1868 / 27 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

zu beschränken,

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den

Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

8

Der praktische Arzt ꝛc. Dr. Bobrik zu Mohrungen ist zum Kreis⸗Wundarzt des Kreises Mohrungen ernannt worden.

Der Wundarzt erster Klasse ꝛc. Probsthan zu Joellen⸗ beck ist zum Kreis⸗Wundarzt des Kreises Bielefeld ernannt

orden.

Am evangelischen Schullehrer⸗Seminar zu Steinau a. O.

ist der Adjuvant Ernst als Hülfslehrer angestellt worden.

Die Beförderung des ordentlichen Lehrers am Dom⸗Gym⸗

nasium zu Naumburg, Dr. Opitz, ist genehmigt worden.

Akademie der Künste. eisb

ewerbung bei der Königlichen Akademie der Künste.

Die diesjährige Preisbewerbung der Königlichen Akademie

zur

Konkurrenz zugelassen zu werden, ist erforderlich, daß der Aspi⸗ rant alle zu seinem Fach gehörigen, sowohl theoretischen als rakti Verfassung vorgeschriebenen Studien auf einer der Königlich preußischen Kunstakademieen ge⸗ Es darf ferner derselbe das 30. Lebensjahr nicht

der Künste ist für die Geschichtsmalerei bestimmt. Um

praktischen in der akademischen

macht habe. überschritten haben.

Die Anmeldungen zur Theilnahme müssen bei dem mit den Direktoratsgeschäften beauftragten Professor Daege bis Sonnabend, den 21. März d. J., 12 Uhr Mittags,

Die Prüfungsarbeiten beginnen b Die Hauptaufgabe wird am 30. März ertheilt, und die im Akademiegebäude auszu⸗ führenden Gemälde müssen am 4. Juli dieses Jahres dem In⸗ spektor der Königlichen Akademie übergeben werden. Die Zu⸗ erkennung des Preises, bestehend in einer Pension von jährlich 750 Thaler auf zwei auf einander folgende Jahre zu einer Studienreise nach Italien, erfolgt in öffentlicher Sitzung der

persönlich gemacht werden. Montag, den 23. März, früh 8 Uhr.

Akademie am 3. August d. J. Ausländern kann nur ein Ehrenpreis zu Berlin, am 29. Januar 1868.

Die Königliche Akademie der Künste. Im Auftrage: 8 Ed. Daege. O

Theil werden.

8

O. F. Gruppe. Preishewerbhnn U.. IJ. Bewerbung um den Michael Beerschen Preis G erster Stiftung.

Die diesjährige Konkurrenz um den Preis der Michael Beerschen Stiftung für Maler und Bildhauer jüdischer Religion ist für Geschichtsmalerei bestimmt. Die Wahl des darzu⸗ stellenden Gegenstandes bleibt dem eigenen Ermessen des Kon⸗ kurrenten überlassen. Die Bilder müssen ganze Figuren ent⸗ halten, aus denen akademische Studien ersichtlich sind, in Oel ausgeführt sein, und in der Höhe nicht unter 3 Fuß, in der Breite nicht unter 25 bis 2 ½ Fuß, oder umgekehrt, betragen. „Der Termin für die Ablieferung der Bilder an die König⸗ liche Akademie ist auf den 11. Juli d. J. festgesetzt, und haben nach den Bestimmungen des Statutes die Konkurrenten gleich⸗ zeitig einzusenden:

1) Eine in Oelfarben ausgeführte Skizze, darstellend:

446 Feh ag un ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile

Die Zuerkennung des Preises erfolgt in der öffentlichen Sitzung der Akademie am 3. August d. J.

II. Bewerbung um den Michael Beerschen Preis zweiter Stiftung.

Die diesjährige Konkurrenz um den Michael Beerschen Preis zweiter Stiftung, zu welcher Bewerber aller Kon⸗ fessionen zuzulassen sind, ist für Bildhauer bestimmt. Die Wahl des darzustellenden Gegenstandes bleibt dem eigenen

in einem runden Werk oder einem Relief, in Gruppen oder in einzelnen Figuren bestehen, nur müssen dieselben ganze Figuren enthalten, und zwar für runde Werke nicht unter 3 Fuß, das Relief aber soll in der Höhe nicht unter 2 ½ und in der Breite nicht unter 3 Fuß messen. haben außerdem die Konkurrenten gleichzeitig einzu⸗ enden:

1) Eine in Relief modellirte Skizze, darstellend Noahs Opfer nach 1. Buch Mose, Kap. 8. 18— 20;

2) einige Studien nach der Natur, welche zur Beurtheilung des bisherigen Studienganges des Konkurrenten dienen können.

Der Termin für die Ablieferung der konkurrirenden Ar⸗ beiten an die Königliche Akademie ist auf den 11. Juli d. J. festgesetzt. Die eingesandten Arbeiten müssen mit glaubwürdi⸗ gen Attesten versehen sein, aus denen hervorgeht: 1) daß der Bewerber ein Alter von 22 Jahren erreicht, jedoch das 30. Jahr nicht überschritten hat; 2) daß derselbe seine Studien auf einer deutschen Akademie gemacht hat; 3) daß die eingesandten Ar⸗ beiten von dem Bewerber selbst angefertigt und ohne fremde Beihülfe von ihm ausgeführt worden sind, in welcher Hinsicht eine nachträgliche Prüfung nöthig befunden werden ann. Der Preis besteht in einem einjährigen Stipendium von 750 Thalern zu einer Studienreise nach Italien, unter der Be⸗ dingung, daß der Prämiirte sich 8 Monate in Rom aufhalten und unter Beifügung eigener Arbeiten über seine Studien an die Königliche Akademie halbjährlichen Bericht erstatten muß.

Die Zuerkennung des Preises erfolgt in der öffentlichen Sitzung der Akademie am 3. August d. J. b .““ Berlin, am 29. Januar 1868. 8 8 Die Königliche Akademie der Künste.

Im Auftrage:

»Davids Triumphzug«, 1. Buch Samuelis 18, Vers 5 bis 9; 2) mehrere Studien nach der Natur, so wie Compositions⸗

Skizzen eigener Erfindung, welche zur Beurtheilung des bis⸗

herigen Studienganges des Konkurrenten dienen können.

Die eingesandten Arbeiten müssen mit folgenden Attesten versehen sein:

1) Daß der namentlich zu bezeichnende Konkurrent sich zur jüdischen Religion bekennt, ein Alter von 22 Jahren erreicht, jedoch das 30. Lebensjahr nicht überschritten hat und Zögling einer deutschen Kunst⸗Akademie ist.

M2) Daß die eingesandten Arbeiten von dem Konkurrenten selbst erfunden und ohne fremde Beihülfe von ihm ausgeführt worden sind, in welcher Hinsicht jedoch eine nachträgliche Prü⸗ fung nöthig befunden werden kann.

Der Preis besteht in einem einjährigen Stipendium von 750 Thalern zu einer Studienreise nach Italien unter der Be⸗ dingung, daß der Prämiirte sich 8 Monate in Rom aufhalten und unter Beifügung eigener Arbeiten an die Akademi

Ed. Daege. O. F. Gruppe.

8 dem Armee⸗Corps; des Comthur⸗Kreuzes zweiter Klasse mit Schwertern

Berlin, 31. Januar. Se. Majestät der König haben

Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlaub⸗ niß zur Anlegung der ihnen verliehenen Decorationen zu er⸗ theilen, und zwar:

des Commandeur⸗Kreuzes des Königlich Schwedischen

Set. Olafs⸗Ordens: dem Obersten von Voigts⸗Rhetz, Commandeur des

Königs⸗Grenadier⸗Regiments (2. Westpreußischen) Nr. 7; P Commandeur⸗Kreuzes zweiter Klasse mit Eichen⸗ aub und

Schwertern des Großherzoglich Badischen Ordens vom Zähringer Löwen: Obersten von Schlotheim, Chef des Generalstabes

des Großherzoglich Hessischen Verdienst⸗Ordens 1 Philipps des Großmüthigen:

ddem Obersten von Schwerin, Commandeur des 2. Thü⸗ ringischen Infanterie⸗Regiments Nr. 32;,

der Ritter⸗Insignien zweiter Klasse mit Schwertern des Herzoglich Anhaltischen Haus⸗Ordens Albrechts

des Bären: dem Major von Brandt, aggregirt dem Brandenburgi⸗

schen Füsilier⸗Regiment Nr. 35; des Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinschen

Militair⸗Verdienst⸗Kreuzes: dem Unteroffizier Meyer vom 2. Bataillon (Magdeburg)

2. Garde⸗Landwehr⸗Regiments, sowie der Großherzoglich Sächsischen silbernen Verdienst⸗

1 Medaille: dem Gefreiten Volk vom 1. Bataillon (Weimar) 5. Thü⸗

ringischen Landwehr⸗Regiments Nr. 94.

Königlichen Universität zu Kiel im Winter⸗Semester 1867— 68: Ostern bis Michaelis 1867 waren immatrikulirt 223, ab 74, Michgelis 1867 sind neu hinzugetreten 54,

diesem Semester inskribirt 55, der Theologie und Philologie 4, mithin Theologen 59, Studirende der Rechte 33, der Rechte und Kameralia 7, der Rechte und Geschichte 1% Juristen 41, Studirende der Medizin 70, der Zahnheilkunde 2)

Künste halbjährlichen Bericht erstatten muß

Summarische Uebersicht über die Zahl der Studirenden auf der Von davon gingen

E keten; mithin sind in 203. Darunter Studirende der Theologie

Mediziner 72, Studirende der Philosophie 2, der Philologie 20, der Philologie und Geschichte 2, der Geschichte 1, 1

der Mathematik 2, der

urwissenschaften 2, N Bethewen 31, zusammen 203

Ermessen des Konkurrenten überlassen, die Composition kann

gemeine Kassenverwaltung«

r Matk rmatik und Naturwissenschaften 2 16 Studirende. Die theologische Fakultät Ausländer 3; die juristische Fakultät Inländer 38,

ählt Inländer 56, Ausländer 12;

zländer 3; die medizinische Fakultät Inländer 60, Lusdiofophische Fakultät Inländer 26, Ausländer 5.

Nichtamtliches.

Berlin, 31. Januar. Ihre Majestät die in dem Bazar anwesend, und wohnte Rajestät öffentlichen

b1X

Preußen. 9 önigin war ge in d ann Abends mit Sr. Majestät dem Könige der Sitzung der Akademie der Wissenschaften bei. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm am gestri⸗

en Vormittage militgirische Meldungen entgegen, verweilte gegen 1 Uhr einige Zeit im Bazar in dem Königlichen Schlosse, bmkpfing um 3 Uhr den Minister a. D. von Patow und begab Höchstsich um 92 Uhr auf das Ballfest im Palais Ihrer Majestäten.

veiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Ab⸗ evedneen nses wurde der Etat der Hohen zol lern Uhee ande erledigt. Die Einnahmen: Kapitel 1: Po ee zahlung auf früher gezahlte Vorschüsse. Feh 8 2 6 8 8 Uitag aus dem Landesvermögen. Kap. 3: 135,470 Fl. as gg w.ür ten Steuern. Kap. 4: 35,250 Fl. aus den indiren 8 1 8n Kap. 5: 124 Fl. aus den Regalien. Kap⸗ 6: 23,334 F ü8 dem Salzwerk bei Stetten. Kap. 7: 9660 Fl. 88 stimmte Beiträge für die Straßenbaukosten. Sehn r. 69, e aus der Gerichts⸗Verwaltung. Kap. 9. 4955 Fl. vecs zecehe Einnahmen —, wurden bewilligt. Ebenso die eten gs. gaben: Kap. 1:5920 Fl. für die direkten Steuern. Kap. 8 für die indirekten Steuern. Kap. 3: 300 b 1e 88 8 Kap. 4: 22,478 Fl. Salzwerk bei Ste 1“ 1 296 Fl. für Straßen⸗ 1 g 29,020 Fl. für öffentliche C111“ Fl. für das Staatsministerium. Kapitel S 8e 8 Renten und Entschädigungen für aufgehe 8G e 95 bl. Kap. 9: 24,860 Fl. Pensaneg. N. IM. Weaig. n heclec. : Besoldungen ꝛc. 35,275 Fl. Kap. . ge⸗ Kas 11 Böb egag. 13: Ministerium für Handel, und öffentliche Arbeiten 50,870 Fl. Kap. 14. Justizministeri 81,320 Fl. Kap. 15: Ministerium des EE11““ Kap. 16: Ministerium für landwirthschaftliche deeecat hs 39 15,150 Fl. Kap. 17: Ministerium der geistlichen, B 8 Tee e gah Lenheiten 31 8 Faas Finanzministertum und außerordentlichen Ausgaben: 1) Jür e E““ 9600 Fl, 2) für das Ministerium für Handel, Gewerbe und 2600e⸗ Arblten 18,000 Fl., 3) für 1 Ministertmoh 8 geistlichen, iite viccce. EEE1“ egenhe 6 1 de jede Debatte genel 8 . b fRat Ber dritte Gegenstand der b.“ 8 berathung über den Etat der Allgemeinen Kasse 4 der Einnahmen: Zinsen und Devienden we * 4 5 S 8 Dit. d . Ebe ein A des Abg. von Briesen, der lautet: Sen. cg h Abaegedneten Sen beschließen, im Etat »All⸗

für das bei S Baukosten ⸗Beiträge. Schuld. Kapitel 7:

Etats als Staatsrente

g lche Frläuterung des nahme zu stellen, welche laut Erlä g das Landgrafenthum

von Seiten des ö“ Hessen an

ssen⸗Homburg zu zahlen sind.« HesseRummehr ning das Haus zum vierten Gegenstand der

gesordnung über: „der 1“ und Zölle und für Handel und C. g 1 8 Gesetzentwurf, betreffend die Erweiterung Sg g Staats für das Anlage⸗Kapital einer Eisenbahn von Trie

durch die Eifel nach Call.. 1 ie Anträge der Kommission lauten: 111.“ Gesetzentwurfe die verfassangsmaasge Zae stimmung zu ertheilen, 2) über die Petitionen mehrerer Verpflichtungen betreffend zur Tagesordnung üibergngchg. und 3) die dringende Enszosarec g egechaft glich 85 jer zerde die Rheinische Eisenbahn⸗Gesellsche it; Renaseanc eberden gesetzlichen und vertragsmäßigen öö unhalten nicht nur die Trier⸗Caller, sondern, 8 dis Brühler 1 resp. Sechtemer Eisenbahn schleunigst in Angri z d ls möglich zu vollenden. lag Ffolgendes Amendement des Abgeordneten örster vor: 8 88— §. 1 des Gestzenutwäcfs shsgendes ei der Grunderwerbung ergiebt, Haß pf. 698 66 senes eset and Gemeinden übernommenen Berpflichegeg stungsfähigkeit übersteigt, kann im L G der Rheinischen Eisenbahngesellschaft die Uebernahme emntes enefpeges⸗

Baufonds erfolgen.«

schrift des Gesetzes, sowie die Anträge angenommen. wurde abgelehnt.

Innern 52,950 Fl.

vom 10. November 1861

14,285 Thlr. 21 Sgr. 5 Pf. mehr in Ein⸗

die Entlassung von den von dem Kreise über⸗

Alinea 2 beizufügen:; daß die Erfüllung der

8

8

auf Höhe von 50,000 Thlrn. auf Rechnung des

den Antheils bis die Einleitung und Unter⸗ der Kommission wurden Abgeordneten Förster

Die einzelnen Paragraphen, Das Amendement des

Um 3 Uhr 50 Minuten wurde die Sitzung geschlossen.

Sachsen. Dresden, 30. Januar. Se. Majesann ber König ist heute von Altenburg und Se. Königliche Hohei d Kronprinz gestern von Oschatz wieder hier eingetroffen. 8

Die Erste Kammer es; heute mehrere Petitionen un

e dann eine geheime Sitzung. 8 üeth Sweite eeei hat gestern in einer Abendfitzung den Bericht ihrer LTE11“ vb Ausgabe⸗Budge

ür das Departement der Finaͤnzen erledigt.

für G““ 30. Januar. Nach dem . ausgegebenen Regierungsblatte sind die Wahlkreise für dis Seg- parlamentswahlen in den südlich des Main gelegenen 1b 11 theilen des Großherzogthums bestimmt, wie folgt: 1. Wahl reis: die Kreise Darmstadt und Groß⸗Gerau; 2. Wahlkreis: die Kreise Dieburg und Offenbach; 3. Wahlkreis: die Kreise Bensheim, Erbach, Lindenfels und Neustadt; 4. Wahlkreis; die I Heppenheim, Worms und Wimpfen; 5. Wahlkreis: 8 16 Mainz, mit Ausschluß der Orte Kastel und Kostheim, un 28 gende dem Kreis Oppenheim zugehörige Orte: Bodenheim, 1 8 heim, Dexheim, Dienheim, Dolgesheim, Eimsheim, eas blum, Hahnheim, Köngernheim, Ludwigshöhe mit vehae. 6 1 Lörzweiler, Mommernheim, Nackenheim, Nierstein, Fees hein 1 Schwabsburg, Selzen, Wald⸗Uüelversheim, Weinols 8 nnd Wintersheim; 6. Wahlkreis: die Kreise Bingen, Alzey un Oppenheim mit Ausschluß der vorgenannten Orte.

Württemberg. Stuttgart, 30. Januar. (W. T. B. Die Kammer der Standesherren trat in ihrer e 8 Sitzung dem Beschlusse der zweiten Kammer, G ie Ab⸗ schaffung der körperlichen Züͤchtigung, einstimmig ei.

In der Sitzung des Abgeordnetenhauses wurde 1 die Debatte über das Wehrgesetz fortgesetzt. „Die Dauer Präsenz ward auf zwei Jahre festgesetzt, die längere Pra der Kavallerie soll beim Dienst in der Landwehr in zug gebracht werden. Bei der darauf erfolgenden Schlußabstimmung wurde das Gesetz mit 50 gegen 40 Stimmen angenommen.

Bayern. München, 28. Januar. In den 8G dem, dem Landtage vorgelegten Entwurfe eines ““ - 5 treffend die Actiengesellschaften, bei welchen der Eessehh Unternehmens nicht in Handelsgeschäften besteh b

Schon vor Jahren wurde die gesetzliche eg nisse der Actien⸗Gesellschaften als Bedürfniß erkannt, da die Fe. denen Civilrechte über solche Gesellschaften keine, oder di her 8 oder nicht mehr passende Bestimmungen enthalten. S hrenr jenigen Actiengesellschaften, bei welchen der Gegenstand. des 888 9 mens in Handelsgeschäften besteht, wurde diesem Bedürfniß durch d auch in Bayern am 1. Juli 1862 in Wirksamkeit

getretene allgegree⸗ 2 „Fandelsgesetzöbuch und das hierzu gehörige Einführungsgese

de7sese Ieben es 8 eheehelfen. Ihm auch bezüglich derjenigen Actiengesellschaften abzuhelfen, bei welchen ET“ Le. nehmens nicht in Handelsgeschäften besteht/ welche 1n keit 68 88 delsgesellschaften sind und daher auch nicht unter die Cesgechceth des Handelsgesetzbuchs fallen, ist der Zweck des gegenwär fge. 68 be Das Wesen so wie die Organisation aller Actien⸗ Gesells übrigens gleich, mag der Gegenstand ihres 1“ tegergi oder sonstigen Geschäften bestehen. Es liegt deshalb kein Be 1 vor, für beide Arten von Gesellschaften vollständig öö“ d 85 einzuführen. Es erscheint vielmehr gerechtfertigt und büetgen 9 für die durch das gegenwärtige Gesetz zu regelnden Actien⸗ Gehh 8 ten die Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs über Actien⸗Gesellsche

1 er ten als Grundlage beizubehalten und hier nur jene Aenderungen vor⸗ Bericht der vereinigten Kommissionen für

lche sich de s nothwendig oder zweckmäßig dar⸗

unehmen, welche sich deshalb als nothwendig r zun stellen, weil diese Gesellschaften keine Handels⸗, sondern 85 98 Gegenstande des Unternehmens gewoͤhnliche civilrechtliche Gesellscha en sind. 1 In den Motiven des der zweiten Kammer vorgelegten Gesetzentwurfs, betreffend die atrechtsverhältnisse der GHenossenschaften, wird gesagt: 8 8 ab c gc Privatrechtsverhältnisse der Genossenfrhateh der⸗ malen geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind, wie woht Ahagedssan anerkannt wird, nicht Tsn eha Fhhee des sh d

ihr zei äß s Erlassung es V mehr zeitgemäß, weshalb e Er eheas

isse regelnden Gesetzes als ein unbestreitbares 284 visfe Wichtigkeit, welche das Genossenschaftswesen in neuerer Zeit auch in Bayern erlangt hat, dringendes Bedürfniß erscheint. Zierbei konnte es sich aber nach Ansicht der Königlichen Staats⸗Regie⸗

rung nicht darum handeln, über alle Privatrechtsverhältnisse der Ge⸗ nossenschaften im Gesetze selbst Bestimmungen zu treffen.

Dies wäre bei der Verschiedenartigkeit der Verhältnisse nicht möglich 8 ee außerdem dem Wesen der Genossenschaften widersprechen, 9 1- durch freie Vereinigung der Betheiligten entstehen; vheh eeag ffir müssen, ihre Verhältnisse so weit selbst zu eegeln, als ni . eleeede Gründe eine Beschränkung nöthig machen. Deshalb beschränk e si 8G Königliche Staatsregierung darauf, in dem Entwurf festzusetzen, unte