es kosten also die schartgen Behörden der Regierung in Hannover nach dem Etat 1868 14,400 Thlr. mehr, als die gleichartigen Behörden in Moving Sachsen. Wenn Sie die Bevölkerung und den Flächen⸗ alt der Provinz Hannover im Vergleich zur Provinz Sachsen in tracht ziehen und außerdem die besonderen Verhältnisse berücksich⸗ n, die jede Reorganisation und Ueberführung eines Landestheiles eine neue Gesetzebung und Verwaltung erfordert, dann werden sich üͤberzeugen, daß diese Kosten der Central⸗Verwaltung keines⸗ zunverhältnißmäßig hoch gegriffen sind. Der geehrte Herr Vorredner hat dann noch die Frage gestellt, um die Landdrosteien der Provinz Hannover auf dem Etat des
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worden ist, sind in Menge vorhanden. Ich will nur auf einen Fall hinweisen, der grade für den vorliegenden Fall paßt. Es ist unterm 7. Januar 1852 eine Verordnung ergangen über die Organisation der Verwaltung in den hohenzollernschen Landen; die Verordnung ist er⸗ gangen * Mitwirkung der Landesvertretung, sie richtet eine Regie⸗ rung in Hohenzollern ein, giebt ihr die Befugnisse der Regierungs nstruction vom Jahr 1817 und der diese ergänzenden Bestimmungen, ndert soggar diese egierungs⸗Instruction in einzelnen Punken ab, wirft die bestehenden Ober⸗Amisbezirke zusammen, giebt den Ober Aemtern die Stelle der Landräthe, genug, sie führt eine voll⸗ ständige Organisation der Verwaltung ein. Diese, wie gesagt, ohne Mitwirkung der Landesvertretung zu Stande gekommene Ver⸗ ordnung ist im Januar 1852 erlassen, während der Staatshaushalts⸗ Etat desselben Jaͤhres erst im Mai erschienen ist, es geht also daraus auch hervor, daß der Erlaß der Verordnung und die Vorbereitung der Organisation Seitens der Königlichen Staatsregierung bewirkt worden ist, bevor sie über die Etatspositionen des Einverständnisses der Lan⸗ desvertretung sich hat vergewissern können. Meine Herren, Sie werden mir darin beistimmen, daß sehr häufig Fälle vorkom⸗ 8 men können, wo derartige Organisationen bis auf einen gewissen Punkt gebracht werden müssen, wenn die Verwaltung vorwärts schreiten und nicht stille sehen soll, bevor die etatsmäßig nothwendigen Bewilligungen erfolgt sind. Das ändert natürlich daran nichts, daß 8 das Haus, wenn es vonz der Regierung um Bewilligung der etats⸗ mäßigen Positionen angegangen wird, diejenigen Erläuterungen über die bevorstehende Organisation verlangen kann, die für die Beur⸗ theilung der Etats⸗Posttionen nöthig sind, und die Staats-⸗Regierung wird sich nie weigern, insoweit die erforderlichen Organisationspläne vorzulegen. Meine Herren, es kommt aber auch auf den Zeitpunkt an, in dem solche Erwägungen eintreten. Wenn Sie im gegenwärtigen Augenblick, wo wir 8—14 Tage vor dem Beginn des neuen Etats⸗Jahrs stehen, die vorgelegten Positionen der Regierung nicht bewilligen wollten und eine vollständig andere Organisation der Behörden verlangen, so würden Sie der Regierung leicht etwas zumuthen, was sie nicht aus⸗ führen kann; es wird also, soweit Ihre Ansicht über die Organisation mit der der Regierung nicht übereinstimmt, sich empfehlen, wie es auch in dem einen Antrage hier zur Sprache gebracht ist, die Regie⸗ rung zu ersuchen, die Gedanken und Wünsche des Hauses in Beziehung auf die Organisation bei der Vorlegung des nächsten Budgets zu be⸗ rücksichtigen resp. zu erläutern. Meine Herren! In Beziehung auf die Behörden, bei deren Etats zunächst diese Frage hier angeregt worden ist, 25. überdies die ganze Frage wesentlich noch anders. Die Lan drosteien in Hannover sühcd etatsmäßig bestehende Behörden. In Schleswig⸗Holstein bestehen 2 Regierungen, für welche die Mittel in dem Etat pro 1867, der Allerhöchst erlassen worden ist, ausgeworfen ind. Es handelt sich also hier nicht um Neubildung von Behör⸗ en unter Abänderung der früheren Etats, sondern nur um die Er⸗ haltung von Behörden, deren innere Reorganisation die Regierung vor⸗ läufig als eine offene Frage behandelt. Es kann daher auch sehr fraglich er⸗ scheinen, ob die Bewilligung eines Pauschquantums die von Seiten deseinen Herrn Abgeordneten beantragt worden ist für die Kosten der Regie⸗ rungen oder der Regierung in Schleswig⸗Holstein, gegenüber den früheren Etats sich rechtfertigen lassen möchte; jedenfalls würde durch eine solche Bewilligung als Pauschquantum der Zustand, der bereits in den Herzogthümern besteht, in bedauerlicher Weise fortwährend noch zu einem provisorischen gestempelt werden. Die Beamten, die bereits seit 1½ Jahren in der Ungewißheit sich befinden, was aus ihnen wird, und wo sie demnächst ihre Stelle finden werden, würden wiederum 1 Jahr lang in derselben Ungewißheit erhalten werden müssen, und die Regierung würde nicht in der Lage sein, irgend welche etatsmäßige Anstellung vornehmen zu können. Anderseits aber, meine Herren, welcher Nach⸗
nisteiums des Innern figuriren, während in den übrigen Provin⸗ die Regierungen auf dem Etat des Finanz⸗Ministeriums stehen. ine Herren, das hat lediglich darin seinen Grund, daß die Verwaltungs⸗ örden in den alten Provinzen die sämmtlichen Zweige der inneren Vinanz⸗Verwaltung vereinigen und nach einer alten, bestehenden Ein⸗ ung auf dem Etat des Finanz⸗Ministeriums stehen, während die Diszi⸗ und die Besetzung der Stellen den beiden Ressorts des Ministers der nzen und des Innern zugewiesen sind; daß dagegen bei der jetzt mnommenen Re orfchn hane für die Provinz Hannover, wo eine idere Finanzbehörde eingerichtet worden ist und die Landdrosteien ssentlichen auf das Ressort der eigentlichen inneren Verwaltung, sie dem Minister des Innern unterstellt ist, reduzirt sind, es sich einfach ergeben hat, die Disziplin und Anstellungsbefugniß zwischen beiden Ressorts zu theilen und demnächst, da der Herr Finanz⸗ ister bei der Beaußsichtigun und Anstellung der Landdrosten gar mehr betheiligt ist, die betreffende Position, ebenso wie die der mn d Provinzial⸗Behörden, auf den Etat des Ministeriums des n zu bringen. Der erste — Redner hat mit Recht darauf aufmerksam gemacht, es sich empfehle, von vornherein eine gewisse Klarheit zu bringen eisrage, wie die Kompetenz zwischen der Staatsregierung und andesvertretung sich abgrenzt in Bezug auf die Organisation der rden. Meine Herren, es ist Ihnen schon am vorigen Sonnabend im Herrn Minister des Innern . worden, daß die Organi⸗
er Behoͤrden im Wesentlichen eine Prärogative der Krone sei
theil entsteht daraus, wenn Sie die Positionen, die die Re⸗ gierung gefordert hat, für das Jahr 1868 im Etat bewilli⸗ gen? Ich will zugeben, daß nach Ihrer Ansicht danach eine Reihe von Regierungs⸗Räthen es ist gleichgültig, ob 6 oder 8 — zu viel bewilligt werden würde. Meine Herren! Diese Beamten werden angestellt aus dem reichen. Material, welches an älteren Assessoren vorhanden ist, welche einen Anspruch darauf haben, moͤglichst bald in eine etatsmäßige Stellung zu kommen. Wenn Sie in Jahr und Tag bei der Etatsberathung für 1869 ctwa finden, daß Sie diese Stellen für die Regierung in Kiel und Schleswig ferner nicht bewilligen können, wenn dieselben also im Einverständniß mit der Staatsregierung abgesetzt werden, so ist die Schwierigkeit, die 6 oder 8 während des Jahres 1868 ernannten Regiecrungsräthe bei einer der andern 30 Regierungen unterzubringen, durchaus kein Hinderniß, in diesem Etat schon diejenigen Positionen zu bewilligen, welche die Regierung von Ihnen zu haben wünscht. Ich kann deshalb nur im Namen der Koͤniglichen Staatsregierung bitten, das der An⸗ trag auf Pewilligung des Pauschquantums nicht zum Beschluß er⸗ hoben werde und daß der Koöͤniglichen Staatsregierung die Positionen, welche sie gefordert hat, bewilligt werden moögen.
Auf die Frage, ob in Schleswig⸗Holstein eine oder zwei Regie⸗ rungen zweckmäßigerweise zu errichten und zu erhalten seien, glaube ich vielleicht in einem späteren Stande der Debatte zurückkommen zu können.
Nach dem Abgrordneten Miquèl beme
der Ministe
als solche in Anspruch erd üsse. Präcedenzfälle genommen werden müsse. räcedenzfaͤlle, elchen diese Befugniß ohne Widerspruch der Landesvertretung geuübt
1.“
rkte
des Innern Graf zu Eulenburg:..
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