8 Allerhoöchster Erlaß vom 7. Dezemser 1867, betreffend die Genehmigung von Zusätzen zu dem Reglement der landschaftlichen 3 Feuer⸗Versicherungsgesellschaft für Westpreusen.
Auf Ihren Bericht vom 4. d. M. will Ich die nach dem Be⸗ schlusse des diesjährigen Generallandtages der Westpreußischen Land⸗ schaft in der Anlage zusammengestellten Zusätze zu dem Reglement der landschaftlichen Feuer⸗Versicherungsgesellschaft de conf. 16. Fe⸗ bruar 1863. (Gesetz⸗Samml. S 85. ff.) hierdurch genehmigen.
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Dieser Erlaß und die Zusätze sind durch die Gesetz⸗Sammlung zu veröffentlichen. 164“
Berlin, den 7. Dezember 1867.
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An den Minister des Innern. “
Zusätze zu dem mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 16. Februar 1863 genehmigten Reglement der landschaftlichen Feuerversicherungs⸗Gesell⸗ 8 schaft für Westpreußen. 1 ve(esetz⸗Sammlung Seite 85 ff.) “
1) Zum §. 26. Diese Vorschrift findet ihre volle Anwendung nur auf solche Mitglieder, deren Güter bepfandbrieft sind. Mitglie⸗ der, deren Güter nicht bepfandbrieft sind, können auf den motivirten Antrag der Provinzial⸗Direction — ohne vorherige Vernehmung des Beschuldigten oder Feststellung eines der in dem §. 26 erwähnten A ““ — durch die General⸗Direction unter Zuziehung zweier bei der Sozietät versicherten Landschaftsbeamten, welchen dabei ein volles Votum zusteht, in dem Falle aber, daß die Beiträge in zwei auf einander folgenden Jahren nur im Wege der Execution be⸗ zahlt worden sind, durch die Provinzial⸗Direction chusgeschloßfen werden.
2) Zum § 30. Der §. 30 wird dahin abgeändert: Ermäßigun⸗ gen und Kündigungen laufender Versicherungen stehen den Versicherten vierteljährlich zu. Wenn sie aber nicht spätestens am 30. März, 29. Juni, 29. September und 30. Dezember angezeigt worden sind, so bleibt die Versicherung noch für ein Vierteljahr bestehen.
3) Zum §. 60. Die Spritzen, Wasserwagen und Küfen des Orts, an welchem das Feuer stattgefunden, werden hierbei in der Regel nicht berücksichtigt.
Es können ferner Prämien, die jedoch in der Regel die Summe von 15 Thaler nicht übersteigen dürfen, an solche Personen gezahlt werden, welche erweislich sich um die Löschung des Feuers verdient gemacht haben.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 24. Dezember. Der Bericht, welchen das Büreau der Landestriangulation über das Fortschreiten der trigono⸗ metrischen Arbeiten im Jahre 1867, unterm 10. November d. Js. an den Kriegsminister erstattet, ist dem Abgeordnetenhause durch den Finanzminister, Freiherrn von der Heydt, unterm 19. d. M. mit⸗ getheilt worden. Aus demselben heben wir das Folgende hervor:
(I. Personal.) Das Personal des Büreaus der Landes⸗Trian⸗ gulation ist in diesem Jahre in seiner etatsmäßigen Stärke: 1 Chef (General), 1 Abtheilungs⸗Dirigent (Stabsoffizier), 5 Vermessun Dirigenten (Stabsoffiziere oder Hauptleute), 6—8 kommandirte Offi ziere (Hauptleute oder Lieutenants), 24 kommandirte Oberfeuerwerker
oder Feuerwerker, bei Ausführung der trigonometrischen Arbeiten ver⸗
wendet worden.
(II. Wissenschaftliche und Büreau⸗Arbeiten.) Die im
Jahre 1866 begonnene Redaction der »Triangulation der Umgegend von Berlin« wurde in den ersten Monaten dieses Jahres beendet und ist im Monat April veröffentlicht worden.
Eine größere Anzahl wissenschaftlicher Fragen ist in verschiedenen Voas Büreau der Landes⸗Triangulation gelieferten Aufsätzen behandelt
worden.
„Neben diesen schriftlichen Arbeiten wurden während der Monate März und April, welche den Arbeiten im Freien leider sehr ungünstig waren, die Untersuchungen von Meß⸗Instrumenten und die Einübung der neu kommandirten Trigonometer, sowie die Vorbereitungen zu
den “
III. Feldarbeiten.) 1) Haupt⸗Triangulation. en Arbeitsplane gemäß ist die Verbiadungskchtr zwischen den 1860 em messenen Hauptdreiecken (Anschlußseite Krummenfließ⸗Jastrezembke) und der Kuͤstenkette (Anschlußseiten Thurmberg⸗Kistowo⸗Muttrin) in
den Monaten Juni und Juli durch die beiden Abtheilungen der Haupt⸗
Triangulation vollendet worden, nachdem im Monat Mai die auf
den Stationspunkten dieser Dreieckskette vorhandenen Signale voll⸗
ständig vorbereitet waren.
Gleichzeitig mit diesen von Ende Mai bis Ende Juni ausgeführ⸗
ten Arbeiten ist die im Jahre 1868 zu messende Posensche Dreiecks⸗
kette, welche die im Jahre 1865 bearbeitete Oder⸗Weichsel⸗Kette mit den Dreiecken der Schlesischen Basismessung in Verbindung setzen soll, re⸗ kognoszirt und der Bau der Signale auf dieser Kette bewirkt worden.
2) Triangulation 2. Ordnung. Dieselbe ist in zwei Haupt⸗ gruppen ausgeführt worden und zwar: 1) im Samland und dem östlich davon gelegenen Terrain durch 2 kommandirte Offiziere; 2) in dem südlichen Terrain zwischen den Meridianen 36° und 390 durch
4 kommandirte Offiziere und 2 Oberfeuerwerker.
Ddie Triangulation des Terrains nördlich vom 54. Breitengrade, zwischen den Meridianen 36 9 und 37 ist unvollendet geblieben. 3) Detail⸗Triangulation. Dieselbe ist, nördlich vom
Parallel 55 Grad zwischen dem Kurischen Haff und der russischen Grenze
und südlich dieses Parallels in dem ganzen Terrain vollendet worden, elches östlich vom Meridian 39 Grad getegen ist.
8-
4) Nivellements. a) Das trigonometrische. Um für di Bestimmung der trigonometrischen Punkte in Ostpreußen eine zuver lässige Grundlage zu erhalten, ist ein Haupt⸗Nivellement durch gegen. seitige gleichzeitige Beobachtungen mittelst 2 achtzölliger Pistor'scher Universal⸗Instrumente (nach Beendigung der sub 1 bezeichneten Haupe Winkelmessung) durch die beiden Abtheilungen der Haupttriangulation in den Monaten August und September zur Ausführung gebrach worden.
„Es besteht diese Vermessung aus zwei abgesonderten Nivellementz. zügen. 8
Die erstere Nivellementslinie setzt die Station Algeberg, bis zu welcher bereits im Jahre 1859 ein Hauptnivellement vom Memehn Pegel geführt worden war, durch zwölf Zwischenpunkte mit der Sta⸗ tion Schemionken (bei Widminnen) in Zusammenhang und sü mittels der bereits gemessenen Linie Schemionken⸗Styrlak⸗Rößel dit vollständige Verbindung des Memeler Pegels sowohl mit dem Pillauer Pegel, wie mit dem von Neufahrwasser her.
„Der zweite Theil des diesjährigen Haupt⸗Nivellements umfaßt die kurze, aus fünf Stationen bestehende Linie zwischen Waldau (Sta⸗ tion des Haupt⸗Nivellements Neufahrwasser⸗Pillau) und Thorn, von welchem letzteren Punkte aus späterhin die Messung auf einer großen Theils schon vorbereiteten Linie in der Richtung auf Stettin fortge⸗
führt und mit dem Pegel von Swinemünde in Verbindung gesehe
Weßeee 5 1
Die Nivellements mittels gegenseitiger, ungleichzeitiger Beobach⸗ tungen sind in der bisherigen Weist sowohl bei der gto ansfahe zweiter Ordnung, wie auch hei der Detail⸗Triangulation nach der be⸗ stehenden Vorschrift zur Ausführung gebracht worden, so daß die Höhen
sämmtlicher trigonometrischen Punkte dadurch mit hinreichender Ge⸗
nauigkeit bestimmt werden.
b) Gcometrisches Nivellement. Es hatte die Berechnung des im Jahre 1862 ausgeführten trigonometrischen Nivellements er⸗ geben, daß das Mittelwasser der Ostsee an den Pegeln von Neufahr⸗ wasser und Pillau, bei welchem man bisher ein gleiches Niveau vor⸗ ausgesetzt hatte, um eine bei weitem größere Quantität verschieden war, als die aus dem Nivellement selbst berechneten Fehler dies als wahrscheinlich bezeichneten. — Eine ähnliche Niveau⸗Abweichung des Mittelwassers mußte auch am Memeler Pegel erwartet werden. „Niicht nur im wissenschaftlichen Interesse allein, sondern auch als ein Erforderniß für die praktischen Zwecke der Messung schien es ge⸗ boten, das gegenseitige Niveau des mittleren Wasserstandes der Ossser an den genannten drei Punkten mit möglichst großer Genauigkeit fes⸗ zustellen und hierzu erschien eine Kontrole des trigonometrischen Ri⸗ vellements durch ein geometrisches als das geeignetste Mittel. Durch zwei als besonders zuverlässig empfohlene Civil⸗Geometer ist demgemäß mittelst zweier vorzüglicher aus der Werkstatt von Pistor und Martins hervorgegangener Instrumente ein geometrisches Nivellement zwischen den drei obengenannten Pegeln zur Ausführung gebracht worden. 1 8 Dasselbe hat auf der Haupt⸗Chaussee von Memel über Tilft Taplacken⸗Königsberg (und Pillau), Elbing, Dirschau, Neufahrwasset stattgefunden und es sind, um die Messung möglichst nutzbringend; machen, von Viertelmeile zu Viertelmeile feste Höhenmarken ange bracht und genau bestimmt worden.
(IYV. Allgemeine Verhältnisse.) Rücksichtlich der Quantität hat nachstehende Förderung der Triangulations⸗Arbeiten im Laufe des verflossenen Sommers stattgefunden.
Die beiden Abtheilungen der Haupt⸗Triangulation haben mit 2 großen Instrumenten die Beobachtungen auf 11 Hauptstationen, und außerdem mittelst zwei 8zölliger Universal⸗Instrumente die trigono metrischen Nivellements auf 19 Stationen ausgeführt.
Von 7 Trigonometern der Triangulation 2. Ordnung sind circg 420 Quadratmeilen (von jedem also etwa 60 Quadratmeilen), von 22 Detail⸗Trigonometern etwa 340 Quadratmeilen (also von jeden etwa 15 Quadratmeilen) bearbeitet worden.
Das Areal des Terrains, auf welchem die Triangulation jest vollständig beendet ist, beträgt pr. pr. 580 Quadratmeilen. Die Trian gulation 2. Ordnung ist außerdem vollendet auf 420 Quadratmeilen.
Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Gleiwitz, 9. Dezember. Im Monat November sind, wie den »Preußischen Handelsarchiv« gemeldet wird, im Vergleiche mit dend Vormonat, nur unwesentliche Veränderungen im Geschäftsverkehte hervorgetreten. Der Steinkohlenmarkt ließ eine ungewöhn liche Lebhaftigkeit wahrnehmen’- die regsamste Förderung waß
nicht im Stande, den Bedarf an Kohlen vollständig zu decken, ung
namentlich wurden die fiskalischen Gruben in einer Weise in Anspruch genommen, daß dieselben den an sie gestellten Anforderungen ue genügen konnten. Von einigen Hütten⸗Verwaltungen wurde aus diesem Grunde mehrfache Klagen über Mangel an Kohlan zur Koaksbereitung laut. Der Absatz von Roheisen — namentlik nach Oesterreich und Russisch⸗Polen entwickelte sich immer leh hafter und führte auch eine weitere Preisbesserung herbei. Für Puddel eisen wurde zuletzt 1 Thlr. 5 Sgr., für Gießereieisen 1 Thlr. 6 Sgh ro Centner loco Hütte bezahlt. Voraussichtlich werden diese⸗ 1- ich auch im ersten Quartal 1868 behaupten. Im Walzeisengeschä machte sich auch im November eine erfreuliche Lebhaftigkeit gelten welche jedoͤch nicht im Stande war, eine Preisbesserung herbeizuft ren. Große Posten wurden wie im Oktober zu 2 1 Thlr., kleiner u 2 ½⅞ Thlr. Grundpreis pro Centner loco Hütte verkauft. Die Um ätze von Zink waren von geringer Bedeutung und betrugen auf den
reslauer Markte nur ca. 15,000 Ctr. zum Durchsthnittspreise vor 6 Thlr. 19 Sgr
Ballot ist die gerichtliche Haft wegen Betruges aus H28 242 und 9
45 des Sire 1 G V licht ausgeführt werden können, weil er in seiner bisherigen Woh⸗ V
n sorn meröhat sich heimli h von hier entfernt. Aufenthaltsorte des ꝛc. Ballot Kenntniß hat, wird aufgefordert, da⸗ von der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde Anzeige zu machen.
Königli unges . 3 „5 . b d. und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswill⸗
fährigkeit versichert.
am 14. Oktober 1831 in Berlin geboren, evangelischer Religion, hat
blonde Haare, deutsche Sprache.
6 8 Strafgefangene Cafetier Johann Hyronimus Rudolph Trossin aus Luckenwalde, welcher wegen Betruges zu 1 Jahr und
gegeben werden.
Staszewski:
in unserem Sitzungssaale Nr. 2 anberaumt worden. - lere den hierzu mit der
Aufforderung vorgeladen, zur festges
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. V 9 Steckbrief. V Gegen den unten näher bezeichneten Kaufmann Wilhelm Eduard
Strafgesetzbuches beschlossen worden. Seine Verhaftung hat
und auch sonst hier nicht betroffen worden ist; er latitirt daher Ein Jeder, welcher von dem
Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und
Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den ꝛc. Ballot zu vigiliren, ihn im Betretun sfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vor⸗
ndenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die V che Stadtvoigtei⸗Direction hierselbst abzuliefern. Es wird die
äumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen
Berlin, den 19. Dezember 1867. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputation II. für Vergehen. Signalement. “ Der Kaufmann Wilhelm Eduard Ballot ist 36 Jahre alt,
blonden vollen Bart, ist mittler Gestalt, spricht die
Bekleidung kann nicht angegeben werden.
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Steckbrief.
6 Monat Gefängnißstrafe verurtheilt worden, ist von dem ihm er⸗ theilten Urlaub am 10. d. M. nicht zurückgekehrt und soll deshalb so schleunig wie möglich wieder zur Haft gebracht werden.
Alle Militair⸗ und Civilbehörden werden dienstergebenst ersucht, auf den ꝛc. Trossin zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle zu arre⸗ tiren und per Transport hierher abliefern zu lassen.
Cottbus, den 22. Dezember 1867. .“
Ksnigliche Inspection des Central⸗Gefängnisses.
Petras. Signalement.
Vorname: Johannn Hyronimus Rudolph, Zuname: Trossin, Geburtsort: Berlin, Wohnort: Luckenwalde, Religion: wvangelisch, Alter: 4. Februar 1831 geboren, Größe 5 Fuß 11 Zoll, hHaar blond, Stirn: frei, Augenbrauen blond, Augen: blaugrau, Kase: stark, Mund: gewöhnlich, Zähne: defekt, Kinn: rund, Gesicht: länglich, Gesichtsfarbe: gesund, Statur: schlank. Besondere Kennzeichen: hat einen doppelseitigen Wasserbruch Die Bekleidung kann nicht an⸗
8 9. 11“ *
Eq91185 e V o rladu “ b Der Dachdeckergeselle Georg Staszewsti aus Klein⸗Bartelsee und der Dachdeckergeselle Carl Maron aus Rupienice, welche ihren letzten Wohnort Klein⸗Bartelsee und resp. Rupienice verlassen haben und nicht zu ermitteln waren, sind angeklagt, und zwar der Georg
im Mai 1867 hierselbst dem Dachdeckermeister Pictschmann, während er bei demselben in Arbeit stand, aus dem neu er⸗ bauten Dr. Vajen'schen Hause in der Danziger Straße eine Rolle demselben gehöriger Dachpappe, 4 Thlr. werth, in der Absicht rechtswidriger Zueignung weggenommen zu haben, der Carl Maron .“ zum Absatz dieser gestohlenen Dachpappe, wissend, daß sie gestohlen war, an Andere mitgewirkt zu haben.
Auf Grund der Anklageschrift der Königlichen Staatsanwaltschaft vom 31. Juli c. und des Beschlusses des unterzeichneten Gerichts vom 2. August c. ist gegen die oben genannten Angellagten und zwar gegen Staszewski wegen Diebstahls und gegen agron 8 Hehlerei die Untersuchung eröffnet und zur mündlichen Verhandlung
ein Termin auf 8 den 3. Februar 1868, Vormittags 9 Uhr,
1
Der Georg Staszewski und Carl Maron wer erzu - 1 etzten Stunde zu erscheinen und
Beweismittel zur Stelle mit⸗ en Gerichte dergestalt zeitig vor demselben noch herbeigeschafft
die zu ihrer Vertheidigung dienenden zubringen oder solche dem unterzeichnet dem Termine anzuzeigen, daß sie zu
werden können. Im Falle des Ausbleibens wird mit der Untersuchung und Ent⸗
scheidung in contumaciam verfahren werden. 1 “ Zu dem Termine sind als Zeugen vor ela 2 der Stadtrath s pesen 81b hier, 2) der Dachdeckermeister Pietschmanngtg „ 8. 9 der Schiffsgehülfe Julius Kowalski aus Klein⸗Bartelsee.
Verfügung vom 21. bestehe
hierselbst unter der Firma
bestehende, unter Nr. 3962 des Fn enregast, eingetragene Handlung
ertheilt.
unter No. auf Verfügung vom 19.
Bromberg, den 14. Oktober 1867. b Königliches Kreisgericht. I.
Handels⸗Register.
Handels⸗Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin.
unterzeichneten Gerichts sind zufolge
das Firmenregister des 8 1b Tage folgende hier
ezember 1867 am selben nde Firmen eingetragen:
r 5. Firma: P. Becker jr. Firmeninhaber: Kaufmann (Bank⸗, Kommissions⸗
Nr. 5115. und Inkasso⸗Geschäft) Peter Becker zu Berlin, jetziges 8
85
Geschäftslokal Krausenstr. Nr. 43). 1 Firma: Reinhold Bach. 1“ 8 Firmeninhaber: Kaufmann (Roh⸗ und Walz⸗Eisen⸗ Handlung) Reinhold Theodor Heinrich Bach zu Ber⸗ lin, (jetziges Geschäftslokal Dorotheenstr. 28).
chafter der hierselbst unter der Firma Leuchtenberger, Zelle & Co.
(Kohlen⸗ und Coaks⸗en-gros-Handlung, jetziges
Ritterstr. Nr. 58),
am 1. Dezember 1867 errichteten offenenen Handelsgesellschaft sind:
die Kaufleute 1) Carl Friedrich Wilhelm Leuchtenberger, 2) Johann August Theodor Hillmann, 3) Friedrich Reinhold Otto Martin Zelle, sämmtlich zu Berlin. “ Zur Vertretung der Gesellschaft ist nur der Kaufmann
Reinhold Otto Martin Zelle zu Berlin berechtigt.
Dies ist in das Gesellschaftsregister des unterzeichneten Gerichts
unter Nr. 2195 zufolge Verfügung vom 21. Dezember 1867 am selben 1 Tage eingetragen.
Der Kaufmann Beer Wolff Peltin zu Berlin hat für seine B. W. Peltin seiner Ehefrau Therese Peltin geb. Götze zu Berlin Prokura
Dies ist zufolge Verfügung vom 21. Dezember 1867 am selben
Tage unter Nr. 1151 in das Prokurenregister eingetragen.
Berlin, den 21. Dezember. 18657. “ Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
Der Kaufmann Ernst F. Schulz hier, Inhaber der im Firmen⸗
register unter Nr. 18 eingetragenen Firma »Ernst F. Schulz &X Comp. hat in sein Geschäft seinen seinen Schwiegersohn Wilhelm Fürchtegott n. welcher Letzterer bisher im Prokurenregister unter Nr. 9 als Prokurist der Firma eingetragen war, after
ist deshalb die Firma im Firmen⸗ und die Prokura des von Lager⸗ stroem im Prokurenregister gelöscht und Form
Sohn Ernst Georg Alfred Schulz und Benno von Lagerstroem,
als Gesellschafter aufgenommen, und es die Gesellschaft in folgender a. Firma: Ernst F. Schulz & Comp., .“ v. Sitz: Schwedt a. O.⸗ 8 8 c. Rechtsverhältnisse: die Gesellschafter sind: 1) der Kaufmann Ernst Friedrich Schulz, 2) der Kaufmann Ernst Georg Alfred Schulz, 3) der Kaufmann Wilhelm Fürchtegott Benn stroem, sämmtlich zu Schwedt wohnhaft. Die Gesellschaft hat am 15. Dezember 1867 begonnen. 1. 27 in's Gesellschaftsregister cingetragen worden, und zwar Alles Dezember 1867 am 19. desselben Monats. den 19. Dezember 1867, b Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Die im Artikel 23 des Handelsgesetzbuches vorgeschriebene Be⸗ kanntmachung der Eintragung in das Handels⸗Register wird für das Jahr 1868 durch den Preußischen Staats „Anzeiger, den öffentlichen Anzeiger des Königlichen Regierungs⸗Amtsblatts und durch die Königs berger Hartungsche Zeitung erfolgen. 2 6
Fischhausen, den 14. Dezember 1867. uX“
Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
In das hiesige Firmen⸗Register ist ad Nr. 19 das Erlöschen der
Firma H. Hammerstein zu Saalfeld eingetragen. Mohrungen, den 13. Dezember 1867. 1 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Zufolge Verfügung vom heutigen Tage ist eingetragen: in unser Firmen⸗Register bei Nr. 899: 1 Die Firma J. A. Lachmann zu Posen ist erloschen; 2) in das Register zur Eintragung der Ausschließung der ehelichen Gütergemeinschaft unter Nr. 146: — “
Die von dem Kaufmann Moritz Jessel zu Posen für seine
Ehe mit Hulda Graetzer durch Vertrag vom 26. November
d. J ausgeschlossene Gemeinschaft der Güter und des Er⸗
werbes. 88
Posen, den 18. Dezember 1867. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. “ hier als
In unser Prokuren⸗Register ist Nr. 410 Michael Kolatg hier al Prokäeist des Kaufmanns Ludwig August Sonnenfeld zu Berlin für
“ “ “
von Lager⸗
Schwedt,