1868 / 31 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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II11“ diese Aenderung? Sollte sie vielleicht in einer Ver⸗ stimmung, die die Abstimmung der hannoverschen Ab⸗ eordneten bei denjenigen im Lande hervorgerufen haben, die e mit der Regierung halten, als die hannoverschen Ab⸗ geordneten es thun, ihren Grund haben? Meine Herren, diese Verstimmung ist bei der Königlichen Staatsregierung ganz in eben so hohem Maße vorhanden, als sie bei irgend einer Fraction dieses Hauses vorhanden sein kann.

Wir hatten uns der Hoffnung hingegeben, daß die hanno⸗ verschen Abgeordneten, frei von den Eindrücken, die ein früherer, glücklich überwundener Parteikampf bei uns in

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welche jeder einen Theil des Budgets ur Selbstverwaltun bär eit an das neue Gemeinwesen damit erkaufen * 1 1 8 hanglchte sie der Hr. Abg. Freiherr v. Vincke

überweisen, allerdings in Einnahme und Ausgabe, denn e wolle. Diese Richtung, wie r v.

kann sich nicht darum handeln, daß die einzelnen Provinzen (Minden) charakterisirt hat, hat der Kgl. Staatsregierung sich untereinander Geschenke machen. Wo zwei neue Provin⸗ nicht vorgeschwebt, wohl aber hat ihr vorgeschwebt die Auf⸗ zen, wie Hessen und Hannover, in der exceptionellen Lage sind, fassungsweise eines folgenden Herrn Redners ich glaube, es daß sie ein bedeutendes Baarvermögen mitbringen, wo die Frage war der Herr Abgeordnete Lasker oder ein Anderer, daß wir historisch sich so entwickelt hat wie in Hessen und in Hannover, den Entwickelungsgang, wie die hannöverschen Lande ihn bis⸗ da liegt die Sache anders als in den anderen Provinzen; ich her unter ihrer gesonderten Regierung gehabt haben und wie wünschte, daß jede von den anderen Provinzen auch 19 Millio⸗ er für die nächsten Jahre den hannöverschen Landen von der nen Provinzialfonds⸗Vermögen hätte. Dann würden wir

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der sie vernachlässigt. Wie die Hannoveraner selbst diesen Pre s ragcahsan für den sie ihre Bequemlichkeit in früherer Zeit gleich anderen Staaten erkauft, das ist ihre Sache; aber ich glaube, nachdem eine Nation das natür⸗ liche Resultat eines schlechten Vertheidigungs wesens ehrlich über sich hat ergehen lassen, dann soll man es ihr nicht mehr vor⸗ werfen / brav geschlagen haben sie sich immer; daß die Regie⸗ 8 rung das Geld anderweitig angelegt hat, war nicht ihre Schuld. Der Herr Abgeordnete für Minden hat mich nachher eines Mangels an historischen Kenntnissen des Vaterlandes geziehen,

indem er an eine Aeußerung erinnerte, die ich in der Kom⸗

misston gethan habe über die entgegenkommende Behandlung,

die in Preußen den neuen Provinzen in der Regel zu Theil eworden wäre.

Ich gebe gerne zu, daß ich dort, wenn ich bis auf Ost⸗ preußen und Schlesien zurückgegriffen habe, das aus rhetori⸗ schen Gesichtspunkten gethan habe, obschon man doch auch bei Schlesien in Anschlag bringen muß, daß den Schlesiern nach der Erwerbung eine Selbstverwaltung, ein eigenes schlesisches Ministerium gelassen wurde, und daß in vielen Verwaltungs⸗ verhältnissen eine Art von Personalunion in Bezug auf Schle⸗ sien eingeführt wurde, und daß die schlesischen Erträge, soweit sie nicht von der Armee und den allgemeinen Staatszwecken absorbirt wurden, vorzugsweise der Provinz Schlesien zu Gute kamen. Wollte man diese Art von Personalunion auch für Hannover durchführen mit einem besonderen Ministerium für Hannover, ich glaube, die Provinz würde sich dabei finanziell besser und nicht schlechter gestanden haben. Aber mir schwebte mehr die wie die Provinz Westfalen und insbesondere die Rheinprovinz bei meinen Lebzeiten von Seiten der Regierung ich tadle das im Prin⸗ zip durchaus nicht behandelt worden sind. Wir in den al⸗ ten Provinzen haben immer den Eindruck gehabt, als wͤren dies die verzogenen Schooßkinder der Regierung gewesen die auf unsere Kosten ausgezeichnet und belohnt wurden, und denen man Glauben schenkte, wenn sie über Ueberbürdung durch die Grundsteuer klagten; es ist mir eine angenehme Probe auf das Exempel nachher gewesen, wie bei der Grundsteuer⸗Ausgleichung

eeine dieser am lautesten klagenden Provinzen sich beweisen lassen mußte, daß sie bisher, ich glaube es waren 70,000 oder 50,000 Thlr., zu wenig bezahlt hatte, und wie ihr aus der Regulirung ein kleiner Zuwachs hervorging. Diese Rheinprovinzen schwebten mir vorzugsweise vor, und das hat gute Früchte getragen; denn sie, düeign der Zeit, wo ich sie zuerst kennen lernte, im Anfang der dreißi er Jahre, nicht gerade immer ein sehr viel stärkeres Wohlwollen für uns hatten, als viele hannoversche Partikula⸗ sie sind seitdem durch konsequent fortgesetzte gute Be⸗ so gute Preußen eworden, wie nur irgend welche in ben alten Provinzen, in Schlesten oder in Pommern, gefunden werden.

Was demnächst das zweite Motiv der Regierung betrifft, die Decentralisation, so war es für mich eine Erscheinung, die ich mit Freuden begrüßte, als das Staatsministerium sich nach einigen Kaͤmpfen und Schwierigkeiten von Seiten der verschie⸗ denen Bureaus, die das Gewohnte vertraten, darüber einigte, hier zuerst eine Bresche in das System der Centralisation zu legen. Der Kampf dafür wurde mir durch den Vorgang in Kurhessen sehr erleichtert, und die fanatische Liebe der Kurhessen zu ihrem Staatsschatz ist vielleicht der erste Anstoß zu dem System der Decentralisation gewesen. Ich bin überrascht, daß keiner der Redner, die unser heutiges Verfahren angreifen, auf den kurhessischen Staatsschatz zurückgekommen ist. Es stand doch dort genau so wie hier. In den alten Provinzen hat sich nicht der leiseste, ich will nicht sagen Schrei, sondern auch nur Seufzer deshalb vernehmen lassen, im Gegentheil, man hat es der Regierung gedankt, man hat es in öffent⸗ lichen Blaäͤttern anerkannt, daß sie keinen Anstand nahm, ein Versehen, welches sie nach der Probe die die öffent⸗ liche Stimmung darauf gemacht, begangen zu haben glaubte, offen zurück unehmen, und daß sie den englischen Grundsatz annahm: s ist männlich, seinen Irrthum offen zu bekennen, wenn man ihn einsieht. Damals sind wir nicht getadelt wor⸗ den, jetzt mit einem Male soll dieses Verfahren ein an⸗ deres sein. Die Kurhessen hatten, so lange keine Personalunion zwischen den beiden Staaten geschaffen war, nicht ein Haar breit mehr juristisches Recht als die Hannoveraner auf irgend einen Theil des Staatsvermögens, das ihnen geblieben ist. Und nichts desto weniger wünsche ich der Regierung Glück, daß sie den juristischen Maßstab nicht angelegt, sondern nach ihrem politischen Ermessen gehandelt hat. Ich wiederhole die Zusage, die ich in der Absicht sämmtlicher Staats⸗

gegeben habe, daß es die Minister, und zwar die von Sr. Majestät dem Könige gebilligte mächsten Budget auf diesem Wege weiter zu

Absicht, in dem für sämmtliche Provinzen Vorlagen zu machen,

Kommission

gehen und

anders über die Sache reden können. So aber, da die in den anderen Provinzen jetzt nicht vorhanden sind, so ist die Frage nur die, soll dieses hannoversche Beutestück, so zu sagen, in den allgemeinen 8, Topf geworfen oder in Hannover gelassen werden. Sonst würde eine Ueberweisun von Kapitalvermögen an die anderen Provinzen nicht sein als ein Geschenk, welches Schlesien z. B. an die Rhein⸗ rovinz machte unter der Bedingung, daß eben so von der

heinprovinz an Schlesien ein gleiches Geschenk gemacht würde. Es würde das Geld nur aus einer Tasche in die andere über⸗ gehen. Es kann da nicht von dem Geldinteresse, sondern nur von dem Interesse der Decentralisation die Rede sein, daß aus dem großen Budget für jede Provinz der sie betre ende Theil, so weit er von dem Ganzen ohne Schaden des Staates los⸗ gelöst wird oder auch nur so weit er vom provinziellen Standpunkte aus besser verwaltet werden kann, von dem allgemeinen losgelöst und in Einnahme und in Ausgabe der Provinz übergeben wird. Hätten wir diese Absicht nicht gehabt, eine Absicht, die ich für meine Person seit Jahren verfolgt habe, so würden wir vielleicht weniger bereit⸗ willig den hannoverschen Wünschen entgegen gekommen sein, wenn dieselben uns auch einen pekuniären Schaden im Budget in diesem Augenblick nicht thäten. Sollte nun diese Vorlage ich kann nicht sagen, dieser erste Versuch, denn das war der hessische, dieser zweite Versuch He e. werden, so würde das keine andere Wirkung haben, als daß die Regierung in ihrem Vorgehen auf diesem Wege in hohem Maße entmu⸗ thigt würde. Ich weiß nicht, ob ich dazu rathen würde, ihn dann weiter zu betreten. Das Hauptargument gegen die Bewilligung ist eben das juristische, die angeblich ungerechte Bevorzugung der einen Pro⸗ vinz vor der anderen. Ist diese Bevorzugung denn, meine Herren, so etwas vollständig Unerhoörtes? Ich erinnere an einen kürzlichen Vorgang in diesem Hause, wo mit vollen Händen „ohne Widerspruch einer der alten Provinzen 40 Mil⸗ lionen für Eisenbahnen votirt worden sind.

Sind wir nicht bereit, die speziellen provinziellen Interessen,

W“ durch das Vorhandensein einer Landeskalamität in dieser

nen aus Ihrem Murren entnehme ich, daß Sie mir vor⸗ werfen, ich käme auf den Nothstand, doch meine Argumentation hängt nicht mit dem Nothstande zusammen, denn dem egen⸗ wärtigen Nothstande würde man mit Einer von den 40 Millio⸗ nen durch direkte Vertheilung vielleicht wirksamer entgegentreten können. Es handelt sich vielmehr um eine Verstopfung der Quellen der zukünftigen Nothstände, das will ich eher zugeben, denn das Ganze erstreckt sich auf viele Jahre aber Thatsache ist, daß dies vom Staate zu Gunsten einer Provinz geleistet wird, und ich freue mich, daß es geschieht, und würde unter ähnlichen Umständen immer wieder dafür stimmen. Tragen wir nicht für eine andere Provinz, für Pommern, aus der allgemeinen Staatskasse einen sehr erheblichen Zuschuß, der aus der Garantiefür gebaute Eisenbahnen hervorgeht? Ist das nicht auch ein Geschenk, wenn Sie wollen, welches man sich unter Brüdern, eine Provinz der anderen gegenseitig macht? Freilich ein frucht⸗ tragendes, und es ist dan bar anzuerkennen, daß der preußische Staat sich nicht auf den rein juristischen Standpunkt, auf den der Goldwaage stellt, wonach dem Einen recht ist, was dem Anderen billig, daß keine Provinz der anderen einen Thaler mehr gönnt, als sie nach Verhältniß der Bevölkerung etwa selber empfängt. Es ist das einer der großen Vorzüge unseres Staats⸗ wesens, was wir aus der alten patriarchalischen und väterlichen Periode des Staatswesens überkommen haben und was in anderen Staaten vielleicht nicht mit demselben Wohlwollen von der Regierung gehandhabt worden ist, wie hier. Ich würde rathen, treten Sie auch Ihrerseits in die Fußtapfen ein und lassen Sie das Ganze da helfen und da eingreifen, 8 augenblicklich die Ganze sich am schicklichsten ver⸗ werthet und bezahlt macht, mögen die Interessen oder mögen sie moralische oder politische sein, Vordergrunde stehen. Es kann damit ja nicht die Absicht sein harte, krasse Ausdrücke lassen sich für jede Handlung finden auch für die beste daß man etwa die Provinz Hannove damit bestechen man ihren Patriotismus, ihre An⸗

früheren Regierung in Aussicht gestellt war, nicht unterbrechen, daß auch wir ihn 1 benasase

ch der weniger Urtheilsfähige 1b ve.a muß, 8 geht uns in dieser Beziehung nicht schlechter, man kein auffälliges Stocken

richtungen bemerklich wird. Willen kaufen, sondern wir wollen Vertrauen zeigen und Ver⸗

trauen erwecken, wir wollen das wieder nige Reden an dieser Stelle vielleicht verdarben.

Gelder

stützung derjenigen Fractionen im Hause zu haben, deren Wahl ein Ausdruck des

Majestät des Königs gewesen ist. Ich kann m daß, wenn die heutige Vorlage die erste gewesen wäre, die vor dem Budget gekommen 8

glatter durchgegangen wäre, als

o fördern wollen, daß jeder Hannoveraner, der weniger Einsichtsvolle sich

und wohlwollend, daß früher projektirten Ein⸗ nicht guten

gerecht in den Wir wollen daher

behandelt uns so

gut machen, was zor⸗

Wir glauben daher vor Allem ein Anrecht auf Unter⸗

Vertrauens zur jetzigen Regierung Seiner ir wohl denken,

daß sie dann leichter und

wäͤäre, heute. Worin liegt nun

den Gemüthern

Stellung

eine ausgleichende, mit Bedauern hen und tiefer in dem hiesigen Parteitreiben eglaubt hatte,

Fühlung mit de

habe

Ich

ich hoffte,

ist hierbei voll die sie nicht nur dem Lan

Vorlage,

sondern auch im Interesse der ges für nützlich und not

der

zwischen 1 eine

daß sie es

hinterlassen hatte,

r Regierung nicht den daß sie ihn legen würden. ständig gleichgültig. D

hwendig hiel

Regierung und unbefangene gesehen, daß thun würden, Werth Aber,

wenn sämmtliche hannöversche Abgeordnete

stimmen würden, worden wären.

als ob sie in der preußische

t, nach wie vor fest,

eine mehr vermittelnde

der Opposition

einnehmen würden.

sich rasche

sie

gefärbt haben, als ich und daß sie auf di

gelegt haben, den

selbst wie ein Mann so n Residenz gewählt

lung, Firma

und als deren Inhaber der Buchhaͤndler Lobeck vermerkt steht, ist zufolge heutiger

nur materielle wie sie hier im

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Handels⸗Register. ue“ Handels⸗Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. Unter Nr. 893 des Firmen⸗Registers, woselbst die hiesige Hand⸗

A. Duncker'sche Sort.⸗Buchhandlung e

dler Friedrich Wilhelm Otto Verfügung eingetragen:

Der Buchhändler Friedrich Wilhelm Otto Lobeck hat

em Buchhändler Paul Otto Georg Scheller zu Berlin den,

8

en Sortiments⸗Buchhandel umfassenden Zweig dieses Handels⸗ geschäftes verkauft und führt dieser hierfür die Firma A. Duncker'sche Sort.⸗Buchh. (Paul Scheller), welche unter Nr. 5168 des Firmen⸗Registers ein etragen ist. Den anderen, den Verlags⸗Buchhandel betre enden Zweig dieses Handelsgeschäfts führt der Buchhändler Friedrich Wil⸗ helm Otto Lobeck zu Berlin unter der Firma Wilhelm Lobeck 8 fort, welche unter Nr. 5167 in das Firmen⸗Register einge⸗ en ist. 1 Unter her 5167 des Firmen⸗Registers ist heut der Buchhändler Friedrich Wilhelm Otto Lobeck zu Berlin als Inhaber der Handlung,

Uixm Wilhelm Lobeck (jetziges Geschäftslokal: Adalbertstr. Nr. 62), 18 eingetragen.

r. 5168 des Firmen⸗Registers ist heut der Buchhändler Paul Ier, ece Scheller zu Berlin als Inhaber der Handlung,

A.. Duncker'sche Sort.⸗Buchh. (Paul Scheller)

(ietiges Geschäftslokal Friedrichsstr. Nr. 77)

““ E1“

eingetragen. 2 Die unter Nr. 2921 des Firmen⸗

. C. A. Knüpfer Inkhaber: Kaufmann Carl August Knüpfer, ist erloschen und zu⸗ folge heutiger Verfügung im Register gelöscht. 8 Di ter der hierselbst unter der Firma Die Gesellschafter d isol erCg. (Bank⸗ und Rnodacgen.G. jetzges Geschäftslokal: Ziegel⸗ raße Nr. G am 1. Februar 1868 errichteten offenen Handelsgesellschaft sind

die Kaufleute: 1 August Ferdinand Mylo, 9) Budaldg 2. udwig Buttel, 86

16“ 8 eide zu Berlin. b

ies ist in das Gesellschafts⸗Register des unterzeichneten Gerichts ir ünn eben Seeeshcech vom 3. Februar 1868 am selben Tage eingetragen.

Unter Nr. 214 des Firmen⸗Registers, woselbst die hiesige Hand⸗ S. Hirschfeld jun.

Registers eingetragene hiesige

Loewenthal ledigt unter

Handelsgese

tiger Ver

getragen.

Firma

getragen:

kt und als deren Inhaber der Kaufmann Samuel Hirschfeld vermer steht, ist vesbe derce Verfügung eingetragen:

. nter

Der Kau delsgeschäft des Kaufmanns Samuel Hir gesellschafter eingetreten und die unter de stehende Handelsgesellschaft unter gisters eingetragen.

Registers sind heute die Kaufleute

feld jr. nunmehr be des Gesellschafts⸗Re Unter Nr. 2245 des Gesellschafts⸗

Die dem

ist durch gegenseiti h8. dn gegge Edel und Salomon Fen ecgister eis cht

rlin, den 3. Februar 1868. 8 Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

In das Firmen⸗Re Nr. 330 die Firma

zu Sommerfeld, und als deren Inhaber der K mann daselbst zufolge Verfügung vom

Samuel Hirschfel Louis Loewentha

beide zu Berlin, 8 als Gesellschafter der hierselbst unter der Firma

fmann Louis Loewenthal zu Berlin ist in das Han⸗

e

S. Hirschfeld jr.

(jetziges Geschäftslokal: am 1. Januar 1868 errichteten

für

111

8

schfeld als Handels⸗ r Firma S. Hirsch⸗ Nr. 2245

tralauerstr. Nr. 48), 1

offenen Handelsgesellschaft eingetragen. nunmehrigen Handelsgesellschafter Kaufmann Louis die vorgedachte Handlung ertheilte Prokura ist als er⸗

Nr. 675 im Prokuren⸗Register heut gelöscht.

Die unter Nr. 1968 des Gese

Edel & e Uebereinkunft der bisherigen Gesellschafter, Presch, aufgelöst und zufolge heu⸗

llschaft, Firma

Sorau, den 24. Januar 1868. Knigliches Stadtgericht.

Presch

r Kaufmann Richard Wilhelm 1 1n . 88 5 N. Krüger & Sallbach bestehenden Handels⸗Gesell⸗

aft ausgeschieden und die Gesellschafts saaf ad vheschc des Gesellschafts⸗Registers

N. Krüger & Sallbach,

als deren alleiniger Inhaber der Kau Sallbach verbleibt, sub Nr. 412 des Elbing, den 25. Januar 1868.

23. Januar

Ulschafts⸗Registers eingetragene hiesige

6 8

Kauf⸗

gister des unterzeichneten Gerichts ist unter

S. Nachmann aufmann Simon Nach⸗

1868 heut ein ·

8 8 B

Abtheilung I.

Krüger zu Elbing ist aus der

Firma N. Krüger & Sall⸗ gelöscht, die Einzel⸗Firma

Königliches Kreisgericht. I. Abthetlung

M. Roesler

zufolge heutiger Verfügung ein

Vergleiche Nr. 92 des Firmen⸗Registers. 8

Nr. 92 des Firn

nen⸗Registers ist heut h“]

die verwittwete Kauf⸗

meine Herren, das ie Regierung hält an der de Hannover für nützlich, ammten preußischen Politik

fmann Carl Hermann Heinrich Firmen⸗Registers eingetragen.

zu Festenberg, und als deren Inhaber der Kaufmann Moritz Rösler zu Festenberg vermerkt steht, is

ie Firma ist durch Erbgang auf die verwittwete Kaufman Johanna, geborene Hirschmann, übergegangen.

8 Unter Nr. 62 unseres Firmen⸗Registers, woselbst die Handlungs⸗