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russischen Militair⸗Bevollmächtigten, General⸗Lieutenants und General⸗Adjutanten Grafen Kutusoff, die Glückwünsche der Deputation des russischen Infanterie⸗Regiments Kaluga, zu dessen Chef Allerhöchstderselbe heute vor funfzig Jahren ernannt wurde, entgegen, und unterhielten Allerhöchstsich in gnädigster Weise mit den Mitgliedern der Deputation. lation der Deputation nahmen Se. Majestät den Vortrag des General⸗Adjutanten von Tresckow entgegen.
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empsing gestern Se. Durchlaucht den Fürsten von Lichnowski, nahm die Gratulationen der Dom⸗Geistlichkeit zur glücklichen Entbindung Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin entgegen und stattete dem Grafen und der Gräfin Eberhard zu Stolberg einen Kondolenzbesuch ab.
— Die heutige (13.) Plenarsitzung des Herrenhauses wurde von dem Präsidenten Grafen Eberhard zu Stolberg⸗Wernige⸗ rode um 11 ¼ Uhr mit geschäftlichen Mittheilungen eröffnet.
Am Ministertische befanden sich: der Finanzminister Frhr. v. d. Heydt, Handelsminister Graf Itzenplitz und Justizminisier Dr. Leonhardt, sowie mehrere Regierungskommissare.
Der erste Gegenstand der Tagesordnung betrifft den Be⸗
richt der Finanz⸗Kommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Bestreitung der dem König Georg und dem Herzog Adolph von Nassau gewährten Ausgleichungssum men. An der Debatte betheiligten sich die Herren Rasch (Han⸗ nover), Graf Rittberg, v. Brünneck und der Finanz⸗Minister Frhr. v. d. Heydt.
1 Der Feen Minster Frhr. v. d. Heydt gab folgende Er⸗ klärung ab: Die Regierung wünscht nicht, daß aus Anlaß der Machi⸗ nationen, die von Hietzing aus geleitet werden, das Haus die Genehmigung der Vorlage irgendwie beanstande. Die Regie⸗ rung hält sich verpflichtet, ihrerseits ehrlich den Vertrag zum Abschluß zu bringen. Das hindert aber nicht, daß die Regie⸗ rung auf die Machinationen ein ernstes Auge gerichtet hat. Es sind darüber Erörterungen eingeleitet, über deren augenblickliche Lage ich mich zu äußern Anstand nehme. Aber das brauche ich nicht zu verhehlen in Bezug auf die gestellte Frage, daß, wenn die Machinationen nach Publication des Gesetzes fort⸗ dauern, wenn der König Georg eine Stellung einnimmt, die mit dem Geist und dem Sinn des Vertrages durchaus in Wider⸗ spruch steht, wenn der König Georg Mißbrauch macht von dem
ihm gewährten Aufenthalt in Hietzing, so wird zunächst die Re⸗ gierung allerdings verpflichtet sein, das Vermögen des Königs Georg von Neuem mit sequester zu belegen und keinen Thaler von der Rente zu geben, bis auch der andere Theil ebenso ehr⸗ lich wie wir, den Vertrag zu halten, entschlossen ist. Ich darf mich wohl auf diese wenigen Worte beschränken und um die Genehmigung des Gesetzes bitten.
Nach Schluß der Diskussion wurde der Gesetzentwurf ein⸗ stimmig vom Hause angenommen.
Das Haus trat darauf sofort in den zweiten Gegenstand der Tagesordnung: Bericht der Finanz⸗Kommission uͤber den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ueberweisung einer Summe von jährlich 500,000 Thlrn. an den provinzialständi⸗ schen Verband der Provinz Hannover.
Die Kommission hat keinen bestimmten Antrag gestellt, sondern unterbreitet sowohl den Gesetzentwurf nach der Fassung des Abgeord⸗ netenhauses, als auch den Vorschlag, der die ursprüngliche Regierungs⸗ vorlage annähernd wiederherstellt, mit gleicher formeller Berechtigung der C des Herrenhauses. Der letztere Vorschlag bezweckt, das Gesetz in folgender Fassung zu erlassen:
. 1. Aus den Beständen des vormals hannoverschen Domanial⸗Ablösungs⸗ und Veräußerungsfonds sind 8 Millio⸗ nen Thaler in vierprozentigen Obligationen dem provinzial⸗ ständischen Verbande der Provinz Hannover als ein demselben gehöriges und von ihm unter Mitwirkung und Aufsicht der Regierung zu verwaltendes Vermögen vom 1. Januar 1868 ab zu überweisen.
§. 2 stellt die Verwendung der Zinsen dieses Kapitals zu denselben Zwecken wie in der ursprünglichen Regierungs⸗Vor⸗
lage fest.
§. 3 nach der Fassung des §. 2 des Abgeordnetenhauses.
§. 4 wie §. 2 der Regierungsvorlage. — Zu §. 1 des vor⸗ stehenden Amendements wurde das Unter⸗Amendement gestellt, die Worte: Aus den Beständen ꝛc. bis sind zu streichen und dem §. die Fassung zu geben: »Mit 4prozentigen Staats⸗Obligationen sind 8 Millionen Thaler dem provinzialständischen ꝛc.«; ferner zu §. 4 den §. 2 der Regierungs⸗Vorlage zu streichen; endlich das eventuelle Amendement zum Gesetzentwurf nach der Fassung
Nach der Gratu⸗
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vorliegenden Gesetzentwurfes nach beschlossenen Fassung.
Below, von Kleist⸗Retzow, und die Herren Graf York von Wartenburg, Dr. Zachariae für die Regierungs⸗Vorlage. Das in der Kommission gefallene Amendement wurde dem Herrn v. genommen und über dasselbe dement wurde mit großer Majorität abgelehnt. nächst wurde über §. 1 der Gesetzesvorlage in Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung zur Abstimmung geschritten und derselbe
jorität angenommen. Es folgt der dritte Bericht der Matrikel⸗Kommission. Vorschlage der Kommission angenommen. Schluß der Sitzung 2 Uhr 45 Minuten. 9
tische befanden sich der Minister des J v. Selchow und mehrere Regierungs⸗Kommissare.
Vor dem Eintritt Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, zwei Gesetz⸗Ent⸗ würfe, betreffend die fernere Geltung der Verordnung vom 30. Mai 1849 für die Wahlen zum Hause der Abgeordneten in den durch die Gesetze vom 20. September und 24. Dezember 1866 mit der preußischen Monarchie vereinigten Landestheilen, ferner betreffend die anderweite Feststellung der Wahlbezirke für das Haus der Abgeordneten nebst Verzeichniß der Wahlbezirke, Wahlorte und der in den einzelnen Bezirken zu wählenden An⸗ zahl der Abgeordneten.
„Nach laͤngerer Diskussion wurde beschlossen, über die ge⸗ schäftliche Behandlung dieser Vorlagen den Beschluß bis nach dem Druck derselben auszusetzen. Der Abgeordnete Runge zog eine von ihm gestellte Interpellation:
Ich richte an die Königliche Staats⸗ Regierung nachstehende An⸗ ge:
des Abgeordnetenhauses: zu §. 1 in letzter Alinea das Wort eigenthümlich« zu streichen. — Doch sind in der Kommission sowohl der vorliegende Gesetzentwurf, als alle Amendements abgelehnt worden. Die Minister Frhr. v. d. Heydt und Graf zu Eulen⸗
burg empfahlen beide in einer läng Rede dem Hause die
»Beabsichtigt die Königliche Staats⸗Regierung noch in dieser Session einen Gesetz⸗Entwurf über die der Wahlbezirke, sowie über die definitive Einführung der Veror nung vom 30. Mai 1849
n per neu erworbenen Landestheilen vorzulegen?⸗ zurück.
Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete der münd⸗ liche Bericht der Kommission für Handel und Gewerbe, betref⸗ fend die Uebersicht über den Fortgang des Baues, beziehungs⸗ weise über die Ergebnisse des Betriebs der preußischen Staats⸗ eisenbahnen im Jahre 1866. Der Referent, Abg. Dr. Ham⸗ macher, begründete folgenden Antrag der Kommission:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, die vorbezeichnete Uebersicht, unter Anerkennung der umsichtigen Leitung des Staats⸗ Eisenbahnwesens, als erledigt anzusehen. “
Dieser Antrag wurde ohne Debatte angenommen.
Es folgte der Bericht der vereinigten Kommissionen für das Gemeindewesen und für das Unterrichtswesen über Petitio⸗ nen, und zwar zunächst über einen Antrag des Magistrats und der Stadtverordneten von Elbing:
Bei der Königlichen Staats⸗Regierung dahin zu wirken, daß Verfügung der den Arzt Dr. Jacobi, jüdischer Konfession, von dem Vorstande der höheren Töchterschule hoben werde.
Der Berichterstatter, Abg. Dr. Paur, motivirte den Antrag der vereinigten Kommissionen, die Petition der Königlichen Staats⸗Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Von dem Abg. Dr. Wantrup war der Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung gestellt.
An der Diskussion betheiligten sich die Abgg. Dr. Wantrup, Dr. Kosch, Bieck, Haack, Richter (Sangerhausen) und Dr. Löwe.
Der Regierungs⸗Kommissarius Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath Stiehl entwickelte den Standpunkt der Regierung und ergriff mehrere Mal das Wort, um Aeäußerungen der Redner zu be⸗ richtigen.
Bei der Abstimmung wurde angenommen.
Eine zweite neten von Elbing beantragt:
Das Haus der Abgeordneten wolle dahin wirken, daß die richtige Bedeutung des §. 37 der Schulordnung für die Provinz Preußen vom Jahre 1845, betreffend die Stellung der Kreis⸗Schul⸗Inspektoren zu dem städtischen Schulwesen, nöͤthigenfalls durch eine Decl ation außer Zweifel gestellt werde. 1 ““ ““ b
n der Mitgliedschaft in ausschloß, wieder aufge⸗
der Antrag der Kommission
An der General⸗Diskussion betheiligten sich die Herren von von Waldaw⸗Steinhöfel gegen, Hobrecht und
von Waldaw⸗Steinhöfel im Hause wieder auf⸗ zunächst abgestimmt. Das Amen⸗
Dem⸗ der vom namentlichen 1 mit 127 Stimmen, gegen 14 Stimmen angenommen. Auch die übrigen Paragraphen, und sodann der ganze Gesetzentwurf, wurden mit großer Ma⸗
Gegenstand der Tagesordnung: Zweiter Derselbe wird nach dem
— Die heutige (51.) Plenarsitzung des Abgeordneten⸗ hauses wurde von dem Präsidenten v. Forckenbeck um 10½ Uhr mit geschäftlichen Mittheilungen eröffnet. Am Minister⸗ sich der M nnern Graf zu Eulen⸗ burg, der Minister für die landwirthschaftlichen Angelgenheiten
in die Tagesordnung überreichte der
EEE“ 8 Kommissions⸗Vorschläge und Annahme des der im Abgeordnetenhause
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Königlichen Regierung zu Danzig, wodurch dieselbe
Petition des Magistrats und der Stadtverord-
Groß
erneuere. 1 e hab Beck, Birmelin, Breithaupt, Frick, Hoff, Kimmig, Kuntz, Kusel,
Vögelin. jahre die Festungs⸗Eigenschaft von Würzbur
und sich deshalb einer Prüfung
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Die vereinigten Kommissionen tragen darauf an:
»Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: in Erwägung, daß die für die Functionen des Superintendenten bei der Gemeinde⸗ schule der Stadt Elbing gebrauchte Bezeichnung ein, Schulinspektors durch das Reskript des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts⸗- und Medizinal⸗Angelegenheiten vom 24. Juli 1863 erläutert und seine Befugniß durch das gedachte Reskript, so wie die Erklärungen des Regierungs⸗Kommissarius, wo⸗ nach die Bezeichnung als städtischer Schul⸗Inspektor für die Stadt Elbing dem Gesetze und den bestehenden Verordnungen nicht entspricht, dahin beschränkt wird, daß derselbe nicht als ein Vorgesetzter der Schul⸗ Deputation oder als eine Zwischenbehörde angesehen werden kann, über die der 16 Elbing vom 15. November d. J. zur Tagesordnung überzugehen.« Bei der hiernächst eröffneten Debatte sprachen die Abgeord⸗ neten Lasker, Dr. Wantrup, Graf Schwerin und Richter
(Sangerhausen).
Der Berichterstatter Dr. Paur befürwortete den Antrag
Kommission. 1 Bei dae Abstimmung wurde der Antrag der Kommission
d ein Antrag des Abg. Dr. Wantrup auf Tagesordnung verworfen und kim Antrag des Abg. Dr. Techow, die Petition der Königlichen Staatsregierung zur Berücksichtigung zu über⸗ weisen, mit 138 gegen 125 Stimmen angenommen.
Beim Schlusse des Blattes ging das Haus zum dritten Gegenstand der Tagesordnung: Mündlicher Vericht der Kom⸗ mission für Finanzen und Zölle über die Petition: des Hans Hansen und Genossen zu Idstadt ꝛc., sämmtlich die Bewilligung einer Kriegs⸗Entschädigung sür die in Folge der Schlacht bei Idstedt im Juli 1850 erlittenen Verluste betreffend, über.
Sachsen. Dresden, 17. Februar. Beide Kammern sind heute Mittag 12 Uhr zu Sitzungen zusammengetreten. Weimar, 15. Februar.
eines Kreis⸗
Das dem Landtage vorgelegte
Preßgesetz ist heute zur Berathung gekommen und bis zum
Artikel 17 erledigt worden. Die Fortsetzung der Berathung ist auf nächsten Dienstag angesetzt. — Eine Interpellation wegen Abschaffung der Todesstrafe wurde vom Ministerium dahin beantwortet, daß die Regierung sich bereits mit dieser Frage beschäftigt habe und zu dem Schlusse gekommen sei, mit einem so wichtigen Akte der Gesetzgebung zur Zeit nicht vorzugehen, vielmehr hierin die Gesetzgebung von Bundes wegen abzu⸗ rten. 16“ 8 Coburg, 15. Februar. Von den im hiesigen Herzogthum befindlichen 1200 Pferden, welche in dieser Woche vor einer
Militair⸗Kommission die Musterung passirten, wurden nur
205 Stück militairdiensttauglich befunden.
8 ö1“ Stuttgart, 17. Februar. (W. T.⸗B.) Das Abgeordnetenhaus hat heute die Gesetzentwürfe über die Gerichtsorganisation, die Civilprozeß⸗Ordnung und das Strafverfahren nach den Beschlüssen des anderen Hauses an⸗ genommen. Die in der ersten ö“ beschlossene Ueber⸗ weisung der Preßprozesse, welche wegen Beleidigung fremder Fürsten angestellt werden, an die Schwurgerichte, wurde ver⸗ vorfen. 8 6o Karlsruhe, 14. Februar. Das heute erschie⸗ nene Regierungsblatt Nr. 6 enthält eine Bekanntmachung des Großherzoglichen Finanz⸗Ministeriums, den Vollzug des Art. 24 des Münzvertrages vom 24. Januar 1857 betreffend; ins⸗ besondere Nachweisung der in der Großherzoglichen Münzstätte dahier seit dem Abschluß der Münzübereinkunft vom 25. August 1837 bis zum Schluß des Jahres 1866, sodann der im Jahr 1867 stattgehabten Ausmünzungen für das Großherzogthum.
— Durch höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit des herzogs wurde dem in den Ruhestand versetzten Präsi⸗ denten des Kriegs⸗Ministeriums, General⸗Lieutenant Ludwig,
dedder Charakter als General der Infanterie und die Erlaubniß, ddie Uniform der aktiven Generale zu tragen, ertheilt.
— 15. Februar. Nach §. 38 der Verfassungs⸗Urkunde
muß alle zwei Jahre ein Viertel der Abgeordneten zur Zweiten
Kammer austreten, damit sich die Kammer zu einem Viertel Mit Abfluß dieser Landtagsperiode haben auszutreten:
Lichtenberger, Müller, Poppen, Roßhirt, Sachs, Seiz und München, 15. Februar. Nachdem im Vor⸗
aufgehoben wor⸗ ains befindlichen
Bayern.
den, und in Folge dessen die rechts des
Festungswerke zur Einlegung zu kommen haben, beabsichtigt
der Magistrat der Stadt Würzburg deren Ankauf, um durch die und beziehungsweise die Ausführung der vom Gemeindekollegium beschlossenen Durchbrüche in gegenwärtiger Zeit des Arbeitsmangels einer größeren Anzahl erwerbsloser
Arbeiter Verdienst schaffen be können.
— Die erstmalige Prüfung derjenigen jungen Leute, welche reiwillige in die Armee eintreten wollen zu unterziehen haben, wird am
k. M. an den Sitzen der Prüfungs⸗Kommissionen stattfinden,
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war der Schlaf wegen Schmerzen in den welche diesen Morgen in etwas ermäßigtem Grade
und die Anmeldungen hierzu haben bis zum 29. d. Mts. zu er⸗ folgen. Solche Prüfungs⸗Kommissionen werden bestehen in Muͤnchen, Passau, Speyer, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Bayreuth und Würzburg. 11““ 8
An die Kommandos ist kürzlich vom Kriegsministerium ein Reskript ergangen mit der Weisung: einzuschreiten, wenn Mili⸗ tairpersonen in öffentlichen Blättern oder in Gegenwart von Civilisten über militairische Anordnungen und 2 erfügungen tadelnd sich äußern sollten. “
— Die »Augsb. Allg. Ztg.« schreibt: Von Sr. Majestät dem König Ludwig IJ. waren noch diesen Morgen eigenhändige Briefe aus Nizza vom 12. d. mit den günstigsten Nachrichten über sein Befinden eingetroffen. Dagegen meldet ein diesen Abend hierher gelangtes Telegramm aus Nizza, daß Se. Maje⸗ stät heute Mitkag in Folge einer entzündlichen Anschwellung eine Operation am Schenkel bestanden hat. denklich.
— 16. Februar. Ihrer Majestät der Königin⸗Mutter lautet:
mit günstigem Erfolg glücklich Doch war der Zustand immerhin nicht unbe⸗
»Die Nacht durch Armgelenken sehr unterbrochen, noch andauern.«
stellt drei engere Wahlen nöthig sind; letztere zwischen Ruhwandl und v. Schlör im Wahlkreis München
— Nachdem nun das Wahlergebniß vollständig vorliegt, sich heraus, daß vier Doppelwahlen vorliegen und noch
und Eichstädt), v. Thüngen (Traunstein und Lohr), Crämer (Nürnberg und Rothenburg) (in Deggendorf und Ingolstadt).
Oesterreich. Wien, 14. Februar. Die Kriegsbudget⸗
Section der Reichsraths⸗Delegation nahm heute folgende Anträge
an: Auflassung der unteren Militairbildungs⸗Anstalten und des Josefinums; Einführung eines neuen Systems bei Anschaffung fertiger Montursstücke für die Truppenkörper, Feststel⸗ lung eines unüberschreitbaren G nerale und Stabs⸗Offiziere, Zuweisung der bürger⸗ lichen Rechtsangelegenheiten der Armee⸗Angehörigen an die Civilgerichte; Aufhebung der Kriegskassen; Streichung der ge⸗ heimen Auslagen, weil sie bei dem Ministerium des Aeußern
Das heutige Bülletin über das Befinden
I., Schwinn und Luk. Jäger im Wahlkreis Zweibrücken, Sattler und v. Guttenberg im Wahl⸗- kreis Kitzingen. Doppelt gewählt sind: v. Neumayr (Rosenheim
und K. v. Aretin auf Haidenburg
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Friedens⸗Statuts der Ge⸗
verrechnet erscheinen; Auflassung der Inspectionen und Fuhr⸗
wesencorps⸗Kommandos; möglichste Festhaltung der Aufstellung der Regimenter in den Werbbezirken; Auflassung der Landes⸗ Generalkommanden und Landes⸗Fuhrwesenkommanden, so wie der Landes⸗Artilleriedirectionen; Empfehlung von Reformen bei den von den Kriegskommissariaten vorgelegten Uebersichts⸗ tabellen über das Militairmaterial und die Militairgebäude.
— 15. Februar. Heute wurde die Vorlage des Extra⸗ ordinariums zum Militair⸗Budget eingebracht. Die Be⸗ schaffung der erforderlichen Mittel durch eine Anleihe ist darin angedeutet. Gefordert werden für die Marine 1 Million, für das Landheer 302* Millionen.
— 17. Februar. (W. T. B.) Die Delegation des Reichsraths hat heute die Etatsposition für das Kaiserliche
Kabinet und die Kanzlei unverändert, die Position für das
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten mit unbedeuten⸗ den Abstrichen angenommen. Die geheimen Ausgaben im Betrage von 550,000 Fl. wurden unverkürzt bewilligt. Der Antrag auf Nichtbesetzung mehrerer kleinerer Ge⸗ sandtschaftsposten wurde in Folge der Erklärungen des Reichskanzlers verworfen. Der Letztere unterstützte den Antrag Jablonowski's, die Gehaltserhöhung für den Botschafter in Rom zu bewilligen. Nachdem die Anträge und Resolutionen des Ausschusses angenommen, wurde der Präsident ermächtigt, die gefaßten Beschlüsse an die ungarischen Delega⸗ tionen zu übermitteln. 1.“
Großbritannien und Irland. London, 17. Februar. In der heutigen Sitzung des Unterhauses wurde seitens der Regierung die Reformbill für Schottland vorgelegt. Die in derselben enthaltenen Bestimmungen über den Census ent⸗ sprechen vollständig den betreffenden Bestimmungen des eng⸗ lischen Reformgesetzes; außerdem bestimmt das Gesetz, daß in Schottland sieben Unterhaus⸗Mitglieder mehr als bisher gewählt werden. — Ferner wurde das Gesetz, betreffend die weitere Suspension der Habeas⸗Corpus⸗Akte, verlesen.
— Lord Stanleyist heute nach Knowsley abgereist, da von dort die Meldung eingetroffen ist, daß der Zustand des Grafen Derby zu Besorgnissen Anlaß giebt.
— Aus Dublin wird gemeldet, daß der Herausgeber der »Weekly News«, Sullivan, welcher wegen Verbreitung auf⸗ rührerischer Artikel angeklagt war, von der Jury für schuldig erklärt worden ist.
— Nach Berichten aus Cork vom
die Verhaftungen fort.
heutigen Tage dauern
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