1868 / 21 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

RNiiichtamtliches.

Preußen. Berlin, 24. Januar. Se. Majestaͤt der König nahmen heute den Vortrag des Hausministers Frei⸗ herrn von Schleinitz, sowie im Beisein des Gouverneurs und des Kommandanten militairische Meldungen entgegen und empfin⸗ gen den Polizei⸗Präsidenten, sowie den Ober⸗Schloßhauptmann Grafen von Keller.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz em fing gestern militairische Meldungen, darunter die des General⸗Lieutenants von Freyhold, Kommandanten von Stettin, und fuhr Abends lun 56 Ihren Königlichen Majestäten nach dem König⸗ ichen oß.

Ihre Königliche Hoheit die Kronp rinzessin empfing die Herzogin von Sagan.

Am verflossenen Donnerstage, den 23. d. M., fand bei Ibren Königlichen Majestäten in den Parade⸗Kammern, in der Bildergallerie und im Weißen Saale des Königlichen Schlosses hierselbst Cour und nach derselben Concert statt. Laut der zu diesem Feste ergangenen Hofansage war die Versammlung: für das Corps diplomatique und die von demselben eingeführten Fremden im Rittersaale; für sämmtliche Damen in der Brandenburgischen Kammer’; für die Ihren Königlichen Ma⸗ jestäten vorzustellenden inländischen Damen und Herren in der Rothen (Drap d'or-) Kammer; für die Fürsten und für die Excellenzen⸗Herren in dem Königszimmer; für die Ge⸗ neral⸗Majors, welche nicht der Cour⸗Aufstellung der Offiziere des Garde⸗Corps sich anzuschließen hatten, ferner für die Räthe erster Klasse und für die Kammerherren in der zweiten Parade⸗ Vorkammer; und endlich für die Räthe zweiter Klasse, für die in ritterschaftlicher Uniform erschienenen Personen und für die Geistlichkeit in —der ersten Parade⸗Vorkammer. Kurz nach 8 Uhr Abends begann die Cour. Ihre König⸗ lichen Majestäten, Allerhöchstwelche Sich mit Ihren König⸗ lichen Hoheiten den Prinzen und den Prinzessinnen des

Königlichen Hauses in der Rothen Sammet⸗Kammer versam⸗ melt hatten, während die Königlichen Hofchargen, die General⸗ und die Flügel⸗Adjutanten, soͤwie die Gefolge der Prinzlichen Herrschaften in die alte Kapelle eingetreten waren, begaben Sich

zunächst in die Schwarze Adler⸗Kammer und empfingen dort die Botschafter Frankreichs und Englands nebst deren Gemah⸗ linnen. Von der Schwarzen Adler⸗Kammer kehrten Ihre König⸗ lichen Majestäten nach der Rothen Sammet⸗Kammer zurück und benußgten⸗ nunmehr umgeben von Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzen und den Prinzessinnen des Königlichen Hauses, unter Vortritt der Obersten Hof⸗, der Ober⸗Hof⸗ und der Hof⸗ Chargen, und gefolgt von den General⸗ und den Flügel⸗ Adjutanten, der Ober⸗Hofmeisterin, den Palast⸗ und den Hof⸗ damen, sowie dem Ober⸗Hofmeister Ihrer Majestät der Königin, die Cour im Rittersaale und in den an⸗ grenzenden Zimmern bis zur ersten Parade⸗Vorkammer entgegenzunehmen, woselbst Ihre Majestäten Sich mit den dort versammelten Personen, unter denen auch viele Mitglieder der beiden Häuser des Landtages sich befanden, auf das Huldreichste unterhielten. Hierauf traten die Aller⸗ höchsten und Höchsten Herrschaften in das Kurfürstenzimmer, um daselbst den Thee zu nehmen. Von hier aus begaben Ihre Königlichen Majestäten mit Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzen und den Prinzessinnen des Königlichen Hauses Sich nach dem Weißen Saale, nachdem Allerhöchstdieselben zuvor die Cour der erschienenen Offizier⸗Corps in der Bilder⸗Gallerie en gegenzunehmen geruht hatten. Im Weißen Saale angelangt, begrüͤßten Ihre Majestäten die dort versammelte Gesellschaft und traten auf den an der Thronseite des Saales errichteten Haut-pas. Die Ordnung, in welcher die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften daselbst Platz nah⸗ men, war folgende: Ihre Königlichen Majestäten; rechts von Sr. Majestät dem Könige Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrich Carl, Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl, Se. König⸗ liche Hoheit der Prinz Albrecht (Sohn), Se. Königliche Hoheit der Prinz Alexander, Se. Königliche Hoheit der Prinz Adalbert; links von Ihrer Majestät der Königin Se. Königliche Hoheit der Kronprinz, Ihre Königliche Hoheit die Herzogin Wilhelm von Mecklenburg⸗Schwerin, Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl, Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg, Se. Königliche Hoheit der Prinz August von Württemberg.

Ihren Königlichen Majestäten gegenüber waren die Bot⸗ chafter Frankreichs und Englands mit ihren Gemahlinnen placirt worden.

In dem Concerte wurden folgende Piecen vorgetragen: 1) Ouverture zu „»Fidelio« (Beethoven). 2) Septett aus den „Hugenotten« (Meyerbeer); die Herren Wachtel, Woworsky, Krüger, Betz, Barth, Fricke und Salomon. 3) »Tremolo« für Violine (de Beriot); Herr Lauterbach. 4) 2. Finale aus »Othello⸗ [Rossini); Fräul. Artot und der Chor. 5) Festmarsch (Taubert).

9. Duett aus den „Puritanern⸗ (Bellini); die Herren Betz und

alomon. 7) Duett aus »Semiramis⸗ (Rossini); Fraͤulein Artoͤt, Frau Jachmann. 8) 1. Finale aus »Lucrezia Borgia⸗ (Donizetti); Fräulein Artöt, Frau Jachmann, die Herren Wach⸗ tel, Woworsky, Krüger, Barth, Salomon und der Chor.

„Das Concert dauerte bis um 11 ¾ Uhr, worauf Ihre König⸗ lichen Majestäten die Gesellschaft huldreichst entließen.

Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des Abgeordne“ tjenhauses wurden die Titel 9—11 der Ausgaben (Konsisto⸗ rien) und Titel 12 (Besoldungen und Zuschüsse für Geistliche und Kirche) vom Hause genehmigt. Ferner wurde ein Antrag des Abgeordneten Miquël:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die Königliche v aufzufordern, dem Landtage eine Vorlage zu machen, 1) behufs der Aufhebung der in der Provinz Hannover bestehenden

rovinzial⸗Konsistorien; 2 behufs der Uebertragung der Oberaufficht über die Volksschulen auf das Provinzial⸗Schulkollegium. angenommen.

An der DOebatte über die genannten Titel betheiligten sich die Abgeordneten Richter, Windth orst, Miquel, Dr. Ellis⸗ son, Knapp, Graf Schwerin, Frhr. v. Vincke (Olbendorf), Bieck, Dr. Techow, v. Hennig und der Unterstaatssecretair Dr. Lehnert.

Der Schluß der Sitzung erfolgte um 3 Uhr 50 Minuten.

Die heutige (35.) Plenar⸗Sitzung des Abgeord⸗ netenhauses wurde vom Präsidenten von Forckenbeck um 10 ⅔i Uhr eröffnet. G

Am Ministertische befanden sich der Finanzminister Frei⸗ herr von der Heydt, der Unter⸗Staats⸗Secretair Dr. Lehnert und mehrere Regierungs⸗Kommissare.

Die Vorberathung des Etats des Ministeriums der geist⸗ vesenh Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten wurde fort⸗ gesetzt.

„Die Tit. 13 und 14 (Katholischer Kultus) wurden geneh⸗ migt, nachdem der Abg. Rohden über den Wortlaut der von den katholischen Bischöfen und Geistlichen zu leistenden Eide fesprochen und der Unter⸗Staats⸗Secretair Dr. Lehnert die Zu⸗ age ertheilt hatte, die Ansicht der Königlichen Staatsregierung hierüber dem Hause baldigst mitzutheilen.

Zu Tit. 15 hatten die Kommissarien des Hauses folgenden Antrag gestellt: 8

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Statt der für Schleswig und Holstein in Ansatz gebrachten Gehälter für zwei Pro vinzial⸗Schulräthe und zwei Regierungs⸗ und Schulräthe nur die Gehälter für einen Provinzial⸗Schulrath und zwei Regierungs⸗ und Schulräthe, mithin für Tit. 15 nur 59,440 Thlr. minus 1500 Thlr. oder 57,940 Thlr. zu bewilligen.

„Der Unter⸗Staats⸗Secretair Dr. Lehnert erklärte sich mit diesem Antrage einverstanden.

Die Tit. 15. 16. 17 und 18 wurden hierauf ohne Debatte genehmigt.

ZDZu Tit. 19 waren folgende Anträge eingegangen: Zunächst von den Kommissarien des Haͤuses:

as Haus der Abgeordneten wolle beschließen, die Königliche Staatsregierung aufzufordern: a) Die bereits in der vorigen Session empfohlene Errichtung landwirthschaftlicher Lehrstühle an der Uni⸗ versität zu Königsberg und Breslau, sowie gleichfalls an der Univer⸗ sität zu Kiel und die Einrichtung der für diese Lehrstühle erforder⸗ lichen akademischen Neben⸗Institute auf den Etat des Jahres 1869 zu bringen. b) Die bereits in der vorigen Session empfohlene Erhöhung der Minimalsätze der Gehälter der Universitätslehrer im nächsten Etat zur Ausführung zu bringen.

Ferner: 1) Vom Abg. Dr. Forchhammer:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die Königliche Staats⸗Regierung aufzu ordern, dafür Sorge tragen zu wollen, daß die seit 1849 vakante Stelle eines Musikdirektors an der Universität zu Kiel wieder besetzt werde. ““

2) Vom Abg. Lesse:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die Königliche Staats⸗Regierung aufzufordern, an mehreren Preußischen Universitä⸗ ten, mindestens aber an der Universität zu Berlin, die Errichtung eines besonderen Lehrstuhls für Handelsrecht herbeizuführen.

Vom Abg. Dr. Virchow:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, die Königliche Staatsregierung aufzufordern: 1) dafür Sorge zu tragen, daß höͤhere technische Lehr⸗Anstalten, welche neu errichtet werden, z. B. Forstlehr⸗ Anstalten, in unmittelbaren Anschluß an die Universitäten gebracht werden; 2) der Köntg e7 Universttäts⸗Bibliothek zu Berlin die von den Studirenden zu Bibliotheks⸗Zwecken gezahlten Immatriculations⸗ Gebühren zufließen zu lassen, sowie, für dieselbe ein ausreichendes Lokal zur Verfügung zu stellen.

An der bhierüber eröffneten Debatte betheiligten sich die Ab⸗ geordneten Schmidt, Lesse, Dr. Ellissen, Dr. Forchhammer, Dr. Karsten, von Hoverbeck, Dr. Gneist und Duncker. Bei der Abstimmung wurden die Anträge der Kommissarien und der Virchowsche Antrag zu 2 (mit 161 gegen 144 Stimmen) ange⸗ nommen, der Virchowsche Antrag zu 1 aber abgelehnt. Der Lessesche Antrag wurde zurückgezogen. Die Ausgaben Tit. 19 und 20 wurden bewilligt.

nasiums im Regierungs⸗Bezirke Bromberg, schleunige Abhülfe zu ver⸗

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Zu Titel 21 hatten die Kommissarien des Hauses folgende Anträge gestellt:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: a) Die Königliche Staats⸗Regierung dringend aufzufordern, daß sie durch das Budget des Jahres 1869 den Normaletat für die Koͤniglichen Gymnasien voll⸗ ständig erfülle und die andern Patronate zu derselben Verpflichtung anhalte. b) In Erwägung der von der Königlichen Staats⸗ tegierun stets anerkannten und von der Landes⸗Vertretung wiederhol und dringend befürworteten Unterrichtsbedürfnisse des Groß⸗ herzogthums Posen, das Königliche Ministerium der geistlichen, Unter⸗ richts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten nochmals aufzufordern, dem vom Hause der Abgeordneten in der letzten Session angenommenen Antrage: »Den dringenden Bedürfnissen der katholischen Bevölkerung des Großherzogthums Posen durch Errichtung diesem Bedürfnisse ent⸗- sprechender höherer Lehranstalten, vor Allem eines katholischen Gym⸗

schaffen⸗ Genüge leisten zu wollen. 8

Der Unter⸗Staatssecretair Dr. Lehnert erklärte sich mit dem Antrage zu a. einverstanden. Bei der Diskussion er riffen das Wort die Abgeordneten Dr. Kosch, Dr. Techow, Dr. llisen und Laßwitz. Die Ausgaben dieses Titels wurden bewilligt und der Antrag der Kommissarien zu a. angenommen. Ueber den Antrag zu b. erhob sich eine Debatte, an der sich die Ab⸗ geordneten Lesse und Kantak betheiligten und die beim Schlusse unseres Blattes noch fortdauerte.

Wir sind in den Stand gesetzt, die aus hiesigen Kreisen hervorgegangene Eingabe mitzutheilen, welche wegen Bildung eines allgemeinen Wohlthätigkeits⸗Vereins an den Präsidenten des Staats⸗Ministeriums vor kurzem gerichtet ist. Dieselbe lautet wie folgt: 1

Euer Excellenz hohe Aufmerksamkeit erlauben sich die ge⸗

orsamst Unterzeichneten auf einen Gegenstand zu lenken, welcher

fan längerer Zeit bereits 883 lebhaftes Interesse in Anspruch ge⸗ nommen hat und dessen Bedeutung und politische Wichtigkeit durch die Nothstände, welche in Folge von Kriegen oder anderen Heimsuchungen in den letzten Jahren mehrfach auf unserem Vaterlande oder auf einzelnen Theilen desselben gelastet haben, wiederum in ein helles Licht versetzt sein dürfte. Zur Linderung und möglichen Beseitigung solcher von der Vorsehung über größere oder kleinere Kreise unserer Mitbürger verhängten Heim⸗ suchungen sollte unserer Meinung nach eine fest organisirte und über das ganze Land ausgedehnte Vereinigung wohl⸗ denkender und patriotischer Maͤnner bestehen, welche es als ihre Aufgabe betrachten, im Sinne echter Barmherzigkeit u wirken und ohne sich zu einer bestimmten politischen Partei⸗ sellung zu bekennen, ihrer Treue gegen das Koͤnigliche Haus der Hohenzollern dadurch Ausdruck geben, daß sie in diesem Sinne die Thätigkeit der Königlichen Staats⸗Regierung auf das Kräftigste unterstützen.

Der Grund zu einer solchen Vereinigung ist bereits durch die Bestrebungen gelegt, an welchen sich das gesammte preußische Volk während der beiden letzten Kriege in so rühmlicher Weise betheiligte, um für die Pflege und Erquickung unserer tapferen Truppen, insonderheit der Kranken und Verwundeten unter ihnen, mitzuwirken.

Die wesentlichste Aufgabe jenes Vereines, wie sie unseren

Gedanken vorschwebt, wird daher allerdings in der Zusammen⸗ fassung aller Stände der Nation zur freiwilligen Krankenpflege der Soldaten im Kriege und zur Vorbereitung derselben im Frieden zu suchen sein, um auf diese Weise der innigen Zu⸗ sammengehörigkeit des Volkes und der Armee Ausdruck zu geben. ir betrachten es aber als selbstverständlich, daß damit eine entsprechende gemeinnützige Thätigkeit auch nach anderen Richtungen und auf anderen Gebieten im Sinne der Barmherzigkeit verbunden sein wird. Dabei sind wir weit entfernt, die rühmlichen Anstrengungen und Leistun⸗ en bereits bestehender größerer und kleinerer Vereine auf iesem Gebiete zu verkennen; wir sind aber auch überzeugt, daß ein solcher üͤber sämmtliche Klassen der Nation ausgebreite⸗ ter Verein allen diesen Bestrebungen einen neuen und gewal⸗ tigen Aufschwung verleihen wird.

Billigen Euer Excellenz, wie wir glauben vertrauensvoll annehmen zu dürfen, diesen Vorschlag, so gestatten wir uns die ehrerbietigste Bitte auszusprechen, daß Euer Excellenz uns mit näheren Weisungen über die Einrichtung des beabsichtigten Vereines versehen wollen. So viel glauben wir aber Euer Excellenz nach unserer Kenntniß der im preußischen Volke ver⸗ breiteten Gesinnungen schon jetzt versichern zu dürfen, daß ein solcher Verein, sobald er ins Leben gerufen ist, die freudigste 2 opferwilligste Theilnahme in den weitesten Kreisen fin⸗ en wird.

I . . Nach den beim Ober⸗Kommando der Marine eingegan⸗ genen Nachrichten hat S. M. S. 2Niobe« die Rhede von

1. Januar von da wieder in See gegangen, hat sich einige Stunden vor Basseterre, Guadeloupe, aufgehalten, und ist dann am 2. Januar zu English Harbour, Antigua, eingetroffen. Von da ist das Schiff am 6. Januar nach Trinidad abge⸗ gangen. .

Hessen. Darmstadt, 23. Januar. Durch das gestern ausgegebene Regierungsblatt Nr. 4 werden die Postverträge vom 23. November 1867, nämlich: 1) zwischen dem norddeut⸗ schen Bunde, Bayern, Württemberg und Baden, 2) zwischen dem norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg und Baden einerseits und Oesterreich andererseits; und 3) zwischen dem nord⸗ deutschen Bunde und Luxemburg welche inzwischen ratifizirt worden sind, mit den dazu gehörigen Schlußprotokollen zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Baden. Karlsruhe, 23. Januar. (W. T. B.) Die Abgeordnetenkammer hat in ihrer heutigen Sitzung bei der Berathung des außerordentlichen Budgets des 15 andels⸗ Ministeriums sämmtliche Regierungs⸗Forderungen nach ag der Kommissions⸗Vorschläge genehmigt. 1 ayern. München, 21. Januar. Nach einem Kriegs⸗ Ministerialreskript vom 15. d. M., welches an die vier General⸗ Kommando'’s der Armee, die Festungs⸗Kommandantschaften und die Militair⸗Rechnungskammer ergangen ist, dürfen von jetzt an, um die Gräber der in den Militair⸗ Krankenhaufern, sei es an erhaltenen Wunden vor dem Feind oder an gewöhn⸗ lichen verstorbenen Unteroffiziere und Soldaten, in der Folge längere Zeit dem ehrenden Gedächtnisse zu er⸗ alten, auf solchen Gräbern Todtenkreuze mit einem die uhestätte des Verstorbenen bezeichnenden Blechschild, beide in eigens dafür vorgeschriebener Form und Größe, auf genau normirte Kosten des Militair⸗Aerars angebracht werden. Die Kosten für die Unterhaltung solcher Kreuze, für deren Wieder⸗ aufrichtung oder Ersatz, oder für Erneuerung der Aufschrift auf den Blechschilden, übernimmt jedoch das Militair⸗Aerar nicht. Die Bezahlung und Verrechnung der Anschaffungskosten solcher Kreuze hat auf Cap. IX. §. 4 lit. g. des ordentlichen Etats der Militairkrankenhäuser zu erfolgen. Bei den an ihren Wunden vor dem Feinde Verstorbenen ist auf der Aufschrift des Kreuzes, welche stets Vor⸗ und Zunamen des Verstorbenen, die Truppen⸗ Abtheilung, der er angehörte, und Tag, Monat und Jahr seines Todes anzugeben hat, dem Worte »gestorben« noch beizusetzen: zan seiner im Gefecht oder in der Schlacht bei N. erhaltenen Verwundung.⸗ 23. Januar. (W. T. B.) Die Landtagssession ist bis zum 14. März verlängert worden. Der Wehrausschuß der Abgeordnetenkammer hat sich für Annahme der Be⸗ schlüsse der Reichsrathskammer entschieden, mit einziger Aus⸗ nahme des auf die Dienstzeit der Kavallerie bezüglichen Beschlusses. b Oesterreich. Wien, 23. Januar. (W. T. B.) Die Delegation des Reichsraths wählte heute einen aus 21 Mitglie⸗ dern bestehenden Budget⸗Ausschuß, welchem die demnächst zu ewärtigende Vorlage über einen außerordentlichen Militair⸗ redit zugewiesen werden wird.

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Miederlande. Amsterdam, 23. Januar. (W. T. B.) Nach den aus den bedeutenderen Städten des Landes eingelaufe⸗ nen Nachrichten über das Resultat der Neuwahlen dürfte die bisherige Zusammensetzung der zweiten Kammer nur unwesent⸗ liche Aenderungen erfahren haben. 11““ Frankreich. Paris, 23. Januar. (W. T. B.) Der »Abend⸗Moniteur« meldet, daß ein Exposé über das Armee⸗ Gesetz im Senat vertheilt ist. Das Blatt bemerkt hierbei daß der wahre Grund für die Vorlegung des Armee⸗Gesetzes keines⸗ wegs in der Besorgniß vor einem Kriege zu suchen sei. b 8 8 Der Kaiser hat sich heute zur Jagd nach Compieègne egeben.

8 24. Januar. (W. T. B.) Der Bericht der Senatskommission für das Armeegesetz spricht sich dahin aus, das Gesetz sei als ein Werk nationaler Sicherheit und Eintracht zu betrachten. Dasselbe zeige, heißt es am Schlusse, Europa den Kaiser und dessen Dynastie, wie sie mit Ruhe alle Kräfte des Landes den Ar⸗ beiten des Friedens widmen, sicher, daß in den Tagen der Ge fahr die bewaffnete Nation bereit sein wird sich zu erheben, um ihren Rechten, Interessen und ihrer Ehre Achtung zu verschaffen und ihr Oberhaupt zu vertheidigen. 1

Die Berathung im Senate wird nächsten Montag be⸗

ginnen.

Spanien. Madrid, 23. Januar. (W. T. B.) Ein Dekret der Königin ertheilt den bei den Aufständen von 1866 und 1867 kompromittirten Personen volle Begnadigung. Aus⸗ genommen sind nur die Abwesenden und in contumaciam Ver⸗ urtheilten. Ein zweites Dekret begnadigt die von der Handels⸗

St. Pierre, Martinique, am 30. Dezember pr. verlassen, ist am 31. ejusdem in Prince⸗Ruperts⸗Bai, Dominica, geankert, am

und Kriegsmarine desertirten Matrosen.