1868 / 15 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

von Itzenplitz.

n der Vorlage hinter »Ahrenshausen⸗« nach Cassel« mit großer Majorität

von ⸗Göttingen nach Ahrenshausen Behufs Einmündung in die von der Magdeburg⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft von Halle über Witzenhausen

Die Nummer 2. die Mittel gewährt füͤr den Weiterbau der Eisenbahn von Pis zur ehemaligen Landesgrenze“ in

mebst Zweigbahn von Harzberg nach

gangene Bestimmungen über ihr Militairverhältniß enthalten, mit zur Stelle zu bringen. . Für diejenigen, welche im hiesigen Orte geboren sind, oder hier

ihr gesetzliches Domicil haben, oder hier nach §. 21 J. c. gestellungs⸗ pflichtig, zur Zeit aber abwesend sind, müssen die Eltern, Vormünder, Lehr⸗, Brod⸗ und Fabrikherren die Anmeldung in der vorbestimmten Art bewirken. Wer die eigene, oder die Anmeldung abwesender Militairpflichti⸗

Ler, zu welcher er verpflichtet ist, verabsäumt, wird nach der Straf⸗ Verordnung des hiesigen Königlichen Polizei⸗Präsidiums vom 29. Fe⸗ bruar 1860 mit einer Geldbuße bis zu 10 Thalern oder verhältniß⸗ mäßiger Gefängnißstrafe belegt; auch hat diese Versäumniß die Folge, daß die nicht angemeldeten Militairpflichtigen, im Falle ihrer körper⸗ lichen Diensttauglichkeit, vor den übrigen Militairpflichtigen zum Dienst bei der Fahne eingestellt, und etwaige besondere Verhältnisse, welche die einstweilige Zurückstellung vom Dienst gecigneten Falls zu⸗ gelassen haben würden, nicht berücksichtigt werden. Ueber die Meldung zur Eintragung in die Stammrolle wird Seitens der betreffenden Königlichen Revier⸗Polizei⸗Lieutenants eine u6e6“

Bescheinigung ertheilt, welche sorgfältig aufzubewahren ist. ““ Berlin,

en 10. Januar 1868. Ksönigliche Kreis⸗Ersatz⸗Kommission.

„Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 9. Mai 1862 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam de 1862. Stück 21. S. 152) bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß zur Prüfung Elementarlehrer, welche in hiesigen mitt⸗ leren und höheren Knabenschulen im Lateinischen, im Französischen oder im Englischen zu unterrichten wünschen, ein Termin auf den 26. und 27. Februar d. J. von uns anberaumt worden ist. Wir fordern deshalb diejenigen Lehrer, welche sich dieser Prüfung zu unterziehen beabsichtigen, auf, unter Einreichung eines Lebenslau⸗ es, in welchem insonderheit die Angabe über die Vorbereitung zu dem fremdsprachlichen Unterricht enthalten sein muß, und des Zeug⸗ nisses über die Lehrbefähigung, sich bis zum 15. Februar d. J. mittels schriftlichen Antrages unter Verwendung eines Stempels von 5 86 bei uns zu melden. ““ Berlin, den 13. Januar 1868. 8 8 ““ Königliches Provinzial⸗Schul⸗Kollegium. 12 Reichenau. .

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 18. Januar. Se. Majestät der König empfingen Vormittags 10 Uhr Se. Königliche Hoheit den Prinzen Albrecht, nahmen um 11 Uhr die Meldungen des

Geneneral⸗Lieutenants von Tümpling, kommandirenden General des Garde⸗Corps, des General⸗ Majors und

die Vermehrung des Betriebsmaterials der han overschen Eisenbah

für den Umbau und die Erweiterung des Bahnhofes zu Hannover, fürs stige Ergänzungsbauten auf den Bahnhöfen, für Waͤrter⸗ und Bec ten⸗Wohnhäuser, Telegraphen⸗Einrichtungen ꝛc., sowie zur Very 1 ständigung des zweiten Bahngeleises mit 3,309,000 Thlr.: wur ohne Debatte angenommen. Auch die Nr. 4 des §. 1: Eine Anlei 2* genehmigen zur Vollendung der Bebra⸗Hanauer Eisenbahn d chließlich des Ersatzes für Herstellung des zweiten Geleises auf 8 Main⸗Weser Eisenbahn mit 3,000,000 Thlrn. wurde vom Han gutgeheißen.

Hierauf wurde vom letztern Vertagung und Fortsetzun der Debatte in einer Abendsitzung beschlossen. b Der Schluß der Sitzung erfolgte um 4 Uhr 15 Minuten Die gestrige (31.) Abendsitzung des Abgeord netenhaust wurde vom Präsidenten von Forckenbeck um 7 ½ Uhr eröffn

Die Berathung über den Geget Entwurf, betreffend die Au nahme einer Anleihe in Höhe von 40 Millionen Thalern zur Deckung von Vorschüssen für Eisenbahn⸗Anlagen und für die Beschaffun von Betriebsmitteln auf den Eisenbahnen in den neuen Landes theilen, beziehungsweise zur Erweiterung des Bahnnetzes i diesen, wie in den alten Provinzen wurde fortgesetzt.

An der Debatte betheiligten sich vorzugsweise die Abgeorz neten Dr. Hammacher, von Richthofen, Heise, Weh und dea chs Minift

Der Handels⸗Minister, Graf von Itzenplitz, ergriff z wiederholten Malen das Wort. Nachdem die ein einen ahlh graphen nach den Kommissions⸗Vorschlägen mit dem bereit erwähnten Amendement des Abg. von Vincke (Minden) an genommen waren, erfolgte die fast einstimmige definitive An⸗ nahme des ganzen Gesetzes. Die Sitzung wurde um 9 Uh

geschlossen.

Der heutigen (32.) Plenar Situng des Abgeord⸗ netenhauses, welche vom räsidenten von Forckenbet um 10 Uhr eröffnet wurde, wohnten Seitens des Königlichen Staats⸗Ministeriums der Finanz⸗Minister Freiherr von der

Heydt, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg un

Selchow und mehrere Regierungs⸗Kommissare bei. Es wurde in der Vorberathung des Staatshaushalts⸗Etag für 1868, und zwar in der Debatte über den Etat des Ministz riums des Innern fortgefahren.

Die Diskussion begann mit Tit. 10 (Landdrosteien, Regit rungen, landräthliche Behörden und Aemter). Es betheiligte sich dabei die Abgeordneten v. Bennigsen, v. Vincke (Minden

Kommandanten von Hannover, von Kaphengst, des Ge⸗ neral⸗Majors und Commandeurs der Garde⸗Kavallerie⸗ Division, General à la suite Sr. b des Königs Grafen von der Goltz, des Generalmajors von Frankenberg, Komman⸗ danten von Frankfurt a. M., des Obersten und Commandeurs der 3. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade, Grafen von Brandenburg, des Obersten und Inspecteurs der 4. Ingenieur⸗Inspection Klotz, des Oberstlieutenants von Boecking, beauftragt mit der Führung des 7. Ostpreußischen Infanterie⸗Regiments Nr. 44,

8 jors im 2. Garde⸗Regiment von Lestocq entgegen.

den Meldungen empfingen Se. Majestät den Polizei⸗

n von Wurmb, nahmen dann den Vortrag des

eneral-Majors von Tresckow und später den des Geheimen hs von Mühler entgegen.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empsing

gestern, Vormittag 11 Uhr „Se. Durchlaucht den Fürsten von

Waldeck und nahm um 12 Uhr militairische Meldungen entgegen.

Im weiteren Verlauf der gestrigen (30.) Sitzung des Abgeordnetenhauses ergriffen in der Spezial⸗Diskussion über §. 1 Nr. 1 weiter das Wort: die Abgeordneten Dr. Bähr (Cassel), Graf Schwerin, von Elmendorf, Dircks, von Unruh, Freiherr von Vincke (Minden), Bieck, Uloth, von Hennig, und wiederholt der Handelsminister Graf

1 Bei der Abstimmung wurde ein während der Diskussion von dem Abg. Freiherrn von Vincke (Minden) formulirter Antrag hinzuzufügen »über Münden nach . angenommen. Damitt er⸗ dr8 lüdigte sich der Antrag des Abg. von Unruh);/ derjenige des Abg, Bieck war vor der Abstimmung zurückgezogen worden. Die Nr. 1 des §. 1 wurde vom Hause genehmigt und lautet aggeseece mit dem Amendement des Freiherrn von Vincke folgt: Es ist eilte Anleihe aufzunehmen

für die Vollendung der Eisenbahn

und Münden nach Cassel zu bauenden Eisenbahn mit 259,000 Thlr. 3

des ¹§11,ꝙ Es ist eine Anleihe aufzunehmen, welche Northeim der Richtung auf Nordhausen b Osterode und weiter bis zur

Majestät der Königin zur Linderung des Nothstandes wieder in einer liegt. belehrt uns auf das Zweck und die Geschichte des Schwanen⸗Ordens, so wie über dessen Alterthümer. Geschmeide abgebildet, welches Se. König Allerhöchstseiner Gemaͤhlin, der Wittwe Majestät, selben getragen worden ist, ohne daß es jemals

Miguél, Windthorst (Meppen), Born, Twesten, Glaser un

v. Bockum⸗Dolfs. Der Minister des Graf zu Eulenburg gat ab.

wiederholt Erklarungen Beim Schlusse des Blattes gesetzt.

Seit dem gestrigen Tage ist die Function der Ober⸗ Hofmeisterin bei Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprin⸗ zessin der schon seit einiger Zeit interimistisch damit beauf⸗ tragten Gemahlin des Koniglichen Kammerherrn und Hoß marschalls Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen, Gans Edler Herr zu Putlitz, definitiv übertragen worden.

Die Nr. 25 der Berliner »Börsen⸗Zeitung« vom Iö6en d. Mts. berichtet, daß des Königs Majestaͤk die Stiftung eines neuen Ordens, und zwar unter dem Titel »Schwanen⸗Orden⸗ zu beschließen geruht haben. Diese Nachricht, so wie alle De tails, welche die »Berliner Börsen⸗Zeitung« über diese Sache bringt sind vollständig aus der Luft gegriffen. Es ist allerdings schon mehrfach an die Wiederbelebung des Schwanen⸗Ordens gedacht worden, 1 Se. Majestät der Höchstselige König haben sogat unterm 20. Dezember 1843 ein die Wiederherstellung desselben betreffendes Patent zu erlassen geruht, es hat die Sache indessen eine praktische Folge niemals erlangt. Diejenigen, welche sich für diesen Gegenstand näher interessiren, verweisen wir auf die Schrift, welche gegenwärtig in dem auf Befehl Ihret im Königlichen Schlosse hierselbst in Ostpreußen errichteten Bazar Anzahl von Exemplaren zum Verkaufe aus⸗ Diese Schrift, herausgegeben vom Grafen Stillfried, Eingehendste über den Ursprung, den

wurde die Debatte noch fort⸗

Insbesondere ist darin auch das schöoöͤne Majestät der Höchstselige nunmehrigen Königin⸗ verehrt hat, und welches von Allerhöchstder⸗ als Ordens⸗ eichen gegolten hätte.

S. M. Brigg »Musquito⸗ ist den 17. c. vor Lissa⸗ on eingetroffen.

braunschweigischen Grenze mit 2/751,000 Thlr. und Nummer 3 für h

Hamburg, 16. Januar. Der Senat bringt in Gemäß—

eit des durch Rath⸗ und Bürgerschluß genehmigten Vertrages,

der Minister der landwirthschaftlichen Angelegenheiten vom

—..

d den Anschluß mehrerer hamburgischen Gebietstheile wetreffen Zoll⸗ E1ö des Herzogthums Hol⸗ gtin vom 21. Juni 1853, zur Kenntniß, daß die Bekannt⸗ n des Königl. preußischen Finanzministers vom 13. No⸗ vember 1867, betreffend die Zollvergütung bei der Ausfuhr des vn indischem Rohzucker raffinirten Hutzuckers und Candies, nunmehr auch hamburgischen Enklaven im Herzogthum

e edehnt ist. Holstenn neg. 17. Januar. Vom Gesetz⸗ und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen ist das 1. Stück vom Jahre 1868 gestern ausgegeben worden. Dasselbe enthält u. A.;: eine allerhöchste Verordnung, einige Abänderungen und Zusätze zu dem Gesetze über Erfüllung der Militairpflicht vom N4. Dezember 1866 betreffend, vom 2. Januar 1868; eine Be⸗ kanntmachung des Finanzministeriums, die Telegraphenordnung für die Korrespondenz auf den Telegraphenlinien des Nord⸗ deutschen Bundes ꝛc. betreffend, vom 3. Januar d. J.; und eine Bekanntmachung desselben Ministeriums, den Zollanschluß des Herzogthums Lauenburg betreffend, vom 9. Januar d. J.

Die Erste Kammer hat heute den Bericht der Deputa⸗ tion über eine Petition des Vorstands des landwirthschaftlichen Kreditvereins im Königreiche Sachsen, die Gewährung der Stempelbefreiung betreffend, berathen und den Beschlüssen der Zweiten Kammer einstimmig geis sesehn mit der einzigen Ab⸗ weichung, daß sie in dem an die Staatsregierung zu richtenden Antrage auf Revision der bestehenden Werthstempelgesetzgebung nicht zugleich auch die Bedachtnahme auf gänzliche Aufhebung der bestehenden Stempelbefreiungen beantragt. Die Zweite Kammer beschäftigte sich gleichfalls mit Erledigung von Peti⸗ tionen. Später folgten in beiden Kammern geheime Sitzungen.

Hessen. Darmstadt, 16. Januar. Die zweite Kam⸗ mer der Stände nahm heute nach fünfmonatlicher Unterbrechung ihre Sitzungen wieder auf. Unter den eingelaufenen Eingaben befinden sich nach dem »Frankf. Journal«, außer den von uns bereits gemeldeten, Vorlagen der Großherzoglichen Regierung die Einführung einer Einkommensteuer, einen Nachtrag zum Finanzgesetz für 1866/68, einen Zusatz zu dem im vorigen Jahre mit Preußen abgeschlossenen Postvertrag, die Amwandlung der technischen Schule zu Darmstadt in ein Polytechnikum, so⸗ wie die vollständige Einführung der preußischen Militairgesetze betreffend. Ferner lag ein Antrag des Abgeordneten K. J. Hoff⸗ mann, die Ausführung der Hanau⸗Offenbacher Eisenbahn be⸗ treffend, vor, in welchem die eventuelle Ueberlassung der Bahn⸗ verwaltung, so wie die Stec⸗ Ostnthach Franegnat an Preußen

indige Entschädigung befürw 1 Eegenn votetnige lche 9 2 Das amtliche Blatt enthält heute eine Verordnung, betreffend die Abänderung des Rekru⸗ tirungsgesetzes behufs Vollziehung der mit Preußen abge⸗ schlossenen Militair⸗Convention vom 7. April 1867. 1 88 hiesige Regierung wird für den Zollbundesrath den Lega 18 Rath Hoffmann und den Ober⸗Steuer⸗Rath Ewald zu Bevoll⸗ ichtigte nen.

15. Januar. Der Bericht über das Kontingentsgesetz befindet sich im Druck. Derselbe sett die Friedensstärke auf 14,000 Mann fest mit verminder 85 Zugang. Die hierauf bezüglichen Bestimmungen gelten bi Ende 1870. 1 h

16. Januar. Die »Karlsruher Zeitung« schreibt: Der Bericht 18 der Ersten Kammer über den Entwurf einer Militair⸗Strafgerichts⸗Ordnung, erstattet Soßh Obergerichts⸗Advokat Dr. Bertheau, geht von dem Satz 9 1 daß die gegenwärtigen politischen Verhältnisse den engsten gh schluß ünsebes Landes in militairischer Beziehung an den 18 . deutschen Bund erheischen. Es handle sich um die Aufste 8 des deutschen Heeres, und dieses müsse, um seiner d e ewachsen zu sein, eine einheitliche Organisation erhalten. ie 1. letztere einbegriffenen, die Militair⸗Strafrechtspflege becgeen⸗ den Einrichtungen, welche, insofern und insoweit sie von 88 gemeinen Strafrechtspflege abweichen, die Begründung nn Aufrechthaltung der Mannszucht bezwecken, seien 89 8 wichtiger Bestandtheil der Militairorganisation nes. b 6 und zwei Heerkörper mit Pe schi Heftes Brga attass er tairrechtspflege könnten nie ein einheitliches Heer bilden.

Bei der gegenwärtigen Vorlage handle es sich nich üm die Einführung einer möglichst vortrefflichen Scaaserahege nung für unser Armeecorps, sondern darum, auch 8 p f8 Beziehung die durch die höchsten nationalen Interessen gebo 8 Uebereinstimmung der Organisation unseres beft derjenigen des Heeres des Norddeutschen Bundes gesetzlich fe

I Januar. (W. T. B.) Die erste Kammer nahm

17. nahm in ihrer heutigen Sitzung den Gesetzentwurf,

litair⸗Strafgerichts⸗Ordnung, einstimmig an. in ihrer heutigen

enthielten sich der Abstimmung. biese trat

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Sitzung mit allen gegen drei Stimmen der Resolution der deehn Fener bei, durch welche die Regierung ersucht wird, wo möglich noch während dieser Session einen Gesetzentwurf über die Einführung der obligatorischen Civilehe vorzulegen.

Württemberg. Stuttgart, 16. Januar. Der »Schw. Merk.« schreibt: Im Königlichen Kultusministerium ist eine Kom⸗ mission niedergesetzt, wegen Einleitung der nöthigen Maßregeln bezüglich der Gesundheitspflegein den Volksschulen. Eine besondere Abtheilung der großen Kommission bildet die Section für Einrichtung der Subsellien (Schultische und Schulbänke). In letzte⸗ rer Beziehung sind die letzten Vorarbeiten nunmehr geschlossen. Im vorigen Herbste hat Obermedizinalrath Dr. von Elsäßer in der Schweiz die nöthigen Erkundigungen eingezogen. Der⸗ selbe hat ein umfassendes Gutachten erstattet, so daß unter dem Vorsitz des Kultusministers die Schlußberathung vorgenommen werden konnte. Es wird hiernach in den nächsten Wochen die Publication der diesfälligen Instructionen, welchen Zeichnungen von Mustersubsellien beigegeben werden sollen, in Aussicht zu nehmen sein.

17. Januar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Abgeordneten hauses, der sämmtliche Minister anwohnten, begann die allgemeine Debatte über das Kriegsdienstgesetz. Die Abgeordneten Zeller, Römer, Fetzer, Hölder sprachen für, Becher, Mohl, Tafel, Mehring, Schuldt gegen das Gesetz. Der Kriegsminister versprach eine Erklärung der Re⸗ gierung über die von einigen Seiten geforderte Herabsetzung der Präsenzzeit auf weniger als 3 Jahre. “““

Bayern. München, 14. Januar. Der Königlich ita⸗ lienische Gesandte Marchese Oldoini wurde mittels telegra⸗ phischen Befehls nach Florenz berufen. In Folge hiervon ist die interimistische Führung der Geschäfte dem Legationssecretair Marchese Centurione übertragen worden. Der Kaiserlich brasilianische Geschäftsträger dahier, Chevalier de Villeneuve, hat für die Dauer seiner Abwesenheit den Attaché Mr. de Mon⸗ corvo mit der Führung der Geschäfte beauftragt.

16. Januar. Gemäß Entschließung des Königs vom 6. d. M. ist die Einführung des Kavalleriesattels auch als Reit⸗ und Fahrsattel der ih et Maßgabe der erforderlichen

nschaffungen genehmigt worden. Kammer hat in ihrer Sitzung vom 15. d. die Berathung der zum Strafgesetzbuch von 1861 beantragten Abänderungen zu Ende geführt und durchweg im Sinne der Ausschußanträge ihre Beschlüsse ge⸗ faßt, zuletzt bei namentlicher Abstimmung sämmtliche im Ein⸗ zelnen beschlossenen Abänderungen mit 111 gegen 22 Stimmen angenommen. Dem Gesetzentwurfe, die Ehehaftsverhält⸗ nisse betreffend, wurde ohne Debatte einstimmig die Zustim⸗

theilt. s

Januar. (W. T. B.) Die »Autographische Kor⸗ respondenz« schreibt: In Betreff des zu errichtenden Verwaltungs⸗ gerichtshofes sind Differenzen ausgebrochen. Der Ausschuß der Abgeordnetenkammer will einen Staatsgerichtshof, bei welchem über Verfassungs⸗ und andere Gesetzesverletzungen Beschwerde geführt werden könne. Der Regierungsgewalt würde hierdurch jede Selbst⸗ ständigkeit und Freiheit der Bewegung entzogen werden, und an Stelle der verfassungsmäßigen Minister⸗Verantwortlichkeit würde eine Gerichtshofsjudikatur treten, gegen welche es kein konstitutionelles Rechtsmittel gäbe. Die Regierungshand⸗ lungen können einer Gerichtshofs⸗Judikatur eben so wenig unterstellt werden, als richterliche Aussprüche der Regie⸗ rungs⸗Gewalt. Es wäre eine gefährliche konstitutionelle Anomalie, wenn die Volks⸗Vertretung auf ihre ver⸗ fassungsmäßigen Rechte zu Gunsten eines Gerichtshofes ver⸗ ichtete, dessen unanfechtbare Aussprüche sich ebenso gegen die stantsbürgellichen Freiheiten kehren, als dieselben schützen kön⸗ nen. Die Grundlage des von der bayerischen Regierung vor⸗ elegten Gesetzentwurfs ist dem badischen Verwaltungsgerichts⸗ hofe entnommen, nur die EEE“ ist bedeutend erwei⸗ tert worden. Der von der württembergischen Regierung vor⸗ gelegte Gesetzentwurf über die Organisation der Verwaltungs⸗ rechtspflege ist dem badischen Institute vollständig nachgebildet.

roßbritannien und Irland. London, 16. Januar. Die b 88 Assisen von Warwickshire verwiesenen Gefan⸗ enen, Burke, Casey und Shaw, haben bei dem Gerichts⸗ hofe der Queen's Bench das Gesuch eingereicht, in London vor Gericht gestellt zu werden. 8 5 eich. aris, 16. Januar. Im auswärtigen Amne 11““ Ztg.“ gemeldet wird, seit einiger Zeit eine auf den Wunsch des Vicekönigs von Aegypten zusam⸗ mengetretene Kommission Behufs Untersuchung der Frage, ob die in Aegypten bestehenden Capitulationen zum Rechtsschutze der dort lebenden Europäer nicht durch Schaffung gemischter Tri⸗ bunale, aus Europäern und Aegyptern bestehend, zu ersetzen seien.

Diese Kommission hat ihre Arbeiten beendet und sich gegen das Pro⸗

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