1868 / 35 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 10. Februar. Se. Majestät der

König wohnten gestern dem Gottesdienste im Dom bei und begaben Allerhöchstsich von dort aus nach dem Zeughause, um den Flensburger Löwen, sowie mehrfache neue Einrichtungen und Aufstellungen in Augenschein zu nehmen. Demnächst ertheilten Se. Majestät der Köͤnig Audienzen an die Aeltesten der deutsch⸗ evangelischen Gemeinde in Rotterdam, die Herren Wofingen nd Graslius, und an den Regierungs⸗Präsidenten von Har⸗ denberg aus Cassel. Das Familiendiner hatten die Majestäten ei Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Frau Prinzessin Friedrich Karl angenommen. 88 1 eute empfingen Se. Majestät der König militairische Meldungen und den Vortrag des Geheimen Kabinets⸗Raths von Muͤhler. Es findet um 5 Uhr ein größeres Diner bei Ihren Majestäten statt.

Ihre Majestät die Königin war vorgestern in der 6. Vorlesung des Wissenschaftlichen Vereins anwesend. Gestern wohnte Allerhöchstdieselbe dem Gottesdienste in der St. Marien⸗ kirche bei. Das Familien⸗Diner fand bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Karl statt.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm am Sonnabend Vormittag militairische Meldungen entgegen, empfing um 2 Uhr den Rittmeister im 2. Schlesischen Dragoner⸗Regr⸗ ment Nr. 8, von Großen Landesloge zum Besten der Nothleidenden in Ostpreußen mit Seiner Gegenwart und erschien hierauf noch kurze Zeit im Königlichen Opernhause. „2:

Die Damen und Herren, welche ihren Glückwünschen zur glücklichen Entbindung Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Kronprinzessin Ausdruck zu geben wünschen, werden am 11., 12. und 13. in den Stunden von 12 2 Uhr im Kron⸗ prinzlichen Palais die Umgebungen Ihrer Königlichen Hoheit zur Entgegennahme der Gratulationen versammelt finden.

Die Zeitungen bringen fortgesetzt irrthümliche Nach⸗ ichten über die Berathungen der Kommission zur Ausarbei⸗ tung eines Civilprozeßordnungs⸗Entwurfs. Es ist ebenso that⸗ sächlich unrichtig, daß der Justizminister sich in letzter Zeit an den Sitzungen der Kommission nicht betheiligt habe, als daß Beschlüsse uͤber die Bedeutung des Beweis⸗Interlocuts ge⸗ aßt seien. Hiermit zerfallen alle daran geknüpften Behaup⸗ tungen über die in der Kommission stattgehabten Debatten. Die Grundlosigkeit von dergleichen Nachrichten ergiebt sich schon araus, daß die Veröffentlichung der Berathungen vor deren Abschluß nach der Geschäftsordnung der Kommission nicht ge⸗ tattet ist. Weitere Berichtigungen in dieser Richtung werden eshalb an dieser Stelle nicht stattfinden.

Die heutige (46.) Plenar⸗Sitzung des Abgeordneten⸗ hauses wurde vom Präsidenten von Forckenbeck um 10; Uhr mit einigen geschäftlichen Mittheilungen eröffnet.

Am Ministertische befanden sich der Finanz⸗Minister Frei⸗

err von der Heydt, der Minister des Innern Graf zu

Eulenburg, der Kultus⸗Minister von Mühler, der Mi⸗ nister der landwirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow und mehrere Regierungs⸗Kommissare.

G Die Vorberathung des Staatshaushalts⸗Etats für 1868 vurde weiter fortgesetzt. Zunächst wurden die bei der Allge⸗ neinen Kassen⸗Verwaltung vorbehaltenen Posten festgestellt.

Der Abgeordnete von Dechend hatte folgenden Abänderungs⸗

Antrag eingebracht: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: I. An Stelle des §. 2 der Regierungs⸗Vorlage folgenden §. 2 zu setzen: §. 2. Die Mittel ur Einlösung der im Laufe des Jahres 1867 ausgegebenen Schatzan⸗ veisungen im Betrage von zehn Millionen Thalern sind durch Be⸗ gebung einer verzinslichen Staats⸗Anleihe zu beschaffen, deren Betrag vom Jahre 1869 ab jährlich mit mindestens Einem Prozent zu tilgen

mungen zu setzen: §. 3. Die Verwaltung der Anleihe (§. 2) wird der Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden übertragen.

Zinsen, wegen Verjährung der Zinsen und wegen des Verfahrens be⸗ hufs der Tilgung finden die Bestimmungen der §§. 3 und 5 des Ge⸗ setzes vom 23. Dem Staate bleibt das Recht vorbehalten, den nach vorstehenden Be⸗

immungen zu berechnenden Tilgungsfonds, welcher niemals verrin⸗ gert werden darf, zu verstärken oder auch die sämmtlichen Verschrei⸗ bungen der Anleihe auf einmal zu kündigen. 8. 4. Die zur Verzin⸗ sung und Tilgung der Anleihe erforderlichen Beträge sind aus den bereitesten Staats⸗Einkünften an die Staatsschulden⸗Tilgungskasse ab⸗ zuführen. III. Demgemäß den §. 4 der Regierungs⸗Vorlage als §. 5

8

zu beselchmen.

achdem der Abg. von Dechend seinen Antrag näher be⸗

gründet hatte, erklärte der Finanz⸗Minister Freiherr von der Heydt: Man kann dem Herrn Abg. v. Dechend beistimmen, wenn

ärz 1852 (Gesetz⸗Sammlung S. 75) Anwendung.

Plötz, beehrte um 7 Uhr das Concert in der

werden bis zur Realisirung der Effekten.

A“

er über das Bedenkliche einer schwebenden Schuld spricht, und ich nehme nicht Anstand, auch persönlich dem Bedenklichen zuzustimmen. Daraäus wird aber nicht folgen, daß die Finanz⸗ Verwaltung in einer solchen Weise geführt würde, daß sie einer Ermahnung bedürfe, an den alten preußischen Grundsätzen festzuhalten. Und eben so wenig würde daraus folgen, daß der Ruf der preußischen Finanzverwaltung duͤrch den jetzt zur Berathung vorliegenden Gegenstand leiden könnte. Im Gegen⸗ theik hat der Ruf der preußischen Finanzverwaltung und ibr Kredit zu keiner Zeit höher gestanden wie jetzt, obschon der ganzen Welt der Vorschlag beim Budgetgesetz bekannt gewesen ist. Ich habe nicht bemerkt, und ich habe doch auch ein feines Gefühl dafür, daß irgendwo Bedenken darüber entstanden wären

Ich wünsche nun, wenn der Herr Abgeordnete meint, der Vorschlag sei nicht genügend motivirt, die Motive noch ergänzen zu dürfen. Es ist dem Hohen Hause erinnerlich, daß bei dem Kreditgesetze der Vorschlag der Schatzanweisungen sich ein⸗ mal darauf stützte, daß damals Staatspapiere sehr schwer zu realisiren waren, und daß auch derjenige Bestand anderer Papiere, welche mit zur Deckung der Kriegskosten dienen sollten, damals nur zu nachtheiligen Kursen verkäuflich waren; und so sollten die Schatzanweisungen provisorisch ausgegeben Es war im Kredit⸗ gesetz ausdrücklich bestimmt, daß in dem nächsten Staatshaus⸗ haltsgesetz darüber Bestimmungen getroffen werden sollten, ob und in welchem Betrage neue Schatzanweisungen ausgegeben werden sollten. Als der Etat aufgestellt wurde, gab ich mich der Hoffnung hin, daß ein Theil dieser Schatzanweisungen aus den Ueberschüssen des verflossenen Jahres würde gedeckt werden können, und daß der andere Theil aus den Ueberschüssen des nächsten Jahres zu decken sein möchte. Die Erwartung kann heute allerdings nicht festgehalten werden, so weit sich die Er⸗ gebnisse des vorigen Jahres jetzt übersehen lassen.

Dagegen muß ich einige Bemerkungen des Herrn Abge⸗ ordneten v. Dechend berichtigen. Wenn er erstlich sagt, daß die Schatzanweisungen am 31. Mai verfallen, so weiß die Börse, daß die Schatzanweisungen zur Hälfte am 1. März, zur andern Hälfte am 1. Juni verfallen. Es ist auch nicht richtig, wenn angenommen wird, die Finanzverwaltung könne jeder Zeit die Obligationen verkaufen, wenigstens zu gleichem Zinsfuß. Der Hr. Abg. v. Dechend weiß, daß die Finanzverwaltung bei Nego⸗ ziirung der Anleihe für einen gewissen Zeitraum des Rechts sich begeben hat, Papiere zu gleichem Zinsfuß an die Börse zu bringen. Es ist ein bedeutender Betrag von Obligationen ver⸗ silbert und eine neue Anleihe von 40 Millionen beschlossen, so daß also der Obligationen noch genug zu realisiren bleiben.

Man kann also bei aller Vorsicht den Vorschlag annehmen,

einen Betrag von 10 Millionen Schatz⸗Anweisungen zu er⸗

neuern, bei einem Budget von über 150 Millionen, ohne sich der Gefahr auszusetzen, deshalb für einen schlechten Finanzier zu gelten. Ich wenigstens nehme keinen Anstand, die Geneh⸗ migung des Vorschlages dem hohen Hause zu empfehlen.

An der Debatte betheiligten sich die Abgg. Twesten, Vir⸗ chow und von Eynern.

Ueber das Etats Gesetz wurde hierauf die Spezial⸗Diskussion eröffnet, bei welcher die Abgg. von Dechend und von Hennig das Wort ergriffen. Das von Dechendsche Amendement wurde abgelehnt. Das Gesetz wurde nebst dem Nachtrag, die In⸗ demnität für die bis zur Rechtskraft des Etats⸗Gesetzes ge⸗ machten Ausgaben betreffend, mit großer Majorität angenommen. Das Haus beschloß einstimmig, durch seine drei Präsidenten Se. Königliche Hoheit den Kronprinzen wegen des glücklichen Familienereignisses zu beglückwünschen. Die Sitzung wurde hierauf um Uhr geschlossen, und soll die Schlußberathung des Etats erst am Donnerstag erfolgen, am Mittwoch 10 Uhr jedoch eine Sitzung zur Berathuͤng von Petitionen, des Antrags des Dr. Kosch in Betreff der Erweiterung der Darlehnskassen auf Handwerker, der Aufhebung des Jagdrechts

Jahre 18 1 gen auf fremdem Grund und Boden in Schleswig⸗Holstein und des II. An Stelle des §. 3 der Regierungs⸗Vorlage folgende Bestim⸗ Gesetzentwurfs betreffend die Thrbehhshe 8 Wheils der dä⸗ Wegen Verwen⸗ nischen Staatsschuld stattfinden. L“

ung der durch allmälige Abtragung des Schuldkapitals ersparten

Nach den beim Ober⸗Kommando der Marine eingegan⸗ genen Nachrichten ist S. M. Brigg »Musquito« am 8. huj. in der Bay von Vigo angekommen, nachdem dieselbe, wie mit⸗

getheilt, am 5ten Lissabon verlassen.

Heamburg, 9. Februar. Einer im amtlichen Theile des »Hamburger Korrespondenten« befindlichen Mittheilung zufolge werden die Hamburger Gebietstheile, nämlich die Stadt Berge⸗

dorf, die Dorfschaft Geerschacht und die Voigtei Bill⸗

V

wärder, nördlich von der Eisenbahn, am 11. d. in den Zoll⸗ verein eingeschlossen werden und wird eine Nachverzollung der in diesen Gebietstheilen befindlichen zollpflichtigen Waaren stattfinden.

Schwarzburg. Rudolstadt, 6. Februar. Auf Antrag der Fürstlichen Regierung hat der Landtag die Auflösung der

hiesigen Realschule beschlossen, so daß das Fürstenthum in Zu⸗

kunft nur eine höhere Lehranstalt behält. Die Realschule, die nur in Parallelklassen neben dem Gymnasium bestand, war den höheren Anforderungen, die nunmehr an dergleichen An⸗ stalten gestellt werden, nicht entsprechend.

Sondershausen, 6. Februar. Gemäß einem kürzlich publizirten Gesetze wird mit dem 1. März im Fürstenthume das Zollgewicht als Medizinalgewicht zur Anwendung kommen. Das Pfund wird in 500 Gramme getheilt.

Hessen. Darmstadt, 8. Februar. General⸗Lieutenant v. Plonski wohnte heute Vormiktag nebst dem Prinzen Lud⸗ wig von Hessen dem Abexerziren der Infanterie bei. Kom⸗ menden Montag bezieht das 1. Bataillon des 3. Infanterie⸗ Regiments Kantonnements in Eberstadt, um den auf den 11. l. M. einberufenen Rekruten Platz zu machen.

9. Februar. Das gestern erschienene Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 9 enthaͤlt eine Bekanntmachung, die Ge⸗ setze und Verordnungen des Norddeutschen Bundes betreffend.

In Verfolg der Bekanntmachung vom 7. Dezember 1867 bringt das Großherzogliche Ministerium des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern:

1) die Verordnung vom 7. Nopember 1867, betreffend die Einführung preußischer Militairgesetze im ganzen Bundesgebiete (Nr. 10 des Bundes⸗Gesetzblattes des Norddeutschen Bundes, ausgegeben in Berlin 13. November 1867);

2) das Gesetz vom 9. November 1867, betreffend die Ver⸗ pflichtung zum Kriegsdienste (Nr. 10 ꝛc. wie unter 1);

3) die Verordnung vom 21. November 1867, betreffend die Feststellung des Etats der Militairverwaltung des Norddeut⸗

schen Bundes für das Jahr 1868 (Nr. 12 des Bundes⸗Gesetz⸗

blattes des Norddeutschen Bundes, ausgegeben in Berlin 28. No⸗ vember 1867);

4) den Präsidial⸗Erlaß vom 18. Dezember 1867, betreffend die Verwaltung des Post⸗ und Telegraphenwesens des Nord⸗ deutschen Bundes vom 1. Januar 1868 ab (Nr. 14 des Bun⸗ desgesetzblattes des Norddeutschen Bundes, ausgegeben in Ber⸗ lin, 28. Dezember 1867), zur allgemeinen Kenntniß.

Die heutige »Darmstädter Zeitung« schreibt: S. K. H. der Großherzog haben zu genehmigen geruht, daß an die Stände sofort eine Proposition wegen Erbauung einer Eisenbahn durch

den Odenwald, sowie von Eisenbahnen in der Provinz

Rheinhessen und einer Eisenbahn von Worms nach Bens⸗ heim durch die Ludwigs⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft gerichtet werde. Gleiche Genehmigung wurde wegen der durch das Bankhaus von Erlanger und Söhne in Frankfurt a. M. in der Provinz Oberhessen zu erbauenden Eisenbahnen ertheilt.

Baden. Karlsruhe, 8. Februar. (W. T. B.) Die Erste Kammer nahm in heutiger Sitzung fast einstimmig das Gesetz über das Verfahren gegen ungehorsame ehrpf an, ferner das Preßgesetz, das Ministerverantwortlichkeitsgesetz und das Schulgesetz, und zwar alle Gesetze in der von der Zweiten Kammer festgestellten Fassung, so daß diese Gesetze ständischerseits nunmehr erledigt sind.

Die zweite Kammer erledigte heute die wegen Erbauung von Eisenbahnen eingekommenen Petitionen.

Bayern. München, 6. Februar. Der IV. Ausschuß der Abgeordnetenkammer beschäftigte sich, wie die »Südd. Presse« meldet, in seiner heutigen Sitzung mit der Feststellung der einzelnen Zuständigkeiten des zu errichtenden Verwaltungsgerichtsvofes. Die zwischen der Regierung und dem Ausschuß bestehende prinzipielle Differenz wurde jedoch durch die Berathung nicht ausgeglichen, und es sind vom Ausschuß unter Protest der Regierung meh⸗ rere Kompetenzbestimmungen beschlossen werden, welche nach dem dem Regierungsentwurfe zu Grunde liegenden Prinzipe der Zuständigkeit eines Verwaltungsgerichtshofes nicht anheim⸗ fallen können. .

7. Februar. Der König hat das vom Königlichen Kriegs⸗ ministerium in Vorlage gebrachte Muster eines neuen In⸗ fanterie⸗Helmes genehmigt. Dasselbe wird nach Maßgabe der vorhandenen Mittel allmählig bei den Truppen zur Einfüh⸗ rung kommen. Die Schuppenbänder sind hinweggefallen und durch ein Sturmband von Leder ersetzt, der Schirm hat eine Messingeinfassung wie bei der Kavallexie. Die Raupe ist bei⸗ behalten. Sein Gewicht beträgt nur 28 Loth, während der der⸗ malige Infanterie⸗Helm 1 Pfd. 24— 26 Loth wiegt. Die Grund⸗ form des Helmkastens wird auch bei der leichten Kavallerie und Artillerie eingeführt werden.

8. Februar. Heute Morgens erschien folgendes Bulle⸗ tin über das Befinden Ihrer Majestät der Königin⸗Mutter: Wegen Zunahme der Schmerzen in den Gelenken war die Nacht größtentheils schlaflos, das Fieber aber hat nicht zuge⸗ nommen.

as Unwohlsein Sr. Majestät des Königs Ludwig I.

Wehrpflichtige

n aunnn

v1111AA“A“

war, wie dieKorr. Hoffm.« meldet, unbedeutend und es erfreut sich derselbe wieder vollständigen Wohlbefindens. 6

Alle Anträge des Kriegs⸗Ministers, Verfügungen be⸗ treffend, welche für die Durchführung des neuen Wehr⸗ gesetzes zu erlassen sind, haben die Königliche Genehmigung erhalten. Auch die Kommandanten der Landwehrbezirke, in welche das ganze Land, entsprechend der Eintheilung in die vier General⸗Kommando'’s, eingetheilt ist, sind nach der »A. A. Ztg.“ bereits erfolgt, und ist der Veröffentlichung derfelben im Verordnungsblatt des Kriegs⸗Ministeriums entgegenzusehen.

Oesterreich. Pesth, 8. Februar. Heute Vormittags hat der Kaiser Franz Joseph im Neugebäude einer Prüfung der Divisionsschulen beigewohnt und dann die dort befindliche Reitschule besichtigt.

Das Amtsblatt meldet, daß nahezu 100 Mill. Fres. auf das ungarische Eisenbahnanlehen gezeichnet sind, was auf anderthalb Jahre zu den Eisenbahnarbeiten hinreicht.

Triest, 9. Februar. Der Lloyddampfer »Apollo« ist mit der ostindisch⸗chinesischen Ueberlandpost heute hier eingetroffen.

Schweiz. Bern, 5. Februar. Nach der »Köln. Z.“« hat die kaiserlich französische Regierung den vom Bundesrathe gemachten Vorschlägen, betreffend den Modus, welcher bei der nach Art. 8 des am 23. Dezbr. 1865 in Paris abgeschlossenen Münzvertrages Statt zu findenden Auswechselung der Silberscheidemünze zu befolgen ist, ihre Zustimmung ertheilt. Eben so soll eine Verständigung mit Italien über diesen Gegenstand jetzt in sicherer Aussicht stehen. Außer Italien, Frankreich und der Schweiz gehören jetzt auch der Kirchenstaat und Griechenland zu den Unterzeich⸗ nern dieses Vertrages. Oesterreich, welches vor einiger Zeit seine Geneigtheit ausgesprochen, ebenfalls beizutreten, hat in dieser Angelegenheit seither keine neuen Eröffnungen gemacht.

Großbritannien und Irland. London, 8. Februar. Der »Globe« bestätigt heute den von verschiedenen Seiten ge⸗ meldeten Rücktritt des amerikanischen Gesandten am hiesigen Hofe, Mr. Adams.

Wie aus Hull gemeldet wird, hat dort heute eine Springfluth die Stadt überschwemmt. 8

9. Februar. Der frühere Privatsecretair des Kaisers Mähe milian, Pater Fischer, ist von New⸗York hier ein⸗ getroffen. 1

Aus Abyssinien eingegangene Berichte melden ein

weiteres Vorrücken der englischen Truppen.

Frankreich. Paris, 8. Februar. In der heutigen Sitzung des gesetzgebenden Körpers brachte der Kriegsminister einen Gesetzentwurf ein, durch welchen das diesjährige Kontin⸗ gent auf 100,000 Mann festgesetzt wird. Bei der darauf fort⸗ gesetzten Debatte über das Preßgesetz sprach der Justizminister Baroche dafür, daß die Aburtheilung der Preßprozesse den Kriminalgerichtshöfen überlassen bleibe. Nachdem nach dem Justizminister noch Thiers, Jules Favre und der Minister des Innern Pinard gesprochen, wurde das Amendement, welches die Kompetenz der Geschwornengerichte für die Preß⸗ vergehen fordert, mit 199 gegen 35 Stimmen verworfen.

Der Senator General Camou ist gestorben. Er war eben aus der Senatssitzung nach Hause gekommen, als ihn der Tod plötzlich ereilte. Unter seinem Befehle hatte die Division der Garde⸗Voltigeure den Solferinothurm genommen und da⸗ durch das Schicksal des Tages entschieden.

9. Februar. (W. T. B.) Die Provinzial⸗Zeitungen veröffentlichen ein Cirkular des Kriegsministers vom 4. d. M., in welchem die Präfekten aufgefordert werden, in jeder Kom⸗ mune sofort eine Aufstellung derjenigen Mannschaften anferti⸗ gen zu lassen, welche zum Dienst in der mobilen Nationalgarde verpflichtet sind. Die betreffenden Aufstellungen sollen am 16. und 23. d. M. veröffentlicht werden. Das Cirkular hebt ferner hervor, daß es sich bei dieser Maßregel nur darum handle, die Mannschaften in die Listen einzuzeichnen, und daß gegenwärtig durchaus keine Veranlassung vorliege, eine Einberufung der Mannschaften eintreten zu lassen. 11“

Spanien. Madrid, 8. Februar. (W. T. B.) ie Kommission der Deputirten für den Bank⸗Gesetzentwurf hat ihren Bericht wieder zurückgezogen und heute abermals eine Berathung mit dem Finanz⸗Minister gehabt. Der Ministerrath tritt heute zusammen, um eine definitive Entschei⸗ dung über die Haltung des Ministeriums zu fassen.

Italien. Florenz, 8. Februar. Der König ist heute Morgen hier eingetroffen. 8 In der Deputirtenkammer gelangte heute der Etat des Marine⸗Ministeriums zur Berathung. Die ersten Kapitel wurden genehmigt. Der Minister des Innern brachte sodann einen Gesetzentwurf ein über die Reorganisation der Central⸗

v“