fürchte — meine Herren, ich habe ihm ehrlich die Stirne ge⸗ zeigt drei Jahre hindurch, aber ihn zu einer permanenten na⸗ tionalen Institution zu machen, ist nicht meine Absicht.
Der Geheime Ober⸗Finanzrath Wollny
s folgt:
8 98 Heree mir zunächst erlauben, auf den Vortrag des geehrten Herrn Vorredners nur einiges Wenige zu erwidern. Es sind meine gestrigen Aeußerungen hier wörtlich richtig dahin reproduzirt worden: ein Rechtsanspruch der Provinz werde nicht behauptet — ein klag⸗ barer Anspruch existire nur zum Theil — dessen ungeachtet sei eine Verpflichtung der Staatskasse auf das Ganze vorhanden. Diese Worte sind als nicht faßlich bezeichnet worden; sie würden es auch in der That nicht sein, wenn sie in diesem Zusammenhange gesprochen wären. Sie hatten aber einen ganz anderen Zusammenhang; sie sind an verschiedenen Stellen meines Vortrages vorgekommen.
Ich habe gesagt: ein Rechtsanspruch der Provinz auf den Domanial⸗Ablösungsfond existirt nicht; ein klagbarer Anspruch auf die Leistungen, die auf die Provinz über⸗ gehen sollen, also auf die Ausgabe, existirt zum Theil, und eine Ver⸗ pflichtung der Staatskasse ist zu der ganzen Ausgabe vorhanden, weil die Ausgabe basirt theils auf rechtlicher Verpflichtung, theils auf einem unabweislichen Bedürfniß, zu dessen Befriedigung kein anderer Ver⸗ pflichteter vorhanden ist, und welches der Provinz aufzuerlegen eine unverständliche Härte, ein schmerzlicher Eingriff in den Rechtszustand und ein Mißbrauch des Eroberungsrechtes sein würde. Ich habe dann
esagt, daß für die zu übernehmenden Leistungen eine entsprechende Gegenleistung eintreten solle, daß also der Provinzialfond nichts ge⸗ währen solle, was nicht in den Leistungen der Provinz ein Aequiva⸗ ent findet. Daß nun hierin eine Zuwendung, ein Geschenk titulo ratuito zu finden wäre, das habe ich in meiner gestrigen Ausführung zu widerlegen gesucht. “
Ferner ist die Mangelhaftigkeit der Vorlage gerügt worden, weil sie erstens die Rechtsverhältnisse des Provinzialfonds nicht vollständig darstelle und zweitens die Ausgaben nicht erläutere. Im ersten Punkt ist die Vorlage erschöpfend, das ist von dem Herrn Vorredner selbst anerkannt worden, indem er die Anführungen über die Natur des Provinzialfonds als die richtigen bezeichnet hat. Das Bedürfniß ist in dem Maße ausführlich dargelegt worden, wie es in jedem Budget geschieht. Es kam eben nur darauf an, nachzuweisen, daß die Aus⸗ gaben in den preußischen Staatshaushaltsetat gehören würden. Nähere Erläuterungen gehörten in die Kommission und sind dort in der um⸗
assendsten Weise gegeben worden.
Hauptsächlich habe ich mich nun zu erklären über das heute im Druck vorgelegte Amendement des Herrn Abgeordneten Graf Westarp. Auch dieses Amendement muß von Seiten der Staatsregierung, so sehr sie anerkennt, daß demselben die wohlwollende Absicht zu Grunde liegt, welche auch die übrigen Amendements von der Seite (rechts) kennzeichnet, als unannehmbar betrachtet werden.
Im §. 1 wird der Gesetzgebung eine Regel vorgezeichnet für künf⸗ tig zu erlassende Bestimmungen. iese Regel ist aber in wesentlichen Punkten unvollständiger als das, was von der Staatsregierung in Aussicht gestellt ist. Es fehlt die Bezugnahme auf die Entlastung des Staatshaushalts⸗-Etats. Dann ist aber gegen den §. 1 hauptsächlich einzuwenden, daß es die Aufgabe der Gesetzgebung ist, Rechte und Verbindlichkeiten festzustellen, Vorschriften zu geben, welchen die An⸗ gehörigen des Staats unterworfen sein sollen, nicht aber das Wort an sich selbst zu richten und ihre eigenen Verbindlichkeiten zu fixiren. Das ist an anderer Stelle auch ich habe den Ausdruck gestern gebraucht — als ein Monolog der Gesetzgebung bezeichnet worden, richtiger, glaube ich, kann man es bezeichnen, als einen Widerspruch in sich selbst, denn die souveraine, die zu allen Zeiten unabhängige Ge⸗ setzgebung kann sich selbst keine Schranken setzen. Das, was allein ge⸗ schehen kann, ist, daß der eine Faktor der Gesetzgebung die Zusicherung giebt, in einer bestimmten Richtung Vorlage machen zu wollen, und das ist wiederholt von Seiten des Herrn Minister⸗Präsidenten sowohl 9 8* Kommission als in der Plenarversammlung des Hauses ge⸗ chehen. 3n materieller Beziehung weicht dies Amendement von dem ab, was die Staatsregierung als unabweisliche Norm vorgezeichnet hat. Sie hat in Aussicht genommen eine dauernde Bewilligung — hier ist nur von einer vorläufigen Bewilligung die Rede — und diese vorläu⸗ fige Bewilligung wird nicht einmal durch eine bestimmte Zabl von Jahren begrenzt, sondern ganz ins Ungewisse gestellt. Es ist das eine widerrufliche Bewilligung, welche den Ver⸗ trag, der jetzt mit der Provinz geschlossen werden soll, unter eine ganz fremde Kategorie setzen würde. Der Vertrag soll sein ein Vertrag do, ut facias und nicht ein Precarium und damit er ein Vertrag do, ut facias werde, muß die Provinz die Beruhigung haben, daß sie die großen Einrichtungen, welche zu übernehmen die Selbstverwaltung auf diesem Gebiete fordert, auf die Dauer treffen kann, nicht auf eine vorübergehende Zeit. Die ausgleichende Gerechtigkeit, die in der Vorlage der Staatsregierung und in dem Antrage des Herrn Ab⸗ Leordneten von Kardorff vermißt worden ist, liegt eben darin, daß die Provinz Leistungen übernimmt, zu denen sie nicht verpflichtet ist, Leistungen, welche gegenwärtig ihr Aequivalent finden in der Zuwen⸗ dung, späterhin aber den Betrag der Zuwendung mit voller Sicher⸗ heit übersteigen werden.
Der Ministerial⸗Direktor Mac⸗Leon gab folgende Er⸗
läuterungen: Meine Herren, ich bedauere,
erklärte,
der augenscheinlichen Zeichen von 6 Ungeduld im Hause ungcachtet, den Ausführungen der Herren Kommissarien, welche vor mir gesprechen haben, noch einige Warte binzufügen zu müssen, weil ausdrücklich der Herr Abgeordnete v. Vincke auf die Zahlenangaben
urückgekommen ist, welche den Beweis führen
sollten, daß in der Vorlage der Provinz Hannover mehr zugewendet werden soll, als sie bisher je gehabt habe, weil dieselbe Behauptung auch von dem Herrn Abgeordneten v. Brauchitsch aufgestellt worden ist und weil mehrere Amendements mit der Reduction der vorgeschla. genen Summe von 500,000 Thlr. auf 300,000 Thlr. darauf hinweisen, daß dieser Argumentation Gewicht beigelegt wird.
Ich glaubte durch meine gestrigen Bemerkungen und die Zahlen, die ich angeführt hatte, ein fuͤr alle Mal die Behauptung wiederlegt zu haben. Da aber ausdrücklich und von Neuem auf die Verhand— lungen der Hannöverschen Stände Bezug genommen worden ist, so will ich Einiges daraus hier kurz mittheilen. In einem Schreiben des Ge⸗ sammt⸗Ministeriums vom 19. Februar 1864 ist den Ständen Folgen. des proponirt worden:
Für die Zwecke des Landstraßen⸗ und Gemeindewegebaues haben Wir im Budget der Generalkasse für 1864/66 die Bewilligung der bisherigen Summe von 150,000 Thlr. für jedes der beiden Rechnungs⸗ jahre wieder in Antrag gebracht. Die bezeichnete Summe ist erfor. derlich, um den Landstraßen⸗Neubau in dem bisherigen Fortschritt zu erhalten, um namentlich den Wegeverbänden zur Fortsetzung ihrer Neubauten die unentbehrlichste Beihülfe gewähren zu können. Daß selbst die obige Summe bei Weitem nicht ausreicht, um den Verbänden, gemäß der denselben durch das Wegegesetz vom 28. Julius 1851 §. 91. eröffneten Aussicht, eine der eigenen Leistung gleiche Beihülfe zu Theil werden zu lassen, ist ein Umstand, auf welchen Wir Uns haben verpflichtet halten müssen, die Aufmerksamkeit der allgemeinen Ständeversammlung schon bisher bei den sich darbietenden Anlässen zu lenken. Die Köͤnigliche Regierung hat sich im Hinblick auf den allgemeinen Zustand des Wegebaues und namentlich auf die Lage des Landstraßenbaues der Ueberzeugung hingeben müssen, daß es größe⸗ rer Opfer, sowohl der Pflichtigen selbst, als der öffent⸗ lichen Kasse bedarf, um den berechtigten Anforderungen des Ver⸗ kehrs an jenen wichtigen Zweig seiner Hülfsmittel begegnen zu können.
Hieran knüpft sich nun der Vorschlag, eine Summe von 1 Million außerordentlich auf den Straßenbau zu verwenden. Es wird ferner dann ausgeführt, daß die bisherige Aufbringung der Wegeverbände zur Unterhaltung und zum Neubau der Landstraßen 350,000 bis 400,000 Thlr. betragen habe, daß noch eine Anzahl von 284 Meilen auszubauen sei, welche eine Summe von über 8 Millionen Thlr. in Anspruch nähme und nach den bisherigen Erfahrungen noch etwa 35 Jahre Zeit erfordere.
Die Stände haben auf diese Vorlage erwidert, daß sie voll— kommen einverstanden seien mit der Absicht größerer Zuwendung, daß aber mit der Summe von einer Million wenig erreicht werden würde und daß sie das Anerbieten daher nicht accep⸗ tiren könnten, weil sie sich dadurch in eine üblere Lage gebracht zu sehen glaubten. Dagegen stimmten sie dem zu, daß außer den bis⸗ herigen 150,000 Thlrn. für die damalige Budget⸗Periode noch 50,000 Thlr., zusammen also 200,000 Thlr. zu Landstraßen⸗ bauten auf den Etat gebracht würden in der Voraussetzung, daß nach wie vor 50,000 Thlr. zur Unterstützung des gewöhnlichen Wegebaues gegeben werden würden. Dann machten sie aber eine ganz andere neue Proposition, welche auf eine Reform der ganzen Weggegesetz⸗ eüühg abzielte und von ihnen in zwölf Punkten auseinander gesetzt wurde.
Die Staats⸗Regierung ist auf diese Vorlage näher eingegangen und hat der nächsten Stände⸗Versammlung im Jahre 1866 eine neue Proposition gemacht, indem sie den Entwurf einer neuen Wege⸗ Ordnung vorlegte. Im Zusammenhange mit diesem Entwurf der Wege⸗Ordnung, welcher gar nicht mehr zur ständischen Berathung gekommen ist, standen diejenigen Vorschläge welche gemacht wurden, um durch jährliche Leistungen den Wegebau zu fördern, und aus welchen die Zahlen hergenommen sind, welche auch der Herr Abgeordnete v. Vincke angeführt hat, namentlich die Berechnung eines jährlichen Zuschusses von 334,000 Thlr. Meine Herren, ich habe Segene schon gesagt, daß diese Zahlen und diese Vor⸗ schläge, weil sie nicht zum Abschlu gekommen sind, nicht die Grund⸗ lage sein könnten zu einer Berechnung von dem, was im Verhältniß gegen früher gegeben würde. Das ganze Projekt blieb von der Annahme der neuen Wegeordnung abhängig, welche neue Leistungen den Verbänden auferlegte, und die Staatskasse von anderen ihr bisher obliegenden Verpflichtungen befreien wollte. Für Landstraßenbauten blieben 150,000 Thlr. im Ordinarium, 50,000 Thaler im Extraordinarium, zusammen also 200,000 Thlr. neben 511,000 Thlr. zum Neu⸗ und Umbau und zur Unterhaltung von Staatschausseen. Das werden Sie aber aus dem Gange der Ver⸗ handlungen entnehmen können, daß es die Absicht der Stände, wie der Regierung gewesen ist, in Zukunft mehr zu thun, und daß es bei diesen 200,005 Thlr. nur provisorisch geblieben ist. Ich habe gestern schon gesagt, daß in den 400,000 Thlrn., welche den Provinzialständen zur Verwaltung überwiesen werden sollen jene 200,000 Thlr., welche im hannoverschen Budget für öffentliche andstraßen standen, enthal⸗ ten sind, neben 200,000 Thlr., welche von dem Chausseebaufonds von 511,000 Thlr. abgezweigt werden, der jetzt nur mit 311,000 Thaler zum Etat gebracht ist. Der nur das erwähnte Provisorium figxirt, indem danach genau dieselben Summen, wie in den leßten Jahren der hannsverschen Verwaltung unter dem Anerkenntniß der Unzulänglichkeit geschehen, und nicht ein Mehreres der Verbesserung und Unterhaltung der Chausseen, Landstraßen und Gemeindewege in der Provinz Hannover aus der Staatskasse zugewendet werden sollen.
jetzt
vorgelegte Gesetzentwurf hat daher
Vereinsthätigkeit für Ostpreußen Hirschberg, 3. Februar. 8 sin an Geld⸗Unterstützungen für Ostpreußen bis 120 Thlr. abgesendet worden, darunter über 70 Thlr. als P hinn Concerts. Außerdem sind Kleidungsstücke dem Comité in Tsit übereignet worden. Eine in Warmbrunn stattgefundene Vor⸗ stlung zu Gunsten der Ostpreußen lieferte einen Reinertrag von
7 Thlr. Ferner hat das hiesige Landrathsamt bereits über 457 Thlr. z demselben Zwecke eingenommen, darunter 50 urthschaftlichen Verein des Riesengebirges, e bah Warmbrunn, das Uebrige von
Thlr. vom Land⸗ über 97 Thlr. von der den Gemeinden Neu⸗Kem⸗
„Ludwigsdorf, Boberröhrsdorf, Berthelsdorf, Grunau, Hain, ersdorf, Zillerthal, Hartau, Quirl, Hohenwiese, Cunnersdorf, Strau⸗ , Wernersdorf, Stonsdorf, Kaiserswaldau und von Privatpersonen IHirschberg. In Lähn wurde gestern zu demselben Zweck ein Con⸗ üt gegeben.
E1 2. Februar. Der Ertrag des am 22. Januar zum sesten der Nothleidenden in Ostpreußen veranstalteten Concerts des esigen Gesangvereines ist mit 50 Thalern an die Gemeinde Blecken i Gumbinnen abgesandt worden. Aus dem Kreise Striegau sind s jetzt für Ostpreußen eingegangen 1137 Thlr. 7 Sgr. 5 Pf.; in der tadt Striegau wurden gesammelt 320 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf.
Neustadt OS., 2. Februar. Die Seg la naeg für Ostpreußen zerden auch hier recht eifrig betrieben; der Ertrag derselben im Kreise t sich schon jetzt als recht bedeutend bezeichnen. In der Stadt selbst ben dieselben etwas über 300 Thlr. eingebracht. Der hiesige Män⸗ gesangverein veranstaltete am 30. v. M. unter Mitwirkung des
Von dem hier bestehenden Comité jetzt im Ganzen Reinertrag
1 1
mit den etwa noch
ompetercorps des 2. Schles. Husaren⸗Regiments Nr. 6 zu gleichem wecke ein Concert, welches zahlreich besucht war. Die Einnahme n 52 Thlr. 15 Sgr. ist dem hiesigen Landrathsamte zur Weiter⸗ örderung übergeben worden. Neumarkt, 3. Februar. Für die Nothleidenden in Ostpreußen t hierselbst eine Verloosung von weiblichen Handarbeiten und ande⸗ Geschenken stattgefunden, welche den Ertrag von 112 ½ Thlr. er⸗ . Diesen Betrag eingerechnet, sind jetzt aus hiesiger Stadt be⸗ is über 300 Thlr. den Ostpreußen direkt und indirekt zugegangen. I’m dem Damen⸗Comité und den Ortsgerichten ist im hiesigen Kreise bjetzt die Summe von 1427 Thlr. 12 Sgr. gesammelt worden und ralien im Werthe von ca. 600 Thlr. Die Sammlungen wer⸗ d noch fortgesetzt. In Canth hat ein sich dort gebildetes Comité 12 Thlr. 25 i Sgr. gesammelt und dafür Roggen und Gerste ange⸗ 10- die, zu Mehl und Futter vermahlen, direkt nach Königsberg ch
abschickt worden sind. 1
Goldberg, 3. Februar. Gestern fand hier ein Concert für die Rdeidenden in Ostpreußen statt. Die Einnahme betrug über 60 haler.
Reu⸗Ruppin, 1. Februar. bekdet sich die Theilnahme für Ostpreußen. sinzeben mehreren Kisten und Säcken an Lebensmitteln u. 20=(Thlr. nach Berlin abgeführt worden. 3
VPeißenfels, 3. Februar. In unserer Stadt findet die Noth dersstpreußen die rege Theilnahme. Mehrere Vereine haben Gesang⸗ Auhrungen u. dergl. veranstaltet und den Erloͤs zum Besten der Beingten an den Vaterländischen Frauen⸗Verein abgesandt. Am 30. nuar hielt vor einem zahlreichen Publikum der Königl. Seminar⸗ Ditoor Schorn einen Vortrag: »Erinnerungen an Land und Leute Ostußens«; in Verbindung damit fand ein Concert des Seminar⸗ Chostatt.
schwerin, 5. Februar. Gestern Abend wurde zum Besten der
Auch in Stadt und Kreis Ruppin Vom Landraths⸗Amt dgl. gegen
Nolidenden in Ostpreußen im Saale des Großherzoglichen Schau⸗ spicuses ein Concert gegeben, zu welchem sich ein zahlreiches Publi⸗ kumingefunden hatte, und das auch Se. Königliche Hoheit der Grherzog mit seinem Besuch beehrte. 1 ternberg, 31. Januar. Eine in hiesiger Stadt veranstaltete Satlung für die Nothleidenden in Ostpreußen ergab bisher ein Resat von 88 Thlr. 8 Sch. Cour., wovon 50 Thlr. bereits an das
in Königsberg abgesandt wurden; der Rest soll n erfolgenden Beiträgen demnächst ebendahin abge⸗ führt werden.
Mün chen, 4. Februar. Der Fühfevfrein in Ostpreußen hat sich an das Kreis⸗Comité des landwirthschaftlichen Vereins von Ober Bayern mit der Bitte gewendet, sich durch seine Mitglieder der Samm⸗ lung von Beiträgen für die Nothleidenden in Ostpreußen, insbesondere zum Ankauf von Spinnmaterialien (Flachs und Wolle) für den zu lke⸗
Provinzial⸗Comité
anstrengenden Arbeiten im Freien nicht geeigneten Theil der Bevö
rung zu unterziehen, und die einlaufenden Gaben an ihn gelangen zu lassen. Dieser Aufforderung entsprechend, hat das Kreis⸗Comité an die Vereinsmitglieder und namentlich an die Bezirks⸗Comité's das Ansuchen geste t, zur Sammlung von Gaben für diesen wohlthätigen Zweck mäglichst mitzuwirken und dieselben baldigst zur Weiterbeförde⸗ rung an das Kreis⸗Comité gelangen zu lassen. 8
Das Münchener Haupt⸗Comité für die Nothleidenden in Ost⸗ preußen hat bis zum 31. Januar 15,665 Fl. nach Königsberg absen⸗ den können.
— Ein Concert, welches die Deutschen in Rom zu Gunsten Ost— preußens veranstalteten, hat eine Einnahme von 2500 Fres. eriielt 9
Nachrichten aus Ostpreußen.
Gumbinnen. Die Kreisblätter enthalten Bekanntmachungen der Kreis⸗Landräthe, durch welche die Schulzen⸗Aemter angewiesen werden, binnen kürzester Frist eine genaue Uebersicht der in den ein⸗ zelnen Ortschaften vorhandenen hülfsbedürftigen Personen nach einem ihnen vorgeschriebenen Schema der Kreis⸗Behörde einzureichen. Hin⸗ sichtlich der schulpflichtigen Kinder sind die Orts⸗Schullehrer mit der Anfertigung ähnlicher Verzeichnisse beauftragt worden.
Die Zahl der Distriktsarmen⸗Kommissarien ist einstweilen Behufs Unterstützung der Behörden in schnellerer Handhabung des Armenwe⸗ sens durch zweckentsprechende Vertheilung der vorhandenen Mittel, sowie zur Ermittelung der Hülfsbedürftigen und Kontrolle der Orts⸗ Armenverbände bei der Ausübung der ihnen gesetzlich obliegenden Pflichten, vergrößert, und auch eine Anzahl von Vertrauensmaͤnnern für jeden Kreis ernannt worden, deren Namen die Kreisblätter zur öffentlichen Kenntniß bringen. Die Kreis⸗Landräthe empfehlen den Distriktsarmen⸗Kommissarien und Vertrauensmännern, namentlich dafür Sorge zu tragen, daß 1) Kinder und einzeln stehende bedürftige Personen beiderlei Geschlechts, welche arbeitsunfähig sind, bei ordentlichen Grundbesitzern gegen ein angemessenes Pflegegeld untergebracht werden, 2) die nicht völli arbeits⸗ unfähigen Hülfsbedürftigen ihren Kräften entsprechend beschäftigt, resp. um Erwerbe durch oder Chausseearbeit angehalten werden, 3) den Hülfsbedür tigen allgemein Feuerung oder Unter⸗ kommen in geheizten Räumen verschafft werde, 4) für eine etwa vorhandene größere Anzahl von Hülfsbedürfti⸗ gen eine sogenannte Suppenanstalt eingerichtet werde aus welcher sie wenigstens einmal täglich warme Beköoͤstigung erhalten können. Bei der Verabreichung solcher sollen namentlich schulpflichtige Kinder armer Eltern Berücksichtigung finden, die einen weiten Weg zur Schulanstalt zurückzulegen haben, indessen auch andere arbeitsunfähige Personen von der Venutzung der Anstalt nicht ausgeschlossen bleiben. Johannisburg. Der hiesige Kreis⸗Landrath hat zum Ankauf einer Quantität Roggen und Kartoffeln, erstere für Kreis⸗ Rechnung einen Licitations⸗Termin auf den 7. d. M. hierselbst anberaumt und davon im Kreisblatt öffentliche Anzeige gemacht.
Wehlau. Die Königliche Direction der Ostbahn hat dem hiesi gen Landrathsamt die Mittheilung zugehen lassen, daß sie vom Handels⸗Minister beauftragt sei, die Lieferung eines Theils eichener Bahnschwellen für die projektirte Thorn⸗Insterburger Eisenbahn an Besitzer von Eichwaldungen in der Provinz Preußen zu verdingen. In Ausführung dieser Anordnung beabsichtigt die Königliche Direction 30,000 Stück eichene Eisenbahnschwellen in Loosen von je 3000 Stück von Grundbesitzern unserer Provinz zu entnehmen.
Oeffentliche
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefs⸗Erledigung. Königliches Kreisgericht zu Lübben, 3 den 5. Februar 1868. 1
er gegen den Knecht Friedrich Marcus aus Sacrow unterm
8n
30. nuar er. erlassene Steckbrief ist erledigt.
Ediktal⸗Citation.
er Schneidermeister und Kaufmann Friedrich Albert Gustav Birs, geboren zu Potsdam am 19. Januar 1822 und hierselbst ortgehörig, jetzt seinem Aufenthalte nach unbekannt, ist durch Be⸗ schlbes Anklage⸗Senats des Königlichen Kammergerichts vom 5ten Senber 1866 wegen betrüglichen Banquerutts auf Grund des §. Nr. 1 des Strafgesetzbuchs in Anklagestand versetzt und die Sa zur Verhandlung an das hiesige Schwurgericht verwiesen wor. 1 der ꝛc. Bittins auf dem Transport aus dem Krankenhause in Gerichtsgefängniß entwichen und seine Wiederergreifung troß erlaer Steckbriefe nicht Heescer ist, so wird der ꝛc. Bittins in Getcheit des Artikels 37 des Gesetzes vom 3. Mai 1852 hierdurch
aufrdert, binnen 6 Wochen, vom Tage der letzten Bekanntmachung
71 *
dieser Ladung gerechnet, vor dem Untersuchungsrichter des unterzeich⸗ neten Gerichts zu erscheinen und sich wegen der ihm zur Last gelegten That zu verantworten, widrigenfalls dieselbe für zugestanden ange⸗ nommen und gegen ihn weiter nach den Gesetzen verfahren wer⸗ den wird. “
Potsdam, den 4. Januar 1868.
Königliches Kreisgericht, Abtheilung I.
Handels⸗Register. Handels⸗Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin
Unter Nr. 1668 des Firmen⸗Registers, woselbst die hiesige Hand⸗ lung A. Thieme & Co. und als deren alleiniger Inhaber der Kauf⸗ mann Friedrich Ferdinand Adolph Thieme vermerkt steht, ist zufolge heutiger Verfügung eingetragen: Der Kaufmann Friedrich Ferdinand Adolph Thieme hat unter der Firma A. Thieme & Co. zwei Handels⸗Ge⸗ schäfte, das eine in der Landsbergerstraße Nr. 54 und das andere in der Leipzigerstraße Nr. 56, hier betrieben. Das letztere hat derselbe an den Kaufmann Theodor Paul Schwarz⸗ lose zu Berlin verkauft, welcher es demnächst an den Kauf⸗