1868 / 37 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

618

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: dem Antrage des bisb Dr. Kosche und Genossen sub Nr. 208 der Drucksachen V

die Zustimmung zu ertheilen. 8 Der Finanzminister Freiherr von der Heydt erklärte:

Meine Herren! Der Antrag geht also dahin, Darlehns⸗ Kassen zu errichten in der Weise, wie sie durch die Verordnung vom 18. Mai 1866 errichtet worden sind, um in ähnlicher Weise, wie es damals geschah, den Handwerkern und Gewerb- treibenden gegen Hinterlegung von Waaren, Bodenerzeugnissen Ich halte es für gut, da eine Kommissions⸗Verhandlung nicht stattgefunden hat, von

und Fabrikaten Hülfe zu gewähren.

vorn herein den Standpunkt der Regierung zur Sache zu erläutern, um so mehr, als der Herr Referent in sehr ungenauer und unrich⸗ tiger Weise über eine Unterredung referirt hat, bei welcher er gar nicht

zugegen gewesen ist. Ich wollte abwarten, ob diejenigen Herren,

die ich die Ehre hatte, bei mir zu sehen, auf den Gegenstand zurückkommen würden, und hatte mir vorbehalten, dann auch meinerseits darauf einzugehen; jetzt ist es meine Pflicht, von vorn herein den Gegenstand klar zu stellen.

Ich habe nämlich den Mitgliedern dieses und des anderen Hauses, die bei mir waren und die diesen Gegenstand berühr⸗ ten und befürworteten, gesagt, die Verhältnisse lägen in 18 auf die Darlehnskassen jetzt ganz anders als im Jahre 184 und im Jahre 1866. Im Jahre 1848 sei die Bank in der Aus⸗ gabe ihrer Noten sehr beschraͤnkt und ganz außer Stande gewesen, den Anforderungen, die damals an das Institut gemacht wur⸗

konnten weder Staatspapiere noch andere Papiere im Lombard

Damals hat die Errichtung

zu diesem Zinsfuße zu bekommen. Sobald

der Darlehnskassen außerordentlich nützlich gewirkt.

die Darlehnskassen in Wirksamkeit getreten waren, erschien auch

sich, größe⸗ damals ins Amt trat, wurde mir von allen Seiten der Monarchie, ganz besonders auch aus Ostpreußen gesagt, die Summe von 25 Millionen sei in keiner Weise ausreichend, es würden 100 Millionen oder wenigstens wenn sie nicht ein Herz hätten, zu helfen. weisen, daß Herzen betrachtet habe, es ist nicht der mindeste Grund da⸗

Geld; der war indirekt Als ich

ermäßigte weit

Zinsfuß noch

andererseits wieder und der Nutzen rer, als direkt.

ein

das Doppelte ausgegeben werden müssen. Es ist, wie dem hohen Hause bekannt, nur in geringem Maße davon Gebrauch gemacht worden, und gerade von denjenigen Gegenden, von

denen am Lebhaftesten eine Erweiterung der Summe anempfoh⸗

len wurde, wurde am allerwenigsten von den Darlehnskassen

Gebrauch gemacht. 8 Ich habe den geehrten Herren dann weiter

8 2.

die Bank sehr reich ausgestattet sei und daß sie in der Lage sei,

die früher mit der Darlehnskasse gemacht worden ohne Ausnahme solche seien,

zukommen. Dieses Entgegenkommen wurde bezweifelt, aber ich habe den Herren versichern können, daß ich aus dem Munde

des Herrn Bankpräsidenten nicht ein Mal, sondern zu verschie- Zusich halte abe, daß die Bank Zusicherung erhalten habe, daß die Bank d 1 findet. Sollte das nicht mehr ausreichen, so wird immer noch Be⸗ stimmungen der Bankordnung und denen der Darlehns⸗ kassenordnung vom Jahre 1866 aufmerksam gemacht, es wurde darauf hingewiesen, daß in der Bankordnung in der Regel nicht unter 500 Thaler geliehen werden, und es wurde weiter

denen Malen die Zusicher überall zu dem bereitwilligsten Entgegenkommen bereit sei. Es wurde dann auf zwei Verschiedenheiten in den

auf eine Bestimmung hingewiesen, wonach in der Regel nur Kaufmannswaaren beliehen werden können. Ich entgegnete

darauf, daß die Bankordnung von der Regel spreche und eine

Ausnahme nicht untersage, und daß ich nach den Aeußerungen des Herrn Bankpräsidenten meinerseits die Zuversicht habe, es werde sehr bereitwillig eine Ausnahme von dieser Regel in Er⸗ wägung gezogen werden. Ich bat also die geehrten Herren, zu⸗ nächst diesen Versuch zu machen, und ich frage, meine Herren, wenn ich diesen Vorschlag machte, der auch angenom⸗ nen wurde, ob daraus gefolgert werden kann, was der Herr Referent sich erlaubt hat, über meine Aeußerung zu sagen. Es sind dabei noch meine Motive in Frage gestellt worden, ich glaube nicht, daß es sich paßt, in dieser Weise in einen solchen 81 Dinge hineinzuziehen. Es ist von dem Herrn Referenten vorausgesetzt worden, daß man bei der Vertheilung auf Parteirücksichten sehen werde, daß man politisches Kapital machen wolle, ja es ist leider von verschie⸗ denen Seiten versucht worden, bei diesem Anlaß die Bereit⸗ willigkeit und Fürsorge der Behörden in Frage zu stellen. Mir scheint das nicht sehr räthlich. Ich meine, wenn ein Theil des Landes in Noth ist, da sollen alle Parteien, alle Theile sich die

Hand reichen, um gemeinsam zu sehen, wie man helfen kann. Das, meine Herren, ist der Standpunkt gewesen, von

nicht zu meiner

gesagt, daß jetzt

was das Geld betreffe, allen Anforderungen genügen zu köͤnnen. Unterstützung anlangt, Dann ist ferner noch hervorgehoben, daß diejenigen Geschäfte, V seien, fast die auch die Bank habe machen können; die Bank sei sehr bereit, auf das Aeußerste entgegen⸗ hörden und Nichtbehörden, nichts zu thun, was diesen Wohlthätigkeitssinn unterbrechen

welchem die Staatsregierung bona fide, sobald ihr der Noth⸗ stand bekannt wurde, nicht nur Rath gegeben, sondern densel⸗ ben auch thatsächlich bekräftigt hat. früheren Gelegenheit gesagt, daß schon im Monat September die Staatsregierung sofort entschlossen gewesen ist, Alles, was sie thun konnte, um Gelegenheit zum Erwerb zu geben „sofort in's Werk zu setzen. Es war, wenn ich nicht irre, noͤch vor Ende September, als ich einer Konferenz des Herrn Ministers des Innern in Gegenwart des Herrn Handelsministers und des Ober⸗Präsidenten der Provinz beiwohnte. Damals ent⸗ schloß ich mich sofort auf Grund der damals schon vorliegenden Berichte der Landräthe eine Summe vor⸗ schußweise zur Verfügung zu stellen, die nothwendig sein würde, um in der Weise, wie es damals festge⸗ stellt wurde und auch von dem Hause angenommen ist, die Mittel zur Verfügung zu stellen. Es ist ihre Absicht, überall von ihrem Standpunkte aus und soweit die Rücksichten der Staatsverwaltung es gestatten, helfend einzutreten, und was diese Rücksichten und die Natur der Unterstützung betrifft, so befand sich die Staatsregierung in vollem Einverständniß insbesondere mit allen Mitgliedern dieses und des andern Hauses aus der Provinz Preußen, und wie sich nachher gezeigt hat,

V S der Kommission und dem Plenum dieses hohen Haufes. Seitdem Nichts geändert, wir sind der Meinung gewesen, daß die ht direkte Armenpflege nicht Sache den, zu genügen. Im Jahre 1866, als die Darlehnskassen er⸗ und dieser Grundsatz wurde auch richtet wurden, war das Geld bekanntlich verschwunden; es ange

troffen, Geld finden, der Zinsfuß stand für Lombard 9: pCt. pro anno, zinsfreie Vorschüsse gegeben werden. und dennoch war es nicht möglich, Geld gegen Papiere selbst

hat sich in der Auffassung der Staatsregierung der Staatsregierung sei, in diesem hohen Hause angenommen. Dagegen hat die Regierung Maßregeln ge⸗ daß den Kreisen zum Zwecke der Armenpflege Es sind sodann überall Arbeitsstellen eröͤffnet, theils bei den Eisenbahnen, theils bei Chausseen, in den Forsten und bei den Kanälen, und es ist - Kenntniß gekommen, daß es irgendwo an Ge⸗ legenheit zum Erwerb gefehlt hätte, wohl aber liegen Berichte vor, daß nicht überall so viel Arbeiter sich gezeigt haben, als hätten beschäftigt werden können.

ch meine nun in der That, wenn die Regierung so dar⸗ auf bedacht ist, Hand in Hand mit Allen, die helfen wollen, förderlich zu sein, daß man da die Behörden in der Provinz und die Behörden an der Spitze nicht verdächtigen solle, als Ich muß es zurück⸗ die Staatsregierung die Dinge mit hartem

für anzuführen. Ich hätte gewünscht, daß der Herr Referent ein solches Wort nicht gebraucht hätte und es thut mir leid, daß er es gebraucht hat, ich weiß, daß die Regierung das nicht verdient.

Nun haben wir weiter gehört, was die Armenpflege und 1 daß in allen Theilen des Landes die größte Bereitwilligkeit hervorgetreten ist, zu helfen und diejeni⸗ gen Vereine zu unterstützen, die sich zu diesem Zwecke gebildet haben und die in der anerkennenswerthesten Weise von diesen Geldern Gebrauch machen. Mir scheint, daß alle Theile, Be⸗ es sich angelegen sein lassen müssen,

kann.

ban Ich meine, es liegt noch keine Veranlassung vor, in iesen

Gang einzugreifen, der überall den größten Anklang

Zeit sein, daß der Staat direkt eintritt.

Ich kann also nur wiederholen, was den heutigen Antrag betrifft, daß es zunächst darauf ankommt, ob Ausnahmemaß⸗ regein außer der Hülfe, die die Preußische Bank leisten kann und zu leisten bereit ist, nothwendig sind. Es handelt sich nicht, wie der Herr Referent gesagt hat, um die bloße Ausdehnung der jetzt bestehenden Darlehnskassen. Er hat nicht berücksichtigt, daß diese Darlehnskassenscheine zu einem ganz anderen Zwecke geschaffen sind wie die Darlehnskassenscheine des Jahres 1866. Jetzt sollen die Darlehnskassenscheine nicht die Gewerbetreibenden

unterstützen, sondern sie sind nur geschaffen, um die Vorschüsse

damit zu decken, welche den Kreisen gegeben werden. Es würde daher nicht bloß eine Erweiterung des bestehenden Instituts sein, sondern, wie der Antrag auch richtig gefaßt hat, nuͤr eine Grün⸗ dung von Darlehnskassen nach den Grundlagen vom Jahre 1866. Nun habe ich aus dem Munde des Herrn Bank⸗Präsidenten auch heute noch vernommen und er wird selbst Gelegenheit haben, es zu sagen daß die Bank sich freuen würde, ihre Hülfe bethätigen zu können, und daß Ausnahmen gern in Er⸗ wägung genommen werden würden. Dieselbe Bereitwilligkeit ist von dem Chef der Bank geäußert. Ich kann also nicht an⸗ nehmen, daß jetzt schon die Nothwendigkeit einer Ausnahme⸗ maßregel dargethan sei, und wenn ich das sage, so scheint mir darin nicht der geringste Mangel an Geneigtheit zu liegen, den Wünschen und Bedürfnissen, so weit sie konstatirt werden, ge⸗ recht zu werden.

Es knüpfte sich hieran eine Debatte, in der Abgeordnete Schulze (Berlin) für den Antrag das Wort

Ich habe schon bei einer

welcher zunächst

hierauf, daß der Druck, der auf zei ta t in der Provinz Ostpreußen allein zu fühlen sei, sondern auf dem Gewerbestande der ganzen Monarchie gleichmäßig laste, sprach sich mithin gegen den Antrag Kosch aus, der eine Pro⸗

vinz bevorzuge, auf alle Provinzen aber nicht ausdehnbar sei.

Der Regierungs⸗Kommissar, Bank⸗Präsident v. Dechend, erklärte,

daß die Königliche Hauptbank Fabrikate beleihen und die Höhe der auszuleihenden Summen herabsetzen werde, daß mithin ein Bedürfniß zur Begründung von Darlehnskassen nicht vorhan⸗ Nachdem noch die Abgeordneten v. Behr, Dr. Loewe, Twesten und Dr. Kosch gesprochen, wurde ein Antrag des Ab⸗ eordneten Twesten, den Kosch'schen Antrag in diejenige Kom⸗ mission zu verweisen, welcher der v. Hennig'sche Antrag über⸗ V

den sei.

wiesen ist, angenommen.

Es folgte die Berathung der Petition mehrerer Eingesessenen des Regierungs⸗Bezirks Gumbinnen, den Nothstand in der

Provinz Preußen betreffend.

Es wurde ohne Debatte beschlossen, die Petition der Kom⸗ V

mission für den v. Hennigschen Antrag zu überweisen.

Sodann ging das Haus zum dritten Gegenstande der Tages⸗

Ordnung über: Mündlicher Bericht der Kommission für Finan⸗ zen und Zölle über den aus dem Herrenhause an das Haus der Abgeordneten zurückgelangten Entwurf eines Gesetzes, be⸗ treffend die Uebernahme und die Verwaltung der nach den Artikeln VIII. und IX. des Wiener Friedens⸗Vertrages vom 30. Oktober 1864 von den Elb⸗Herzogthümern an das König⸗ reich Dänemark zu entrichtenden Schuld.

Die Kommission hatte folgenden Antrag gestellt:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: den Entwurf des vorstehenden Gesetzes, wie solcher aus den Berathungen des Herren⸗ hauses in der Sitzung vom 29. Januar a. c. hervorgegangen ist, ab⸗ zulehnen, und an dessen Stelle den §. 1 in der Fassung, welche in der

Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 21. Dezember v. J. festgestellt

worden ist, unverändert wieder herzustellen, also in folgender Fassung: §. 1. Die nach den Artikeln VIII. und IX. des Wiener Friedens⸗

Vertrages vom 30. Oktober 1864 von den Elbherzogthümern an das

Königreich Dänemark zu entrichtende Schuld von 21,750,000 Thlrn. wird als eine Schuld des preußischen Staates mit der Maßgabe an⸗ erkannt, daß das Herzogthum Lauenburg, so lange dasselbe mit dem preußischen Staatsgebiete nicht vereinigt ist, für den Gesammtbetrag jener Schuld solidarisch mit verhaftet bleibt. Die Regelung dieser Verpflichtung zwischen dem preußischen Staate und dem Herzogthum Lauenburg bleibt vorbehalten. Bis dahin bleibt der preußische Staat berechtigt, das Herzogthum Lauenburg zur Verzinsung und Tilgung jener Schuld zu einem jährlich zu entrichtenden Beitrage heranzuziehen, welcher dem Verhältniß der Einwohnerzahl des Herzogthums Lauen⸗ burg zu der Einwohnerzahl der ehemaligen Herzogthümer Schleswig und Holstein entspricht. 1

Von dem Abg. Twesten war folgender Abänderungs⸗ antrag eingegangen:

Ias ggcch 8 Abgeordneten wolle beschließen: den §. 1 des Ge⸗ set⸗Entwurfs dahin zu fassen: Die nach den Artikeln VIII. und IX., des Wiener Friedens⸗Vertrages vom 30. Oktober 1864 von den Elb⸗ herzogthümern an das Königreich Dänemark zu entrichtende Schuld von 21,750,000 Thlrn. wird als eine Schuld des preußischen Staates

Verpflichtung, sowie der Anspruch der preußischen Staatskasse auf zur Verzinsung und Tilgung jener Schuld seitens des Herzogthums Lauenburg, welcher dem Verhältnisse seiner Einwohner⸗ zahl zur Einwohnerzahl der Herzogthümer Holstein und Schleswig entspricht, bleiben vorbehalten.

Der Berichterstatter, Abg. von Benda, erklärte sich KNamens der Kommission mit dem Twestenschen Amendement einverstan⸗

den. Das Gleiche erklärte der Finanz⸗Minister Freiberr von der Heydt Namens der Königlichen Staats⸗Regierung.

Das Gesetz wurde mit dem Twesten'schen Amendement mit großer Majorität angenommen. Der von der Kommission für das Justizwesen über Petitionen erstattete erste Bericht wurde hierauf zur Berathung gestellt. Demnächst der zweite Bericht der Kommission für das Gemeindewesen über Petitio⸗ nen, u. A. der Städte Elbing u. s. w. in Betreff der Heranziehung der Königlichen Bank⸗Kommanditen zu den Kommunalsteuern. Die Kommission beantragte, diese Petitionen der Königlichen Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Der Re⸗ gierungs⸗Kommissarius, Bank⸗Praͤsident v. Dechend, erklärte sich gegen diesen Antrag. Die Diskussion dauerte beim Schlusse unseres Blattes noch fort.

Nach den beim Ober⸗Kommando der Marine eingegan⸗ genen Nachrichten ist S. M. S. »Augusta« am 8. d. Mts. von Plymouth bei gutem Wetter in See gegangen und wird voraussichtlich Madeira anlaufen.

Ueber die Anweisungen, welche der Minister des Innern in

Betreff der Sendungen nach Ostpreußen erlassen hat, sind vielfach un⸗

richtige Behauptungen verbreitet worden; namentlich ist versichert worden, der Minister habe durch ein Rundschreiben sämmtliche Ober⸗ Präsidenten aufgefordert, dahin zu wirken, daß die Sendungen aus⸗

1 1

1“ E1““

ergriff. Der Handelsminister Graf v. Itzenplitz konstatirte schließlich oder vorzugsweise an den Ober⸗Präsidenten Eichmann in if dem Gewerbestande ruhe, nicht Königsberg gerichtet werden, worin man eine Benachtheiligung der

Thätigkeit der Vereine finden zu dürfen glaubte.

Zur Charakteristik der Stellung der Regierung giebt die »Prov.⸗ Corr« folgenden Rückblick auf die amtlichen Erlasse:

Der Minister des Innern hat unterm 6. Januar das bereits früher mitgetheilte Rundschreiben erlassen, in welchem in Betreff der Sammlungen Folgendes gesagt ist:

»Der durch des Kronprinzen Königliche Hoheit in's Leben ge⸗ rufene »Hülfsverein für Ostpreußen« und die Verbindung desselben mit dem unter dem Protektorate Ihrer Majestät der Königin stehen⸗ den »Vaterländischen Frauen⸗Verein« bieten die Möglichkeit dar, die mannigfachen Erweise der öffentlichen Mildthätigkeit frucht⸗ bringend zu konzentriren.

Ew. werden es mit mir als eine Pflicht der Königlichen Behörden erkennen, der sich allseitig regenden Hülfsbereitschaft auf jede Weise förderlich zu sein, und namentlich in den ländlichen Kreisen, welche der unmittelbaren Einwirkung der Vereinsthätigkeit schwerer zugänglich sind, geeignete Mittelpunkte für die Sammlung und sichere Beförderung der aufzubringenden Beiträge schaffen zu helfen.

Ich ersuche Ew. ergebenst, Ihren Einfluß dahin geltend machen zu wollen, daß die Organe der Verwaltung überall in möglichster Gemeinschaft mit den erwähnten Hülfs⸗Vereinen die Bethätigung der öffentlichen Theilnahme für die Nothleidenden zu erleichtern und zu föͤrdern beflissen seien.«

In Folge vielfacher weiterer Anfragen aus den Provinzen, wohin die gesammelten Gaben zu senden seien, erließ der Minister unterm 13. Januar ein besonderes Rundschreiben über diesen Punkt, in wel⸗ chem es heißt:

»Hinsichtlich der Sammlungen zur Linderung des Nothstandes in Ostpreußen wird es vielfach von Nutzen sein, darauf hinzuweisen, daß, wo man nicht geneigt sein sollte, die betreffenden Gaben den in meinem Erlasse vom 6. d. Mts. gedachten oder anderen Vereinen zur eigenen Verwendung zu übergeben, dieselben auch direkt an den Herrn Ober-Präsidenten Eichmann zu Königsberg dirigirt werden können.«

Außerdem hat der Minister des Innern auf folgenden besonderen Anlaß eine Anweisung ertheilt. 1

Der Ober⸗Präsident der Provinz Sachsen zeigte an, daß ein Fabrik⸗ und Mühlenbesitzer in Calbe beabsichtige, den Nothleidenden in Ostpreußen eine Wagenladung seiner Fabrikate, als Mehl, Grau⸗ pen, Grütze ꝛc., darzubieten und wünsche dieselbe zur möglichst schleu⸗ nigen Hülfe unmittelbar nach Ostpreußen abzusenden. Er sei jedoch in Zweifel, welcher Stelle in Ostpreußen selbst er diese Sendung am sichersten und zweckmäßigsten zuführen lassen solle, und habe dieserhalb die Vermittelung des Ober⸗Präsidenten in Anspruch genommen.

Der Minister erwiederte unter ausdrücklicher Bezugnahme auf sein obiges Rundschreiben, daß diejenigen Beiträge, welche nicht den erwähnten größeren Vereinen übergeben werden, für jetzt am zweckmäßigsten direkt an den Ober⸗Präsidenten zu dirigiren seien.

Sachsen. Dresden, 11. Februar. Die Zweite Kam⸗ mer hat heute die Berathung des Berichts ihrer Deputation über die Novelle zum Gewerbegesetze begonnen und dieselbe bis mit §. 14 des Entwurfs erledigt. V Gotha, 11. Februar. Nachdem der gemeinschaftliche Land tag in der gestrigen Sitzung den Etat der gemeinschaftlichen Landesausgaben für 1868/69 durchberathen und heut den Ent⸗

8 ines Nachtrags zur Strafprozeßordnung, die Besetzung it d 1 G daß das Herzogthum Lauenburg für den wurf Ctine 3ge. ung, d1 8 r. Mnagqabe nge henat Iidan Friüdens auf dasselbe fallenden 8 Gerichtshofs bei Schwurgerichten (durch künftig in der Regel

Antheil an jener Schuld nach wie vor verhaftet bleibt. Die Regelung dieser

statt bisher 5 Richter) betreffend, in einer dem desfallsigen Gesetzentwurf, der dem weimarischen Landtag vorgelegt ist, con⸗ formen Fassung 8Z1“ hatte, wurde derselbe, wie die »Goth. Ztg.« berichtet, vertagt. 8 Wuüurttemberg. Stuttgart, 10. Februar. Nach der

die Wahl der Abgeordneten zum Zollparlament betref⸗ fenden Verfügung des Ministeriums des Innern sind sofort

nach dem Eintreffen dieser Verfügung die in Folge der vor läufigen Anordnung vom 10. v. M. gefertigten Wählerlisten der Gemeinden auf dem Rathhause oder dem dessen Stelle ver⸗ tretenden Lokale zu Jedermanns Einsicht aufzulegen, und es ist in dem Gemeindebezirke nochmals öffentlich bekannt zu machen daß Jedermann von der Wählerliste Einsicht nehmen kann, und daß Beschwerden wegen Uebergehung von Personen binnen 8Tagen nach der ergangenen öffentlichen Bekanntmachung bei dem Gemeinde rath anzubringen sind. Einsprachen gegen die Wählerlisten sind von dem Gemeinderath nach entsprechender sachdienlicher Verhand lung innerhalb der darauf folgenden 14 Tage durch Beschlu fassung zu erledigen, worauf die Listen geschlossen werden. Die Wahl der Abgeordneten für das Zollparlament ist in den 17 Wahlkreisen, deren jeder Einen Abgeordneten wählt, vorzu⸗ nehmen. Zum Zwecke des Stimmgebens sind die Wahlkre in kleinere Abstimmungsbezirke zu theilen. Die Festsetzung der Abstimmungsbezirke und die Bezeichnung des Ortes in dem für dieselben die Abstimmung vorzunehmen erfolgt durch sofort öffentlich bekannt zu machende fügung des Oberamts. Die Wahlhandlung wird in allen Ab⸗ stimmungsorten an dem durch besondere Verfügung fest⸗ zusetzenden Tage vorgenommen. Die Wahlhandlung ist öffent⸗ lich; sie erfolgt durch Niederlegung verdeckter Stimmzettel ohne

78*

Unterschrift in ein von der Wahlkommission aufzustellendes