8 “
nicht fühlbar geworden,
kehmen, lupönen, eine totale Mißernte erlitten.
ten, bezeichnet. ceptation der Darlehne gefaßt, und sämmtliche Kreise die
Auf der Tagesordnung stand zunächst der Bericht der XlI. Kommission über den Gesetz⸗Eutwurf, betreffend die Auf⸗ nahme einer Anleihe in Höhe von 40 Millionen Thalern zur Deckung von Vorschüssen für Eisenbahn⸗Anlagen und für die Beschaffung von Betriebsmitteln auf den Eisenbahnen in den neuen Landestheilen, beziehungsweise zur Erweiterung des Bahn⸗ netzes in diesen, wie in den alten Provinzen.
Die General⸗Debatte wurde eröffnet und betheiligten sich an derselben die Abgeordneten von Vincke (Minden), von Un⸗ ruh, von Benda, Heise, Dr. Loewe, Miquél, Dr. Bender und von Denzin.
Der Handels⸗Minister Graf von Itzenplitz nahm im Laufe der Debatte mehrere Male das Wort.
Nach einigen Erläuterungen des Regierungs⸗Kommissars, ni fi xazihazihhe v. d. Reck, wurde die Generaldebatte ge⸗
hlossen.
Der Referent, Abg. v. Hennig vertheidigte die Anträge der Kommission gegen die von einigen Vorrednern gemachten Aeußerungen und befürwortete die Annahme der Kommissions⸗ Vorschlägge. 1
In der Spezial⸗Diskussion über §. 1 Nr. 1 (Göttingen⸗ Ahrenshausen) sprach zuerst der Abg. Bieck für folgenden von ihm gestellten Antrag:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, die Königliche Staats⸗Regierung zu ersuchen: der Magdeburg⸗Leipziger Eisenbahn⸗ Gesellschaft zu gestatten, daß sie die Halle⸗Kasseler Bahn von Ahrens⸗ hausen nicht über Groß⸗Almerode sondern über Münden weiterführe.
so wie über den Antrag des Abgeordneten von Unruh:
Das Hans der Abgeordneten wolle zu §. 1 des oben angeführten Gesetzes beschließen: ad 1 für Vollendung der Eisenbahn von Göttingen nach Ahrenshausen 259,000 Thlr. zu bewilligen, jedoch gleichzeitig die Königliche Staatsregierung aufzufordern: die Halle⸗Casseler Eisenbahn vcht füber Groß⸗Almerode, sondern über Münden nach Cassel führen zu lassen.
g 8 vom Abgeordneten Miquél dazu gestelltes Amen⸗ ement:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Am Schlusse des Antrags hinzuzufügen: und dabei zu erklären, daß eine Erweiterung der bereits übernommenen Garantie für die Bahn Halle⸗Cassel unzu⸗ lässig erscheinen würde.
Der Handelsminister Graf v. Itzenplitz sprach sich aus for⸗ mellen Gründen gegen diese Anträge aus. Beim Schlusse des Blattes dauerte die Spezial⸗Diskussion über §. 1 1 noch fort. H fi t
„— Einem Berichte über die gegenwärtigen Verhält⸗ nisse des Nothstandes im Regierungs⸗Bezirk Gumbin⸗ nen entnehmen wir Folgendes:
Die Noth hat im Allgemeinen dadurch einen größeren Umfang angenommen, daß seit mehreren Wochen starker und anhaltender Frost, auch hoher Schneefall eingetreten ist. Schnee und Frost verhindern das Arbeiten im Freien, insbesondere die Erdarbeiten bei Chausseen, Eisenbahnen und Meliorationen und das Roden des Stockholzes in den Forsten.
In den südlichsten 4 Kreisen ist ein eigentlicher Nothstand bisher bar namentlich nicht in Sensburg. — Auch von den Kreisen Lyck und Johannisburg lauten die Nachrichten günstig, desgleichen von Lötzen. In diesen am wenigsten bedrängten Kreisen ist aber, wie schon früher mitgetheilt, der Typhus ausgebrochen.
Auch die südlichen Theile der Kreise Angerburg und Oletzko stehen verhältnißmäßig gut; sie bilden mit den obengenannten 4 Krei⸗
sen die meist sandige Hochebene Masurens, auf welcher die Regengüsse weniger geschadet haben.
— 1 „Von Angerburg und Oletzko nach Norden hin beginnt die Noth; die nördlichen größeren Theile der 2 Kreise Angerburg und Oletzko, sowie die 10 Kreise Goldap, Dar⸗ Gumbinnen, Insterburg, Pillkallen, Stal⸗
Ragnit, Tilsit, Niederung und Heydekrug haben
Gerade die fruchtbarsten Kreise mit schwerem niedrigen Boden und mit einer großen Bevölkerung, namentlich Stallupönen, Pillkallen,
Ragnit, Insterburg, Tilsit und Niederung sind die gefährdetsten.
Bis in die Mitte Dezember hat die Verpflegung der Nothleiden⸗
den nur auf Kosten der Gemeinden und Kreise erfolgen können. Es sind die erforderlichen Anordnungen hierzu in wiederholten Verfügun⸗ gen der Regierung erlassen und zur Ausführung gebracht worden. Bis zu Weihnachten hatten auch wohl die wenn auch geringe Lebensmittel. zunächst von 200,000 Thlr. zu Vorschüssen für die Kreise erfolgt war, wurden den Landräthen der einzelnen Kreise sofort bestimmte Sum⸗
Haushaltungen einige,
Nachdem sodann die Bewilligung
men des Staatsvorschusses als solche, über welche sie disponiren kön⸗ Unverzüglich wurden Kreistagsbeschlüsse über die Ac⸗ gefaß zur Zeit haben bereits nahezu diesfälligen Beschlüsse gefaßt und es sind die
Vorschüsse im Betrage von 8000 bis 20,000 Thlr. großentheils bereits
gezahlt worden.
Gleichzeitig erließ die Regierung eine eingehende Verfügung zur
Negelung der Armenpfl ege und übertrug in Ausführung derselben die
vnertomgcüng der einzelnen Kreise sechs Mitgliedern des Kollegiums, elche
und Polizeiverwalter zur pünktlichsten Erfüllung der erwähnten An⸗
ordnungen anhalten.
55 8 8u“
sich jetzt fortdauernd in den Kreisen befinden und die Landräthe
die Kreisstände größere Sum. men zur Verpflegung der Armen bestimmt. — In sehr vielen Dorfschaften, in den Kreisen Gumbinnen, Insterburg, Stallu⸗ pönen, Niederung u. s. w. sind öffentliche Küchen errichtet. Brod, Pea s⸗ w. wird vertheilt. Ferner sind vielfach Spinnereien ein⸗ gerichtet.
Mit jedem Tage nimmt diese Organisation weiteren Umfang an, und wird sich bald über alle nothleidenden Kreise und Gemeinden er⸗ strecken und die schwerste Besorgniß verscheuchen.
In Verbindung mit den mildthätigen Vereinen dürfen die Be⸗ hörden hoffen, der Noth bald enge Schranken zu setzen. Dieselbe ganz ds besgtttgen ist theilweise wegen des Verhaltens der Betheiligten un⸗ möglich.
Verwahrloste Männer, vor Allem arbeitsscheue, verwahrloste Frauen und Mütter, die die Kinder dem Elende Preis geben, machen alle vorsorglichen Maaßregeln der Behörden illusorisch oder erschweren sie auf das äußerste. Solche Mütter nehmen mitunter die Kleider und das Brod, welches ihren Kindern dargereicht wird, fort, die Kleider werden verkauft, um dem Trunke zu froͤhnen.
In solchen Fällen bleibt nichts übrig, als die Kinder den Müttern fortzunehmen, um sie zu retten. Doch kann aber unter solchen Ver⸗ hältnissen eben nicht so kräftig und vollständig geholfen werden, wie es sonst möglich wäre.
Was die fte ntlichen Arbeiten betrifft, so wird in Stallupönen und Goldap an den Kreis⸗Chausscen kräftig gebaut, auch die Kreise Tilsst, Lötzen, Johannisburg, Oletzko, Niederung, Insterburg, beschäftigen Arbeiter an den Kreis⸗Chausseen. Die Königliche Ostbahn und die Ostpreußische Südbahn beschäftigen in den Kreisen Stallupöneu, Gumbinnen, Insterburg, Lötzen und Lyck viele Arbeiter, gewähren ihnen auch aus⸗ reichenden Lohn. Bei einer Melioration im Kreise Gumbinnen wer⸗ den fortdauernd 250 Arbeiter an einer günstigen Arbeitsstelle beschäftigt bei einer anderen Melioration im Angerburger Kreise etwa 50 Arbeiter. Mehrere andere Meliorationen werden in nächster Zeit in Angriff ge⸗ nommen.
Im Kreise Heydekrng werden zwei Staats⸗Chausseen gebaut, bei welchen etwa 300 Arbeiter beschäftigt werden. Auch die Arbeitsstellen werden erweitert werden und es ist zu hoffen, daß insbesondere im Frühjahre, wo der Mangel an Lebensmitteln gewiß noch fühlbarer werden wird, die öͤffentlichen Arbeitsstellen ganz wesentlich zur Linde⸗ rung der Noth beitragen werden.
„Der Gesundheitszustand ist trotz der überaus ungünstigen Witterung, wie sie im vergangenen Jahre geherrscht hat, dennoch im Allgemeinen befriedigend.
Die Gewährung von Kochsalz, welches von dem Finanz⸗Ministe⸗ rium auf den Antrag der Regicrung bewilligt worden, wirkt dazu wesentlich mit. — Der Typhus, welcher bei den Eisenbahn⸗ Arbeitern der Ostpreußischen Südbahn (also wie bereits erwähnt in den durch den Nothstand am wenigsten betroffenen Kreisen) aus⸗ getsruches und durch die heimkehrenden Arbeiter weit verschleppt wor⸗
en ist, hat nur in den Kreisen Lötzen, Lyck und Johannisburg — es sind diejenigen, in welchen ein Nothstand eigentlich nicht herrscht, welche vielmehr eine ziemlich gute Ernte gewonnen haben — eine ewisse Verbreitung gewonnen, in den anderen Kreisen tritt er nur poradisch auf und zwar kann jedesmal nachgewiesen werden, daß ein Eisenbahnarbeiter den Ansteckungsstoff mit sich geführt hat. E⸗ sind die kräftigsten Maßregeln gegen die weitere Verbreitung der Krankheit getroffken. Mit dem Nothstande, insbesondere Mangel an Lebensmitteln und Hunger, hat sie gar keinen Zusammenhang, die Eisenbahnarbeiter erhielten vielmehr fortdauernd einen Lohn von 15 bis 20 Sgr. täglich und wurden gut verpflegt.
„ Die getroffenen Maßregeln werden voraussichtlich genügen, um über die Noth in den nächsten Monaten hinwegzuhelfen. Schon jeßt aber ist daran zu denken, daß es dem kleinen Manne und Besitzer im Frühjahre an Saatkartoffeln fehlen wird, für deren Beschaf⸗ fung durchaus gesorgt werden muß. (Die erforderlichen Einleitungen sind hierzu bereits getroffen.)
Schließlich ist noch mit Befriedigung hervorznheben, daß allt Klassen der Bevölkerung, auch die Gemeinden und Ortsvorstände, im Allgemeinen mit großer Hingebung und Bereitwilligkeit hülfreiche
In einzelnen Kreisen haben
Hand leisten und die angeordneten Maaßregeln gewissenhaft und 1116“
eifrig zur Ausführung bringen. 1
Lauenburg. Ratzeburg, 15. Januar. Die neueste Nummer des »Offiziell. Wochenbl.« bringt u. A. eine Bekannt⸗ machung, betreffend die Organisation der Zollverwal⸗ t ung im Herzogthum Lauenburg, welcher ein Verzeichniß der Verwaltungs⸗ und Hebungsstellen für die Zölle im Herzogthum und die Beschreibung der Binnenlinie angefügt sind. Die Binnenlinie beginnt an der holsteinischen Grenze bei Müh⸗ lenbeck, wo sie sich der Binnenlinie im Herzogthum Holstein anschließt. Dieselbe folgt dann dem nach Aumühle führenden Wege, geht von dort auf den nächsten Wegen nach Lütau, folgt der Berlin⸗Hamburger Chaussee in nördlicher Richtung bis zur Linau, welche eine Strecke die Binnenlinie bildet, von wo ah dieselbe auf den nächsten Wegen bis zum Gudower See führt und, unter Einschluß des letzteren in den Grenzbezirk, weiter auf den nächsten Wegen bei Fredeburg die Lübeck⸗Rateburger Chaussee erreicht. Letzterer folgt sie bis zum Dorfe Pogetz und wendet sich dann in westlicher Richtung nach Ahrensfelde an der holsteinischen Grenze.
Hessen. Darmstadt, 15. Januar. Unter den Vorlagen der Großherzoglichen Regierung an die Stände befinden sich nach dem »Frankf. Journ.« der Gesetzentwurf für die Wahlen
zum Zollparlament und, nach der »Darmst.
August v. J. mit Preußen abgeschlossene Telegraphen⸗Vertrag. Die Bestimmungen des Gesetzentwurfs für die Wahlen zum Zollparlament beschränken sich auf die beiden Provinzen Star⸗ kenburg und Rheinhessen, und sind solche im Wesentlichen über⸗ einstimmend mit dem Reglement für die Wahlen der Abgeord⸗ neten des norddeutschen Bundes. Abweichend hiervon werden jedoch als wählbar nur Bewohner des Großherzogthums zugelassen, da, wie die Motive sagen, es angemessen erscheine, die Wahl auf die Angehörigen des Landes zu beschränken, welche eine genaue Kenntniß der Verhältnisse des Landes und dessen Interessen be⸗ säßen und solche zu fördern in der Lage seien. Auf die Be⸗ völkerung von 550,000 Einwohnern entfallen sechs Abgeordnete, deren Wahl in öffentlicher Sitzung erfolgt und wobei absolute Stimmenmehrheit entscheidet. Waähler sind alle unbescholtenen Staatsbürger und nur solche ausgeschlossen, welche unter Vor⸗ mundschaft oder Kuratel stehen, über deren Vermögen Konkurs erkannt, während der Dauer dieser Verhandlungen, und solche, welche eine Armen⸗Unterstützung aus Gemeindemitteln erhalten oder im letzten Jahr bezogen haben. Die Wahlen sollen aller Orten gleichzeitig stattfinden; die Wahlkreise, die Wahlcommissaire und Sonstiges auf dem Verordnungswege geregelt werden.
Baden. Karlsruhe, 15. Januar. Das heute erschie⸗ nene Regierungsblatt Nr. 2 enthält das Gesetz, die Eintheilung, Anlage und Unterhaltung der öffentlichen Wege betreffend.
— Die zweite Kammer der Landstände beschäftigte sich heute mit der Berathung des vom Abgeordneten Sachs erstat⸗ teten Berichts über den Gesetzentwurf, die Anlage der Orts⸗ straßen und die Feststellung der Baufluchten betreffend.
Württemberg. Stuttgart, 15. Januar. In ihrer heutigen Sitzung bewilligte die zweite Kammer auf den Antrag ihrer Finanzkommission die von der Regierung nachträglich unter der Rubrik Apanagen exigirten 34,666 Fl. 40 Kr. für 1867,68, welche sie aus Anlaß der beabsichtigten Vermählung des Herzogs Nikolaus von Württemberg mit der Herzo⸗ gin Wilhelmine Eugenie von Württemberg verlangt hatte und wovon 33,000 Fl. als hausgesetzlicher Staatsbeitrag zur Ausstattung der Herzogin und 1666 Fl. 40 Kr. als hausgesetz⸗ licher Staatsbeitrag sur den Herzog (ein Drittel eines Jahres⸗ betrags seiner Apanage von 5000 Fl.) dient. Ein Antrag Hopfs auf Revision des Hausgesetzes wurde mit 45 gegen 38 Stimmen abgelehnt.
— 16. Januar. (W. T. B.) Die Kommission des Abge⸗ ordnetenhauses für das Wehrgesetz hat mit 6 gegen 3 Stimmen beschlossen, die Annahme des Gesetz⸗Entwurfs zu empfehlen. In demselben wird die dreijährige Dienstzeit als Maximum fest⸗ estellt und dem Kriegsminister die weitere Bestimmung über die
räsenz der einzelnen Waffengattungen bei den Fahnen über⸗ lassen; über das jährlich zu stellende Kontingent soll nur unter Mitwirkung des Landtags beschlossen werden. b 88
Bayern. München, 15. Januar. Der Kriegsminister hat den Militairbehörden Nachstehendes bekannt gegeben: »Nach Artikel 2 des Gesetzes vom 16. November 1867, die Wahl der Abgeordneten zum deutschen Zollparlament betreffend, sind zu dieser Wahl vorbehaltlich der Bestimmung in Art. 3 des er⸗ wähnten Gesetzes alle Angehörigen des bayerischen Staats, welche demselben eine direkte Steuer entrichten und das 25. Le⸗ bensjahr zurückgelegt haben, berechtigt. Hiernach sind unter den gedachten Voraussetzungen auch die Militairpersonen zur Be⸗ theiligung in der fraglichen Wahl befähigt und unterliegt diese Theilnahme, welche mit den speziellen militairischen Verhält⸗ nissen und Pflichten vollkommen verträglich ist, keinem An⸗ stande, weshalb auch die Militärbehörden den etwa an sie von Seite der Civilbehörden ergehenden Requisitionen um Mitthei⸗ lung von Verzeichnissen der wahlfähigen Personen sofort zu entsprechen haben.«
— Das Ministerium des Innern hat im Einverständniß mit dem Ministerium des Handels auf desfallsige Anfragen erwidert, daß die doppelte Aufstellung der Wählerlisten nach Anleitung eines bereits mitgetheilten Formulares den Gemein⸗ den obliegt und die Anwendung eines gedruckten oder litho⸗ graphirten Formularpapieres hierzu nicht unbedingt nothwendig ist. Im Interesse der Gleichmäßigkeit und Förderung des Wahlgeschäftes aber sollen zu der am 10. Februar stattfinden⸗
den Verhandlung die Wahlvorsteher nach einem bestimmten
Formulare autographirte Protokolle von der Regieverwaltung der Kreisregierungen erhalten. Für die Gegenliste, welche ebenso wie die Wählerliste beim Schlusse der Verhandlung von dem Wahlausschusse unterschrieben und dem Protokoll beigefügt werden muß, ist kein besonderes Formular vorgeschrieben, da sie nur den Namen des Gewählten und jede demselben zuge⸗ fallene Stimme enthalten soll. Etwaige Kosten, welche beim Vollzuge des Wahlgesetzes entstehen, werden besonders verzeich⸗ net und zur Prüfung und Ueberweisung auf die Zollkasse dem Handelsministerium vorgelegt, es können jedoch nur Ausgaben
Ztg.«, der im für wirkli
.
1 che Bedürfnisse in Aufrechnung gebracht werden, aber nicht für Leistungen, welche zur Offizialthätigkeit der Stellen oder Behörden gehören.
— Die Patronenfertigung für die Podewils⸗Hinterladungs⸗ Gewehre ist eingestellt worden, nachdem der ursprünglich nor⸗ mirte Bedarf von 20 Millionen solcher Patronen erreicht ist.
— Der zum Königlichen Gesandten in London ernannte bisherige Gesandte in Florenz, Ferdinand Graf von Hom⸗ pesch, befindet sich gegenwärtig auf der Durchreise hier.
„— 16. Januar. (W. T. B.) Die Kammer der Reichs⸗ räthe hat mit 22 gegen 19 Stimmen beschlossen, an der Gesetz⸗ bestimmung festzuhalten, wonach zum Handel mit Preßerzeug⸗ nissen die Nachsuchung einer Konzession erforderlich sein soll.
In der Abgeordnetenkammer wurden ebenso wie die Kontingentsbestimmungen, auch die übrigen Differenzpunkte im Wehrgesetz seitens der Kammer aufrechterhalten. Abg. Feustel erklärte Namens des Centrums, seine Partei werde, falls die Kammer der Reichsräthe nicht zustimme, den ganzen Gesetzentwurf fallen lassen.
Oesterreich. Wien, 15. Januar. Am 11. d. M. fand zu Frohsdorf die Vermählung des Großherzogs Ferdinand von Toscana mit der Prinzessin Alice von Parma statt.
— Der Feldmarschall⸗Lieutenant Freiherr von Salaba wurde auf seine Bitte von der Stelle eines Obersthofmeisters des Feldzeugmeisters Erzherzogs Wilhelm enthoben und dem Obersten Constantin Graf Thun⸗Hohenstein die genannte Obersthofmeisterstelle übertragen.
Der Generalmajor Isidor Chevalier Prouvy de Menil et Flassigny wurde auf sein Ansuchen pensionirt.
Frieß, 16. Januar. Die Leichenfeierlichkeiten haben, vom schönsten Wetter begünstigt, um 7½ Uhr begonnen. Die Straßen und Plätze, welche der Zug passirte, waren mit Trauerflaggen dekorirt. Die Schiffe im Hafen hißten die Flaggen auf Halb⸗ top; überall war dichtes Volksgedränge. Um 10 Uhr fand die Einsegnung statt. Der vom Molo San Carlo ausgehende Zug wurde von dem Generalmajor Herzog von Württemberg an der Spitze von Truppen eröffnet, hierauf kam der Stadtrath und die Geistlichkeit, dem mit einer Krone geschmückten Leichen⸗ wagen folgten mehrere Erzherzöge, Admiral Tegethoff, die Ver⸗ treter der fremden Mächte, die Generalität, das Offiziercorps, die Konsuln, Corporationen; Matrosen und Truppen schlossen den Zug. Alle Läden waren geschlossen, die Haltung der Be⸗ völkerung war außerordentlich theilnehmend.
Pesth, 14. Januar. Die Königliche Kurie hielt gestern eine Plenarsitzung, in welcher die Mitglieder der siebenbür⸗ gischen Abtheilung des Septemvirates den Eid ablegten.
Agram, 15. Januar. Nach Erledigung des in der gestri⸗ gen Nummer d. Bl. mitgetheilten Antrags des Dr. Subotic nahm der Landtag die Wahl des Präsidiums vor. Zum Prä⸗ sidenten wurde der Finanzlandesdirektor Vakanovic, Ziv⸗ kovic zum ersten und, nachdem Stojanovic die auf ihn ge⸗ fallene Wahl abgelehnt, Peter Maljevac zum zweiten Vice⸗ präsidenten gewählt und zum Schluß die Wahl der definitiven Landtagsschriftführer vorgenommen. 9
Schweiz. Bern, 13. Januar. Die österreichische Re⸗ gierung hat dem Bundesrath angezeigt, daß nunmehr sämmt⸗ liche Regierungen der Bodensee⸗Uferstaaten die Abände⸗ rung des Artikels 25 des Vertrags über Schifffahrts⸗ und Hafen⸗Ordnung genehmigt haben. Die Auswechslung der Ra⸗ tifications⸗Urkunden wird demnach nächstens in Wien geschehen. Dieser wird sodann diejenige des Spezialvertrages für den Untersee und den Rhein bis Schaffhausen nachfolgen.
Nachdem Nordamerika den Postvertrag mit der Schweiz genehmigt hat, so wird derselbe sofort in Vollziehung esetzt. gesehei e der Vertrag mit Italien über Ausscheidung der Tafelgüter der Bischöfe von Mailand und Como ist von bei⸗ den Seiten ratifizirt. Es haben sich jetzt nur noch die Kantone von Tessin und Graubünden über Theilung der erhaltenen Summen und Liegenschaften zu verständigen. d
— 15. Januar. Da auf die zweite Hälfte der 12 Millionen⸗ Anleihe für Hinterladungsgewehre nur 3,221,500 Fres. gezeich⸗ net wurden, beschloß der Bundesrath, die vorjährige Ausschrei⸗ bung auch für 1868 in Kraft zu belassen.
Belgien. Brüssel, 16. Januar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer bestätigte der ehemalige Ministerpräsident Rogier die Mittheilung des Finanzministers
Frère⸗Orban, daß nämlich sein Rücktritt durch Differenzen
in der Schulfrage herbeigeführt sei. 3 1616 Großbritannien und Irland. London, 15. Januar. Telegrammen aus Aden vom 4. Januar zufolge passirte an diesem Tage die bengalische Brigade diesen Ort auf der Fahrt nach der Annesley⸗Bai, während von dort andere Dampfer
8 8
1Z11ZIW1“