1868 / 13 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

pielle Fragen zum Austrage gebracht werden müssen, so können Sie Sich einen Begriff davon machen, wie sehr die Kräfte des Ministeriums bei der jetzigen Zahl der Mitglieder, welche als Referenten angestellt sind, angespannt werden.

Nun bestand bis zum Jahre 1848 die Einrichtung, daß das Ministerium des Innern in zwei Abtheilungen getheilt war, die jede einen besonderen Dirigenten hatte. Im Jahre 1848 oder Anfangs 1849 wurde diese Eintheilung aufgehoben, das ganze Ministerium unter einen Unter⸗Staats⸗Secretair ge⸗ stellt, und so ist mit einigen Schwankungen die Angelegenheit geblieben bis zu meinem Eintritte in das Amt. Neu, wie ich damals in den Geschäften war, mußte es mir vor allen Dingen darum zu thun sein, die Ueberzeugung zu gewinnen, daß das⸗

jenige, womit ich mich nicht persönlich beschäftigen konnte,

8 einer den Gesetzen und Verhältnissen gemäßen Weise

bearbeitet würde und durch meine Verantwortlichkeit gedeckt werden könnte. Ich babe deshalb damals gleich die Einrichtung getroffen, daß das Ministerium in zwei Abtheilungen getheilt und die zweite Abtheilung unter die Direction eines Rathes des Ministeriums gestellt wurde, der diese Abtheilung selbstständig

dirigirte, unbeschadet der Stellung des Unter⸗Staats⸗Secretairs

als kaülch und unter Mitwirkung desselben in einer Reihe von Angelegenheiten, die ich speziell bezeichnete.

Die Einrichtung wurde von Sr. Majestät dem Könige ge⸗

nehmigt mit der Bemerkung, daß es eine Probeeinrichtung sein olle, die, wenn sie sich bewähre, zu einem Definitivum umge⸗ wandelt werden solle. Dieser Zeitpunkt scheint mir gekommen. Ich habe zu der Umwandlung in ein Definitivum die Zu⸗ stimmung des Finanzministers und Sr. Majestät des Königs rhalten, und bin mit diesem Antrage jetzt vor den Landtag etreten, um nun auch durch Bewilligung der geforderten

umme die Zustimmung des Landtages dazu zu erhalten. Insofern handelt es sich also nicht um eine neue Organi⸗ sation, sondern um Fixirung desjenigen, was seit fünf Jahren bereits bestanden hat und als Definitivum. Indem ich den Antrag formirt habe, eine Ministerial⸗Direktorstelle zu creiren, ist damit der doppelte Zweck verfolgt worden: erstlich,

me Stelle, die nothwendig ist, wie ich ihnen sagte, zu fixiren,

weitens eine neue Rathsstelle für das Ministerium des Innern zu gewinnen, indem ich in jedem Falle eine Arbeitskraft mehr

u haben wünsche, als ich bisher hatte. Wenn Sie sich denken, meine Herren, wie die Sachen in einem Ministerium gehen, so werden Sie mit mir darin übereinstimmen, daß ohne eine Theilung der Bearbeitung der Angelegenheiten die Ueberzeu⸗ gung von einer prompten und sachgemäßen Behandlung im Ministerium nicht gewonnen werden kann. Mir selbst ist es unmöglich, alle eingehenden Sachen zu sehen und mich mit jeder derselben speziell zu beschäftigen. Einer aber im Ministerium muß diese Verpflichtung übernehmen, und das ist naturgemäß der Unter⸗Staats⸗Secretair. Der Unter⸗Staats⸗Secretair muß von allen Nummern, die eingehen, Kenntniß nehmen und diejenigen aussondern, die für mich von persönlichem Interesse sind. Dazu rechne ich namentlich alle Personalien und Kassensachen, alle prinzipiellen Angelegenheiten und Vieles, was sich im Allge⸗ meinen nicht fixiren läßt, aber im Besonderen leicht heraus zu kennen ist. Will der Unter⸗Staats⸗Secretair dieser Aufgabe nach⸗ kommen, so ist seine Zeit so außerordentlich in Algpruch ge⸗ nommen, daß es ihm absolut unmöglich ist, jede einzelne Ver⸗ fügung, die von dem Referenten entworfen ist, einer Prüfung zu unterziehen, ehe er seine Unterschrift, unter der die Sachen hinaus⸗ gehen, ertheilen kann. Es ist dies eine absolute Unmöglichkeit, und gerade deshalb wünsche ich, daß diese Arbeit unter zwei Personen getheilt werde. Wenn der Unter⸗Staats⸗Secretair alles gesehen hat und alles zeichnen kann, was er will, so erfüllt er dadurch die Stellung, die der Unter⸗Staats⸗Secretair erfüllen soll, das heißt, er ist au courant von allem, was vorgeht, und ist im Stande, jeden Augenblick mich im Behinderungsfalle zu vertreten. Allein alle Sachen zeichnen kann er nicht. Es muß neben ihm ein Beamter bestehen, der mit die Garantie dafür übernimmt, daß die hinausgehenden ö nicht bloß sachgemäß sind, sondern daß sie auch mit Verfügungen, die aus der Feder anderer Referenten fließen, im Einklange sind. Beide müssen für Aufrechthaltung des prinzipiellen Standpunkts sorgen und dafür bürgen, daß alles, was aus dem Ministerium kommt, sich in einem inneren Zusammenhange befinde. Die Erfahrung hat bewiesen, daß selbst jetzt mit der neuen Einrichtung die Kraftanstrengung eine ganz außergewöhnliche sein muß, ich kann die Herren versichern, daß die Nächte hin⸗ zugenommen werden müssen, das zu bewältigen, was zu be⸗ wältigen ist und dies gilt nicht blos für das vorige Jahr, sondern voraussichtlich noch für lange Zeit. Nun erscheint es mir nicht zweckmäßig, eine Position, von welcher ich nachge⸗ wiesen zu haben glaube, daß sie nothwendig ist, nur als In⸗ terimistikum bestehen zu lassen. Sie könnten sagen, das jetzige Verhältniß könne ja weiter fortdauern, ich könnte ja ferner

Stücken vertilgt worden sind, so d

noch die Functionen des Abtheilungsdirektors durch einen Rath versehen lassen. Meine Herren, ein solches Interimistikum hat viele persönliche und sachliche Inkonvenienzen, es würde auch nicht den Grundsätzen der Organisation von Behörden ent⸗ sprechen; was für nothwendig erkannt worden ist, muß man auch fixiren. Wenn früher das Ministerium Jahre und selbst Jahrzehnte lang mit einer anderen Einrichtung bestanden hat, so geht dies doch nach meiner Ueberzeugung nicht fer⸗ ner. Ich könnte mich durch einen Beschluß des Hau⸗ ses, der mir gewiß sehr unerwünscht wäre, daß nämlich diese Ministerialdirektorstelle nicht creirt werden solle, niemals bestimmen lassen, die Einrichtung selbst aufzugeben, weil ich sonst bankerott machen müßte. Wenn das aber der Fall ist, so sehe ich keinen Grund ein, warum das Haus eine Einrich⸗ tung, die unbedingt nothwendig ist, nicht zur definitiven machen will. Ich meine, meine Herren, mit je mehr Recht Sie An⸗ sprüche an die Thätigkeit des Ministeriums machen, mit um so weniger Recht können Sie die so geringen Hülfsmittel welche das Ministerium in diesem Augenblicke von Ihnen in Anspruch nimmt, verweigern. Ich hätte, wenn ich den Bedürfnissen ganz hätte Rechnung tragen sollen, außerdem noch zwei bis drei Rathsstellen mehr auf den Etat bringen müssen. Ich glaube, daß mir ausreichende Mittel hätten gewährt wer⸗ den müssen, mindestens aus jedem der neuen Landestheile einen vortragenden Rath in mein Ministerium zu berufen, um durch mündliche Auskunft jeden Augenblick diejenige Beschleu⸗ nigung herbeiführen zu können, die sonst auf gewöhnlichem Wege nicht herbeigeführt werden kann. Allein ein balancir⸗ ter Etat ist nicht der Ausdruck des Bedürfnisses, sondern der im Augenblicke disponiblen Mittel zur Erfüllung der Bedürf⸗ nisse. Sonst, meine Herren, würde der Etat ganz anders lauten! Ich bitte also, meine Herren, daraus, daß ich keine größere Vermehrung der Rathsstellen beantragt habe, nicht schließen zu wollen, daß es solcher nicht bedürfe. Ich habe davon nur abgestanden auf ausdrückliche Befürwortuͤng und dringendsten Wunsch des Herrn Finanz⸗Ministers, der mit seinen Mitteln in Schwierigkeiten sich befand. Wenn ich ohne Zuziehung des Herrn Finanz⸗Ministers gefragt würde: Was ist das Bedürfniß? so würde ich jedenfalls noch drei Raths⸗

stellen außer dieser auf den Etat gebracht haben. 1“X“

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Aus dem Lüneburgischen wird dem »Hannöv. Cour.« geschrie⸗ ben: Das verflossene nasse Jahr, das uns eine im Allgemeinen nur geringe Ernte brachte, wird ohne Zweifel die Veranlassung zu einem fleißigen Drainiren der naßkalten, ja schon der feuchten Ländereien geben, worin man eine Zeit lang, trotz allen Anregungen, unbegreif⸗ licher Weise lässig gewesen ist. Die drainirten Felder zeichneten sich nämlich im verwichenen Jahre durch den Stand ihrer Früchte und deren Körner⸗Ertrag ganz besonders aus und zeugten von Neuem, daß es kaum eine wirksamere und deshalb wichtigere Grundmeliora⸗ tion für die meisten Boden⸗Arten giebt, als ein gehöriges Drainiren.

Aus Baden, 10. Januar. Die Versammlung süddeutscher Forstwirthe, welche im vorigen Jahre ausfiel, wird in der ersten

Hälfte des Monats Juni d. J. in Neuwied tagen.

Die »Wiener Zeitung« vom 11. Januar meldet Folgendes über den Stand der Rinderpest in Niederösterreich, Mähren und Oester⸗ reichisch⸗Schlesien: Einer amtlichen Mittheilung zufolge ist die Rinder⸗ pest Anfangs dieses Monats neuerdings in Niederösterreich und swar in dem Orte Gnadendorf im Laaer Bezirke ausgebrochen und ind daselbst in einem Hause zwei Stück Rinder erkrankt und sogleich der Keule unterzogen worden.

Die Rinderpest ist in Mähren während der zweiten Hälfte des Monats Dezember in Borschiz des Ung. Ostrauer, dann in Zulb und Waltrowiz des Joslowizer Bezirkes, somit in drei Ortschaften erloschen und dagegen in Lauka des Ung. Ostrauer Bezirkes ausgebrochen.

Dermalen herrscht die Seuche blos in dem zuletzt gedachten Orte Lauka, woselbst seit dem Ausbruche derselben unter 368 Rindern in 2 Höfen 9 Stück erkrankt, hierunter 4 gefallen und 5 gekeult worden sind, während 5 weitere Stücke aus Vorsicht beseitigt wurden.

Die Ninderpest ist in Schlesien während der zweiten Hälfte des Monats Dezember in keinem neuen Orte mehr zum Ausbruche gekommen, nur hat dieselbe in Kameral⸗Ellgoth noch einen dritten Hof ergriffen.

Derzeit herrscht in Schlesien die Rinderpest nur in der Gemeinde Kameral⸗Ellgoth des Teschner Bezirkes, in welcher während der oben benannten Zeitperiode 3 Hornviehstücke von der Seuche befallen wurden, welche nebst noch 4 anderen seuchenverdächtigen Rindern der Keule überliefert worden sind, so daß sich in diesem Orte weder krankes, noch seuchenverdächtiges Hornvieh vorfindet.

In Schlesien wurden vom Ausbruche der Rinderpest bis 31. De⸗ ember 1867 in 8 Gemeinden unter einem Hornviehstande von 3275 RKindern in 32 Gehöften 92 Stück von der Seuche befallen, von denen

26 Stück gefallen und 66 nebst noch anderen 81 seuchenverdächtigen b daß der ganze Viehverlust 173 Stücke beträgt. 8 . See 6

gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.

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Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. u““

Der Korbmachergeselle Wilhelm Friedrich Johann No⸗ witzky, am 30. Juni 1842 in Danzig geboren, evangelischer Religion und zuletzt im April 1867 zu Danzig in der Drehergasse Nr. 14 bei Peters wohnhaft, ist durch Erkenntniß des unterzeichneten Gerichts vom 6. April 1867 wegen Unterschlagung zu einer Gefängnißstrafe von einem Monat und Untersagung der Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte auf ein Jahr rechtskräftig verurtheilt worden.

Die Vollstreckung dieser gegen den ꝛc. Nowitzky erkannten Ge⸗ ängnißstrafe hat nicht ausgeführt werden können, weil derselbe in hnn bisherigen Wohnung zu Danzig und auch sonst nicht aufzufin⸗ den ist. Ei Jeder, welcher von dem Aufenthalte des ꝛc. Nowitzky Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗ Behörde Anzeige zu machen. 1

Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den ꝛc. Nowitzky zu achten, ihn im Betretungsfalle senrunehinen und mit allen bei ihm sich vorfin⸗ denden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an das nächste preußische Gericht abzuliefern, welches wir hiermit ergebenst um Voll⸗ streckung der Eingangs erwähnten Strafe und Benachrichtigung hier⸗ über an uns ersuchen.

Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baa⸗ ren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine

Keooönigliches Kreisgericht. I. (Criminal⸗) Abtheilung.

Steckbrief.

Der unten näher bezeichnete Maschinenbauer Johann Moritz, aus Lettlin bei Pyritz gebürtig, in Berlin ortsangehörig, welcher we⸗ gen einfachen Diebstahls im wiederholten Rückfalle von dem hiesigen Kreisschwurgerichte zu vierjähriger Zuchthausstrafe rechtskräftig ver⸗ urtheilt worden, ist am 11. d. Mts., Mittags gegen 12 Uhr, an der Grenadierstraßenecke zu Berlin auf dem Transport entsprungen.

Es werden daher alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes hierdurch ersucht, auf denselben Acht zu haben, ihn im Be⸗ tretungsfalle festzunehmen und an das Stadtvoigtei⸗Gefängniß zu Berlin abliefern zu lassen. Wir versichern die sofortige Erstattung der entstehenden Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes auch eine gleiche Rechtswillfährigkeit. b

Zugleich wird Jeder, welcher von dem Aufenthalt des ꝛc. Moritz Kenntniß hat, aufgefordert, davon der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗ Behörde unverzüglich Mittheilung zu machen.

Perleberg, den 14. Januar 1868.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Signalement. Der Maschinenbauer Johann Moritz aus Berlin ist 35 Jahr alt, am 20. Dezember 1832 in Lettlin bei Pyritz geboren, evan⸗ gelischer Religion, 5 Fuß 5 Zoll groß, hat schwarzbraune Haare und dergleichen Augenbrauen, braune Augen, schwarzen Bart, rundes Kinn, lange Nase, gewöhnlichen Mund, ovale Gesichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe, defekte Zähne, ist von mittlerer Gestalt, spricht die deutsche Sprache und hat keine besonderen Kennzeichen. Bekleidung. 4

Brauner Ueberzieher, seidener Shlips, grauer Filshut, schwarzer

Tuchrock, dergleichen Hose und Weste, Lederstiefeln, weißes Oberhemde.

8 Steckbrief. Betreffend den Schreiner Heinrich Bardenschlag von Bai⸗ reuth, 28 Jahre alt, mittelgroß, schlank, brünett, mit Bärtchen wegen Fälschung und Betrugs. b 1“ Bockenheim, den 13. Januar 188c88. Königliches Amtsgericht. Steckbrief.

1 . wider 1“ Tagelöhner Heinrich Keßler von Istha behufs Verbüßung einer wegen Diebstahls gegen ihn erkannten dreimonatlichen Gefängnißstrafe

Verfolgende Behörde. Amtsgericht Wolfhagen. 8 Wolfhagen, am 13. Januar 1868. Königliches Amtsgericht. 8 Die ledige Anna Elisabeth Schneider von Felseüesrh n. sich 2 Hause entfernt und 1 1 Knaben, ohne für dessen erpflegung zu sorgen, zurückgelassen. ecn selt deshalh das ergebenste Ersuchen, die ꝛc. Schneider im Betretungsfalle mit Zwangsroute in ihre Heimath zu verweisen. Homberg, am 13. Januar 1868. 8. Der Königliche Landrath.

8 1 1 8 8.

Handels⸗Register.

Handels⸗Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. Die unter Nr. 2178 des Firmen⸗Registers eingetragene hiesige irma 3 8 X“

Karl Wiegandt, Inhaber: Buchhändler Karl Ferdinand Wiegandt,

ist erloschen und zufolge heutiger Verfügun Register gelöscht

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma

Ato . Gebrüder Oelsner (Kommissions⸗ und Agentur⸗Geschäft, jetziges Geschäftslokal

2*

Neue Schönhauserstr. Nr. 12) am 1. Januar 1868 errichteten offenen Handelsgesellschaft sind:

die vee n * 9 Picphan Oelsner zu Berlin. er, ine

Dies ist in das Gesellschafts⸗Register des unterzeichneten Gerichts

unter Nr. 2225 zufolge Verfügung vom 14. Januar 1868 am selben Tage eingetragen. 8

Unter Nr. 2861 des Firmen⸗Registers, woselbst die hiesige H

lung, Firma 8

Israel Behrendt und als deren Inhaber der Kaufmann Israel Behrendt vermerkt steht ist zufolge heutiger Verfügung eingetragen:

Der Kaufmann James Behrendt zu Berlin ist in das Han⸗ delsgeschäft des Kaufmanns Israel Behrendt als Handels⸗ 8 Pelelfchgfier eingetreten und die unter der Firma Israel

Behrendt nunmehr bestehende Handelsgesellschaft unter Nr. 222

des Gesellschafts⸗Registers eingetragen Unter Nr. 2226 des Gesellschafts⸗Registers

1) Israel Behrendt

2) James Behrendt zu Berlin, 8 als Gesellschafter der hierselbst unter der Firmag) Israel Behrendt, 1“ (jetziges Geschäftslokal: Klosterstr. 93) 8 am 1. Januar 1868 errichteten offenen Handelsgesellschaft eingetragen.

Unter Nr. 2174 des Gesellschafts⸗Negisters, woselbst die hiesige

Handlung, Firma Vörsen⸗Buchdruckerei Denter & Nicolas, und als deren Inhaber die Kauffrau Wittwe Denter, Auguste Albertin Henriette, geb. Karsch, und der Buchdruckereibesitzer Emil Nicolas ver merkt steht, ist zufolge heutiger Verfügung eingetragen: Der Kaufmann Carl Emil Naundorf zu Berlin ist kan 1. Januar 1868 als Gesellschafter in die Handelsgesellschaf eingetreten. Die Kauffrau Wittwe Denter, Auguste Albertine Henriette geb. Karsch, ist aus der Handelsgesellschaft ausgeschieden.

AUnter Nr. 1062 des Gesellschafts⸗Registers, woselbst die hiesige

Handlung, Firma Wiegandt & Hempel, und als deren Inhaber der Buchhändler Karl Ferdinand Wiegand: und der Kaufmann Kommissionsrath Carl Gustav Hempel vermerkt steht, ist zufolge heutiger Verfügung eingetragen: Der Buchhändler Karl Ferdinand Wiegandt ist durch Tod

12 aus der Handelsgesellschaft ausgeschieden.

8 1 Die Wittwe Wiegandt, Emilie Wilhelmine Marie, geb. Metz zu Berlin, ist am 5. Oktober 1867 als Handelsgesell. schafterin in das Handelsgeschäft eingetreten.

1 Die Befugniß, die Handelsgesellschaft zu vertreten, steht he dem Kaufmann, Kommissions⸗Rath Carl Gustav- Hem⸗ Der Kaufmann Adolf Rudolf Max Haar zu Berlin hat für

seine hierselbst unter der Firma 8

Max Haar 9b

bestehende, unter Nr. 4736 des Firmen⸗Registers eingetragene Handlung seinem Bruder Johann Fritz Georg Haar zu Berlin, geboren am 26. März 1849,

Prokura ertheilt. Dies ist zufolge Verfügung vom 14. Januar 1868 am selben

Tage unter Nr. 1171 in das Prokuren⸗ARegister eingetragen.

Die dem Kaufmann Carl Fraenkel und die der Ehefrau desselben, Caroline Fraenkel, geb. Rosenthal, für die hiesige Handlung, Firma Julius Rosenthal 8 ertheilten Prokuren sind erloschen und zufolge heutiger Verfügung unter Nr. 583 und unter Nr. 586 im Prokuren⸗Register gelöscht. Beriin, den 14. Januar 1868.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Die unter Nr. 7 unseres Firmen⸗Registers eingetragene Firma Gebrüder Gutherz, Inhaber Kaufmann Abraham Gutherz zu Oder⸗ berg, ist erloschen; eingetragen zufolge Verfügung vom 9. Januar 1868 am 9. Januar 1868.

Angermünde, den 9. Januar 1868. I““ Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. 8 In die Handelsregister des unterzeichneten Gerichts sind zufolge Verfügung vom 4. Januar 1868 unterm F7ten ej. a. et m. folgende Eintragungen: b A. Firmen⸗Register: ad Nr. 29. Der Kaufmann Wilhelm Friedrich Carl Arthur Klein zu Brandenburg ist in das Handelsgeschäft des Kauf⸗ manns Carl Louis Klein als Handelsgesellschafter ein⸗ getreten und die nunmehr unter der Firma C. F. Torges bestehende Handelsgesellschaft unter Nr. 97 des Gesell⸗ schafts⸗Registers eingetragen.

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