Für die Königlich preußische Ostbahn soll Lieferung von: 1) 125 Stück vierrädrigen offenen Güterwagen (davon 45 Stück mit Bremse und Schaffnersitz), 2) 96 Stück Gußstahlachsen mit schmiedeeisernen Speichenrädern und Bandagen von Puddelstahl, 3) 170 Stück Gußstahlachsen mit Gußstahl⸗Scheibenrädern, 4) 500 Stück 3 ⅞ Fuß langen Tragfedern aus Gußstahl im ge . ] ö 8 werden. 1 nternehmungslustige wollen ihre erten portofrei und mit der Aufschrift” 1 I1““ »Submission auf Lieferung von Güterwagen zstahl⸗ Achsen und Tragfedern⸗ 8 versehen, bis zu dem auf Dienstag, den 25. Februar d. J., Vormittags 11 Uhr, anstehenden Termine an die unterzeichnete Direction cinsenden.
Die Oeffnung der Offerten erfolgt am Terminstage zur bezeich⸗ neten Stunde in unserem Centralbureau auf dem Bahnhofe hierselbst in Gegenwart der etwa persönlich erscheinenden Submittenten. „Die Submissions⸗ und Kontrakts⸗Bedingungen nebst Zeichnungen liegen in unserem Centralburcau zur Einsicht offen und werden auf portofreie, an den Ober⸗Maschinenmeister Gräf hierselbst zu richtende Gesuche unentgeldlich mitgetheilt. Letzterer wird auch auf etwaige ö Anfragen bezüglich der in Rede stehenden Lieferung Auskunft
Bromberg, den 30. Januar 1868.
Königliche Direction der Ostbahn.
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Verschiedene Bekanntmachungen.
„Die Kreis⸗Wundarztstelle des Fraustadter Kreises, verbunden mi einem etatsmäßigen Gehalte von 100 Thlr. ist erledigt.
Qualifizirte Aerzte und Wundärzte, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, werden aufgefordert, sich binnen 6 Wochen unter Einreichung ihrer Zeugnisse bei uns zu melden.
Posen, den 3. Februar 1868. 8
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern. gez. Meerkatz.
Unsere kleine Bergstadt Trendelburg ist in der furchtbaren Sturmnacht vom 31. Januar bis 1. Februar von einer v heimgesucht worden, wie wir nächst den Bränden, welche die Städte Neukirchen, Waldkappel, Friedewald und Frankenau erlitten haben, in unserm engern Vaterlande keine in neuerer Zeit erlebt haben. Abends gegen 7 Uhr in dem Stallgebäude eines Ackerbauers ausge⸗ brochen, verbreitete sich das Feuer bei dem fast zu gleicher Zeit sich erhebenden Windsturm und bei dem engen Zusammenhang der Ge⸗ bäude alsbald über 2 Häuserreihen, sprang beim Wechsel der Wind⸗ richtung nach andern Straßen über und tobte mit verheerender Macht bis Nachts 3 Uhr. 42 Wohngebäude, fast ein Drittel der Stadt, waren mit Nebengebäuden ein Raub der Flammen und damit 55 Familien obdachlos geworden. Mit lob⸗ und dankenswerthestem Eifer sind die Feuerwehr⸗Vereine der Städte Hofgeismar, woher auch militairischer Beistand kam, Kassel und Karlshafen mit unsern Nach⸗ bar⸗Orten bemüht gewesen, dem tobenden Feuer engere Schranken zu setzen, zu retten und zu löschen, wo es bei den höchst ungünstigen Ter⸗ rain⸗Verhaͤltnissen und bei dem Wassermangel, woran das Städichen leidet, nur irgend möglich war, und es ist deren rastlosen Anstren⸗ gungen insbesondere zu verdanken, daß die öffentlichen Gebäude und der Rest der Stadt fast unversehrt geblieben sind. 1n Die gnädige Hand Gottes hat es verhütet, daß kein Menschen⸗ 1 6 en verloren gegangen ist. Aber die unsägliche Verwirrung, welche va., die unaufhaltsam rasche Verbreitung des Feuers über verschie⸗
ene Stadttheile entstand, hat es vielen Bewohnern rein unmöglich Fe auch nur einen Theil ihrer werthvolleren Habe zu retten. ußer sämmtlicher Fourage sind in vielen Häusern Kleidung, Betten, HPausgenchlc und Viktualien, selbst einiges Vieh verloren gegangen. Fun wenige Bewohner waren bei Mobiliar⸗Asseluranzen berheiligt. 4 er größte Theil der Abgebrannten sieht der Zukunft mit rathlosem Jammer entgegen. Noch haben nicht Alle für sich eine bergende Stätte gefunden, mit wenigen Ausnahmen sind die schon vorher in dürftigen Verhältnissen lebenden Abgebrannten ohne das tägliche Brod ie Besitzer von Vieh ohne Futter für dasselbe. Die nach allen Sei⸗ ten hin eingebrochene Noth werden Alle leicht begreifen, welche auch nur einmal das einem größeren Brande an einem an sich schon ar⸗ men Orte auf dem Fuße nachfolgende Elend wahrzunehmen Gelegen⸗ heit gehabt haben. Doch wir wollen nicht verzagen, sondern der Pa⸗ Gottes vertrauen, der nach dieser schweren Heimsuchung auch 8 f Menschenherzen zum Wohlthun und Mittheilen geneigt machen — ir 1 Schon hat, che wir noch einen Hülferuf ergehen lassen konn⸗ sen⸗ ie Wohlthätigkeit von Nachbar⸗Orten und Kassel uns zuvor⸗ Humende Handreichung gethan, damit für die nächsten Tage der act. F. Bedürftigen gestillt werde. Aber um für die folgenden Konate diese auch nur nothdürftig versorgt zu sehen, thun 8. Lebensmittel, Kleider, Fourage und vor Allem Geld nöthig, um demnächst die Fortsetzung des Erwerbs und den Wieder⸗Aufbau
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Die Unterzeichneten sind zu einem Hülfsaus chuß zusammenaete ten und richten an Alle, welche ein . . sen die ien ihrer Mitmenschen haben, die dringlichste Bitte, mit Unterstützungen zu Hülfe zu kommen und diese unter der Adresse des Hülfsausschusses anher gelangen zu lassen. Ueber die Verwendung sämmtlicher Gaben wird demnächst öffentlich Rechenschaft abgelegt werden.
Trendelburg im Regierungsbezirk Kassel
Hessischen Nordbahn), den 2. Februar 1868. Der Hülfsausschuß für die Abgebrannten zu Trendelburg:
Der Königliche Landrath des Kreises Hofgeismar:
1 von Dehn⸗Rothfelser. 8 Heidt, Bürgermeister. Rohde, Pfarrer. Garthe, Rentmeister A. Wolbrecht, Domainenpächter. Gebrüder Knochenhauer⸗ Mühlenbesitzer. W. Dallwig, ꝛAvpotheker. Recknagel, Oekonom
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zu Stammen. Stöhr, Postverwalter.
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8 8 ekanntmachung. „Nach dem von dem vormaligen Raths Kämmerer Ernst Wilhel Müller in dem Testamente de dato Salzwedel, den 24. Januar 1785 gestifteten Universitäts⸗Stipendium sind:
er Wohnungen zu ermögli Wohnungen zu ermöglichen.
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die Söhne der durch Männer abstammenden männlichen Descen. denten des Bruders des Stifters, weiland Ludwig Müller zu 1 E1“ ie Söhne der durch Männer abstammenden männli D . ddenten des Oheims des Stifters, weiland Dr. Lacien Descrn. Burchardt zu Salzwedel, und c) die Söhne der durch Männer abstammenden männlichen Descen⸗
denten des Freundes und Gevatters des Stifters, weiland Apo⸗
Iktheker Dettlof Friedrich Freese zu Salzwedel in die erste Reihe zur Theilnahme an dem Stipendium berufen worden Auf Grund des §. 11 der durch die Allerhoͤchste Kabinets⸗Ordre de dato Sanssouci, den 12. Juli 1854, bestätigten Abänderungen der Stiftunge⸗Urkunde fordern wir Diejenigen, welche zu obiger Kategorie gehören und als Bewerber um das Stipendium auftreten wollen/ ae—g sch ssg F v bei uns zu melden und dieselben gehörig un ollständig darzuthun binnen acht T 8 räklusi⸗ bicae dui zuth ht Wochen präklusi nerläßliche Bedingungen der Zulassung zum 2 i. venens iae g Zulassung z Genusse des Sti a) der Nachweis der Entlassung aus der Prima eines preußischen 1“ s. W“ 8 Herrn Kultus⸗Minister den Teeaecgen gleich geachteten Gymnasiums mit dem Zeugnisse der Reife fü die Universitätsstudien, “ b) der Besuch einer vollständigen Universität als Student. Salzwedel, den 1. Februar 1868.
immatrikulirter
Der Magistrat. v. Holleuffer.
Neefesche Stipendien. 8
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und zu 40 Mfl. für Studirende der Universitäten Leipzie 5 wegen eingetretener Erledigung zu Ostern belb Michaes d Fale anderweitiger Verleihung kommen, wird den Nächst⸗ und Näherderech⸗ tigten (Verwandten und Chemnitzer armen Stadtkindern) mit dem Be⸗ merken bekannt gemacht, daß Diejenigen, welche Berücksichtigung wün⸗ schen, ihre Gesuche, von heut an gerechnet binnen vier Wochen, also bis 8 8 J., 59 mir .. ha a. haben.
nterbodnitz bei Kahla im Herzogt Alte . “ ) Herzogthum Altenburg, den 2. Fe 8 8 Der Collator und Familiensenioer
August Hermann Neefe, Schullehrer.
[3941 Cölnische Hagel⸗Versicherungs⸗Gesellschaft Am 2. März d. J., Vormittags 11 Uhr, 1 gewöhnliche General⸗Versammlung 8 der Actionaire im Geschäftslokale der Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft Colonia, unter Sachsenhausen Nr. 2 ¼ hierselbst, stattfinden. Sie be⸗ steht aus denjenigen Personen, welche seit länger als zwei Monaten Eigenthümer von wenigstens fünf Actien und als solche im Actien⸗ Register der Gesellschaft verzeichnet sind; ihr Zweck besteht in den im
IG de ceatn bezeichneten Functionen.
intrittskarten werden am Samstag, den 29. Februar e im Geschäftsbüreau der Gesellschaft, unter Sachsenhansen Nr. 22 sowie am Tage der Versammlung selbst am Eingange des Lokals
ausgegeben. 2 ““ Der Verwaltungsrath.
Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Mit dem 1. d. M. ist im Schlesisch-Sächsttz⸗diseischen Ver⸗ band⸗Güter⸗Verkehr ein Spezialtarif für Zinkblech in Wagenladungen von 100 Centnern und darüber von Breslau nach den Verband⸗Sta⸗ tionen der Thüringischen Eisenbahn in Kraft getreten. Berlin, den 3. Februar 1868. “ Bekanntmachung. 66“ „Lupinen⸗Sendungen nach den Regierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen sowie nach Station Gül⸗ ae⸗ S. werden auf der Ostbahn für die Zeit bis zum 30. September d. J. zu Q⅔ der tarifmäßi Ben seden⸗ J. zu ⅔ der tarifmäßigen „ Bromberg, den 1. Februar 1868. Königliche Direction der Ostbahn.
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(Eisenbahnstation der
Daß mehrere Neefesche Familien⸗Stipendien zu 50 Thlr., 40 Thlr.
8 dern im Kreise Cösfeld.
Auslandes nehmen Bestellung an, für Berlin die Expedition des Königi. Preußischen Staats-Anzeigers:
Jäger⸗Straße Nr. 10. twischen d. Friedrichs- u. Kanonierstr.)
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht,
den nachbenannten Personen Orden und Ehrenzeichen zu ver⸗ leihen, und zwar:
den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der
Schleife:
dem Ober⸗Grenz⸗Controleur Reusing zu Wiltz im Groß⸗ herzogthum Luxemburg;
den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse:
dem Wegebaumeister a. D. Wittstein zu Aurich, dem Kreisgerichts⸗Secretarir Warmann zu Frankfurt a. O., dem Magistrats⸗Beigeordneten Plate zu Lissa im Kreise Fraustadt und dem Steuer⸗Einnehmer Rautenstrauch zu St. Wendel;
den Königlichen Kronen-⸗Orden dritter Klasse:
dem Geheimen Justiz⸗ und Appellationsgerichts⸗Rath von
Schlebrügge zu Breslau und dem Schultheißen, Präsidenten Glameyer zu Otterndorf in Hannover;
den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse:
ddem Dirigenten der Druckerei der Akademie der Wissen⸗ schaften, Kastellan Vogt zu Berlin;
1 das Allgemeine Ehrenzeichen: dem Schullehrer Karge zu Reisicht im Kreise Goldberg⸗ Haynau, sowie die Rettungs⸗Medaille am Bande:
dem Schreinergesellen Hermann Schwermann zu Bul⸗
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Regierungs⸗Referendarius und Rittergutsbesitzer Axel Carl Herrmann von Colmar zu Potsdam die Kammerjunker⸗Würde zu verleihen, und
Den Landgerichts⸗Assessor Sterken in gerichts⸗Rath in Trier zu ernennen.
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Bonn zum Land⸗
8 8 Berlin, 7. Februar. “ Prinz Albrecht von
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Se. Königliche Hoheit der Albrechtsberg bei Dresden abgereist.
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und öffentliche
rium für Handei, Gewerbe h Arbeiten.
in 1 Bekanntmachung.
Die sechste öffentliche Vorlesung über Brennmaterialien findet Dienstag, den 11. Februar d. J., Abends 7 Uhr, im Saale der Berg⸗Akademie statt. Es wird darin die technische Darstellung der Holzkohlen und der Steinkohlenkoks behandelt werden. 88
Berlin, den 6. Februar 1868. “ Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Im Auftrage: von Krug.
—
Verlin, 7. Februar. Se. Majestä der König haben Allergnädigst geruht: dem Wirklichen Geheimen Rath und Ober⸗Jägermeister Grafen von der Asseburg⸗Falkenstein auf Meisdorf die Erlaubniß zur Anlegung des von des Groß⸗ herzogs von Mecklenburg⸗Schwerin Königlicher Hoheit ihm ver⸗ liehenen Großkreuzes des Ordens der Wendischen Krone zu er⸗
theilen. 8
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 7. Februar. Seine Majestät der König arbeiteten gestern mit den Generalen von Pod⸗ bielski und von Tresckow, empfingen militairische Meldungen, darunter die des Generals der Infanterie von Brauchitsch, des General⸗Lieutenants von Gordon, des General⸗Majors von Schmidt u. m. a. und nahmen Nachmittags den Vortrag des Minister⸗Präsidenten entgegen.
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern die Meldungen des Generals der Infanterie von Brauchitsch, des General⸗Lieutenants von Gordon und mehrerer anderer Offiziere entgegen und wohnte Abends dem Ball im König⸗
lichen Schlosse bei. 1
— In der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wurden die Amendements Wellmann und von Bonin zu⸗ rückgezogen; die Amendements Graf von Westarp und von Brauchitsch wurden abgelehnt. Es folgte die Abstimmung über den Antrag des Abg. von Kardorff, welcher lautet:
»Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
1. In der Ueberschrift die Worte »von Beständen« bis inkl. »Fonds« zu streichen und an deren Stelle die Worte zu setzen: veiner Summe von jährlich 500,000 Thalern.⸗«
2. Den Eingang des §. 1 zu streichen bis zu den Wor⸗ ten: »Zur Verwendung für folgende Zwecke:«
„3. Von der Nr. 5 des §. 1 die Schlußworte von der Worten ab: »dem provinzialständischen Verbande« zu streichen und an deren Stelle zu setzen: »wird dem provinzialständischen Verbande der Provinz Hannover zu eigener Verwaltung die Summe von jährlich 500,000 Thalern aus den Staatshaus halts⸗Einnahmen eigenthümlich überwiesen und ist diese Summ daher fortan auf das Ordinarium des Etats zu setzen.«
4. Den Eingang des §. 2 dahin zu ändern: »Soweit d
überwiesene Summe nicht ausreicht« ꝛc.
5. Alinea 2 des §. 2 zu streichen.
Der zweite und dritte Theil dieses Antrags wurden in namentlicher Abstimmung mit 197 gegen 192 Stimmen an⸗ genommen.
Bei der Spezial⸗Debatte über §. 2 der Kommissions⸗Vor⸗ lage nahm Niemand das Wort; es wurde deshalb sogleich zur Abstimmung geschritten, bei der die Theile 4 und 5 des An⸗ trages des Abg. von Kardorff angenommen wurden; §. 3 der Kommissions⸗Vorlage wurde ohne Debatte angenommen, ebenso der erste Theil des Amendements des Abg. von Kardorff, der zum Titel und der Ueberschrift des Gesetzes vorliegt. 8 Da der Kommissionsentwurf wesentlich verändert ist, so muß das Gesetz nach der Geschäftsordnung an die Kommission zurückverwiesen und von dieser zusammengestellt werden. Nach dieser Zusammenstellung findet die Abstimmung über das ganz Gesetz, so wie über den Antrag des Abg. v. Diest statt. — Es nahm nunmehr der Finanzminister, Frhr. v. d. Heydt, das Wort wie folgt: »Ich habe dem Hohen Hause einen zweiten Gesetzentwurf vorzulegen, der bestimmt ist für diejenigen Civil beamten, deren Ernennung dem Bundes⸗Präsidium zusteht, und die gesetzlich nicht das Recht haben, der allge meinen Wittwen⸗Verpflegungs⸗Anstalt beizutreten. Der Entwurf bezweckt, so lange nicht ein neues Gesetz er lassen ist, diesen preußischen Beamten das Recht zu konserviren der Wittwen⸗Verpflegungs⸗Anstalt beizutreten. Ich beantrage über diesen Entwurf in die Schlußberathung einzutreten. «
Dieser Vorschlag wurde ohne Widerspruch vom Hause angenommen.
Der Schluß der Sitzung erfolgte um 3 Uhr 40 Minuten