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Nr. 6954. den Allerhöchsten Erlaß vom 21 d 1 “ “ “ betreffend die Aufhebung der Köeiünn ¹. Dezember 1867, Genehmi iIg des zeitigen Rektors 19,; die Gesammtzahl der ni 1““ “ 11“ . 1 1““ 85 1111414AA“ Osn vbrn und 8 üd bem glichen Polizeidirectionen zu Vorlestnden ge Hhehgeu 8829 36. Es nehmen nüthin an zc durch At ruck im Regierungsblatt zur allgemeinen Kenntniß Emerich Szechenyi, Nikolaus Michailovits, Baron n, den 31. Dezember 1867. 1 he . 1 gebracht. Nikolaus Vay, Graf Georg Karolyi und iner. Debits⸗C omtoir der Gesetz⸗Sammlun 9. I 3 — — Baden. Karlsruhe, 27. Dezember. Die auf das Die Wahl von säͤnf weiteren Lelegirten uns Pa hnf rfer. 1 “ 8 Nichtamtl i ches Wehrgesetz bezüglichen Arbeiten, schreibt man dem »Schwäb. männern soll morgen erfolgen. Ministerinm der Ses “ 1““ Merkur«, werden sehr eifrig Feherhert⸗ man hofft in Bälde Sees 3 8 geis ichen, Unterrichts⸗ und Preußten. Berlin, 31. Dezember. Se. Majestät d die Vollzugs⸗Instruction beendigen zu können. Schweiz. Bern, 27. Dezember. (Köln. Z.) Laut Mel⸗ 88 kedizinal⸗Angelegenheiten. König empfingen militairische Meldungen, so wie vi⸗ Vortraäar ,Württemberg. Stuttgart, 29. Dezember. Die König⸗ dung aus dem Dappenthale wird das an seinem Eingange 8 8. Gymnastum in Rössel ist der ordentliche Lehrer Rau⸗ 5 Sen chaͤlle, des Polizei⸗Präsidenten von Berlin, 8— liche e betreffend die Einführung einer Landessynode Fort Les Rousses gegenwärtig armirt. Eine Anzahl le O efördert worden. 81 8 al⸗Adjutanten von Tre 9 n Württemberg, bestimmt, die Sossch⸗ undert andere wer⸗ nberg zum Oberlehrer befördert word Lurmb, und des General⸗Adjutant Tresckow, Chefs 1111115· Bei des Militair⸗Kabinets. „Chef Synode solle aus 46 gewählten und 6 vom König ernannten den in den nächsten Tagen erwartet. 1“ eim Gymnasium zu Gnesen sind die Lehrer Dr. Teich⸗ 1
e — Ihre Majestät die Königin Miitggliedern bestehen. Gegenstand der Berathung soll zunä b W“ “ und Dr. von Kozlowski zu Oberlehrern ernannt Magdalenen⸗Stift. gin besichtigte gestern das die Kirchenverfassung sein. “ 88 11 355 30. De⸗- G 11X1A1X“ — Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm am 1 ZBayern. München, 29. Dezember. Durch Königliche Waffenladen ein und raubzen gewalison 0 Rerlolbrr und 1500 1
. 8 8 öe 8 gestrigen Vormittage militairische Entschließung vom 25. d. sind in der Armee ei azahl Per⸗ lch Der Geistliche Dr. Dreher ist als katholischer Religions⸗ empfing um 15 Uhss den MeintischegeMeld 8,ge entgegen und 1“ im Ssndde der Stabs⸗ S izagener. Patronen, ohne daß es gelang, ihrer habhaft zu werden. rer am Gymnasium zu Hedingen angestellt worden. endenten von Magnus. erfolgt. Befördert wurden 3 Oberst⸗Lieutenants zu Obersten, Frankreich. Paris, 30. Dezember. (W. T. B.) Der Berlin, 31. Dezember. Seine Majestä 8„ 1 Post — aus London den 30. d. M. früh I Majore zu Oberst⸗Lieutenants, 4 Ober⸗Lieutenants zu Haupt⸗ gesetzgebende Körper nahm bei der heute fort esetten Berathung Allergnädigst geruht, dem Köni kiche äjestät der König haben au elegraphischer Meldung an das General⸗Post⸗Amt leuten, 6 zu Rittmeistern, 7 Artillerie⸗Unter⸗Lieutenants zu des Heeresreformgesetzes die Artikel 33 — 36 der Vorlage in Stralsund, Kommerzienr vnrigrch Schwedischen Vice⸗Konsul heute Morgen in Cöln rückständig gewesen. Oober⸗Lieutenants u. s. w., außerdem fanden noch eine Anzahl ohne Diskussion an. Darauf motivirte Des Rotours die Anlegung des von des Koniis von Legsger,ee Erlaubniß zur Sachsen. Col “ Pensionirungen, Versetzingen und Charakteristrungen zum von ihm gestellten Amendements, welche verlangen, daß die in verliehenen Ritterkreuzes des von Schweden Majestaät ihm 5 erzog bsnt sch .9, 28. Dezember. Se. Hoheit der näͤchsthöhern Grade statt. Frankreich geborenen Söhne von Nichtfranzosen der Militair⸗ zes des Wasa⸗Ordens zu ertheilen. Bothe * 8 sich gestern mit dem herzoglichen Hoflager nach — Die -H Korresp.« schreibt: Die Kreis⸗Gewerbs⸗ pflicht unterworfen werden sollen. Der Kriegsminister, Marschall G Bekanni m. S 8se wess ger Sond und Handels⸗Kammern sollen verordnungsgemäß am zwei⸗ Niel, sprach die Ansicht aus, daß man den angeblichen Unzu⸗ In dem nordoöstlichen Flügel des bich 8 n 9. 1 seinen letzten — ondershausen, 28. Dezember. In ten Montag im Monat Februar zusammentreten. Da jedoch kömmlichkeiten der Gesetzgebung in Betreff der Nationalangehö⸗ Koöͤniglichen Ostbahn (Kuͤstriner Bahn) wird 8* Lhnhofsgebäͤudes ‚de wischen dem K tungen vor dem Feste hat der Landtag die Angesichts der neuen Gewerbegesetzgebung und der damit in rigen und der Fremden zu große Bedeutung beilege. Das Amen⸗ . Teiegraphenffaton fuür den allgemeinen Bereene⸗ Leen 8 J. eine 3 si 28 ammerfiskus und der Thüringischen Bank ab⸗ Verbindung stehenden Umgestaltung der gewerblichen Verhält, dement Des Rotours könne leicht die im Auslande lebenden ur nnerhalb des Weichbildes der Stadt Berlin und in veren nachster SFchin ““ ” Tauschkontrakte genehmigt. Das Ge⸗ nisse und der gewerblichen Vertretung dringliche Vorlagen Sei⸗ Franzosen Repressalien aussetzen, und um dieses zu vermeiden, E bestehen nunmehr Telegraphen⸗Stationen an folgenden Kammerfsiskus ungasn, Baant, in naͤmlich in den Vesitz . 1 5 Fom dich Faßt zaats hebrnen Uhnichs I““ 8 Fehrütee dües en, 1 he n4 der döeehesee 6 8 rgebäude in den Besitz erachtete die Mehrzahl der diesrheinischen Fabrik⸗ und Handels⸗ Frankreich geboren werden, gesetzlich für Franzosen erklärt wür⸗
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rten: 1) in der Französischenstraße Nr. 33c. (Central⸗Station), der Thüringischen Bank überge ü räthe einen itt im Febr üh 7 2] im Börfranzo⸗ r. 33c. (Central⸗Station), 8 Seee. gegangen. Für außerordentliche räthe einen Zusammentritt im Februar 1868 nicht veranlaßt. den. Nach einigen Bemerkungen von Brame, Gressier und 3 en Bön seugebaude, d ehae ehechsffage Rr. 51 — 54, b Fehaeeee der ee die Fürstliche Regierung ermäch⸗ So viel bekannt, hat sich nur der Fabrik⸗ und Handelsrath von dem Justizminister Baroche 88 Des Rotours eeeene 4) im Thorgebäude am Oranienburger Pver Außerde esammtbetrage von 87,000 Thlr. aufzu⸗ Ludwigshafen für die Einberufung der Kreis⸗Gewerbs⸗ und ments zurück. Das Amendement d'Hauteville, wonach die im Thorgebäude am Potsdamer Thore ng- IvSes mmh richtete der Landtag an die Staatsregie⸗ Handels⸗Kammer ausgesprochen. gestellten Ersatzmänner ein Alter von 20 bis 28 Jahren haben in der ücnjoltenstaße Nr. 8, re Ordnung rsuchen um baldige Vorlage einer Notariats⸗ 8 8 “ dem eelin EE1 ve Kammer 8 wurde von dem Regierungs⸗Kommissar General in der Wilhelmsstraße Nr. 2l‧, 1 1 der Abgeordneten — gegen die ohne Zustimmung der letzteren er: Allard bekämpft. 8 ) in der Blumenstraße Nr. 82, Hessen. Darmstadt, 27. Dezember. Der Wieder folgte Erhöhung des unentziehbaren Standesgehaltes Die §§. 2 und 3 des Heeresreformgesetzes in . Srbostiensstraße Nr. 78, 8 “ senmerm ist nunmehr, wie der „A. A. eines Ministers von 3000 Fl. auf 6000 Fl., Verwahrung dn §. 4 bekempher l etelvrrdeenns 8 1 82 eneeenens. Nr. ge, 1 8 sihr “ vird, definitiv für den 15. k. Mts. in Aus⸗ einzulegen — haben die Königl. Staatsminister eine Erklä⸗ der mobilen Nationalgarde, und verlangte Zurückverweisung 2 Va hengo sdenberberge. Ahne la ge 1“ di rung in das Ausschuß⸗Protokoll niedergelegt. Wir entnehmen des Paragraphen an die Kommission, womit der Berichterstatter in Schoͤneberg, glichen Ostbahn, dem im G 9 i le »Darmst. Ztg.“« schreibt: Nach derselben Folgendes: »Die Festsetzung des Standesgehaltes bil⸗ Gressier einverstanden ist. Picard fragte, ob neben der 1u“ roßherzoglichen Regierungsblatt Nr. 45 publi⸗ det ein verfassungsmäßiges Recht der Krone. Die Bestimmung mobilen Nationalgarde die gegenwarnge Natignalgarde bestehen
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in Moabit, 8 “ e ng Feseth — 1 — auf dem Gesundbrunnen uund (net⸗: beer eenh »die Erhebung einer Abgabe von in §. 6 der IX. Verfassungs⸗Beilage, welche die Verhältnisse bleiben werde, und ob man von der mobilen Nationalgarde in Pankow. 3¹, hört in Folge Vereinbarung unter den Zollvereins⸗ der Staatsdiener normirt, läßt dies unzweifelhaft entnehmen, unter denselben Bedingungen befreit werden könne, als pon der 1
Er-
i „ — . 1“ 8 Re vu d 8 0 SE⸗ n “ . 0 , 8 2 ; 0 2. —2 8 2 übri Die Lentral⸗Station hat Tag⸗ und Nachtdienst, die sämmtlichen e ausschließliche Recht, den Handel mit Salz unnd die §S. 7 und 8 dieser Verfassungs⸗Beilage regeln den bestehenden. Der Staatsminister Rouher erwiederte: Seit 1 8 ve; haben vollen Tagesdienst. — ses ausf chließlic denjenigen Zollvereinsstaaten, von welchen die⸗ Standesgehalt nur für den Fall, wenn die Krone von ihrem richtung der Nationalgarde im Jahre 183v hat man sich mit Stationen F 48 für Telegramme, welche zwischen den genannten 8 hließliche Recht bisher ausgeübt wurde, mit Ende des Rechte der Ausscheidung desselben im Anstellungs⸗Dekrete der Frage beschäftigt, wie dieselbe eventuell mobilisirt werden en zur Auswechselung gelangen, betragen im einfachenz; S Jahre auf und unterliegt dagegen vom 1 28 der in ei besonderen Normati icht Gebrauch gemacht kö (bis zu 20. Worten) 2 ½ Sgr. Für die O ch einfachemf Satze das zum inländis 0f om 1. Januar 1868 an oder in einem besonderen Normative nicht Gebrauch gemach önne. b 1 Orten sind bei sämmklichen Stationen Fesgheg nach anderen einer St ischen Verbrauch bestimmte Salz (Kochsalz) bat. In der Praxis hat sich gegen dieses Recht seit dem Be⸗ Das vorliegende Gesetz ist bestimmt, diese Aufgabe zu lösen. richten, welche erhoben werden würden, “ Seeehea bu. es Gewicht b 8 Fl. 30 Kr. für den Centner Netto- stehen der Verfassung ein Zweifel noch nie erhoben, es wurde Dasselbe wird keineswegs einen täglichen Dienst auferlegen, wie Central⸗Station erfolgte. b1““ sgabe bei der vereinssta rn Großherzogthum zu denjenigen Zoll. zu allen Zeiten geübt in liberaler, sowie in strengerer Rich⸗ die alte Nationalgarde. Vielmehr handelt es sich arum, für Berlin, den 30. Dezember 1867. 8 111166“ haben so vbrh ha 2 vvens das Salzmonopol bisher ausgeübt tung. In einer früheren Periode wurden die Standesgehalte eine die ganze Nation betreffende Eventualität die Cadres vor⸗ Der Köͤnigliche Ober⸗Teleg spektor. auf unb tveten 8 b vr Monopol mit Schluß des Jahres sehr gering bemessen, später etwas günstiger, bis durch die zubereiten. Weder die Kommission noch die Regierung sind der “ Reother. und Theodorsha Lle die beiden Staats⸗Salinen Nauheim Allerhöchste Verordnung vom 23. Juni 1864 die Norm der Ansicht, daß die Dispensationen in der neuen Nationalgarde Bek halle zu Wimpfe e, so wie die Privat⸗Saline Ludwigs⸗ §§. 7 und 8 der IX. Verfassungs⸗Beilage als Regel wieder ein⸗ ebenso zahlreich sein dürfen, wie in der alten. Wenn jedoch die Die in Wesel, R Fcberas⸗ 8b 4 8 machung. 8 bezogen und in b so⸗ 889 welchen der Staat bisher das Salz geführt wurde. In diesen wechselnden Perioden behielt sich die Stellvertretung untersagt wird, so werden gewissen Kategoricen Station mit beschränktem Eacerdieheedorf bestehende Telegraphen⸗ verkauft hat, bezü 1j “ Magazinen im Großen (sackweise) Krone stets das Recht vor, durch spezielle oder spätere Dekrete von Bürgern Dispensationen ertheilt werden müssen. Der ab in eine alche ate ve nee. h d e n ird vom 1. Januar k. Js. ecrenses89 8 9 ch des Verkaufs ihres Produkts in die freie auch besondere Bestimmungen zu treffen. Noch in die stren⸗ Kriegsminister studirt gegenwärtig diese Frage; dieselbe muß Drdnung für die Korrespondenz im Deutsc⸗Destrn §. 4 der Telegraphen⸗ Salhmenren Wie versichert wird, haben die drei genannten geren Perioden, welche erst mit der Allerhöchsten Bekannt⸗ jedoch der Lösung der Frage betreffs der Stellvertretung in Verein) umgewandelt. G eutsch Desterreichischen Telegraphen⸗ unch sind “ vicher, Hestaabehen Salzmagazine übernommen machung vom 20. Juli 1848 ihren Abschluß fanden, fällt der mobilen Nationalgarde untergeordnet bleiben. Die Kammer öln, den 29. Dezember 1867. ““ ie bisherigen Salzmagazinsverwalter, so wei die Berathung und allerhöchste Sanction des Gesetzes vom beschloß Zurückverweisung des §. 4 an die Kommission. Der Königliche Ober⸗Telegraphen⸗Ins Fnothig, von der Staatsregierung ermächtigt worden, das Saln⸗ † Juni 1848, die Verantwortüchkeit der Minister betreffend “ gliche Ober⸗Telegraphen⸗Inspektor. S Ft S. G en, das Salz. 4. Juni „ die Verantwortlichkeit der Minister betreffend. Svpaänken. 8 Der Graf e.. 8G verkaufsgeschaft für Rechnung und in Auftrag der resp 8 Die Bestimmung in Art. 1 dieses Gesetzes hat an dem Rechte S r. wg üß Madrid, 28. Dezember. * Graf von “ ÜIlinen fort zu besorgen. Es findet hier u 1 ““ 11“ 1““ an Louis ist, nach dem Pariser »Moniteur«, zum Präside 1 11“ b- idet hiernach also der Verkauf der Krone, die Standesgehalte auszusprechen, nichts geändert. ten der zweiten Kammer erwählt worden. 6 „— Uebersicht über die Zahl der Studirend en auf der Koͤns b statt. roßen in den bisherigen Magazinen nach wie Der Wortlaut besagt nicht, daß der Standesgehalt von 3000 Fl., 11“ . 8. 11“ 88 lichen Rheinischen Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität ngb Fentig. — 39. Degemb 1 V wie er hier jedem Minister mit seiner Ernennung unentziehbar „Italien. Florenz, 30. Dezember. (W. T. B.) Der 8 WinterSemester 1867/68: Im Sommer⸗Semester 1865 sind inne Regierung öblat⸗ I ee Dcheist Ztg.) Das heute erschienene V durch das Gesetz garantirt wird, ein unüberschreitbarer sei. König ist hierher zurückgekehrt. Die ministerielle Krisis dauer Maffitulirt he ses laut Nachweisung vom 29. Mai 1867: 921; nach des Ministeriu der enthält zu. A. eine Bekanntmachung Ein derartiger Zusatz, wenn beabsichtigt, konnte nicht für über⸗ noch fort. eltung ieser Nachweisung wurden noch immatrikulirt 9, zusam⸗ Fe ums des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern flüssig gehalten werden, gerade weil derselbe die Modification 1 G Maer öö“ 1 men 930. Davon sind abgegangen 403. Es sind d e gr die Gesetze und Verordnunge / ing8 gs sri n Rechtes der SCrone in si „ MNRußland und Polen. Warschau, 26. Dezember. 527. D in Ddielens Sen — sind demnach geblieben — Lr ngen des Norddeutschen eines bis dahin unbestrittenen Rechtes der Krone in sich ge⸗ 11e“ xar eEeE 7. Dazu sind in diesem Semester geko ’— Bundes betreffend. D 6 8 “ Das hiesige »Amtsblatt« veröffentlicht einen Kaiserlichen Ukas zabi der iseea teh. . ester gekommen 400. Die Gesammt⸗ 1 Freflend. Die nachstehenden, durch das Bunde schlossen haben würde.« 1u1ö11“ dr vvaeer g vseg vnees lisch⸗theologische Fakultär Rüik is Jnnnaeg 26 927. Die katho⸗ 1 e teeets en Bundes für die zu diesem Bunde Oesterreich. Wien, 29. Dezember. Die Rechte der vom 8 11257 üt; M., — gvs 9 russischen “ .r fakulte alt 213 Inländer, 3 Ausländer, zuse V rigen Gebietstheile des Großber 5 b Fanoe 8 1“”] “ erdoen und hochgestellten Beamten, welche in hervorragender Weise 216; die evangelisch⸗theologische F 8 der, zusammen 2 nn; roßherzogthums bereits verkündia⸗ Regiments⸗Inhaber sind so eben neu bestimmt worden II. 15 e sch. Fakultät 45 Inländer, 2 Ausländ ten Gesetze, nämlich: 1) über das Io erkündig⸗ egimen 4 sind Ae 7zur Unterdrückung des Aufstandes von 1863—64 mitgewirkt zusammen 47; die juristische Fatultät. 157 Inlä 2 Ssiand85, behetze, nämlich: 1) über das Paßwesen, vom 12. Oktober ohne daß dieselben indeß eine irgend erhebliche Beschränkung er⸗† öF. d everr- ros eev 8₰ 88 ische Fat 157 Inländer, 14 Ausländ 1867; 2) über d eizügigfei 4 2. Ottober 7 b E 8 haben, im Königreich Polen gelegene Majorats⸗Herrschaften als 98 204; die philo ophische Fakultät a) Inländer mit dem F „ evhaäalts⸗ at für da ahr 867, vom nur der Oberst unterlieg ihm nicht — traf⸗ und Begnadi⸗ ü e re 1 . Zeugniß der Reife 228, b) Inländer mit dem Zeugniß der Ni den 8 November 1867; 4 betreffend die Organisation der Bundas⸗ gungsrecht (jus gladii ct aggratiandi), ihr Recht zur Ernennung der Kriegsminister Milutin⸗ “ 1 J. 8 2 e 9 4 0 8 4 8 8 7 2 2 l s F 14 3 6. . 84 A. 0 . — 8 n 2 — 8 8 8 8 nach §. 35 des Prüfungs⸗Reglements vom 4. fü 1 (Konsulate, so wie die Amtsrecht d”*s 1 “ Die finnländische Bank wird, wie ein Telegramm aus 1— G om 4. Juni 1834: —, c) In⸗ K . e und Pflichten der Bundes⸗ aller Chargen bis zum Hauptmann, resp. Rittmeister einschließe⸗ afors 8 Feut üe onsuln, vom 8. November 1867; 5) betreffend d . lich bin Recht dlich ur Heirathsbewilligung für sämmt⸗ Helsingfors meldet, von Neujahr ab den finnländischen Land⸗ eAF. en außer⸗ hinauf, ihr Recht endlich zur Heirathsbewilligung ständen gehören und von einem Bevollmächtigten verwaltet
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länder ohne Zeugniß der Reife 36 dess — 2Zeug nach §. 36 dess. Reglements 18 sammen 246 Inländer, d) Ausländer 43, Summg ments 18, zu⸗ ordentlichen C darf d 1b hanmnan 2ts Zalznvaene- ducdänder 13, Summa 289, Unter den V 8 cem Geldbedarf des Norddeutschen Bundes zum Zweck liche Offiziere, mit alleiniger Ausnahme des Obersten. verden. “ der und 21 Ausländer, welche der scndwiritshenden 9 56 Inlän⸗ der Küfre re Jen Bundes⸗Kriegsmarine und der Herstellung Pesth, 28. Dezember. Von der Magnatentafel wurden m er en. 6 “ Poppelsdorf Außer diesen immafecgulichen Beacgntiesz die vennes ae heidigung, vom 9. November 1867, 6) betreffend 16““ dgerneas dee egecemenand dang has Aünsr Peppeissetf angehoren Arzee diesen mmatgtultren S udirenden b agsmaͤßigen Zinsen, vom 14. November 12867 7) be⸗ Graf Alexander Erdödy, Graf Joseph Palffy, Baron 6. Dezember ist nach der »Departementstid.« durch das Ministe⸗ keechan. Ifh ihg. Unndesstcn als n mh 8 en der Vorlesungen treffend die Fesistellung des Haushalts⸗Etats des Norddeutschen Paul Sennyey, Graf Anton Majlath, Graf Anton rium des Auswärtigen eine Allerhöchste Bekanntmachung, be⸗ hr 1868, vom 30. Oktober 1855 —werden Széesén, Graf Paul Esterhazy, Graf Anton Szapary, treffend den mit dem Taikun von Japan abgeschlossenen 1 1“ Se Graf Ladislaus Csaky, Ladislaus Szögyenyi, Graf]— Freundschafts⸗, Handels⸗ und Schiff
2.
fahrtsvertrag, erlassen wor⸗
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