schaften zu Darmstadt«(Nr. 73 für 1868) enthält eine von der Großherzogl.
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8 Norddeutschen Bunde 5478 Köpfe. die übrigen Staaten des Norddeutschen Bundes mit 4,642,310 Köpfen
23,1 pCt., Luxemburg mit 202,937 Köpfen oder 0,6 pCt. Landestheilen sind für jetzt noch vom Zollverein ausgeschlossen: einige in
schluß inzwischen erfolgt ist) mit 50,698 Köpfen, der Freihafenbezirk Geeste⸗ mit 60,856 Köpfen, überhaupt 125,501 Köpfe.
8 eschlossen: von Oldenburg der Freihafen⸗Bezirk Brake mit 2448 Köpfen, Mecklenburg⸗Schwerin (e
neten Gebiete und Gebietstheile gehören sämmtlich zum Norddeutschen Bunde, wogegen von diesem, wie auch vom Zollverein, die Bevölke⸗ rung der Großherzoglich badischen Kreise Constanz und Waldshut mit 5478 Köpfen ausgeschlossen ist.
29,324,772 Köpfe; davon treffen auf Preußen 80,4 pCt, auf die übrigen Zollvereinsstaaten 4,640,060 oder 15,8 pCt., auf die nicht Bundes 1,106,305 oder 3/8 pCt.
Deutschland ist aus dem Jahre 1182 und findet sich in einer Urkunde des vebawosn Philipp von Cöln. Im Verlaufe des 13. Jahrhun⸗ derts hat sich sodann das Einlager weit verbreitet und ward selbst bei den Mächtigsten ein beliebtes Mittel, um gegebene Versprechungen zu bestärken. Das 14. und das 15. Jahrhundert sind als die eigentliche Periode dieses Rechtsgebrauchs zu betrachten. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts zeigt sich bereits eine merkliche Abnahme desselben. 1548 finden wir, wenn auch nicht ein Verbot, doch schon eine erheb⸗ liche Beschränkung des Einlagers durch die 1548 erlassene deutsche Reichs⸗Polizei⸗Ordnung. 1577 verbot sodann ein deutsches Reichsgesetz das Einlager bei Schuld und Gültverschreibungen; und dadurch kam es nach und nach auch bei anderen Ver“ trägen außer Uebung; doch hörte jene alte Gewohnheit nicht plötzlich auf, vielmehr finden wir noch Jahre lang, ja bis ins 17. Jahrhundert hinein, Urkunden, in denen Einlagerverbindlichkeiten vorkommen. Auch in der Mark Brandenburg erhielt sich die Gewohn⸗ heit des Einlagers noch lange, und noch 1602 erging ein Gesetz des Markgrafen Johann Sigismund, welches das Einlager ausdrücklich ge⸗ stattete. Selbst 1607 noch konnte Scheplitz in den Consuetudin. bran- denburg. sagen, daß jene Sitte in Brandenburg geduldet werde, wenngleich allerdings selten sei, und noch heute hat der Ein⸗ lagervertrag in dem größten Theile der Herzogthümer Sl eghgth und Holstein gesetzliche Gültigkeit. — Dieser Rechtsbrauch blie
übrigens nicht bloß auf die deutschen Landschaften eingeschränkt, sondern verbreitete sich von Deutschland aus auch nach Polen, Dänemarck, Schweden und Norwegen, Frankreich, England, Jlalien, Spanien und sogar nach der Türkei. — Das sogenannte Einlager ist zwar schon häufig Gegenstand von rechtshistorischen Untersuchungen gewesen, jedoch noch niemals in erschöpfender Weise eroͤrtert worden. Dies ist zuerst durch die oben angeführte ausführliche Abhandlung des Dr. Friedländer geschehen. Der Verf. handelt in seiner Schrift von dem Charakter des Einlagers; den verschiedenen Bezeichnungen für diesen Rechtsbrauch; von der Entstehung und Verbreitung dessel⸗ ben; von den verschiedenen Fällen, in denen das Einlager gebräuchlich war; von den C welche sich zum Einlager verpflich⸗ teten; von der Form und dem Ort des Einlagers; von den Strafen für das Nichtleisten desselben und von den Kosten des Ein⸗ lagers. In einem Anhange theilt der Verf. die Bestimmungen mit, welche noch heute in Schleswig und Holstein über den Einlagervertra
in Geltung sind. Obwohl die ganze Schrift einzig und allein au Urkunden basirt und zum größten Theile aus Urkunden⸗Regesten be⸗ steht, so ist am Schluß doch noch ein besonderer Codex diplomaticus beigefügt, welcher 24, meist ungedruckte, das Einlager betreffende Urkun⸗ den aus den Jahren 1156 — 1551 enthält. 8
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Das Notizblatt des Vereins für Erdkunde und verwandte Wissen⸗
Hessischen Centralstelle für die Landesstatistik nach amtlichen Mit⸗ theilungen angefertigte und nur in einigen unwesentlichen Punkten von letzteren abweichende Zusammenstellung der Bevölkerung des Zollvereins und des Norddeutschen Bundes, welcher wir mit dem Bemerken, daß derselben in der Hauptsache noch die Er⸗ gebnisse der Volkszählung vom 3. Dezember 1864 zu Grunde gelegt sind, nachstehende Angaben entnehmen: Von der Gesammtbevöl⸗ kerung der in der Zusammenstellung enthaltenen deutschen Staaten gehören zum Zollverein 36,802,572, zum Norddeutschen Bunde, aber nicht zum Zollverein, 1,229,556, und weder zum Zollverein, noch zum — 2 An der Zollvereins⸗Bevöl⸗ erung sind betheiligt: Preußen mit 23,452,906 Köpfen oder 63,7 pCt.,
oder 12,6 „Ct., die süddeutschen Staaten mit 8,504,419 Köpfen oder Von preußischen Mecklenberg belegene Enklaven mit 1862 Köpfen, Lauenburg (dessen An⸗ nünde und mehrere Enklaven vom vormaligen Königreich
mit 12,085 Köpfen, endlich von Holstein die Stadt Altona ne⸗ st Gebiet Außerdem sind aus⸗
urg-S kl. einige in Preußen belegene En⸗ claven) mit 560,274 Köpfen, Mecklenburg⸗Strelitz mit 98,503 Köpfen, Lübeck (exkl. einige Enclaven in Holstein) mit 50,375 Köpfen, Bremen sexkl. einige Enclaven in Hannover und Oldenburg) mit 103,903 Köpfen, Hamburg lexkl. einige Enclaven in Holstein) mit 288,352 Köpfen. Die vorstehend als vom Zollverein ausgeschlossen bezeich⸗
Norddeutschen Bundes umfaßt
Die 23,578,407 oder
Bevölkerung des
zum Zollverein gehörenden Staaten des Norddeutschen Die Bevölkerung der nicht zum Norddeutschen Bunde gehörenden Staaten Bayern, Württemberg, Baden, Großherzogthum Hessen (exkl. Provinz Oberhessen) und Luxem⸗ burg ist mit 8,712,834 Köpfen ahgceben. Für die Provinz Ober⸗ Hessen, welche dem Norddeutschen Bunde angeschlossen ist, sind 258,730 Köpfe in Ansatz gebracht. 8
Die Wohlthätigkeits⸗Anstalten in Frankreich.
Bei Gelegenheit der Weltausstellung hat das fran ösische Ministerium des Innern eine Zusammenstellung der verschiedenen Wohlthätigkeitsane
stalten in Frankreich in Vergleichung mit dem Status des Jahres 1852 anfertigen lassen, welche der X. Grupve eingereiht war. Nach der⸗ selben verfügten die öffentlichen Wohlthätigkeitsanstalten in Frankreich am 1. Januar 1867 über 83 Mill. Fr. Kapital (1852 über 80 Mill. Fr.) und unterstützten 1,700,000 Hülfsbedürftige. An Privatvereinen waren 2,736 (1409 mehr als 1852) thätig, die über 16,073,322 Fr. Einnahme verfügten und damit 673,000 Arme (1852 nur 393,000) unterstützten. Am meisten haben sich diejenigen Vereine vermehrt, welche ihre Hülfe in der Familie spenden. Die zahlreichsten Vereine sind diejenigen, welche Hülfe durch Lebensmittel oder Geld gewähren (800), demnächst folgen die Konferenzen des heil. St. Vincenz de Paula (493). Das Departement der Seine, welches in dieser Nachweisung dih ist, vertheilt jährlich über 35 Millionen Fr. an Hülfs⸗ edürftige.
Auf Gegenseitigkeit gegründete Unterstützungsvereine (Sociétés de secours mutuel) gab es am 31. Dezember 1866: 5918. Das Ver⸗ mögen dieser Vereine belief sich am 31. Dezember 1866 auf 43,063,253 Fr. 2351 dieser Gesellschaften besaßen Altersversorgungskassen mit einem Vermögen von 11,659,259 Fr. Bis zum 1. Oktober 1867 waren 1541 Pensionen (91,962 Fr. Rente) bezahlt worden.
Das Betteln ist zur Zeit in 58 Departements verboten. Eine Ausdehnung des Verbots auf andere Departements steht bevor.
Die Straßen von Paris.
Die Stadt Paris hat, der Deutschen Bauzeitung⸗ zufolge, gegen⸗
wärtig beinahe 9,000,000 Qu. Metre öffentlicher Straßen zu unterhal⸗ ten. Im Jahre 1867 sind 595,458 Qu.⸗Mtr. ausgeführt worden, welche mit den am 1. Januar 1867 bereits ausgeführten Straßen und Trot⸗ 8s zusammen 8,947,679 Qu.⸗Mtr., also rund 3500 Morgen aus⸗ machen. 63 Meilen lang wäre.
Auf die verschiedenen Constructionen vertheilt sich die Zahl wie folgt: Gepflasterte Straßen 4,883,643, chaussirte 2/146,005, asphal⸗ tirte 165,654, zusammen 7,195,302 Q. M. Granit⸗Trottoirs 545,939, e 14,024, asphaltirte 1,192,414, zusammen 1/,752,377 O. M.,
otalsumme 8,947,679 O. M. „.In dem alten Paris befinden sich keine gepflasterten Trottoirs, diesecben existiren nur in den älteren Theilen der ehemaligen Vor⸗ ädte.
Die Anwendung des Asphaltes für Fahrstraßen nimmt im All⸗ gemeinen sehr zu. Im Jahre 1854 wurde in der Rue Bergoͤre der erste Versuch gemacht, aus warmem Asphalt in Pulverform eine feste Decke zu komprimiren. Dieses Verfahren wird jetzt bei allen asphaltirten Fahrstraßen angewendet, sigem, mit Kies gemischtem Asphalt hergestellt werden.
Der Asphalt, welcher bis 10 pCt. Erdharz enthält, findet sich in regelmäßigen Lagern im Seyssel (Dép. d'Ain) und an mehren Punkten des Jura. Bei einer Erwärmung von ungefähr 100 Grad erweichen die harzigen Theile, die Körnchen trennen sich und der Asphalt zerfällt in Pulverform. Wird derselbe in noch warmem Zustande leicht komprimirt, so
backen die Moleküle wieder zusammen und nehmen die frühere Festig⸗
keit wieder an.
Der natürliche Asphalt wird, wenn er aus den Minen kommt, mechanisch zu Pulverform zerkleinert und im Ofen auf 140 Grad er⸗ wärmt. In eisernen, hermetisch verschlossenen Wagen wird derselbe nach der Baustelle gefahren, auf der trockenen Betonunterlage ausge⸗ breitet, durchgeharkt, mit eisernen heißen Handrammen eingestampft und endlich noch mit einer heißen Walze komprimirt. Höchstens zwei “ nachher können die fertigen Theile der Passage übergeben werden.
„Die Erfahrung hat festgestellt, daß die Asphaltfläche durchaus nicht gefährlicher für die Pferde ist, als die nacenrecschtn oder ge⸗ pflasterten Straßen. 8 b h1“
Rußlands Handel im Jahre 1866. Nach offiziellen Berichten hat Rußland im Jahre 1866 für 201 Mill. Rubel Produkte und Waaren, 9,7 Mill. 90 Fehr als j18nr aus⸗ und für 180 Mill. R., 39,89 Mill. mehr als 1865, eingeführt. Die Ausfuhr über die europäische Grenze belief sich an Werth auf 194,838,194 R., 10 ½ Mill. R. mehr als 1865. Unter diesen Ausfuhr⸗ artikeln repräsentirte das Getreide einen Werth von 73,5 Mill. R., Flachs 19,1, Leinsamen 16,7, Wolle 15,/8, Talg 12,9, Holzwaaren 10,1, Hanf, 9/8, Borsten, 3,3 Mill. R. Silber. Ueber die europäische Grenze wurden eingeführt an Werth 178,1 Mill., 39,53 Mill. R. mehr als 1865, darunter 35,5 Mill. R Baumwolle, 18,7 Mill. R. mehr als 1865, Metallfabrikate 10,3, Maschinen 10,3, Thee 9,0s, Rohmetalle 8/88, arben 8,51, Rohzucker 7,07, Oel 6,98, Getränke 6,94, Wolle 5,48, Früchte 5,03, Wollenzeuge 4/2, Baumwollengarne 3,57, Kaffee 3,78, Fische 3,52, Seidenzeuge 3,96, Tabak 3,28, Seide 2,74 Mill. R. Die Ostseehäfen führten an Werth 109 Mill. R. (Baumwolle, Thee, Farben, Zucker u. s. w.) ein, 26,73 Millionen mehr als 1865, und 86,39 Mill. R. (Getreide, Flachs, Talg, Hanf u. s. w.) aus, 6 Mill. mehr als 1865. Die Häfen des Weißen Meeres führten für 6,2 Mill. Rubel Getreide, Flachs u. s. w. aus und nur für 754,000 R., meist Fische ein. Die südlichen Häfen führten aus für 68,1 Mill. R. Ge treide, Wolle, Talg u. s. w. (3 Mill. mehr als 1865) und führten ein für 17,92 Mill. R. Früchte, Metalle und Metallfabrikate, 2,7 Mill. mehr als 1865. Die Ausfuhr über die europäische Landgrenze belief sich an Werth auf 34 Mill., 1,/1 Mill. mehr als 1865, hauptsächlich Getreide, Holz, Wolle, Vieh; die Einfuhr auf 50,47 Mill., 10 Mill. mehr als 1865, besonders Baumwolle, wollene Stoffe, Maschinen⸗ und Metallfabrikate. n die Häfen des europäischen Rußlands liefen 10,758 Schiffe mit 1,257,865 Last ein, 1373 mehr als 1865, 10,708 Schiffe mit 1,253,261 L., 1266 Schiffe mehr als 1865 liefen aus.
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Dies würde einer Straße von 60/ Breite entsprechen, welche
während Trottoirs aus flüs⸗
Val⸗de⸗Travers (Kanton Neufchaͤtel), in.
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Das Abonnement beträgt
88
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Alle Post-Anstalten des In⸗ und
Auslandes nehmen Bestellu
für Berlin die Expedition des Köncgi.
Preußischen Staats-Anzeigers: Jäger⸗Straße Nr. 10.
(zwischen d. Friedrichs⸗ u. Kanonierstr.)
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Regierungs⸗Assessor von Geldern zum Landrathe des Kreises Stuhm, Regierungs⸗Bezirk Marienwerder, zu er⸗ nnen; 2 Dem Geheimen expedirenden Secretair Ploetz und dem Geheimen Registrator Courtois im Ministerium des Innern den Charakter als Kanzlei⸗Rath beizulegen;
Dem Medizinal⸗Inspektor für Schleswig Dr. Hansen zu Hadersleben, den Physikern Dr. Kaestner zu Burg auf Feh⸗ marn und Dr. Suadicani zu Schleswig, sowie den Phy⸗ sikern Dr. Heseler in Lütjenburg und Dr. Joens zu Kiel den Charakter als Sanitäts⸗Rath; ferner 1
Dem Banquier Johann Georg Hermann Zwicker zu Berlin, so wie dem Geschäfts⸗Inhaber der Diskonto⸗Bank Adolf Hansemann ebendaselbst den Charakter als Geheimer Kommerzien⸗Rath, ferner dem Hof⸗Juwelier Wilhelm Frie⸗ deberg zu Berlin und dem Fabrikbesitzer Emil Busch in Rathenow den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen.
Heute wird der Titel mit der chronologischen Uebersicht und des Sach⸗Register zur Gesetzs⸗Sammlung pro 1867 aus⸗ 5 Berlin, den 27. Januar 1868.æ
Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comt
.““ “ . b11u4“ öchster Kabinets⸗Ordre
Gemäß Allerh e vom — die Fenielmm Dwiston der Ostsee in Kiel fernerhin aus »Abtheilungen« mit selbstständiger Oekonomie und Rechnungs⸗ legung bestehen, und die in dieser Beziehung von den Abthei⸗ lungen selbstständig und direkt zu führende Dienst⸗Korrespondenz unterzeichnet werden: b
chaePihüsisn der Flotte der Ostsee. Nte Abtheilung Naame des Abtheilungsführers. 8 8 Gharge. B k 6“
Dies wird hierdurch mit dem Bemerken zur allgeme Kenntniß 1e daß die Flotten⸗Stamm⸗Division bei ihrer gegenwärtigen Stärke aus 4 Abtheilungen besteht. 1
Berlin, den 25. Januar 188c8. eEeNarine⸗Ministerium.
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Die Berufung des ordentlichen Lehrers Dr. Cochius an
der Stralauer höheren Bürgerschule in Berlin zum Oberlehrer an der Victoriaschule daselbst ist genehmigt worden. ’
Zur Feier des Jahrestages König Friedrichs des Zweiten
wird die Akademie der Wissenschaften am Donnerstage, dem 30. Januar, Nachmittags um 5 Uhr, eine öffentliche Sitzung abhalten, zu welcher der Zutritt, auch ohne besondere Einladung durch Karten, freisteht. 111616“]
Berlin, 24. Januar 1868.
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n.
Nach einer Mittheilung des Fürstlich schwarzburg⸗sonders⸗ hausenschen Ministeriums ist 8 1) durch Bekanntmachung desselben vom 5. v. M. zur Ein⸗ lösung der präkludirten, auf Grund des Gesetzes vom 25. Okto⸗ ber 1859 für die Staatsschulden⸗Verwaltung emittirten Fürstlich schwarzburg⸗sondershausenschen Einthalerkassenscheine noch eine weitere Frist bis zum 31. Mai des Jahres 1868 gesetzt, 1derge⸗ stalt, daß nach Ablauf der verlängerten Frist eine weitere Ein⸗ lösung der fraglichen Kassenscheine nicht mehr stattfinden kann, vielmehr für die Inhaber dieser Kassenscheine die in den Bekannt⸗ machungen des Fürstlichen Ministeriums vom 12. Oktober 1866 und 27. August 1867 erwähnten Nachtheile unwiderruflich ein⸗ treten; 6““
2 durch Bekanntmachung desselben Ministeriums vom 7ten v. M. der Endtermin der durch Bekanntmachung vom 13. De⸗ ember 1860 noch fernerhin gestatteten Einlösung der auf Grund es Gesetzes vom 20. Dezember 1855 für den Kammer⸗Schul⸗ den⸗Tilgungsfonds emittirten Fürstlich schwarzburg⸗sonders⸗ hausenschen Zehnthalerkassenscheine auf den 1. März 1868 fest⸗ gesetzt worden, dergestalt, daß alle Inhaber solcher Kassenscheine dieselben vor dem Ablaufe des Endtermins bei der Fürstlichen Staatshauptkasse zu Sondershausen Behufs der Ersatzleistung einzureichen haben, nach dem Ablaufe dieses Termins aber eine Ersatzleistung für dieselben in keinem Falle mehr stattfindet, vielmehr für die Inhaber solcher Papiere die in den früheren Bekanntmachungen des gedachten Ministeriums angedrohten Nachtheile unwiderruflich eintreten. 8 Berlin, den 18. Januar 1868. “ Der Finanz⸗Minister.
v. d. Heydt. und öffentliche Arbeiten.
““ ;- An sämmtliche Königliche Regierungen.
Ober⸗Rechnungskammer.
Deer bisherige Geheime Kanzlei⸗Secretair Göhring ist zum Geheimen Registrator und der Kanzlei⸗Diätar Kortenbeil zum Geheimen Kanzlei⸗Secreitair bei der Ober⸗Rechnungs⸗ Kammer ernannt worden. 1
Preußische Bank. Wochen⸗Uebersicht 1 Preußischen Bank vom 23. Januar 1868. 1) Geprägtes Geld und Barren. .. .. Thlr. 84,155,000 9 Kassen⸗Anweisungen, Privatbanknoten “ i und Darlehnskassenschiner... 2,225,000 3) Wechsel⸗Bestände.... 8.. 19—. 4) Lombard⸗Bestände 1A“ 16,753,000 Staatspapiere, verschiedene Forderunge 5 “ ö 19,608,000 Passiva. EEE1 6) Banknoten im Umlauf .. Thlr. 136,274,000 7) Depositen⸗Kapitalien. 20,447,000 9 Guthaben der Staats⸗Kassen, 1 “ uand Privatpersonen, mit Einschluß des (Sitrro⸗Verkehrs ..H Berlin, den 23. Januar 1868. Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. on Dechend. Kühnemann. Boese. Rotth.
dar
9 0020002422*
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1
Das Sekretariat der Königlichen Akademie der Wissenschafte
6
Gallenkamp. Herrmann.
Der Minister für Handel, Gewerbe