1868 / 28 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Personal-Deränderungen.

b I. In der Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 23. Januar 1868. Diestel, Hauptm. vom Invaliden⸗ Hause zu Berlin, die Comp. Chef⸗Stelle bei der 1. Provinzial⸗Inva⸗ iden⸗Comp., v. Bomsdorff, Pr. Lt. a. D., zuletzt im 30. Infant. Regt., die durch vorstehende Verleihung vakant gewordene Sec. Lts.⸗ Sdtelle bei dem Invalidenhause zu Berlin verliehen. Den 25. Januar 1868. Gr. v. Strachwitz, Major und etatsm. Stabsoff. im 2. Hess. Hus. Regt. Nr. 14, zum Militair⸗Reit⸗ Institut kommandirt. v. Schrader, Pr. Lt. vom 4. Magdeb. Inf. Regt., Nr. 67, von seinem Kommando als Insp. Off. und Lehrer bei der Kriegsschule in Erfurt entbunden. Vollard, Pr. Lt. von dems. Regt. zur Dienstl. als Insp. Off. und Lehrer bei der Kriegsschule in Erfurt kommandirt, v. Suckow, Major, bisher etatsm. Stabsoff. im Großherz. Mecklenb. 1. Dragoner⸗Regiment Nr. 17 (Patent vom 30. Juni 1864), in der preuß. Armee, und zwar als aggr. bei dem 2. Garde⸗Drag. Regt,, angestellt. B. Abschiedsbewilligungen ꝛc. Den 25. Januar 1868. v. Rosenberg⸗Lipinski, Sec. Lt. a. D., zuletzt im 3. Garde⸗Gren. Regt. Königin Elisabeth, die Ge⸗ nehmigung zum Tragen der Unif. des Regts. ertheiiit. Beamte der Millitair⸗Verwaltung. 8 Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Den 21. Dezember 1867. Gerade, Kasernen⸗Insp. in LShbse nach Wolffenbüttel zur Wahrnehmung der Lazareth⸗Inspektor⸗ telle und der Garnison⸗Verwaltungs⸗Geschäfte daselbst Menne, Kasernen⸗Insp. in Wesel, nach Hanau versetzt.

„Den 390. Dezember 1867. Kroening, Kasernen⸗Inspektor, mit Wahrnehmung der Lazareth⸗Inspektor⸗Stelle in Jülich beauftragt, 8 Garnison⸗Verwaltung daselbst als kontroleführender Kasernen⸗ Inspektor, Stock, dasareühe Festittos in Saarlouis, nach Jülich,

8 2 8 Lacecg eh in Nenglang, der Wahrnehmung 15. Ober⸗ eth⸗Inspektor⸗Stelle nach Cassel, Kuthe, Lazareth⸗Inspektor in Cassel, nach Hersfeld versetzt. 8 Insp 1

II. In der Marine. 1u“ Offiziere ꝛc. 8 Abschiedsbewilligungen ꝛc.

8 39

Den 21. Januar 1868. v. Girsewald, See⸗Kadet, Behufs

eines Uebertrifts in den Herzogl. Braunschw. Militairdienst, aus der arine entlassen.

Nichtamt liches.

Berlin, 1. Februar.

Preußen.

König nahmen heute im Beisein des Gouverneurs und Kom⸗ mandanten militairische Meldungen, sowie die Monats⸗Rapporte entgegen, ließen Sich vom General von Tresckow und Geheimen

Kabinets⸗Rath von Mühler Vortra halten und empfingen den auf der Durchreise begriffenen Kalserlich russischen General⸗Ad⸗ jutanten Fürsten Suwarof. Um 2 Uhr begaben Sich Se. Majestät zum Familiendiner nach Bellevue. Ihre Majestät die Königin war gestern Abend im Bazar anwesend und empfing den Besuch der hier ein⸗ getroffenen verwittweten Großherzogin von Mecklenburg. Den Kammerherrndienst bei Ihrer Majestät übernehmen vom 1. bis 15. Februar Graf Rittberg und Graf Schaffgotsch.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Vormittag den Legations⸗Rath von Zschock und besuchte um 6 Uhr Nachmittags den Bazar im Königlichen Schloß.

Der Ausschuß des Norddeutschen Bundesrathes für Zoll⸗ und Steuerwesen versammelte sich heute zu einer vor⸗ des cen Berathung in Betreff des Zoll⸗Anschlusses von Meck⸗

In der Kommission zur Ausarbeitung einer Civil⸗ prozeß⸗Ordnung ist die Anwaltspraxis auch vertreten, da mehrere der außerpreußischen Mitglieder Jahre lang dem An⸗ waltstande in hervorragender Stellung angehört haben. Es ist nicht bekannt, daß in dieser Beziehung ein Uebelstand empfunden, und von irgend einer Seite die Zuziehung von Anwälten bei dem Bundes⸗Kanzler beantragt ist. Bei dieser Gelegenheit mag daran erinnert werden, daß die Zusammen⸗ setzung der Kommission auf Wahl des Bundesraths beruht.

Die heutige (40.) Plenarsitzung des Abgeordneten⸗ hauses wurde vom Präsidenten von Forcken beck um 10 ½ Uhr mit einigen geschäftlichen Mittheilungen eröffnet.

Das Königliche Staats⸗Ministerium war vertreten durch dessen Präsidenten Grafen von Bismarck⸗Schönhausen, den Finanz⸗Minister Freiherrn von der Heydt, den Handels⸗ Minister Grafen von Itzenplitz, der Minister der landwirth⸗

sschaftlichen Angelegenheiten von Sel 4. 9 gierungs⸗Kommissare. elchow und mehrere Re⸗

Se. Majestät der

Bericht der Kommission zur Prüfung des Staatshaushalts . etat G“ die Segcehan 88 han önige Georg und dem Herzoge ol u Nassau 1 e“ 88 ewaͤhrten er Referent, Abg. Krug von Nidda, begründete de . 8ag I 88 18 as Haus der Abgeordneten wolle beschließen, den Gese betreffend die Bestreitung der dem König Georg dan esehe sher⸗ Adolph zu Nassau gewährten Ausgleichungs⸗Summen in folgender Fassung anzunehmen: Gesetz, betreffend die Bestreitung der dem König eorg und dem Herzog Adolph zu Nassau gewährten Ausgleichungs⸗ Summen. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: Die Bestreitung der an den König Georg mit 16 Millio⸗ nen Thlrn. und an den Herzog Adolph zu Nassau mit 8,892,110 Thlrn 1 Sgr. 6 Pf. gewährten Ausgleichungssummen aus dem durch das Gesetz vom 28. September 1866, betreffend den außerordentlichen Geld⸗ bedarf der Militair⸗ und Marine⸗Verwaltung und die Dotirung des

auf Grund der Verträge vom 18. und vom 29. September 1867 ge⸗

Vertrages vorgesehenen beson definit lven E“ 888 1191“

Hierzu war folgendes e -v

as Haus der Abgeordneten wolle beschließen, den Schluß

Gesetzentwurfes nach den Worten »vom 29. hüesenns den Sehluß 5 gender Fassung anzunehmen: mit dem Vorbehalte genehmigt, daß die nach §. 4 des Vertrages mit König Georg V. diesem von der Krone Preußen zu gewährenden Werthpapiere und baaren Gelder, letztere zinsbar angelegt, in der Hand der Krone Preußen deponirt bleiben und daß die Staatsregierung so berechtigt wie verpflichtet bleibt, dieses Depositum als Eigenthum der preußischen Staatskasse zu behandeln sobald seitens des Königs Georg V. oder seiner Rechtsnachfolger irgend ein die Vereinigung des vormaligen Königreichs Hannover mit dem preußischen Staate bedrohender oder auf Wiederlostrennung jenes Königreichs oder eines Theiles desselben von Preußen mittelbar oder unmittelbar gerichteter Akt angeordnet, versucht oder vollzogen wird

Zur General⸗Debatte hatten sich 20 Redner gegen die Kommissions⸗Anträge und 14 für dieselben eintragen lassen

Gegen die Kommissions⸗Anträge sprachen die Abgeordne⸗ ten Sen. Ferlin 5 und v. Sybel.

die Kommissions⸗Anträge erklärten sich die Ab

neten: Miquel, von Kardorf, Lwasen. sicg

Der Minister⸗Präsident Graf von Bismarck⸗Schön⸗ hausen befürwortete die Gewährung der Zustimmung zu den bewilligten Ausgleichungssummen und ergriff zu diesem Zwecke zu wiederholten Malen das Wort. Auch der Finanz⸗Minister

Frhr. v. d. Heydt erklärte sich über seinen Standpunkt zur Beim Schlusse des Blattes dauerte die Debatte noch fort.

mendement vom Abg. von Svybel

Sachsen Coburg, 30. Januar. Zur Erledi mehrerer finanziellen Angelegenheiten ist der wernesche an Landtag beider Herzogthümer Coburg und Gotha auf den 4ten 13 22 8*. Gotha worden. arzburg. Sondershausen, 29. Januar. Di

Gesetzsammlung bringt das mit dem ee e Finanzgesetz für die Finanzperiode 1868 bis 1871. Der Staatshaushalts⸗Etat ist nach demselben in Einnahme auf jährlich 600,070 Thlr. und in Ausgabe auf jährlich 593,795 Thlr. festgestellt. Die Grundsteuer ist eingestellt mit 39,770 Thlr., die Klassensteuer mit 40,800 Thlr., die Sporteln der Justizbehörden mit 38,700 Thlr., die Einnahme aus der Forstverwaltung mit 288,527 Thlr., von der Domainen⸗Ver⸗ waltung mit 130,688 Thlr. In der Ausgabe stehen das Mi⸗ nisterium mit 31,995 Thlr., die Pensionen mit 26,970 Thlr., das fürstliche Haus mit 153,510 Thlr., das Departement der Finanzen mit 188,323 Thlr., Kultus und Unterricht mit 40,040 Thlr., das Departement des Innern mit 82,549 Thlr, der Justiz mit 43,610 Thlr., des Auswärtigen mit 24,148 Thlr.

Reuß. Gera, 30. Januar. So eben ist eine landes⸗ herrliche Verordnung erschienen, nach welcher vom 1. April d. J. ab die Bestimmung des Gesetzes vom 26. November 1857, daß ein vom Handelsgewicht abweichendes Medizin algewicht nicht stattfinden soll, in Kraft tritt. Das Pfund wird demnach ferner in 500 Gramm getheilt und die weiteren Theilungen nach Denn 81u6 werden. Hessen. armstadt, 30. Januar. Das ge er⸗ schienene Regierungsblatt Nr. 6 enthält eine 11“ das Verfahren zur Herbeischaffung der Pferde durch Landlieferung bei eintretender Mobilmachung betreffend. Dieselbe lautet:

Ludwig III. von Gottes Gnaden, Großherzog von Hessen und

bei Rhein ꝛc. ꝛc. Nachdem auf Grund des Art. 61 des Norddeutschen Bundes durch die Nummer 1 1.g Secessses

Den ersten Gegenstand der Tages⸗Ordnung bildete der

blattes die Königlich preußische Verordnung über das bei eintretender Mobilmachung der Armee zung üen hagfua zeh Pferd

Staatsschatzes (Gesetz⸗Sammlung Seite 607) eröffneten Kredit wird

nehmigt, vorbehaltlich der Zustimmung des La V den im §. 4 des mit dem König Ger⸗ aeanc ka gn

durch Landlieferung vom 24. Februar 1834 (preußische Gesetzsamm⸗ lung Seite 56) und das Königlich preußische Gesetz vom 12. Septem⸗ ber 1855, betreffend eine Abänderung der vorgenannten Verordnung (preußische Gesetzsammlung Seite 609 im ganzen Bundesgebiet ein⸗ geführt worden sind, so haben Wir nach Ansicht des Artikels 5 der zwischen Uns und Sr. Majestät dem König von Preußen am 7. April 1867 abgeschlossenen Militair⸗Convention verordnet und verordnen hiermit, wie folgt: 1“ 1

Einziger Artikel. Die nachstehend abgedruckte Königlich preußische Verordnung über das Verfahren bei eintretender Mobilmachung der Armee zur Herbeischaffung der Pferde durch Landlieferung vom 24. Februar 1834 und das gleichfalls nachstehend abgedruckte königlich preußische Gesetz vom 12. September 1855, betreffend eine Abänderung der vorgenannten Verordnung, treten, vom Zeitpunkt des Erscheinens der gegenwärtigen Verordnung im Regierungsblatt, im ganzen Ge⸗ biete des Großherzogthums, insoweit sie in demselben noch nicht in Geltung sind, in Wirksamkeit. Urkundlich zc.

Nun folgen die Königl. Preuß. Verordnung vom 24. Februar 1834 und das Königl. Preußische Gesetz vom 12. September 1855.

Das heute erschienene Regierungsblatt Nr. 7 enthält: Das Gesetz, die Wahlen der Abgeordneten zum Zollparlament betreffend und eine Bekanntmachung der Proßgeroglichen Mi⸗ nisterien des Innern und der Finanzen vom 28. d., die Wah⸗ len der Abgeordneten zum Zollparlament betreffend. 8

Baden. Karlsruhe, 30. Janugr. Heute beschäftigte sich die Zweite Kammer mit dem von dem Abgeordneten Pa⸗ ravicini erstatteten Bericht über das Budget des Großherzogl. Handelsministeriums, zunächst dem Wasser⸗ und Straßenbau. Äußerdem wurde die Motion des Abg. Eckhard auf vollstän⸗ dige Regelung des weltlichen Stiftungsvermögens und zwar im Sinne des Kommissionsantrags, erledigt. Der Ministerialpräsident Dr. Jolly legte Namens des durch Krank⸗ heit abgehaltenen Staatsministers Mathy einen Gesetzentwurf, den Bau einer Eisenbahn in der Rheinebene von Mannheim über Graben betreffend, vor.

Württemberg. Stuttgart, 29. Januar. Die Kam⸗ mer der Abgeordneten berieth gestern über die Beschlüsse der Kammer der Standesherren zu dem Entwurf eines Gesetzes, be⸗ treffend die Entschädigungsleistung für Hausthiere, wecche zum Zweck der Unterdrückung der Rinderpest getödtet werden.

Sodann folgte die Berathung des Berichts der Finanz⸗ Kommission über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die dienstrechtlichen Verhältnisse von Angehörigen des Departements des Kirchen⸗ und Schulwesens.

Bayern. München, 29. Januar. Der Ausschuß der Kammer der Abgeordneten über den Gesetzentwurf bezüglich des Malzaufschlags hat, nach Ablehnung der entgegengesetzten Antraäͤgge der Pfälzer Abgeordneten, den Artikel, welcher bestimmt, daß der Malzaufschlag in der Pfalz einzuführen sei, mit gegen 3 Stimmen angenommen. Nach diesem Beschluß dürfte es nicht mehr zweifelhaft sein, daß auch die Kammer der Reichs⸗ räthe dem Artikel ihre Zustimmung geben, und damit eine seit Jahren erörterte und verhandelte Frage zum Abschluß kom⸗ men werde. 3

31. Januar. (W. T. B.) Das Wehrgesetz, welches gestern die Sanction des Königs erhalten hat, ist durch das heutige Gesetzblatt publizirt worden. Dasselbe tritt von morgen an in Kraft. 1 DOesterreich. Wien, 30. Januar. Ueber die Nachlaß⸗ Angelegenheit des Kaisers Maximilian bringt die »Triester

eitung« folgende, wie sie sagt aus verläßlicher Quelle, ihr zu⸗ sehende Mittheilungen: Kaiser Maximilian hatte die Kaiserin harlotte zur Universalerbin seines achlasses eingescnt, demzu⸗ Uge auch die beiden Lustschlösser Lacroma und Miramar das Eigenthum der Kaiserin übergegangen wären. Der in⸗ ischen eingetretene kranke Geisteszustand der Kaiserin machte Bestellung eines Kurators nothwendig, und es wurde als her der König der Belgier im Einvernehmen mit dem Kai⸗ schen Hause bestellt, dem dadurch auch die Testamentsvoll⸗ srung anheimfiel. Der König der Belgier trat die ganze maximi⸗ liche Erbschaft an den Erzherzog Franz Carl ab, welcher dit auch die daran haftenden Verbindlichkeiten übernahm. Esrzog Franz Carl überließ nun mittels Schenkungsurkunde diseiden Schlösser Laeroma und Miramar an den Kaiser Fr Joseph, behielt sich aber vor, daß alles noch aus Mexiko eingende Gut, sowie der Baarvorrath, Pretiosen und sonstige Wgegenstände in seinem Eigenthum zu verbleiben haben. serden daher auch alle in dem Testamente Kaiser Maxi⸗ milz ausgesetzte Legate, Pensionen u. s. w. von Seite des Erzogs Franz Carl ausbezahlt, und ebenso auch die Gläu⸗ biges Kaisers Maximilian befriedigt. Die Kaiserin Char⸗ lottet auf die Apanage von 40,000 Fl. jährlich, welche ihr als preichische Erzherzogin gebuhrt, verzichtet. Für die In⸗

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31. Januar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der ungarischen Delegation wurde die Antwort des Mi⸗ nisteriums auf die Interpellationen Ghiczy's und Kerka- polyi's verlesen. In derselben heißt es: Die Benennung »Reichsministerium« sei nur angeordnet, weil dieselbe am Besten den für beide Hälften der Monarchie gemeinsamen Angele⸗ genheiten entspreche. Das Ministerium strebe durchaus keine Er⸗ weiterung seines Wirkungskreises an. Was die Form des Verkehrs zwischen dem Ministerium und der ungarischen Delegation angehe, so abe das Ministerium geglaubt, durch selbstständiges Vorgehen ch mit der Delegation leicht verständigen zu können; es scheine dies jedoch nicht gelungen zu sein. Betreffs der verfassungs⸗ mäßigen Stellung des Reichs⸗Kriegsministeriums beruft sich die Erklärung auf die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und erklärt gleichzeitig, daß das Recht, das Wehrsystem zu ordnen, der ungarischen Legislative und Regierung nicht I werden dürfe. Kerkapolyi erklärt sich durch die Mittheilun⸗ en der Regierung zufriedengestellt, Ghiczy behält sich weitere rklärungen vor. 1

I. Februar. Die amtliche »Wiener Zeitung« enthält ein Handschreiben des Kaisers, durch welches der bisherige Vice⸗ Präsident des Herrenhauses, Graf Kuefstein, aus Gesund⸗ heitsrücksichten seiner Stellung enthoben wird und Fürst Col⸗ loredo⸗Mannsfeld zum Präsidenten, so wie der Präsiden 8 des obersten Gerichts von Schmerling und der Geheimrath Graf Wrbna zu Vice⸗Präsidenten des Herrenhauses für die gegenwärtige Session ernannt werden. Ein weiteres Hand⸗ schreiben des Kaisers enthebt den Ritter von Toggenburg auf sein Ansuchen von seiner Stellung als Statthalter von Tyrol und verleiht demselben den Leopoldsorden.

Agram, 30. Januar. In der heutigen Sitzung des Land⸗ tages wurde die nach Pesth zu entsendende Regnicolardeputation gewählt. Dieselbe besteht aus dem Obergespansadministrator Bedekovic, dem Finanzlandesdirector Vakanovic, Grafen Ladislaus Pejacevic, dem Sectionsrathe der Hofkanzlei Dr. Suhaj, dem Obernotar des Comitates Car, dem Rath der Banaltafel Zivkovic, dem Oberstaatsanwalt Zuvie, dem Vice⸗Erzpriester Vukovic, dem Advocaten Dr. Bata⸗ gliarini und dem Secretair der Septemviraltafel Dr. Berlic. 88 Ersatzmännern wurden Obergespan Kraljevic und Baron

erdenbach gewählt. B rLoßbritannien und Irland. London, 30. Januar. Ihre Majestät die Königin hielt heute in Osborne eine Ge- heimrathssitzung ab. Die Rückkehr Ihrer Majestät und des seas 8e Osborne nach Windsor ist auf den 18. Februar estgesetzt.

Der frühere General⸗Gouverneur von Canada, Edmund Head, ist gestorben.

Die vor die Assisen gewiesenen Fenier Burke und Casey werden, wie nunmehr entschieden ist, vor dem Central⸗ Kriminalgerichtshofe in London und nicht in Warwickshire ab⸗ geurtheilt werden.

Dublin, 29. Januar. Sullivan, der Redakteur der „Weekly News,« erschien gestern vor dem Polizeirichter, um sich auf die Vorladung zu verantworten, welche wegen Veröf⸗ fentlichung aufrührerischer Schmähschriften (Seditious lübel) von der Krone gegen ihn extrahirt war. Für die Krone er⸗ schienen die Anwalte Schaw und Murphy, für den Ange⸗ klagten der Anwalt Crean. Schaw begründete die Anklage Vier der unter Anklage gestellten Stücke wären allegorische Bilder auf der ersten Seite der Zeitung, fünf Originalartikel und das zehnte ein aufrührerisches Plakat, welches angeblich zuerst im Manuskript an der Thür eines Schulhauses in Ros⸗ common angeschlagen worden. Es würde kaum nöthig sein, Autoritäten dafür zu citiren, daß ein libel auch in bildlicher Darstellung bestehen könne. Die »Wee⸗ kly News⸗« sei besonders unter den niedrigeren Klassen verbreitet, auf die ein Bild mehr wirke, als ein Artikel. Das erste libel sei am 27. Juni v. J. publizirt und trage die Ueberschrift: »England und Oesterreich«, ein frappanter Gegensatz! Darunter stehe: Mrs. Britannia, während sie Erin (Irland) gefesselt niederhält, sieht den Erfolg der Politik, welche sie sibst verschmäht hat, in der Versöhnung Oesterreichs und Ungarns.⸗« Oesterreich sei dargestellt durch den

Kaiser auf dem Throne, mit dem Scepter in der Hand, und Ungarn als ein junges Weib, das eine Krone auf das Haupt des Kaisers setzt. Im Vordergrunde zeigten sich Erin und Britannia; Erin als ein junges Weib bar äuptig und mit aufgelöstem Haar am Boden liegend, in der linken Hand ein kleines Kreuz haltend, an der rechten Hand gefesselt; Britannia als eine weibliche Figur mit einem Helm dem Kopfe und einem kurzen Schwerte in der Hand. Sie habe sich auf die darnieder liegende Erin Seeen und sie mit der rechten Hand im Nacken gepackt. ie scheine mit dem

stantung der beiden Lustschlösser hat der Kaiser den jaͤhr⸗ lichemetrag von 25,000 Fl. bestimmt .

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Hiebe, zu dem sie ausgeholt hat, zu zögern, indem sie auf die

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