1868 / 25 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Eldena, Hufeisen⸗Sammlung, Ehrenv. Erw. J. Neuß in Berlin, Hufeisen aus Gußstahl, Silbern. Med. Klasse 76. Professor Müller in Berlin, Mittel gegen die Rinderpest, (Cooperateur) Silb. Med. Klasse 27. von Chlapowski in Kopaszewo, Merino⸗Schaafe, Gold. Med. Graf von Mielzinski in Kotowo, Merino⸗Schaafe, Gold. Med. Klasse 81. Dr. A. Pollmann in Bonn, Bienenstock nach Dzierzon verbessert, Silb. Med. Dr. Burchardi in Hermsdorf bei. Königsberg in Sachsen, Bienenstock, Bronz. Med. Klasse S2. Fischkulturgesellschaft in Crefeld, Außer Konkurs. Klasse 83. Gustav Meyer in Potsdam, Preußischer Garten in der Ausstellung, Silb. Med. G. Bodenheim & Co. in Allendorf, Papiersäcke, Bronz. Med. J. Laraß in Bromberg, Gartenpläne, Bronz. Med. J. C. Schmidt in Erfurt, Getrocknete natürliche Blumen, Ehrenv. Erw. J. Nie⸗ praschk in Cöln, Unterhaltung des preußischen Gartens in der Ausstellung (Cooperateur), Bronz. Med. H. Voigt in Cöln, Unterhaltung des preußischen Gartens in der Ausstellung (Coope⸗ rateur), Ehrenv. Erw. Klasse 84. L. Späth in Ber⸗ lin, Hyacinthen, Bronz. Med. E. Delacroix in Berlin, Hyacinthen, Bronz. Med. J. Münter, Professor in Greifswald, Hyaeinthen, Bronz. Med. Siekmann in Köstritz, Georginen, Bronz. Med. A. Mazerati in Aachen, Bouquets, Bronz. Med. K. Niessing in Brandenburg, Trauerhaselstrauch, Bronz. Med. Klasse 85. S. Adler in Cöln, Kartoffeln, Bronz. Med. R. Neu⸗ mann in Erfurt, Gemüsesämereien, Ehrenv. Erw. J. Hoffmann in Berlin, Weißer Spargel, Ehrenv. Erw. Klasse 86. Gar⸗ tenbau⸗Verein zu Trier, Weinkultur, Silb. Med. F. Lade in Geisenheim, Obst, Silb. Med. Dr. G. Krantz in Perl, Weinbau, Bronz. Med. A. Lepére in Mecklenburg, Obst, Bronz. Med. Gartenbau⸗Verein zu Berlin, Aepfel, Bronz. Med. Garten⸗ bau⸗Gesellschaft zu Erfurt, Nachbildung von Fruüchten, Ehrenv. Erw. F. Ginguet in Geisenheim, Obstzucht (Cooperateur) Ehrenv. Erw. Klasse 88. Gartenbau⸗Gesellschaft »Floras in Cöln, Pflanzen mit ornamentalem Laube, Bronz. Med. C. Bouche in Berlin, Pflanzen mit ornamentalem Laube, Bronz. Med. F. A. Haage jun. in Erfurt, Agaven, Bronz. Med. Klasse 95. Neuß in Aachen, Fabrication von Nadeln mit Glasköpfen, Bronz. Med. A. Bahrmann in Paris, Lederarbeiten (Cooperateur), Bronz. Med. B“ Paffe in Aachen, Nadelfabrication (Cooperat.), Bronz. ed.

Ferner sind folgende Druckfehler der Bekanntmachung vom 15. Juli 1867 zu berichtigen: Es soll heißen: In Klasse 12. W. Escher I. u. Kühn (Königl. Porzell. Manuf.), statt Fischer und Kuhn, in Kl. 40. A. Ritter, statt A. Biller,

in Kl. 47. A. Baentsch, statt Bautsch, und Sotzmann, statt Lutz⸗ mann, in Kl. 62. Th. Blumenthal, statt Graf v. Blumenthal, in Kl. 90. E. Mann, statt Maner, und Peter Kittel, statt Kittle, in Kl. 93. E. H. Hoffmann, Neustadt in Westpreußen, statt

Hoffmann, Berlin.

Berlin, den 27. Januar 1868. Die Königliche Central⸗Kommission für die Pariser Ausstellung 1 von 1867. Moser.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 29. Januar. In der gestrigen Sitzung des Ab⸗ geordnetenhauses wurde die Debatte über den Etat der ndirekten Steuern durch folgende Rede des Geh. Ober⸗Finanz⸗ Raths Geim eingeleitet:

Die Ereignisse des Jahres 1866 haben auch auf die Verwaltung er indirekten Steuern einen tief gehenden Einfluß ausgeübt. Durch ie Erweiterung des Staatsgebietes und durch die Einführung einer Salzabgabe an Stelle des aufgehobenen Salzmonopols sind dieser erwaltung zwar beträchtliche neue Einnahmen zugeführt, anderer⸗ eits aber sind ihr durch die Bestimmungen der Verfassung des

11 Bundes ihre ergiebigsten Einnahmequellen entzogen vorden. die Gründen formell und materiell eine andere Einrichtung gegeben wer⸗ den müssen als den bisherigen Etats. Ein Blick auf den Abschluß desselben ergiebt, welchen bedeutenden Veränderungen die Verwaltung vom abgelaufenen Jahre ab unterworfen worden ist. Während der Etat der alten Provinzen für 1867 im Ordinarium mit einem Ueber⸗ schuß von 33,300,000 Thlr. abschnitt, weist der Etat des jetzigen gesammten Staatsgebiectes für 1868 nur einen Ueberschuß von 12,400,000 Thlr. nach. Es wirft sich hierbei zunächst die Frage auf, wie würde wohl der Ueberschuß des vorliegenden Etats sich gestalten, wenn einerseits die Salzabgabe nicht eingeführt und andererseits die Ablieferung der Zölle und Verbrauchssteuern an die Bundeskasse nicht angeordnet worden wäre. Eine desfalls aufgestellte Berechnung beantwortet diese Frage dahin, daß der Etat mit einem Uebe schuß von mehr als 44 000,000 Thaler abgeschlossen und gegen die Finanzetats des Jahres 1867 einen Mehrüberschuß von 2 ½ Million Thaler ergeben haben würde. Die Lage des Etats kann demnach trotz beträchtlich gestiegener Ausgaben als eine günstige betrachtet werden. „Was die formelle Einrichtung des Etats angeht, so weicht derselbe insofern von der bisherigen ab, als nach Artikel 38 der Verfassung des Norddeutschen Bundes die an die Bundeskasse abzuführenden Zölle und Verbrauchsabgaben von einheimischem Zucker, Branntwein, Salz; Bier und Tabak theils vor, theils in der Linie unter einem besoꝛ de! ren Abschnitt in Ansatz gebracht sind. 1 saß bei den ebengenannten Bundessteuern nicht Ne reußen und in den bei Preußen einrechnenden Ländern wirk⸗

Dem vorliegenden Etat für das Jahr 1866 hat aus diesen

Materiell besteht die Abweichung

lich aufkommenden Beträge, sondern nur die davon der preußischen

aeech verbleibenden Verwaltungskosten⸗Vergütungen in Ein⸗ nahme gestellt sind. .

Der Bundeshaushalts⸗Etat enthält aus den eben gedachten Ein⸗ nahmezweigen nur die Ueberschüsse in Einnahme, die Verwaltungs⸗ Kosten sind dem vorliegenden Etat verblieben und müssen daher, so weit sie nach Artikel 38 der Verfassung von den Brutto⸗Einnahmen zurückzubehalten sind, hier in Einnahme erscheinen.

Bezüglich der Ausgaben glaube ich im Allgemeinen über die or⸗ ganische Einrichtung der Zoll⸗ und Steuerbehörden in den neuen Landes⸗ theilen, da die Organisation von besonderem Einflusse auf die Ausgaben gewesen ist, Einiges anführen zu sollen. Im vormaligen Königreich Hannover bestand ein für Hannover und das Großherzogthum Olden⸗ burg gemeinschaftliches Ober⸗Zoll⸗Kollegium, bei welchem ein Hlden⸗ burgischer Rath mit Sitz und Stimme angestellt war. Diese Einrich⸗ tung konnte nach der Vereinigung Hannovers mit Preußen nicht bei⸗ behalten werden. Es ist in Oldenburg eine eigene Zoll⸗Direktiv⸗Be⸗ hörde errichtet, in Hannover aber statt des Ober.Zoll⸗Kollegiums ein Provinzial⸗Steuer⸗Direktor mit den Befugnissen der Provinzial⸗ Steuer⸗Direktoren in den alten Landestheilen eingesetzt und ihm die Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern in dem vormaligen Königreich Hannover und in den mit demselben in Verwaltungs⸗ Verbindung stehenden fremden Gebieten übertragen worden; auch das Stempelwesen, das in Hannover von der Verwaltung der direkten Steuern ressortirte, so wie die Berechnung und Erhebung der Erb⸗ schaftsabgabe ist dem Provinzial⸗Steuerdirektor übertragen und es sind für den Bereich desselben zwei Stempelfiskale angestellt worden, welche zugleich die den beiden Erbschaftssteuerfiskalaten obliegenden Geschäfte mit zu besorgen haben. Jedem Fiskal ist ein Secretair und ein Aktuar beigegeben worden. Die Organisation der Hauptämter blieb unverändert. In den beiden jetzigen Regierungsbezirken Cassel und Wies⸗ baden, welche zusammengesetzt sind: aus dem ehemaligen Kurfürsten⸗ thum Hessen, dem vormaligen Herzogthum Nassau, dem Gebiete der einst freien Stadt Frankfurt, der früheren Landgrafschaft Hessen⸗Hom⸗ burg, ausschließlich des Oberamts Meisenheim, und aus den von Preußen erworbenen ehemals bayerischen und Großherzoglich hessischen Gebietstheilen, bestanden früher drei Zolldirektivbehörden, eine Ober⸗Zoll⸗ direction in Cassel, eine Zolldirection in Wiesbaden und eine von dem Zollverein eingesetzte und unterhaltene Zolldirection in Frank⸗ furt a. M. Statt dieser drei Oberbehöͤrden ist in Cassel ein Provinzial⸗Steuerdirektor eingesezt und ihm die Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern in den beiden Regierungsbezirken mit Ausschluß des zum Thüringischen Verein gehörenden Kreises Schmalkalden übertragen worden. Zur Bearbeitung der Stempel⸗ und Erbschaftssteuer⸗Angelegenheiten ist ein Stempelfiskal in Cassel angestellt. Die Organisation der Hauptämter blieb im Wesentlichen unverändert, nur ihre Sprengel wurden in Folge der neu hinzugetre⸗ tenen Gebietstheile anderweit begrenzt. Von den drei im Kurfürsten⸗ thum Hessen bestandenen Provinzial⸗Steuerämtern ist das eine, in Fulda, in ein Haupt⸗Steueramt umgewandelt, die beiden anderen sind aufgehoben und die Beamten derselben sind anderweitig untergebracht worden. Das Haupt⸗Steueramt in Frankfurt a. M. ist beibehalten worden. Das Landgräflich hessische Oberamt Meisenheim ist dem Bezirke des Hauptamts Kreuznach zugetheilt worden. Vom ersten Januar dieses Jahres ab ist auch der der Rheinprovinz zuge⸗ hörige Kreis Wetzlar in Bezug auf Zölle und indirekte Steuern unter die Verwaltung des Provinzialsteuerdirektors in Cassel gestellt und dem Hauptamtsb zirk Dillenburg einverleibt worden.

In der Provinz Schleswig⸗Holstein endlich bestand für jedes dieser beiden ehemaligen Herzogthümer eine obere Zollbehörde, in Flensburg für Schleswig und in Kiel für Holstein.

Die Organisation der unteren Zoll⸗ und Steuerstellen war eine von der preußischen durchaus abweichende.

Behufs Aufnahme der Provinz in den Zollverein mußte eine durchweg anderweite Einrichtung, eine gänzliche Umgestaltung der Zoll⸗ und Steuerbehörden vorgenommen werden, und diese ist nach preußischem Muster vollständig durchgeführt.

BI1“ ist an Stelle der beiden Oberbehörden in Flensburg und Kiel eine Provinzialsteuer⸗Direction bis auf Weiteres in Glückstadt ein⸗ gesetzt worden. Für die gesammte Provinz ist ein Stempelfiskal, der zugleich als Erbschaftssteuerfiskal fungirt, mit Anweisung seines Wohn⸗ sitzss in Kiel angestellt worden. Die Provinz ist in 12 Hauptamts⸗ bezirke, 6 Hauptzoll⸗ und 6 Hauptsteuerämter eingetheilt.

Die sämmtlichen soeben angedeuteten Organisationsänderungen haben in dem vorliegenden Etat ihre Berücksichtigung gesfunden. Es sind die Einnahmen und Ausgaben jedes der drei neuen Provinzial⸗ Steuerbezirke speziell sestgestellt worden, und es ergeben dieselben in Verbindung mit den ebenfalls speziell veranschlagten Einnahmen und Ausgaben für die alten Landestheile die zum Etat gebrachten Beträge. Diese Beträge sind in den gedruckten Anlagen zu dem Etat erläutert. Band I. der Anlagen, Specialität Nr. 5, Seite 8 bis 35 ff. Den Erläuterungen ist hinsichts des Tit. 1 der Einnahmen Nichts desegsefgsen Zu dem Tit. 2, Rübenzuckersteuer, ist zu bemerken, daß der Einnahme an Verwaltungskosten von 266,720. Thalern nach Tit. 8 der Ausgabe ein Aufwand von 280,820 Thalern gegenüberstebt. Der Mehrbetrag der Ausgabe von 14,100 Thalern kommt daher, daß die Gchälter der Rübenzucker⸗Steueraufseher in Preußen vom 1. April vorigen Jahres ab erhöht worden sind. Mit Rücksicht hierauf wird

f 8 9 8 24* . 2 . 1 bei dem Bundesrathe des Zollvereins auf cine entsprechende Erhöhung

der dem Zollverein aufzurechnenden Gehälter der Rübenzucker⸗Auf⸗ seher angetragen werden. In dem Maße, als diesem Antrage ent⸗ sprochen wird, wird die Einnahme dieses Titels sich erhöhen und die Differenz ausgeglichen werden. Den Erläuterungen zu den übrigen Titeln der Abtheilung A, Bundessteuern, ist Nichts hinzuzufügen.

von den Ergebnissen v Erkäuterungen unter Anderem bemerlt ist, daß der Ertrag der Mahl⸗ und Schlachtsteuer, wie in der Beilage C erläutert sei, sich von Jahr zu Jahr vermehrt habe, so ist dabei noch anzuführen, daß diese Stei⸗

. dem Jahre 1866 vorangegangenen Decennium eine constante gewesen ist.

bei dem Durchschnittssatze der beiden J blieben. hinter der Einnahme des letzten der Fraction zum Grunde gelegten Jahres, 1865, noch um 187,351 Thlr. zurück.

Schlusse gegebenen Erläuterung auffallen, daß, während der Elbzoll für die alten Provinzen nur 520 Thlr. beträgt, der desfallsige Antheil⸗ des vormaligen Königreichs Hannover zu 128,620 Thlr. angegeben ist. Es ist Ihren Herren Kommissarien die unter Anderem auch hierüber verlangte Auskunft dahin ertheilt worden, daß in Gemäßheit der Be⸗ stimmungen zölle vom ein vereinigtes und ein einigte in Wittenberge d Elbzolles für Rechnung von Preußen, Oesterreich, Sachsen, Anhalt und Hamburg, das andere, das gemeinschaftliche Elbzollamt, erhebt

Mecklenburg. Das erstere, das vereinigte Elbzollamt, hat das Herzog⸗ thum Anhalt abzusinden daburch, daß es demselben den 10. Theit der Einnahme und eine feste Rente von 12,000 Thlr. überweist. Außerdem hat es die Summe von 120,000 Thlr. als Entschädigung an das ge⸗ meinschaftliche Elbzollamt abzuführen. 8

nach Befriedigung Anhalts und nach Zahlung der Entschädigung von 120,000 Thlr. noch übrig bleibt, erhält Preußen 30 Prozent, und diese sind es, die mit dem Durchschnittsbetrage von 520 Thlr.

fürzten Hälste des Elbzolles und außerdem die Summe von 59,250 Thlr.

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8.

Bei den Titeln 7 und 8, Mahlsteuer und Schlachtsteuer, ist der Fraction abgewichen. Wenn in den

eruͤng seit einer längeren Reihe von Jahren besteht und in dem letzten,

Bei dem Titel 9 »Stempelsteuer« wurde für die alten Landestheile ahre 1864 und 1865 stehen ge⸗ Die demgemäß zum Etat für 1868 gebrachte Summe bleibt

Bei dem Titel 10 »Elbzoll« möchte es nach der auf Seite 13 am

Regulirung der Elb⸗

der Uebereinkunft wegen zwei Elbzollämter,

4. April 1863 in Wittenberge gemeinschaftliches, bestehen. Das ver⸗ welches das preußische Haupt⸗Zollamt

Elbzollamt, als das isch ⸗Zolle erhebt die eine Hälfte des tarifmäßigen

fungirt,

die andere Hälfte, für Rechnung von Hannover, Lauenburg und

Von dem Betrage nun, der

hier im

Etat erscheinen. Hannover dagegen erhält seinen Antheil an der unver⸗

an der vorbemerkten Entschädigung von 120,000 Thlr. Es ist übrigens die Absicht, bis zur gänzlichen Beseitigung der Elbzölle, die Erhebung zu vereinfachen und die Verwaltungskoͤsten zu vermindern, was beides durch die Aufhebung des gemeinschaftlichen Elb⸗Zollamtes und durch die Uebertragung der ihm obliegenden Geschäfte an das Hauptzoll⸗ amt in Wittenberge geschehen kann, wozu die nöthigen Schritte bereits eingeleitet sind.

Zu Tit. 12, Brück⸗, Fähr⸗ und Hafengelder, Strom⸗ und Kanal⸗ Gefälle, ist anzuführen, daß seit dem ersten dieses Monats die Ruhr⸗ schifffahrts⸗Gefälle aufgehoben sind. In den Erläuterungen, pag. 15, Zeile 12 von unten, ist bemerkt:

Darunter d. h. unter der Einnahme in den alten Provinzen sind etwa 48,430 Thlr. Ruhrschifffahrts⸗Abgaben enthalten. Diese Summe kommt nicht ganz in Wegfall, weil unter derselben 17,000 Thaler Hafengelder von dem Hafen zu Ruhrort, welche forterhoben werden, enthalten sind, so daß die wegfallenden Ruhrschifffahrts⸗Ge⸗ fälle 31,430 Thlr. betragen.

Bei der Kontrollgebühr für abgabenfreies Salz Tit. 14 habe ich zu erwähnen, daß der Herr Finanz⸗Minister vor einigen Tagen die Kontrollgebühr für das zu landwirthschaftlichen Zwecken, d. h. zur Fütterung des Viehes und zur Düngung bestimmte Salz von 2 Sgr. auf 1 Sgr. für den Centner bis auf Weiteres er⸗ mäßigt hat.

Bei dem Tit. 16 »Strafgelder« ist Ihren Herren Kommissarien der (im Vergleich zu dem Aufkommen in den alten Provinzen) ver⸗ hältnißmäßig sehr hohe Betrag in Hannover und in Schleswig⸗Hol⸗ stein aufgefallen. Es erklärt sich derselbe aus der Grenzlänge dieser Landestheite und der Erfahrung, daß an den Grenzen mehr Prozesse als im Innern vorkommen. Während die alten Provinzen 588 ¾ Meilen Grenze gegen das Vereinsausland haben, beträgt die Zahl der Grenzmeilen in Hannover 140, und in Schleswig⸗Holstein 159 ⅞, in beiden neuen Ländern zusammen 299 Meilen, mithin noch etwas mehr als die Hälfte der Grenzmeilen in den alten Provinzen.

Zu Tit. 17 ist nichts zu bemerken. Die Erläuterungen zu den Ausgaben erscheinen so eingehend und umfassend, daß es einer Er⸗

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gänzung derselben nicht bedürfen wird.

e

Steckbrief.

Die unten näher bezeichneten vier Personen, und zwwakr— der Kaufmann Carl Otto Fuchs, wegen wiederholter Urkunden⸗ fälschung verhaftet;

) der Kaufmann Israel Mochschowitz Gurin, wegen schweren Diebstahls verhaftet und durch Erkenntniß des Königlichen Stadt⸗ gerichts zu 4 Jahren Zuchthaus verurtheilt;

3) der Kaufmann Rudolph Heinemann, wegen Wechselfäl⸗ schung verhaftet, und

14) der Postbureaudiener Ferdinand Wilhelm Lawin, wegen IUnnterschlagung in amtlicher Eigenschaft empfangener Gelder ver⸗ sind mittelst gewaltsamen Ausbruchs am 26. d. M. Abends aus den Gefängnissen der hiesigen Stadtvoigtei entwichen. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte der gedachten vier Personen Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde Anzeige zu machen. 1“ 1 Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf die gedachten Personen zu vigi⸗ liren, sie im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihnen sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direetion hierselbst abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswill⸗ fährigkeit versichert. .

BVerlin, den 27. Januar 1868.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen.

Kommission II. für Voruntersuchungen. Signalement.

1) Der zc. Fuchs ist 23 Jahr alt, am 26. Oezember 1814 in

Potsdam geboren, evangelischer Religion, 5 Fuß 5 Zoll 3 Strich groß, Fe dunkeldlonde Haͤare, blaue Augen, braune, starke über der Nase findlichen Bart, breites Kinn, lange, gerade Nase, gewöhnlichen Mund, sehr starke Lippen, lange, schmale, ovale Gesichtsbildung, gesunde Gesichts⸗ stante gesunde Zähne, ist kräftiger Gestalt, spricht die deutsche Sprache

und hat als besondere Kennzeichen am Kinn links einen linsengroßen

WEE“ Augenbrauen, sehr dünnen im Entstehen be

*

behaarten Leberfleck.

2) Der ꝛc. Gurin ist 42 Jahr alt, am 8. August 1825 in Slozoin in 92 Sc eboren, mosaischer Religion, 5 Fuß 4 Zoll 2 Strich groß, aare, graue, tiefliegende Augen, blonde Augenbrauen, blonden Schnurr⸗ und Backenbart, großes, breites Kinn, lange, gerade, große Nase, gewöhnlichen Mund, sehr lange, ovale Gesichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe, gesunde Zähne, Backenzähne defekt, ist schwäch⸗ licher Gestalt und hat als besondere Kennzeichen im Nacken einen

hat braune

sechsergroßen Leberfleck.

3) Der ꝛc. Heinemann ist 36 Jahr alt, am 2. November 1831 in in gehenen geboren, mosaischer Religion, 5 Fuß 5 Zoll

5 ädel sehr dünn, braune Vorderschädel seh rechts im Nacken einen sechsergroßen, braunen Leberfleck.

groß, hat braune Haare, auf dem

Augen, sehr dünne, hellbraune Augenbrauen, braunen, dichten Voll

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bart, breites Kinn, ge, gerade, große Nase, kleinen Mund, sehr lange, spitzovale Gesichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe, gesunde Zähne, Backenzähne defekt, ist mittlerer Gestalt und hat als besondere Kenn⸗ zeichen: das linke Auge etwas nach Außen gestellt, die kleinen Finger beider Hände etwas gekrümmt, an der inneren Seite des linken Daumens eine 1 Zoll lange, Zoll breite, harte, faltige Schwiele, der linke Unter⸗ . im Kniegelenk etwas nach Außen gestellt, an beiden Füßen Ballen.

4) Der ꝛc. Lawin ist 32 Jahr alt, am 1. Juli 1835 in Trep⸗ tow a. R. geboren, evangelischer Religion, 5 Fuß 7 Zoll 2 Strich groß, hat dunkelblonde Haare, blaue Augen, blonde Augenbrauen, roth⸗ braunen Backenbart, dichten, blonden Schnurrbart, ovales Kinn, lange, vorstehende Nase, gewöhnlichen Mund, volle, ovale 111“ gesunde Gesichtsfarbe, gesunde Zähne, Backenzähne defekt, ist sehr kräf⸗ tiger Gestalt und hat als besondere Kennzeichen an der Stirn links eine ½¼ Zoll lange, weiße, vertiefte Narbe, am Hals links einen linsen⸗ großen behaarten Leberfleck, auf dem Mittelhandknochen linken Ring⸗ fingers eine viergroschenstückgroße, weiße, vertiefte Narbe, auf erstem Gliede linken Zeigefingers eine 1 Zoll lange, weiße, harte, etwas ver⸗ tiefte Narbe. 3

Steckbrief. Gegen die unten näher bezeichnete Wittwe Höffling, Caroline Fanny Franziska, geb. Kramer, ist in den Akten H. 64. 68. die gerichtliche Haft wegen theils einfachen, theils schweren Diebstahls im wiederholten Rückfalle aus §§. 215seq. des Strafgesetzbuchs beschlossen worden. Ihre Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können, weil sie in ihrer bisherigen Wohnung und auch sonst hier nicht betroffen worden ist, sie latitirt daher oder hat sich heimlich von hier entfernt. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte der ꝛc. Höffling Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Be⸗ hörde Anzeige zu machen. 1 Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf die ꝛc. Höffling zu vigiliren, sie im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihr sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direction hierselbst abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährig⸗ keit versichert. Berlin, den 23. Januar 1868. 1. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen. Signalement. . Ddie ꝛc. Höffling ist 44 Jahr alt, am 7. Oktober 1823 in Crefeld geboren, evangelischer Religion, 5 Fuß 3 Strich groß, hat sehr dünne braune Haare, graubraune Augen, blonde Augenbrauen, hohe Stirn, ovales Kinn, lange, große Nase, kleinen Mund, breite, ovale Gesichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe, defekte Backenzähne, ist schwäch⸗ licher Gestalt, spricht die deutsche Sprache und hat als besondere Kennzeichen: links an der Nasenwurzel eine erbsengroße, weiße Warze,