1868 / 3 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

kz) der künftige Aufenthaltsort der Wittwe und Kinder, ]) An gabe desjenigen Jahresbetrages, welcher der Wittwe oder Waise us Staatsmitteln etwa schon bewilligt ist. Hinterblie⸗ ene, welche eine Unterstützung bereits beziehen, jedoch Anspruch auf Erhöhung derselben erheben, werden von Beibringung der nter b) und c) bezeichneten Dokumente entbunden, statt der⸗ elben haben sie jedoch die Anerkennung zu dem bereits be⸗ villigten Betrage dem Fragebogen anzuschließen. Nach Ausfüllung des vorgedruckten Schemas (unter àA. oder B.) muß dasselbe von der zuständigen Behörde geprüft und die Richtigkeit unter Siegel und Unterschrift bescheinigt werden. Diejenigen Punkte des Fragebogens, deren Feststellung etwa nicht zu bewirken war, müssen bezeichnet werden. Die Prü⸗ ung und Beglaubigung ist, je nach den Umständen, bei en Truppen-Kommando's, den Dienst⸗, Gerichts⸗ und Ortsbehörden, oder auch bei den Geistlichen zu beantragen. Diejenigen Personen, welche bereits Anträge an das Kriegs⸗ Minjisterium gerichtet haben, haben ihre Eingaben nach Maß⸗ abe des Vorangeschickten zu vervollständigen Berlin, den 31. Dezember 1867. 8 Kriegs⸗Ministerium. In Vertretung von Podbielski.

Miinisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche 1 Arbeiten.

Bekanntmachung.

Ich habe den Bergrath Dr. Wedding beauftragt, auch in diesem Winter einen Cyklus von öffentlichen und unentgeltlichen Vortxägen zur Ausbreitung nützlicher Kenntnisse der Technik zu haͤlten. Diese Vorträge werden Dienstag, den 7. Ja⸗ nuar, Abends 7 Uhr, im Bibliotheksaale der Königlichen Berg⸗Akademie (Lustgarten, Gebäude der alten Börse) beginnen und in den folgenden Wochen um dieselbe Zeit fortgesetzt wer⸗ den. Sie werden über die Brennmaterialien handeln. Jeder Vortrag wird circa 1 Stunde dauern. Der Saal wird um ⸗37 Uhr geöffnet; er umfaßt 180 Sitzplätee.

Berlin, den 7. Dezember 1867.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Graf Itzenplitz.

Justiz⸗Ministerium. 1 Der Gerichts⸗Assessor Gruwe in Guben ist zum Rechts⸗ anwalt bei dem Kreisgericht in Cüstrin und zugleich zum Notar

im Departement des Appellationsgerichts zu Frankfurt a. O., mit Anweisung seines Wohnsitzes in Bärwalde, ernannt worden.

Dder Landgerichts⸗Referendarius Settels in Cöln ist auf Grund der bestandenen dritten Prüfung zum Advokaten im Bezirke des Königlichen Appellationsgerichtshofes zu Cöln er⸗ nannt worden.

Der Notariats⸗Kandidat Nücker in Kempen ist zum Notar für den Friedensgerichtsbezirk Sobernheim, im Landgerichtsbezirke

Coblenz, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Sobernheim, er⸗

nannt worden.

Berlin, 4. Januar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, zur Anlegung des von des Sultans

Majestät dem Capitain⸗Lieutenant Jung und dem Marine⸗

Arzt zweiter Klasse, Stabs⸗Arzt Dr. Bäuer, verliebenen Med⸗ schidje⸗Ordens vierter Klasse, sowie des von des Königs von Griechenland Majestät dem Capitain⸗Lieutenant Jung ver⸗ liehenen Ritterkreuzes des Erlöser⸗Ordens, Allerhöchstihre Ge⸗ nehmigung zu ertheilen.

. Bekanntmachung. Auf Grund der im §. 3 der Allerhöchsten Verordnung 1 10. Dezember 1866 (Gesetzsammlung Seite 763) dem Finanz⸗Minister ertheilten Ermächtigung wird die Bestimmung des 8 3 a. a. Orte, wonach auf die in der Anlage C. der erwähnten Allerhöchsten Ver⸗ ordnung aufgeführten, auf jeden Inhaber lautenden hannoverschen Werthpapiere, welche zur Sicherheit für Darlehne aus dem Doma⸗ nial⸗Ablösungs⸗Fonds von den Schuldnern deponirt waren, bis auf Weiteres weder Rückzahlungen an Kapital, noch Zinszahlungen für die seit dem 19. Juni 1866 eingetretenen und ferner eintretenden Zins⸗

Termine geleistet werden sollen, bierdurch außer Kraft gesetzt. Beerlin, den 27. Dezember 1867. 8 Der Finanz⸗Minister. 8

8 (gez.) v. d. Heydt.

Der vorstehende Erlaß des Herrn Finanz⸗Ministers vom 27. De⸗ zember v. J. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 8 Zugleich werden die unterm 15. und 18 August und 24. No⸗

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noverschen Gesammt⸗Ministeriums von Seebach erlassenen Bekannt⸗ machungen, 1

durch welche vor dem Ankauf der in den diesen Bekanntmachungen

angeschlossenen Nachweisungen einzeln aufgeführten Werthpapiere

mit dem Beifügen gewarnt worden war, daß zur Einstellung der

Kapital⸗ und Zinszahlungen auf diese Papiere Veranstaltung ge.⸗

troffen sei, a) die Bekanntmachung vom 15. August 1866 mit der in der nach⸗

träglichen Bekanntmachung vom 24. September 1866 unter

Nr. 2 enthaltenen Berichtigung⸗

b) die Bekanntmachung vom 18. August 1866, soweit sie die Pa⸗ speiere unter Litt. B. bis F. der derselben angehängten Nachwei⸗ sung zum Gegenstande gehabt hat, mit der Berichtigung unter

8 Se der nachträglichen Bekanntmachung vom 24. September

c) die Bekanntmachung vom 24. November 1866 rücksichtli

unter Nr. II. bis XIII. derselben beigefügten Rachwelng 8 zeichneten Papiere, nachdem die im Monat Juni 1866 aus hannoverschen Kassen und Fonds weggeführten Werthpapiere von den Bevollmäch⸗ tigten des Königs Georg zurückgegeben worden sind, mit dem Bemerken hierdurch für erledigt erklärt, daß die Zu⸗ rücknahme der getroffenen Veranstaltungen wegen Sistirung 1 Feegal⸗ und Zinszahlungen auf die vorgedachten Papiere erfolgt ist. Hannover, den 2. Januar 1868. Der Ober⸗Präsident. Otto Graf zu Stolberg.

Uebersicht über die Zahl der Studirenden auf der Königlichen Uni⸗ versität zu Greifswald im Winter⸗Semester 1867—68.

Im Sommer⸗Semester 1867 sind immatrikulirt gewesen 412, da⸗ von sind abgegangen 128, es sind demnach geblieben 284; dazu sind in diesem Semester gekommen 123, die Gesammtzahl der immatriku⸗ lirten Studirenden beträgt daher 407. Die theologische Fakultät zählt 26 Inländer, Ausländer, die juristische Fakultät 12 Inländer, Ausländer, die medizinische Fakultät 250 Inländer, 13 Ausländer, die philosophische Fakultät: a) Inländer mit dem Zeugniß der Reife 65, b) Inländer mit dem Zeugniß der Nichtreife nach §. 35 des Prü⸗ ungs⸗Reglements vom 4. Juni 1834: 1, c) Inländer ohne Zeuaniß er Reife nach §. 36 desselben Reglements 4, d) Ausländer 6, c) Aka⸗ demiker auf der landwirthschaftlichen Akademie zu Eldena: 22 Inlän⸗ der, 8 Ausländer. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt: 1) nicht immatrikulirte Pharmaceuten 16, 2) Kandidaten der Philo⸗ logie 4, 3) Doktoren der Medizin 7. Es nehmen mithin an den Vorlesungen überhaupt Theil 434. v1AA4“

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 4. Januar. Se. Majestät d König nahmen im Laufe des heutigen Tages die Vorträge des Militair⸗ und Civil⸗Kabinets, sowie im Beisein des Gou⸗ verneurs und stellvertretenden Kommandanten die militairischen

Meldungen entgegen, ertheilten dem Landrath des Nieder⸗ Barnim schen Kreises, Geheimen Regierungs⸗Rath Scharnweber,

zu einer gemeinsamen Entschließung zu kommen,

vember 1866 auf Anordnung des damaligen Civil⸗Kommissarius Frei⸗ irn von Hardenberg von dem General⸗Secretair des vormals Han⸗

eine Audienz und arbeiteten später mit dem Minister⸗Präsidenten Se. Königliche Hoheit der Lrceeprsng ea; am gestrigen Tage militairische Meldungen entgegen und empfing den Major a. D. von Zastrow, früher im 31. Infanterie⸗Regi⸗ ment. Ihre Königliche Hoheit die Frau Kronprinzessin er⸗ theilte Audienzen an die Gräfin Wumpffen, Frau v. Könneritz, Mrs. Bancroft, eingeführt durch die Gemahlin des türkischen Geandten E1“ 68 9 Minister Leonhardt. Um and im Kronprinzlichen Palais ein Din 8

deehe fans prinzlichen Palais ein Diner von 30 Ge—

Die in Nr. 302 der »Zukunft« enthaltene Nachricht daß der Freiherr von Blome auf der Liste der mit Wacheücn ausgestatteten hannoverschen Diplomaten stehe, und daß für v im Budget ein Wartegeld ausgebracht worden sei, ist

r.

8 Karlsruhe, 3. Januar. Die heutige »Kar Zeitung« veröffentlicht eine von vielen Mitalicd 8 c 1 esen bab eben Fam mtehs Kineret Erklärung, be⸗ reffs des Zoll⸗Parlaments, der wir das Folgende ent⸗ nehmen. 8 das Folgende ent Das Zollparlament bedeutet die wirthse ini deutschen Nation im Verhältniß zum Aoütehschafelich⸗ Einigung der In dem früheren Zollverein, wie er am 16. Mai 1865 wieder erneuert wurde, gab es keine einheitlichen Organe der Leitung. Da⸗ mals traten nur gelegentlich Abgesandte der verbündeten Regierungen sun Konferenzen zusammen und suchten sich vertragsmäßig über e ame Maßregeln zu vereinen. Jeder einzelne Staat konnte durch seinen Widerspruch alle Gesammtbeschlüsse verhindern. Wenn es aber glückte/

was fast nur in den

Zeiten drängender Noth. geschah, wenn die Vertragsdauer des Zoll⸗ vereins selbst zu Ende ging, und seine Erneuerung gefährdet war, dann

mußte der Beschluß noch der Berathung und Zustimmung von fast 1 11“ 1“

gehaltes der Minister von 3000

die Handelsangelegenheiten;

doppelt so viel Kammern ausgesetzt werden, als es verbündete

staaten gab. 222 * 2 2 4 2 2 72 .,2 . des Diese schwerfällige Einrichtung eines bloßen Staatenbundes in

Zollsachen, welcher die deutschen Interessen gegenüber dem Ausland nur sehr unvollständig vertreten konnte, ist nunmehr durch die Grün⸗ dung einer deutschen Zollunion ersetzt und verbessert worden. Die Zollunion hat nun die Fähigkeit, wirkliche Gesetze zu geben und die wirthschaftlichen Angelegenheiten der Nation selbstständig zu besorgen.

Die Aufgabe der badischen Abgeordneten zum Zollparlament wird nicht blos die sein, bei den Gesetzen der Zollunion mitzuwirken und die besondern badischen Interessen mit den allgemeinen deutschen in richtiger Weise auszugleichen: das Zollparlament soll überdem dazu diene: cberhaupt das wechselseitige Verständniß und die Verbindung von Nord⸗ uUnd Süddeuischland durch persönliche Annäherung und Umtausch der Meinungen zu fördern; —.

2) darauf hinzuwirken, daß die Zollunion, die gegenwärtig nur bis zum Jahre 1877 gesichert ist, in eine dauernde Einigung umge⸗ wandelt werde, indem nur dadurch dem deutschen Gewerbefleiß und Handel eine sichere Grundlage verschafft wird, während die periodische Erneuerung des Zollvereins gar keine Vortheile, aber den großen Nachtheil hat einer periodischen Erschütterung aller Kreditverhältnisse;

3) zu bewirken, daß das deutsche Zollgebiet so bald als möglich durch die endliche Aufnahme derjenigen Staaten des Nordbundes ver⸗ vollständigt werde, welche zur Zeit noch außerhalb unserer Zollgrenzen 8 die Wege zu suchen, auf denen theils die Ausbildung, theils die erforderliche Erweiterung der Kompetenzen der Zollunion und da⸗ her des Zollparlaments am ehesten zu erreichen ist, insbesondere mit Bezug auf Freizügigkeit, Heimaths⸗ und Niederlassungsverhältnisse, Paßwesen, Kolonisation, Auswanderung, Gesetze über Handels⸗ und Wechselrecht, ein gemeinsames Maß⸗, Münz⸗ und Gewichtssystem, Erfindungspatente, Schifffahrt, Konsularwesen, Eisenbahn⸗Verbindun⸗ gen, Posten, Telegraphen, und derartige gemeinsame Interessen des wirthschaftlichen und bürgerlichen Verkehrs.

Folgende Mitglieder aus der ersten und zweiten Kammer Badens haben diese Erklärung unterzeichnet: Wilhelm, Fürst zu Löwenstein. Artaria. Bluntschli. Beck. Birmelin. Breithaupt. Busch. Conrad. Eckhard. Eisenlohr. Eschbacher. Frey. von Freydorf. Frick. Friderich. Fröhlich. Gerbel. Gerber. von Böcklin. Dennig. von Falkenstein. Faller. Gerwig. Hauß. Hebting. Heiden⸗ reich. Heilig. Henne. Herth. Hildebrandt. Hoff. Holz⸗ mann. Huffschmid. Hummel. Kiefer. Kimmig. Kirsner. von Gayling. Holzmann. Jolly. Koelle. Kuntz. Kusel. Lamey. Lenz. Lichtenberger. Mathy. Morstadt. Mühl⸗ häußer. Müller. Nicolai. Nokk. Paravicini. Poppen. Ree. von Rüdt. Graf von Sponeck. Stabel. von Türckheim. Renk. Richter. Roder. Sachs. Schmezer. Schupp. Seiz. Straub. Tritscheller. Turbahn. Vögelin. Wundt von Mann⸗ heim. Wundt von Heidelberg.« 8 Das Regierungsblatt Nr. 61 enthält Bekanntmachungen des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und des Aus⸗ wärtigen, so wie des Handelsministeriums, die neuen Post⸗ verträge, das Reglement für den Postverkehr und den Post—⸗ verkehr in Baden betreffend. T1“

4. Januar. (W. T. B.) Anläßlich des in Straßburg errichteten Werbe⸗Burecau's für die päpstliche Armee erinnert heute die »Karlsruher Zeitung« an die gesetzlichen Polizeistrafen, denen Werber innerhalb des Großherzoglichen Gebietes im Be⸗ tretungsfalle unterliegen. 8

Bayern. München, 2. Januar. Zu dem Entwurfe des Wehrgesetzes, wie er aus den Berathungen der Kam⸗ mer der Abgeordneten hervorgegangen ist, wird der Reichs⸗ rath Graf v. Bothmer (General⸗Major und General⸗Quar⸗ tiermeister der Armee) eine ganze Reihe von Modificationen für die Berathungen in der Kammer der Reichsräthe resp. in dem Wehrausschuß der letzteren vorschlagen. Unter diesen Modificationen befindet sich eine ganz neue Fassung des Art. 2 und ein Vorschlag, nach welchem die Dienstpflichtigkeit von 11 auf 12 Jahre ausgedehnt werden soll, nämlich 3 Jahre in der aktiven Armee, 4 Jahre in der Reserve und 5 in der Landwehr.

3 Zanuar. (W. T. B.) Die Abgeordnetenkammer beschloß in heutiger Sitzung mit 53 gegen 44 Stimmen, dem Antrage des Finanz⸗Ausschusses gemäß, gegen die von der Regierung verlangte Erhöhung des unentziehbaren Standes⸗ auf 6000 Fl. ausdrückliche

Zoll⸗

Bertheau.

Verwahrung einzulegen.

Oesterreich. Wien, 1. Januar. Die Namen der in den Kaiserlichen Handschreiben vom 30. v. M. für die »im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder⸗ rnannten Minister haben wir bereits mitgetheilt; die einzelnen Departements sind wie folgt vertheilt: Fürst Auersperg: Praàsident des Ministerraths; Graf Taaffe: Stellvertreter des Minister⸗Präsidenten und Minister für Landesvertheidigung ind öffentliche Sicherheit; Edler von Plener: Minister für Ritter von Hasner: Minister für

1“ 1““ I Kultus und Unterricht; Graf Potocki: ütr landwirthschaftlichen Angelegenheiten; Dr. jur. Giskra:

Minister des Innern; Dr. jur. Herbst: JZustizminister, Dr.

jur. Brestel: Finanzminister; Dr. jur. Berger: Minister

ohne Portefeuille. 3. Januar. Nach einer Kundmachung des Reichs⸗ Finanzministers von Becke hat das Reichs⸗Finanz⸗

ministerium am 1. Januar seine Amtsthätigkeit angetreten.

4. Januar. (W. T. B.) Der Minister des Innern, Giskra, wird nächsten Dienstag die Leitung seines Departe⸗ ments übernehmen.

Lemberg, 29. Dezember. Gegen das von den Polen vor⸗ geschlagene und von der Regierung sanctionirte Schulgesetz, welches für alle Schüler, ohne Unterschied, ob sie Deutsche oder

Ruthenen, die polnische Unterrichtssprache Wö“ . 9 e⸗ 8

laufen nach der »A. A. Zeitung« zahlreiche Proteste ein. Be reits 343 Gemeinden Galiziens haben mit 112,500 Unterschrif⸗

440

ten gegen dieses polnische Sprachzwangsgesetz protestirt.

Niederlande. courant« enthält eine Königliche Verordnung, durch welche die Neuwahlen zur 2. Kammer auf den 22. Januar angesetzt werden. Der Zusammentritt der neuen Kammer soll am 25. Februar erfolgen.

8 Januar.

Belgien. Brüssel, 3. beendet: Rogier, Vandenpeereboom und General Goe⸗ thals treten aus.

Minister für die 8

Amsterdam, 3. Januar. Der »Staats-⸗

Die Ministerkrisis ist

Vanderstichelen, bisher Minister der

öffentlichen Arbeiten, übernimmt das Portefeuille der auswär⸗

tigen Angelegenheiten; Eudore Pirmez, Deputirter für Char⸗

leroi, wird Minister des Innern und der General Renard

wird Kriegs⸗Minister. beiten übernimmt Jamar, bisher Deputirter für Brüssel; es bleiben vom früheren Kabinet Frere für die Finanzen und Bara für die Justiz. Die neuen Minister werden morgen den vorschriftsmäßigen Eid ablegen. 8 8 1“ ““ Frankreich. Paris, 2. Januar. (Köln. Ztg.) Ge⸗ legenklich der Neujahrsgratulation drückte der Kaiser dem Senate seine Befriedigung über die Erweiterung der Präro⸗ gative des ersteren aus, die dem Volke zum Segen gereichen würde. Sich an die Deputirten wendend, bemerkte Napo⸗ leon III., wie er hoffe, daß die gegenwärtige Session nicht nur für Land und Volk von bleibendem Einflusse, sondern auch für die Fortentwicklung der Freiheit in Frankreich von großer Be⸗ deutung sein werde.

Das Ministerium der öffentlichen Ar⸗

Admiral Fourichon ist vom Marine⸗Minister mit der

Besichtigung aller staͤatlichen See⸗Etablissements, der Kriegshäfen und Kriegswerfte beauftragt worden.

(W. T. B.) Das Die Session der Minister⸗

Portugal. Lissabon, 3. Januar. Ministerium hat seine Demission nachgesucht. Cortes wurde im Auftrage des Königs durch den präsidenten eröffnet.

Türkei. Konstantinopel, 3. Januar. (W. T. B.) Aus Kaneca wird gemeldet: Admiral Vessim⸗Pascha, an Bord der Fregatte »Osmanie«, traf bei Armyro eine russische Korvette unter dem Kommando des Capitain Zelonoi an, welche daselbst ohne Erlaubniß Vorräthe ausschiffte. Zelonoi erbot sich, die Ausschiffung einzustellen und die Ordres des russi⸗ schen Konsuls in Suda abzuwarten. Der türkische Admiral ging hierauf ein.

Telegraphische Depeschen aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.

London, Sonnabend, 4. Januar, Morgens. Nach per Dampfer eingegangenen Nachrichten aus New⸗York von 25. Dezember berichtet «Freedmen's Commissioner« über di Baumwollen⸗Ernte in Mississippi, dieselbe würde die gehegten Erwartungen kaum zur Hälfte realisiren. Die Pflanzer seiern theilweise nicht im Stande, die freien Arbeiter zu bezahlen. Die radikale Partei im Süden hat Chase als P schaftskandidaten aufgestellt.

Die Nr. 1 (vom 3. Januar) des »Justiz⸗Ministerial⸗Blattes publizirt u. A. folgendes Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zu Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte vom 12. Oktober 1867 Streitigkeiten darüber: ob ein Grundbesitzer einen öffentlichen Weg welcher durch einen von seinem Grundstücke aus erfolgten Bergstur

verschüttet ist, wieder herzustellen verpflichtet, oder die auf die Weg⸗

räumung des Schuttes von Seiten der Poͤlizeibehörde verwendete

räsident⸗

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Kosten zu erstatten verbunden sei, sind im Rechtswege zu entscheiden. 3