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— ö.““ 2 ½ Loth Nr. 6946. das Gesetz, betreffend die Stempelsteuer v 1 5 1 “ “ muster) beträgt ohne Unterschied der Entfernung für je 22 Lo Spiel karten. Vom 23. Dezember 1867; unter gemeinschaftlich übe rden und sind daher Beider Un⸗ ermächtigt, daß jene Behauptung im Ganzen wie im Einzelnen 1 „Vom 23. Dez terschriften bei allen rechtsverbindlichen Erklärungen und Aus⸗ in Bezug auf jedes der genannten Blätter und auf jeden Theil Sgr. den Post⸗Anstalten 1 Kr. Nr. 6947. den Allerhöchsten Erlaß vom 25. Novemben rtigungen der Bank⸗Kommandite erforderlich. der ö. Sceran unwahr und erfunden 1 1 1“
ei ildenwährung rechnen — . 8 — 1 ber den dedercee Meäitzeilungen aller Art, welche mittelst of⸗ 1867, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an fe Berlin, den 23. Dezember 1867.
Stück 5 S be⸗ den Kreis Höxter, Regierungsbezirk Minden, bezüglich d²l 5 „gfi b 3. 3 — Die sehr umfassenden und schwierigen Arbeiten zur Fest 8 fener Eeet e⸗ wird pro Stück ½ Sgr., be Phruch ser 8 üsfern; 8 von Höxter über Abbaxen und Stagt ¹ Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. seellung und Vertheilung des nach 8. 4 89 Grundste 1.242ℳe 8 wehunsewee „1 Kr. e Jahlun en mittelst Post⸗Anweisung bis zur Grenze der Provinz Hannover in der Richtung auf 1 chädigungs⸗Gesetzes vom 21. Mai 1861 ausgesetzten Gesammt⸗ 99 “ 8 Heinsen nebst einer Zweigstraße von Stahle zur Holzmindene Berlin, 24. Dezember. Se. Majestät der König haben Entschädigungs⸗Kapitals für die bisher verfassungs⸗ betreigt⸗ Zahl nter und bis zu 25 Thlr. (43 ¾ Fl.) Fähre, 2) von Brakel über Erkeln und Titelsen zur Roggen. Allergnädigst geruht: E“ Ober⸗Hof⸗ und Haus⸗ mäßig von der Grundsteuer befreiten oder hinsichtlich der⸗ Rei einer Zatz ung. u thalsmühle auf Beverungen, und 3) von Brakel über Beller Marschall Wirklichen Geheimen Rath Grafen von Pückler selben bevorzugten Güter, Grundstücke und Städte sind
einschließlich 2 Sgr. oder 7 Kr., - “ 1 88 . zchsti . numme 9 8 1 Ee üben? 1 Thlr. sen, Appenburg, Bredenborn, Sommersell und Born bis zu und Allerhöchstihrem Hof⸗Marschall Grafen von Perponcher nunmehr zum Abschlusse gelangt und ist der darüber 8— einer Saßlung abes d; 2 SE 7 h Urnppes Fürstenthums Lippe⸗Detmold in der Richtung cu die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Griechen⸗ im Königlichen Finanz⸗Ministerium aufgestellte Theilungsplan,
— Schwalenburg; und unter 8 and Majestät ihnen verliehenen Großkreuzes des Erlöser⸗Ordens vorbehaltlich der in Folge nachträglicher Anerkennung von ü “ auf dem Coupon Nr. 6948. den Allerhöchsten Erlaß vom 7. Dezember 1801u ertheilen. Theilnahme⸗Ansprüchen für einzelne Grundstücke etwa noch auf⸗ 85 Pri lichen Nott en, unter Wegfall der bisherigen Beschrän⸗ betreffend die Genehmigung von Zusätzen zu dem Reglemen — zustellenden Spezial⸗Pläne am 23. d. Mts. von der Grund⸗ 1 8 eSS der landschaftlichen Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft für Wess⸗ Bekanntmachung 8 steuer⸗Entschädigungs⸗Kommission bestätigt worden. Darnach kun 8Jin Stadtpost⸗Verkehr wird für Post⸗Anweisungen, welche preußen. 1 “ Zu Bentheim und Hoya, Provinz Hannover Se1 Ja- da8 G anunit Kapttal, welches gemäß §8. 4 folg. a. a. O. auf Beträge bis zu 50 Thlr. (87 ⅞ Fl.) lauten können, der gleich VBerlin, den 24. Dezember 1867. b AMnuar 1868 Telegraphen⸗Stationen ecröffnet werden. Erstere als Betech 8 zzfachen Betrag der für sämmtliche tbeilnahme⸗ 8 iäßige Satz von 2 Sgr. oder 7 Kr. Anwendung finden. Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sa . AMscbstständige Telegraphen⸗Station II. Klasse mit vollem Tagesdienst, berechtigte Güter, Grundstücke und Städte ermittelten bisheri⸗
maͤß ge. P eszis uß⸗Beträge wird außer dem Porto für “ uund letztere mit der Post kombinirt und mit beschränktem Tagesdienst. gen landesüblichen Grundsteuer gebildet worden ist, auf
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die Sendung an Postvorschuß⸗Gebühr erhoben: ““ 28,029,897 Thlr. 25 Sgr. 8 Pf.⸗
I eer 8 8 2 K fr. §. 4 der Telegraphen⸗Ordnung für di Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche biickeicischen Telegraphen⸗Verein) b lhuunnd der Kapitals⸗Antheil jedes einzelnen zur Theilnahme be⸗ freechtigten Grundbesitzers, resp. jeder einzelnen theilnahmeberech⸗
für jeden Thaler oder Theil eines Thalers: ³ Sgr., Arbeiten. —Hannover, den 20. Dezember 1867. 1 MM“ Der Ober⸗Telegraphen⸗Inspektor. stigten Stadt auf 9 Thlr. 2 Sgr. 0,4 Pf. für jeden Thaler de
im Minimum aber 1 Sgr.⸗, 8 “ Morstei “ il ei G —: 1 Kreuzer öniglichen Bau⸗Inspek von Morstein 1 2 für jeden Gulden oder Theil eines Guldens: 1 Kreuzer, Dem Königlichen Bau⸗Inspektor zu Ver seit dem 1. Januar 1865 an neuer Grundsteuer zu entrich⸗ — Summarische Uebersicht über die Zahl der Studirenden auf tenden Mehrbetrages zu stehen.
im Minimum aber 3 Shfer. lin ist die Wasser⸗Bau⸗Inspektorstelle zu Breslau verliehen Vorstehende Sätze gelten auch bei den Post⸗Anstalte worden. 88 8 “ Axer Königlichen Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität zu Verlin im Winter⸗ Die Bezirts⸗Regierungen sind wegen der
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demjenigen Theil des Großherzogthums Hessen, welcher Per bisherige Ge 1o — mester 1867/68. Im Sommer⸗Semester 1867 sind immatrikulirt nung der den einze 81 itzern dem Norddeutschen Bunde nicht angehört. bnh een Gb sge ht — 1957, davon sind abgegangen 577, es nid dedninn geblieben und Städten aehre Aggihns Rrchenic igfen, vrandbesdemn Diese Sätze finden ferner, in Folge der vom 1. Januar niglichen Ober⸗Rechnungskammer Johann Christian Gott⸗ 880, dazu sind in diesem Semester gekommen 869, die Gesammtzahl ö da9e r 1868 ab in Kraft tretenden Postverträge vom 23. Novem⸗ lieb Mitge ist als Geheimer expedirender Secretair und Kal⸗ der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 2249; die theologische nebst Zinf aa t 24 vüaeee und baaren Geldbeträge ber cr. auch für den Postverkehr zwischen dem Gebiete des kulator bei dem Königlichen Ministerium für Handel, Gewerte Fakultät zählt Inländer 312, Ausländer 61, zusammen 373; die so daß 9 z-. bonß Januar 865 mit Unmesfue versehen, Norddeutschen Bundes 8 und öffentliche Arbeiten angestellt worden. deemherisische Fatultat zählt Inländer 514, Ausländer 182, zusammen 666; an die legittecch uncg der diesfälligen Entschädigungsbeträge a) mit den Süddeutschen Staaten: Bayern, Würt⸗ 8 sie medizinische Fakultät zählt Inländer 361, Ausländer 64, zusammen e legitimirten Interessenten zu Anfange des künftigen
temberg und Baden, sowie 1 Der Berg⸗Referendarius Julius von Brunn und e 1425; die philosophische Fakultät Zäͤhlt. a) Inländer mit dem Zeugniß Jahres mit Sicherheit zu erwarten steht. NPost⸗ Zostv üssen — 8 „69 Wj 9 1— der Reife 562, b) Inländer mit dem Zeugniß der Nichtreife nach §. 35 — abgesehen von Post⸗Anweisungen und Postvorschüss Berg⸗ und Hütten⸗Eleve Wilhelm Lehmer im Oberberg des Prüf⸗Regl. vom 4. Juni 1834 3, c) Inländer ohne Zeugniß der Coblenz, 23. Dezember. Der »Cobl. Ztg.« zufolge melde mit dem Kaiserthum Oesterreich und amtsbezirk Halle, sowie die Berg⸗Referendarien Christiag Reife nach §. 36 desselben Reglements 16, d) Ausländer 174, zu- ein Telegramm aus Rom, daß der hiesige Dechant Krementz — außer den Postvorschüssen — mit dem Großherzog⸗ Mosler und Bernhard Jordan im Oberbergamtsbejit sammen 785. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die in dem Konsistorium am 20. d. M. zum Bischof von Erme⸗ thum Luxemburg .““ “ Bonn sind zu Berg⸗Assessoren ernannt worden. geece üniwerstac, kals Manr zum Horen der veilengen füchtigt. land präkonisirt worden ist. Anwendung. 8 8 88 V l) nicht immatrikulirte Pharmaceuten 103, nicht immatrikulirte der Oldenburg 22. Dezember. Das heute ausgegebene 8 Die Einführung des Post⸗Anweisungs⸗ und Postvorschuß⸗ Den Herren Thode und Knoop (Firma Edmund Tuar Zahnheiltunde Beflissene 23. 3) Fleven des Frisdrich⸗ Wilhelms, Gesetzblatt publidet die mit dem Präsidium bes Norddettlschen Verkehrs im Austausch mit dem Kaiserthum Oesterreich Knoop) in Dresden i t unter dem 19. Dezember 1867 en gastituts 79, 4) Eleven der medizinisch⸗chirurgischen Akademie für das Bundes getroffene Uebereinkunft wegen Uebertragung der nach 77, „ vee 8648G Sendun⸗ U. oop) in Dresden ist unter dem 19. Dezember 1867 th Militair und bei derselben attachirte Unterärzte von der Armee 79, 8 g ragung der 8 ist einem späteren Termine vorbehalten; Poctkaeschuf bu ms Patent auf; i Eleven der Bau⸗Akademie 559, 6) Berg⸗Akademiker 66, 7) Remu⸗ Art. 50 der Bundesverfassung der oldenburgischen Regierung 8 gen werden durch die Staatsposten des Großherzogth eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Lettem Alnerirte Schüler der Akademie der Künste 6, 8) von dem Rektor rücksichtlich der Anstellung der Post⸗ und Telegraphenbeamte Luxemburg nicht vermittelt. Se ear. öö1“ Setz⸗ und Ablegemaschine, ohne Jemand in der Anwendung lohne Immatriculation zugelassen 38; die Gesammtzahl der nicht imma⸗ zustehenden Rechte. Nach der Uebereinkunft gehen diese Recht In Betreff der Porto⸗ zc. Sätze für Packete o bekannter Theile zu beschränken,“ trikulirten Zuhörer ist demnach 953; es nehmen mithin an den Vor⸗ vom 1. Januar 1868 an auf das Präsidium des Norddeut⸗ Werths⸗Declaration und für Sendungen mit deklarirtem auf fünf Jahre, voͤn jenem Ta ge an gerechnet, und für dalsungen überhaupt Theil 3203. schen Bundes über. Werthe — im Verkehr der Post⸗Anstalten des Nord⸗ Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. Sachsen. Dresden, 22., Dezember. Der Landes⸗ deutschen Bundesgebiets unter sich — wird auf das in Nr. 8 b F . eIu ([kulturrath für das Königreich Sachsen hat vom 18. bis des “ b— Gesetz fiatr, at ahte ga. 8 lʒ MNichtamtliches. mmmit 20. d. M. in dem vom Königlichen Ministerium des In⸗ wesen vom 4. November d. J. Bezug genommen; die betreffen⸗ Preußische Bank. “ V 1 I nern hierzu überlassenen Lokale Sitzungen abgehalten.
8 Sätze finden auch bei den Post⸗Anstalten im südlichen Theil v hisch “ I, Preußen. Berlin 4 24. Dezember. Se. Majestät der 8 g, 8 Dezemb 8 long 8 Sgehan des Großherzogthums Hessen, so wie auf den gesammten Aus⸗ 8 Vekanntmachung. sKdbnig empfingen im Laufe des gestrigen Vormittags die schaft vom 18. wurde als neuer Eingang ein höchster Er tausch mit den vorstehend sub a und b bezeichneten Staate .8 In Gemäßheit der Bekanntmachung des Herrn Chefs dedVorträge des Civil⸗ und Militair⸗Kabinets, des Kriegsministers laß mitgetheilt, welcher einen Gesetz⸗Entwurf wegen freierer Anwendung,; die Staatsposten im Großherzogthum Luxemburg Preußischen Bank vom 21. dieses Monats bringen wir hierni tund des General⸗Lieutenants von Podbielsky, und nahmen Bewegung bei Verwaltung der städtischen Angelegenheiten ein unterhalten keinen Austausch von Päckereien und von deklarir⸗ zur öffentlichen Kenntniß, daß die Bank⸗Kommandite in Han Amilitairische Meldungen entgegen. “ 1 brachte In der Sitzung vom 19. erledigte die Landschaft nach ten Werthbriefen. 1 nover ihre Wirksamkeit am 2. Januar 1868 beginnen wird. „— Heute empfingen Se. Majestät der König nillitai⸗ mündlichem Bericht den Entwurf eines Gesetzes über einige
Der Verkauf Norddeutscher Post⸗Freimarken für Die von derselben zu betreibenden Geschäfte bestehen in: ische Meldungen, sowie die Vorträge des Polizei⸗Präsidenten Abänderungen des Konkursrechtes, insbesondere die veränderte
die verschiedenen Nennwerthe des Stempels, sowie Nord: 1) dem Ankauf von Wechseln auf Hannover und den Vorvon Berlin, des Ober⸗Kammerherrn Grafen Redern und Vertheilung der Konkurskosten, durch Annahme desselben und deutscher Franco⸗Couverts mit dem Werthstempel poort Linden bei Hannover, auf Berlin und alle andere des General⸗Adjutanten und Chefs des Militair⸗Kabinets Ge⸗ genehmigte den mit der Stadtgemeinde Eisenberg wegen Ueber⸗ von 1 Sgr. und zwar — inkl. der Herstellungs⸗Kosten der Plätze, an welchen sich Filialanstalten der preußischn ineral von Tresgc wu. V 8 nahme einiger Chausseestrecken abgeschlossenen Vertrag.
Couverts — für den Absatz⸗Preis von 1 Sgr. 1 Spf. Bank befinden, sowie von Wechseln auf andere fremdhx. — Ihre Majestät die Königin wohnte gestern Abend — 22. Dezember. In der gestrigen Sitzung der beginnt mit dem 31. Dezember d. J. Dieselben können erst Plätze, welche an der Berliner Börse einen Cours haben lhlim großen Militair⸗Lazareth der Weihnachtsfeier und Be⸗ Lan schaft wurde der Gesetzentwurf wegen Einführung einer vom 1. Januar 1868 an zum Frankiren in Gebrauch genom⸗ der Ertheilung von Darlehnen gegen Unterpfand mschenkung der daselbst noch anwesenden Verwundeten bei, welche neuen Klassen⸗ und klassifizirten Einkommensteuer mit 13 gegen men werden. edlen Metallen, inländischen Staats⸗, kommunal⸗ständischn der Central⸗Verein für die im Kriege verwundeten und er⸗ 11 Stimmen abgelehnt. —
Die bisher im Gebiete des Norddeutschen Bundes gang⸗ und anderen öffentlichen, auf jeden Inhaber lautende krankten Krieger veranstaltet hatte. 1 8 Auhalt. Dessau, 21. Dezember. Der Landtag hat sich baren Freimarken und Franco⸗Couverts, welche vom Be⸗ Papieren und im Inlande lagernden, dazu geeigneimg ge — Se. Königliche Hoheit der Kronprinz stattete gestern früh bis zum 6. Januar k. J. vertagt. In der letzten Plenarsitzung ginn des Jahres 1868 außer Anwendung kommen, Kaufmannswaaren; er verwittweten Frau von Heinz, geb. von Bülow, einen Be⸗ vom 19. d. Mts. wurden zunäͤchst die für das Jahr 1866 ab⸗-
können vom 31. Dezember d. J. ab und ferner inner⸗ 3) der Ausstellung von Anweisungen auf die Haupt⸗Banauch ab und begab sich von dort zum Begräbniß des ver⸗ gelegten Rechnungen der Herzoglichen Staatsschulden⸗Verwal⸗ halb des ersten Quartals des künftigen Jahres bei den und deren Filial⸗Anstalten in den Provinzen, sowie Em lorbenen Hofmarschalls von Heinz nach dem Invaliden⸗Kirch⸗ tungskasse hierselbst und der Herzoglichen Staatsschulden⸗Til⸗ Post⸗Anstalten gegen Norddeutsche Post⸗Freimarken beziehung⸗ lösung der Anweisungen dieser Anstalten auf die neu ese Se. Königliche Hoheit nahm darauf militairische Meldun⸗ gungskasse zu Bernburg, dem Antrage der Abtheilungs⸗ weise Franco⸗Couverts (den Verkaufswerth der neuen Franco⸗ Bank⸗Kommandite; ben entgegen und empfing mit Ihrer Königlichen Hoheit der Referenten gemäß für richtig anerkannt und bezüglich Couverts zu 13 Silberpfennigen gerechnet) umgetauscht oder der Besorgung des An⸗ und Verkaufs von öffentliche wnignprinzessin den Grafen Harrach und den Dombau⸗ derselben die versassungsmäßige Decharge ertheilt. Sodann gegen baare Bezahlung zurückgegeben werden. Der Umtausch Papieren für Rechnung öffentlicher Behörden und M. üster Voigtl aus Cöln. — Um 4 Uhr waren die des wurde die von der Regierung beantragte Zustimmung des beziehungsweise die Einlösung kann jedoch, je nach der sealten; . 1 zu Putbus bei Ihrer Königlichen Hoheit der Kron⸗ Landtags zur Aufhebung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer vom Währung, auf welche die Werthzeichen der zurück zu 5) der Annahme von Wechseln und sonstigen zahlbaren c aeheeß z „und Abends 7 Uhr wurde der Fürst zu Putbus 1. Januar 1868 ab vorbehaltlich der Regelung der Entschädi⸗ liefernden Marken und Couverts lauten, nur bei den fekten zur Einziehung. eiden Höchsten Herrschaften empfangen. ungsfrage ertheilt, hingegen der Ausschußbericht über den Ge⸗ Post⸗Anstalten desjenigen Gebiets stattfinden, in welchem die Die Verwaltung der Königlichen Bank⸗Kommandite, welch — Ein belgisches Blatt, »La Finance«, hatte schon vor eini⸗ etzentwurf, die Aufhebung der ausschließlichen Berechtigung zum Ausgabe der Marken u. s. w. erfolgt st. vorbehaltlich anderweiter Bestimmung die Landdrostei Hanne gen Wochen die Behauptung aufgestellt, daß fünf große Pariser Betriebe eines Gewerbes im Umherziehen ꝛc. betreffend, vor⸗ Berlin, den 24. Dezember 1867. ver, die Landdrostei Hildesheim, mit Ausnahme der FürstaAügtgournale Subventionen von Preußen erhalten hätten. Die läufig wieder in die Abtheilungen zurückverwiesen.
General⸗Post⸗Amt. thümer Grubenhagen und Göttingen, so wie derjenige V zonigliche Regierung würde diese Erfindung ebensowenig der Baden. Karlsruhe, 21. Dezember. In der heutigen
von Philipsborn. der Landdrostei Lüͤneburg, welcher südlich von den Stüdn kachtung werth gehalten haben, wie so viele ähnliche, wenn Sitzung der ersten Kammer stand auf der Tagesordnung:
EeeFyr⸗ Soltau, Uelzen und Wustrow belegen ist, als Geschäftsbene ebie Behauptung der belgischen Presse nicht in der französischen Berathung über den Bericht des Gey. Raths Bluntschli über
S. „Staats⸗Ministerium. ö8öüBuüugewiesen sind, ist wbesebgebenden Versammlung zur Sprache gebracht worden wäre, die Motion des Abg. Eckhard auf Vorlage eines Gesetzent⸗
Das 126. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus dem Bank⸗Rendanten Heller und 8 6 vis daß, wie es scheint, ihre unbedingte Wahrheitswidrigkeit wurfs über die bürgerliche Ehe und die Beurkundung geben wird, enthält unter b dem Bank⸗Buchhalterei⸗Assistenten von Lüdema ort erkannt worden ist. Wir sind amtlich zu der Erklärung! des hü rgerlichen Standes. Die Kammer faßte folgenden
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