1868 / 9 p. 12 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Eine Stunde von Trier erhebt sich in Igel das großartige, schon durch Goethe bekannte 70 hohe Denk⸗ mal der Secundiner. Von den übrigen Kunstschätzen in Triers Umgebung sind noch die Mosaike in der römischen Villa bei Fließen und der 50 lange, 33 breite Mosaikfuß⸗ boden in Nennig (bei Saarburg) erwähnenswerth. Bei Neu⸗ magen (Noviomagus) sind von Kaiser Konstantin’s berühm⸗ ter Burg nur noch einzelne Trümmer sichtbar. Der Römer⸗ kessel bei Bertrich ist der Fundort römischer Säulentrümmer, die im Kurgarten des Orts aufgestellt sind.

In Aachen deuten aufgefundene Münzen, Inschriften, Bäder und eine Wasserleitung auf den Aufenthalt der Römer in dieser Gegend hin. Der Granusthurm am Rathhause soll auf der Grundlage eines Apollotempels ruhen. An der west⸗ lichen Hauptthür des Doms sind eine Wölfin und ein apfel römischen Ursprungs aufgestellt. Im Wäldchen Trim⸗ born bei Aachen findet sich ein römischer Legionstein.

ist.

Die K. K. in W über das Unterrichtswesen Oesterreichs ausführliche Zusammen⸗ stellungen veröffentlicht. Die nachfolgende Skizze stützt sich im Wesentlichen auf die statistischen Tabellen, welche sich in dem statistischen Jahrbuche der österreichischen Monarchie für das Jahr 1865, herausgegeben 1867 von der genannten Central⸗Kommission bei Prandel u. Ewald in Wien, finden. Diese Tabellen, welche bei dieser Darstellung auf den gegenwärtigen Umfang der österreichischen Monarchie zurückgeführt wurden, beziehen sich hin⸗ sichtlich der Universitäten, der Fach⸗, Spezial⸗ und Mittelschulen auf das Jahr 1865, hinsichtlich der Volksschulen und der Schulen für Gebrechliche auf das Jahr 1864. Die zahlreichen Privatschulen Oesterreichs, wie die Knaben⸗Konvikte der Jesuiten, der Benediktiner und der Cistercienser und die Mädchen⸗Pensionate der Schulschwestern, der Salesianerinnen, der Ursulinerinnen, der Clarissinnen, Kanonissin⸗ nen, Augustinerinnen, Norbertinerinnen u. s. w. konnten nicht in Be⸗ tracht gezogen werden.

I. Die Universitäten.

Oesterreich zählt deren sieben, und zwar zu Wien, Gratz, Inns⸗ bruck, Prag, Krakau, Lemberg und Pesth d. h. 6 in den eisleithanischen und eine in den transleithanischen Ländern. In Innsbruck und in Lemberg fehlt inzwischen die medizinisch⸗chirurgische Fakultät. Iäm Sommer⸗Semester 1865 lehrten an der Univer⸗ ität Wien im Ganzen 185 Personen, von welchen für 2559 Stu⸗ dirende 223 Vorlesungen gehalten wurden; an der zu Gratz, welche von 535 Studirenden besucht wurde, lehrten 58 Personen mit 111 Vorlesungen; an der zu Innsbruck waren 54 Personen als Lehrer für 374 Studirende mit 67 Vorlesungen thätig; die Universität Prag wurde von 1212 Studirenden (von diesen 756 Cecho⸗Slaven) besucht und zählte 112 Lehrer mit 153 Vorlesungen; an der zu Krakau lehrten 65 Personen, welche für 309 Studirende (von diesen waren 297 Polen) 91 Vorlesungen hielten; an der zu Lemberg mit 693 Studirenden (darunter 257 Polen und 305 Ruthenen) wirkten 38 Lehrer mit 81 Vorlesungen; an der zu Pesth mit 1541 Studirenden (darunter 1494 Magyaren) waren 78 Lehrer mit 110 Vorlesungen thätig. Die Gesammtzahl aller in Oesterreich Studirenden betrug im Jahre 1865 7323; davon waren Inländer 7121 und Ausländer 202.

II. Die Fach⸗ und Spezial⸗Schulen.

1) Die Theologischen Lehranstalten. a) Lateinisch⸗ka⸗ tholische: Oesterreich u. d. Enns: St. Pölten (bischöfliche Lehranstalt); Klosterneuburg (Hausstudium der regulirten Chorherren); Heiligenkreuz (Hausstudium der Cisterzienser); Melk (Hausstudium der Benediktiner); Göttweih (Hausstudium der Benediktiner); Oesterreich ob d. Enns: Linz (bischöfliche Lehranstalt); St. Florian (Hausstudium der ober⸗ österreichischen Stifte)z; Salzburg (theologische Fakultät); Steier⸗ mark: Marburg (bischöfliche Lehranstalt); Admont (Hausstudium der Benediktiner); Kärnthen⸗Klagenfurt beischoflicheLehranstatg Krain: Laibach (bischöfliche Lehranstalt); Küsten land: Görz (erzbischöfliches Cen⸗ tral⸗Seminar); Triest (bischöfliche Lehranstalt); Castagnavizza (Haus⸗ studium der Franziskaner); Tyrol u. Vorarlberg: die bischöfl. Lehr⸗ anstalten zu Brixen und Trient; das Hausstudium der Cisterzienser zu Stams; die Lehranstalten der Franziskaner zu Hall, Schwatz, Botzen, Kaltern, Trient und die der Kapuziner zu Trient, Meran, Brixen, Botzen, Innsbruck; Böhmen: die bischöflichen Lehranstalten zu Leit⸗ meritz, Budweis, Königgrätz, das Hausstudium der Prämonstratenser zu Tepl; Mähren: Olmütz (Kaiserl. Königl. theolog. Fakultät), Brünn (bischöfliche Lehranstalt); Galizien: die bischoslichen Lehr⸗ anstalten zu Przemysl, Tarnöw und Krakau, das Haus⸗ studium für Ordenskleriker zu Lemberg; Dalmatien: Sebe⸗ nico (Hausstudium der Franziskaner)h, Spalato (bischöfliche Lehranstalt), Zara (erzbischöfliches Central⸗Seminar), Ragusa Hbischöfliche Lehranstalt); Ungarn: die bischöflichen Lehranstalten zu Temesvar, Waizen, Stuhlweißenburg, Raab, Veszprim, Steinamanger,

ünfkirchen, Neutra, Neusohl, Rosenauf Kaschau, Zips, Szathmär, Großwardein; das Hausstudium der Franziskaner zu Preßburg und Freistadt; das Hausstudium der Kapuziner zu Preßburg; das Haus⸗ studium der Benediktiner zu Martinsberg; endlich die erzbischöflichen

11“ 1

Statistische Central⸗Kommission in Wien hat unlängst

Lehranstalten zu Kalocsa, Gran und Eilau; Kroatien und 61 vonien: die erzbischöfliche Anstalt zu Agram und die bischöfliche 4 Digkovär; Siebenbürgen: die bischöfliche Lehranstalt zu Karlsbun Militairgrenze: die bischöfliche Lehranstalt zu Zengg. T

In den eisleithanischen Ländern gab es im Jahre 1865 allem 42 lateinisch⸗katholische theologische Lehranstalten mit 236 Lehren und 1831 Studirenden; in den transleithanischen: 25 Lehranstalte mit 124 Lehrern und 873 Studirenden; in der ganzen Monarchie 67 Lehranstalten mit 360 Lehrern und 2704 Studirenden. Die 8 Studirenden der bischöfllchen Anstalt zu Klagenfurt in Krain gehörten sämmtlich dem slovenischen Volksstamme an; von den 116 Studiren⸗ den des Küstenlandes waren 80 Süd⸗Slaven; von den 302 Studiren⸗ den Böhmens waren 204 Cecho⸗Slaven; von den 289 Studiren⸗ den Mährens: 190 Cecho⸗Slaven; von den 690 Studiren⸗ den Ungarns: 451 Magyaren. b) Griechisch⸗Katholische, solcher waren im Jahre 1865 in allem 5 vorhanden und; swos. die bischöfliche Lehranstalt zu Przemysl in Galizien; die hi⸗ chöfliche Lehranstalt zu Unghvär und das Hausstudium der Bas⸗ lianer in Maria Pöcs in Ungarn; die erzbischöfliche Lehranstalt zu Blasendorf und die bischöfliche zu Szamos⸗Uzvaär in Siebenbür⸗

gen. Dieselben zählten in allem 23 Lehrer und 225 Studirende, von

den letzteren waren 65 Ruthenen und 159 Ostromanen. ec) Arme⸗ nisch⸗Katholischez; solcher giebt es nur eine und zwar zu Wien - nämlich das Hausstudium der Mechitaristen, welche 1865 9 Lehren und 23 Studirende zählte. d) Griechisch⸗Orientalische; solcher sind 9 vorhanden: Die theologische Lehranstalt zu Czernowitz in de Bukowina; die Klerikalschule zu Zara in Dalmatien; die theologische Lehranstalt zu Pacrac in Kroatienz; die erzbischöfliche Lehranstalt zu Karlowitz und die bischöfliche Lehranstalt zu Plaski in der Militairgrenze, die theologische Lehranstalt zu Hermannstadt in Siebenbürgen; endlich die Lehranstalten zu Versec, Arad und Zombor in Ungarn. Die 6 nichtungarischen theologischen Lehr⸗An⸗ stalten zählten 1865 in allem: 25 Lehrer und 329 Studirende, von

den letztern waren 20 Ruthenen, 137 Südslaven und 172 Ostromanen.

e) Evangelische Lehranstalten giebt es abgesehen von der

K. K. theologischen Fakultät zu Wien elf, und zwar in Ungarn

sechs, nämlich zu Oedenburg, Preßburg, Eperies, Debreczin, Saros⸗ Patak und Kecskemet; in Siebenbürgen fünf, 8, Kronstadt, Hermannstadt und Mediasch. es eine theologische Lehranstalt in Klausenburg.

2) Für das Studium der Rechts⸗ und Staatswissen⸗ schaften bestehen elf Rechtsakademieen: zu Preßburg, Erlau, Ka⸗ schau, Großwardein, Debreczin, Kecskemés, Eperies und Saͤros⸗Patak, sämmtlich in Ungarn; ferner zu Agram, Her⸗ mannstadt und Klausenburg.

3) Chirurgische Lehranstalten sind sechs vorhanden: zu Salz⸗ burg, Innsbruck, Olmütz, Lemberg, Pesth und Klausen⸗ burg; Hebammen⸗Lehranstalten 16 und Thierarznei⸗Institutt zwei, zu Wien und Pesth.

4) Der polytechnischen Institute giebt es sieben, zu Wien, Gratz, Prag, Ofen, Brünn, Lemberg und Krakau.

ontan⸗Lehranstalten giebt es drei, nämlich die Mon⸗ tan⸗Anstalten zu Pribram, Leoben und zu Schemnit; in Ungarn, niedere Bergschulen sind zu Pribram in Böhmen, zu Wielicka in Galizien, zu Nagyag in Siebenbürgen und zu Wiedschacht und Nagy⸗Bonya in Angarn.

9 Für Land⸗ und Forstwirthschaft bestehen: niedere Forstschulen zu Aussee, Weißwasser, Hinterbrühl und Gratz, und zwei Forstakademieen zu Mariabrunn und Schemnitz; ferner dir höhere landwirthschaftliche Lehranstalt zu Ungrisch⸗Altenburg und die (16) Ackerbauschulen zu Grossau, Irnharding, Gratz Kolcawca, Rabin, Liebwerda, Chrudim, Kaaden, Hracholusk, Stosic Prerau, Dublany, Czernihöw, Keszthelz, Szent⸗Miclös, Kreutz; weiter die 4) Weinbauschulen zu Klosterneuburg, Krems, Leib⸗ nitz und Ofen; die (2) Garten⸗ und Obstbauschulen zu Brünn und Lemberg; die zwei Hufbeschlags⸗Lehranstalten zu Gratz und Laibach; endlich die Seidenbauschule zu Baierdorf.

7) Für die Weberei bestehen zwei Weberschulen in Brünn und in Reichenberg.

8) Fünf höhere Handels⸗Lehranstalten sind Gratz, Prag, Pesth und Triest CC

9) Für Nautik bestehen, abgesehen von der soeben erwähnten Handels⸗Akademie zu Triest, sechs nautische Schulen zu Lussin piccolo, Zara, Spalato, Ragusa, Cattaro und Fiume.

10) Kunst⸗Akademieen (für Malerei und Bildhauerkunst) giebt es vier: zu Wien, Prag, Gratz und Krakau.

11) Musik⸗Konservatorien sind zu Wien und Prag; außerdem giebt es Musikschulen zu Beraun, Schlan, Pilsen, Rokycan, Dabor, Leitmeritz, Brünn, Olmütz und Krakau. .12) Militairlehranstalten. Hier sind zuerst zu erwähnen die Militair⸗Akademie zu Wiener Neustadt; die Artillerie⸗Akademie zu Weißkirchen in Mähren; die Genie⸗Akademie zu Kloster Bruck bei Znaim. An diese schließen sich: die Kriegsschule, die medizinisch⸗chirur⸗ gische Josephs⸗Akademie, die militair⸗administrative Lehranstalt, die

avallerieschule, das Thierarznei⸗Institut sämmtlich zu Wien; weiter das Militair⸗Lehrer⸗Institut zu Wiener Neustadt. Kadetten⸗ Institute sind zu Hainburg, Marburg, Eisenstadt und Fiume; Schul⸗Compagnieen für Infanterie: zu Hainburg und Olmütz für Pioniere zu Tulln, für Artillerie zu Olmütz, Krakau, Prag und Liebenau, für das Geniewesen zu St. Pölten. Die Militair⸗Er⸗ ziehungshäuser zerfallen in obere und untere; die ersteren be⸗ finden sich zu Straß (in Steiermark), Kuttenberg, Güns, Kaschau und Leanzenit (Militairgrenze), die letzteren zu Fischau, Bruck, Prerau und

eißkirchen.

in Wien;

ünf, zu Bistritz, Schäßburg f) Für die Unitarier giebet

und Waarenproben, für den Bezug von Zeitungen im Wege

8 8 W8“ 1“ (Ueber das Postwesen des

inneren Norddeutschen Post

2 1“ ““

des deutschen Bundes entneh⸗

men wir der »Provinzial⸗Correspondenz⸗folgende

Mittheilungen).

In der Verfassung des Norddeutschen Bundes ist die Bestimmung

netroffen, daß das Postwesen für das gesammte Gebiet des orddeutschen Bundes vom 1. Januar 1868 als einheitliche

Staats⸗Verkehrs ⸗»Anstalt eingerichtet und verwaltet werden

ist unterm 2. November 1867 das Gesetz über das Postwesen des Norddeutschen Bundes erlassen worden. Durch dieses Gesetz wurden, abgesehen von der Einheitlichkeit der Verwaltung, einige wichtige Erleichterungen für den Verkehr gewährt. In Folge desselben hört vom 1. Januar 1868 der Postzwang für Päcke⸗ reien, insbesondere auch für Gelder vollständig auf; auch hinsichtlich der Beförderung von Personen tritt eine Einschränkung des bisherigen Vorrechts der Post ein; die unentgeltliche Mitnahme von Briefen ist für die Folge gestattet; endlich haben die bisherigen Bestimmungen über die Garantie⸗Verpflichtung der Post eine wesentliche Aenderung zu Gunsten des Publikums erfahren. ““ Nächst dem Gesetz über das Postwesen trat die wichtige Frage über die anderweite Gestaltung des Posttaxwesens für das Nord⸗ deutsche Postgebiet heran. Das Bestreben der Postverwaltung ging dahin, mit einem übereinstimmenden, einfach gehaltenen Tarif zugleich eine Erleichterung des Verkehrs zu verbinden. Die Zwecks schien nur möglich bei der Einführung des einfachen Brief⸗ portosatzes von 1 Sgr. für frankirte Briefe auf alle Ent⸗

rnungen. fe In Folge des unterm 4. November 1867 erlassenen Gesetzes über

das Posttaxwesen im Gebiete des Norddeutschen Bundes ist das 8.

für den gewöhnlichen frankirten Brief auf alle Entfernungen tausch zwischen zwei Norddeutschen Postanstalten

bis zum Gewicht von 1 Loth incl. auf 1 Sgr.,

bei größerem Gewicht auf 2 Sgr. 8 festgesetzt worden. Der Tarif für die Fahrpostsendungen hält die Mitte zwischen dem bisherigen preußischen und dem Postvereins⸗Tarif und ist namentlich darauf berechnet, für die mittleren und weiteren Entfernungen eine Erleichterung herbeizuführen.

Während hiernach zum 1. Januar 1868 eine durchgreifende Re⸗ form des Posttarifs in's Leben gerufen wurde, sind ferner an Stelle des bisherigen Postvereins⸗Vertrages am 23. November 1867 nach⸗ stehende Staatsverträge abgeschlossen worden:

1) Postvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Würt⸗ temberg und Baden. 1

2) Postvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Würt⸗ temberg und Baden einerseits und Oesterreich andererseits.

3) Postvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und Luxemburg.

Durch diese Verträge ist eine einheitliche, den veränderten Ver⸗

hältnissen entsprechende Regelung der Postverkehrs⸗Beziehungen zwi⸗ schen den vorbezeichneten Gebieten erzielt worden. Wie im innern Verkehr des Norddeutschen Postgebiets, so ist auch im Verkehr des Norddeutschen Postgebies mit Süddeutschland, Oesterreich und Luxemburg das Porto für den gewöhnlichen frankirten Brief bis zum Gewicht von 1 Loth inkl. auf 1 Sgr. (oder 3 Kreuzer) normirt worden. Auch im Uebrigen stimmen die für den verkehr erlassenen Tarifbestimmungen mit denjenigen für den Austausch zwischen dem Norddeutschen Postgebiet einerseits und Süddeutschland, Oesterreich und Luxemburg andererseits mit wenigen, unerheblichen Ausnahmen vollständig überein.

Außer der erheblichen Ermäßigung des Briefportos werden durch jene Verträge Erleichterungen für die Versendung von DFcaches Abonnements, sowie für die Uebermittelung kleiner Geldbeträge durch Post⸗Anweisungen zwischen dem Norddeutschen Postgebiet einer⸗ seits und Süddeutschland und Luxemburg andererseits herbeigeführt.

Unterm 21. Oktober 1867 ist zwischen der Postverwaltung des Norddeutschen Bundes und der Postverwaltung der Vereinigten Staa⸗ ten von Nord⸗Amerika ein Postvertrag abgeschlossen, welcher zum 1. Januar 1868 in Kraft tritt und nachstehende Verkehrs⸗Erleichterun⸗ gen zur Folge hat. Das Porto sür den einfachen frankirten Brief ist auf

4 Sgr. bei der Beförderung über Bremen oder Hamburg,

6 Sgr. bei der Beförderung über Belgien und England

sfestgesett worden. sacges . zweimal wöchentlichen Postverbindung

Außer der regelmäßigen, auf dem Wege üüber England, findet eine wöchentliche Postverbindung

zwischen Bremen und New⸗York, und für jetzt eine vierzehntägige, nächstens aber gleichfalls wöchentliche Post⸗Verbindung zwischen Ham⸗

burg und New⸗Pork statt.

und die hohenzollernschen Lande), in Hannover, in Kiel,

Die Organisation der Norddeutschen Postverwaltung ist überall

in voller Ausführung begriffen. 1 „Dieselbe -a 1. Januar 1868 ab: 35 Ober⸗Post⸗Direc⸗ tionen, 3 Ober⸗Post⸗Aemter, 1 Zeitungs⸗Comtoir, 4340 Post⸗Anstalten. Die 35 Ober⸗Post⸗Directionen befinden sich außer in Berlin und

den bisherigen Sitzen von Ober⸗Postdirectionen in den 25 alten Ne⸗ ierungsbezirken noch in Braunschweig, in Cassel, in Darm⸗

adt, in Frankfurt a. M. (für den Regierungsbezirk Füsesch

in Leip⸗

zig (für das Königreich Sachsen und das Herzogthum Sachsen⸗Alten⸗ burg), in Oldenburg (für das Großherzogthum Oldenburg und das adegebiet), in Schwerin (für Mecklenburg⸗Schwerin und Strelitz.

Die Ober⸗Postdirection in Erfurt ist zugleich für das Großherzog⸗ thum Sachsen⸗Weimar, für Coburg⸗Gotha, Sachsen⸗Meiningen, für die Schwarzburgischen und Reußischen Fürstenthümer, die in Magde⸗ burg zugleich für das Herzogthum Anhalt, die in Minden zugleich ür die Fürstenthümer Waldeck, für Schaumburg⸗Lippe und Lippe⸗ Detmold bestimmt. 2

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In den Hansestädten Bremen, Lübeck und Hamburg werden die daselbst noch vorhandenen Postanstalten verschiedener deutscher Staaten in je ein Ober⸗Post⸗Amt verschmolzen. Das Personal der neuen Ober⸗Post⸗Directionen mit Einschluß der Aufsichts⸗Beamten ist überall bereits an Ort und Stelle; jeder ist mit Uebernahme seiner dienstlichen Functionen an den betreffenden Orten beschäftigt.

Zur wirksameren Vorbereitung der Verschmelzung des Postwesens innerhalb des Norddeutschen Bundes ist eine größere Anzahl von Postbeamten aus Sachsen, Mecklenburg, Oldenburg, Braunschweig und Lübeck im preußischen Postbezirk beschäftigt gewe⸗ sen; andererseits sind bisherige preußische Postbeamte nach den gedach⸗ ten Staaten kommittirt.

„Spo bildet denn der Zeitraum vom Herbste 1866 bis Ende 1867 einen überaus wichtigen Abschnitt der Entwickelung des Postwesens.

Der K. Archivrath und Archivar am Staatsarchiv zu Münster Dr. R. Wilmans, hat vor Kurzem den ersten Band »der Kaiser⸗ urkunden der Provinz Westfalen« herausgegeben. Derselbe zer⸗ fällt in 4 Abtheilungen. Die 1. Abth. (S. 1 —– 271) enthält 55 Ur⸗ kunden vom Jahre 777 900, 2 Urkunden⸗Regesten und einen Auszu

aus dem Herforder Hebe⸗Register. Die mitgetheilten Urkunden sin

zwar bis auf 2 bereits gedruckt, doch hier mit verbessertem Texte, auf dessen Correctheit der Herausgeber ganz besondere Mühe verwendet hat, geliefert. Sie beziehen sich größtentheils auf die Klöster Corvey und Herford, einige auf das Bisthum Paderborn, die Stifte Visbach, Neuenheerse, Metelen, Wunstorf und Wildeshausen, sowie auf mehrere Bischöfe von Minden und Münster und einige westfälische Grasen. Auch befindet sich das einzige aus der Karolingischen Zeit vorhandene Osnabrücker Diplom darunter. Meh⸗ rere der Urkunden haben zugleich einen selbstständigen und hohen Werth für die Geschichte des deutschen Reichs, und es knüpfen sich historische und genealogische Fragen an dieselben, die weit über die Grenzen der Provinz Westfalen hinausreichen. Die den einzelnen Urkunden beigefügten, ziemlich reichhaltigen Anmerkungen beschäftigen sich mit der Frage nach der Aechtheit der Diplome, 8 wie mit der Deutung der in ihnen vorkommenden geographischen Namen und der Erläuterung ihres geschichtlichen Inhalta. Zu Nr. 27 bespricht der Verf. eingehend die Schenkung der Insel Rügen an das Kloster Corvey. Die 2. Abtheilung (S. 273 466) enthält 3 Abhandlungen, die von der Gründung der Stifte Corvey und Herford, ferner von dem Zehntenstreit der genannten beiden Klöster mit dem Bisthum Osna⸗ brück, endlich von den westfälischen Kirchenstiftungen des sächsischen Heerführers Widukind und seiner Nachkommen (dem Stift Wildes⸗ hausen, dem Bisthum Verden, der Abtei Vreden, den Stiftungen der Königin Mathilde, dem Stift Enger, dem Stifte zu Nordhausen, der Gründung des Stifts Hameln) mehr oder weniger ausführlich han⸗ deln. In der 3. und 4. Abth. werden die historiographischen und diplo⸗ matischen Beweisstücke, welche bei den behandelten Fragen angezogen werden mußten, aus meist bisher nicht benutzten Quellen und in verbesserter Gestalt gegeben. Die 3. Abtheilung (S. 469—514) ent⸗ hält Uffing's Lebensgeschichte der heiligen Ida von Herzfeld, das Leben des heiligen Fel von Herford, eine Grabschrift des 879 gestorbenen Abts Avo, ein Ki

irchengebet für den König (Missa pro rege), Auf⸗ über Corvey'sche Reliquien, einen Auszug aus dem Ne⸗ rolog des Stifts Neuenheerse, einen zwischen 865 und 877 verfaßten Brief des Corveyer Mönches Ratramnus an den Erzbischof Rimbert von Bremen und den Abt Adalgar von Corvey, eine im 10. Jahrhundert verfaßte Ge⸗ schichte der Gründung des Klosters Corvey (Fundatio Corbeiensis monaste- rii), ein Verzeichniß der Corvey'schen Donatoren, dessen Verfasser um 1150 lebte, die geschichtliche Einleitung des Katalogs der Corvey'schen Aebte und die Aufzeichnung des Corveyer Mönchs Godfried über die Ver luste und die neuen Erwerbungen seines Klosters (1103 1106). Die 4. Abth. (S. 517— 546) bringt anderweitige Urkunden und zwar zunächst zwei bisher ungedruckte Diplome des Klosters Bleidenstad im Nassauischen aus den Jahren 882 und 909, dann das Schreiben eines Mönchs Bernhard an den König Lothar II., zwei Urkunden betr. die Stifte Neuenheerse und Werden von 890 und 889, 10 Wil deshausen'sche Dokumente von 872 1294, endlich die Geschichte de Uebertragung des Leichnams der h. Pusinna aus einem unbekannten Orte Frankreichs nach Corvey (Translatio S. Pusinnae virginis). Am Schluß sind ein genaues Register und ein Glossar beigefügt. Außerdem enthält das Werk noch 2 lithographirte Tafeln, welche di Alterthümer des Engerschen Stifts in der Neustädter Kirche zu Her ford darstellen.

8 186 oEE1 v1“

In der vorjährigen Herbstversammlung des naturhistorische Vereins der preußischen Rheinlande und Westfalens er⸗ attete Dr. Wirtgen einen eingehenden Bericht über seine im Laufe des verflossenen Sommers stattgehabte Untersuchung des Wester⸗ waldes. Der Westerwald umfaßt als geographische 1“

das ganze Bergland von der Lahnquelle bis zur Lahn⸗ un

Siegmündung und ist ein von der Natur gut ausgestatteter Land⸗ strich, der sich einer im Ganzen reichen Vegetation und vieler inter⸗ essanten Partieen zu erfreuen hat. Wir erinnern nur an die Lage von Altenkirchen, an das die Höhen weit beherrschende Hachen⸗ burg, an die Umgebung von Marienberg und an den Glanz⸗- punkt des Westerwaldes, Westerburg. 1 8 Nach der Höhenlage können drei verschiedene Etagen des Wester⸗ waldes unterschieden werden: Die untere oder die Etage von Dier⸗