1v Die Bestellung erfolgt jedoch, dem reglementarischen Wegee: ö“ v S“ 1) wenn der Absender es verlangt und dieses Verlangen auf der Adresse, z. B. dur “ » durch Expressen zu bestellen« ꝛc , ausdrücklich ausgesproche t (§ 20.); “ wenn es auf die Bestellung von Verfügungen ꝛc. mit Behändigungsschein Document) ankommt; wenn der Adressat nicht am Tage nach der Ankunft, oder, Bestellbezirks der Post⸗Anstalt wohnt, den Gegenstand abholen läßt; wenn es sich um recommandirte Sendungen an Adressaten im bezirke der Aufgabe⸗Post⸗Anstalt handelt. Sen. 1 Die Aushändigung der Packete ohne Werths⸗Declaration, so weit dieselben dem Adressaten händigung der Begleit⸗ in die Wohnung bestellt werden, erfolgt während der Dienststunden in der Post⸗Anstalt an denje 11132“ welcher sich zur Abholung meldet und den zu dem Packete gehörigen Begleitbrief vorzeigt. Der so wie Augz 1 baare gleitbrief wird zum Zeichen der erfolgten Aushändigung des Packets mit dem dazu bestimmten Sty Beträge. der Post⸗Anstalt bedruckkt. 1“ lIII Recommandirte Sendungen, Briefe und Packete, deren Werth declarirt ist, so wie ; den Packeten mit declarirtem Werthe gehörigen Begleitbriefe, ferner bei Post⸗Anweisungeng auszuzahlenden Geldbeträge werden, in so fern die Abholung von der Post erfolgt (§ 33.), an jenigen ausgehändigt, welcher der Post⸗Anstalt das über die Sendung sprechende untersiegelte und dem Namen des Adressaten unterschriebene Formular zum Ablieferungsscheine beziehungsweise unterschriebene Post⸗Anweisung überbringt und aushändiggt.
III Eine Untersuchung über die Aechtheit der Unterschrift und des etwa hinzugefügten Ei unter dem Ablieferungsscheine ꝛc., so wie eine weitere Prüfung der Legitimation desjenigen, we diesen Schein oder den Begleitbrief überbringt, liegt der Post⸗Anstalt, nach § 56 des Gesetzes das Postwesen des Norddeutschen Bundes vom 2. November 1867, nicht ob. Es ist vielmehr Jeden Sache, dafür zu sorgen, daß die vorschriftsmäßig bestellten Formulare zu den Abliefer scheinen ꝛc. und die Begleitbriefe nicht von Unbefugten zur Abholung der Sendungen gemißbr werden können. 8
Iv Wo die Postverwaltung die Bestellung von Packeten ohne Werths⸗Declaration Sendungen mit declarirtem Werthe übernommen hat, Anwendung, vielmehr erfolgt alsdann die Aus
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wenn er außerhalb des nicht innerhalb der nächsten drei Tage den
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und kommen die obigen Bestimmungen nicht händigung der Packete ohne Werths⸗Declaration Maßgabe der Vorschriften im § 32 Abs. IV, wogegen die Bestellung der Sendungen mit declan Werthe an den Adressaten selbst oder an dessen legitimirten Bevollmächtigten und, so weit Abliefen scheine Anwendung finden, gegen Quittung desselben stattfindert.
Hat der Adressat seinen Aufenthalts⸗ oder Wohnort verändert, und ist sein neuer halts⸗ oder Wohnort bekannt, so werden ihm gewöhnliche Briefe, Drucksachen und Waarenpy ferner recommandirte Sendungen und Post⸗Anweisungen nachgesendet, wenn er nicht eine a Bestimmung ausdrücklich getroffen hat. 1“ 1
II Bei Packeten mit oder ohne Werths⸗Declaration, bei Briefen mit declarirtem Werth wie bei Briefen mit Postvorschüssen, erfolgt die Nachsendung nur auf ausdrückliches Verlangn Absenders, oder, bei vorhandener Sicherheit für Porto und Auslagen, auch des Adressaten. bay-e ist in solchem Falle von dem Vorliegen einer Sendung amtlich und portofrei in Ken
Behandlung unbestell⸗ ostsendungen ind für E1“ barer Postsendungen am Pösts gen sind für unbestellbar zu erachten: 1
Bestimmungsorte. 1) wenn der Adressat am Bestimmungsorte nicht zu ermi 1““ sttehendem § 35 nicht möglich oder nicht zulässig ist, 2) wenn die Annahme verweigert wird;
Nachsendung der Post⸗ sendungen
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Behandlung unbestell⸗
er Postsendungen am gabeorte.
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wenn die Sendung mit dem Vermerke „poste restante« versehen ist, und nicht binnen 3 Monaten, vom Tage des Eintreffens an gerechnet, von der Post abgeholt wird; wenn es sich um eine Sendung mit Postvorschuß handelt, auch wenn sie mit »poste restante« bezeichnet ist, und die Sendung nicht innerhalb 14 Tage nach ihrer Ankunft am Bestim⸗ mungsorte eingelöst worden ist; 1. wenn bei Post⸗Anweisungen innerhalb 14 Tage nach ihrer Bestellung oder Abholung der Geldbetrag nicht in Empfang genommen worden ist; b“ u“ wenn die Sendung Loose oder Offerten zu einem Glücksspiele enthält, an welchem der Adressat nach den für ihn geltenden Landesgesetzen sich nicht betheiligen darf, und wenn eine solche Sendung sofort nach geschehener Eröffnung durch den Adressaten an die Post zurückgegeben wird. Bevor in dem Falle ad 1 eine mit einem Begleitbriefe versehene Sendung mit oder ohne eclaration deshalb als unbestellbar angesehen wird, weil mehrere dem Adressaten gleich⸗ benannte Personen im Orte sich befinden, und der wirkliche Adressat nicht sicher zu unterscheiden ist, muß der Begleitbrief nach dem Aufgabeorte zurückgesandt werden, um den Absender, wenn derselbe an der äußeren Beschaffenheit des Begleitbriefes erkannt oder sonst auf geeignete Weise ermittelt werden kann, zur näheren Bezeichnung des Adressaten zu veranlassen. Die Uebersendung des Begleitbriefes geschieht zwischen den Post⸗Anstalten unter Couvert und portofrei. 1 InI Alle anderen Postsendungen sind, wenn sie als offenbar unbestellbar erkannt worden, ohne Verzug nach dem Aufgabeorte zurückzusenden. Nur bei Sendungen, die einem schnellen Verderben unter⸗ liegen, muß, so fern nach dem Ermessen der Post⸗Anstalt des Bestimmungsorts Grund zu der Besorgniß vorhanden ist, daß das Verderben auf dem Rückwege eintreten werde, von der Rücksendung abgesehen werden, und die Veräußerung des Inhalts für Rechnung des Absenders erfolgen. Iv In allen vorgedachten Fällen ist der Grund der Zurücksendung oder eintretenden Falls, daß und weshalb die Veräußerung erfolgt sei, auf dem Begleitbriefe zu vermerren. v Die zurückzusendenden Gegenstände dürfen nicht eröffnet, müssen vielmehr noch mit dem vom Aufgeber aufgedrückten Siegel verschlossen sein. Eine Ausnahme hiervon tritt nur ein bezüglich der Briefe, welche von einer Person gleichlautenden Namens irrthümlich geöffnet wurden, und bezüglich der im Abs. 1 unter 6 bezeichneten Briefe. Bei irrthümlicher Eröffnung von Briefen durch Personen gleichlautenden Namens ist übrigens, so fern dies möglich ist, eine von letzteren selbst unter Namensunterschrift auf die Rückseite des Briefes niederzuschreibende bezügliche Bemerkung bei vI Die Eröffnung des Begleitbriefes zu einem Packete Seitens des Adressaten beziehungsweise seines Bevollmächtigten ist der Annahme der Sendung überhaupt gleich zu achten. 1 Die nach Maßgabe des § 36 unbestellbaren und deshalb nach Sendungen werden an den Absender zurückgegebteeama. .““ n VBei der Bestellung und Behändigung einer zurückgekommenen Sendung an den ermittelten Absender wird nach den für die Bestellung und Aushändigung einer Sendung an den Adressaten gegebenen Vorschriften verfahren. Der über eine Sendung dem Absender ertheilte Einlieferungsschein muß bei der Wiederaushändigung der Sendung zurückgegeben werden. i Kann die Post⸗Anstalt am Abgangsorte den Absender nicht ermitteln, so wird der Brief an die vorgesetzte Ober⸗Post⸗Direction beziehungsweise an die mit deren Functionen beauftragte Post⸗ behörde eingesandt, welche denselben mittelst Stempels als unbestellbar zu bezeichnen und durch Eröff⸗ nung den Absender zu ermitteln hat. Die mit der Eröffnung beauftragten, zur Beobachtung strenger Verschwiegenheit besonders verpflichteten Beamten nehmen Kenntniß von der Unterschrift und von dem Orte, müssen jedoch jeder weiteren Durchsicht sich enthalten. Der Brief wird hiernächst mit einem Dienstsiegel, welches die Inschrift trägt: »Amtlich eröffnet durch die Ober⸗Post⸗Direction in N.“«, vr.] Wird der Absender ermittelt, verweigert derselbe aber die Annahme, halb 14 Tage nach Behändigung des Begleitbriefes oder des Formulars zum Ablieferungsscheine oder der Post⸗Anweisung die Sendung beziehungsweise den Geldbetrag nicht abholen, zum Verkauf geeignete Gegenstände öffentlich verkauft werden. Courshabende Papiere sind durch
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