1868 / 25 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Die heutige (9.) Sitzung des Herrenhauses, welcher die Herren Finangminister Frhr. von der Heydt und Graf von Itzenlitz, sowie eine große Anzahl von Regierungs⸗ Kommissarien beiwohnten, wurde vom Präsidenten Eberhaxrd Graf zu Stolberg um 11;¼ Uhr eröffnet. Urlaubsgesuche, welche eingegangen waren, wurden bewilligt. Ein von dem Herrn Finanzminister eingereichtes Tabellenwerk über die Ergebnisse der Grund⸗ und Gebäudesteuer⸗Veranlagung in der Provinz Posen wird der Bibliothek des Hauses überwiesen. Der aus dem Abgeordnetenhause herübergekommene Gesetzentwurf, betreffend die Gewährung einer Zinsgarantie für die Eisenbahn Gotha⸗ Leinefelde geht in die Eisenbahn⸗Kommission; die Anträge der Herren von Below und Genossen, betreffend a) den Entwurf eines Gesetzes über die Abänderung des ersten Absatzes des Art. 84 der Verfassungs⸗Urkunde vom 31. Januar 1850, b) auf Erlaß eines Gesetzes über den Schutz gegen den Mißbrauch der Redefreiheit der Mitglieder beider Häuser des Landtages gehen an die Justiz⸗Kommission. An neuen Mitgliedern sind in das Haus getreten: die Herren Professor Bechmann, Frhr. v. Waitz⸗Eschen, Baron v. Berlepsch, v. Schutzbahr und Ober⸗ Bürgermeister Nebelthau. Der Präsident begrüßt dieselben als Theilnehmer an der gemeinsamen Arbeit, worauf, da Prof. Bechmann bereits vereidigt ist, die Vereidigung der letztgenann⸗ ten vier Herren erfolgt. Hiermit ist der erste Gegenstand der Ta⸗ gesordnung erledigt. Der zweite Gegenstand derselben betrifft den Bericht der Finanz⸗Kommission über die zwischen Preußen und Oldenburg unter dem 3. April 1867 getroffene protokollarische Uebereinkunft wegen Abänderung des Vertrages vom 13. Fe⸗ bruar 1853, betreffend den Anschluß des Fürstenthums Lübeck an das Zoll⸗ und Brennsteuer⸗System des Herzogthums Holstein. Der Antrag der Kommission: dem Gesetz die Genehmigung zu ertheilen, ward ohne Debatte genehmigt. Der dritte Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Füsans Kochent sn über die zwischen Preußen und Oldenburg unter dem 3. Abäl 188 abgeschlossene Uebereinkunft, betreffend den Beitritt Oldenburgs abcsjch Fenee ane vom 28. Juni 1864 über die gleiche Besteue⸗ rung innerer Erzeugnisse. Das Haus ertheilte ohne Debatte der Uebereinkunft nach dem Antrage der Kommission die ver⸗ fassungsmäßige Genehmigung. Der vierte Gegenstand der Tagesordnung betrifft den Bericht der Finanz⸗Kommission über Petitionen gegen Einführung der Braͤnntweinsteuer in Nassau. Die Kommission empfiehlt: über die Petitionen zur Tagesordnung überzugehen, und das Haus trat dem Antrage ohne Debatte bei. Der fünfte Gegenstand der Tages⸗ ordnung ist der Bericht der Budget⸗Kommission über die Nachweisung von den Staats⸗Einnahmen und Ausgaben des Jahres 1866. Die Kommission beantragte, die im §. 4 des Gesetzes vom 14. September 1866 der Königlichen Staats⸗ regierung auferlegte Verpflichtung durch die Vorlegung für erfüllt anzunehmen, und das Haus trat diesem Antrage ohne Debatte bei. Es folgte der sechste Gegen⸗ stand der Tagesordnung: der Bericht der Budget⸗Kommis⸗ ston über den Gesetzentwurf, betreffend die künftige Behandlung der auf mehreren der neu erworbenen Landestheile lastenden Staatsschulden und die Ausgabe von Kassen⸗Anweisungen im Betrage von 2,407,653 Thalern. Die Kommission bean⸗ tragte: 1) das erste Alinea des §. 11 zu streichen und das zweite Alinea desselben folgendermaßen zu fassen: Alle diesem Gesetze entgegen stehenden Vorschriften werden aufgehoben und dem entsprechend in §. 1 statt »belaufen werden« zu setzen: „belaufen haben« und mit diesen Verände⸗ rungen den Gesetz⸗Entwurf anzunehmen. Das Haus genehmigte den Kommissionsvorschlag, nachdem der Referent, Graf von Hardenberg, denselben empfohlen, ohne jede Diskussion.

Es folgte der Bericht der Budget⸗Kommission über den Ent⸗ wurf eines Gesetzes, betreffend die Uebernahme und die Ver⸗ waltung der nach den Artikeln VIII. und IX. des Wiener Frie⸗ dens⸗Vertrages vom 30. Oktober 1864 von den Elbherzog⸗ thümern an das Königreich Dänemark zu entrichtenden Schuld. Der Referent, Herr v. Le Coq, befürwortete den Antrag der Kommission, welcher dahin geht: den Gesetzentwurf in der von der Regierung vorgelegten Fassung wieder herzustellen und die Fassung des §. 1, wie das Abgeordnetenhaus sie beschlossen, ab⸗ zulehnen. Herr v. Bernuth erklärt sich gegen diesen Antrag und empfiehlt die Annahme des Gesetzes, wie es aus den Berathungen des Abgeoednetenhauses e ist. Der Finanzminister Frhr. v. d. Heydt erklärt sich Ramens der Staatsregierung für

den Antrag der Kommission. An der Debatte betheiligen sich die Herren Graf Bruhl, v. Rabe, v. Kleist⸗Retzow, Hasselbach, Hobrecht Und v. Below. Hr. v. Bernuth stellt ein Amendement zu §. 1 des Gesetz⸗Entwurfs, welches jedoch bei der darauf folgenden Ab⸗ stimmung abgelehnt wird; der Antrag der Komznission und die

somit wieder hergestellte Regierungsvorlage rd darauf mit großer Majorität angenommen. Es folgte der achte Gegenstand

1 W1 der Tagesordnung: der Bericht der Kommission für Eisenbahn“ Angelegenheiten, betreffend die Uebersicht über den Fortgang des Baues, beziehungsweise über die Ergebnisse des Be⸗ triebes der Preußischen Staats⸗Eisenbahnen im Jahre 1866. Der Antrag der Kommission geht dahin: »unter Aner⸗ kennung der thätigen und umsichtigen Leitung des Eisenbahn⸗ wesens die vorgelegte Uebersicht als erledigt anzusehen«’. Nach

Kommissar, Geh. Oberbaurath Weishaupt betheiligen, wird der

Endlich beantragt die Kommission, zwei vorliegende Petitionen

werder als erledigt anzusehen. Der Referent Graf Lehndorff

Worte »und Münden« zu streichen. An der Debatte bethei⸗

Freiherr von Waitz, der Minister für Handel, Gewerbe und Retzow, welcher bei Schluß unseres Blattes noch spricht. Im Verlaufe der gestrigen Sitzung

und der Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath Burghart.

Gesetzentwurf vorlegen, betreffend die Aufhebung der Mahl⸗ und

steuer.

ter Antrag auf Vertagung angenommen. Um 4 Uhr 5 Minuten wurde die Sitzung geschlossen.

»Prov. Corr.«, folgende weitere Mittheilungen eingegangen:

eine gewaͤhren mehr und mehr die Ueberzeugung, daß es ge⸗ lingen wird, die schwersten Folgen des Nothstandes abzuwenden. Die Vereins⸗Thätigkeit, hervorgerufen durch die Sammlungen des

und mehr in Fluß; namentlich wird für die häusliche Beschäftigung der Frauen und Kinder in umfassender Weise gesorgt. Die den Domainenrentmeistern und den Domainenpachtbeamten

eine zweckmäßige Maßregel nach zwei Seiten hin bewährt. Einmal ist es dadurch möglich geworden, ein genaueres und detaillirteres Bild der Verhältnisse zu erhalten, als dies in einem Bezirke von 400 Quadrat⸗ meilen auf anderem Wege in kurzer Frist möglich ist; dann aber auch ist es den gedachten Beamten gelungen, in Fällen, die sonst viel⸗ leicht unbekannt geblieben wären, Hantfe zu bringen. Sie haben die Gemeinden, wo es Noth that, zur Armenpflege angehalten, wo die Kräfte der Gemeinden dies nicht gestatteten, den Landräthen Anzeige gemacht, und vorläufig für das Noöthigste gesorgt, sie haben den Kran⸗ ken ärztlichen Beistand zugeführt, den Arbeitsfähigen, insoweit mög⸗ lich, Arbeit verschafft. -

Die Hauptfürsorge der Behörden bleibt auf die Vermehrung der Arbeitsstellen gerichtet. Wann aber diese Arbeiten mit voller Fess angegriffen werden können, hängt hauptsächlich vom Wetter ab. Sollte anhaltend starrer Frost eintreten, so würde dies die Erdarbei⸗ ten, bei welchen die meisten Menschen Beschäftigung finden können, sehr erschweren. wetter welchem dann wieder Frost gefolgt ist die Niederun⸗ gen überschwemmt, und namentlich einen Theil des Kreises Labiau unzugänglich gemacht. In Folge hiervon haben z. B. die Arbeiten am Haffwehrdamm und in den niedrig gelegenen Forsten dieses Krei⸗ ses eingestellt werden müssen. Da der Schnee verschwunden ist, so

ist die Steinanfuhr sehr erschwert worden.

einer kurzen Diskussion, an der sich die Herren Graf Rittberg, von Waldaw, der Referent Hr. von Kröcher und der Regierungs⸗

Antrag der Kommission genehmigt. Esfolgte der neunte Gegen⸗ stand der Tagesordnung: Der Bericht der Budgetkommission über den Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Aufnahme einer An⸗ leihe in Höhe von 40 Millionen Thalern zur Deckung von Vorschüssen für Eisenbahn⸗Anlagen und für die Beschaffung von Betriebsmitteln auf den Eisenbahnen in den neuen Lan⸗ destheilen, beziehungsweise zur Erweiterung des Bahnnetzes in diesen, wie in den alten Provinzen. Der Antrag der Kommis⸗- sion geht dahin: den Gesetz⸗Entwurf, wie er aus dem Abge⸗ ordnetenhause herüber gekommen, unverändert anzunehmen, so⸗ dann folgende Resolution anzunehmen: »Die Königliche Staats⸗ regierung zu ersuchen, den Bau einer Bahn von Conitz nach Wangerin durch Privat⸗Unternehmer möglichst zu fördern.-«

für den Bau einer Eisenbahn Deutsch⸗Eylau⸗Maxienburg, einer Eisenbahn Sesoe Kp hc sowie einer Eisenbahn Thorn⸗Marien⸗

bezieht sich auf den Bericht, dem er nichts hinzuzufügen hat. Vom Freiherrn v. Waitz ist der Antrag gestellt: im Alinea 1 des §. 1 des Gesetzes hinter dem Worte »Witzenhausen« die

ligen sich die Herren Baron Senfft v. Pilsach, Graf Rittberg,

öffentliche Arbeiten Graf von Itzenplitz, von Brunneck⸗Jacobau, Graf Borries, von Below, Nebelthau, Hasselbach und von Kleist⸗

des Abgeord⸗ netenhauses erläuterte der Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath Geim die einzelnen Positionen des Etats der indirekten Steuern. Nach ihm ergriffen das Wort die Abgeordneten von Werdeck, Bassenge, Krieger (Samter), Dr. Braun Hierauf wurden die Titel 1—6 der Einnahmen vom Hause genehmigt. Zu den Titeln 7 und 8 (Mahl⸗ und Schlachtsteuern) stellte und befürwortete der Abg. von Vincke (Minden) den Antrag:

Die Regierung wolle gleichzeitig mit dem Etat für 1869 einen

Schlachtsteuer und deren Ersatz durch die Klassen⸗ und Einkommen⸗

Nachdem noch der Abg. von Hennig über diesen Antrag gesprochen hatte, wurde ein von dem Abg. Grumbrecht gestell⸗

Ueber die Verhältnisse in Ostpreußen sind, nach der

Die Thätigkeit der Kreis⸗ und Lokglbehörden in dem Regie⸗ . rungsbezirk Königsberg, sowie die Wirksamkeit der Ver⸗

Central⸗Frauenvereins und des Hülfsvereins in Berlin, kommt mehr ertheilte Anweisung, ihre Bezirke zu bereisen, die Armenpflege zu kon⸗ troliren und die Wohnungen der Armen zu besuchen, hat sich als

B erhalten.

Andererseits hat das inzwischen eingetretene Thau⸗

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Scobald erst die theils in Aussicht, theils schon in Angriff genom⸗ menen öffentlichen Bauten überall in Zug kommen, wird sich die Sorge für die Arbeiterfamilien im Wesentlichen darauf beschränken können, daß ihnen durch Ankäufe im Großen billige Lebensmittel zu⸗ geführt und daß die Frauen und Kinder immer mehr mit häuslicher Arbeit versehen werden. Fürs Erste aber und für die nächsten Mo⸗ nate sind noch größere Aufwendungen erforderlich.

„Ddie Berichte der Domainenbeamten heben ferner ziemlich über⸗ einstimmend hervor, daß die Vorräthe der kleineren Besitzer, nament⸗ lich auch der Eigenkäthner, theils nahe daran sind, aufgezehrt zu wer⸗ den, theils bis höchstens auf zwei Monate ausreichen, und daß bei diesen Besitzern ein Mangel sowohl an Saatgetreide als an Mitteln zur Fortführung der Wirthschaft eintreten werde. Dies ist in der That jetzt die größte Sorge.

s werden Anstalten zu treffen sein, um auch den kleinsten Be⸗

sitzern, besonders den zahlreichen meist verschuldeten Eigenkäthnern die nöthigen Saatvorschüsse zu verschaffen und auch dafür zu sorgen, daß die Arbeiter, so weit es nöthig ist, Mittel zur Beschaffung der Saat⸗ kartoffeln erhalten. Zur Unterstützung der Kreise behufs der Armenpflege ist es bis jetzt nur nöthig geworden, den Kreisen Rastenburg, Gerdauen, Fisch⸗ hausen und Heilsberg Darlehne von je 5000 Thalern zu gewähren. Es scheint, daß die theils geleistete, theils erwartete Unterstuͤtzung der Vereine bislang weitere Darlehne entbehrlich gemacht hat. In der That ist es im höchsten Grade wünschenswerth, daß die Unterstützungen der Vereine weiter fließen mögen, damit die ohnehin schwer belasteten und durch Chausscebauten sich tief verschuldenden Kreise durch die Amenpflege nicht erdrückt werden.

In dem Regierungsbezirk Gumbinnen stellte sich in Folge des seit dem 16. d. Mts. eingetretenen starken Thauwetters in mehreren Flüssen nicht nur Eisgang ein, sondern auch eine so rapide und bedeutende Steigung des Wasserstandes, daß vielfach Ueber⸗ fluthungen und Beschäbigungen von Brücken, Wegen, Häusern u. s. w. stattgefunden haben.

Augenblicklich war die Gefahr zwar wieder beseitigt, da die milde Witterung wieder einem starken Frost gewichen war. Doch sind die Landräthe des jenseits der Memel belegenen Theiles des Bezirks mit Rücksicht auf einen etwa bevorstehenden Eisgang und die dadurch herbei⸗ geführte Unterbrechung des Verkehrs darauf hingewiesen worden, die etwa noch erforderlichen Vorräthe an Getreide schon jetzt zu beschaffen.

In Betreff der Bestände an Lebensmitteln, welche in den einzelnen Kreisen vorhanden oder noch zu beschaffen sind, ist Folgen⸗ des zu berichten.

Im Kreise Stallupönen ist der erforderliche Bedarf nicht vor⸗ handen, derselbe wird jedoch nach Bedürfniß durch die Eisenbahn her⸗ beigeführt, wenngleich theuer und in nicht besonderer Qualität.

In den Kreisen Pillkallen, Gumbinnen, Insterburg, Ragnit, Goldap, Lötzen, Johannisburg, Lyck, Tilsit und Sensburg ist einstweilen ein Mangel an Nahrungsmitteln nicht zu

befürchten.

Im Kreise Niederung ist bis jetzt zwar noch Getreide auf die Märkte gebracht worden, doch ist der für den Winter erforderliche Be⸗

. darf, namentlich an Kartoffeln nicht vorhanden.

Der im Kreise Heydekrug bereits eingetretene Mangel an Ge⸗

treide ist durch Anlegeung eines Kreis⸗Getreide⸗Depots als beseitigt

Fee

Im Kreise Darkehmen ist zur Zeit kein Mangel. Die Anlage

von 3 Getreide⸗Depots durch den Kreis ist beschlossen. Das Korn wird zum Selbstkostenpreise abgegeben.

In Oletzko kommt immer noch so viel Roggen auf den Markt,

daß das Konsum⸗Bedürfniß befriedigt werden kann. Nur die Zufuhr an Kartoffeln entspricht nicht der Nachfrage und es steht hier Mangel zu befürchten.

Der Kreis Angerburg besitzt weder das nothwendige Brod noch

Saatgetreide, doch ist wegen der benachbarten, besser situirten masuri⸗ schen Kreise ein wirklicher Mangel nicht zu erwarten.

Die Thätigkeit der Kreisstände zur Abhülfe der Noth hat sich

b nach folgender Richtung hin geltend gemacht:

Im Kreise Stallupönen werden zwei Kreis⸗Chausseen gebaut,

an welchen circa 600 Arbeiter mit einem Tagelohn von 9 Sgr. be⸗

schäftigt werden. Auf Kosten des Kreises werden vorläufig zwei Ge⸗

treide⸗Magazine eingerichtet, aus welchen Roggen und Erbsen für 2 Thlr. pro Scheffel an Bedürftige verkauft werden sollen. Der Kreis⸗

Armen⸗Etat ist bedeutend erhöht worden. Viele Kommunen haben Darlehne und Vorschüsse zur bessern Organisation der Ortsarmenpflege Ein Kreis⸗Lazareth ist in der Einrichtung begriffen.

Im Kreise Pillkallen ist der Armen⸗Etat um das Doppelte er⸗

höht worden; zur Einrichtung von Spinnereien sind 2000 Thlr. be⸗ willigt, aus Staatsmitteln sind zur Bildung eines Reserve⸗Fonds zur Armenpflege 15,000 Thlr. entnommen und von denselben an 56 prä⸗ sstationsfähige Gemeinden 5590 Thlr. und an nicht prästationsfähige 1 9- Grund des Gesetzes vom 31. Dezember 1842, 600 Thlr. abge⸗ geben.

Der Kreis Gumbinnen hat von dem von der Königlichen Re⸗

gierung bewilligten Darlehn von 13,000 Thlr. die Summe von

3000 Thlr. für die Stadt Gumbinnen bestimmt; außerdem haben 74 ländliche Gemeinden Darlehne im Gesammtbetrage von 4585 Thlr.

erhalten. In 30 Bezirken sind Spinnereien eingerichtet, welche 3000 Spinnerinnen beschäftigen. Der Ankauf von 200 Schachtruthen Stei⸗

nen für die Kreis⸗Chausseen ist beschlossen und begonnen. 1 Im Kreise Insterburg ist in sämmtlichen Kirchspielen Flachs zur Vertheilung gebracht worden. Das Stück Gespinnst bezahlt der Kreis mit 2 Sgr. Es bestehen 51 Suppenanstalten und 20 Ergän⸗ zungs⸗Suppenanstalten für die ärmsten Schulkinder. 1 Im Kreise Ragnit haben die Arbeiten an den Kreis⸗Chausseen

in den letzten Tagen wegen der schlechten Witterung zum größten Theil eingestellt werden müssen. Der Kreis ist in Spinn⸗Distrikte eingetheilt. Zahlreiche Suppen⸗Anstalten, welche durch eine zweck⸗ mäßig in einander greifende Wirksamkeit der verschiedenen Nothstands⸗ Vereine ins Leben gerufen worden sind, verabreichen einer großen Zahl von hülfsbedürftigen Kindern und erwachsenen Personen war⸗ mes BHittageecfeg. m Kreise Niederung werden Arbei it Stei ven Kreischausfen beschätag. Arbeiter mit Steinschlagen auf

Im Kreise Heydekrug ist, wie bereits erwähnt, ein Getreide- Depot errichtet, eben so Spinnereien und Suppen⸗Anstalten, welche durch SJ n die Gemeinden unterstützt werden.

Im Kreise Darkehmen werden mit Zuhülfenahme eines Staats⸗ vorschusses von 30,000 Thlr. 3 ½ Meilen Keels. Ehmuesten gebaut. Die öö sind erhöht, und bedürftigen Gemeinden Zuschüsse gewährt. Drei Depots, aus denen Lebensmittel zum Selbstkostenpreise abgelassen werden sollen, sind im Werke.

Der Kreis Goldap will das ihm gewährte Staatsdarlehen von 10,000 Thlr. zur bessern Einrichtung der Armenpflege und Bewilligung von Darlehnen an bedürftige Gemeinden verwenden.

Im Kreise Angerburg werden Kreis⸗Chausseebauten in Angriff genommen. Aus dem bewilligten Staatsdarlehn von 12,000 Thlrn. soll für 6000 Thlr. Getreide angekauft und in jedem Kirchspiel ein Magazin zum Verkauf eingerichtet werden. Der landwirthschaftliche Verein hat 600 Thlr. zur Einrichtung von Spinnereien von den Ständen erhalten.

Im Kreise Loetzen soll das Staatsdarlehn von 6000 Thlr. zum Ankauf von Brotgetreide verwerthet werden.

Der Kreis Johannisburg beschäftigt auf Kreis⸗Chausseen circa 120 Arbeiter mit einem Tagelohn von 8 —12 Sgr.

Im Kreise Tilsit ist seitens der Kreisstände Spinnmaterial be⸗ schafft worden. Einige Arbeiter werden auf den Kreis⸗Chausseen gegen ein Tagelohn von ea. 7 ½ Sgr. beschäftigt. Depots zum Verkauf von Naturalien sind eingerichtet.

Die Privatwohlthätigkeit ist fortwährend sehr eingreifend wirk⸗ sam. Die Zahl der im Anschluß an den Vaterländischen Frauen⸗ Verein zu Berlin resp. den hiesigen Bezirks⸗Verein sich bildenden Zweigvereine, der Suppen⸗Anstalten und Spinnereien ist in stetem Wachsen begriffen.

Das Straßenbetteln hat fast in allen Kreisen aufgehört oder doch nachgelassen.

„Der Gesundheitszustand ist im Ganzen befriedigend und seit voriger Woche nicht verändert. Die typhösen Erscheinungen sind fast überall nur auf engere Kreise beschränkt, und es sind Ver⸗

anstaltungen getroffen, um deren Ausbreitung zu verhüten.

Sachsen. Dresden, 28. Januar. Ihre Majestäten der König und die Königin, so wie Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Amalie haben Sich heute Vormittag, Ihre König⸗ lichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin heute Nachmittag nach Leipzig begeben, um der Einweihung des dortigen neuen Theaters beizuwohnen.

Baden. Karlsruhe, 28. Januar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Abgeordnetenkammer verlangte Ab⸗ geordneter Koelle, die Regierung möge durch den badischen Gesundten in Florenz energische Schritte im Interesse der badi⸗ schen Inhaber von Livorneser Eisenbahnobligationen thun. Der Minister des Auswärtigen, v. Freydorf, erklärte sich dazu bereit, wünschte jedoch vorher eine genaue Darlegung der eeinschläglichen Thatsachen durch eine Handelskammer. Gegenüber dem früheren Beschlusse der Abgeordnetenkammer, die Mittel für den badischen Gesandt⸗ schaftsposten in Florenz nur für eine Dauer von 6 Monaten zu bewilligen, beantragte die Kommission heute das Fortbestehen dieser Gesandtschaft bis Anfang 1869. Der Minister v. Frey⸗ dorf stimmte dem Kommissions⸗Antrage zu, empfahl jedoch die Bewilligung nicht bis Anfang 1869, sondern für die Dauer der Budgetperiode auszusprechen. Die Kammer lehnte den Kommissions⸗Antrag mit 27 gegen 22 Stimmen ab und be⸗ harrte auf ihrem früheren Beschlusse.

Bayern. München, 27. Januar. Im Militair⸗Aus⸗ schuß der Reichsrathskammer wurde am 25. Januar bei Be⸗ rathung der letzten mit der Abgeordnetenkammer noch bestehen⸗ den Differenzen über das Wehrgesetz folgende Erklärung des Kriegsministers verlesen: »Nachdem die Kammer der Ab⸗ geordneten wiederholt den Beschluß gefaßt hat, die nur dreijäh⸗ rige Präsenzpflicht der Angehörigen der berittenen Truppen fest⸗ zuhalten, so glaube ich Veranlassung nehmen zu müssen, zu er⸗ klären, daß das Kriegsministerium aus diesem Differenzpunkte eine Prinzipienfrage nicht zu machen gedenkt, nachdem durch den Art. 88 des Gesetzes für einen Zeitraum von 5 Jahren die 4jährige Präsenzpflicht der Angehörigen der berittenen Waf⸗ fen festgestellt ist; daß aber gleichzeitig von Seiten des Kriegs⸗ Ministeriums der Vorbehalt ausgesprochen werden will, wie in dem Falle, als nach Ablauf der durch diese Uebergangsbestim⸗ mung eingeräumten Frist der 4jährigen Präsenzpflicht der berittenen Truppen sich die Unthunlichkeit des Zurückgehens auf die Zjährige erweisen sollte, neuerdings Antrag auf Modification des Art. 4 in dem Sinne der Regierungsvorlage gestellt wer den wirde.