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den Darlehnskassenscheine monatlich zur allgemeinen Kenntniß
zu bringen. §. 9.
Minister bestimmen wird.
Die Bekanntmachung dieser Kassen mit der Aufforderung zur Einlieferung der im Umlauf verbliebenen Darlehnskassen⸗ sweine, jedoch vorläusig ohne Bestimmung eines Präklusiv⸗ termins, ist durch den Staatsanzeiger, so wie durch die Amts⸗
blätter in sämmtlichen Provinzen zu erlassen und in ange⸗ 88
messenen Zeitfristen zu wiederholen. §. 10.
verfälscht oder dergleichen nachgemachte oder verfälschte wissent⸗ lich verbreiten hilft, unterliegt den Bestimmungen der §S. 121
und 8 Strafgesetzbuchs. Zusammenkunft desselben (Art. 76 der Verfassung
eufee Rechenschaft zu geben. sind aufgehoben.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift
und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 23. Dezember 1867.
C. s.) Wilhelm.
8 8 8 8 . .“ G Gr. v. Bismarck⸗Schönhausen. Frh. v. d. Heydt. v. Selchow.
v. Mühler. Leonhardt
Allerhöchster Erlaß vom 27. November 1867,
v. Roon. Gr. v. Itzenplitz.
Gr. zu Eulenburg.
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zu Rothebude und Platenhof.
Auf Ihren Bericht vom 24. d. Mts. genehmige Ich, daß diejenigen Schiffsgefäße, welche bei den Fahrten von Elbing ind dem Frischen Haff nach der oberen Weichsel oder auf dem⸗ selben Wege in entgegengesetzter Richtung den Weichselhaffkanal benutzen, von Entrichtung der nach dem Tarife vom 14. Fe⸗ bruar 1853 (Gesetz⸗Samml. von 1853 S. 82) bei den Hebe⸗ stellen zu Rothebude und Platenhof zu zahlenden Schifffahrts⸗
Abgaben bis auf Weiteres befreit bleiben.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zu veröffent⸗
lichen. Berlin, den 27
8 Sb 1““
November 1867. Freiherr von der Heydt. Graf von Itzenplitz. “ An . “ den Finanzminister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Allerhöchster Erlaß vom 21. Dezember 1867, betreffend die Aufhebung der Königlichen Polizei⸗Directionen zu Osnabrück und Hildesheim.
Auf den Bericht vom 13. Dezember d. Js. bestimme Ich, daß die Polizei⸗Ordnungen für die Stadt Osnabrück vom 14. Juli 1859 (Gesetz⸗Samml. für das vormalige Königreich Hannover S. 729 ff.) und für die Stadt Hildesheim vom 21. Juni 1859 (ebendaselbst S. 679 ff.) mit dem 1. Januar
k. J. außer Kraft treten und ermächtige Sie, die Ortspolizei in
den genannten Städten den dortigen Stadtgemeinden zur eige⸗ nen Verwaltung nach Maßgabe der bestehenden allgemeinen Vorschriften und insbesondere unter Vorbehalt der, der Staats⸗ regierung nach §. 78 der Revidirten Städte⸗Ordnung für Han⸗
“ nover vom 24. Juni 1858 und nach §. 2 der Verordnung über
die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landestheilen
vom 20. September d. J. zustehenden Befugnisse zu überlassen. Gegenwärtiger Erlaß ist durch die Gesetzs⸗Sammlung be⸗
kannt zu machen. .“ 1 Berlin, den 21. Dezember 18657.;
Wilhelm.
Gr. zu Eulenburg. Innern.
Staats⸗Ministerium.
Das 127. Stück der Gesetz⸗S gegeben wird, enthält unter
Die Darlehnskassenscheine sind nach dem 31. De⸗ zember 1870 aus dem Umlauf Behufs der Vernichtung zurück⸗ zuziehen. Nach diesem Tage werden dieselben nur noch zur Ein⸗ lösung bei denjenigen Kassen angenommen, welche der Finanz⸗
Wer einen Darlehnskassenschein nachmacht oder
Dem Landtage ist bei der nächsten regelmäßigen 8 1“ — geüber die Ausführung dieses Gesetzes, mit welcher der Finanzminister be⸗
Alle diesem Gesetze zuwiderlaufenden Vorschriften
betref⸗ fend den Wegfall von Schifffahrts⸗Abgaben bei den Hebestellen
F1“ ö“ D“
Nr. 6949 das Gesetz, betreffend die Abhülfe des in de Regierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen herrschende Nothstandes. Vom 23. Dezember 1867; und unter V
Nr. 6950 den Allerhöchsten Erlaß vom 25. November 1 8. betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den Kren Steinfurt, Regierungsbezirk Münster, in Bezug auf den Ban und die Unterhaltung einer Chaussee von Metelen bis zu Grenze des Kreises Ahaus in der Richtung auf Doodts Kotten Berrlin, den 29. Dezember 1867. Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sar
Arbeiten.
„Der Baumeister Suche zu Stettin ist um Königli Eisenbahn⸗Baumeister ernannt und als fülchu bei dee g schlesischen Eisenbahn zu Beuthen O. S. angestellt worden.
Der bisherige Kanzlei⸗Diätar Eduard Liebscheri Geheimen Kanzlei⸗Secretair ernannt worden. 86
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Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und 8 Medizinct⸗Angelegenbetten.
n Gymnasium in Düren ist der ordentliche Lehre Dr. Sénéchaute zum Oberlehrer befördert worden.
Finanz⸗Ministerium.
Das Haus der Abgeordneten hat sich bei der Vorberathun des Staatshaushalts⸗Etats für das Jahr 1868 mit schlage der Staats⸗Regierung, 8
des Pensions⸗Reglements vom 30. April 1825 und der All⸗ höchsten Verordnung vom 6. Mai 1867 (Ges.⸗S. S. Füül entrichtenden einmaligen und fortlaufenden Pensionsbeitraͤge vom 1. Januar k. J. ab nicht mehr erhoben werden, fast einstimmig einverstanden erklärt; es ist daher vorauszu⸗ sehen, daß dieser Beschluß bei der Schlußberathung des Etatz ebenfalls angenommen werden und demnächst auch die Zu⸗ “ 8 des vHenesnauseh. erhalten wird. müdie erheblichen Weiterungen zu vermeiden, welche füu das Rechnungs⸗ und Kassenwesen Fnt verbunden sein vhetsh daß die von den am 2. Januar k. J. zu leistenden Besoldungs zahlungen zur Hebung gelangenden Pensionsbeiträge späker zurückgezahlt werden müßten, veranlasse ich die Königliche R⸗ gierung, sofort anzuordnen, daß von den vom 1. Januar k. 4. ab zu zahlenden Besoldungen die laufenden Pensionsbeiträge nicht mehr erhoben und die Ein Zwölftel⸗Beiträge zum Pen⸗ sionsfonds bei neuen Anstellungen und von Gehaltszulagen, welche vom 1. Januar k. J. ab erfolgen, nicht ferner in Ansat gebracht werden, wobei jedoch ausdrücklich vorzubehalten ist, daß, wenn wider Erwarten der Erlaß der Pensionsbeiträge noch Anstand finden sollte, dieselben bei der nächstfolgenden Gehalts⸗ oder Pensionszahlung nachträglich zu entrichten seien. 8 Die ¼1 2⸗Abzüge von allen neu bewilligten Gehältern und Zulagen, deren Zahlung noch im laufenden Jahre beginnt, müssen vollständig eingezogen werden, wenn auch die letzten Raten der Abzüge erst im nächsten Jahre fällig werden und zu vereinnahmen sind. Schließlich bemerke ich, daß diese Anordnungen auf diejeni⸗ gen Verwaltungen, deren Einnahmen und Ausgaben auf den Etat des Norddeutschen Bundes übergegangen sind, keine An⸗ wendung finden. “ Berlin, den 16. Dezember 1867.. Der Finanz⸗Minister. Freiherr von der Heydt.
sämmtliche Königl. Regierungen in den alten Landes⸗ theilen, so wie an die Regierungen in Sigmaringen, 1 LCassel und Wiesbaden. “
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ie Ziehung der 1. Klasse 137. Königl. Klassen⸗Lotterie wird nach planmäßiger Bestimmung am 8. Januark. J, früh 8 Uhr, ihren Anfang nehmen, das Einzählen der sämmt⸗ lichen 95,000 Loose⸗Nummern nebst den 4000 Gewinnen ge⸗ dachter 1. Klasse wird schon am 7. Januar k. J., Nachmittags 2 Uhr, durch die Königl. Ziehungs⸗Kommissarien im Beisem der dazu besonders au ges es n Lotterie⸗Einnehmer Herren Hemptenmacher, Steibelt und Typke von hier öffentlich im Ziehungssaal des Lotterie⸗Gebäudes stattfinden. Beerlin, den 30. Dezember 1867.
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Königli GHeneral⸗Lotteri
daß die von den Civil⸗Staatsdienern nach den Bestimmungen
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Vorthman, Ober⸗Revisor vom vormaligen Hannover⸗ shen Kriegsministerium, Nitsche, Intendantur⸗Secretair vom 3 Ar⸗mee⸗Corps, Hoffmann und Duhr, Intendantur⸗Secre⸗ taire vom Garde⸗Corps, Gaertner und Alpert, Intendan⸗ zur⸗Secretaire vom 3. Armee⸗Corps, sind zu Geheimen ex⸗ pedirenden Secretairen und Kalkulatoren beim Kriegsministe⸗ rium ernannt.
Angekommen: Der General der Kavallerie, General⸗ Aöjutant Sr. Majestät des Königs und Gouverneur von Mainz, Prinz Woldemar zu Schleswig⸗Holstein⸗ Sonderburg⸗Augustenburg, von Mainz.
Der Generalmajor und Commandeur der 34. Infanterie⸗ Brigade, von Pritzelwitz, von Kiel.
Berlin, 30. Dezember. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Personen die Erlaub⸗ niß zur Anlegung der ihnen verliehenen Orden ꝛc. zu ertheilen, und zwar: 1 u“ 1
des Fürstlich Waldeckschen Militair⸗Verdienst⸗ 1 Kreuzes zweiter Klasse: 1“ dem Oberst⸗Lieutenant v. Uechtritz, à la suite des 3. Hes⸗ ischen Infanterie⸗Regiments Nr. 83 und persönlichen Adjutan⸗ 68 Sr. Durchlaucht des Fürsten zu Waldeck und Pyrmont, dem Major Wienand im 4. Pommerschen Infanterie⸗Regi⸗ ment Nr. 21 und dem Hauptmann und Compagnie⸗Chef Hencke im 7. Thüringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 96; des Commandeur⸗Kreuzes zweiter Klasse des Herzog⸗ lich Braunschweigischen Ordens Heinrichs des Löwen:
dem Major von Weise, Commandeur des Magdeburgi⸗ schen Husaren⸗Regiments Nr. 10, und dem Major von Wit⸗ tich, genannt von Hinzmann⸗Hallmann, etatsmäßigen Stabsoffizier in demselben Regiment; “ 1 des Ritterkreuzes desselben Ordens:
dem Premier⸗Lieutenant von Redern im Magdeburgi⸗ chen Husaren⸗Regiment Nr. 10; des Verdienst⸗Kreuzes erster Klasse desselben 8 Ordens: den Wachtmeistern Mendorf und Wahl, so wie dem Stabs⸗Roßarzt Schönfeld im Magdeburgischen Husaren⸗ Regiment Nr. 10/; “ des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich 16 Sachsen⸗Ernestinischen Hausordens;: 8 dem Major von Delitz im 7. Thüringischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 96 “ des dem Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Haus⸗
Orden affiliirten silbernen Verdienst⸗Kreuzes:
dem Zahlmeister Siegm und im 3. Thüringischen Infan⸗ terie⸗-Regiment Nr. 71, so wie
des Fürstlich Schwarzburgischen Ehrenkreuzes dritter Klasse:
dem Hauptmann von Poseck, aggregirt dem 2. Garde⸗ Regiment zu Fuß, dem Hauptmann von Wolffersdorff, agsgregirt dem 3. Thüringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 71. und dem Premier⸗Lieutenant Burchardt im 3. Magdebur⸗ gischen Infanterie⸗Regiment Nr. 66, kommandirt als Adjutant bei der 8. Division.
Preußen. Berlin, 30. Dezember. Se. Majestät der König empfingen gestern nach 9 Uhr den Oberst⸗Lieutenant von Alvensleben, Commandeur des 11. Ulanen⸗Regiments, welcher Allerhöchstdenenselben Meldung abstattete von dem Ab⸗ leben seines Vaters, des Generals der Kavallerie und Kom⸗ mandanten von Berlin, von Alvensleben. 1
Um 12 Uhr nahmen Se. Majestät der König aus den
Händen des Premier⸗Lieutenants im 2. Garde⸗Dragoner⸗Regi⸗ ment, von Kotze, die Orden des verstorbenen Vaters desselben,
des Majors a. D. von Kotze, entgegen, und empfingen den großbritannischen General⸗Konsul Lade aus Geisenheim, den Gouverneur von Berlin, General der Kavallerie Grafen Waldersee, den kommandirenden General des Garde⸗Corps, Prinzen August von Württemberg Königliche Hoheit, und den bisherigen preußischen Gesandten in Mexiko, von Magnus.
Heute Vormittag empfingen Se. Majestät den zweiten Ober⸗Jägermeister, Grafen Stolberg⸗Wernigerode, nahmen um 111 Uhr den Vortrag des Geheimen Kabinets⸗Raths von Mühler und demnächst die Meldung des General⸗Majors von Pritzelwitz, Commandeur der 34. Infanterie⸗Brigade, entgegen.
— Ihre Majestät die Königin wohnte gestern dem Gottesdienste in Bethanien bei. Das Familiendiner fand bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Karl statt. hre Majestät
Damen⸗Comité für den bevorstehenden großen Bazar zum Besten der Nothleidenden in Ostpreußen.
— Diejenigen Personen, welche Ihrer Majestät der Königin aus Veranlassung des eintretenden Jahreswechsels ihre Glückwünsche darbringen möchten, haben ihre Karten am 31. d. Mts. bei der Ober⸗Hofmeisterin Gräfin von der Schulenburg abzugeben.
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm im Laufe des vorgestrigen Vormittags militairische Meldungen entgegen, dinirte mit Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin bei den Majestäten und erschien Abends im Opernhause.
— Um 11 Uhr des gestrigen Tages empfing Se. Königliche Hoheit der Kronprinz den Oberst⸗Lieutenant von Alvensleben, Commandeur des Ulanen⸗Regiments Nr. 15, präsidirte hierauf einem Comité zur Linderung der Noth in Ostpreußen und nahm um 25 an der Familientafel im Palais Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Carl Theil.
— Das Staats⸗Ministerium einer Sitzung zusammen.
— Gestern, den 29. Dezember, ¼7 Uhr früh, verschied hier⸗ selbst der General der Kavallerie, Chef der Landgensdarmerie, Kommandant von Berlin und Mitglied des Herrenhauses, Gebhard Carl Rudolph von Alvensleben, im 70. Jahre seines Lebens.
trat heute Mittag zu
— Nach den beim Ober⸗Commando der Marine eingegan⸗ genen Nachrichten hat S. M. S. »Vineta« am 23. Oktober die
hede von Yokohama verlassen und ist am 28. im Hafen von Nagasaki angekommen, nachdem am Tage vorher das Schiff beim Passiren der Hirado⸗Straße zwischen der Insel gleichen Namens und der Insel Kiusiu in einer Entfernung von prpr. 45 Seemeilen von Nagasaki eine mitten im Fahrwasser der Schiffe liegende, bis dahin völlig unbekannte und in keiner Seekarte verzeichnete Untiefe berührt hatte.
Beim Vollschlagen eines der ausgesetzten Boote ertranken von den sieben darin befindlichen Leuten die Matrosen 4. Klasse Carl Kohl aus Danzig, Joseph Glosa aus Pogorsch im Kreise Neustadt, Regierungsbezirk enaig⸗ und August Bor⸗ chardt aus Kolberg⸗Deph im Kreise Fürstenthum, Regierungs⸗ . Köslin, während die übrigen vier glücklich gerettet wurden.
Von den Ertrunkenen hat nur die Leiche des Kohl auf⸗
efunden und am 29. Oktober cr. in Nagasaki bestattet werden
Mecklenburg. Schwerin, 28. “ Se. König⸗ liche Hoheit der Großherzog hat sich heute Morgen nach Stonsdorf begeben. ]
Hessen. Darmstadt, 26. Dezember. Von Seiten der Armeedivision sind an die pensionirten und zur Disposition “ Offiziere Anfragen gerichtet worden, ob sie bei der
evorstehenden Formirung von Ersatz⸗ und Landwehr⸗ Bataillonen in den Mllitairdienst einzutreten geneigt seien. Von vielen Seiten ist, wie dem »Frkf. Journ.« geschrieben wird, bereits die Zusage schriftlich eingereicht worden. bböuöu1
Baden. Karlsruhe, 27. Dezember. Das Kriegsmini⸗
sterium hat die Aufforderung ergehen lassen, junge Leute zwi⸗
27
schen 17 und 23 Jahren, welche in das Großherzogl. Armee⸗ Corps auf Offiziersbeförderung und nach 6monatlicher Dienst⸗ eit in die preußische Kriegsschule zu Engers mit einjährigem ursus einzutreten beabsichtigen, sollten sich bis zum 15. Januar 8 k. Is. melden. Württemberg. Stuttgart, 27. Dezember. (Fr Journ.) Der der Ständeversammlung vorgelegte Entwurf des Verwaltungsgesetzes basirt auf der Grundlage der Volks⸗ theilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten. Es ist den Gemeinden, Bezirken und Kreisen die Möglichkeit eröffnet, ihr Angelegenheiten selbstständig zu ordnen; 64 gewählte Bezirksräthe stehen den wirthschaftlichen und polizeilichen Geschäften vor, und 8 Kreisräthe befassen sich mit der Erledigung der schwierigen Verwaltungsrechtsfragen. Das nöthige Zusammenwirken in den Geschäften soll durch delegirte Ministerialräthe herbeigeführt werden. 8
enthält: 1) Eine Königliche Verordnung, betreffend die Einfüh⸗ n „ 1 . 8 8
rung einer Landessynode in der evangelischen Kirche von Würt temberg; 2) eine Königliche Verordnung, betreffend die Stellung des Ministeriums des Kirchen⸗ und Schulwesens bei Angelegen⸗ heiten der evangelischen Kirche; 3) eine Verfügung des Finanz⸗ Ministeriums, betreffend die Errichtung von Srenzsteuerämtern. Bayern. Muüͤnchen, 27. Dezember. Der neuernannte
28. Dezember. Das heutige Regierungsblatt Nr. 21
Gesandte beim heiligen Stuhl, Hr. v. Sigmund, ist nach Nom abgereist.
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