Beamte der Militair⸗Verwaltung. dessen Tragweite recht weit geht. Die Justizverwaltung i g aber, daß zu berechtigten Klagen der neuen Provin⸗ thümliches. Es beruht auf dem Jütschen Law, daneben hat Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. .. naämlich gar nicht in der Lage darüber zu urtheilen, ob dig aü laube ich aben, nfäg berecg obersen aen der gsezan gin kein das lücha e Recht nhe edicltre Bedeutung, allein nur, soweit Den 27. Dezember 1867. AEgnge rret esfüf. wesenheit von Mitgliedern des Ober⸗Tribunals den Verhält. jen nd existirt. Hannover hat jedenfalls überall gar keinen es vernünftig ist. Nun ist das ein sehr zweifelhafter Begriff, Cen 1“ ASgctret, ns,vree Corps⸗ nissen entspreche oder nicht. Ein jedes Mitglied, welches in den Grundzu klagen: der oberste Gerichtshof hat für Hannover nur die⸗ und in dieser Beziehung haben sich doch Anschauungen gebil⸗ Pauly; Intendanius⸗Sckretariats⸗Affistent vom VII. Armee⸗Corps, Reichstag, in dieses Haus oder in das Herrenhaus gewählt jenigen Sachen übernommen, welche früher an den Cassations⸗ det; diese Anschauungen hat dies Mitglied und kein anderes. Stolte II, Haensch, Intendantur⸗Sekretariats-Assist. vom I. Armee⸗ wird, ist ohne Weiteres berechtigt, von den Geschäften zurückzutreten. Penat des Ober⸗Appellationsgerichts zu Celle gelangten; das Meine Herren! Wenn nun dieses Mitglied wegfällt aus dem Corps, Kopalle, Goebel, Intendantur⸗Sekretariats⸗Assistent. vom An einen solchen Umstand konnte man damals nicht denken undich waren aber Nichtigkeitsbeschwerden, welche gegen die Senate des Ober⸗Appellationsgericht — und ich habe außeramtlich wohl VI. Armee⸗Corps, Graupner, Intendantur⸗Sekretariats⸗Afsist, vom darf doch zu erwägen bitten, ob, wenn jede beliebige Anzahl von Dber⸗Appellationsgerichts selbst ergingen — abgesehen von gar vernommen, daß große Gefahr in dieser Beziehung besteht — V. 1“X“ etatsm. Intendantur. Secretairen ernannt. Zelis, Mitgliedern aus dem ersten Gerichtshofe ausscheiden kann, ohne nicht in Betracht kommenden Nichtigkeitsbeschwerden im Inter⸗ dann kann also ein Richter für ihn nicht eintreten, dem Rechts⸗ Intendantur⸗Registratur⸗Assistent vom IX. Armee⸗Corps, zum etatsm. alle Rücksicht darauf, ob das im Interesse des Justizdienstes esse des Gesetzes. Nun war aber der Cassationssenat im Ober⸗ bedürfnisse des Herzogthums kann also in keiner Weise genügt Intendantur-⸗Registrator ernannt. “ 8 zulässig, ohne Rücksicht darauf, ob die Justizverwaltung sich Appellationsgericht zu Celle die denkbar schlechteste Drganisation., werden, und ich nenne es eine Kalamität, wenn solch ein Zu⸗ 8 ——;— damit einverstanden erklärt oder nicht, ob dann überhaupt noch Das lag in der Natur der Verhältnisse: Hannover hatte weder stand eintritt. — Landtags⸗Angelegenheiten. von einem geordneten Geschäftsgange die Rede sein kann, unter die Mittel, noch auch die Größe, um einen besonderen Cassations⸗ Meine Herren! Es ist gesagt worden, die Zahl der Mit⸗ . 8 Umständen wenigstens, wenn eben nicht Hülfsarbeiter zuge⸗ hof zu errichten. Der Cassationshof mußte bei dem Gerichtshofe glieder sei eine viel zu große. In dieser Beziehung ist es sehr Berlin, 11. Januar. In der gestrigen Sitzung des Ab⸗ zogen werden. Der Umstand, daß die Mitglieder des obersten felbst errichtet werden, und wurde deshalb aus Mitgliedern unrichtig, wie mir scheint, wenn man hier vergleicht nach geordnetenhauses erwiederte der Justizminister Pr. Leon⸗ Gerichtshofes, welche in den Reichstag oder in den Landtag treten, der Senate errichtet. Mitglieder des Cassationshofes waren Seelen hardt auf die Ausführungen des Abgeordneten Reichensperger des Urlaubes nicht bedürfen, kann doch nicht zu einem Justizium drei Mitglieder der einzelnen Senate; außerdem gehörten dahin Es ist namentlich zu beachten, daß für die alten Provinzen was folgt: “ 1“ in der Monarchie führen. So lange also diese Verhältnisse be⸗ die Präsidenten. Es sollten aber Mitglieder desjenigen Senats, in dem bel weitem größten Theile des Gebietes des Ober⸗Tribunals, Meine Herren! Aus der Erklärung, die ich abgegeben stehen, muß eine Hülfe nothwendig gewährt werden und, wie dessen Urtheile angegriffen wurden, nicht theilnehmen an den das Civilrecht codificirt ist, während in den neuen Landes⸗ habe in Betreff des Antrages des Herrn Abg. Rohden, wer⸗ gesagt, die kann nur geschehen entweder dadurch, daß man den Urtheilssprüchen im Cassations⸗Senate. Das war an sich theilen dies nicht der Fall ist. Wenn nun die Nichtigkeits⸗ den Sie schon entnommen haben, daß ich im Prinzip nicht jetzt bestehenden Zustand bis dahin wenigstens fortdauern läßt, richtig, aber die Folge war die, daß der Cassations⸗Senat immer beschwerde nach der neuesten Verordnung ausgedehnt worden dafür bin, bei dem obersten Gerichtshofe durch Hülfsarbeiter daß es nach allgemeinen Prinzipien möglich sein wird, die verschieden besetzt war und von einer einheitlichen Rechtssprechung ist auf die Verletzung des materiellen Rechtes, wenn dieser die Rechtspflege ausüben zu lassen. Das liegt so sehr in Verhältnisse definitiv zu regeln oder dadurch, daß man gar nicht die Rede sein konnte. Man braucht nur ein einziges unterliegt, jede unrichtige Auslegung des gemeinen, nicht der Natur der Verhältnisse, daß es weiterer Auseinander⸗ jetzt eine ganz unbestimmte Anzahl etatsmäßiger Mit⸗ Mal im Cassations⸗Senate gesessen zu haben, um die Verwerf⸗ codificirten Rechts, so darf man doch im Allgemei⸗ setzungen nicht bedarf; das gilt für einen Staat grade ebenso, glieder für den obersten Gerichtshof ernennt. Ich bitte, lichkeit dieser Einrichtung einzusehen. nen annehmen, daß jedenfalls in den ersten Jahren wie für den andern. Doch kann ich eine solche Gefährdung, auch zu erwägen, meine Herren, daß die Vorschriften, Dann habe ich in der That nicht gehört, daß aus andern diese Nichtigkeitsbeschwerde in einem viel ausgedehnteren wie sie von dem Herrn Abgeordneten, der soeben gesprochen die angezogen worden sind, sich auf das Urtheilsfällen beziehen; Provinzen, bis auf Kurhessen, Klagen darüber erhoben worden Maße zur Hand genommen werden wird, wie das beim Ober⸗ hat, hervorgehoben ist, in dem Institut der Hülssarbeiter es müssen mindestens 7 Mitglieder ihre Stimme nach der wären daß die Rechtssprechung in oberster Instanz von dem Tribunal der Fall sein wird. Zur Zeit kommt Hannover mit doch nicht finden; sie würde nur eintreten unter Vor⸗ Allerhöchsten Verordnung vom Jahre 1832 abgeben. Wenn obersten Gerichtshof ausgeht. Was aber Kurhessen anlangt, so seinen Geschäften nur in geringem Umfange in Betracht; sobald aussetzung des Mißbrauchs, und von einer solchen Voraus⸗ diese erforderlichen Stimmen nicht vorhanden sind, so sollen kann, glaube ich, diese Provinz sich vollkommen beruhigen, denn aber die bürgerliche Prozeß⸗Ordnung ins Leben treten und, wie setzung dürfen wir nicht ausgehen. Doch, wie gesagt, meine andere Mitglieder aus den anderen Senaten zugezogen werden. die Rechtspflege beim obersten Gerichtshof in Kurhessen hat auch ich gar nicht bezweifle, die Nichtigkeitsbeschwerde, welche jetzt in Hüde⸗ ich bin gern damit einverstanden, daß das Institut der Daneben ist aber doch sehr zu erwägen, daß die Geschäftslast, ihre Mäͤngel gehabt — das habe ich selbst kennen gelernt; es Hannover nur sich bezieht auf Verletzung wesentlicher Prozeß⸗ Hülfsarbeiter bei dem obersten Gerichtshofe wegfällt, so⸗ welche der oberste Gerichtshof hat mit Rücksicht auf die Vor⸗ sind dort erhebliche Verschleppungen vorgekommen, wir haben vorschriften, sich erstrecken wird auf das materielle Recht, so bald dies nur möglich ist unter Wahrung der Interessen bereitung der Sachen, erfordert, daß auch überzählige Richter 8¶im Ober⸗Appellationsgerichte eine außerordentliche Menge von wird ein so erheblicher Geschäftszuwachs dem obersten Gerichts⸗ der Rechtspflege. Allein diese Interessen können nach der Lage vorhanden sind. Rückständen zu überwinden gehabt. hofe aus Hannover zukommen, daß es mir sehr zweifelhaft ist, er Verhältnisse nur gewahrt werden entweder dadurch, Ich kann mich daher dahin rekapituliren: Im Prinzip bin Dann, meine Herren, darf ich die Versicherung ertheilen, ob der oberste Gerichtshof überhaupt genügend besetzt daß man in außerordentlichen Fällen Hülfsarbeiter zu⸗ ich nicht dafür, daß beim obersten Gerichtshof Hülfsarbeiter daß bei der Konstikirung des obersten Gerichtshofes mit einer ist. Jedenfalls wird es angenehm sein, einstweilen, bis läßt, oder zweitens, daß man die Zahl der etatsmä⸗ zugezogen werden. Allein zur Zeit ist es, glaube ich, ganz un. großen Einsicht in die Verhältnisse verfahren worden ist. man die 1“ übersehen kann, an der Konstituirung des ßigen Mitglieder des Gerichtshofes in erheblicher Weise vermeidlich, den Zustand so bestehen zu lassen, wie er nun ein⸗ Ich bitte aber auch, meine Herren, daß Sie es mir möglich obersten Gerichtshofes nichts zu ändern. Ich glaube, meine ermehrt. Ich glaube nun aber, daß heute wohl mal so lange besteht. Die Zeit, die Frage zur definitiven Er⸗ machen, so lange dieser oberste Gerichtshof besteht, die Verhält⸗ Herren, daß, wenn man mir einiges Vertrauen schenken will ein außerordentlich ungeeigneter Zeitpunkt wäre, Beschluß wägung zu stellen, wird sehr schnell kommen. nisse zu berücksichtigen, daß Sie es mir möoglich machen, die bei der Verwaltung der Rechtspflege, dieser Antrag ein unnö⸗ zu fassen über die Erhöhung der etatsmäßigen Mitglieder des Gelegentlich der Diskussion über Titel 8 der Ausgaben des Rechtsbedürfnisse der neuen Provinzen nicht zu kränken. Es thiger ist. Darauf habe ich jedoch noch viel weniger Gewicht
Gerichtshofes, denn es richtet sich die Frage, wie stark der oberste Etats des Justizministeriums (Besoldungen für das Ober⸗ ißt si icht leugnen, es ist für ein Land, welches einen zu legen, als auf den Umstand, daß dieser Antrag, wie er sich Gerichtshof zu besetzen sei, ganz oder im überwiegenden Theile, Aüepe erklärte der Justizmtinister Dr. Leonhardt: vfel 8E hat traurige Sache — wenn mir darstellt, eine Verletzung des Ansehens des obersten Ge⸗
danach, welche Geschäfte dem obersten Gerichtshofe werden über⸗ Meine Herren, ich bitte in dieser Angelegenheit um Ihre 5 ier ei ilt öchte deshalb bitten, daß Sie den 4 1 Me 1 8. isdrücken darf, — diesen zu verlieren. Die neuen richtshofes enthält. Ich möchte desha itten, wiesen werden durch die bürgerliche Prozeßordnung. Es Aufmerksamkeit, da es sich meines Erachtens uüm bi Ehre und “ düabec sich lein mebn weil es nach der Ver⸗ Antrag des Herrn Abgeordneten Rohden ablehnen. hängt sehr wesentlich davon ab, ob die Revision beibehalten das Ansehen eines obersten Gerichtshofes der Monarchie handelt.] fassung erforderlich ist, daß die Rechtseinheit in den Sprüchen Was nun den Antrag anlangt, der von dem Herrn Ab⸗ wird, oder wie das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde Daß das Ober⸗Appellationsgericht als oberster Gerichtshof der Gerichte obwalte. Aber wenn sie sich darin finden muß⸗ geordneten v. Bonin gestellt ist, so bin ich nicht in der Lage, konstruirt wird, welche Beschlüsse gefaßt werden über die Zahl für die neu einverleibten Provinzen keine dauernde Einrichtung ten, so ist, glaube ich, ihr Jerlangen ein durchaus be⸗ mich über denselben zu erklären, so lange er nicht begründet derjenigen Richter, welche nothwendig mitwirken müssen bei sein soll, sagt die Verordnung selbst, welche diesen Gerichtshof rechtigtes, daß ihr Recht thunlichst gewahrt werde, die ist; hat er nur eine formelle Bedeutung, so habe ich gegen Erlassung des Urtheils. Ich möchte fast annehmen, daß nach in das Leben ruft. Deshalb scheint es mir durchaus nicht noth Wahrung diefer Rechtsbedürfnisse der einzelnen Provinzen denselben nichts Erhebliches einzuwenden, und muß ich anneh⸗ der neuen Prozeßordnung die Zahl der Richter erheblich herab: wendig, in irgend einer Weise anzudeuten oder Bevorwortungen bezweckt die Konstituirung des obersten Gerichtshofes. men, daß dies der Fall sei, weil sonst in der That sehr große gedrückt werden kann. Ist das aber der Fall, sind dem Prin⸗ zu machen, daß diese Institution eine nicht bleibende sei. Ich Die Mitglieder des obersten Gerichtshofes sind nicht gleicham BBedenken obwalten würden bei der Position Nr.2 zip nach so viele Richter nicht erforderlich, als heut zu Tage bin sehr erfreut, daß der Hr. Abgeordnete Rohden so eben er⸗ fungible Personen, sie sind vielmehr im eminenten Sinne das Nach den Ausführungen des Abg. Twesten bemerkte der so wird es auch kein großes Bedenken haben, die Zahl der un⸗ klärt hat, daß er auf den zweiten Satz seines Antrags Gegentheil, sie repräsentiren die juristische Bildung, sie reprä- Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt: * b bedingt erforderlichen Mitglieder zu erhöhen und auf diesem kein Gewicht lege und ihn fallen läßt; demgemäß habe , sentiren das Gemeine Recht, sie repräsentiren daneben auch in Ich will gegen die zuletzt berührten Punkte Einiges erwie⸗ Wege möglicherweise dazu zu gelangen, Hülfsarbeiter durchweg ich auch gar nicht nöthig, mich darüber zu erklären, sehr weitem Umfange ihr Provinzial⸗Recht. dern. Es wird gesagt, die Zulassung von Hülfsrichtern beim entbehren zu können. Jetzt aber, während die Prozeß⸗Ordnung daß es bedenklich sein würde, von einer bleibenden rechtmäßigen Wenn ich nun den Antrag des Herrn Abg. Rohden richtig Oberappellationsgericht sei rechtswidrig; das ist gewiß unrichtig, und damit eine neue Organisation des Ober⸗Tribunals vielleicht Institution zu sprechen, weil dies in der That möglicherweise verstehe, so sollen bestimmte Summen als künftig wegfallend denn die Verordnung selbst sagt ganz ausdrücklich das Gegen⸗ im Jahre 1870 zur Debatte kommen kann, so bedeutende Aende⸗ so verstanden werden kann, als würde die Rechtmäßigkeit der bezeichnet werden. Das muß ich doch so verstehen, daß, wenn theil. Es ist ferner meiner Ueberzeugung nach nicht richtig, rungen eintreten zu lassen, das kann ich für wünschenswerth Institution angefochten. Es ist nun bekannt, daß die König⸗ Vakanzen eintreten, die Vakanzen entweder gar nicht besetzt werden wenn behauptet worden ist, daß bei den früheren Oberappella⸗ nicht erachten. Ich glaube die Rechtmäßigkeit der Zuziehung liche Staatsregierung sofort einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, können, oder, was den Präsidenten anlangt, dieser nur angestellt tionsgerichten die Heranziehung von Hülfsarbeitern nicht zu⸗ der Hülfsarbeiter kann nicht wohl bestritten werden. Das Haus welcher darauf abzielt, das Ober⸗Appellationsgericht mit dem 8 werden soll mit einer Summe von 3500 Thlr. Meine Herren, es lässig gewesen sei; rücksichtlich des Oberappellationsgerichts zu hat ja auch in genügender Weise die Rechtmäßigkeit der Anord⸗ Obertribunal zu vereinigen, um einer verfassungsmäßigen Vor⸗ liegt sehr nahe, daß, wenn die Regierung beabsichtigt, bald thun⸗ Celle kann ich das Gegentheil mit aller Entschiedenheit behaup⸗ nung dadurch erkannt, daß es die betreffenden Etatssummen be⸗ schrift vollständig Genüge zu leisten. Es ist ferner bekannt, 8 lichst die Vereinigung der beiden obersten Gerichtshöfe herbei; ten, und ich glaube auch nicht, daß ein solches Verbot bestanden willigt hat. Es ist von dem Herrn Vorredner Rücksicht ge⸗ daß das Herrenhaus, obgleich die Königliche Staatsregierung zuführen, die Stelle eines ersten Präsidenten nicht besetzt wird. Es hat bei den anderen Oberappellationsgerichten. Jedenfalls ist nommen auf eine Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 19. Juni 1832. alle Kräfte angesetzt hat, um den Gesetzentwurf durchzusetzen, sonnen aber die Verhältnisse sich so gestalten, daß das doch dringend bei dieser Sachlage kein genügender Grund vorhanden, zur Zeit Der §. 16 lautet vollständig so: »Enthält der Senat dennoch denselben abgelehnt hat. Wenn es sich nun nicht um wünschenswerth erscheint. Man kann ja gar nicht wissen, die Position hier zu streichen, die man für das Obertribunal wegen Krankheit, Tod oder Abwesenheit von Mitgliedern nicht eine bleibende Institution handelt, vielmehr um eine solche, wann denn die Vereinigung eintritt; man kann auch gar nicht bewilligt hat. 88 die vorgeschriebene Zahl, so ergänzt der Präsident dieselben aus welche baldthunlichst beseitigt werden muß, so liegt es doch in die Verhältnisse übersehen, wie sie sich gestalten mögen in dem Im Uebrigen aber, meine Herren, haben die Aeußerungen den beiden anderen Senaten, aus welchen er mit Beobachtung der Natur der Sache, daß der Chef der Justizverwaltung, wenn obersten Gerichtshofe. Nun ist aber der Chef der Justiz⸗Ver⸗ des geehrten Herrn Abgeordneten Twesten für mich nichts Ueber⸗ der Reihenfolge eine gleich große Zahl von Räthen herbeiruft.« er mit verständigem Sinne verfährt — und ich wüßte nicht, waltung gar nicht in der Lage, wenn der Antrag des Herrn zeugendes. Ich muß Sie vielmehr bitten, recht dringend bitten, Diese Vorschrift enthält nun eine Disposition, aber es folgt warum das nicht angenommen werden sollte — auf diese Ver⸗ Abgeordneten Rohden, wie ich ihn verstehe, angenommen wird, die Anträge abzulehnen. Die neuen Provinzen. haben 5 aus dieser Disposition durchaus nicht, daß wenn die hältnisse Rücksicht nimmt, daß er also etwa eintretende Vacanzen, die Stelle eines ersten Präsidenten des obersten Gerichtshofes obersten Gerichtshöfe sinken sehen, sie müssen sich dabei be⸗ Zahl nicht ausreicht, dem nicht abgeholfen werden könnte deren Wiederbesetzung nicht erforderlich ist, auch offen lassen zu besetze. Wenn der Vice⸗Präsident eines obersten Gerichts⸗ ruhigen, weil die Verfassung das fordert. Aber, wenn man durch Hülfsarbeiter. Eine gleiche Bedeutung ist beizulegen dem wird. hofes 3500 Thlr. bezieht, so kann man keinen ersten Präsidenten den neuen Provinzen dieses Opfer ansann, es ihnen ansinnen angezogenen Gesetze vom Jahre 1852, welches überdies, so weit Aber ich halte es doch für im äußersten Maße bedenklich, mit gleicher Besoldung anstellen; es würde durchaus dem An⸗ mußte, so glaube ich, können die neuen Provinzen sagen, es sei ich die Sache in diesem Augenblicke übersehen kann, nur das wenn nun dem Chef der Justiz⸗Verwaltung Fesseln angelegt sehen und der Ehre des Gerichtshofes widersprechen, wenn man nicht allein Sache der Billigkeit, sondern Sache der Gerechtig⸗ Verhältniß zwischen dem Rheinischen und den übrigen Senaten werden sollen, daß er sich gar nicht frei bewegen und die Inter⸗ von solchen Grundsätzen ausginge. Aber was mir noch viel keit, daß dieser oberste Gerichtshof hier, so lange er besteht, auch regelt. M. H., ich bitte Sie aber, die Verschiedenheit der Ver⸗ essen der Rechtspflege nicht wahren kann. Das Ober⸗Appel⸗ bedenklicher erscheint, ist der Wegfall von Räthen des Gerichts⸗ so konstruirt werde, daß er dem Rechtsbedürfnisse der neuen Pro⸗ hältnisse zwischen den Jahren 1832 und heute zu erwägen. Im lationsgericht bildet den obersten Gerichtshof für die neu ein⸗ hofes. Nach den Verhältnissen kann nicht ein Nath den vinzen ein Genüge leistet. Darauf kommt Alles an. Dieser oberste Jahre 1832 bestanden 3 Senate; die Geschäftsmasse hat sich verleibten Provinzen. Man hat vielfach behauptet, daß die Er⸗ andern vertreten. Es ist ein Rath angestellt beim Ober⸗ Gerichtshof ist jetzt 4 Monate in Thätigkeit. Daß er bislang seit der Zeit, insbesondere durch die Einführung der richtung eines solchen obersten Gerichtshofes nicht erforderlich Appellationsgericht, welcher entstammt dem Herzogthum Schles⸗ ein vollkommen genügendes Maß von Arbeit gehabt hat, das Nichtigkeitsbeschwerde in außerordentlicher Weise vermehrt. gewesen wäre. Diese Frage näher zu diskutiren ist nicht an wig; nur dieses Mitglied hat nähere und sehr genaue Kenntniß kann ich bezeugen, ich wollte, daß er es nicht gehabt hätte, es Dann kommt aber noch etwas Anderes hinzu, ein Umstand, der Zeit mehr der Gerichtshof besteht eimmal. Sodann von dem Schleswigschen Recht. Dieses Recht ist ein sehr eigen⸗ wäre für mich viel besser. Wie nun das Geschäftsmaß in der “ 8 8 8 18 ½˖ *